Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern
Verfasst: Di 10. Dez 2013, 17:54
Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern
BGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
Reiseveranstalter sind an ihre Angaben zu "vorläufigen Flugzeiten" gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem "sachlichen Grund geändert" und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (X ZR 24/13) mehr...
Grüsse
Alexander
BGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
Reiseveranstalter sind an ihre Angaben zu "vorläufigen Flugzeiten" gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem "sachlichen Grund geändert" und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (X ZR 24/13) mehr...
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