Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Alexander »

Hallo Microbil,
microbil hat geschrieben:
Fr 27. Mär 2020, 07:23
Könnte aber so manchem helfen der einen sicheren Hafen sucht oder anbieten kann.
Danke fürs nochmal Posten. Beim ersten Mal hatte ich das total übersehen. Hier noch der Direktlink zur Karte.

https://facilmap.org/overlandspheresafehaven#3/11.35/33.05/MSfR

karte.jpg
Grüsse
Alexander
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Werner Lenz
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Werner Lenz »

Hallo Alexander,

der Link zu der Karte, den Du angegeben hast, funktioniert nicht.

Gruß
Werner
Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Hallo Werner,

versuch bitte diesen Link

https://facilmap.org/overlandspheresafehaven#

Die Website meldet zunächst "could not load..." -
einfach ein paar Sekunden warten, dann ist die Karte trotz der anfänglichen Fehlermeldung sichtbar.

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Ergänzung:
Die Ausgangssperre in Belgien ist verlängert worden und gilt noch bis mindestens 18. April. Zudem sollen die Regeln strenger durchgesetzt und Verstöße stärker geahndet werden. Die Polizei habe nun das Recht, bei Verstößen auf der Stelle Bußgelder zu verhängen. Quelle: tagesschau.de

Brasilien - Ergänzung:
Seit dem 23. März 2020 untersagt Brasilien die Einreise aus COVID-Risikogebieten, darunter die EU einschließlich Deutschland. Ausnahmen gelten u.a. für EU-Bürger, die über einen festen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Auch Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind inzwischen grundsätzlich untersagt und nur noch in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Für den innerstaatlichen Flugverkehr haben brasilianischen Fluggesellschaften mit der Luftfahrtbehörde ANAC einen vorläufigen Notflugplan ausgehandelt, der sicherstellt, dass zunächst bis Ende April die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte mit regelmäßigen Flugverbindungen an den Rest des Landes angebunden bleiben.
Auf die weltweit bestehende Reisewarnung der Bundesregierung wird noch einmal eindringlich verwiesen.
• Nehmen Sie vor Reiseantritt auf jeden Fall mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie in Fällen einer beabsichtigten Einreise auf dem Luftweg mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Sollten Sie sich noch als Tourist oder im Rahmen von kurzzeitigen Praktika u.ä. ohne festen Wohnsitz noch in Brasilien aufhalten, sollten Sie umgehend zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.

Finnland - Ergänzung:
Polizei und Armee haben damit begonnen, die Straßen nach Helsinki zu sperren. Die finnische Hauptstadt und die sie umgebende Region Uusimaa, das Epizentrum der Coronavirus-Epidemie im Land, sollen von Mitternacht an abgeriegelt werden. Die Regierung hatte am Mittwoch beschlossen, Uusimaa bis 19. April zu blockieren. Allerdings muss dem das Parlament zustimmen, das noch berät. Menschen sollen durch die Blockade am Reisen gehindert und eine Verbreitung des Virus vermieden werden. Reisen von und nach Uusimaa sollen verboten werden. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Ergänzung:
In Frankreich sind die strengen Ausgangsbeschränkungen bis zum 15. April 2020 verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Kambodscha - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Kambodscha seit dem 17. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran verhängt (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen. In Kambodscha ist mit verstärkten Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und rigiden innerstaatlichen Reisebeschränkungen zu rechnen.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Irland - Ergänzung:
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft Irland die Beschränkungen für die Bürger. Von Mitternacht an müssten alle zu Hause bleiben, sagt Ministerpräsident Leo Varadkar. Ausnahmen würden nur für diejenigen gelten, deren Arbeit unerlässlich sei, für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Sozialfürsorge. Nur zum Einkaufen von Lebensmitteln, zu kurzen sportlichen Betätigungen und für zwingend erforderliche Familienbesuche dürfe die Wohnung verlassen werden. Alle Zusammenkünfte im Freien seien außerhalb der Familie untersagt. Der öffentliche Personenverkehr dürfe nur noch von Beschäftigten genutzt werden, deren Arbeit unerlässlich sei. Die Maßnahmen gelten bis zum 12. April. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund einer Regierungsverordnung vom 16. März ist die Einreise von Ausländern seit dem 18. März, 00.00 Uhr Moskauer Zeit bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Die russische Regierung hat am 26. März einen Beschluss veröffentlicht, wonach mit Wirkung vom 27. März, 00.00 Uhr Moskauer Zeit alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt werden. Nach den zwischenzeitlich erlassenen Ausführungsbestimmungen können - als Ausnahme ausländische Staatsangehörige ins Ausland befördert werden. Nach der Botschaft vorliegenden Informationen besteht derzeit für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen. Es ist jedoch in jedem Fall anzuraten, sich bei den Büros von Aeroflot vorher zu erkundigen.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Botschaft der Russischen Föderation .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig zunächst bis zum 17. April 2020.
Am 27. März wurde angekündigt, den internationalen Flugverkehr insgesamt einzustellen.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit dem 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Reisen zwischen den Provinzen sollen ab dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich sein.
Ferner besteht eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 Jahren. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
• Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt. Beachten Sie hierzu die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus .

