Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Zypern

Beitrag von Achim Vogt »

Zypern - Ergänzung:

Auch wenn die offizielle Zahl der Genesenen prozentual noch nicht sehr hoch ist, hat Zypern - sicher auch bedingt durch seine Insellage - die Krise auf beiden Seiten der Demarkationslinie ganz gut gemeistert. Jetzt wagt die Regierung auch hier erste vorsichtige Öffnungsschritte. Der ausgefeilte Vier-Phasen-Plan ist durchaus interessant zu lesen:

The four stages of the lockdown exit roadmap
(Webseite: in Cyprus, 1. Mai 2020)

Ab dem 9. Juni wird auch der Flughafen wieder geöffnet. Das Land ist unbedingt auf die Rettung der Reisesaison angewiesen (geschätzter Anteil am Bruttosozialprodukt: 30 Prozent). Es soll individuelle Abkommen mit "sicheren" Ländern geben, aus denen Touristen einreisen dürfen. Das ist für Zypern besonders wichtig, denn Russland und Großbritannien stellen die meisten Touristen - und sind auf absehbare Zeit keine "sicheren" Länder. Umso wichtiger wird Deutschland, das auf dem dritten Platz liegt und auf das die zypriotische Regierung große Hoffnungen setzt.

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Indien - Ergänzung:
Indien verlängert die Ausgangbeschränkungen um weitere zwei Wochen. Die Regierung wird strengere Maßnahmen an Orten fortsetzen, die als "rote Zonen" und "orange Zonen" deklariert sind, wo es einige Coronavirus-Fälle gibt. Zu den "roten Zonen" gehören Neu-Delhi und Mumbai. In den "grünen Zonen" oder Gegenden mit niedrigem Risiko würden Bewegungen von Menschen und wirtschaftliche Aktivitäten erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Irland - Ergänzung:
Die irische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen erneut nun bis zum 18. Mai verlängert. Danach sollen sie schrittweise gelockert und das Land in mehreren Phasen wieder geöffnet werden. Die verschiedenen Phasen sollen jeweils drei Wochen auseinanderliegen. Sollte alles laufen wie geplant, werde die letzte Phase am 10. August beginnen. Quelle: tagesschau.de

Philippinen - Ergänzung:
Die Beschränkungen sollen gelockert werden, obwohl die Zahl der Neuinfektionen und Todesfälle fast zwei Monate nach dem Beginn des Lockdowns der bevölkerungsreichsten Insel weiter zunimmt. Für Gebiete mit wenigen Fällen des neuartigen Virus gilt ab Freitag eine etwas lockerere Quarantäne, so dass dort die Arbeit wieder aufgenommen werden kann, ÖPV wieder ins Rollen kommt und gewerbliche Einrichtungen, einschließlich Einkaufszentren, den Betrieb mit reduzierter Kapazität wieder aufnehmen können. Quelle: Aljazeera

Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 18. Mai 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen.
Bis einschließlich 3. Mai 2020 gilt außerdem eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln, zum Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Benzin und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
Seit dem 27. April 2020 ist für alle erlaubten Dienstleistungen (Einkaufen, Bankgänge, Besuch Apotheke, Krankenhaus, Bestattung und Notfälle) eine „Movement clearance“ erforderlich. Diese kann entweder über die Webseite der Polizei oder über das Telefon (Wählen Sie *127#) beantragt werden. Weiterhin besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum.
Ab dem 4. Mai bis einschließlich 18. Mai gelten die Ausgangssperre von 20.00 bis 5.00 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der deutschen Botschaft .

Singapur - Ergänzung:
Laut Reuters hat Singapur am Samstag angekündigt, einige Beschränkungen im Land zu lockern, sodass einige Unternehmen ab dem 12. Mai wieder operieren können. Auch ein Teil der Schüler könne ab dem 19. Mai wieder zur Schule gehen. Quelle: Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
Nach ersten Lockerungen für Kinder dürfen ab diesem Wochenende alle Bürger erstmals nach sieben Wochen wieder im Freien spazieren gehen oder Sport treiben. Zur Ausübung dieser Aktivitäten werde es Zeitfenster und örtliche Beschränkungen geben. Die meisten Erwachsenen und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen nur zwischen 6.00 und 10.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 23.00 Uhr aus dem Haus - für Senioren und Eltern gelten spezielle Zeiten. Bürger, die älter als 70 sind, dürfen zwischen 10.00 und 12.00 sowie zwischen 19.00 und 20.00 Uhr raus. Kinder unter 14 können zwischen 12.00 und 19.00 Uhr mit einem Elternteil vor die Tür. Beim Spazierengehen darf man sich nur bis zu einem Kilometer vom Wohnsitz entfernen. Beim Sport soll man die Wohngemeinde nicht verlassen. Sport muss man unbegleitet treiben, spazieren gehen darf man zwar auch zu zweit, aber nur mit einem Mitbewohner. Diese Lockerung ist Teil des Vier-Phasen-Plans, mit dem Spanien bis Ende Juni eine "neue Normalität" erreichen möchte. Jede Stufe des Exit-Plans soll zwei Wochen dauern.
Nach und nach sollen immer mehr Geschäfte, Lokale und Kirchen sowie später Fitnessstudios, Kinos, Theater und Hotels geöffnet werden. Die Belegung darf aber zunächst nur bei maximal 30 Prozent, später bei 50 Prozent der Kapazität liegen. Reisen zwischen den verschiedenen Regionen Spaniens werden frühestens Ende Juni wieder erlaubt sein. Im Sommer sollen auch Hotels wieder geöffnet sein - wenn auch mit Einschränkungen. Ob auch deutsche Touristen im Sommer wieder nach Spanien kommen können, ist allerdings weiterhin offen. Das wird auch von den Reisebeschränkungen der deutschen Behörden abhängen. Quelle: tagesschau.de

Zimbabwe - Ergänzung:
Simbabwe hat den Lockdown um weitere zwei Wochen verlängert. Allerdings dürfen ab Montag einige Unternehmen wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Frankreich - Ergänzung:
Die französische Regierung hat eine Verlängerung des seit 24. März geltenden Gesundheitsnotstands bis zum 24. Juli beschlossen. Die im Kampf gegen das Coronavirus beschlossenen Maßnahmen wie geplant noch in diesem Monat zu beenden, "wäre verfrüht" und könnte die Epidemie wieder aufflammen lassen, hieß es in dem vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzesentwurf. Dieser muss noch vom Parlament gebilligt werden, die Beratungen sollen am Montag beginnen. In dem Entwurf geht es vor allem um die Quarantäne-Regeln für Infizierte, die nach Frankreich kommen. Zudem behandelt er die Umsetzung eines "Informationssystems" zu Erkrankten und ihrem Umfeld. Nach den Worten von Gesundheitsminister Olivier Véran soll das Gesetz darüber hinaus den "rechtlichen Rahmen" für die ab 11. Mai geplanten stufenweisen Lockerungen der Ausgangssperre "festigen". Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Im Iran sollen nach den Worten von Präsident Hassan Rouhani die Corona-Beschränkungen weiter gelockert werden. Von Montag an würden in 132 Städten, die vom Krisenstab als Corona-frei eingestuft wurden, die Moscheen unter Beachtung der Hygienerichtlinien wieder eröffnet. Auch die Freitagsgebete sollen dort wieder stattfinden können, sagte der Präsident. Um welche Städte es sich handelt, sagte er jedoch nicht. Quelle: tagesschau.de

Philippinen - Ergänzung:
Um die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen, ist es Passagierflügen eine Woche lang nicht gestattet, die Philippinen anzufliegen. Da der Flugverkehr ohnehin gegen Null tendiert, bezieht sich die neue Regelung hauptsächlich auf Repatriierungsflüge. Quelle: Aljazeera

Südkorea - Ergänzung:
Die Regeln zum "Social Distancing" sollen ab dem 6. Mai etwas gelockert werden. Dadurch können bisher geschlossene Geschäfte teilweise wieder öffnen und auch Versammlungen und Veranstaltungen können teilweise wieder stattfinden, sofern Desinfektionsrichtlinien eingehalten werden. Quelle: Aljazeera

Thailand - Ergänzung:
Die Beschränkungen für einige Geschäfte und das allgemeine Leben werden gelockert. Das Land erlaubt Unternehmen wie Restaurants, Friseursalons und Märkten im Freien die Wiedereröffnung, solange die physische Distanz eingehalten und Temperaturkontrollen durchgeführt werden. in Restaurants sind transparente Plastikbarrieren zwischen den Gästen erforderlich. Alkoholverkauf ist wieder gestattet, jedoch ausschließlich zum Konsum zu Hause. Thailänder, die aus Übersee zurückkehren, müssen 14 Tage in staatlich ausgewiesenen Quarantäneeinrichtungen (z.B. Hotels) verbringen und die Rechnung dafür selber bezahlen. Quelle: Aljazeera und BBC

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechische Regierung erwägt, die Grenzen des Landes im Juli wieder zu öffnen. Die Gespräche darüber mit Österreich und der Slowakei seien weit fortgeschritten, die mit Polen allerdings kompliziert, sagte Außenminister Tomas Petricek laut Nachrichtenagentur CTK. "Ich würde im Juli gerne die Grenzen zu Deutschland, Österreich, Polen und der Slowakei öffnen." Wenn sich die Situation bei der Bekämpfung der Corona-Epidemie gut entwickele, könne die Grenzöffnung auch früher erfolgen. Mitte März hatte die tschechische Regierung als Schutzmaßnahme gegen eine Ausbreitung des Coronavirus ein Ausreiseverbot für die eigenen Bürger verhängt, dieses aber Ende April wieder aufgehoben. Nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Tschechen nun einen Coronavirus-Test machen. Die Grenzkontrollen sollen derzeit noch bis zum 14. Mai bestehenbleiben. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Drei Einkaufszentren in Abu Dhabi konnten mit 30 Prozent Kundenkapazität wieder öffnen, nachdem entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Thermografie), getroffen wurden.
Einkaufszentren, Restaurants und Cafés in Dubai, dem Geschäfts- und Tourismuszentrum der Vereinigten Arabischen Emirate, hatten bereits früher den Betrieb mit begrenzter Kapazität wieder aufgenommen. Käufer müssen Gesichtsmasken und Handschuhe tragen und die Regeln des "Social Distancing" befolgen. Quelle: Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Afghanistan - Ergänzung:
Laut Angaben des afghanischen Gesundheitsministeriums ergaben 500 zufällige Coronavirus-Tests in Kabul mehr als 150 positive Ergebnisse. Man befürchtet, dass sich das Virus möglicherweise schneller verbreitet als ursprünglich angenommen. Der Sprecher des Ministeriums, Wahid Mayar, bezeichnete die Ergebnisse der Hauptstadt als "besorgniserregend" und sagte, die Menschen müssten in ihren Häusern bleiben, um die Ausbreitung zu verlangsamen. Kabul und die meisten anderen Städte sind im Lockdown. Quelle: Aljazeera

