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Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 19:41
von Alexander
Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten

Mit einem aktuellen Urteil stärkt das Landgericht Frankfurt die Rechte von Fluggästen: Storniert der Passagier seinen Flug vor Antritt der Reise, bekommt er nicht nur Steuern und Gebühren erstattet. Er hat auch Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen mehr...

Die Fluggesellschaften dürften es bei Forderungen den Fluggästen nicht einfach machen.

Airlines werden "Geld zurück"-Urteil bei Stornos aussitzen
Das Landgericht in Frankfurt hat gesprochen: Passagiere müssen einen großen Teil des Flugpreises zurück erstattet bekommen, wenn sie die Reise stornieren müssen. Die Fluglinien werden diese neue Rechtslage allerdings vermutlich erstmal einfach aussitzen mehr...

Grüsse
Alexander

Re: Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 22:25
von markus-1969
1) ist die Entscheidung rechtskräftig ? das wäre sie nur, wenn es um ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgeichts ginge. davon lese ich nichts.

2) Es ist also eine erstinstanzliche Entscheidung - ich gehe davon aus, daß die Beklagte Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen wird.

3) In der Sache halte ich die Entwicklung für begrüßenswert, doch bindet sie andere Gerichte nicht. Leider gibt es keine Lobby, die sich für Kundenrechte bei Reisen einsetzt.

Hier das Az. 2-24 S 152/13 zum Urteil des LG Landgericht Frankfurt vom 6. Juni 2014.

Re: Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 10:49
von Hazi
Nun, jeder Beschluss von jedem Gericht ist erst einmal rechtskräftig.
Dann besteht eine Frist von 1 Monat, in dem Beschwerde beim nächst höheren Gericht eingereicht werden muss, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Wäre hier das OLG. Wenn dieses das Urteil bestätigt, ist es auch erst einmal rechtskräftig.
Aber dann gibt es noch eine höhere Instanz.
Bundesgerichtshof - oder Bundesverfassungsgericht, (weil es evtl. gegen die Verfassung verstößt, dass man Geld für etwas kassiert, was nicht in Anspruch genommen wurde.)
Wenn also in Beschwerde gegangen wurde, dann ist das Urteil erst wirklich durchsetzbar, wenn das höchste Gericht genauso urteilt.
Das kann noch Jahre dauern.

Im Moment gilt dieser LG-Beschluss lediglich für diesen Fall u. ist nicht prinzipiell umlegbar auf alle Airlines oder auf ganz Deutschland.
Sollte solch ein Fall in München auftreten u. geklagt werden, könnte dort ein ganz anderes Urteil zutage treten.

Erst wenn das höchste Gericht in Deutschland urteilt, kann man sich in ganz Deutschland darauf berufen.