Ukraine - Ergänzung:
Seit dem 16. März 2020 bis mindestens zum 24. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörige, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Seit dem 17. März 2020 ist sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender Personenverkehr eingestellt;
ab dem 28. März werden voraussichtlich auch keine weiteren Sonderflüge mehr von oder nach Kiew stattfinden. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche ist auf dem Landweg grundsätzlich nicht möglich. In sehr seltenen Einzelfällen gestatten die Nachbarländer Ausnahmen teilweise in Form humanitärer Konvois.
Der Öffentliche Personennahverkehr unterliegt Einschränkungen; der Personenverkehr auf Schiene oder mit Bussen zwischen den Städten ist eingestellt.
Bis auf Weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 24. April mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste , der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus .
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 die nationale Gefahrenlage ausgerufen.
Der nationale Krisenstab hat zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt.
Die Einreise von Zügen, Autobussen, sowie Zivilflugzeugen im internationalen Personenverkehr nach Ungarn ist nicht gestattet.
Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Bei der Einreise ist von EWR-Bürgern die Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage der Karte vom Typ „ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA“ nachzuweisen. Die EWR-Registierungskarte vom Typ EWR-Registrierungskarte vom Typ „REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-állampolgár részére“ ist nicht ausreichend.
Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Qurantäneeinrichtung verordnet.
Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich.
Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr möglich. Auf Grund des Landesverbots für den internationalen zivilen Flugverkehr ist damit zu rechnen, dass auch der ausgehende internationale Flugverkehr in naher Zukunft zum Erliegen kommt. Im Rahmen der nationalen Gefahrenlage hat Ungarn mit Wirkung ab dem 28. März 2020 die Verpflichtung eingeführt, soziale Kontakt einzuschränken und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Weiterhin wurden landesweite Ausgangsbeschränkungen verhängt. Die Wohnung kann nur mit einem durch Verordnung definierten Grund verlassen werden. Dazu gehören Einkäufe in Lebensmittel-, Tabak-, und Tierfuttergeschäften sowie Apotheken und Drogerien. Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken dürfen zwischen 9 und 12 Uhr nur von Personen über 65 Jahren aufgesucht werden. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
Weitere Ausnahme bestehen unter anderem für den Weg zur Arbeit, Fahrten zur Tankstelle oder Reparaturwerkstatt, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung sowie Erledigung behördlicher, Bank- oder Postangelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern.
Erlaubt sind weiterhin individuelle Sportaktivitäten, allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts, nach Möglichkeit im Grünen und unter Einhaltung des Mindestabstands.
Verstöße gegen die einschränkenden Maßnahmen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 5.000 und 500.000 Forint belegt.
Der ungarische Krisenstab informiert auf www.koronavirus.gov.hu zur aktuellen Infektionslage in Ungarn und hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen in Ungarisch und Englisch zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in Ungarn in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ungarn wird abgeraten.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Bei Infektionsverdacht beachten Sie die Hinweise des ungarischen Tourismusamts
Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Alexander »

Mögliche Reiseziele in diesem Jahr ;-)

index.png

Grüsse
Alexander
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Afghanistan - Ergänzung:
Bislang ist die offizielle Zahl der Infektionen in Afghanistan mit etwa 100 Fällen noch recht gering - doch die Sorge vor einer weitaus höheren Dunkelziffer wächst. Daher gilt ab heute eine dreiwöchige Ausgangssperre. Der öffentliche Personennahverkehr in Kabul werde eingestellt, Hochzeitshallen, Sporteinrichtungen und Gebetshäuser blieben geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Albanien:
Albanien hat die Ausgangsbeschränkungen verschärft. Personen müssen eine Erlaubnis beantragen, um für notwendige Erledigungen nach draußen zu gehen. Personen können einen Antrag im Internet über e-albania.al oder per SMS stellen.. Nur eine Person pro Familie darf rausgehen. Die einzigen Geschäfte, die offen haben, sind Lebensmittelgeschäfte oder solche, die Medikamente und andere Grundbedarfsgüter verkaufen. In Albanien dürfen Menschen von Montag bis Samstag nur zwischen 5.00 Uhr morgens und 13.00 Uhr ausgehen. Ab Samstag um 13.00 Uhr bis Montag um 5.00 Uhr sind keine Bewegung draußen oder geschäftliche Aktivitäten erlaubt. Polizei und Militärkräfte sollen in den Straßen patrouillieren. Quelle: tagesschau.de

Irland - Ergänzung:
Für deutsche Staatsangehörige bestehen von irischer Seite keine Reisebeschränkungen. Das Verlassen des Landes ist daher möglich. Allerdings bestehen von Irland aus nur in reduziertem und weiter abnehmendem Maße noch Flugverbindungen nach Deutschland, gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland.
Seit dem 28. März 2020 greifen weitere Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Irland stark einschränken. Bürger sind mindestens bis zum 12. April 2020 aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung .
Zu kurzen sportlichen Aktivitäten alleine und nur in einem Umkreis von bis zu 2 km des Zuhauses. Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Versammlungen sind verboten, es sei denn, die Personen gehören demselben Haushalt an. Personen, die älter als 70 Jahre sind, sollen sich „einkapseln“. Der öffentliche Nahverkehr ist auf Personen, die einer notwendigen Arbeit nachgehen, beschränkt.
Nicht essentielle Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Postgeschäfte, Credit Unions, Reinigungen und einige wenige andere Geschäfte bleiben geöffnet, eine Reihe von Unternehmen kann im Wege der Nothilfe tätig werden (z.B. Optiker, IT-Services, Baumärkte).
Hotels müssen die Aufnahme von Gästen auf solche beschränken, die aus notwendigen Gründen reisen. Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind touristische Aufenthalte oder Geselligkeiten, wie z.B. Hochzeiten.
• Bitte informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung über den jeweils aktuellen Stand.
• Nutzen Sie verbleibende Reisemöglichkeiten zur Rückkehr nach Deutschland, wenn Sie sich noch touristisch in Irland aufhalten.

Japan - Ergänzung:
In der japanischen Hauptstadt Tokio gelten vorerst bis zum 12. April Ausgangsbeschränkungen: Einwohner sollen ihr Haus nur für die notwendigsten Erledigungen verlassen. Quelle: tagesschau.de

Kambodscha - Ergänzung:
Am 29. März 2020 findet das Rückholprogramm für Kambodscha mit insg. 2 Flügen nach Frankfurt/Main statt. Alle Deutschen wurden über ihre Flüge informiert.
Ab 31. März 2020 werden keine E-Visa, "Visa on Arrival" und touristischen Visa mehr ausgestellt. Dies gilt zunächst für einen Monat.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen ein von einer kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Bei der Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatl. Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, (Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD) vorgelegt werden.
Die Behörden des Königreichs Kambodscha behalten sich eine Gesundheitsprüfung bei Einreise vor. Nach Einreise findet eine verpflichtende Isolierung/Quarantäne (u.U. in einer staatl. Einrichtung) statt.
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Kambodscha seit dem 17. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran verhängt (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen. In Kambodscha ist mit verstärkten Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und rigiden innerstaatlichen Reisebeschränkungen zu rechnen.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.

Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 in Deutschland wird auch Deutschland durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet. Visa für deutsche Staatsangehörige werden nicht mehr erteilt; auch keine „Visa on arrival“ an den Flughäfen oder Landesgrenzen. Mit Wirkung vom 1. April 2020 hat die Regierung die Einstellung aller internationalen Flüge angeordnet. Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und prüfen Sie, falls vorübergehend im Land, Ihre Rückreiseoptionen.

Mexiko - Ergänzung:
Der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador hat die Bevölkerung dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben und Abstandsregeln einzuhalten. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus hat Pakistan alle internationalen Flüge von und nach Pakistan vom 21. März bis 4. April gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Die zwischenzeitlichen Flüge von Qatar Airways werden zum 29.03. wieder eingestellt (letzter Flug am 29. März 2020). Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zur Zeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.

Thailand - Ergänzung:
Die thailändische Regierung hat bis zum 30. April den Notstand ausgerufen. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Ergänzung:
Der Zugverkehr in der Türkei wird nach Angaben der Eisenbahnbehörde im Laufe des Tages zwischen den Städten eingestellt. Auch inländische Flugverbindungen werden reduziert. Wie Bilal Eksi, der Chef von Turkish Airlines, twitterte, sollen ab Mitternacht nur noch die Flughäfen großer Städte angesteuert werden. Quelle: tagesschau.de
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Griechenland - Ergänzung:
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Seit dem 23. März 2020 gilt eine allgemeine Ausgangsperre. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 6. April 2020 gelten. Weiterführende Informationen zur Ausgangssperre, beispielsweise Ausnahmen, finden Sie auf der oben genannten Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland scheint derzeit für deutsche Staatsangehörige nicht mehr möglich. Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über die Schweiz (z.B. über Zürich) und Belgien (über Brüssel). Eine Registrierung im „Rückkehrportal“ ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.

Italien - Ergänzung:
In Italien werden die Tankstellen geschlossen, zunächst an Autobahnen, großen Kreuzen und Umgehungsstraßen. Quelle: trans.info.de.

Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen wie auch Studentenausweise möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 13. April 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois. Es muss am Grenzübergang mit mehreren Stunden Wartezeit zur Konvoibildung gerechnet werden.
Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still, seit dem 16. März 2020 gilt eine nationale Quarantäne bis 13. April 2020. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.

Südsudan - Ergänzung:
Der internationale Flughafen Dschuba (Juba) ist seit 24. März 2020 für kommerzielle Passagierflüge von und nach dem Ausland geschlossen. Dies gilt auch für alle Landgrenzen. Damit besteht vorerst keine Ein- und Ausreisemöglichkeit mehr. Die getroffenen Maßnahmen sind zunächst auf 30 Tage beschränkt, können aber länger andauern.
Für Personen aus Ländern mit Ansteckungsrisiko für COVID-19 (dazu gehört auch Deutschland), denen zuvor die Einreise gelungen war, gilt es zwingend eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden. Personen, die Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich bitte an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landsweiten Telefonnummer 6666.
Auch Inlandsflüge wurden eingeschränkt. Ausnahmen gelten für humanitäre Helfer. Betroffene erkundigen sich bitte bei UNHAS.
Weiterhin gilt seit 25. März 2020 eine landesweite Ausgangssperre von 20:00 bis 06:00 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Daher wird Ihnen geraten, die Regelung unbedingt einzuhalten. Restaurants müssen um 18:00 Uhr schließen. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Geschäfte und Märkte müssen seit dem 29. März 2020 schließen, eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln sowie für Apotheken und Tankstellen.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
• Beobachten Sie die weitere Lage - insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten - und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Barbados - Ergänzung:
Die Behörden von Barbados haben wegen des Coronavirus 2019-nCoV beschlossen, dass ab dem 22. März 2020 alle Reisenden aus Europa, den USA und Großbritannien in eine 14tägige Quarantäne müssen. Dasselbe gilt weiterhin für Reisende aus China, Iran und Südkorea.
Staatsangehörige von Barbados dürfen diese zu Hause verbringen, alle übrigen Personen werden in Quarantäne-Einrichtungen untergebracht.
Seit dem 28. März 2020 gelten eine tägliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie Ausgangsbeschränkungen tagsüber.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie ggf. die für Sie zuständige Botschaft von Barbados.

Grenada - Ergänzung:
Grenada hat am 9. März 2020 entschieden, eine Einreisesperre für Reisende aus besonders betroffenen Ländern auch auf Deutschland auszuweiten. Staatsangehörige von Grenada und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber ein eine 14-tägige Quarantäne.
Seit dem 25. März 2020 gelten Sonderbestimmungen, die eine tägliche Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 5 Uhr beinhalten, sowie Ausgangsbeschränkungen tagsüber.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen. Für zunächst 30 Tage sind die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für Personenverkehr geschlossen. Alle Flüge, sowohl national als auch international, sind ausgesetzt.
Kinshasa wird von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen.
Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Die am 26. März 2020 angekündigte Ausgangssperre wurde vorerst ausgesetzt und auf einen noch nicht festgelegten Zeitraum verschoben.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.

Russische Förderation - Ergänzung:
Ab 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben.
Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Für deutsche Staatsangehörige besteht noch die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Botschaft der Russischen Föderation .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich auch bei Aeroflot vor Reiseantritt.
• Sollten Sie auf dem Landweg ausreisen wollen, tun Sie dies umgehend vor Schließung der Grenzen.
Birgitt
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Ghana - Ergänzung:
Ghana hat mit Wirkung vom 22. März 2020 um Mitternacht die Schließung seiner Land-, See- und Luftgrenzen für den Personenverkehr für die folgenden 14 Tage beschlossen.
Ab dem 22. März 2020 (23:59 GMT) ist der Kotoka International Airport Accra für 14 Tage für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen soll es für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge geben.
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hat die ghanaische Regierung zudem ab dem 30. März 2020 für vorerst zwei Wochen eine Ausgangssperre für den Großraum Accra und den Großraum Kumasi erlassen. Der Personenverkehr zwischen den beiden Großstädten wird zunächst für 14 Tage unterbunden. Innerhalb der Städte bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken und Arztpraxen geöffnet. Personen dürfen sich in den Städten nur zum Aufsuchen der o.g. Orte bewegen.
Bitte beachten Sie die Ausgangssperre strikt. Bei Verstoß müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
Die deutsche Botschaft bleibt ab dem 30. März 2020 bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden konsularischen Notfällen wenden Sie sich bitte an die folgenden Notfallnummern.
Die Botschaft ist durchgängig unter folgender Notfallnummer erreichbar: + 233 24 432 4889
Zusätzliche Erreichbarkeit wegen der aktuellen Corona-Krise von 8 bis 20 Uhr: +233 59 317 9501, +233 59 535 1822
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Italien - Ergänzung:
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben den grenzüberschreitenden Reiseverkehr von und nach Italien eingestellt. Grund seien Anordnungen der italienischen Behörden, so die SBB. Neben dem grenzüberschreitenden Regionalverkehr sind drei EC-Züge betroffen: Die Strecke Basel-Brig-Mailand, Genf-Brig-Mailand und Zürich-Mailand. Der Güterverkehr ist von den Einschränkungen nach SBB-Angaben nicht betroffen. Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Ergänzung:
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben den grenzüberschreitenden Reiseverkehr von und nach Italien eingestellt. Grund seien Anordnungen der italienischen Behörden, so die SBB. Neben dem grenzüberschreitenden Regionalverkehr sind drei EC-Züge betroffen: Die Strecke Basel-Brig-Mailand, Genf-Brig-Mailand und Zürich-Mailand. Der Güterverkehr ist von den Einschränkungen nach SBB-Angaben nicht betroffen. Quelle: tagesschau.de

