Reise-/Sicherheitshinweis Chile 22.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 22.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 17.09.2012

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u.a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen, oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.
In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.
Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon - kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. In letzter Zeit verwenden die Täter zunehmend sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden außer Gefecht setzen. Mit K.O.-Tropfen arbeitet in Santiago auch eine Tätergruppe, die sich als Polizisten ausgibt und - in Uniform verkleidet und unter dem Vorwand der Hilfeleistung - die von den Tropfen noch benommenen Opfer ausraubt. Touristen in Santiago sollten sich auch vor unbekannten Personen in Acht nehmen, die sie auf Pferdewetten ansprechen und zu einem Besuch der Pferderennbahn einladen. Dies war bereits mehrfach die Ausgangslage für einen Raubüberfall.
Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten Taschen in einem unaufmerksamen Moment.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Erdbeben/Vulkanausbrüche
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 mit Epizentrum auf der Höhe von Concepción erschüttert. Insbesondere durch den nachfolgenden Tsunami war das Ausmaß der Opfer und Schäden beträchtlich.
In den letzten Jahren waren insbesondere folgende Vulkane aktiv:
  • Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
  • Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
  • Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
  • Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
Gefährdung durch Landminen
Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.
Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).
Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.
Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.
Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf Weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.
Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.
Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno, die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.
Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege unzureichend gesichert sind.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg.
In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca. 10% üblich.
Mietwagen
Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.
Reisen mit minderjährigen Kindern
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe http://www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais
Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen.
Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert< /td>
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen
Anmerkungen Für einen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden. Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären . Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. 02-6809110, oder am Flughafen, Tel. 02-6901781) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (San Antonio 580, Tel. 02-600 4863000) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".
Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (http://www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.
An- bzw. Abreise über die USA
Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.
Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter http://www.sag.gob.cl
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.
Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.
Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen.
Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet auf die Oster-Inseln gefordert, siehe auch http://www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden zudem Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B empfohlen; nur bei besonderer Exposition ggf. auch Tollwut und Typhus.
Malaria
Chile ist malariafrei.
Dengue-Fieber
Dengue wird derzeit nur auf der Osterinsel durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, (s. u.).
Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt (sehr selten, Zentral- und Nord-Chile) vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Der Verzehr roher Fleisch-, Geflügel-, Fisch- bzw. Eier-Speisen sollte vermieden werden.
Hantavirus
Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Chile wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch http://www.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Chile 21.05.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 21.05.2014 (Unverändert gültig seit: 21.05.2014)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Großfeuer in Valparaíso
Bei einem Großfeuer in der Hafenstadt Valparaíso sind seit dem Nachmittag des 12. April 2014 ca. 2.900 Häuser in insgesamt zwölf Stadtvierteln zerstört worden. In Teilen der Stadt fiel die Versorgung mit Strom und Wasser aus. Die Wiederherstellung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, da zahlreiche Leitungen verbrannt sind. Ca. 12.500 Bewohner der Hafenstadt wurden obdachlos. Ordnungskräfte und Freiwillige sind nach wie vor im Einsatz, um Notunterkünfte aufzubauen und die gröbsten Spuren der Zerstörung zu beseitigen.
Zwar ist die Warnstufe für die Stadt und ihre Umgebung mittlerweile aufgehoben, in einigen Teilen der Region besteht jedoch nach wie vor Waldbrandgefahr. Reisenden wird geraten, sich über die aktuelle Situation in Valparaíso und der Umgebung entsprechend zu informieren und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter zu halten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Chile 12.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 12.09.2014 (Unverändert gültig seit: 12.09.2014)

Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Chile ist grundsätzlich ein weitgehend sicheres Reiseland. Es gilt aber Folgendes zu beachten:
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u.a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen, oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.

In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.

In letzter Zeit ist es vornehmlich im Großraum Santiago vermehrt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richten sich in der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats, betreffen in Einzelfällen aber auch den öffentlichen Nahverkehr. Bei einem Anschlag auf eine U-Bahnstation in Santiago de Chile am 8. September 2014 wurden erstmalig auch 14 Personen verletzt. Reisende sind aufgefordert, an öffentlichen Orten und in Transportmitteln besonders wachsam zu sein.

Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon - kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden auch sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden außer Gefecht setzen. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.

Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden.

Insgesamt ist große Vorsicht geboten.

In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.

Erdbeben/Vulkanausbrüche
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.

Ein Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala hat am 1. April 2014 den Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) erschüttert. Das Beben hatte sein Epizentrum im Pazifik, 89 km südwestlich von Cuya. Nach Angaben des chilenischen Innenministeriums sind 6 Menschen durch das Erdbeben zu Tode gekommen. Starke Nachbeben haben den Norden Chiles seitdem erschüttert, weitere Nachbeben sind nicht auszuschließen.
Es wird deshalb geraten, sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut zu machen. Weitere Hinweise unter
http://bib.gfz-potsdam.de/pub/schule/me ... n_0209.pdf

Auf der Website der Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter http://www.onemi.cl.
Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 mit Epizentrum auf der Höhe von Concepción erschüttert. Insbesondere durch den nachfolgenden Tsunami war das Ausmaß der Opfer und Schäden beträchtlich.

In den letzten Jahren waren insbesondere folgende Vulkane aktiv:
-Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
-Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
-Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
-Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
-Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
-Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (befürchteter Ausbruch im Mai 2013)

Gefährdung durch Landminen
Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.

Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 24.04.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 24.04.2015
(Unverändert gültig seit: 24.04.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der Aschewolke des Vulkans Calbuco ist der Flugverkehr am Flughafen Santiago de Chile (SCL) beeinträchtigt. Reisenden wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit Fluggesellschaft oder Reiseanbieter aufzunehmen.
Am Nachmittag des 22. April 2015 brach der ca. 50 km östlich der Stadt Puerto Montt gelegene Vulkan Calbuco aus, am Morgen des 23. April 2015 erfolgte eine weitere Eruption. Im Umkreis von 20 km des Vulkans wurden inzwischen mehr 4.500 Personen evakuiert. Am Flughafen Puerto Montt wurden am 23. April zunächst bis Ortszeit 14 Uhr alle ein- und ausgehenden Flüge gestrichen. Auf Grund des starken Ascheregens sind die Sicht und Luftqualität im weiten Umkreis beeinträchtigt. Reisende sollten erhöhte Vorsicht walten lassen und Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen. Auf der Website der Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Chile ist grundsätzlich ein weitgehend sicheres Reiseland. Es gilt aber Folgendes zu beachten:
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u. a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.
In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.
2014 ist es vornehmlich im Großraum Santiago wiederholt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richteten sich in der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats, betrafen in Einzelfällen aber auch den öffentlichen Nahverkehr und führten zu Personenschäden. Die Polizei hat seither die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt Reisenden wird empfohlen, an öffentlichen Orten und in Transportmitteln besonders wachsam zu sein.
Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden manchmal sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden handlungsunfähig machen. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen und möglichst immer in unmittelbarer Nähe haben.
Insgesamt ist große Vorsicht geboten.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Überschwemmungen im Norden Chiles

Aufgrund starker Überschwemmungen Ende März 2015 kommt es in den betroffenen Regionen Antofagasta noch zu Behinderungen. Die Aufräumarbeiten dauern an. Reisende sollten weiterhin erhöhte Vorsicht walten lassen und Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Vulkanausbrüche/Erdbeben
Die Aktivitäten des Vulkans Villarica aus der ersten Märzwoche sind wieder abgeklungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da sich die Situation vor Ort kurzfristig ändern kann. Etwaigen Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten.
In den letzten Jahren waren darüber hinaus folgende Vulkane aktiv:
  • Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
  • Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
  • Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
  • Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (vermehrte vulkanische Aktivität im Mai 2013)
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
Das letzte schwere Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala hat am 1. April 2014 den Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) erschüttert. Das Beben hatte sein Epizentrum im Pazifik, 89 km südwestlich von Cuya. Nach Angaben des chilenischen Innenministeriums sind seinerzeit 6 Menschen durch das Erdbeben zu Tode gekommen.
Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Es wird deshalb geraten, sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und daraus resultierenden Tsunamis vertraut zu machen. Weitere Hinweise unter http://bib.gfz-potsdam.de/pub/schule/me ... n_0209.pdf.
Auf der Website der Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.
Gefährdung durch Landminen
Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.
Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 10.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 10.09.2015
(Unverändert gültig seit: 10.09.2015)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u. a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.
In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20:00 bis 08:00 Uhr ) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.
2014 ist es vornehmlich im Großraum Santiago wiederholt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richteten sich in der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats, betrafen in Einzelfällen aber auch den öffentlichen Nahverkehr und führten zu Personenschäden. Die Polizei hat seither die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Reisenden wird empfohlen, an öffentlichen Orten und in Transportmitteln besonders wachsam zu sein.
Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden manchmal sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden handlungsunfähig machen. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen und möglichst immer in unmittelbarer Nähe haben.
Insgesamt ist große Vorsicht geboten.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Überschwemmungen im Norden Chiles