Armenien - Ergänzung:
Geschäfte, Restaurants und Bars können ihre Aktivitäten wieder aufnehmen, obwohl die Zahl der bestätigten Infektionen weiter ansteigt. Die Regierung versucht so, die Auswirkungen der Pandemie auf ihre Wirtschaft abzufedern, die in diesem Jahr voraussichtlich um 2 Prozent schrumpfen wird. Quelle: Aljazeera

Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge.
Nach Medienberichten wurde diese Sperrung bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Der innerghanaische Flugverkehr wurde hingegen am 1. Mai 2020 wieder aufgenommen.
Die dreiwöchige Ausgangssperre für Teile von Ghana wurde mit Wirkung vom 20. April 2020 aufgehoben. Reisen innerhalb des Landes sind daher wieder uneingeschränkt möglich. Zahlreiche Einschränkungen bleiben (öffentliche Versammlungen, religiöse Aktivitäten, Sportveranstaltungen, Bars, Konferenzen). Die Schulen bleiben weiter geschlossen.
Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen in Ghana steigt jedoch nach wie vor an.
• Halten Sie die empfohlenen Präventionsmaßnahmen auch weiterhin ein, praktizieren Sie „social distancing“ und verlassen Sie die eigene Unterkunft nur für dringende Angelegenheiten.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Jordanien - Ergänzung:
In Jordanien wurden inzwischen alle Beschränkungen für wirtschaftliche Aktivitäten aufgehoben. Die jüngste Lockerung soll dazu beitragen, die finanziell angeschlagene Wirtschaft anzukurbeln. Quelle: Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Bhutan - Ergänzung:
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristische reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise nach Bhutan ist somit derzeit nicht möglich. Zur Ausreise aus Bhutan bietet die staatliche Fluggesellschaft Drukair aktuell nur vereinzelte internationale Verbindungen nach Nepal, Bangladesch und Thailand an.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte prüfen Sie vor Ihrer Rückreise aus Bhutan die Reise- und Sicherheitshinweise potentieller weiterer Ziel- oder Transitländer in der Region.

China - Ergänzung:
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen.
Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums und auch einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung seit 28. März 2020 ihre Gültigkeit verloren. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ebenfalls ausgesetzt.
Neue Visa werden nur noch für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen können der Website des Außenministeriums der VR China entnommen werden.
Für alle diejenigen, für die eine Einreise unter diesen Voraussetzungen weiterhin möglich sein sollte, gelten bei Einreise die jeweils aktuellen Quarantänebestimmungen weiter. Zurzeit werden alle aus dem Ausland einreisenden Personen, unabhängig ihrer Nationalität, nach wie vor ausnahmslos einer 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb Chinas wird in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt und ist laufenden Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Für die Provinz Hubei und die Provinzhauptstadt Wuhan wurde der infektionsrechtliche Status einer Hochrisikozone aufgehoben. Dennoch bleiben umfangreiche Schutzvorkehrungen in und bezogen auf die Provinz Hubei und Wuhan in Kraft.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf nur noch einen Flug pro Woche für diejenigen Luftlinien, die China überhaupt noch anfliegen (dürfen). Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an). Sämtliche Quarantänemaßnahmen werden an diesen Orten durchgeführt, ein Weiterflug nach Peking verschiebt sich je nach Ergebnis der schon während des Flugs vorgenommenen medizinischen Untersuchungen (z.B. Fiebermessungen) in jedem Fall auf unbestimmte Zeit. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung können die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. die Behandlung ohne Ausnahme am Landeort durchgeführt werden. Sie müssen damit rechnen, am Erstlandeort zu einem obligatorischen Test auf Covid-19 verpflichtet zu werden und die Kosten dafür selbst zu tragen. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Nach Ankunft in Peking erfolgt der Transport in die jeweiligen Städte oder Bezirke über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nicht möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall unter den Passagieren des Einreiseflugs müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder auch im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden. Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Das Kontrollverfahren für Transitreisende innerhalb Chinas nach Ankunft am Flughafen Peking bleibt weiterhin unklar, es muss mit den beschriebenen Kontrollmaßnahmen schon in Peking und möglicherweise erneut am Endflughafen gerechnet werden.
Auch in Shanghai und Guangdong muss die verpflichtende 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden in designierten Hotels erfolgen, eine Heimquarantäne ist weiterhin nicht möglich.
Grundsätzlich gilt, dass die Einreise- und Quarantänelage in China nicht vorhersehbaren Änderungen unterworfen ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China.

Finnland - Ergänzung:
Finnland wird einige Coronavirus-Beschränkungen aufheben, damit Restaurants wiedereröffnet werden können und öffentliche Dienste, einschließlich Bibliotheken und Sportanlagen, ab dem 1. Juni wieder in Betrieb genommen werden können. Das Verbot öffentlicher Versammlungen werde ab dem 1. Juni von maximal 10 auf 50 Personen gelockert, die Notstandsbefugnisse würden jedoch bestehen bleiben, hieß es. Ab dem 14. Mai sind wichtige Reisen in Länder des Schengen-Raums gestattet, sagte Innenministerin Maria Ohisalo. Letzte Woche hat die Regierung beschlossen, die Schulen ab dem 13. Mai wieder zu eröffnen. Quelle: Aljazeera

Griechenland - Ergänzung:
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Website zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der übliche Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel) und die Schweiz (Zürich).
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Griechenland. Quelle: AA

Griechenland hatte Mitte März schnell und entschlossen auf die Corona-Pandemie reagiert - und damit die Zahl der Infizierten auf einem vergleichsweise niedrigen Stand gehalten. Heute nun begann die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens. Zwar sind Reisen auf die zahlreichen Inseln weiterhin untersagt, aber viele Geschäfte empfingen zum ersten Mal wieder ihre Kunden. Quelle: tagesschau.de

Japan - Ergänzung:
Die japanische Regierung will trotz erster Anzeichen sinkender Neuinfektionen den Notstand bis Ende Mai verlängern. Das berichteten japanische Medien. Zuvor hatte ein Expertengremium der Regierung sich bereits für eine Verlängerung ausgesprochen. Während des Notstands sind die Bürger des Landes dazu aufgefordert, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Eine Ausgangssperre wie in vielen europäischen Ländern gibt es nicht. Viele Geschäfte, Restaurants und Kaufhäuser sind aber geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Luxemburg - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Luxemburg. Die deutsch-luxemburgischen Grenzen sind nicht geschlossen, es kommt aber durch die deutschen Grenzkontrollen zwischen Luxemburg und Deutschland an den Grenzübergängen zu längeren Wartezeiten bei der (Wieder-) Einreise nach Deutschland.
Seit dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Luxemburg nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Um welche Grenzübergänge es sich handelt, ist auf der Internetseite des BMI abrufbar.
Passagierflüge am Flughafen Luxemburg finden voraussichtlich bis zum 30. Mai 2020 nicht statt.

Mauritius - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 gilt zur Vermeidung einer Verbreitung der Atemswegserkrankung COVID-19 eine Ausgangssperre auf Mauritius, die mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis 1. Juni 2020. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen. Lebensmittelgeschäfte haben seit dem 2. April 2020 unter strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet.
Für Mauritius hat das Auswärtige Amt eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat begonnen, in der Hauptstadt Abuja und auch in Lagos die Beschränkungen zu lockern. Am Montag waren die normalerweise hektischen Straßen der Megastadt Lagos, die während der Sperrung größtenteils leer waren, wieder mit Autos, Bussen und motorisierten Dreirad-Taxis gefüllt. Im Unterschied zu der Zeit vor der Krise tragen die meisten Menschen auf den Straßen von Lagos nun Gesichtsmasken. Quelle: Aljazeera

Philippinen - Ergänzung:
Die philippinische Regierung hat aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein landesweites Einreiseverbot verhängt. Ausnahmen gelten für Flugzeugbesatzungen, für philippinische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Am 2. Mai 2020 hat die philippinische Regierung ein landesweites Landeverbot für ankommende kommerzielle Passagierflüge verfügt. De facto führt dies voraussichtlich zur Einstellung aller internationalen Passagierflugverbindungen aus dem Land. Diese Regelung ist zunächst bis zum 10. Mai 2020 begrenzt.
Seit dem 17. März 2020 gelten bis vorerst zum 15. Mai 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon und die anderen Ballungsgebiete um Cebu und Davao strenge Quarantänemaßnahmen, die nur kurze Einkäufe und gegebenenfalls den unerlässlichen Weg zur Arbeit erlauben, sowie eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr). Für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben seit dem 18. März 2020 weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Ausländern ist die Ausreise zu jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird oder sie eine Hotelbuchung bis zur Ausreise nachweisen können.
Für die Philippinen wurde eine Rückholaktion für gestrandete Reisende durchgeführt.
•Wenn Sie sich zurzeit in den Philippinen aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 09. Mai 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 13. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch unten genannten Personengruppen erlaubt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen.
Einreisen dürfen nur noch folgende Personengruppen :
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in Polen verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Für die folgenden Personengruppen gelten bei der Einreise über eine EU-Binnengrenze Ausnahmen von der Quarantäne (die Ausnahmegründe sind nachzuweisen):
• Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen (Berufspendler, Geschäftsleute oder Gewerbetreibende)
• Schüler und Studenten, die in Polen oder Deutschland studieren oder zur Schule gehen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder, Angehörige internationaler Organisationen mit Diplomatenpass.
Die Ausnahme von der Quarantäne gilt ausdrücklich nicht für Angehörige medizinischer Berufe und Mitarbeiter im Sozialdienst.
Auch für die oben genannten Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz.
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Innerhalb Polens gelten folgende Regelungen, die auf der Internetseite der polnischen Regierung einsehbar sind:
• Versammlungen sind weiterhin untersagt.
• Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt zwei Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
• Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Es besteht eine Maskenpflicht: Mund und Nase müssen grundsätzlich in der der Öffentlichkeit, im Personennahverkehr und im Auto mit Mitfahrern bedeckt sein. Ausnahmen gelten für Kinder unter 4 Jahren, Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, Berufe ohne Kundenkontakt, Berufsfahrer, wenn eine Trennwand den direkten Kundenkontakt verhindert. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.
• Sportplätze und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken öffnen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise. Spielplätze, Restaurants, Bars, bleiben bis auf weiteres geschlossen.
• Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten bleiben zunächst geschlossen. Kindergärten können ab dem 6. Mai öffnen, Schulen nicht vor dem 24. Mai 2020.
• Geschäfte, einschließlich Einkaufszentren, können seit 4. Mai wieder öffnen.
• Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
• In Läden bis zu 100 qm und in Tankstellen dürfen sich vier Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. In Läden ab 100 qm ist die maximale Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt, an Marktständen auf vier Kunden, bei der Post zwei pro Schalter.
• Hotels und andere Herbergen können für Gäste aus Polen ab dem 4. Mai wieder öffnen allerdings nicht deren Restaurants oder Wellnessbereiche.
• An Gottesdiensten und Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen, auf Friedhöfen insgesamt 50 Personen.
• Leichen dürfen von und nach Polen transportiert werden, wenn eine Genehmigung des Leiters der Hauptsanitätsbehörde/Woiwodschafts-Sanitätsbehörde vorliegt.
• Seit dem 4. Mai 2020 öffnen auch medizinische Rehabilitationszentren.
Die Quarantäne-Regelungen gelten bis auf weiteres. Wer mit einer Person, die unter Quarantäne steht, zusammenlebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf den Webseiten der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) aufgehoben. Die Bevölkerung ist jedoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkung gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Seit dem 4. Mai 2020 dürfen auch Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buch-, Friseur- und Schuhläden sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. 10 Teilnehmern-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier.
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
•Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
•Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden,
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 18. Mai 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen. Seit dem 4. Mai bis einschließlich 18. Mai 2020 gilt eine Ausgangssperre von 20.00 bis 5.00 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der deutschen Botschaft .