Simbabwe / Zimbabwe:
Die von Präsident Mnangagwa am 27. März 2020 verkündete Ausgangssperre wird ab Sonntag, 29. März 2020, 23.59 Uhr, in Kraft treten. Ab sofort dürfen nur essentielle Berufsgruppen noch zur Arbeit gehen.
Ethiopian Airlines wird die Flugroute Addis Abeba - Harare ab 30. März 2020 einstellen. Danach wird es keine kommerziellen Ausreisemöglichkeiten mehr geben.
Es bleiben nur die Flughäfen Harare, Bulawayo und Vic Falls für außerordentliche Flüge, u.a. medizinische Evakuierungen, Transport von Hilfsgütern geöffnet.
Die Einreise von Ausländern bleibt eingeschränkt möglich. Ausländer, deren Aufenthaltstitel in den kommenden drei Wochen ablaufen, erhalten eine automatische Verlängerung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Harare über diesen Kanal informieren.

Südafrika - Ergänzung:
Bis mindestens 16. April 2020 gilt zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre. Während dieser Zeit darf die Unterkunft nur zu dringend erforderlichen Anlässen verlassen werden (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche).
Der landesweite Lockdown beinhaltet ebenfalls die Schließung aller Landgrenzen und Flughäfen, so dass auch alle regulären Flüge entfallen. Informationen zum Lockdown finden Sie hier. Der Lockdown beinhaltet grundsätzlich auch die Schließung von Hotels. Dies gilt nicht, wenn sich internationale Reisende dort aufhalten.
Spezifische Informationen zu Covid-19 in Bezug auf Südafrika finden Sie auf der Website des National Institute for Communicable Diseases bzw. speziell eingerichteten Seite des Department of Health .
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
• Registrieren Sie sich – falls noch nicht geschehen – beim Rückholprogramm .
• Auf der Website finden Sie Informationen des Departments of Health von Südafrika zur COVID-19 Pandemie sowie Regelungen zum „Lockdown"
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Albanien - Ergänzung:
Die Landgrenzen wurden am 15. März 2020 für den Personenverkehr geschlossen, öffentliche Verkehrsverbindungen wurden eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Die Benutzung von privaten Pkw ist derzeit untersagt.
Der Flughafen Tirana ist seit dem 23. März 2020 mit Ausnahme einer Flugverbindung von und nach Istanbul eingestellt.
In ganz Albanien gilt eine Ausgangssperre von 13 bis 5 Uhr, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Banken bleiben Geschäfte und Restaurantbetriebe wie auch Bildungseinrichtungen geschlossen.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Argentinien - Ergänzung:
Angesichts der sich weiter ausbreitenden Corona-Pandemie hat die argentinische Regierung die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen verlängert. Die Maßnahmen sollen mindestens bis Ostern beigehalten werden. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Ergänzung:
In Bulgarien ist das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit jetzt verpflichtend. Die Art der Masken ist nicht festgelegt. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Selbsterklärung . Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Selbsterklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemAnzugeben sind:
Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft;
telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Selbsterklärungen den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) sind komplett gestrichen. Es ist kein Schienenersatzverkehr vorgesehen.
Der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alttalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichung weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurde verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Mit Wirkung vom 10. März 2020 wurden die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit auf ganz Italien ausgeweitet. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
  • Sardinien
    Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
    Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
    Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Website das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
  • Sizilien
    Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
    Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Japan - Ergänzung:
Japan weitet sein Einreiseverbot auf Bürger aus den USA, China, Südkorea und dem größten Teil Europas aus, berichtet die Zeitung "Asahi". Die Regierung überlege, auch die Einreise aus einigen Ländern Südostasiens und Afrikas zu verbieten, schreibt die Zeitung unter Berufung auf mehrere Regierungsquellen. Quelle: tagesschau.de

Laos - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat mittlerweile zu einer weitgehenden Absperrung von Laos geführt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Landesgrenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Die Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind mit Ausnahme von China eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Zwischen Laos und China bestehen noch wenige Flugverbindungen.
Die Ausstellung eines „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa ist für die Einreise nach Laos bis auf weiteres generell ausgesetzt worden. Touristenvisa werden überhaupt nicht mehr ausgestellt. Andere Visa, etwa für Geschäftsreisende, müssen bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung im Land der Abreise beantragt werden.
Aufgrund der momentan weitgehenden Einstellung der Flugverbindungen in Südostasien und zwischen Südostasien und Europa werden Reisende, die nach Deutschland zurückkehren wollen, aber keine Möglichkeit mit einem Linienflug mehr haben, gebeten, ihren Rückreisewunsch auf folgender Website einzutragen: https://www.rueckholprogramm.de

Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke ist derzeit mit reduziertem Fahrplan auch für den Busverkehr weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Seit dem 18. März besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben. Ausgenommen sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Macau.
Personen, die die Erlaubnis zum Einreisen erhalten, müssen sich bei Einreise nach Macau einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Auch eine 14-tägige Quarantäne kann angeordnet werden.
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier .
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage.