Aufgrund starker Überschwemmungen Ende März 2015 kommt es in den betroffenen Regionen Antofagasta noch zu Behinderungen. Die Aufräumarbeiten dauern an. Reisende sollten weiterhin erhöhte Vorsicht walten lassen und Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Vulkanausbrüche/Erdbeben
Die Aktivitäten der Vulkane Villarica und Calbuco in den vergangenen Monaten sind wieder abgeklungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da sich die Situation vor Ort kurzfristig ändern kann. Etwaigen Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten.
In den letzten Jahren waren darüber hinaus folgende Vulkane aktiv:
  • Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
  • Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
  • Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
  • Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (vermehrte vulkanische Aktivität im Mai 2013)
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
Das letzte schwere Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala hat am 1. April 2014 den Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) erschüttert. Das Beben hatte sein Epizentrum im Pazifik, 89 km südwestlich von Cuya. Nach Angaben des chilenischen Innenministeriums sind seinerzeit sechs Menschen durch das Erdbeben zu Tode gekommen.
Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Es wird deshalb geraten, sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und daraus resultierenden Tsunamis vertraut zu machen. Weitere Hinweise unter http://bib.gfz-potsdam.de/pub/schule/me ... n_0209.pdf.
Auf der Website der Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.
Gefährdung durch Landminen
Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.
Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).
Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.
Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.
In den Wintermonaten (Juni bis August) kann es in Santiago zu klimabedingten Umweltproblemen in Verbindung mit Smog kommen, in dessen Folge häufiger Umweltalarm ausgerufen wird. Dieser ist mit bestimmten Restriktionen verbunden, u.a. einem Fahrverbot für Privatfahrzeuge. Welche Fahrzeuge davon betroffen sind, entscheidet sich täglich nach der Endziffer des Nummernschilds. Es wird empfohlen, bei Nutzung eines Fahrzeugs zu prüfen, ob dieses von einem Fahrverbot betroffen ist. Die Alarmstufen werden über die örtlichen Medien publik gemacht und können auf folgender Homepage des chilenischen Umweltministerium abgerufen werden (span.): http://portal.mma.gob.cl/pronostico-rm/
Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.
Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.
Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno, die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft in der Regel nur ein Abstieg.
In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten unter Eingabe der PIN per Kreditkarte oder EC-Karte mit Maestro-Zeichen älteren Ausgabedatums (kein V-Pay-Zeichen) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden.
Mietwagen
Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.
Reisen mit minderjährigen Kindern
Bitte beachten Sie den Hinweis unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, da für die Reise von Minderjährigen in Chile besondere Vorschriften gelten, die zu Problemen führen können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 15.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 15.09.2015
(Unverändert gültig seit: 15.09.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Ab dem 15.09.2015 treten Flughafenmitarbeiter landesweit in einen 24-Stunden-Streik. Der Flughafen in der Hauptstadt Santiago de Chile wird am stärksten unter der Arbeitsniederlegung leiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 22.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 22.09.2015
(Unverändert gültig seit: 22.09.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Hinweise


