Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Japan - Ergänzung:
In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige, aus Deutschland, und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Deutsche Ehepartnerinnen und Ehepartner von japanischen Staatsangehörigen werden gebeten, sich bei den japanischen Auslandsvertretungen zu erkundigen. Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.
Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
•Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende auch auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren
Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus die Einreise nach Kanada gewährt. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen. Details zur Umsetzung dieser Regelung und eine Übersicht über die Ausnahmen vom Einreisestopp sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.
Seit dem 21. März haben Kanada und die USA teilweise ihre gemeinsamen Grenzen geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Seit 26. März 2020 können bei Nichtbefolgung der Anweisung Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, ‚social distancing’ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuell geltenden Regeln.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der kanadischen Regierung.
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormunde oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.
Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Ausreise von Ausländern hat. Nach vorliegenden Informationen soll eine Ausreise nach Finnland mit eigenem Fahrzeug oder Taxi möglich sein. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Seit dem 30. März 2020 gelten in der Stadt Moskau allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Die gemeldete Wohnung darf nicht verlassen werden, es sei denn, dass ein medizinischer Notfall oder eine andere direkte Bedrohung für Leben oder Gesundheit besteht. Weitere Ausnahmen gelten für den Weg zum und vom Ort der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit, den Besuch der nächstgelegenen Apotheke oder eines Anbieters von Kommunikationsdienstleistungen, sowie des nächstgelegenen Ortes, an dem Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Seit 31. März 2020 sind auf Anweisung der russischen Behörden die verbliebenen Flüge stark reduziert worden. Für Aeroflot wird empfohlen, sich möglichst persönlich beim Aeroflot-Büro am Flughafen Moskau-Scheremetjewo nach den aktuellen Flugmöglichkeiten zu erkundigen.
•Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung.
•Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen.
•Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
•Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Usbekistan - Ergänzung:
Auch Usbekistan ist inzwischen von COVID-19-Erkrankungen betroffen. Die Bewegungsfreiheit in der Hauptstadt Taschkent und innerhalb des Landes ist durch Fahrverbote und Kontrollen stark eingeschränkt. Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht.
•Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige, aus Deutschland, und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Deutsche Ehepartnerinnen und Ehepartner von japanischen Staatsangehörigen werden gebeten, sich bei den japanischen Auslandsvertretungen zu erkundigen. Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.
Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
•Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende auch auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren
Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus die Einreise nach Kanada gewährt. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen. Details zur Umsetzung dieser Regelung und eine Übersicht über die Ausnahmen vom Einreisestopp sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.
Seit dem 21. März haben Kanada und die USA teilweise ihre gemeinsamen Grenzen geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Seit 26. März 2020 können bei Nichtbefolgung der Anweisung Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, ‚social distancing’ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuell geltenden Regeln.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der kanadischen Regierung.
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormunde oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.
Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Ausreise von Ausländern hat. Nach vorliegenden Informationen soll eine Ausreise nach Finnland mit eigenem Fahrzeug oder Taxi möglich sein. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Seit dem 30. März 2020 gelten in der Stadt Moskau allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Die gemeldete Wohnung darf nicht verlassen werden, es sei denn, dass ein medizinischer Notfall oder eine andere direkte Bedrohung für Leben oder Gesundheit besteht. Weitere Ausnahmen gelten für den Weg zum und vom Ort der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit, den Besuch der nächstgelegenen Apotheke oder eines Anbieters von Kommunikationsdienstleistungen, sowie des nächstgelegenen Ortes, an dem Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Seit 31. März 2020 sind auf Anweisung der russischen Behörden die verbliebenen Flüge stark reduziert worden. Für Aeroflot wird empfohlen, sich möglichst persönlich beim Aeroflot-Büro am Flughafen Moskau-Scheremetjewo nach den aktuellen Flugmöglichkeiten zu erkundigen.
•Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung.
•Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Wichtiger Hinweis: Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen.
•Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
•Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Usbekistan - Ergänzung:
Auch Usbekistan ist inzwischen von COVID-19-Erkrankungen betroffen. Die Bewegungsfreiheit in der Hauptstadt Taschkent und innerhalb des Landes ist durch Fahrverbote und Kontrollen stark eingeschränkt. Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht.
•Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Deutschland - Ergänzung:
Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert.
Gambia - Ergänzung:
Der gambische Präsident, Adama Barrow, hat am 27. März 2020 den Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den Corona-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dies geht mit der Schließung von Restaurants, Bars, Gebetsstätten etc. einher. Lediglich Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen. Mehr als zehn Personen dürfen sich nicht versammeln.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für mindestens 21 Tage weitestgehend geschlossen. Flüge zur Rückholung von Touristen sind nach derzeitigem Stand im Einzelfall weiter möglich.
Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
Madagaskar - Ergänzung:
Um eine Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu erschweren, hat die madagassische Regierung beschlossen, dass
• alle nationalen und internationalen Flüge ab dem 20. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden,
• Kreuzfahrtschiffe vorläufig nicht in Madagaskar anlegen dürfen,
• die Regionen Analamanga (mit Antananarivo), Boeny und die Hafenstadt Toamasina komplett gesperrt werden, und
• in den genannten Gebieten sowie zusätzlich in der Region Itasy eine Ausgangssperre von 20:00 bis 5:00 Uhr gilt.
Die Benutzung von Taxis, inklusive der sogenannten Taxi Be (Großraumtaxi) und Taxi Brousse (Überlandtaxi), ist vorläufig verboten. In Privat-Kfz dürfen pro Auto nur zwei Personen (inklusive Fahrer) mitfahren; der Fahrgast muss dabei auf der Rückbank sitzen. Für lebensnotwendige Versorgung nicht relevante Geschäfte bleiben generell geschlossen, alle anderen Geschäfte schließen um 12 Uhr. Bestimmte Warengruppen (z.B. Öl, Zucker, Reis) sind derzeit rationiert. Nach 12 Uhr ist die Bevölkerung dazu angehalten, sich zuhause (oder im Hotel) aufzuhalten. Des Weiteren kommt es verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken mehr an.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehroptionen ggf. auch eine Rückreise über Drittländer.
Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 in Deutschland wird auch Deutschland durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet.
Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle internationalen Flüge eingestellt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Mauritius - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 gilt eine Ausgangssperre auf Mauritius, die mindestens bis 15. April 2020 dauern wird. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen. Lebensmittelgeschäfte haben ab dem 2. April 2020 unter strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet.
Die Rückholaktion der Bundesregierung für deutsche Reisende auf Mauritius ist seit dem 28. März 2020 abgeschlossen.
Niederlande - Ergänzung:
Die Niederlande wollen ausländische Touristen von Einreisen über die Ostertage abhalten. Wie das geschehen soll, werde die Regierung bei einer für Donnerstag anberaumten weiteren Corona-Krisensitzung erörtern, kündigte Ministerpräsident Mark Rutte im Parlament an. Die Regierung teile die Sorge der Abgeordneten, dass über die Feiertage viele Ausländer ins Land kommen könnten, berichtete der Sender NOS. Vor allem bei Deutschen seien solche Osterausflüge beliebt.
Rutte appellierte zugleich an die Niederländer, trotz des in den kommenden Tagen erwarteten warmen Wetters zu Hause zu bleiben und auf Fahrten durch das Land zu verzichten. Die beliebten Feriengebiete an der Küste der Provinz Zeeland sind bereits für Touristen Tabu. Übernachtungen sind dort verboten, sogar in der eigenen Ferienwohnung. Das gilt auch in der Hafenstadt Rotterdam. Ferien in den übrigen Urlaubsregionen wie Friesland oder an der nordniederländischen Küste sind jedoch im Prinzip noch möglich. Museen, Restaurants und Cafés bleiben aber geschlossen. Bürger sollen soweit es geht, zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bei der Einreise müssen persönliche Angaben ( u.a. Zielort und Reisegrund) gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland (für Madeira und Azoren s.u.). Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nicht (außer Madeira und Azoren, s.u.).
In Portugal wurde am 18. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Es ist mit einer Verlängerung der staatlichen Maßnahmen, insbesondere der Bewegungseinschränkungen zu rechnen.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis zum 9. April 2020 geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt. Campingplatzbetreiber wurden angehalten eine Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- und Straßenverkehr) ist teilweise eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt
Tonga - Ergänzung:
Bis zum 6. April 2020 finden keine internationalen Flüge nach Tonga statt.
Seit dem 29. März 2020 bis zunächst 5. April wurde für Tonga ein sog. Lockdown verfügt. Das öffentliche Leben kommt damit praktisch zum Erliegen (ausgenommen davon sind Supermärkte, Apotheken, Shops, die als essentiell angesehen werden). Es gilt eine Ausgangssperre von 20.00 bis 06.00 des nächsten Tages. Alle Personen sind unabhängig davon aufgerufen zuhause zu bleiben. Der öffentliche Personenverkehr wird eingestellt.
• Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16. März 2020 besteht eine Ausgangssperre . Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit dem 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien ausreisen, dürfen sie für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in Prag vertretenden Botschaft des Ziellandes mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Personen, die durch die Tschechische Republik durchreisen und nach Deutschland einreisen sollen sich daher spätestens 48 Stunden vor Einreise mit der Botschaft in Verbindung setzen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
• Erwägen Sie eine rasche Ausreise, falls Sie mit öffentlichen Bahn- oder Busverbindungen eingereist sind, um Probleme bei der Rückreise zu vermeiden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus
Tunesien - Ergänzung:
Seit über zwei Wochen sind strikte Maßnahmen in Kraft. Kleine schwarz-weiße Polizeiroboter mit Blaulicht und Kameras kontrollieren Tunesiens Ausgangssperre. Um das Haus zu verlassen, brauchen die Tunesier eine behördliche Genehmigung. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer zum Beispiel ohne Genehmigung mit seinem Auto herumfährt, riskiert nicht nur, dass der Führerschein konfisziert wird, sondern gleich auch das Auto. Seit einigen Wochen hat Tunesien dicht gemacht: Flug- und Schiffsverkehr, Cafés, Restaurants, Hotels, Geschäfte und Moscheen. Quelle: tagesschau.de
Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert.
Gambia - Ergänzung:
Der gambische Präsident, Adama Barrow, hat am 27. März 2020 den Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den Corona-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dies geht mit der Schließung von Restaurants, Bars, Gebetsstätten etc. einher. Lediglich Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen. Mehr als zehn Personen dürfen sich nicht versammeln.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für mindestens 21 Tage weitestgehend geschlossen. Flüge zur Rückholung von Touristen sind nach derzeitigem Stand im Einzelfall weiter möglich.
Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
Madagaskar - Ergänzung:
Um eine Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu erschweren, hat die madagassische Regierung beschlossen, dass
• alle nationalen und internationalen Flüge ab dem 20. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden,
• Kreuzfahrtschiffe vorläufig nicht in Madagaskar anlegen dürfen,
• die Regionen Analamanga (mit Antananarivo), Boeny und die Hafenstadt Toamasina komplett gesperrt werden, und
• in den genannten Gebieten sowie zusätzlich in der Region Itasy eine Ausgangssperre von 20:00 bis 5:00 Uhr gilt.
Die Benutzung von Taxis, inklusive der sogenannten Taxi Be (Großraumtaxi) und Taxi Brousse (Überlandtaxi), ist vorläufig verboten. In Privat-Kfz dürfen pro Auto nur zwei Personen (inklusive Fahrer) mitfahren; der Fahrgast muss dabei auf der Rückbank sitzen. Für lebensnotwendige Versorgung nicht relevante Geschäfte bleiben generell geschlossen, alle anderen Geschäfte schließen um 12 Uhr. Bestimmte Warengruppen (z.B. Öl, Zucker, Reis) sind derzeit rationiert. Nach 12 Uhr ist die Bevölkerung dazu angehalten, sich zuhause (oder im Hotel) aufzuhalten. Des Weiteren kommt es verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken mehr an.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehroptionen ggf. auch eine Rückreise über Drittländer.
Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 in Deutschland wird auch Deutschland durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet.
Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle internationalen Flüge eingestellt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Mauritius - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 gilt eine Ausgangssperre auf Mauritius, die mindestens bis 15. April 2020 dauern wird. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen. Lebensmittelgeschäfte haben ab dem 2. April 2020 unter strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet.
Die Rückholaktion der Bundesregierung für deutsche Reisende auf Mauritius ist seit dem 28. März 2020 abgeschlossen.
Niederlande - Ergänzung:
Die Niederlande wollen ausländische Touristen von Einreisen über die Ostertage abhalten. Wie das geschehen soll, werde die Regierung bei einer für Donnerstag anberaumten weiteren Corona-Krisensitzung erörtern, kündigte Ministerpräsident Mark Rutte im Parlament an. Die Regierung teile die Sorge der Abgeordneten, dass über die Feiertage viele Ausländer ins Land kommen könnten, berichtete der Sender NOS. Vor allem bei Deutschen seien solche Osterausflüge beliebt.
Rutte appellierte zugleich an die Niederländer, trotz des in den kommenden Tagen erwarteten warmen Wetters zu Hause zu bleiben und auf Fahrten durch das Land zu verzichten. Die beliebten Feriengebiete an der Küste der Provinz Zeeland sind bereits für Touristen Tabu. Übernachtungen sind dort verboten, sogar in der eigenen Ferienwohnung. Das gilt auch in der Hafenstadt Rotterdam. Ferien in den übrigen Urlaubsregionen wie Friesland oder an der nordniederländischen Küste sind jedoch im Prinzip noch möglich. Museen, Restaurants und Cafés bleiben aber geschlossen. Bürger sollen soweit es geht, zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bei der Einreise müssen persönliche Angaben ( u.a. Zielort und Reisegrund) gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland (für Madeira und Azoren s.u.). Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nicht (außer Madeira und Azoren, s.u.).
In Portugal wurde am 18. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Es ist mit einer Verlängerung der staatlichen Maßnahmen, insbesondere der Bewegungseinschränkungen zu rechnen.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis zum 9. April 2020 geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt. Campingplatzbetreiber wurden angehalten eine Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- und Straßenverkehr) ist teilweise eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.
- Flughäfen:
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal hat seinen Flugverkehr nach Deutschland bis auf Weiteres eingestellt. Ryanair stellte seinen Flugverkehr am 25. März 2020 weitestgehend ein. Auch Lufthansa hat Flüge gestrichen. Von den Flugstreichungen ist auch die Tochtergesellschaft Eurowings betroffen. Derzeit bietet Lufthansa noch einen täglichen Flug von Lissabon nach Frankfurt an. Darüber hinaus können jederzeit weitere Flüge geändert oder annulliert werden. - Grenze zu Spanien:
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerungen in der Umsetzung. Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden .
[]Häfen:
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit. In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701. - Azoren und Madeira:
Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden bei Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region vom 18. März bis zum 30. April einzustellen. Bis zum 4. Mai fliegt TAP Portugal zweimal die Wochen nach Ponta Delgada und einmal die Woche von Lissabon nach Terceira. Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Bis zum 4.Mai 2020 fliegt TAP Portugal einmal die Woche von Lissabon nach Funchal.
Seit dem 25. März muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt
Tonga - Ergänzung:
Bis zum 6. April 2020 finden keine internationalen Flüge nach Tonga statt.
Seit dem 29. März 2020 bis zunächst 5. April wurde für Tonga ein sog. Lockdown verfügt. Das öffentliche Leben kommt damit praktisch zum Erliegen (ausgenommen davon sind Supermärkte, Apotheken, Shops, die als essentiell angesehen werden). Es gilt eine Ausgangssperre von 20.00 bis 06.00 des nächsten Tages. Alle Personen sind unabhängig davon aufgerufen zuhause zu bleiben. Der öffentliche Personenverkehr wird eingestellt.
• Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16. März 2020 besteht eine Ausgangssperre . Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit dem 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien ausreisen, dürfen sie für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in Prag vertretenden Botschaft des Ziellandes mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Personen, die durch die Tschechische Republik durchreisen und nach Deutschland einreisen sollen sich daher spätestens 48 Stunden vor Einreise mit der Botschaft in Verbindung setzen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
• Erwägen Sie eine rasche Ausreise, falls Sie mit öffentlichen Bahn- oder Busverbindungen eingereist sind, um Probleme bei der Rückreise zu vermeiden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus
Tunesien - Ergänzung:
Seit über zwei Wochen sind strikte Maßnahmen in Kraft. Kleine schwarz-weiße Polizeiroboter mit Blaulicht und Kameras kontrollieren Tunesiens Ausgangssperre. Um das Haus zu verlassen, brauchen die Tunesier eine behördliche Genehmigung. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer zum Beispiel ohne Genehmigung mit seinem Auto herumfährt, riskiert nicht nur, dass der Führerschein konfisziert wird, sondern gleich auch das Auto. Seit einigen Wochen hat Tunesien dicht gemacht: Flug- und Schiffsverkehr, Cafés, Restaurants, Hotels, Geschäfte und Moscheen. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Panama
Panama - Ergänzung:
Die panamaische Regierung hat stark die beschränkten Ausgangszeiten ab 01.04.2020 bis zunächst 15.04.2020 weiter verschärft:
ab 01.04.2020 dürfen Frauen und Männer nur noch an getrennten Tagen für bis zu 2 Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen:
- Frauen: Montag, Mittwoch, Freitag
- Männer: Dienstag, Donnerstag, Samstag
- Sonntag ist Ausgangssperre für jedermann
Je nach Endnummer des Ausweises/Reisepasses sind 2-stündige Einkäufe möglich. Die Anlage erläutert im Detail die Ausgangsbeschränkungen. Diese Ausgangssperre gilt auch für ausländische Touristen.
Quelle: Deutsche Botschaft Panama City
Die panamaische Regierung hat stark die beschränkten Ausgangszeiten ab 01.04.2020 bis zunächst 15.04.2020 weiter verschärft:
ab 01.04.2020 dürfen Frauen und Männer nur noch an getrennten Tagen für bis zu 2 Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen:
- Frauen: Montag, Mittwoch, Freitag
- Männer: Dienstag, Donnerstag, Samstag
- Sonntag ist Ausgangssperre für jedermann
Je nach Endnummer des Ausweises/Reisepasses sind 2-stündige Einkäufe möglich. Die Anlage erläutert im Detail die Ausgangsbeschränkungen. Diese Ausgangssperre gilt auch für ausländische Touristen.
Quelle: Deutsche Botschaft Panama City
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Kiribati:
Für Kiribati gelten Einreisebeschränkungen.
Malaysia - Ergänzung:
Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März 2020 verhängt. Die Einreisesperre wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 14. April verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
•Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist bis auf Weiteres geschlossen für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge. Etihad und Qatar fliegen nicht mehr.
Es herrscht eine allgemeine Ausgangssperre. Die Regierung Nepals erlaubt den ausländischen Botschaften lediglich noch bis einschließlich zum 3. April 2020 Touristen aus den unterschiedlichen Landesteilen nach Kathmandu zu bringen. Mit Beginn des 4. April 2020 werden auch für Rückholaktionen keine Sondergenehmigungen außerhalb Kathmandus mehr ausgestellt.
Nach Mitteilung der Nepalesischen Einwanderungsbehörde werden ab dem 14. März 2020 keinerlei Visa bei Einreise mehr ausgestellt; dies gilt für alle Ausländer und für die Einreise über den internationalen Flughafen Kathmandu genauso wie für Einreisen über den Landweg. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Einreise muss dann neben dem Visum ein max. 7 Tage altes PCR-Zertifikat (Polymerase Kettenreaktion) über einen erfolgten Test vorliegen, das die Freiheit von Virusinfektionen bescheinigt. Zudem müssen sich alle einer strengen 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist bei Einreise zu unterzeichnen. Einreise über Grenzübergänge auf dem Landweg ist für Ausländer bis auf weiteres ausgesetzt. In Nepal lebende Ausländer mit Geschäfts-, Studien- oder Arbeitsvisa sind von der Vorlagepflicht des Labortestergebnisses befreit, müssen sich jedoch in 14-tägige Selbstquarantäne begeben.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
•Wenn Sie als Tourist das Land verlassen wollen, registrieren Sie sich umgehend unter www.rueckholprogramm.de.
•Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Auch die Regierung Nordmazedoniens hat entsprechende Maßnahmen ergriffen. Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber verpflichtet, sich ab Einreise einer 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Infolge des ebenfalls seit 18. März 2020 ausgerufenen nationalen Notstands gilt seit 22. März 2020 eine allgemeine Ausgangssperre von werktags 21:00 Uhr abends bis 5:00 Uhr morgens. An Wochenenden (Samstag, Sonntag) dauert die allgemeine Ausgangssperre von 16:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens. Verlängerte Ausgangssperren gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von 21:00 bis 12:00 Uhr mittags und für Personen über 67 Jahren von 11 Uhr vormittags bis 5:00 Uhr morgens. Damit sollen Begegnungen dieser beiden Gruppen minimiert werden.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch alternative Rückkehroptionen über Drittländer.
Oman - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Derzeit gibt es keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg.
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine (Wieder-)Einreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Alle Geschäfte und fast alle Hotels im Sultanat sind geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker und Tankstellen. Restaurants und Cafés ist Verkauf außer Haus weiterhin gestattet, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit dem 1. April 2020 sind Maßnahmen in Kraft, die die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter einschränken:
Der Zugang zu einzelnen Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird streng kontrolliert und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was gegebenenfalls mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Auch der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen wurde stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für dienstlich notwendige Fahrten, Ambulanz- und Notfallfahrzeuge, Militär- und Sicherheitsfahrzeuge sowie Fahrten, die der Lebensmittelversorgung und sonstiger Versorgung dienen.
