Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern
Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 16:47
Viele Gemeinden lassen durch Privatfirmen Radarkontrollen durchführen. Das OLG in Frankfurt hat nun entschieden, dass die ausgestellten Bußgeldbescheide nicht rechtmässig sind. Radarkontrollen und die damit verbundene Ausstellung von Bußgeldbescheiden sei eine hoheitliche Aufgabe und dürfe nur durch die Polizei durchgeführt werden.
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Alexander
rbs Magazin: Grundsatzurteil zugunsten von TemposündernDas Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit dem Aktenzeichen 2Ss-OWi942/19 ein Grundsatzurteil gefällt, das die juristische Verfolgung von Schnellfahrern, die mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten sind, auf den Kopf stellen könnte. Danach sind nämlich Bußgeldbescheide ungültig, die aufgrund einer Tempomessung durch private Dienstleister ergangen sind.
Grüsse
Alexander