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Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 17:54
von Alexander
Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern

BGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Reiseveranstalter sind an ihre Angaben zu "vorläufigen Flugzeiten" gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem "sachlichen Grund geändert" und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (X ZR 24/13) mehr...

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Alexander