Myanmar - Ergänzung:
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden bis auf weiteres keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar wird zum 31. März 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist faktisch nicht mehr möglich.
Auf dem Landweg zu erreichenden Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
• Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
• Falls Sie sich bereits als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten, sollten Sie das Land sofort verlassen. Die deutsche Botschaft in Rangun stellt auf ihrer Webseite www.rangun.diplo.de aktuelle Informationen bereit.

Österreich - Ergänzung:
Österreich verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Ab Mittwoch werden alle Supermarktketten am Eingang Schutzmasken verteilen, die dann verpflichtend getragen werden müssen. Mittelfristig soll dieser Mund- und Nasenschutz überall dort getragen werden, wo man an Menschen vorbeigeht. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zurzeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus hat Pakistan alle internationalen Flüge von und nach Pakistan vom 21. März bis 4. April gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Die zwischenzeitlichen Flüge von Qatar Airways werden zum 29. März wieder eingestellt. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.

Russische Föderation - Ergänzung:
Ab 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben.
Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Ab 30. März gilt in der Stadt Moskau eine Ausgangssperre. Es ist verboten, die gemeldete Wohnung zu verlassen, es sei denn, dass ein medizinischer Notfall oder eine andere direkte Bedrohung für Leben oder Gesundheit besteht. Weitere Ausnahmen gelten für den Weg zum und vom Ort der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit, den Besuch der nächstgelegenen Apotheke oder eines Anbieters von Kommunikationsdienstleistungen, sowie des nächstgelegenen Ortes, an dem Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Für deutsche Staatsangehörige besteht noch die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Botschaft der Russischen Föderation .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich auch bei Aeroflot vor Reiseantritt.
• Sollten Sie auf dem Landweg ausreisen wollen, tun Sie dies umgehend vor Schließung der Grenzen.

Singapur - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 untersagt die singapurische Regierung allen Besuchsreisenden die Einreise nach und die Durchreise durch Singapur. Damit entfällt Singapur als Transitflughafen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt (im Anhang ). Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Das spanische Innenministerium kann kurzfristig aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit oder des Verkehrsflusses Straßen oder Straßenabschnitte sperren oder den Zugang zu ihnen für bestimmte Fahrzeuge aus denselben Gründen einschränken.
Seit 23. März besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden.. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze müssen nach einer Entscheidung der spanischen Regierung spätestens am 26. März 2020 schließen. Alle Reisende, denen es bis dahin nicht möglich ist, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Reisenden aus Madrid nach Deutschland zurück wird empfohlen, sich zwei Woche in Quarantäne zu begeben.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südkorea - Ergänzung:
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 01. April 2020 sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (entspricht circa 75 EUR) pro Tag - zur Verfügung gestellten Quarantäneort) zu begeben. Diese Maßnahme gilt für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes. Ausnahmen sind für kurzfristige Aufenthalte für folgende Personengruppen vorgesehen: Diplomaten und Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land besuchen. Sie werden nach einem am Flughafen durchgeführten medizinischen Test für die Dauer ihres Aufenthaltes aktiv überwacht (kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App). Die Ausnahmegründe müssen vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft im Herkunftsland bestätigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der koreanischen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland in Verbindung zu setzen.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass ab dem 30. März ein sog. "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts .
• Verfolgen Sie aufgrund der Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Südkorea Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Timor-Leste:
Seit dem 28. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige. Der Flugverkehr aus und nach Timor-Leste ist bis auf weiteres eingestellt.

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 die nationale Gefahrenlage ausgerufen.
Der nationale Krisenstab hat zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt.
Die Einreise von Zügen, Autobussen, sowie Zivilflugzeugen im internationalen Personenverkehr nach Ungarn ist nicht gestattet.
Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger gestattet, die im Besitz einer der folgenden Karten sind:
• Daueraufenthaltskarte (állandó tartózkodási kártya)
• EWR-Registrierungskarte (regisztrációs igazolás EGT-állampolgár részére)
• Wohnsitzkarte (Lakcímkártya)
Eine Beantragung dieser Karten ist nur für Personen möglich, die sich in Ungarn aufhalten.
Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Quarantäneeinrichtung verordnet.
Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich.
Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr möglich. Auf Grund des Landesverbots für den internationalen zivilen Flugverkehr ist damit zu rechnen, dass auch der ausgehende internationale Flugverkehr in naher Zukunft zum Erliegen kommt.
Im Rahmen der nationalen Gefahrenlage hat Ungarn mit Wirkung seit dem 28. März 2020 die Verpflichtung eingeführt, soziale Kontakt einzuschränken und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Weiterhin wurden landesweite Ausgangsbeschränkungen verhängt. Die Wohnung kann nur mit einem durch Verordnung definierten Grund verlassen werden. Dazu gehören Einkäufe in Lebensmittel-, Tabak-, und Tierfuttergeschäften sowie Apotheken und Drogerien. Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken dürfen zwischen 9 und 12 Uhr nur von Personen über 65 Jahren aufgesucht werden. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
Weitere Ausnahme bestehen unter anderem für den Weg zur Arbeit, Fahrten zur Tankstelle oder Reparaturwerkstatt, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung sowie Erledigung behördlicher, Bank- oder Postangelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern.
Erlaubt sind weiterhin individuelle Sportaktivitäten, allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts, nach Möglichkeit im Grünen und unter Einhaltung des Mindestabstands.
Verstöße gegen die einschränkenden Maßnahmen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 5.000 und 500.000 Forint belegt.
Der ungarische Krisenstab informiert auf www.koronavirus.gov.hu zur aktuellen Infektionslage in Ungarn und hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen in Ungarisch und Englisch zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in Ungarn in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ungarn wird abgeraten.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Bei Infektionsverdacht beachten Sie die Hinweise des ungarischen Tourismusamts
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14- tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden z.Zt. mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020) und öffentlichen Ämter (seit 24. März 2020) sowie Schließung von Restaurants und Clubs.
Im Bundesstaat Tigray wurde am 26. März 2020 (zunächst für zwei Wochen) der Notstand ausgerufen. Es gelten weitreichende Reise- und Ausgangsverbote innerhalb der Region.
Seit dem 30. März 2020 sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Bundesstaaten Amhara und SNNP verboten, der öffentliche Nahverkehr in allen Städten Oromias wurde untersagt und in ländlichen Regionen Oromias stark reduziert.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Sollten Sie vom Reiseverbot in der Tigray-Region betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Botschaft.

Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 zunächst für 15 Tage eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
In Angola gilt vom 27. März bis zunächst 11. April 2020 der Ausnahmezustand. Dieser kann automatisch verlängert werden. Während des Ausnahmezustands ist es verboten die nationalen Grenzen oder Grenzen der Provinzen zu übertreten.
Grundsätzlich gilt es außerdem zu Hause zu bleiben. Bewegungsfreiheit ist u.a. gestattet um Einzukaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Frauen, Personen, die älter als 60 Jahre sind und Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein höheres Risiko haben an COVID-19 zu erkranken dürfen sich nur aus einem der zuvorderst genannten Gründe im öffentlichen Raum bewegen. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Die kapverdische Regierung hat – zunächst bis zum 17. April – den Ausnahmezustand verhängt. Es sind nur noch Geschäfte mit lebensnotwendigen Gütern geöffnet. Alle Grenzen wurden geschlossen und die kommerziellen Flüge aus Ländern mit Fällen von COVID-19 suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Auch der Personen-Flug- und Schiffsverkehr zwischen den kapverdischen Inseln wurde bis zum 17. April eingestellt.

Finnland - Ergänzung:
Finnland verlängert die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie um einen Monat bis zum 13. Mai, wie die Regierung mitteilte. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Die vor drei Wochen angeordnete landesweite Ausgangssperre in Italien wird bis Ostern verlängert. Sie gelte noch mindestens bis zum 12. April, teilte Gesundheitsminister Roberto Speranza mit. Quelle: tagesschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria stellt ab heute 23:00 Uhr die Bundesstaaten Lagos, Abuja und Ogun einschl. deren Hauptstädte für mindestens zwei Wochen unter Quarantäne. Die Menschen in diesen Gebieten sollen in ihren Häusern bleiben. Reisen in oder aus anderen Staaten sollen verschoben werden. Alle Büros und Geschäfte in diesen Bezirken sollen während der kommenden zwei Wochen vollständig geschlossen bleiben (ausgenommen Lebensmittelläden, Apotheken und Krankenhäuser). Quelle: Aljazeera

Portugal - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bei der Einreise müssen persönliche Angaben ( u.a. Zielort und Reisegrund) gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland (für Madeira und Azoren s.u.). Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nicht (außer Madeira und Azoren, s.u.).
In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf Weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-away-Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist am 20. März untersagt worden. Campingplatzbetreiber wurden angehalten eine geregelte Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- Straßenverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
  • Flughäfen:
    Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen, sie wurden nicht geschlossen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
    Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesischsprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Was Brasilien betrifft, so sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
    TAP Portugal hat angekündigt, vom 23. März bis zum 31. März 2020 zwei Mal wöchentlich nach Frankfurt zu fliegen. Vom 01. April bis zum 04. Mai 2020 wird der Flugverkehr der TAP nach Deutschland bis auf Weiteres eingestellt.
    Ryanair stellte seinen, Flugverkehr ab dem 25. März 2020 bis auf wenige Aufnahmen ein.
    Lufthansa hat bekannt gegeben, bis zum 24. April 2020, 23 000 Flüge zu streichen. Von den Flugstreichungen ist auch die Tochtergesellschaft Eurowings betroffen.
    Darüber hinaus können jederzeit weitere Flüge geändert oder annulliert werden.
  • Grenze zu Spanien:
    Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
    Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerungen in der Umsetzung. Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden .
  • Häfen:
    Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
    In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
  • Azoren und Madeira:
    Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden bei Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
    Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region vom 18. März bis zum 31. März einzustellen.
    Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat nunmehr seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht.
    Seit dem 25. März können Flugreisen nach und von Madeira nur aus medizinisch zwingenden Gründen angetreten werden. Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise möglich.
    Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
    Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
    Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 31. März 2020 komplett gesperrt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechische Regierung hat die seit zwei Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung bis zum 11. April verlängert. Das meldete die Nachrichtenagentur CTK. Um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, sind Versammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt. Die Menschen sollen zu Hause bleiben, dürfen aber weiter zur Arbeit oder zum Einkaufen gehen. Restaurants, Kneipen und die Geschäfte müssen mit den üblichen Ausnahmen wie Lebensmittelläden ebenfalls bis zum 11. April geschlossen bleiben. Große Hoffnungen setzt die Regierung in ein Projekt, das sie "intelligente Quarantäne" getauft hat. Das Programm soll testweise in der Region Südmähren eingeführt werden. Anhand der Handy-Ortungsdaten und der Kreditkarten-Informationen von Coronavirus-Infizierten sollen Bewegungsprofile erstellt und Infektionsketten zurückverfolgt werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen in die Nutzung ihrer Daten einwilligen. Quelle: tagesschau.de

Zimbabwe / Simbabwe - Ergänzung:
Die seit heute geltende Ausgangssperre in Zimbabwe ist auf zunächst 21 Tage beschränkt. Quelle: Aljazeera
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Griechenland:
Seit dem 23. März 2020 gilt eine allgemeine Ausgangsperre. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 06. April 2020 gelten. Weiterführende Informationen zur Ausgangssperre, finden Sie auf der oben genannten Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile. Es wird geraten, PKW oder Wohnmobile auf einem der zahlreichen bewachten Parkplätzen am Flughafen Athen abzustellen und per Flugzeug auszureisen.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland bis zum 15. April nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
•Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über die Schweiz (z.B. über Zürich) und Belgien (Brüssel). Eine Registrierung unter rueckholprogramm.de ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
•Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.