Rumänien - Ergänzung:
Rumänien wird den Ausnahmezustand nach dem 15. Mai nicht verlängern, sondern statt dessen einen "Alarmzustand" verhängen, der eine bescheidene Lockerung der Beschränkungen ermöglicht. Einige Reisebeschränkungen werden aufgehoben, aber Menschen dürfen nicht in Gruppen von mehr als drei Personen reisen. Versammlungen im Freien und im Innenbereich bleiben verboten. Quelle: Aljazeera

Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 2. Juni 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; nur in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen, diese bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbesondere Rückholflüge). Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020. Derzeit führt Air France noch (kommerzielle) Rückholflüge durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist seit dem 18. März 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Der Flughafen ist bis zum 31. Mai 2020 für internationale Flüge geschlossen. Ausgenommen sind besonders genehmigte Rückholflüge und Notlandungen. Für die Zeit nach Wiedereröffnung des Flughafens, voraussichtlich am 1. Juni 2020, kündigten die seychellischen Gesundheitsbehörden verstärkte Kontrollen sowie Ein- und Ausreisesperren abhängig von der Entwicklung der gesundheitlichen Lage in den Herkunfts- und Zielländern der Reisenden an.
Yachten ist die Einreise in seychellische Gewässer ebenfalls bis einschließlich 31. Mai 2020 untersagt. Alle Schiffe müssen zudem ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Nairobi .
• Bitte beachten Sie weitere Hinweise der seychellischen Behörden.

Ukraine - Ergänzung:
Die Ukraine hat den landesweiten Lockdown bis zum 22. Mai verlängert, jedoch werden einige Beschränkungen ab dem 11. Mai teilweise aufgehoben. Die teilweise Aufhebung der Beschränkungen umfasst die Eröffnung von Parks und Erholungsgebieten sowie die Eröffnung einiger Geschäfte, beispielsweise solcher, die auf Haushaltswaren oder Textilien spezialisiert sind. Cafés können dann wieder geöffnet werden, jedoch ausschließlich take-away. Quelle: Aljazeera

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Deutschland - Ergänzung:
Die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Grenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, und Dänemark sind bis zum 15. Mai verlängert worden. Auch für Flüge aus Spanien und Italien gilt die Verlängerung. Die Kontrollen waren Mitte März bis zunächst zum heutigen Montag angeordnet worden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen seither nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen. Einreisen dürfen etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen oder Lastwagenfahrer. Die Einreise ist zudem auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt.
Mecklenburg-Vorpommern will angesichts geringer Corona-Neuinfektionen schon in der Woche vor Pfingsten auch Auswärtigen wieder Urlaub an der Ostsee erlauben. Das sieht ein Stufenplan zum Neustart des Gastgewerbes im Nordosten vor, auf den sich am Montagabend in Schwerin Vertreter von Landesregierung und Gastgewerbe in der gemeinsamen Task Force Tourismus verständigten. Dem Plan zufolge sollen zunächst die Gaststätten im Land vom Samstag, dem 9. Mai, an unter strikten Hygieneauflagen für Einheimische öffnen dürfen, am 18. Mai auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Damit wäre nach dem verpassten Ostergeschäft Pfingsturlaub Ende Mai an der Ostsee oder in der Mecklenburgischen Seenplatte wieder für alle Bundesbürger möglich. Quelle: tagesschau.de

Israel - Ergänzung:
Es sind weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen angekündigt. Zunächst werde die Beschränkung aufgehoben, der zufolge sich die Bürger nur in Ausnahmefällen mehr als 100 Meter von ihrem Zuhause entfernen durften. Die Israelis dürften sich wieder frei bewegen, auch Großeltern könnten wieder besucht werden. "Aber ohne Umarmungen und Küsse". Von Donnerstag an sollten dann auch Einkaufszentren und Freiluft-Märkte wieder geöffnet werden. Bis Ende des Monats könnten an den Schulen wieder alle Klassen unterrichtet werden. "Wenn alles gut läuft, werden wir in zwei Wochen auch Versammlungen von bis zu 50 Menschen erlauben", sagte Netanyahu. Am 31. Mai sollten Versammlungen von bis zu 100 Leuten erlaubt werden. Am 14. Juni wolle man dann alle Versammlungsbeschränkungen aufheben. In den kommenden Wochen sollten auch schrittweise mehr Sportaktivitäten erlaubt werden. Bedingung für alle Lockerungen sei jedoch, dass die Zahl der Neuinfektionen nicht wieder über mehr als 100 Menschen am Tag steige. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Ergänzung:
Die Türkei beginnt mit ersten Lockerungen, trotz weiter steigender Fallzahlen. Senioren und Jugendlichen ist es ab kommendem Wochenende erlaubt, an einem Tag in der Woche vier Stunden in der Umgebung des Hauses im Freien zu verbringen. Des Weiteren werden die Reisebeschränkungen für sieben Städte außer Istanbul, Ankara und Izmir aufgehoben. Einkaufszentren, Friseurläden und einige Geschäfte dürfen ab 11. Mai wieder öffnen, die Universitäten erst ab dem 15. Juni. Quellen: Aljazeera und BBC

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Benin - Ergänzung:
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Mehrere größere Kommunen im Süden des Landes, darunter auch Cotonou, Ouidah und Porto Novo sind vorerst bis zum 11. Mai 2020 in einem Sperrgürtel („Cordon Sanitaire“) vom Rest des Landes abgesperrt, innerhalb der Kommunen soll der Verkehr auf ein Minimum reduziert werden. Innerhalb des Sperrgürtels besteht die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Kirchen und Moscheen in Benin sind geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Deutschland - Ergänzung:
In Niedersachsen sollen vom kommenden Montag an Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent wieder öffnen.
In Sachsen-Anhalt dürfen vom 15. Mai an wieder Ferienhäuser und -wohnungen an Einheimische vermietet werden. In weiteren Stufen sollen Hotels für Touristen und später alle touristischen Betriebe und Angebote geöffnet werden, wie das Landeskabinett entschied. Termine dafür wurden zunächst nicht genannt. Restaurants sollen in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Mai öffnen dürfen. Unterschiede zwischen Außen- und Innengastronomie würden nicht gemacht, hieß es. Auch auf eine maximale Gästezahl werde verzichtet. Es müssten aber alle bestehende Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Geschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken.
Auch Schleswig-Holstein plant nun Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Gastronomie und Tourismus ab Mitte Mai. "Wir wollen eine klare Perspektive für alle Bereiche geben", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Am Montag hatten bereits Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, Urlaub an der See wieder möglich machen zu wollen. Günther kritisierte zugleich das Vorpreschen einer Reihe von Bundesländern bei den Lockerungen der Maßnahmen. Er finde, dass "ein Wettlauf in diesen Zeiten nicht angemessen ist". Er wolle zunächst die Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch abwarten und dann am Donnerstag im Detail darlegen, wie sein Bundesland vorgeht. Quelle: tagesschau.de

Guyana - Ergänzung:
Die beiden Flughäfen in Guyana, Cheddi Jagan International Airport/Timehri und Eugene Correira Airport/Ogle sind seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres geschlossen.

Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 17. Mai 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
•Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Hongkong - Ergänzung:
Bars und Kinos in Hongkong dürfen ab Freitag wieder öffnen, schrittweise auch die Schulen. Zudem wies die Regierung an, dass an alle 7,5 Millionen Einwohner wiederverwendbare Masken verteilt werden. In Bars und Restaurants, wo bislang bereits vier Menschen gemeinsam essen durften, dürfen es nun acht sein. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet werden. Auch in den Kinos soll der Zutritt begrenzt werden. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die von der italienischen Regierung verkündeten Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Italien zum 4. Mai 2020 betreffen nicht die geltenden Einreisebestimmungen.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.
Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt. FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) verkehren unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Webseite das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Sollten Sie eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Jordanien - Ergänzung:
Trotz Lockerungen für das Geschäftsleben wird die nächtliche Ausgangssperre sowie die Sperre an den Wochenenden bis auf Weiteres beibehalten. Quellle: Aljazeera

Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Auch wenn einige Beschränkungen gelockert wurden, um die Wirtschaft etwas anzukurbeln, hat die Palästinensische Autonomiebehörde eine einmonatige Verlängerung des Ausnahmezustands angekündigt. Die Menschen sind gehalten zu Hause zu bleiben, Bewegungen sind auf das notwendigste zu limitieren.. Quelle: Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Bangladesch - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen.
In Bangladesch wurden am 29. März 2020 sogenannte "government holidays" ausgerufen. Diese wurden bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 16. Mai 2020. Reisen innerhalb des Landes sind nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Geschäfte und Banken sind geschlossen oder nur zu begrenzten Zeiten geöffnet.
Die Bevölkerung wurde gebeten, sich zu Hause aufzuhalten, und nur bei besonders wichtigen Gründen nach draußen zu gehen. Es gilt eine Ausgangssperre von 20.00 bis 06.00 Uhr.
Moscheen wurden geschlossen. Beten in der Öffentlichkeit wurde verboten.
Zurzeit befindet sich Bangladesch im islamischen Fastenmonat Ramadan.
• Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, umgehend über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren!

Belgien - Ergänzung:
Belgien lockert seine Corona-Beschränkungen und ermöglicht wieder mehr sozialen Kontakt. Ab Sonntag - zum Muttertag - dürfe jede Familie vier Personen empfangen, sagte Premierministerin Sophie Wilmès nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats. Es müssten immer die gleichen Personen sein und sie dürften nur diese eine Familie besuchen. Wenn möglich solle man sich draußen aufhalten, etwa im Garten oder auf der Terrasse. Es müsse weiterhin Abstand gehalten werden. Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Es wurden weitreichende Lockerungen beschlossen, siehe tagesschau.de

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie in El Salvador akkreditierte Diplomaten, die sich allerdings einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für kommerziellen Personentransport geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Repatriierungsflüge Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen: Lieferungen von Nahrungsmitteln und anderen essentiellen Gütern, Ausreise und Einreisen mit dem Zweck der Repatriierung
El Salvador hat des Weiteren am 21. März 2020 eine umfassende Ausgangssperre für das gesamte Land erlassen, die aktuell bis zum 19. Mai 2020 verlängert wurde.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.