Aktuelle Hinweise

Am 16.09. ereignete sich ein schweres Erdbeben (8,4 auf der Richterskala) vor der Küste Chiles in der Gegend von La Serena (Region Coquimbo) nördlich von Santiago, das auch in der Hauptstadt zu spüren war. Mit weiteren, zum teils starken Nachbeben, muss jederzeit gerechnet werden. Die Aufräumarbeiten in den am stärksten betroffenen Ortschaften dauern an. Die Fernstraßen sind durchgängig befahrbar.
Die zuständigen Stellen haben die Situation unter Kontrolle. Den Anweisungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u. a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.
In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20:00 bis 08:00 Uhr ) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.
2014 ist es vornehmlich im Großraum Santiago wiederholt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richteten sich in der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats, betrafen in Einzelfällen aber auch den öffentlichen Nahverkehr und führten zu Personenschäden. Die Polizei hat seither die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Reisenden wird empfohlen, an öffentlichen Orten und in Transportmitteln besonders wachsam zu sein.
Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden manchmal sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden handlungsunfähig machen. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen und möglichst immer in unmittelbarer Nähe haben.
Insgesamt ist große Vorsicht geboten.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Überschwemmungen im Norden Chiles

Aufgrund starker Überschwemmungen Ende März 2015 kommt es in den betroffenen Regionen Antofagasta noch zu Behinderungen. Die Aufräumarbeiten dauern an. Reisende sollten weiterhin erhöhte Vorsicht walten lassen und Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Vulkanausbrüche/Erdbeben
Die Aktivitäten der Vulkane Villarica und Calbuco in den vergangenen Monaten sind wieder abgeklungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da sich die Situation vor Ort kurzfristig ändern kann. Etwaigen Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten.
In den letzten Jahren waren darüber hinaus folgende Vulkane aktiv:
  • Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
  • Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
  • Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
  • Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (vermehrte vulkanische Aktivität im Mai 2013)
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land, in dem immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss. Das jüngste schwere Erdbeben ereignete sich am 16.09.2015 mit einer Stärke von 8,4 auf der Richterskala und betraf insbesondere die nördliche Region Coquimbo (siehe auch aktuelle Hinweise). Das Beben forderte 13 Todesopfer.
Bei einem schweren Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala am 1. April 2014 im Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) gab es sechs Todesopfer.
Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Reisende sollten sich deshalb mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und insbesondere daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen. Bei dem letzten Beben wurden aufgrund der Tsunamiwarnung innerhalb kürzester Zeit knapp 1 Million Personen entlang der gesamten chilenischen Küste evakuiert.
Weitere Hinweise unter
http://bib.gfz-potsdam.de/pub/schule/me ... n_0209.pdf.
Auf der Website der Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.
Gefährdung durch Landminen
Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.
Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 22.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Chile:
Stand 22.12.2015 (Unverändert gültig seit: 22.12.2015)

Letzte Änderungen:

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise:

Zika-Virus-Infektion
In der Region inkl. Chile wird aktuell eine Zunahme von durch Mücken übertragbare Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings insbesondere für schwangere Reisende eine Gefahr darstellen können.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Zika-Viren gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Infektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen (s.u.). Schwangere sollten generell von vermeidbaren Reisen in Zika-Endemie-Gebiete absehen.

Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... -Virus.pdf).
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 10.05.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 10.05.2016
(Unverändert gültig seit: 10.05.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Streiks der Fischer in der Region Puerto Montt und insbesondere auf der Insel Chiloe rät die Botschaft Reisenden zu besonderer Vorsicht. Ein Zugang zur oder ein Verlassen der Insel Chiloe auf dem Land-/Seeweg ist derzeit nicht möglich. Lediglich mit Kleinflugzeugen ist eine Rückkehr auf das Festland möglich.
Reisende sollten die betroffene Region nach Möglichkeit meiden, Menschenansammlungen umgehen und den Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt Folge leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 31.08.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Chile:
Stand 31.08.2016
(Unverändert gültig seit: 31.08.2016)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es derzeit vermehrt zu gewaltsamen Ausschreitungen. Gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20:00 bis 08:00 Uhr) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel, ohne ortskundige Begleitung, sollte vermieden werden.
Im ganzen Land kommt es im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen immer wieder zu Demonstrationen, teilweise auch mit gewaltsamen Ausschreitungen. Reisenden wird geraten, sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernzuhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufzunehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an gewaltsamen Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.
Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama - kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden manchmal sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden handlungsunfähig machen. Eine weitere Variante ist der sogenannte Vogelkot-Trick. Touristen wird dabei eine nach Vogelkot riechende breiige Flüssigkeit übergeschüttet. Umgehend leisten Umstehende „Hilfe“ beim Reinigen. Währenddessen nutzen deren Komplizen die Ablenkung der Betroffenen blitzschnell zum Diebstahl. Bitte versuchen Sie daher Abstand zu halten und, sofern möglich, sofort den Ort des Geschehens zu verlassen.
Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr. Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden. Darüber hinaus werden parkenden Mietwagen die Reifen zerstochen. Während Umstehende „Hilfe“ leisten wollen und die Betroffenen in ein Gespräch verwickeln, nutzen deren Komplizen die Lage für einen Diebstahl aus. Bringen Sie in solchen Situationen Ihre Wertsachen in Sicherheit und verlassen Sie umgehend den Ort des Geschehens. Wegen der Panne sollten Sie die Mietwagenfirma unterrichten, die Ihnen ggfls. einen Abschleppdienst empfehlen kann.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen, am Strand, in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. seine persönliche Habe nicht aus den Augen lassen und möglichst immer in unmittelbarer Nähe haben.
Insgesamt ist große Vorsicht geboten. Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Vulkanausbrüche/Erdbeben
Die Mitte 2015 beobachteten Aktivitäten der Vulkane Villarica und Calbuco sind wieder abgeklungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da sich die Situation vor Ort kurzfristig ändern kann. Etwaigen Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten.
In den letzten Jahren waren darüber hinaus folgende Vulkane aktiv:
  • Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
  • Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
  • Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
  • Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
  • Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (vermehrte vulkanische Aktivität im Mai 2013)
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land, in dem immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss. Das jüngste schwere Erdbeben ereignete sich am 16.09.2015 mit einer Stärke von 8,4 auf der Richterskala und betraf insbesondere die nördliche Region Coquimbo. Das Beben forderte 13 Todesopfer.
Bei einem schweren Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala am 1. April 2014 im Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) gab es sechs Todesopfer.
Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Reisende sollten sich deshalb vorab mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und insbesondere daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen. Bei dem letzten Beben wurden aufgrund der Tsunamiwarnung innerhalb kürzester Zeit knapp 1 Million Personen entlang der gesamten chilenischen Küste in die angrenzenden Hügel evakuiert.
Weitere Hinweise unter gfz-potsdam.de
Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.
Gefährdung durch Landminen
Unter der bis 1990 herrschenden Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden einige Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.
Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).
Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.
Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.
In den Wintermonaten (Juni bis August) treten in Santiago und anderen größeren Städten Umweltprobleme in Verbindung mit Smog auf. Dabei werden regelmäßig Fahrverbote verhängt.
Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.
Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.
Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno, die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft in der Regel nur ein Abstieg.
In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten unter Eingabe der PIN per Kreditkarte oder EC-Karte mit Maestro-Zeichen älteren Ausgabedatums (kein V-Pay-Zeichen) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden.
Mietwagen
Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.
Reisen mit minderjährigen Kindern
Bitte beachten Sie den Hinweis unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, da für die Reise von Minderjährigen in Chile besondere Vorschriften gelten, die zu Problemen führen können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 26901781) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100,- US$ einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (San Antonio 580, Tel. +56 2 24863000) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".
Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.
Hinweise für die Reise mit Minderjährigen
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe www.bcn.cl.
Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen.
Die chilenischen Vorschriften besagen, dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nach Einreise in Chile musste die bei einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung bislang zusätzlich vom chilenischen Außenministerium legalisiert werden. Inwieweit dieses Erfordernis mit Einführung der Apostille zum 30.08.2016 entfallen kann, ist derzeit noch nicht bekannt. Weitere Hinweise zur Apostille sind auf der Website der Botschaft Santiago zu finden. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) nebst spanischer Übersetzung mitzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
An- bzw. Abreise über die USA
Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 06.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 06.01.2017 (Unverändert gültig seit: 06.01.2017)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es regelmäßig zu Anschlägen auf Fahrzeuge, wobei Gewalttäter gelegentlich auch Fernstraßen sperren. Die Polizei rät, nachts (20:00 Uhr bis 08:00 Uhr) keine Fernstraßen in der IX. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel, ohne ortskundige Begleitung, sollte vermieden werden.

