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Bitte nicht stören Schild: Veranstalter keine Obhutspflicht

Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 09:39
von Alexander
"Bitte nicht stören"-Schild: Veranstalter hat keine Obhutspflicht

"Bitte nicht stören" Notfall im Hotel

Wer ein Schild mit "Bitte nicht stören" an seine Hotelzimmertür hängt, hat ein Recht auf Privatsphäre. Auch wenn der Gast ohnmächtig im Zimmer liegt. mehr...

Grüsse
Alexander