•Informieren Sie sich auch über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei.
Für Kiribati gelten Einreisebeschränkungen.
Malaysia - Ergänzung:
Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März 2020 verhängt. Die Einreisesperre wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 14. April verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
•Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist bis auf Weiteres geschlossen für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge. Etihad und Qatar fliegen nicht mehr.
Es herrscht eine allgemeine Ausgangssperre. Die Regierung Nepals erlaubt den ausländischen Botschaften lediglich noch bis einschließlich zum 3. April 2020 Touristen aus den unterschiedlichen Landesteilen nach Kathmandu zu bringen. Mit Beginn des 4. April 2020 werden auch für Rückholaktionen keine Sondergenehmigungen außerhalb Kathmandus mehr ausgestellt.
Nach Mitteilung der Nepalesischen Einwanderungsbehörde werden ab dem 14. März 2020 keinerlei Visa bei Einreise mehr ausgestellt; dies gilt für alle Ausländer und für die Einreise über den internationalen Flughafen Kathmandu genauso wie für Einreisen über den Landweg. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Einreise muss dann neben dem Visum ein max. 7 Tage altes PCR-Zertifikat (Polymerase Kettenreaktion) über einen erfolgten Test vorliegen, das die Freiheit von Virusinfektionen bescheinigt. Zudem müssen sich alle einer strengen 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist bei Einreise zu unterzeichnen. Einreise über Grenzübergänge auf dem Landweg ist für Ausländer bis auf weiteres ausgesetzt. In Nepal lebende Ausländer mit Geschäfts-, Studien- oder Arbeitsvisa sind von der Vorlagepflicht des Labortestergebnisses befreit, müssen sich jedoch in 14-tägige Selbstquarantäne begeben.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
•Wenn Sie als Tourist das Land verlassen wollen, registrieren Sie sich umgehend unter www.rueckholprogramm.de.
•Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Auch die Regierung Nordmazedoniens hat entsprechende Maßnahmen ergriffen. Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber verpflichtet, sich ab Einreise einer 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Infolge des ebenfalls seit 18. März 2020 ausgerufenen nationalen Notstands gilt seit 22. März 2020 eine allgemeine Ausgangssperre von werktags 21:00 Uhr abends bis 5:00 Uhr morgens. An Wochenenden (Samstag, Sonntag) dauert die allgemeine Ausgangssperre von 16:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens. Verlängerte Ausgangssperren gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von 21:00 bis 12:00 Uhr mittags und für Personen über 67 Jahren von 11 Uhr vormittags bis 5:00 Uhr morgens. Damit sollen Begegnungen dieser beiden Gruppen minimiert werden.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch alternative Rückkehroptionen über Drittländer.
Oman - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Derzeit gibt es keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg.
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine (Wieder-)Einreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Alle Geschäfte und fast alle Hotels im Sultanat sind geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker und Tankstellen. Restaurants und Cafés ist Verkauf außer Haus weiterhin gestattet, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit dem 1. April 2020 sind Maßnahmen in Kraft, die die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter einschränken:
Der Zugang zu einzelnen Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird streng kontrolliert und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was gegebenenfalls mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Auch der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen wurde stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für dienstlich notwendige Fahrten, Ambulanz- und Notfallfahrzeuge, Militär- und Sicherheitsfahrzeuge sowie Fahrten, die der Lebensmittelversorgung und sonstiger Versorgung dienen.
•Informieren Sie sich auch über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Die Fluglinien Air France, KLM und Alitalia haben ihren Flugverkehr von und nach Chile bereits eingestellt. LATAM hat die Einstellung des Flugverkehrs ab 1. April 2020 angekündigt. Seitens der Fluggesellschaften British Airways und Iberia stehen Entscheidungen noch aus.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren, in der Hauptstadt Santiago im Zeitraum täglich 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften (Rapa Nui und seit dem 1. April 2020 ab 22 Uhr Punta Arenas) sowie sechs Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen (zunächst bis 9. April 2020) unter präventiver Quarantäne.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen (zu beantragen über: www.comisaríavirtual.cl ).
Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein.
Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen.
Ecuador - Ergänzung:
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), ab 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 14:00 Uhr bis 05:00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre in ganz Ecuador. Die Inlandflüge wurden eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und weitgehend auch der Öffentliche Nahverkehr.
Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März 2020 eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Eritrea - Ergänzung:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März 2020 für zunächst zwei Wochen ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich.
Seit dem 2. April 2020 gilt in Eritrea für zunächst 21 Tage eine allgemeine Ausgangssperre.
• Bitte beachten Sie die behördlichen Bestimmungen.
Frankreich - Ergänzung:
In Frankreich gelten derzeit strikte Ausgangsbeschränkungen: Einwohner dürfen nur für die notwendigsten Besorgungen ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Pro Tag ist eine Stunde Sport oder Spaziergehen erlaubt - allerdings nur in einem Radius von einem Kilometer zur Wohnung. Die Franzosen müssen jedes Mal, wenn sie ihre Wohnung verlassen, ein Formular ausfüllen und die Zeit angeben, wann sie aus dem Haus gegangen sind. Das soll künftig auch mit dem Smartphone und per QR-Code möglich sein, wie Innenminister Christophe Castaner in einem Interview der Zeitung "Le Parisien" ankündigte. Auf den digitalen Passierschein sollen Franzosen ab Montag zugreifen können. Quelle: tagesschau.de
Georgien - Ergänzung:
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige verhängt.
Seit dem 21. März 2020 gilt der nationale Ausnahmezustand. Dieser beinhaltet unter anderem eine allgemeine Ausgangssperre von 21:00 bis 06:00 Uhr sowie die Einstellung des öffentlichen Personenverkehrs. Nähere Informationen finden sich auch in englischer Sprache auf der Webseite der georgischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.
Griechenland - Ergänzung
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Seit dem 23. März 2020 gilt eine allgemeine Ausgangsperre. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 6. April 2020 gelten. Weiterführende Informationen zur Ausgangssperre, finden Sie auf der oben genannten Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland bis zum 15. April nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über die Schweiz (z.B. über Zürich) und Belgien (Brüssel). Eine Registrierung unter beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
Im gesamten Gebiet entlang der griechisch-türkischen Landgrenze gibt es eine erhebliche Präsenz von Militär und Polizei. Dadurch besteht die Möglichkeit von Verkehrseinschränkungen. Der Grenzübergang Kastanies an der türkischen Grenze ist derzeit geschlossen. Der Verkehr über den Grenzübergang Kipoi fließt normal. Für den Schiffsverkehr gelten derzeit Beschränkungen.
Auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die zunächst bis zum 3. April 2020 geltenden Maßnahmen wurden bis zum 13. April 2020 verlängert.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) sind komplett gestrichen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Website das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Informationen auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen auch zur Wiedereinreise aus Risikogebieten unter COVID-19/Coronavirus.
Portugal - Ergänzung:
In Portugal soll der private Flugverkehr über die Ostertage ausgesetzt werden. Die Regierung kündigte den Betriebsstopp für den Zeitraum von 9. bis zum 13. April an. Ausgenommen sei der Warentransport per Flugzeug. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden bis einschließlich 19. April 2020 suspendiert.
Die Landesgrenzen sind bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen.
Bis einschließlich 19. April 2020 gilt außerdem eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
• Reisen Sie nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer Erkrankung haben.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Saudi-Arabien hat in den beiden heiligen Städten Mekka und Medina bis auf weiteres eine 24-Stunden-Ausgangssperre verhängt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mekka, Medina, Riad und Dschidda waren bereits vorher abgeriegelt worden, um das Reisen zwischen den Provinzen zu unterbinden. Quelle: ANSAmed
Sri Lanka - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf Weiteres, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt stark abnehmen wird.
Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem 15. März 2020 untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 12. Mai 2020 verlängert.
Zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID-19 gelten Ausgangssperren. Die deutsche Botschaft Colombo bemüht sich die Entwicklung der Ausgangssperren zeitnah auf der Webseite bzw. Facebook-Seite der Botschaft zu veröffentlichen.
Die Ausgangssperren gelten nicht für Personen, auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.
• Wenn Sie sich bereits in Sri Lanka aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
Thailand - Ergänzung:
Ab morgen gilt in Thailand zwischen 22 Uhr abends und 04 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Ausnahmen sollen unter anderem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Schichtarbeiter, Lieferanten von Konsumgütern, Zeitungen oder Benzin sowie Personen auf dem Weg zu oder von einem Flughafen gelten. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Land einen einmonatigen Notstand wegen der Corona-Pandemie verhängt. Quelle: tagesschau.de
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Die Fluglinien Air France, KLM und Alitalia haben ihren Flugverkehr von und nach Chile bereits eingestellt. LATAM hat die Einstellung des Flugverkehrs ab 1. April 2020 angekündigt. Seitens der Fluggesellschaften British Airways und Iberia stehen Entscheidungen noch aus.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren, in der Hauptstadt Santiago im Zeitraum täglich 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften (Rapa Nui und seit dem 1. April 2020 ab 22 Uhr Punta Arenas) sowie sechs Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen (zunächst bis 9. April 2020) unter präventiver Quarantäne.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen (zu beantragen über: www.comisaríavirtual.cl ).
Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein.
Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen.
Ecuador - Ergänzung:
Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), ab 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 14:00 Uhr bis 05:00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre in ganz Ecuador. Die Inlandflüge wurden eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und weitgehend auch der Öffentliche Nahverkehr.
Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März 2020 eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Eritrea - Ergänzung:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März 2020 für zunächst zwei Wochen ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich.
Seit dem 2. April 2020 gilt in Eritrea für zunächst 21 Tage eine allgemeine Ausgangssperre.
• Bitte beachten Sie die behördlichen Bestimmungen.
Frankreich - Ergänzung:
In Frankreich gelten derzeit strikte Ausgangsbeschränkungen: Einwohner dürfen nur für die notwendigsten Besorgungen ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Pro Tag ist eine Stunde Sport oder Spaziergehen erlaubt - allerdings nur in einem Radius von einem Kilometer zur Wohnung. Die Franzosen müssen jedes Mal, wenn sie ihre Wohnung verlassen, ein Formular ausfüllen und die Zeit angeben, wann sie aus dem Haus gegangen sind. Das soll künftig auch mit dem Smartphone und per QR-Code möglich sein, wie Innenminister Christophe Castaner in einem Interview der Zeitung "Le Parisien" ankündigte. Auf den digitalen Passierschein sollen Franzosen ab Montag zugreifen können. Quelle: tagesschau.de
Georgien - Ergänzung:
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige verhängt.