Estland - Ergänzung:
Litauen, Lettland und Estland haben sich darauf geeinigt, ihre seit Mitte März geschlossenen Grenzen für Bürger der drei Baltenstaaten ab Mitte Mai zu öffnen. Damit können Staatsangehörige frei zwischen den drei Ländern verkehren. Esten, Letten und Litauer, die aus anderen Staaten einreisen, müssen sich weiterhin in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien - Ergänzung:
Die britische Regierung plant, die strengen Corona-Einschränkungen schrittweise aufheben. Einem Bericht der Zeitung "The Times" zufolge will Premierminister Boris Johnson einen Drei-Stufen-Plan für die Lockerungen vorlegen. Demnach sollen in einem ersten Schritt kleine Geschäfte wieder öffnen dürfen und Beschäftigte mit Jobs, die vor allem Tätigkeiten im Freien mit sich bringen, sollen wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren. Die zweite Stufe sehe unter anderem die Öffnung großer Shoppingcenter vor. Zuletzt sollen auch Restaurants und Kneipen sowie Hotels wieder öffnen dürfen. Die Details des Plans bestätigte Johnson bisher nicht. Er kündigte jedoch an, dass am Montag weitere Lockerungen in Kraft treten sollen. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Am Montag waren in Indien mehrere Lockerungen der strikten Corona-Auflagen in Kraft getreten - unter anderem durften auch Geschäfte wieder öffnen, die Spirituosen verkaufen. Der Andrang auf die Läden war in den vergangenen beiden Tagen jedoch so groß, dass die Polizei teils mit Schlagstöcken die Menschenmengen aufzulösen versuchte. Nun bleiben die Geschäfte vorerst wieder zu. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Bei Einreise in Iran finden Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Es müssen Eigenerklärungen unter anderem zur Durchführung einer 14-tägigen Selbstisolation unterzeichnet werden. Alle Passagiere, die aus Hochrisikogebieten einreisen (dazu zählt Iran aktuell mindestens Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und die USA), werden bei Einreise durch einen Desinfektionstunnel geschleust, untersucht und auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Positiv getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern.
Kontrollen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden, sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Zur Nutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben. Schulen, Universitäten, Restaurants und sonstige Sport- und Kulturstätten sowie Moscheen und andere heilige Stätten bleiben weitestgehend geschlossen. In Städten in sog. „weißen Zonen“ dürfen Moscheen unter Einhaltung von Hygienevorschriften wieder zum Gebet öffnen. Im Übrigen bleiben Versammlungen zum Ramadan, einschließlich in Moscheen, bis auf weiteres verboten.
Geschäfte und Unternehmen mit geringem bis mittlerem Risikofaktor dürfen seit 20. April wieder für den Publikumsverkehr öffnen, weitere Lockerungen folgen. Öffnungszeiten können zeitlichen Beschränkungen unterliegen.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusseses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben größtenteils weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak (Grenzübergang Siran Band-Baneh). Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an (z.B. Madrid, Wien).
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach aktuellen Informationen des iranischen Außenministeriums können Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen sind, sich noch bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wird nicht verhängt; es ist lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen ist, brauchen ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Nach diesem Datum müssen sie bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen. Bei Ausreise gelten je nach Aufenthaltstitel unterschiedlichen Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa können gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus dem Iran möglich ist.

Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Dafür hat die israelische Regierung spezielle Quarantänehotels eingerichtet. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
Während des Ramadan sind in überwiegend muslimisch geprägten Wohngegenden in Israel und Ost-Jerusalem Geschäfte von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen geschlossen.
In den Palästinensischen Gebieten wurde der seit Anfang März geltende Notstand bis Ende Mai verlängert. Weiterhin ist ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten untersagt, sämtliche touristischen Sehenswürdigkeiten wie z.B. die Geburtskirche in Bethlehem sind geschlossen. Die Bewegungsfreiheit ist auf notwendige Fahrten beschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde mittlerweile insofern gelockert, als dass innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit (für den Fastenmonat Ramadan von 8 Uhr bis 18 Uhr) Besorgungen getätigt werden können.
• Es besteht Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.
• Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen. Die Beschränkung der privaten PKW-Nutzung (im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens) entfällt ab 10. Mai 2020.
• Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal 2 beschränkt.
• Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.
• Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.
An Wochenenden gilt eine 24-stündige komplette Ausgangssperre (derzeit freitags von 0:00 bis 24:00 Uhr).
Geschäfte bleiben während dieser Zeit ebenfalls geschlossen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis zum 26. Mai 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale und Mombasa ist bis mindestens Mitte Mai untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719. Quelle: AA

Über die Gebiete Eastleigh (Vorort von Nairobi) sowie die Altstadt von Mombasa wurde ein 15-tägiger Lockdown verhängt, weil vermutet wird, dass sich diese zwei Gebiete zu Infektionszentren entwickelt haben. Quelle: BBC

Lettland - Ergänzung:
Litauen, Lettland und Estland haben sich darauf geeinigt, ihre seit Mitte März geschlossenen Grenzen für Bürger der drei Baltenstaaten ab Mitte Mai zu öffnen. Damit können Staatsangehörige frei zwischen den drei Ländern verkehren. Esten, Letten und Litauer, die aus anderen Staaten einreisen, müssen sich weiterhin in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de

Litauen - Ergänzung:
Litauen, Lettland und Estland haben sich darauf geeinigt, ihre seit Mitte März geschlossenen Grenzen für Bürger der drei Baltenstaaten ab Mitte Mai zu öffnen. Damit können Staatsangehörige frei zwischen den drei Ländern verkehren. Esten, Letten und Litauer, die aus anderen Staaten einreisen, müssen sich weiterhin in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de

Malediven - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 wird die Visavergabe (Visa on Arrival) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise auf die Malediven faktisch nicht mehr möglich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die meisten Resorts in den nächsten Wochen geschlossen werden, nachdem die letzten Gäste diese verlassen haben.
Auch eine Ausreise aus den Malediven ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, da kommerzielle Flugverbindungen vom internationalen Flughafen Malé vorübergehend eingestellt wurden. Lediglich Sonderflüge, meist im Rahmen von Rückholaktionen anderer Staaten, bedienen derzeit vereinzelt Malé.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
Als Reaktion auf die am 15. April 2020 erstmals in der Hauptstadt Male festgestellten Fälle von Covid-19 Infektionen haben die maledivischen Behörden ab dem 17. April 2020 eine Ausgangssperre für die Male-Region (Male, Hulhulmale, Villimale) verkündet, die vorerst bis zum 30. April 2020 galt. Diese wurde nun zunächst bis zum 15. Mai 2020 verlängert. Auch Behörden bleiben- bis auf wesentliche Dienstleistungsbereiche für diesen Zeitraum geschlossen. Zudem wurde bis auf weiteres jeglicher Schiffsverkehr zwischen den Inseln untersagt und Hotels dürfen im Raum Malé in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
• Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.

Namibia - Ergänzung:
Im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus hat Präsident Geingob am 17. März 2020 für bis zu sechs Monate den nationalen Notstand erklärt. Der Präsident hat am 30. April schrittweise Lockerungen in 4 Phasen angekündigt. Diese sehen in der 2. Phase bis 2. Juni zunächst folgende Maßnahmen/Regelungen vor: Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, Grenzen bleiben grundsätzlich geschlossen, namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt können einreisen, müssen aber für 14 Tage in Quarantäne; Geschäfte und Einkaufszentren sowie Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene - und Abstandsmaßnahmen öffnen, Restaurants nur für den Straßenverkauf. Alkoholverkauf bleibt verboten. Theater, Kinos, Fitness- Studios, Bars, etc. bleiben geschlossen; öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu Geld- und Freiheitsstrafen. Quelle: Deutsche Botschaft Windhuk

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 15. Mai 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt bis zum 18. Mai 2020.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier .
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu .

Niederlande - Ergänzung:
Ab der kommender Woche dürfen Friseure, Kosmetiksalons und Massagepraxen wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Mark Rutte an. Ab 1. Juni dürfen demnach auch Restaurants, Cafés, Museen, Kinos und Theater unter bestimmten Bedingungen den Betrieb wieder aufnehmen und es werden alle Schulen wieder geöffnet. Die Regierung macht auch Mundschutzmasken im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Die Maßnahmen werden schneller als geplant gelockert. Nach Auffassung der Regierung ist das möglich, da die Zahl der Neuinfektionen schneller zurück gehe als erwartet. Quelle: tageschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Sowohl der internationale als auch der nationale Flugverkehr bleiben um weitere vier Wochen eingestellt. Quelle: BBC

Russische Föderation - Ergänzung:
Nach mehr als sechs Wochen Zwangsurlaub für 145 Millionen Russen sollen vom 12. Mai an erste Auflagen gelockert werden - trotz massiv steigender Infektionszahlen. Der russische Präsident Wladimir Putin verkündete die Entscheidung bei einer Fernsehansprache. Verantwortlich für die konkreten Lockerungen seien die jeweiligen Regionen in Abhängigkeit von den Infektionszahlen. Zugleich warnte Putin vor übereilten Schritten. Quelle: tagesschau.de

Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat Außengastronomie, Hotels, alle Geschäfte mit Ausnahme großer Einkaufszentren wieder geöffnet und damit die Pläne zur Wiederbelebung der Wirtschaft beschleunigt. Die Regierung, die am 22. April bereits kleine Geschäfte eröffnete, gab auch grünes Licht für Gottesdienste und Hochzeiten mit einer begrenzten Anzahl von Gästen. Die Phasen zwei und drei des Lockerungsplans sind heute zusammengelegt worden, nachdem die Zahl der Neuinfektionen an 11 aufeinanderfolgenden Tagen im einstelligen Wachstumsbereich lagen. Quelle Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 9. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte, kleine Geschäfte mit Terminvergabe und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden. Quelle: AA

Spanien verlängert den nationalen Notstand um weitere zwei Wochen. Ministerpräsident Pedro Sanchez sichert sich im Parlament genügend Stimmen, um die Verordnung, die am Sonntag ausläuft, zum vierten Mal um zwei Wochen zu verlängern. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 28. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Einzelheiten sind auf der Homepage der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt.
Es bestehen Ausgangssperren für die Mai-Wochenenden bis einschließlich der Ramadan-Feiertage (25./26. Mai 2020) für folgende Provinzen: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Reisen in oder aus folgenden Provinzen sind nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich: Adana, Ankara, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Mardin, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .

Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März 2020 eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.
Der öffentliche und private Auto- und Busverkehr ist bis 18. Mai 2020 untersagt. Ebenfalls noch bis 18. Mai 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19.00 - 6.30 Uhr. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Webseite der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es besteht Maskenpflicht.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Barbados - Ergänzung:
Bei Einreise nach Barbados besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht in speziellen Quarantäne-Einrichtungen. Es gilt eine Ausgangssperre, und die Schulen sind geschlossen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
•Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie ggf. die für Sie zuständige Botschaft von Barbados.

Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet. Es bestehen von Brunei aus nur sehr beschränkte Flugverbindungen, die eine Ausreise nach Europa oder mit Umwegen nach Deutschland ermöglichen. Diese können auch kurzfristig wieder entfallen.
•Informieren Sie sich zur Covid-19-Situation in Brunei auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministeriums.

Burkina Faso - Ergänzung:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben, bei einem Wohnsitz in Burkina Faso kann diese häuslich erfolgen.
Für das ganze Land gilt bis auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.

Dänemark - Ergänzung:
Ab dem kommenden Montag darf der gesamte Einzelhandel in Dänemark wieder öffnen. Das bedeutet auch, dass die seit Wochen geschlossenen Einkaufszentren wieder geöffnet werden können. Eine Woche später am 18. Mai dürfen dann auch Restaurants und Cafés ihre Türen unter bestimmten Richtlinien öffnen. Gleiches gilt für Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Die sechsten bis zehnten Schulklassen nehmen dann ebenfalls ihren Unterricht wieder auf, nachdem die Kinder der jüngeren Jahrgangsstufen sowie der Krippen und Kindergärten bereits Mitte April in ihre Einrichtungen zurückgekehrt waren. Die Grenzen bleiben geschlossen. Zu mglichen Grenzffnungen will die Regierung bis spätestens dem 1. Juni neue Informationen veröffentlichen. Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Schleswig-Holstein setzt das Einreiseverbot für Touristen ab dem 18. Mai außer Kraft. Damit wird es dann auch wieder möglich sein, auf Inseln und Halligen zu reisen. Seit Montag dürfen bereits wieder Besitzer von Zweitwohnungen und Dauercamper in Schleswig-Holstein einreisen. Ab 18. Mai dürfen auch Stellplätze für Wohnmobile genutzt werden. Hotels dürfen dann wieder Gäste empfangen, ebenso können Ferienwohnungen vermietet werden. Restaurants dürfen dann ebenfalls wieder öffnen, allerdings müssen Schutzmaßnahmen und der Mindestabstand eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de

Dominica - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es wird empfohlen, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador wird den Public Transport ab Donnerstag für 15 Tage einstellen. Quelle: Aljazeera

Frankreich - Ergänzung:
Geschäfte (bis auf Lebensmittelläden oder Apotheken), Restaurants, Museen und andere touristische Attraktionen, Strände und viele öffentliche Parks sind geschlossen, der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist stark reduziert. Die französische Regierung erwägt diesbezügliche Lockerungen ab dem 11. Mai 2020, die jedoch noch nicht bestätigt sind.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen seit dem 6. April eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Wer innerhalb Frankreichs die eigene Wohnung verlassen möchte, bedarf wegen einer sanktionsbewehrten Ausgangssperre dazu eines wichtigen Grundes gemäß einer selbst auszufüllenden Ausgehbescheinigung, die in Papierform oder digital mitgeführt werden muss.
Nähere aktuelle Hinweise zu den genannten Bescheinigungen und den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung bzw. des Elysée oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums .
• Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich derzeit nur einen sehr eingeschränkten konsularischen Notfalldienst bieten können. In Abhängigkeit von Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen wird voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich sein. Die Büros der Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr geschlossen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.
• Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung bzw. des Elysée . Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache, u.a. zu der geltenden Ausgangssperre
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Georgien - Ergänzung:
Georgien beabsichtigt den Lockdown in der Hauptstadt Tiflis aufzuheben und die Geschäfte ab Montag wieder zu öffnen. Die schrittweise Lockerung in Georgien sieht vor, den Lockdown der Großstadt Rustavi am 14. Mai aufzuheben. Ab dem 1. Juli soll Georgien wieder für ausländische Touristen geöffnet werden, der Inlandstourismus soll bereits ab dem 15. Juni wieder aufgenommen werden.
Tiflis, Rustavi, Batumi und Kutaisi wurden am 15. April gesperrt, kein Fahrzeug durfte mehr ein- bzw. ausfahren. Die Quarantäne für Batumi und Kutaisi wurden bereits letzte Woche aufgehoben. Georgien befindet sich bis zum 22. Mai noch im Ausnahmezustand mit nächtlicher Ausgangssperre, geschlossenen Restaurants, Cafés und den meisten Geschäften, der Einstellung des öffentlichen Verkehrs sowie eines Versammlungsverbots von mehr als drei Personen. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Tankstellen sind geöffnet. Quelle: Aljazeera

Grenada - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es besteht Maskenpflicht.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
•Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Griechenland - Ergänzung:
Die griechische Regierung hat beschlossen, am 18. Mai die archäologischen Stätten des Landes wieder zu öffnen. Dies gilt zunächst nur für "nicht bedeckte" Stätten, wie die Akropolis von Athen. Die Museen sollen dann am 15. Juni geöffnet werden. "Social Distancing" bleibt bestehen, nur wenige Personen dürfen gleichzeitig eintreten.
Griechenland hat den Lockdown am Montag teilweise gelockert, Friseure und kleine Läden durften wieder öffnen. Am 18. Mai werden die High Schools wiedereröffnet, gefolgt von Cafés, Bars, kleinen Restaurants und Sommer-Open-Air-Kinos, vorausgesetzt dass es zwischenzeitlich keinen Anstieg der Infektionsfälle im Land gibt. Quellen: ANSAmed und tagesschau.de

Guyana - Ergänzung:
Die internationalen Flughäfen sind für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es besteht Maskenpflicht.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Indien - Ergänzung:
Kommerzielle Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf Weiteres, zunächst verkündet bis zum 17. Mai 2020, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich. Auch der nationale Eisenbahnverkehr bleibt in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen Reiseverkehrsausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst bis zum 17. Mai 2020 verlängert.
•Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückholflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
•Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
•Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandes grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist seit dem 17. April 2020 bis zum 1. November 2020 ausgesetzt worden. LKW-Fahrer, die im internationalen Güterverkehr tätig sind, bilden eine Ausnahme und können noch bis zum 1. Juni 2020 ohne Visum einreisen.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt. Bei einem Wechsel ihres Aufenthaltsortes in Kasachstan ist mit spontanen Gesundheitskontrollen oder Quarantäne-Maßnahmen zu rechnen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.

Myanmar - Ergänzung:
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden bis auf weiteres keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 15. Mai 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist faktisch nicht mehr möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
•Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
•Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Webseite auch aktuelle Informationen bereitstellt.

Nigeria - Ergänzung:
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Die Schließung gilt vorerst bis 4. Juni 2020. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall-, Repatriierungs- und Spezialflüge.
Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Seit 4. Mai 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr sowie die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum. Geschäfte, Banken, Märkte und Unternehmen dürfen tagsüber mit Auflagen öffnen; die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jedoch jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Bundesstaatenübergreifender Personenverkehr ist grundsätzlich untersagt, es gelten jedoch Ausnahmen für essentiellen Personenverkehr, Dienstleistungen und Güterverkehr. Einzelne Bundesstaaten haben zusätzliche Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Menschenansammlungen mit mehr als 20 Personen sind grundsätzlich untersagt. Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Nigeria.
•Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC.

Norwegen - Ergänzung:
Norwegen beschleunigt die Lockerung seiner Corona-Beschränkungen. Nach den Kindergärten und Grundschulen sollen ab Montag auch alle anderen Schulen wieder öffnen, gefolgt von den Bars am 1. Juni, wie die Regierung mitteilte. Kulturelle und Sportveranstaltungen mit bis zu 200 Menschen sind demnach wieder ab dem 15. Juni zugelassen, einen Tag später kann die norwegische Fußballmeisterschaft beginnen. "Unser Ziel ist es, dass bis 15. Juni fast alles wieder geöffnet ist, was geschlossen werden musste", sagte Regierungschefin Erna Solberg. Bedingung sei jedoch, dass die Epidemie weiter unter Kontrolle bleibe. Die Abstandsregeln gelten weiterhin; von Reisen wird ebenfalls weiter abgeraten, und die Grenzen bleiben für Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan beginnt mit Lockerungen ab Samstag, obwohl die Zahl der Infektionsfälle im Land immer noch zunimmt. Die Entscheidung sei auf die große Zahl armer Menschen und Arbeiter im Land zurückzuführen, die es sich nicht mehr leisten können, unter dem Lockdown zu leben. Die Märkte dürfen an fünf Tagen in der Woche wieder geöffnet werden, aber alle Geschäfte müssen jeden Abend bis 17 Uhr schließen. ÖPV sowie Intercity-Reisen bleiben ausgesetzt. Quelle: Aljazeera

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Hotelquarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsausübung, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) zwar grundsätzlich aufgehoben, aber die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkungen gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Ab dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste wieder an, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch dürfen Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buchläden, Friseure u.ä. sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit weder Flüge noch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet, eine Verlängerung bis zum 8. Juni 2020 ist in der politischen Diskussion. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Ab dem 8. Mai 2020 müssen Nichtresidenten auf den Azoren grundsätzlich die Kosten für die zwangsweise Hotelquarantäne übernehmen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne.. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einschränkungen in Moskau wurden bis zum 31. Mai verlängert. Einige seit Ende März bestehende Maßnahmen werden ab dem 12. Mai gelockert, darunter die Rückkehr zur Arbeit für Industrie- und Bauunternehmen. Sportanlagen, Restaurants und Theater bleiben geschlossen. Quelle: Aljazeera

Schweden - Ergänzung:
Die schwedische Regierung rät aktuell auch von Reisen innerhalb Schwedens ab, u.a. wegen der dadurch drohenden Überlastung des örtlichen Gesundheitswesens weniger dicht besiedelter Landesteile. Die schwedischen Behörden erwarten für den Sommer eine anhaltend hohe Beanspruchung des Gesundheitswesens.
• Informieren Sie sich zur Lage in Schweden über die lokalen Medien, die Seiten der schwedischen Regierung und über die Website der Deutschen Botschaft Stockholm .

Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungenbleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Geschäfte dürfen in der Zeit von 9–11 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Weitergehende Informationen zu besonderen Fallgruppen (z.B. Studenten/Pendler) finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Pressburg .
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind in der Slowakei seit dem 6. Mai 2020 wieder erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Transitreisen durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr nach Deutschland sind seit dem 20. April 2020 möglich. Die Reise durch die Slowakei muss beim slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt angemeldet werden. Die Deutsche Botschaft kann dies nur für deutsche Staatsangehörige erledigen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Pressburg .
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .

St. Kitts und Nevis:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es besteht Maskenpflicht.
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

St. Lucia - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre und die Schulen sind geschlossen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Suriname - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre und die Schulen sind geschlossen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Trinidad und Tobago - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen. Es gilt eine Einreise- und Ausgangssperre, die Schulen sind geschlossen und es besteht Maskenpflicht.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 15. Mai 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde vom 2. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental,Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, N'Djamena und von N'Djamena-Farah nach Guittè verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Seit dem 7. Mai 2020 gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist. Ab dem 8. Mai 2020 werden für zunächst zwei Wochen die Hauptstadt N’Djamena und alle Provinzhauptstädte unter Quarantäne gestellt. Ein Zu- und Abgang ist nur noch für Lebensmittel- und Warentransporte möglich.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 15. Juni verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 17. Juni 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Die Elfenbeinküste hat - außer in der Hauptstadt Abidjan - in allen Provinzen die Bars und Restaurants wiedereröffnet. Versammlungen von bis zu 200 Personen sind jetzt wieder erlaubt, "Social Distancing" muss jedoch gewährleistet sein. Die Ausgangssperre in Abidjan wurde verkürzt und beginnt nun erst um 23:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr). In Abidjan bleiben Bars und Restaurants noch bis mindestens 15. Mai geschlossen. Quelle: BBC

Dänemark - Ergänzung:
Die dänische Regierung und das Parlament haben sich darauf geeinigt, dass ab dem 8. Juni Museen, Freizeitparks und Kinos wieder öffnen dürfen. Außerdem dürfen sich ab diesem Zeitpunkt wieder bis zu 50 Personen in der Öffentlichkeit treffen. Die neuen Lockerungen würden allerdings nur dann in Kraft treten, wenn sich die Zahl der Infizierten in den Krankenhäusern nicht stärker als erwartet erhöhe. Nachtclubs, Discos und Fitnessstudios sollen voraussichtlich noch bis August geschlossen bleiben. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Die italienische Provinz Südtirol prescht beim Ausstieg aus den Corona-Einschränkungen vor und will schneller Lockerungen gestatten, als von der Regierung in Rom vorgesehen. Die Landesregierung in der Touristenregion beschloss, dass der Einzelhandel sofort wieder aufmachen darf. Auch Betriebe des Handwerks und der Industrie dürfen die Arbeit aufnehmen. Ab Montag sollen Friseure, Museen, Bars und Restaurants öffnen können und ab dem 25. Mai gilt gleiches für Hotels und Seilbahnen. Die italienische Regierung unter Ministerpräsident Giuseppe Conte will sich mit Lockerungen mehr Zeit lassen: Unter anderem sollen Lokale und Friseure erst ab Juni öffnen. Südtirol berief sich bei seinen Entscheidungen aber auf seine Kompetenzen als autonome Provinz. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde mittlerweile insofern gelockert, als dass innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit (für den Fastenmonat Ramadan von 8 Uhr bis 18 Uhr) Besorgungen getätigt werden können.
• Es besteht Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.
• Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen. Zur Beschränkung der privaten PKW-Nutzung dürfen im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens fahren.
• Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal 2 beschränkt.
• Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.
• Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.
An Wochenenden gilt eine 24-stündige komplette Ausgangssperre (derzeit freitags von 0:00 bis 24:00 Uhr).
Geschäfte bleiben während dieser Zeit ebenfalls geschlossen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kuwait - Ergänzung:
Kuwait wird ab Sonntag 16 Uhr bis einschließlich 30. Mai eine "totale Ausgangssperre" verhängen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen. Weitere Einzelheiten der Ausgangssperre werden in Kürze bekannt gegeben. Quelle: Aljazeera

Neuseeland - Ergänzung:
Die Regierung Neuseeland hat das Gefahrenniveau von 3 auf Alarmstufe 2 heruntergesetzt. Reisen im Inland sind ab kommender Woche wieder möglich. Air New Zealand wird deshalb die Frequenz für Inlandsflüge erhöhen. Quelle aerotelegraph

Gruß
Birgitt
Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Alexander »

Argentinien – Ergänzung:
Die Quarantäne für die Hauptstadt Buenos Aires ist bis zum 24. Mai verlängert. In anderen Landesteilen hingegen werden die Beschränkungen schrittweise weiter gelockert. Quelle: Aljazeera

Australien - Ergänzung:
In Australien warten die bevölkerungsreichsten Bundesstaaten vor einer Lockerung der Corona-Regeln noch ab. New South Wales und Victoria, wo mehr als die Hälfte der Australier leben und es fast zwei Drittel der Corona-Infektionen im Land gibt, wollen erst kommende Woche Pläne für eine Öffnung der Wirtschaft bekanntgeben. Die Hauptstadt Canberra und einige Bundesstaaten gestatten dagegen seit heute Besuche und Versammlungen von bis zu zehn Menschen. In South Australia dürfen Restaurants und Cafes ab Montag draußen wieder Gäste empfangen. Im Northern Territory sollen Kneipen und Restaurants ab Freitag wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
Die ab Montag in einigen Bereichen in Spanien geltenden Lockerungen werden nicht für Madrid und Barcelona gelten, wie die spanische Regierung ankündigt. Bestimmte Anforderungen für die weitere Öffnung würden in den beiden Städten derzeit noch nicht erfüllt. Quelle: tagesschau.de

Sudan - Ergänzung:
Der sudanesische Bundesstaat Khartoum hat die seit dem 18. April bestehende Ausgangssperre um weitere 10 Tage verlängert. Reisen zwischen der Hauptstadt Khartoum und anderen sudanesischen Staaten ist untersagt. Quelle: Aljazeera

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis zum 28. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Einzelheiten sind auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt.
Es bestehen Ausgangssperren für die Mai-Wochenenden bis einschließlich der Ramadan-Feiertage (25./26. Mai 2020) für folgende Provinzen: Adana, Ankara, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Mardin, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak. Darüber hinaus sind Reisen in oder aus diesen Provinzen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 zunächst für 15 Tage eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März bis zunächst 11. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand wurde bis zum 25. Mai 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich gilt es außerdem zu Hause zu bleiben. Bewegungsfreiheit ist u.a. gestattet um Einzukaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Sportliche Aktivitäten im Freien sind zu festgelegten Zeiten erlaubt. Es herrscht eine Maskentragepflicht. Schwangere, Personen, die älter als 60 Jahre sind und Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein höheres Risiko haben an COVID-19 zu erkranken, dürfen sich nur aus einem der zuvorderst genannten Gründe im öffentlichen Raum bewegen. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte, kleine Geschäfte mit Terminvergabe und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südsudan - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führte in Südsudan zur grundsätzlichen Schließung aller Grenzübergänge (Flughafen und Landgrenzen) für die Ein- und Ausreise. Der internationale Flughafen Dschuba (Juba) ist seit 24. März 2020 für kommerzielle Passagierflüge von und nach dem Ausland grundsätzlich geschlossen. Damit besteht vorerst keine reguläre Ein- und Ausreisemöglichkeit mehr. Mit Ausnahmegenehmigungen waren bisher jedoch in der Regel einmal pro Woche Sonderlinienflüge von Ethiopian Airlines zur reinen Ausreise möglich, nun voraussichtlich donnerstags. Deutsche, die sich bei ELEFAND registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn der nächste Flug genehmigt wird. Einreisen wurden am 1. Mai erstmals für besondere Personenkreise mit Vorabeinzelgenehmigung zugelassen (z.B. Diplomaten, Mitarbeitende internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen). Einreisende mit Genehmigung müssen nach jetzigem Stand entweder einen Nachweis über 14 tägige Vorabquarantäne oder einen negativen COVID19-Test vorlegen und nach Ankunft erneut 14 Tage in Selbstquarantäne. Mit Beschluss vom 7. Mai 2020 hat die Regierung eine Wiederaufnahme der Flüge von und nach Nachbarstaaten angekündigt. Die Umsetzungsvorschriften stehen jedoch noch aus.
Für Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, gilt zwingend eine 14-tägige Selbstquarantäne, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden. Personen, die Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen auf dem Landwege wurden eingeschränkt. Ausnahmen gelten für humanitäre Helfer. Betroffene erkundigen sich bitte bei UNHAS. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden. Mit Beschluss vom 7. Mai 2020 hat die Regierung eine Wiederaufnahme auch der Inlandsflüge angekündigt. Die Umsetzungsvorschriften stehen jedoch noch aus.
Die seit 25. März 2020 geltende landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 09. Mai wieder gelockert und gilt nun von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Daher wird Ihnen geraten, die Regelung unbedingt einzuhalten. Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Geschäfte und Märkte können seit 09. Mai wieder öffnen. Es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten.. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Australiens bevölkerungsreichster Bundesstaat mit Sydney wird ab Freitag die Beschränkungen lockern. Restaurants, Spielplätze und Außenpools werden geöffnet. Quelle: Aljazeera

Dschibuti - Ergänzung:
Dschibuti, die winzige Nation am Horn von Afrika mit der höchsten Prävalenz von Coronavirus-Fällen auf dem afrikanischen Kontinent, plant, die Sperrmaßnahmen weitgehend aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben. Ab Montag wird die schrittweise Lockerung der Beschränkungen beginnen. Quelle: Aljazeera

Großbritannien - Ergänzung:
Der Lockdown bleibt zunächst bis 1. Juni bestehen, jedoch startet Großbritannien mit vorsichtigen Lockerungen. Ab Montag sollen jene, die nicht von zu Hause aus arbeiten könnten, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ab Mittwoch dürften Menschen mit Angehörigen aus ihrem Hausstand so oft sie wollen im Freien sein, wenn sie sich an die Abstandsregeln halten. Bislang durften sie nur einmal am Tag ihre Wohnungen verlassen, um Sport zu treiben. Nach wie vor würden aber die Richtlinien zur sozialen Distanz gelten, mahnte Johnson. Allerdings setze die Regierung nun statt dem Slogan "stay at home" - "bleiben Sie zu Hause" - auf "stay alert" - "bleiben Sie wachsam". Ab dem 1. Juni könne der Unterricht an Grundschulen schrittweise wieder aufgenommen werden und einige Geschäfte wieder öffnen. Ab dem 1. Juli sollen weitere öffentliche Orte wie Bars und Restaurants wieder öffnen dürfen. Zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus sollen aus dem Ausland eingereiste Fluggäste unter Quarantäne gestellt werden. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Über die Provinz Khuzestan (grenzt an Irak und Persischen Golf, Hauptstadt Ahvaz) wurde erneut der Lockdown verhängt, da die Coronafälle dort wieder zu stark angestiegen sind. Quelle: Aljazeera

Japan - Ergänzung:
Die japanische Regierung erwägt eine vorzeitige Aufhebung des Corona-Notstands in den meisten Provinzen des Landes. Wie japanische Medien unter Berufung auf Regierungsvertreter berichteten, will die Regierung den wegen der Pandemie eigentlich bis 31. Mai verhängten Notstand in 34 der 47 Präfekturen möglicherweise schon am kommenden Donnerstag aufheben. Die übrigen Provinzen, darunter der Großraum Tokio sowie Osaka und Kyoto, gelten weiter als Gebiete, wo "besondere Vorsicht" geboten sei. Notstand bedeutet in Japan keine harte Abschottung wie in Europa. Die Bürger sind nur gebeten, möglichst zu Hause zu bleiben. Quelle: tagesschau.de

Libanon - Ergänzung:
Der Libanon hat aufgrund neuer Infektionsfälle die nächtliche Ausgangssperre ausgedehnt. Sie gilt von 19:00 - 05:00 Uhr. Quelle: Aljazeera