Kongo (Republik Kongo) - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 sind sämtliche Landesgrenzen für den Passagierverkehr geschlossen. Ab 31. März 2020 besteht eine zunächst einmonatige Ausgangssperre (tagsüber teilweise, nachts absolut), die Maßnahmen werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nicht mehr möglich. Ausländern wird – als vermeintliche Überträger von Erkrankungen – mit wachsenden Misstrauen begegnet.
•Von Reisen in die Republik Kongo wird derzeit abgeraten.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Mongolei - Ergänzung:
Die weltweite Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat in der Mongolei zur Aussetzung sämtlicher internationaler Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 30. April 2020 geführt. Auch eine Einreise auf dem Landwege ist derzeit nicht mehr möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige amtliche Quarantäne unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt.
•Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich ggf. bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Guinea - Ergänzung:
Flughafen und alle Landgrenzen sind –mit Ausnahme für den Warenverkehr- geschlossen.
Für die Ausreise aus Guinea kommt derzeit als einzige Option ein Platz auf kommerziellen Flügen mit Ausnahmegenehmigung in Betracht, die gelegentlich stattfinden.
• Deutsche Staatsangehörige nehmen bitte Kontakt zur Deutschen Botschaft Conakry auf, falls Sie Guinea auf diesem Weg verlassen möchten.
Die guineische Botschaft in Berlin ist seit dem 20. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft auf.
Im Anschluss an die Wahlen vom 22. März 2020 muss weiterhin mit Demonstrationen, Protestmärschen oder Generalstreiks gerechnet werden. Es gibt vermehrt Straßensperren, die nicht immer rechtmäßig sind.
Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind verboten. Über Ausnahmen entscheidet das Gesundheitsministerium.
• Informieren Sie sich kurzfristig und regelmäßig über die aktuelle Lage vor Ort und passen Ihr Verhalten entsprechend an.
• Seien Sie besonders vorsichtig und vermeiden Sie möglichst Fahrten in der Nacht.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Indonesien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 haben die indonesischen Behörden angekündigt, mit nur wenigen Ausnahmen ausländischen Staatsangehörigen die Einreise nach Indonesien auch zu Transitzwecken zu untersagen.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet. Einige Regionen haben eigene Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 getroffen, die z.B. eine 14-tägige Selbstquarantäne nach Einreise in die Region vorsehen.
Das Reisen innerhalb Indonesiens wird durch geplanten oder bereits erfolgten Wegfall von Flug-und Fährverbindungen erschwert. Einzelne Regionen und Inseln sind dadurch bereits vom Rest des Landes sowie von der Anreise zu internationalen Flughäfen abgeschnitten.

Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) sind komplett gestrichen. Es ist kein Schienenersatzverkehr vorgesehen.
Der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich. Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichung weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurde verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
Mit Wirkung vom 10. März 2020 wurden die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit auf ganz Italien ausgeweitet. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Website das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Informationen auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen auch zur Wiedereinreise aus Risikogebieten unter COVID-19/Coronavirus .

Jamaika:
Jamaika hat am 10. März 2020 die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreisesperre auch auf aus Deutschland, Frankreich und Spanien kommende Reisende ausgeweitet. Ausschließliches Entscheidungskriterium für die Zurückweisung ist der Aufenthalt in einem (oder Transit durch eines) der genannten Länder innerhalb der letzten 14 Tage. Ob die Person bereits Symptome einer Erkrankung zeigt oder nicht, spielt für das Einreiseverbot keine Rolle.
Jamaikanischen Staatsangehörigen, deren ausländischen Familienangehörigen, und Ausländern mit festem Aufenthaltsstatus in Jamaika, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der genannten Länder aufgehalten haben, wird die Einreise erlaubt. Diese Personen müssen sich aber umgehend entweder in eine Quarantänestation oder in eine überwachte häusliche Quarantäne begeben. Welche Form der Quarantäne im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheiden die jamaikanischen Behörden.
Ab 1. April 2020 gilt für zunächst sieben Tage eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei den Vertretungen Jamaikas und klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Libyen:
Die libysche Regierung hat als Eingrenzungsmaßnahme gegen den Ausbruch des Coronavirus die Schließung aller Grenzübergänge (einschl. See- und Flughäfen) ab dem 16. März 2020 beschlossen. Eine Einreise nach Libyen ist nur noch für libysche Staatsangehörige möglich.
• Für Libyen besteht eine Reisewarnung!