Im ganzen Land kommt es im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen immer wieder zu Demonstrationen, teilweise auch mit gewaltsamen Ausschreitungen. Reisenden wird geraten, sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernzuhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufzunehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an gewaltsamen Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung.

Kriminalität
In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie in Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama - kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, häufig unter Gewaltanwendung. Die Täter verwenden manchmal sog. K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden handlungsunfähig machen. Eine weitere Variante ist der sogenannte Vogelkot-Trick. Touristen wird dabei eine nach Vogelkot riechende breiige Flüssigkeit übergeschüttet. Umgehend leisten Umstehende „Hilfe“ beim Reinigen. Währenddessen nutzen deren Komplizen die Ablenkung der Betroffenen blitzschnell zum Diebstahl. Bitte versuchen Sie daher Abstand zu halten und, sofern möglich, sofort den Ort des Geschehens zu verlassen.

Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr. Zunehmend kommt es auch zu Überfällen auf wartende PKWs an Kreuzungen und Ampeln. Die Täter schlagen die Autoscheibe ein, um z. B. Taschen vom Beifahrersitz zu entwenden. Taschen und Wertgegenstände sollten möglichst an einem von außen nicht sichtbaren Ort verstaut werden. Darüber hinaus werden parkenden Mietwagen die Reifen zerstochen. Während Umstehende „Hilfe“ leisten wollen und die Betroffenen in ein Gespräch verwickeln, nutzen deren Komplizen die Lage für einen Diebstahl aus. Bringen Sie in solchen Situationen Ihre Wertsachen in Sicherheit und verlassen Sie umgehend den Ort des Geschehens. Wegen der Panne sollten Sie die Mietwagenfirma unterrichten, die Ihnen ggfls. einen Abschleppdienst empfehlen kann.

In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen, am Strand, in Restaurants, Cafés und Supermärkten sowie bei Metrofahrten sollte man sein Gepäck bzw. seine persönliche Habe nicht aus den Augen lassen und möglichst immer in unmittelbarer Nähe haben.

Insgesamt ist große Vorsicht geboten. Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.

Vulkanausbrüche/Erdbeben
Die Mitte 2015 beobachteten Aktivitäten der Vulkane Villarica und Calbuco sind wieder abgeklungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da sich die Situation vor Ort kurzfristig ändern kann. Etwaigen Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten.

In den letzten Jahren waren darüber hinaus folgende Vulkane aktiv:

-Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt 2008 und 2009)
-Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
-Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
-Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
-Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
-Vulkan Copahue in der Región de Bío-Bío (vermehrte vulkanische Aktivität im Mai 2013)

Chile ist ein erdbebengefährdetes Land, in dem immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss. Das jüngste schwere Erdbeben ereignete sich am 16.09.2015 mit einer Stärke von 8,4 auf der Richterskala und betraf insbesondere die nördliche Region Coquimbo. Das Beben forderte 13 Todesopfer.
Bei einem schweren Erdbeben der Stärke 8,2 auf der Richterskala am 1. April 2014 im Norden Chiles (Regionen Arica y Parinacota, Tarapacá und Antofagasta) gab es sechs Todesopfer.

Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Reisende sollten sich deshalb vorab mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und insbesondere daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen. Bei dem letzten Beben wurden aufgrund der Tsunamiwarnung innerhalb kürzester Zeit knapp 1 Million Personen entlang der gesamten chilenischen Küste in die angrenzenden Hügel evakuiert.

Weitere Hinweise unter gfz-potsdam.de

Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.

Gefährdung durch Landminen
Unter der bis 1990 herrschenden Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden einige Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.

Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 23.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 23.01.2017 (Unverändert gültig seit: 23.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund zahlreicher Waldbrände in der Region um Santiago, Valparáiso, Maule und O´Higgins hat die Katastrophenschutzbehörde ONEMI für diese Gebiete die Alarmstufe Rot bekanntgegeben.