Malaysia - Ergänzung:
Malaysia verlängert den Zeitrahmen für Bewegungs- und Geschäftsbeschränkungen um weitere vier Wochen bis zum 9. Juni. In dieser Zeit soll die Wirtschaft schrittweise wieder hochgefahren werden. Anfang dieser Woche durften Unternehmen bereits ihre Geschäftstätigkeit wie gewohnt wieder aufnehmen, wenn auch unter strengen Gesundheitsrichtlinien. Bestehende Regeln im Rahmen einer bedingten Bewegungskontrollverordnung bleiben bis zum neuen Ablaufdatum im Juni in Kraft, einschließlich strenger Hygieneanordnungen und "Social Distancing". Quelle: Aljazeera

Montenegro - Ergänzung:
Montenegro bewirbt sich als Urlaubsziel, in dem die Coronavirus-Pandemie bald keine Bedrohung mehr darstellen wird. Der Ministerpräsident sagt, die kleine adriatische Nation werde sich in den kommenden Wochen auf die Tourismus-Saison vorbereiten. "Montenegro ist auf dem Weg, ein CoronaFree-Reiseziel zu werden!" Die Regierung in Podgorica hat kürzlich angekündigt, dass die Feriensaison am 1. Juli starten soll. Quelle: Aljazeera

Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den ab 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich Sonntag, 24. Mai 2020 verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine „obligatorische soziale Isolation (Quarantäne)“ für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden, beim Einkaufen und Besuch von Banken Schutzhandschuhe.
Ab dem 18. Mai dürfen sich Kinder bis 14 Jahren zwischen 12:00 und 18:00 Uhr in Begleitung eines Erwachsenen für eine halbe Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, Sie müssen dabei im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben und eine Distanz von mindestens zwei Metren zu anderen Personen einhalten.
In der Zeit von 20 bis 4 Uhr (in den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto von 16 bis 4 Uhr) gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an Sonntagen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft in Lima .

Türkei - Ergänzung:
Im Zuge der Lockerungen der Corona-Ausgangssperre in der Türkei haben Senioren erstmals seit knapp zwei Monaten wieder ihr Haus verlassen dürfen. Menschen über 65 Jahren dürfen von nun an jeden Sonntag zwischen 11.00 und 15.00 Uhr ins Freie gehen. Seit dem 21. März mussten als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus Senioren in ihrer Wohnung bleiben. Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte angekündigt, die Corona-Maßnahmen schrittweise zu lockern. Neben den Senioren dürfen auch Kinder und Jugendliche künftig einmal in der Woche vier Stunden lang ihre Wohnungen verlassen. Zudem dürfen Einkaufszentren und Friseursalons unter Auflagen ab Montag wieder öffnen. Die ganztägigen Ausgangssperren am Wochenende, die für 31 Städte wie Ankara und Istanbul gelten, werden aber vorerst beibehalten. Quelle: Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März bis zunächst 11. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand wurde bis zum 25. Mai 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich gilt es außerdem zu Hause zu bleiben. Bewegungsfreiheit ist u.a. gestattet um Einzukaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Sportliche Aktivitäten im Freien sind zu festgelegten Zeiten erlaubt. Es herrscht eine Maskentragepflicht. Schwangere, Personen, die älter als 60 Jahre sind und Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein höheres Risiko haben an COVID-19 zu erkranken, dürfen sich nur aus einem der zuvorderst genannten Gründe im öffentlichen Raum bewegen. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Belgien - Ergänzung:
In Belgien werden die Geschäfte wiedereröffnet. Restaurants, Bars und Cafés bleiben jedoch weiterhin geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Bolivien - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 17. Mai 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Botsuana - Ergänzung:
Botswana befindet sich seit Ende März im Lockdown. Nun werden die Beschränkungen schrittweise gelockert. Inn einer ersten Phase können 25 % der Angestellten in Botswana ihre Arbeit wieder aufnehmen, solange in den Büros "Social Distancing" sowie ein hoher Hygienestandard gewährleistet ist. Quelle: BBC

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark hat seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Mai 2020.
Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich.
Die Durchreise, z.B. aus Norwegen oder Schweden kommend, ist laut den dänischen Behörden weiterhin möglich, wenn es um unverzügliche Weiterreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes geht. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Der Warenverkehr über die Grenze ist weiterhin möglich.
Für folgende Personen ist die Einreise laut den dänischen Behörden weiterhin möglich:
• Personen mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, hierzu zählen auch Grenzpendler die in Dänemark arbeiten. Die gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung muss vorgezeigt werden können.
• Ehepartner, feste Lebenspartner, Eltern und Kinder eines dänischen Staatsangehörigen oder einer Person mit legalem Wohnsitz in Dänemark (die Ausnahmeregelung gilt nicht bei rein touristischen Aufenthalten, die nicht den Besuch des Familienangehörigen zum Zweck haben).
• Personen mit Besuchs- oder Sorgerecht für ein in Dänemark lebendes Kind oder Pflegekind.
• Personen, die in Dänemark an einem Gerichtstermin teilnehmen müssen (Vorladung muss vorgezeigt werden können).
• Personen, die in Dänemark schwerkranke oder sterbende Familienmitglieder besuchen müssen.
• Personen, die in Dänemark an einer Beerdigung teilnehmen müssen.
Reisende müssen diese Gründe durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen können und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder einzelne Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden. Urlaubsreisen, auch Durchreisen z.B. nach Schweden, werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Diese Informationen können sich jederzeit ändern.
• Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
• Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk . (Informationen auf Dänisch). Quelle: AA

In Dänemark haben die Einzelhändler und Einkaufszentren wieder geöffnet. An vielen der geschlossenen Geschäfte in der Innenstadt von Kopenhagen hingen Warnhinweise, wonach Kunden mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber und Atemwegsbeschwerden den Läden fernbleiben sollten. Andere hatten Schilder mit einer maximalen Kundenanzahl aufgehängt und Wachpersonal aufgestellt, das unter anderem auf ausreichenden Abstand unter den Kunden aufpassen sollte. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Ergänzung:
Seit dem 11. Mai gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Île de France dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen seit dem 6. April eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Mai aufgehoben. Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Departments.
Nähere aktuelle Hinweise für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung bzw. des Elysée oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums .
• Nach den Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen wird seit dem 11. Mai 2020 auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich. Die Büros der meisten Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr geschlossen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.
• Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung bzw. des Elysée sowie des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Georgien - Ergänzung:
Georgien hat die meisten Beschränkungen aufgehoben. Die industrielle Produktion und der Handel konnten den Betrieb wieder aufnehmen, großer Einkaufszentren und Bekleidungshändler sind davon jedoch vorerst ausgenommen. Die Regierung hat angekündigt, dass das Land ab dem 1. Juli wieder für ausländische Touristen geöffnet sein wird, während der Inlandstourismus Mitte Juni wieder aufgenommen werden soll. Quelle: Aljazeera

Ghana - Ergänzung:
Ghanas Präsidentin Nana Akufo-Addo hat das Verbot öffentlicher Versammlungen bis Ende des Monats verlängert, da die Coronavirus-Fälle des Landes weiter zunehmen. Die Schulen bleiben geschlossen. Religiöse Aktivitäten, Konferenzen und Festivals sind untersagt. Alle Grenzübergänge bleiben ebenfalls geschlossen. Am Donnerstag sind in einem fischverarbeitenden Industriebetrieb in Tema mehr als 500 Mitarbeiter positiv getestet worden. Quelle: BBC

Iran - Ergänzung:
Ab Dienstag dürfen alle Moscheen des Landes wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
Während des Ramadan sind in überwiegend muslimisch geprägten Wohngegenden in Israel und Ost-Jerusalem Geschäfte von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen geschlossen.
In den Palästinensischen Gebieten wurde der seit Anfang März geltende Notstand bis Ende Mai verlängert. Weiterhin ist ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten untersagt, sämtliche touristischen Sehenswürdigkeiten wie z.B. die Geburtskirche in Bethlehem sind geschlossen. Die Bewegungsfreiheit ist auf notwendige Fahrten beschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

Kolumbien - Ergänzung:
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die Ausgangssperre wurde bis zum 25. Mai 2020 verlängert.
Die Einreise mit internationalen Passagierflügen nach Kolumbien ist bis vorerst 30. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt; eine Verlängerung nicht unwahrscheinlich. Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist nur noch mit vereinzelt stattfinden kommerziellen oder humanitären Flügen anderer Staaten möglich.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären oder kommerziellen Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, kann die Deutsche Botschaft Bogotá Ihre Daten aufnehmen und Sie kontaktieren, falls sie von entsprechenden Flugmöglichkeiten erfährt. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige einzelne Plätze pro Flug beschränkt. Sofern Reisende in Kolumbien die Möglichkeiten erhalten, mit entsprechenden kommerziellen oder humanitären Flügen auszureisen, wird dringend empfohlen, diese zu nutzen.
Der Anschlusstransport innerhalb Europas muss von den Reisenden selbst organisiert werden. Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich. Rückflüge aus anderen kolumbianischen Städten als Bogotá sind für die Dauer der geltenden Quarantänemaßnahmen nicht möglich. Für Busverbindungen oder Privatfahrten aus anderen Regionen nach Bogotá trotz Ausgangssperre bemüht sich die deutsche Botschaft in Bogotá um eine Sondererlaubnis der kolumbianischen Regierung („Salvoconducto“). Diese wird jedoch von den kolumbianischen Behörden nur im konkreten Zusammenhang mit einem Ausreiseflug und unter genauer Angabe von Fahrer und Fahrzeug gewährt.
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail unter info@bogota.diplo.de, wenn Sie die o.a. evtl. Flugmöglichkeiten nutzen möchten. Die Botschaft wird Sie registrieren und per E-Mail kontaktieren.
• Nur wenn Sie sich in einer akuten Notsituation befinden, besteht die Möglichkeit, außerhalb der Bürozeiten, den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter +57 320 865 3717 anzurufen.
• Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für nicht-kuwaitische Staatsangehörige derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zurzeit wieder möglich. Eine Ausgangssperre besteht seit 10. Mai 2020 ganztägig. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.