Seit dem 21. März 2020 gilt der nationale Ausnahmezustand. Dieser beinhaltet unter anderem eine allgemeine Ausgangssperre von 21:00 bis 06:00 Uhr sowie die Einstellung des öffentlichen Personenverkehrs. Nähere Informationen finden sich auch in englischer Sprache auf der Webseite der georgischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.
Griechenland - Ergänzung
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Seit dem 23. März 2020 gilt eine allgemeine Ausgangsperre. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 6. April 2020 gelten. Weiterführende Informationen zur Ausgangssperre, finden Sie auf der oben genannten Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland bis zum 15. April nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über die Schweiz (z.B. über Zürich) und Belgien (Brüssel). Eine Registrierung unter beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
Im gesamten Gebiet entlang der griechisch-türkischen Landgrenze gibt es eine erhebliche Präsenz von Militär und Polizei. Dadurch besteht die Möglichkeit von Verkehrseinschränkungen. Der Grenzübergang Kastanies an der türkischen Grenze ist derzeit geschlossen. Der Verkehr über den Grenzübergang Kipoi fließt normal. Für den Schiffsverkehr gelten derzeit Beschränkungen.
Auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die zunächst bis zum 3. April 2020 geltenden Maßnahmen wurden bis zum 13. April 2020 verlängert.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) sind komplett gestrichen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Website das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Informationen auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen auch zur Wiedereinreise aus Risikogebieten unter COVID-19/Coronavirus.
Portugal - Ergänzung:
In Portugal soll der private Flugverkehr über die Ostertage ausgesetzt werden. Die Regierung kündigte den Betriebsstopp für den Zeitraum von 9. bis zum 13. April an. Ausgenommen sei der Warentransport per Flugzeug. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden bis einschließlich 19. April 2020 suspendiert.
Die Landesgrenzen sind bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen.
Bis einschließlich 19. April 2020 gilt außerdem eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
• Reisen Sie nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer Erkrankung haben.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Saudi-Arabien hat in den beiden heiligen Städten Mekka und Medina bis auf weiteres eine 24-Stunden-Ausgangssperre verhängt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mekka, Medina, Riad und Dschidda waren bereits vorher abgeriegelt worden, um das Reisen zwischen den Provinzen zu unterbinden. Quelle: ANSAmed
Sri Lanka - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf Weiteres, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt stark abnehmen wird.
Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem 15. März 2020 untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 12. Mai 2020 verlängert.
Zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID-19 gelten Ausgangssperren. Die deutsche Botschaft Colombo bemüht sich die Entwicklung der Ausgangssperren zeitnah auf der Webseite bzw. Facebook-Seite der Botschaft zu veröffentlichen.
Die Ausgangssperren gelten nicht für Personen, auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.
• Wenn Sie sich bereits in Sri Lanka aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
Thailand - Ergänzung:
Ab morgen gilt in Thailand zwischen 22 Uhr abends und 04 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Ausnahmen sollen unter anderem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Schichtarbeiter, Lieferanten von Konsumgütern, Zeitungen oder Benzin sowie Personen auf dem Weg zu oder von einem Flughafen gelten. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Land einen einmonatigen Notstand wegen der Corona-Pandemie verhängt. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14- tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden zurzeit mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020) und öffentlichen Ämter (seit 24. März 2020) sowie Schließung von Restaurants und Clubs.
Im Bundesstaat Tigray wurde am 26. März 2020 (zunächst für zwei Wochen) der Notstand ausgerufen. Es gelten weitreichende Reise- und Ausgangsverbote innerhalb der Region.
In allen Bundesstaaten wurde der öffentliche Personenverkehr verboten. Reisen aus Addis Abeba über Land sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit nicht möglich.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
In Amhara wurde in folgenden Städten eine weitreichende Ausgangssperre verhängt (Ausnahmen gelten nur für Sicherheitskräfte oder mit Passierschein): Bahir Dar, Enjibara, Tilili, Addis Kidam. In Gondar ist sowohl öffentlicher als auch privater Personennahverkehr verboten. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Sollten Sie vom Reiseverbot in der Tigray-Region betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Botschaft.
Belarus - Ergänzung:
Belarus hat die Bundesrepublik Deutschland seit 25. März 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende aus Deutschland unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit nicht gestattet. Eine solche Aufforderung zur Selbstisolation gilt inzwischen für Reisende aus fast allen Drittstaaten und kann mithin auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die über den Flughafen Minsk in die Bundesrepublik Deutschland zurückreisen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen aller Anrainerstaaten sind geschlossen, bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich; bitte informieren Sie sich zu diesem Thema auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Transitlandes.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Derzeit besteht noch eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kommt es wiederholt zu Flugausfällen. Die konkrete Reiseplanung kann daher nur wenige Tage im voraus erfolgen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Bolivien - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 15. April 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
Gambia - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand erklärt. Seit dem 1. April 2020 bleiben Restaurants, Bars, Gebetsstätten und Geschäfte geschlossen. Lediglich Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für mindestens 21 Tage weitestgehend geschlossen. Flüge zur Rückholung von Touristen sind nach derzeitigem Stand im Einzelfall weiter möglich.
Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
Indonesien - Ergänzung:
Seit dem 2. April 2020 besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Diese umfasst auch die Einreise zur Transitzwecken. Ausnahmen bestehen u.a. für Diplomaten und für ausländische Staatsangehörige mit KITAS/KITAP, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllt werden.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet. Einige Regionen haben eigene Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 getroffen, die z.B. eine 14-tägige Selbstquarantäne nach Einreise in die Region vorsehen.
Das Reisen innerhalb Indonesiens wird durch geplanten oder bereits erfolgten Wegfall von Flug-und Fährverbindungen erschwert. Einzelne Regionen und Inseln sind dadurch bereits vom Rest des Landes sowie von der Anreise zu internationalen Flughäfen abgeschnitten.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 13. April 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und nur noch über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko (Polen) und Salociai-Grenstale (Lettland) für Privatpersonen. Die Ein- und Ausreise von/ nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still, seit dem 16. März 2020 gilt eine nationale Quarantäne bis 13. April 2020. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.
Mosambik - Ergänzung:
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gilt zunächst für 30 Tage seit dem 1. April 2020 bis zum 30. April 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu Covid-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. Öffentliche Transportmittel dürfen zu 1/3 ihrer Kapazität ausgelastet sein; Tuk-Tuks (örtlich „Chopelas“) sind verboten.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Nicaragua - Ergänzung:
Am 18. März 2020 gab die nicaraguanische Regierung den ersten bestätigten Fall von COVID-19 in Nicaragua bekannt, inzwischen gibt es weitere. Wenngleich die Regierung weiterhin keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verhängt hat, ist das öffentliche Leben deutlich eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere den Tourismus: Zahlreiche Geschäfte, Reisebüros, Hotels und Restaurants haben geschlossen, Verkehrsverbindungen über Land sowie die Fährverbindungen auf dem Nicaragua-See sind stark reduziert. Die Nachbarländer Costa Rica und Honduras haben ihre Grenzen geschlossen. Mit Ausnahme einer Flugverbindung nach Mexiko-Stadt kann das Land auf dem Luftweg nicht mehr erreicht oder verlassen werden. Angesichts fehlender staatlicher Gegenmaßnahmen herrscht eine besondere Gefahr der raschen Verbreitung des Virus.
• Bitte schützen Sie sich, seien Sie aufmerksam/wachsam und meiden Menschenansammlungen.
• Verfolgen Sie hinsichtlich einer möglichen Verbreitung des Coronavirus in Nicaragua Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
• Informieren Sie sich auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts .
Niederlande - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den Niederlanden zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren.
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Die niederländische Regierung hat jedoch dringend an ausländische Touristen appelliert, von Privatreisen zu Ostern abzusehen.
Seit dem 30. März 2020 sind zudem in der Provinz Zeeland alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten.
Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als drei Personen werden polizeilich aufgelöst.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
Nigeria - Ergänzung:
Seit dem 21. März 2020 sind die Flughäfen Akanu Ibiam International Airport Enugu, Mallam Aminu Kano International Airport und International Airport Omagwa in Port Harcourt für den internationalen Flugverkehr geschlossen, seit dem 23. März 2020 auch die internationalen Flughäfen Murtala Muhammed Airport Lagos und Nnamdi Azikwe International Airport Abuja. Die Schließung gilt vorerst bis 23. April 2020. Ausnahmen gibt es für Notfall- und Spezialflüge.
Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise derzeit zudem untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Diese Regeln gelten auch für Reisende, die beabsichtigen, im Transit über ein Land mit über 1000 Infektionen einzureisen.
Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden.
In Lagos, dem Hauptstadtbezirk einschließlich Abuja und dem Bundesstaat Ogun gelten wegen der COVID-19-Pandemie ganztägig umfassende Ausgangssperren. Diese sind vorerst befristet bis 13. April 2020, 23 Uhr lokaler Zeit.
Personen dürfen die eigene Wohnung außer zur Lebensmittelversorgung und zwecks medizinischer Behandlungen nicht verlassen. Größere Menschenansammlungen sind mit Ausnahme von Beerdigungen mit bis zu 20 Personen verboten.
Die Grenzen der genannten Bundesstaaten sind geschlossen. Ausnahmen existieren für Güter- und Treibstofftransporte sowie Personentransporte für Personengruppen mit wichtigen Aufgaben oder den Transport von Personen aus wichtigen medizinischen Gründen. Militär und Polizei wurden mit der Durchsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beauftragt.
Mit Ausgangssperren und weiteren Grenzschließungen anderer Bundesstaaten muss auch kurzfristig gerechnet werden.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC .
Peru - Ergänzung:
Männer und Frauen dürfen in Peru nicht mehr am selben Tag ihre Häuser verlassen. Künftig können sich Männer am Montag, Mittwoch und Freitag draußen bewegen und Frauen am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Sonntags gilt eine generelle Ausgangssperre. Quelle: tagesschau.de
Samoa:
Samoa hat den Notstand ausgerufen und seine Grenzen geschlossen. Der internationale und nationale Flugverkehr sowie der Fährverkehr zwischen Upolu und Savaii wurden eingestellt. Der öffentliche Personennahverkehr wurde eingeschränkt und darf von nicht mehr als fünf Personen pro Fahrzeug benutzt werden. Nicht essentielle Einrichtungen wurden geschlossen.
Personen über 60 Jahre sind dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben.
• Bitte beachten Sie die unter www.samoagovt.ws veröffentlichten aktuellen Hinweise.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt (im Anhang ).
Seit dem 23. März 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden.