Insbesondere sind folgende Gebiete betroffen:
Limache, Nogales, Santo Domingo, Llaillay, Hijuelas, Quilpué und Valparaíso (in der Region Valparaíso); Curacaví, Pirque y Alhué (in der Haupststadtregion); Paredones, Marchigüe und die Provinz Colchagua (in der Region O’Higgins) und Constitución, Cauquenes, Vichuquén y Hualañé (in der Region Maule).

Die Gebiete Cardenal Caro und Colchagua sowie die Kommunen Vichuquén und Cauquenes in der Region El Maule wurden zu Katastrophengebieten erklärt.

Alle Nationalparks zwischen Coquimbo und Biobío wurden bis auf Weiteres geschlossen.

Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.

Das Stadtgebiet von Santiago ist derzeit durch die Rauchentwicklung betroffen, das chilenische Gesundheitsministerium rät Schwangeren, älteren Menschen, Kindern und Kranken davon ab, im Freien Sport auszuüben.

Durch Löschfahrzeuge und Hilfskräfte kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Reisenden wird empfohlen, die Entwicklung in den Medien zu verfolgen und den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 27.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 27.01.2017 (Unverändert gültig seit: 27.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund zahlreicher Waldbrände in der Region um Santiago, Valparáiso, Maule und O´Higgins hat die Katastrophenschutzbehörde ONEMI für diese Gebiete die Alarmstufe Rot bekanntgegeben.

Insbesondere sind folgende Gebiete betroffen:
Los Vilos, Region Coquimbo, Hijuelas, Limache, Santo Domingo, Casablanca, Quilpué, La Ligua, Valparaíso, Region Valparaíso, Melipilla, San José de Maipo, Pirque, Paine und Buin, Haupstadtregion, die gesamte Region O’Higgins, Licantén, Empedrado und Constitución, Cauquenes, San Javier, Vichuquén, Hualañé, Region Maule, die gesamte Region Biobío.
Für die die Provinzen Colchagua und Cardenal Caro in der Region O’Higgins und die Region Maule wurde der Ausnahmezustand und die Gebiete zu Katastrophengebieten erklärt, für die Kommune Valparaíso, Region Valparaíso wurde der Ausnahmezustand aufgrund einer Katastrophe ausgerufen.

Alle Nationalparks zwischen Coquimbo und Los Rios wurden bis auf Weiteres geschlossen.

Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.

Aufgrund der Brände kommt es zu Strom- und Telefonnetzausfällen, sowie Straßensperrungen in den betroffenen Gebieten.
Durch Löschfahrzeuge und Hilfskräfte kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 07.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 07.02.2017 (Unverändert gültig seit: 07.02.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Nach den verheerenden Waldbränden der vergangenen Wochen wurde zu Wochenbeginn der Katastrophenalarm weitestgehend aufgehoben. In vereinzelten Provinzen besteht weiterhin Katastrophenalarm.

Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter www.onemi.cl.

Aufgrund der Brände kann es zu Strom- und Telefonnetzausfällen sowie zu Straßensperrungen und Verkehrsbehinderungen in den betroffenen Gebieten kommen.

Reisenden wird empfohlen, die Entwicklung in den Medien zu verfolgen, betroffene Gebiete zu meiden und den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
Die Nationalparks sind inzwischen wieder geöffnet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Chile 10.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Chile:

Stand 10.03.2017 (Unverändert gültig seit: 10.03.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die verheerenden Waldbrände der vergangenen Wochen sind weitestgehend unter Kontrolle. In vereinzelten Provinzen besteht weiterhin Katastrophenalarm.

Auf der Website der chilenischen Katastrophenschutzbehörde Onemi finden sich ständig aktualisierte Informationen unter http://www.onemi.cl.

Aufgrund der Brände kann es zu Strom- und Telefonnetzausfällen sowie zu Straßensperrungen und Verkehrsbehinderungen in den betroffenen Gebieten kommen.

Reisenden wird weiterhin empfohlen, die Entwicklung in den Medien zu verfolgen, betroffene Gebiete zu meiden und den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
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