Libanon - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden durch den Libanon weitreichende Maßnahmen umgesetzt. Eine Einreise nach Libanon ist seit dem 19. März 2020 weder für Ausländer, noch für libanesische Staatsangehörige möglich, sofern sie nicht zu den Ausnahmegruppen (im Libanon akkreditierte Diplomaten, UNIFIL-Angehörige, Mitarbeiter der Gasexploration oder ausgewählter internationaler Organisationen) gehören.
Das heißt auch: Die Landgrenze zwischen Libanon und Syrien bleibt für den Personenverkehr geschlossen.
Der Flughafen Beirut ist seit Ablauf des 18. März 2020 für den zivilen Flugverkehr geschlossen. Im Zuge des von der Libanesischen Regierung beschlossenen fünfstufigen Plans zur Lockerung der bestehenden Maßnahmen ist mit einer Wiederaufnahme des regelmäßigen kommerziellen Flugverkehrs keinesfalls vor dem 8. Juni 2020 zu rechnen. Zwischen 19 und 5 Uhr besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Die Wohnung darf in diesem Zeitraum nur im absoluten Notfall verlassen werden.
Auch Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen zum Teil nur zu eingeschränkten Zeiten geöffnet sein. Für Lebensmittelgeschäfte gilt das Zeitfenster zwischen 5 und 19 Uhr.
Bis auf weiteres gelten Fahrverbote für alle Arten von Fahrzeugen (inkl. LKW und Motorräder):
• Montag, Mittwoch, Freitag: Nur Fahrzeuge mit Nummernschildern, die mit einer ungeraden Zahl enden, dürfen fahren.
• Dienstag, Donnerstag, Samstag: Nur Fahrzeuge mit Nummernschildern, die mit einer geraden Zahl enden, dürfen fahren.
• Sonntag: Keine besonderen Einschränkungen.
Es sind maximal drei Insassen pro PKW erlaubt.
Ausnahmen gelten für bestimmten Liefer- und Warenverkehr, Sicherheits- und Rettungskräfte, Libanesisches und Internationales Rotes Kreuz/Roter Halbmond, sowie Angehörige des diplomatischen Corps.
Die Armee und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und sprechen bei Zuwiderhandlung Strafen aus.
Den von libanesischer Seite angeordneten Maßnahmen und Anweisungen libanesischer Sicherheitskräfte ist auch von Ausländern Folge zu leisten. Insbesondere sind die Regelungen zur Quarantäne und Isolation strikt zu befolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut wird den Betrieb bis auf weiteres nur für dringende Fälle, d.h. vorrangig Dienstleistungen für deutsche Staatsangehörige wie z.B. die Ausstellung von Reiseausweisen zur Rückkehr nach Deutschland aufrechterhalten können.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Bitte informieren Sie sich, welche Regeln konkret in Ihrer Municipality gelten.

Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind für deutsche Staatsangehörige nur noch möglich, wenn sie enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden), oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 30. Mai 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und für Privatpersonen nur über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko, Lazdijai - Ogrodniki und Salociai-Grenstale. Ab dem 15. Mai 2020 soll zudem der Grenzübertritt am Übergang Butingė – Rucava und Smėlynė - Medume erlaubt sein.
Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Ab dem 13. Mai 2020 wird die Lufthansa voraussichtlich wöchentliche Flüge von Wilna nach Frankfurt anbieten.
Einreisende (außer Nutzer des humanitären Korridors), aus dem Ausland müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche oder - auf eigene Kosten - in kommunale Quarantäne (meist Hotels) begeben.
In Litauen steht das öffentliche Leben größtenteils still. Geschäfte sind aber seit dem 23. April 2020 unter Einhaltung zahlreicher Auflagen wieder geöffnet. In der Öffentlichkeit muss Mundschutz in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase getragen werden.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nutzen Sie Flug- oder Fährverbindungen, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen und nicht in Quarantäne sind.

Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg hat seine Corona-Regeln gelockert: Die Bürger dürfen wieder ihre Wohnungen ohne triftigen Grund verlassen, müssen sich dabei aber an strikte Abstands- und Hygieneregeln halten. Überall dort, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werde könne, müsse eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden - zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen. Quelle: tagesschau.de

Malaysia - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer. Diese wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 9. Juni 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.

Mali - Ergänzung:
Seit dem 19. März 2020 sind kommerzielle Flüge bis auf weiteres ausgesetzt. Reisemöglichkeiten sind kaum mehr gegeben. Vereinzelte Ausreiseflüge mit Air France finden noch statt.
Die Landesgrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Im öffentlichen Raum ist verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Neuseeland - Ergänzung:
Neuseeland will in dieser Woche die Ausgangssperren weiter lockern, die Grenzen jedoch vorerst geschlossen lassen. Die weiteren Erleichterung werden am Donnerstag in Kraft treten. Danach können Restaurants, Cafés, Kinos und Einkaufszentren wiedereröffnet werden, Reisen innerhalb des Landes sind dann wieder mglich. Schulen ffnen ab dem 18. Mai, Bars ab dem 21. Mai. Versammlungen würden auf 10 Personen begrenzt. Quelle: Aljazeera und tagesschau.de

Niederlande - Ergänzung:
In den Niederlanden werden die Maßnahmen mehr und mehr gelockert. Nach zwei Monaten Zwangspause dürfen Friseure, Schönheits- und Massagesalons wieder öffnen. Auch die Grundschulen und Kitas haben wieder ihre Türen geöffnet. Zunächst dürfen pro Tag nur jeweils die Hälfte der Kinder zur Schule gehen - allerdings mit Sicherheitsabstand. Es gelten strenge Schutzmaßnahmen. Die übrigen Schulen sollen am 2. Juni wieder geöffnet werden. Quelle: tagesschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Der nördliche nigerianische Bundesstaat Bauchi hat über drei Gebiete, die an den Bundesstaat Kano grenzen, nach einem Anstieg der Covid-19-Fälle einen 10-tägigen Lockdown verhängt. Bewegungen innerhalb und außerhalb der lokalen Regierungsbereiche ist verboten, damit Gesundheitsbeamte ungestört arbeiten können. Quelle: BBC

Pakistan - Ergänzung:
Märkte und Geschäfte können ab Montag für mehrere Tage in der Woche öffnen (je nach Provinz an drei bis vier Tagen in der Woche). Quelle: Alljazeera

Russische Föderation - Ergänzung:
Russlands Präsident Wladimir Putin hat in einer Fernsehansprache die Aufhebung der strikten Ausgangsbeschränkungen ab morgen angekündigt. Zugleich enden auch die vor sechs Wochen verhängten "Zwangsferien" für Arbeitnehmer, in der sie bei Lohnfortzahlung zu Hause bleiben sollen. Massenveranstaltungen bleiben verboten und Menschen über 64 Jahre müssen weiter zu Hause bleiben. Putin erklärte, in den russischen Regionen seien die Situationen unterschiedlich. Die örtlichen Behörden könnten deswegen nach eigenem Ermessen Maßnahmen lockern oder verschärfen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südkorea - Ergänzung:
Südkorea hat erstmals wieder Corona-Beschränkungen verschärft. Der Grund: Am Wochenende gab es unter Seouler Nachtclub-Besuchern 26 neue Fälle. Die Behörden versuchen nun, die Infektionskette zu durchbrechen. Quelle: tagesschau.de

Tansania - Ergänzung:
Tansania hat die Beschränkungen für internationale Flüge gelockert, um Rückführungsflüge zu ermöglichen, berichtet die Zeitung Citizen. Quelle: BBC

Tschechische Republik:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Seit 20. April 2020 erfolgt der stufenweise Abbau der Beschränkungen . Die Ausgangssperre ist seit 24. April 2020 aufgehoben. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April 2020 gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot aus allen Ländern mit Ausnahmen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen sowie in dringenden Ausnahmesituationen. Seit 27. April 2020 können auch EU-Staatsangehörige zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zum Universitätsstudium unter bestimmten Bedingungen wieder einreisen. Nachweise sind bei Einreise vorzulegen. Alle aus dem Ausland einreisende Personen müssen seit dem 27. April 2020 bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne. Ausnahmen bestehen für Reisende im Transit, in dringenden Ausnahmesituationen, wenn die Ausreise aus Tschechien in weniger als 24 Stunden erfolgt, für Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft auf Ihrer Internetseite .
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schönberg, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr sind derzeit nur die Flughäfen Prag Ruzyně und Prag Kbely mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet. Seit dem 11. Mai 2020 ist ein eingeschränkter grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr wieder möglich.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise, zur neuen Pendlerregelung, und zum Ausnahmezustand auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .

Türkei - Ergänzung:
Nach knapp zwei Monaten Pause wegen der Corona-Pandemie haben in der Türkei Friseure, Schönheitssalons und Einkaufszentren wieder geöffnet. Am Eingang wurde die Temperatur der Besucher gemessen und Kunden trugen Masken, wie der Staatssender TRT zeigte. Die Anzahl der Besucher sei begrenzt, zudem erinnerten Lautsprecheransagen an die Einhaltung von Abstandsregeln. In Friseur- und Schönheitssalons gelten strenge Auflagen. Friseure sind mit Masken und Schutzschildern aus Plastik ausgestattet. Kunden werden aufgefordert, ihre eigenen Maniküre-Sets mitzubringen oder diese vor Ort zu kaufen.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat eine erneute zeitweise Ausgangssperre angekündigt: Von Sonntag bis einschließlich Dienstag dürfen die Menschen landesweit nur in Ausnahmefällen vor die Tür. In den drei Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir sind anders als im Rest des Landes heute keine Lockerungen der Einschränkungen in Kraft getreten. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Ergänzung:
Tunesien verzeichnet zum ersten Mal seit Anfang März keine neuen Coronavirus-Fälle. Das Land hat in der vergangenen Woche mit der schrittweisen Öffnung im Bausektor und in der Lebensmittelbranche begonnen. Einkaufszentren, Bekleidungsgeschäfte und Friseure sollen am Montag folgen. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite des Außenministeriums , und die Hotline +971 80044444 eingerichtet. Nach der Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf soziale Distanzierung zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Yemen - Ergänzung:
Aufgrund steigender Fallzahlen ist in Aden und Umgebung der Gesundheits-Notstand ausgerufen worden. Quelle: ANSAmed

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Libanon

Beitrag von Achim Vogt »

Libanon - Ergänzung:
Zuletzt sind im Libanon die Fallzahlen pro Tag wieder gestiegen, wenn auch nur leicht. Aber die Verärgerung der Regierung über die mangelnde Befolgung der Abstandsregeln hat nun dazu geführt, dass von Mittwochabend bis Montagmorgen ein kompletter Lockdown verordnet wurde.

Lebanon to go on full four-day shutdown as cases surge

Die Maßnahme soll allerdings auch dazu dienen, in Gegenden mit verstärktem Corona-Aufkommen umfangreiche Tests durchzuführen, um die Cluster besser bekämpfen zu können. Vor wenigen Wochen hatte es bereits Tage ohne Neuinfektion gegeben, so dass die Regierung Ende April begonnen hatte, die Einschränkungen zu lockern.

Letztendlich ist das Land - bei aller gebotenen Vorsicht wegen der unsicheren Dunkelziffer - bisher relativ glimpflich davon gekommen. Weniger als 900 Fälle bei 26 Todesopfern wurden bislang registriert. Auch die Zahl der Neuinfektionen hält sich mit 10 bis 14 pro Tag trotz der gestiegenen Zahlen im Rahmen. Zwar gab es Ausrutscher wie am Samstag, als 36 neue Fälle verzeichnet wurden, allerdings wurden 13 davon bei Rückkehrflügen festgestellt, einer der früheren Rückkehrer infizierte zudem mindestens 13 weitere Menschen, so dass von diesen beiden Fällen abgesehen auch an diesem Tag zehn "genuine" lokale Infektionen zu verzeichnen waren.

Viele Grüße
Achim
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