Ganz Spanien wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Nach Deutschland Rückreisenden wird empfohlen, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Taiwan - Ergänzung:
Seit dem 19. März ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung.
Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich seit dem 19. März 2020 nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flüge von und nach Europa, in die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau finden nur noch vereinzelt statt. China Airlines hat seine Flugverbindung nach Frankfurt - zunächst bis zum 21. April 2020 eingestellt.
China Airlines fliegt aktuell 2-mal wöchentlich nach Amsterdam, EVA Air 3-mal wöchentlich nach Paris.
Bis zum 30. April 2020 ist der Transit durch taiwanische Flughäfen ausgesetzt.
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie bitte auch die Informationen des Deutschen Instituts .
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA .
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control .
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.
Seit dem 3. April 2020 gibt es in Thailand landesweit eine grundsätzliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 04:00 Uhr morgens. Bei einer weiteren Anreise zum Flughafen wird daher empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Hotels auf Phuket nehmen ab 3. April 2020 keine neu angereisten Gäste mehr auf.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Togo - Ergänzung:
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand für drei Monate angekündigt.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit geschlossen. Unabhängig davon wäre nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die durch eine verpflichtende Einweisung in staatliche Quarantänestationen erfolgt.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) steht nur noch sehr eingeschränkt vorwiegend für Cargo- und Chartersonderflüge zur Verfügung. Die einzige Fluglinie, die derzeit noch gelegentliche Flüge anbietet, ist Ethiopian Airlines.
In Lomé gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr.
Die größeren Städte im Land wie Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé sind abgeriegelt, auf den Überlandstraßen gibt es strikte Kontrollen und Sperrpunkte.
Das Betreten der Strände ist untersagt, öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Gastronomische Betriebe und die meisten kleinen Geschäfte sind geschlossen, nur wenige Hotels noch geöffnet. Weitere Einschränkungen sind möglich.
• Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Qatar Airways über Doha, Katar und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 Jahren wurde verhängt. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Am 24. März hatten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) den internationalen Flugverkehr für Passagiere eingestellt. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad haben am 2. April angekündigt, ab dem 5. bzw. 6. April vorläufig und zeitlich begrenzt wieder kommerzielle Flüge aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ins Ausland anzubieten, u.a. von Dubai nach Frankfurt / Main. Gestrandete Reisende sollten diese kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland nutzen und buchen. Planungen für einen ebenfalls kostenpflichtigen Rückholflug kann das Auswärtige Amt im Falle verfügbarer kommerzieller Angebote nicht verfolgen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die Vereinigten Arabische Emirate derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Diese Bestimmung wurde gerade um weitere zwei Wochen verlängert.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die Vereinigten Arabischen Emirate ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit 8.März geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
Zypern - Ergänzung:
Ab dem 21. März 2020 gilt - bis auf wenige Ausnahmen, die gegebenenfalls bei der Auslandsvertretung erfragt werden können - eine Einreisesperre in die Republik Zypern.
Bis zum 18. April 2020 gilt ein Landeverbot für kommerzielle Flüge aus 28 Staaten, darunter Deutschland und weitere europäische Staaten.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 11. April 2020 nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14- tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden zurzeit mind. 2.600 USD. Teilweise wird ein Vorschuss auf diese Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Weitere Reduzierung in der Flug-Taktung ist zu erwarten. Das komplette Einstellen des Flugbetriebes nach Europa kann nicht ausgeschlossen werden.
Das äthiopische Außenministerium rät zur Verschiebung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen innerhalb Äthiopiens auf einen späteren Zeitpunkt.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020) und öffentlichen Ämter (seit 24. März 2020) sowie Schließung von Restaurants und Clubs.
Im Bundesstaat Tigray wurde am 26. März 2020 (zunächst für zwei Wochen) der Notstand ausgerufen. Es gelten weitreichende Reise- und Ausgangsverbote innerhalb der Region.
In allen Bundesstaaten wurde der öffentliche Personenverkehr verboten. Reisen aus Addis Abeba über Land sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit nicht möglich.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
In Amhara wurde in folgenden Städten eine weitreichende Ausgangssperre verhängt (Ausnahmen gelten nur für Sicherheitskräfte oder mit Passierschein): Bahir Dar, Enjibara, Tilili, Addis Kidam. In Gondar ist sowohl öffentlicher als auch privater Personennahverkehr verboten. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Sollten Sie vom Reiseverbot in der Tigray-Region betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Botschaft.
Belarus - Ergänzung:
Belarus hat die Bundesrepublik Deutschland seit 25. März 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende aus Deutschland unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit nicht gestattet. Eine solche Aufforderung zur Selbstisolation gilt inzwischen für Reisende aus fast allen Drittstaaten und kann mithin auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die über den Flughafen Minsk in die Bundesrepublik Deutschland zurückreisen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen aller Anrainerstaaten sind geschlossen, bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich; bitte informieren Sie sich zu diesem Thema auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Transitlandes.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Derzeit besteht noch eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kommt es wiederholt zu Flugausfällen. Die konkrete Reiseplanung kann daher nur wenige Tage im voraus erfolgen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Bolivien - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 15. April 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
Gambia - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand erklärt. Seit dem 1. April 2020 bleiben Restaurants, Bars, Gebetsstätten und Geschäfte geschlossen. Lediglich Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für mindestens 21 Tage weitestgehend geschlossen. Flüge zur Rückholung von Touristen sind nach derzeitigem Stand im Einzelfall weiter möglich.
Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
Indonesien - Ergänzung:
Seit dem 2. April 2020 besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Diese umfasst auch die Einreise zur Transitzwecken. Ausnahmen bestehen u.a. für Diplomaten und für ausländische Staatsangehörige mit KITAS/KITAP, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllt werden.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet. Einige Regionen haben eigene Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 getroffen, die z.B. eine 14-tägige Selbstquarantäne nach Einreise in die Region vorsehen.
Das Reisen innerhalb Indonesiens wird durch geplanten oder bereits erfolgten Wegfall von Flug-und Fährverbindungen erschwert. Einzelne Regionen und Inseln sind dadurch bereits vom Rest des Landes sowie von der Anreise zu internationalen Flughäfen abgeschnitten.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 13. April 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und nur noch über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko (Polen) und Salociai-Grenstale (Lettland) für Privatpersonen. Die Ein- und Ausreise von/ nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still, seit dem 16. März 2020 gilt eine nationale Quarantäne bis 13. April 2020. Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.
Mosambik - Ergänzung:
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gilt zunächst für 30 Tage seit dem 1. April 2020 bis zum 30. April 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu Covid-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. Öffentliche Transportmittel dürfen zu 1/3 ihrer Kapazität ausgelastet sein; Tuk-Tuks (örtlich „Chopelas“) sind verboten.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Nicaragua - Ergänzung:
Am 18. März 2020 gab die nicaraguanische Regierung den ersten bestätigten Fall von COVID-19 in Nicaragua bekannt, inzwischen gibt es weitere. Wenngleich die Regierung weiterhin keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verhängt hat, ist das öffentliche Leben deutlich eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere den Tourismus: Zahlreiche Geschäfte, Reisebüros, Hotels und Restaurants haben geschlossen, Verkehrsverbindungen über Land sowie die Fährverbindungen auf dem Nicaragua-See sind stark reduziert. Die Nachbarländer Costa Rica und Honduras haben ihre Grenzen geschlossen. Mit Ausnahme einer Flugverbindung nach Mexiko-Stadt kann das Land auf dem Luftweg nicht mehr erreicht oder verlassen werden. Angesichts fehlender staatlicher Gegenmaßnahmen herrscht eine besondere Gefahr der raschen Verbreitung des Virus.
• Bitte schützen Sie sich, seien Sie aufmerksam/wachsam und meiden Menschenansammlungen.
• Verfolgen Sie hinsichtlich einer möglichen Verbreitung des Coronavirus in Nicaragua Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
• Informieren Sie sich auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts .
Niederlande - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den Niederlanden zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren.
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Die niederländische Regierung hat jedoch dringend an ausländische Touristen appelliert, von Privatreisen zu Ostern abzusehen.
Seit dem 30. März 2020 sind zudem in der Provinz Zeeland alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten.
Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als drei Personen werden polizeilich aufgelöst.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
Nigeria - Ergänzung:
Seit dem 21. März 2020 sind die Flughäfen Akanu Ibiam International Airport Enugu, Mallam Aminu Kano International Airport und International Airport Omagwa in Port Harcourt für den internationalen Flugverkehr geschlossen, seit dem 23. März 2020 auch die internationalen Flughäfen Murtala Muhammed Airport Lagos und Nnamdi Azikwe International Airport Abuja. Die Schließung gilt vorerst bis 23. April 2020. Ausnahmen gibt es für Notfall- und Spezialflüge.
Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise derzeit zudem untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Diese Regeln gelten auch für Reisende, die beabsichtigen, im Transit über ein Land mit über 1000 Infektionen einzureisen.
Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden.
In Lagos, dem Hauptstadtbezirk einschließlich Abuja und dem Bundesstaat Ogun gelten wegen der COVID-19-Pandemie ganztägig umfassende Ausgangssperren. Diese sind vorerst befristet bis 13. April 2020, 23 Uhr lokaler Zeit.
Personen dürfen die eigene Wohnung außer zur Lebensmittelversorgung und zwecks medizinischer Behandlungen nicht verlassen. Größere Menschenansammlungen sind mit Ausnahme von Beerdigungen mit bis zu 20 Personen verboten.
Die Grenzen der genannten Bundesstaaten sind geschlossen. Ausnahmen existieren für Güter- und Treibstofftransporte sowie Personentransporte für Personengruppen mit wichtigen Aufgaben oder den Transport von Personen aus wichtigen medizinischen Gründen. Militär und Polizei wurden mit der Durchsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beauftragt.
Mit Ausgangssperren und weiteren Grenzschließungen anderer Bundesstaaten muss auch kurzfristig gerechnet werden.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC .
Peru - Ergänzung:
Männer und Frauen dürfen in Peru nicht mehr am selben Tag ihre Häuser verlassen. Künftig können sich Männer am Montag, Mittwoch und Freitag draußen bewegen und Frauen am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Sonntags gilt eine generelle Ausgangssperre. Quelle: tagesschau.de
Samoa:
Samoa hat den Notstand ausgerufen und seine Grenzen geschlossen. Der internationale und nationale Flugverkehr sowie der Fährverkehr zwischen Upolu und Savaii wurden eingestellt. Der öffentliche Personennahverkehr wurde eingeschränkt und darf von nicht mehr als fünf Personen pro Fahrzeug benutzt werden. Nicht essentielle Einrichtungen wurden geschlossen.
Personen über 60 Jahre sind dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben.