Mosambik - Ergänzung:
Seit dem 23. März 2020 werden für zunächst 30 Tage für Mosambik keine Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Reisende aus allen Ländern, einschließlich Deutschland, müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen.
Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gilt zunächst für 30 Tage ab dem 1. April 2020 um Mitternacht bis zum 30. April 2020. Weitere einschränkende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung eines Ausbruchs des Coronavirus wurden angekündigt. Eine Konkretisierung steht noch aus.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Neuseeland - Ergänzung:
Am 25. März 2020 wurde in Neuseeland der nationale Notstand ausgerufen. Dieser gestattet u.a. den Sicherheitskräften (Polizei, Militär) erweiterte Befugnisse (wie etwa Militärpatrouillen). Seit dem 26. März 2020 gilt die - höchste - Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich) des vierstufigen nationalen Covid-19-Notfallplans. Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte wurden geschlossen. Ausgenommen sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, etc., die dauerhaft geöffnet bleiben.
Seit 27. März 2020 dürfen Inlandsflüge nur noch von Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Erreichen eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, derzeit auf lokale Transportunternehmen. Klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist zulässig. Es muss durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Personen, also auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.
Rückholprogramm der Bundesregierung in Neuseeland:
Im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung konnte noch am Samstagmorgen 28. März 2020 ein Lufthansa-Flug nach Frankfurt durchgeführt werden. Die weiteren von der Bundesregierung in der Folge geplanten Rückholflüge können im Moment nicht stattfinden, da die neuseeländische Regierung die Möglichkeit für gecharterte Rückholflüge zurzeit ausgesetzt hat.
• Bitte beachten Sie für aktuelle Entwicklungen zum Rückholprogramm der Bundesregierung für Neuseeland die fortwährend aktualisierten Hinweise auf der Website der Deutschen Botschaft Wellington .
Die Bundesregierung arbeitet an einer schnellen Fortsetzung des Rückholprogramms für Neuseeland. Die Registrierung für das Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende ist auf der Website www.rueckholprogramm.de weiterhin möglich. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft und in den FAQ zur Rückholaktion des Auswärtigen Amts.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss. Personen, bei denen
1. Symptome von Covid-19 vorliegen oder
2. das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder
3. ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Einreisen nach Neuseeland sind bereits seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“. Seit 28. März 2020 ist auch der Transit über Neuseeland untersagt. Beachten Sie hierfür die jeweils aktuellen Informationen auf der Website von Immigration NZ.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die deutsche Botschaft bleibt weiterhin mit stark reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Wichtige Hinweise zur Visumsverlängerung:
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Die Verlängerung ist möglicherweise nicht kostenlos, sondern es können die üblichen Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen werden unterbrochen, die Flugverbindungen zunächst bis 11. April 2020. Ab Sonntag, dem 15. März, 00.00 Uhr, ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen. Diese Regelungen bleiben zunächst bis zum 13. April 2020 in Kraft.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch folgenden Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von DEU nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 13. April 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Neben diesen Bewegungseinschränkungen wurden ab dem 14. März 2020 nahezu alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars, Geschäfte in Shoppingmalls usw. geschlossen. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Universitäten und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 10. April 2020 geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien.
Die eigene Wohnung soll nur noch für den Weg zur Arbeit, zur Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Angehöriger oder für weitere unbedingt notwendige Verrichtungen verlassen werden: Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, Hund ausführen. Auch – auf ein Minimum beschränkte – Spaziergänge und Sport zählen zu diesen Ausnahmen. Versammlungen wurden untersagt.
Zu den mit Wirkung vom 1. April 2020 zusätzlich eingeführten Maßnahmen gehört: Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum wird auf 2 m vergrößert. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
In Geschäften, Banken und Tankstellen dürfen sich nur drei Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Das Betreten ist nur mit Handschuhen gestattet, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen (in der Post gilt: zwei Kunden pro Schalter, auf Märkten drei pro Stand). Von 10.00 Uhr-12.00 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
Hotels und andere Herbergen werden geschlossen. Nicht betroffen sind Geschäftsreisen. Parks, Plätze und Boulevards, Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden. Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt. Die Quarantäne wird ausgeweitet: Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen (dies betrifft Personen, die ab Inkrafttreten dieser Regelungen einer Quarantäne unterzogen werden).
Diese Regelungen gelten zunächst für zwei Wochen und können ggf. verlängert werden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
• Informieren Sie sich auf der Homepage der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist.
Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden.
Die Einreise in die Slowakei ist nur noch für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich, sowie für Personen, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers, wie Berufspendler) oder deren direkte Familienangehörigen in der Slowakei leben (Nachweispflicht).
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Auch Transitreisen sind nicht möglich.
Treten Sie Reisen in die Slowakei daher nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Zuwiderhandlungen können mit Strafen bis zu 1659,- € belegt werden. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprachiges ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund sollten vermeidbare Reisen in die Slowakei derzeit nicht angetreten werden.
Ausreisen nach Deutschland sind nicht mehr über Polen möglich, sondern nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, siehe untenstehend) Tschechien. Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV).
Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt.
Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana. Steigen Sie in der Ortschaft Jarovce aus. Von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich hier gleich hinter dem Grenzübergang. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Busverkehr kann ggf. auch kurzfristig eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Reisende bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden.
Reisende sollten sich daher umgehend schriftlich unter konsulat@prag.diplo.de melden und hierbei folgende Angaben machen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Ausweisnummer aller Durchreisenden,
Angabe des Datums und Ortes der Einreise in und Ausreise aus der Tschechischen Republik,
Angabe der Transportmittel (bei Einreise mit dem KFZ inklusive Kennzeichen des Fahrzeuges), mit dem Sie einreisen,
geplante Route durch die Tschechische Republik,
Zielort in Deutschland.
Weiterhin sollten Sie einen Scan des deutschen Personalausweises / Reisepasses aller Reisenden übersenden. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen einen Scan ihres ausländischen Passes und Ihrer Aufenthaltserlaubnis übersenden.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Prag nur Anfragen mit vollständigen Angaben bearbeiten kann.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
• Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium.

Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Für Transitreisende gilt ab sofort und nur bis 31. März 2020: Transitreisende müssen der Fluggesellschaft vor Abreise eine fit-to-fly-Bescheinigung vorlegen; der Transitaufenthalt darf max. 24 Stunden betragen,
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen.
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen.
• Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein

Tschad - Ergänzung:
Ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird zunächst bis 10. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen, die vorgeschriebene Sammelisolation, sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde eingestellt. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.
Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge.
Seit 30. März 2020 ist der öffentliche und private Auto- und Busverkehr bis mindestens 15. April 2020 untersagt. Seit 31. März 2020 gilt außerdem eine nächtliche Ausgangssperre. Zu möglichen einzelnen kommerziellen Sonderflügen aus Uganda hält Sie die Deutsche Botschaft auf dem Laufenden, sofern Sie in der Deutschenliste ELEFAND eingetragen sind.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Webseite der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND der Deutschen Botschaft ein.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Niederlande - Ergänzung:
Die Niederlande haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie bis zum 28. April verlängert. Schulen, Restaurants, Cafés, Museen und Friseure bleiben geschlossen, öffentliche Veranstaltungen verboten. Bürger dürfen sich höchstens zu dritt zugleich in der Öffentlichkeit aufhalten. Sie sollen möglichst zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de

Turkmenistan - Ergänzung:
Das autoritär geführte Turkmenistan will offenbar das Coronavirus aus dem täglichen Sprachgebrauch verdrängen - notfalls auch mit Staatsgewalt. Das Wort sei bereits aus Informationsbroschüren der Behörden über die Krankheit gestrichen worden, berichteten mehrere unabhängige Medien. Selbst wer die Pandemie in Privatgesprächen erwähne, könne festgenommen werden. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisierte, die staatlich kontrollierten Medien dürften das Coronavirus nicht mehr erwähnen. "Die Weigerung, Informationen herauszugeben, gefährdet die Menschen in Turkmenistan", teilte die Organisation mit. Quelle: tagesschau.de

Gefängnisstrafen für Corona-Aprilscherze:
Mehrere Staaten stellen Aprilscherze über die Pandemie unter Strafe. Thailand verweist auf Gesetze, die bis zu fünf Jahre Gefängnis vorsehen, Taiwans Präsidentin Tsai Ing Wen spricht von bis zu drei Jahren. Der Internetkonzern Google hat bereits seine traditionellen Scherze für dieses Jahr abgesagt. Das Bundesgesundheitsministerium bittet darum, "auf erfundene Geschichten zu der Coronavirus-Thematik zu verzichten", um der Gefahr von Falschinformationen zu begegnen. Quelle: tagesschau.de
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