• Bitte beachten Sie die unter www.samoagovt.ws veröffentlichten aktuellen Hinweise.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt (im Anhang ).
Seit dem 23. März 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden.
Ganz Spanien wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Nach Deutschland Rückreisenden wird empfohlen, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Taiwan - Ergänzung:
Seit dem 19. März ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung.
Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich seit dem 19. März 2020 nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flüge von und nach Europa, in die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau finden nur noch vereinzelt statt. China Airlines hat seine Flugverbindung nach Frankfurt - zunächst bis zum 21. April 2020 eingestellt.
China Airlines fliegt aktuell 2-mal wöchentlich nach Amsterdam, EVA Air 3-mal wöchentlich nach Paris.
Bis zum 30. April 2020 ist der Transit durch taiwanische Flughäfen ausgesetzt.
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie bitte auch die Informationen des Deutschen Instituts .
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA .
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control .
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.
Seit dem 3. April 2020 gibt es in Thailand landesweit eine grundsätzliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 04:00 Uhr morgens. Bei einer weiteren Anreise zum Flughafen wird daher empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Hotels auf Phuket nehmen ab 3. April 2020 keine neu angereisten Gäste mehr auf.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Togo - Ergänzung:
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand für drei Monate angekündigt.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit geschlossen. Unabhängig davon wäre nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die durch eine verpflichtende Einweisung in staatliche Quarantänestationen erfolgt.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) steht nur noch sehr eingeschränkt vorwiegend für Cargo- und Chartersonderflüge zur Verfügung. Die einzige Fluglinie, die derzeit noch gelegentliche Flüge anbietet, ist Ethiopian Airlines.
In Lomé gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr.
Die größeren Städte im Land wie Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé sind abgeriegelt, auf den Überlandstraßen gibt es strikte Kontrollen und Sperrpunkte.
Das Betreten der Strände ist untersagt, öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Gastronomische Betriebe und die meisten kleinen Geschäfte sind geschlossen, nur wenige Hotels noch geöffnet. Weitere Einschränkungen sind möglich.
• Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Qatar Airways über Doha, Katar und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 Jahren wurde verhängt. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Am 24. März hatten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) den internationalen Flugverkehr für Passagiere eingestellt. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad haben am 2. April angekündigt, ab dem 5. bzw. 6. April vorläufig und zeitlich begrenzt wieder kommerzielle Flüge aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ins Ausland anzubieten, u.a. von Dubai nach Frankfurt / Main. Gestrandete Reisende sollten diese kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland nutzen und buchen. Planungen für einen ebenfalls kostenpflichtigen Rückholflug kann das Auswärtige Amt im Falle verfügbarer kommerzieller Angebote nicht verfolgen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die Vereinigten Arabische Emirate derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Diese Bestimmung wurde gerade um weitere zwei Wochen verlängert.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die Vereinigten Arabischen Emirate ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit 8.März geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
Zypern - Ergänzung:
Ab dem 21. März 2020 gilt - bis auf wenige Ausnahmen, die gegebenenfalls bei der Auslandsvertretung erfragt werden können - eine Einreisesperre in die Republik Zypern.
Bis zum 18. April 2020 gilt ein Landeverbot für kommerzielle Flüge aus 28 Staaten, darunter Deutschland und weitere europäische Staaten.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 11. April 2020 nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Kuba - Ergänzung:
Kuba hat den bei Touristen beliebten Stadtteil "El Carmelo" in der Innenstadt Havannas abgeriegelt. Damit solle die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. In dem Stadtteil hätten sich besonders viele Menschen durch Kontakt mit Ausländern oder Kubanern, die im Ausland gewesen seien, angesteckt. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020.. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 gilt ferner ein Verbot jeglicher Form von Ortswechsel außerhalb der Gemeinde (Município) des gewöhnlichen Aufenthalts, mit Ausnahme von Familienmitgliedern sind nicht mehr als zwei Personen pro Fahrzeug erlaubt und Versammlungen jeglicher Art sind auf maximal fünf Personen beschränkt.
Der Flugverkehr wird mit wenigen Ausnahmen (u.a. Frachttransport, Humanitäre Hilfe, Repatriierungsflüge) eingestellt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmitteln sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 wird der Flugverkehr bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Qatar Airways über Doha, Katar und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Kuba hat den bei Touristen beliebten Stadtteil "El Carmelo" in der Innenstadt Havannas abgeriegelt. Damit solle die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. In dem Stadtteil hätten sich besonders viele Menschen durch Kontakt mit Ausländern oder Kubanern, die im Ausland gewesen seien, angesteckt. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020.. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 gilt ferner ein Verbot jeglicher Form von Ortswechsel außerhalb der Gemeinde (Município) des gewöhnlichen Aufenthalts, mit Ausnahme von Familienmitgliedern sind nicht mehr als zwei Personen pro Fahrzeug erlaubt und Versammlungen jeglicher Art sind auf maximal fünf Personen beschränkt.
Der Flugverkehr wird mit wenigen Ausnahmen (u.a. Frachttransport, Humanitäre Hilfe, Repatriierungsflüge) eingestellt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmitteln sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Vom 9. bis einschließlich 13. April 2020 wird der Flugverkehr bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Qatar Airways über Doha, Katar und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bahrain - Ergänzung:
Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air seit dem 03. April auf deren Strecken (derzeit nur MNL/BKK – BAH – FRA/LHR/CDG) wieder möglich. Alle aus der EU zurückkehrende Einwohner werden bei Ankunft auf COVID-19 untersucht und es wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen..
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Rumänien - Ergänzung:
In Rumänien ist eine zweite Stadt wegen der Häufung von Infektionen mit dem Coronavirus gesperrt worden. Auf Anordnung von Innenminister Marcel Vela wird nun der Ort Tandarei mit rund 13.000 Einwohnern im Südosten des Landes von Polizei und Militär scharf bewacht. Passieren dürfen nur noch Warentransporte und Menschen von außerhalb, die dort in den Bereichen Versorgung, Medizin und Verwaltung arbeiten. In der vorigen Woche waren bereits die nordöstliche Stadt Suceava mit 92.000 Einwohnern sowie acht Nachbardörfer gesperrt worden. Die Bürgermeisterin von Tandarei, Nicoleta Toma, hatte berichtet, dass sich in ihrem Ort viele Menschen nicht an den gebotenen Abstand voneinander gehalten hätten. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung will den Notstand und die strikte Ausgangssperre im ganzen Land um weitere zwei Wochen bis zum 26. April verlängern. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen.
In den Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey gibt es nach Einschätzung der US-Gesundheitsbehörden eine anhaltende Virusübertragung innerhalb der Bevölkerung, weshalb das Robert-Koch-Institut diese als Risikogebiete eingestuft hat.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren "shelter-in-place" oder Ausgangsbeschränkungen "stay-at-home-order".
• Von nicht erforderlichen Reisen in die Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey wird abgeraten.
• Achten Sie vor Ort auf Hinweise der lokalen Behörden und befolgen Sie stets deren Anweisungen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air seit dem 03. April auf deren Strecken (derzeit nur MNL/BKK – BAH – FRA/LHR/CDG) wieder möglich. Alle aus der EU zurückkehrende Einwohner werden bei Ankunft auf COVID-19 untersucht und es wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen..
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Rumänien - Ergänzung:
In Rumänien ist eine zweite Stadt wegen der Häufung von Infektionen mit dem Coronavirus gesperrt worden. Auf Anordnung von Innenminister Marcel Vela wird nun der Ort Tandarei mit rund 13.000 Einwohnern im Südosten des Landes von Polizei und Militär scharf bewacht. Passieren dürfen nur noch Warentransporte und Menschen von außerhalb, die dort in den Bereichen Versorgung, Medizin und Verwaltung arbeiten. In der vorigen Woche waren bereits die nordöstliche Stadt Suceava mit 92.000 Einwohnern sowie acht Nachbardörfer gesperrt worden. Die Bürgermeisterin von Tandarei, Nicoleta Toma, hatte berichtet, dass sich in ihrem Ort viele Menschen nicht an den gebotenen Abstand voneinander gehalten hätten. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung will den Notstand und die strikte Ausgangssperre im ganzen Land um weitere zwei Wochen bis zum 26. April verlängern. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen.
In den Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey gibt es nach Einschätzung der US-Gesundheitsbehörden eine anhaltende Virusübertragung innerhalb der Bevölkerung, weshalb das Robert-Koch-Institut diese als Risikogebiete eingestuft hat.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren "shelter-in-place" oder Ausgangsbeschränkungen "stay-at-home-order".
• Von nicht erforderlichen Reisen in die Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey wird abgeraten.
• Achten Sie vor Ort auf Hinweise der lokalen Behörden und befolgen Sie stets deren Anweisungen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
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Alexander
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Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Belarus / Weissrussland - Ergänzung:
Während die Nachbarn von Belarus im Kampf gegen das Virus strenge Beschränkungen verhängt haben und Russland seine Grenzen geschlossen hat, begegnet die frühere Sowjetrepublik der globalen Krise mit einer Mischung aus Draufgängertum und Missachtung. Fabriken, Geschäfte und Restaurants sind geöffnet. Sportveranstaltungen finden vor vollen Zuschauertribünen statt. Der autoritär regierende Präsident Lukaschenko verspottete die weltweite Besorgnis über die Pandemie als "Massenpsychose". Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Ergänzung:
In Indonesien müssen die Menschen nun Schutzmasken aus Stoff tragen, wenn sie ihre Häuser verlassen. Die Anordnung wird vom Gesundheitsministerium bekanntgemacht. Quelle: tagesschau.de
Iran - Ergänzung:
Der Iran will nach Angaben von Präsident Hassan Rouhani die strengen Corona-Vorschriften im Land leicht lockern. Vom kommenden Samstag an sollen einige Geschäfte in den Provinzen unter besonders strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet werden, wie der Präsident bekanntgab. Für die Hauptstadt Teheran gilt diese Regelung erst eine Woche später - vom 18. April an. Allerdings bleiben Sporthallen, Stadien, Schwimmbäder und andere Orte, an denen es zu größeren Menschenansammlungen und damit einer höheren Ansteckungsgefahr kommen könnte, weiterhin geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Ergänzung:
Die seit dem 23. März 2020 geltende allgemeine Ausgangsperre wurde bis zum 27. April 2020 verlängert. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland mindestens bis zum 15. April 2020 nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel), die Schweiz (Zürich) und Frankreich (Paris). Eine Registrierung unter beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
Während die Nachbarn von Belarus im Kampf gegen das Virus strenge Beschränkungen verhängt haben und Russland seine Grenzen geschlossen hat, begegnet die frühere Sowjetrepublik der globalen Krise mit einer Mischung aus Draufgängertum und Missachtung. Fabriken, Geschäfte und Restaurants sind geöffnet. Sportveranstaltungen finden vor vollen Zuschauertribünen statt. Der autoritär regierende Präsident Lukaschenko verspottete die weltweite Besorgnis über die Pandemie als "Massenpsychose". Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Ergänzung:
In Indonesien müssen die Menschen nun Schutzmasken aus Stoff tragen, wenn sie ihre Häuser verlassen. Die Anordnung wird vom Gesundheitsministerium bekanntgemacht. Quelle: tagesschau.de
Iran - Ergänzung:
Der Iran will nach Angaben von Präsident Hassan Rouhani die strengen Corona-Vorschriften im Land leicht lockern. Vom kommenden Samstag an sollen einige Geschäfte in den Provinzen unter besonders strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet werden, wie der Präsident bekanntgab. Für die Hauptstadt Teheran gilt diese Regelung erst eine Woche später - vom 18. April an. Allerdings bleiben Sporthallen, Stadien, Schwimmbäder und andere Orte, an denen es zu größeren Menschenansammlungen und damit einer höheren Ansteckungsgefahr kommen könnte, weiterhin geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Ergänzung:
Die seit dem 23. März 2020 geltende allgemeine Ausgangsperre wurde bis zum 27. April 2020 verlängert. Bei Verstoß gegen die Ausgangssperre droht eine Geldstrafe.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Es gibt keinen Fährverkehr für den Passagierverkehr. Eventuell verkehrende Fähren dienen ohne Ausnahme dem Warentransport. Es bestehen keine Ausnahmegenehmigungen für PKW und Wohnmobile.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland mindestens bis zum 15. April 2020 nicht mehr anlaufen. Bootsführer sollten sich über den Informationsdienst NAVTEX informieren.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel), die Schweiz (Zürich) und Frankreich (Paris). Eine Registrierung unter beim Rückholprogramm ist bei Aufenthalt in Griechenland auf Grund der noch vorhandenen Rückreisemöglichkeiten derzeit keine Option.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
- Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Libanon
Libanon - Ergänzung:
Der Libanon hat am Sonntag neue Maßnahmen in Kraft gesetzt: Ab Montag dürfen montags, mittwochs und freitags nur Fahrzeuge mit ungeraden letzten Ziffern auf dem Nummernschild fahren, am Dienstag, Donnerstag und Samstag Fahrzeuge, deren letzte Zahl auf dem Nummernschild eine gerade Ziffer oder die "0" ist. Sonntags dürfen private Fahrzeuge gar nicht mehr fahren. Bußgelder sollen stärker verhängt werden. Damit reagiert die Regierung auf die ihrer Ansicht nach ungenügende Beachtung der bisherigen Maßnahmen.
Viele Grüße
Achim
Der Libanon hat am Sonntag neue Maßnahmen in Kraft gesetzt: Ab Montag dürfen montags, mittwochs und freitags nur Fahrzeuge mit ungeraden letzten Ziffern auf dem Nummernschild fahren, am Dienstag, Donnerstag und Samstag Fahrzeuge, deren letzte Zahl auf dem Nummernschild eine gerade Ziffer oder die "0" ist. Sonntags dürfen private Fahrzeuge gar nicht mehr fahren. Bußgelder sollen stärker verhängt werden. Damit reagiert die Regierung auf die ihrer Ansicht nach ungenügende Beachtung der bisherigen Maßnahmen.
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Re: Corona COVID-19 | Jemen
Jemen:
Der Jemen zählt zu den wenigen Staaten, in denen das Corona-Virus bislang offiziell nicht nachgewiesen wurde. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es trotzdem bereits Infizierte im Land gibt, zumal die Datenlage sehr undurchsichtig ist und kaum Test-Möglichkeiten vorhanden sind. Dennoch könnte es sein, dass das Land in allem Unglück in diesem Fall Glück hat. Der Jemen ist seit März 2015 wegen des Krieges der saudisch geführten Anti-Huthi-Koalition so gut wie abgeschnitten von der Außenwelt. Anders als in Syrien, wo zahlreiche Iraner - ein Epizentrum der Pandemie - hin und her reisen, gibt es im Jemen so gut wie keinen Reiseverkehr.
Der Flughafen in der Hauptstadt Sana'a ist seit Jahren für kommerzielle Flüge geschlossen, nur UN-Organisationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) können landen. Die Flughäfen in der "Hauptstadt" der international anerkannten Regierung, Aden, sowie in Seiyoun im Hadramaut sind seit dem 18. März geschlossen. Die letzten Reisenden, die Aden oder Seiyoun erreichten, mussten in eine 14-tägige Qarantäne in einem Hotel. Hinzu kam, dass die Huthis wenige Tage später die Frontlinien zwischen dem von ihnen kontrollierten Nordteil und dem Süden geschlossen haben. Inzwischen gibt es zwar eine gewisse Lockerung und Menschen können mit einem ausgestellten Zertifikat der Huthis die Front überqueren, es bleibt aber schwierig. Auch die Landgrenzen sind geschlossen, sowohl von der international anerkannten Regierung als auch von den Huthis. Insgesamt 1.000 Jemeniten, die aus Saudi-Arabien zurück in den Jemen wollten, wurden von den Saudis (sic!) am Grenzübertritt gehindert. Die Saudis argumentieren, es sei besser, wenn die Jemeniten von ihnen medizinisch kontrolliert würden, als im Nachbarland, dessen Gesundheitssystem dazu nicht im Stande sei. Das mag tatsächlich so sein.
Der Jemen ist angesichts des Krieges ein gebeuteltes Land: 80 Prozent der Bevölkerung sind auf Nahrungsmittel-Lieferungen angewiesen. Hinzu kommt die schlimmste Cholera-Epidemie der Menschheitsgeschichte mit bisher 2,2 Millionen Infizierten und rund 4.000 Toten. Sollte das Corona-Virus hier eindringen, ist wegen der miserablen Immun-Situation eines breiten Teils der Bevölkerung mit einer Katastrophe zu rechnen.
Viele Grüße
Achim
Der Jemen zählt zu den wenigen Staaten, in denen das Corona-Virus bislang offiziell nicht nachgewiesen wurde. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es trotzdem bereits Infizierte im Land gibt, zumal die Datenlage sehr undurchsichtig ist und kaum Test-Möglichkeiten vorhanden sind. Dennoch könnte es sein, dass das Land in allem Unglück in diesem Fall Glück hat. Der Jemen ist seit März 2015 wegen des Krieges der saudisch geführten Anti-Huthi-Koalition so gut wie abgeschnitten von der Außenwelt. Anders als in Syrien, wo zahlreiche Iraner - ein Epizentrum der Pandemie - hin und her reisen, gibt es im Jemen so gut wie keinen Reiseverkehr.
Der Flughafen in der Hauptstadt Sana'a ist seit Jahren für kommerzielle Flüge geschlossen, nur UN-Organisationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) können landen. Die Flughäfen in der "Hauptstadt" der international anerkannten Regierung, Aden, sowie in Seiyoun im Hadramaut sind seit dem 18. März geschlossen. Die letzten Reisenden, die Aden oder Seiyoun erreichten, mussten in eine 14-tägige Qarantäne in einem Hotel. Hinzu kam, dass die Huthis wenige Tage später die Frontlinien zwischen dem von ihnen kontrollierten Nordteil und dem Süden geschlossen haben. Inzwischen gibt es zwar eine gewisse Lockerung und Menschen können mit einem ausgestellten Zertifikat der Huthis die Front überqueren, es bleibt aber schwierig. Auch die Landgrenzen sind geschlossen, sowohl von der international anerkannten Regierung als auch von den Huthis. Insgesamt 1.000 Jemeniten, die aus Saudi-Arabien zurück in den Jemen wollten, wurden von den Saudis (sic!) am Grenzübertritt gehindert. Die Saudis argumentieren, es sei besser, wenn die Jemeniten von ihnen medizinisch kontrolliert würden, als im Nachbarland, dessen Gesundheitssystem dazu nicht im Stande sei. Das mag tatsächlich so sein.
Der Jemen ist angesichts des Krieges ein gebeuteltes Land: 80 Prozent der Bevölkerung sind auf Nahrungsmittel-Lieferungen angewiesen. Hinzu kommt die schlimmste Cholera-Epidemie der Menschheitsgeschichte mit bisher 2,2 Millionen Infizierten und rund 4.000 Toten. Sollte das Corona-Virus hier eindringen, ist wegen der miserablen Immun-Situation eines breiten Teils der Bevölkerung mit einer Katastrophe zu rechnen.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt, ebenso wie auf alle diejenigen, die auf dem Landweg aus Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) einreisen.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Passagierflugverkehr bis zunächst 18. April 2020 geschlossen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Informieren Sie sich über die Seite des Ministre de la Santé Publique
Deutschland - Ergänzung:
Deutsche, EU-Bürger oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt in die Bundesrepublik zurückkehren, sollen offenbar künftig zwei Wochen in Quarantäne. Diese Maßnahme habe das sogenannte Corona-Krisenkabinett den Bundesländern empfohlen, berichtet die dpa. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Japan hat für die Hauptstadt Tokio und sechs weitere Präfekturen den Notstand ausgerufen. Er gilt ab morgen zunächst für einen Monat. Derart drastische Einschränkung des öffentlichen Lebens wie in anderen Staaten solle es trotzdem nicht geben. Vielmehr wolle man sicherstellen, dass die Wirtschaftsaktivität so weit wie möglich aufrechterhalten wird. Quelle: tagesschau.de
Kambodscha - Ergänzung:
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Dies gilt zunächst für einen Monat.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen ein von einer kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Bei der Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD) vorgelegt werden.
Die Behörden des Königreichs Kambodscha behalten sich eine Gesundheitsprüfung bei Einreise vor. Nach Einreise findet eine verpflichtende Isolierung/Quarantäne (u.U. in einer staatlichen Einrichtung) statt.
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Kambodscha seit dem 17. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran verhängt (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen. In Kambodscha ist mit verstärkten Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und rigiden innerstaatlichen Reisebeschränkungen zu rechnen.
•Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
•Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Die niederländische Regierung hat jedoch dringend an ausländische Touristen appelliert, von Privatreisen zu Ostern abzusehen.
Seit dem 30. März 2020 sind zudem in der Provinz Zeeland alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten.
Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als zwei Personen werden polizeilich aufgelöst.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl.
Österreich - Ergänzung:
Nach Ostern soll in Österreich in der Corona-Krise der langsame Weg zurück in Richtung Normalität beginnen. Ziel sei es, dass ab dem 14. April kleine Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Ab 1. Mai sollen dann alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure wieder öffnen dürfen. Hotels und die Gastronomie sollen frühestens Mitte Mai folgen. Die Ausgangsbeschränkungen werden allerdings bis Ende April verlängert, die Schulen bleiben bis Mitte Mai zu. Veranstaltungen sollen bis Ende Juni nicht stattfinden. Zudem wird das Tragen eines Mundschutzes künftig nicht nur in Supermärkten und Drogerien zur Pflicht. Quelle: tagesschau,.de
Slowenien - Ergänzung:
Personen, die nach Slowenien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist weitreichend eingeschränkt. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist – auch grenzüberschreitend – eingestellt; gleiches gilt für den Passagierflugverkehr. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist nur noch auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt, ebenso wie auf alle diejenigen, die auf dem Landweg aus Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) einreisen.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Passagierflugverkehr bis zunächst 18. April 2020 geschlossen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Informieren Sie sich über die Seite des Ministre de la Santé Publique
Deutschland - Ergänzung:
Deutsche, EU-Bürger oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt in die Bundesrepublik zurückkehren, sollen offenbar künftig zwei Wochen in Quarantäne. Diese Maßnahme habe das sogenannte Corona-Krisenkabinett den Bundesländern empfohlen, berichtet die dpa. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Japan hat für die Hauptstadt Tokio und sechs weitere Präfekturen den Notstand ausgerufen. Er gilt ab morgen zunächst für einen Monat. Derart drastische Einschränkung des öffentlichen Lebens wie in anderen Staaten solle es trotzdem nicht geben. Vielmehr wolle man sicherstellen, dass die Wirtschaftsaktivität so weit wie möglich aufrechterhalten wird. Quelle: tagesschau.de
Kambodscha - Ergänzung:
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Dies gilt zunächst für einen Monat.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen ein von einer kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Bei der Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD) vorgelegt werden.
Die Behörden des Königreichs Kambodscha behalten sich eine Gesundheitsprüfung bei Einreise vor. Nach Einreise findet eine verpflichtende Isolierung/Quarantäne (u.U. in einer staatlichen Einrichtung) statt.
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Kambodscha seit dem 17. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran verhängt (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen. In Kambodscha ist mit verstärkten Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und rigiden innerstaatlichen Reisebeschränkungen zu rechnen.
•Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
•Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Die niederländische Regierung hat jedoch dringend an ausländische Touristen appelliert, von Privatreisen zu Ostern abzusehen.
Seit dem 30. März 2020 sind zudem in der Provinz Zeeland alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten.
Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als zwei Personen werden polizeilich aufgelöst.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl.
Österreich - Ergänzung:
Nach Ostern soll in Österreich in der Corona-Krise der langsame Weg zurück in Richtung Normalität beginnen. Ziel sei es, dass ab dem 14. April kleine Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Ab 1. Mai sollen dann alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure wieder öffnen dürfen. Hotels und die Gastronomie sollen frühestens Mitte Mai folgen. Die Ausgangsbeschränkungen werden allerdings bis Ende April verlängert, die Schulen bleiben bis Mitte Mai zu. Veranstaltungen sollen bis Ende Juni nicht stattfinden. Zudem wird das Tragen eines Mundschutzes künftig nicht nur in Supermärkten und Drogerien zur Pflicht. Quelle: tagesschau,.de
Slowenien - Ergänzung:
Personen, die nach Slowenien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist weitreichend eingeschränkt. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist – auch grenzüberschreitend – eingestellt; gleiches gilt für den Passagierflugverkehr. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist nur noch auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020, 15.00 Uhr, werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen auch wieder nach Belgien einreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Bis zunächst 19. April 2020, mit möglicher Verlängerung bis zum 3. Mai 2020, sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der ÖPNV ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt.
Deutschland - Ergänzung:
Die thüringische Stadt Jena hat eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht eingeführt. Die Auflage gilt in Geschäften, Bussen und Bahnen. Quelle tagesschau.de
Gabun - Ergänzung:
Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich. Der internationale Reiseverkehr von und nach Gabun wurde eingestellt.
Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
Indien - Ergänzung:
Seit Montag, dem 23. März, sind alle kommerziellen Flugverbindungen von und nach Indien – bis zum 15. April 2020 – eingestellt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht möglich.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig.
Seit Mittwoch, den 25. März 2020, 00:00 Uhr bis vorerst zum 15. April 2020 hat die indische Regierung eine landesweite Ausgangssperre verfügt.
• Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für den genannten Zeitraum (23. März – 15. April 2020), selbst, wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte halten Sie sich auch über https://india.diplo.de/in-de täglich informiert, u.a. zu möglichen Rückholaktionen.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Lettland - Ergänzung:
Lettland will den landesweiten Ausnahmezustand um einen weiteren Monat bis Mitte Mai 2020 verlängern. Während des Ausnahmezustands sind öffentliche Veranstaltungen untersagt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Vor der endgültigen Entscheidung bei einer für morgen angesetzten Kabinettssitzung soll noch die Meinung von Gesundheitsexperten eingeholt werden. Quelle: tagesschau.de
Marshallinseln - Ergänzung:
Seit 8. März gilt ein Einreiseverbot u.a. für Reisende aus Deutschland; auch für Transitreisende über Deutschland.
Der Internationaler Flugverkehr wurde bis zunächst 5. Mai eingestellt. Inländischer Flugverkehr ist ausschließlich mit Air Marshalls zugelassen. Kreuzfahrschiffe und Yachten dürfen bis auf Weiteres nicht anlegen.
Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 4. Mai 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbes. Rückholflüge). Derzeit führt Air France noch zwei (kommerzielle) Rückholflüge pro Woche durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Serbien - Ergänzung:
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Alle Einreisenden unterliegen einer verpflichtenden 28-tägigen Selbstisolation (bei CoVID-19 Symptomen Quarantäne in staatlicher Einrichtung) ab Einreisedatum. Die Verfügung der Selbstisolation erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 finden Sie auf folgender Webseite (Englisch).
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien. Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung wie z.B. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.
Seit dem 3. April 2020 gibt es in Thailand landesweit eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Bei einer weiteren Anreise zum Flughafen wird daher empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Reisebeschränkungen nehmen von Tag zu Tag zu, Reisen im Land sind faktisch nur noch mit Mietwagen und wenigen verbliebenen Inlandsflügen möglich. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien lockert seine restriktiven Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus ein wenig. Individualsport wie Tennis oder Golf wird wieder erlaubt. Zudem dürfen erste Geschäfte öffnen, die im Kampf gegen die Pandemie geschlossen worden waren, darunter Hobby- und Baumärkte, der Eisenwarenhandel sowie Fahrradwerkstätten. Doch zugleich werden die Hygieneregeln für den Einzelhandel verschärft. Der Mindestabstand zwischen Kunden muss zwei Meter betragen, am Eingang müssen Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bereitgestellt werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Diese Bestimmung wurde gerade um weitere zwei Wochen verlängert.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
• Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Seit 20. März 2020, 15.00 Uhr, werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen auch wieder nach Belgien einreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Bis zunächst 19. April 2020, mit möglicher Verlängerung bis zum 3. Mai 2020, sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der ÖPNV ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt.
Deutschland - Ergänzung:
Die thüringische Stadt Jena hat eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht eingeführt. Die Auflage gilt in Geschäften, Bussen und Bahnen. Quelle tagesschau.de
Gabun - Ergänzung:
Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich. Der internationale Reiseverkehr von und nach Gabun wurde eingestellt.
Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
Indien - Ergänzung:
Seit Montag, dem 23. März, sind alle kommerziellen Flugverbindungen von und nach Indien – bis zum 15. April 2020 – eingestellt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht möglich.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig.
Seit Mittwoch, den 25. März 2020, 00:00 Uhr bis vorerst zum 15. April 2020 hat die indische Regierung eine landesweite Ausgangssperre verfügt.
• Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für den genannten Zeitraum (23. März – 15. April 2020), selbst, wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte halten Sie sich auch über https://india.diplo.de/in-de täglich informiert, u.a. zu möglichen Rückholaktionen.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Lettland - Ergänzung:
Lettland will den landesweiten Ausnahmezustand um einen weiteren Monat bis Mitte Mai 2020 verlängern. Während des Ausnahmezustands sind öffentliche Veranstaltungen untersagt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Vor der endgültigen Entscheidung bei einer für morgen angesetzten Kabinettssitzung soll noch die Meinung von Gesundheitsexperten eingeholt werden. Quelle: tagesschau.de
Marshallinseln - Ergänzung:
Seit 8. März gilt ein Einreiseverbot u.a. für Reisende aus Deutschland; auch für Transitreisende über Deutschland.
Der Internationaler Flugverkehr wurde bis zunächst 5. Mai eingestellt. Inländischer Flugverkehr ist ausschließlich mit Air Marshalls zugelassen. Kreuzfahrschiffe und Yachten dürfen bis auf Weiteres nicht anlegen.
Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 4. Mai 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbes. Rückholflüge). Derzeit führt Air France noch zwei (kommerzielle) Rückholflüge pro Woche durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Serbien - Ergänzung:
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Alle Einreisenden unterliegen einer verpflichtenden 28-tägigen Selbstisolation (bei CoVID-19 Symptomen Quarantäne in staatlicher Einrichtung) ab Einreisedatum. Die Verfügung der Selbstisolation erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 finden Sie auf folgender Webseite (Englisch).
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien. Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.
Thailand - Ergänzung:
Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung wie z.B. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.
Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.
Seit dem 3. April 2020 gibt es in Thailand landesweit eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Bei einer weiteren Anreise zum Flughafen wird daher empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Reisebeschränkungen nehmen von Tag zu Tag zu, Reisen im Land sind faktisch nur noch mit Mietwagen und wenigen verbliebenen Inlandsflügen möglich. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).
• Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen. Sollten Sie sich bereits in Thailand aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre vorzeitige Ausreise auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien lockert seine restriktiven Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus ein wenig. Individualsport wie Tennis oder Golf wird wieder erlaubt. Zudem dürfen erste Geschäfte öffnen, die im Kampf gegen die Pandemie geschlossen worden waren, darunter Hobby- und Baumärkte, der Eisenwarenhandel sowie Fahrradwerkstätten. Doch zugleich werden die Hygieneregeln für den Einzelhandel verschärft. Der Mindestabstand zwischen Kunden muss zwei Meter betragen, am Eingang müssen Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bereitgestellt werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Es werden derzeit noch Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt. Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Großstadtprovinzen und in die Provinz Zonguldak.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen. Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden angekündigt.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Diese Bestimmung wurde gerade um weitere zwei Wochen verlängert.
Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Bitte leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt folge.
Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten. An zahlreichen öffentlichen Orten (z.B. Einkaufszentren, Hotels) wurden Wärmebildscanner zur Erkennung potenziell mit Covid-19 Infizierter installiert.
• Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet.
Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind.
Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben.
Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein.
Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten.
Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.




