Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Reiseinformationen für Unterwegs

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abacus
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Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von abacus »

Hallo,

heute wurde unser Rückflug aus Thailand (BKK) am kommenden Donnerstag mit Kuwait Air über Kuwait City nach FRA angeblich wegen "gesundheitlicher Gründe" gestrichen. Hat jemand Infos darüber, welche Rechte ein Reisender hat?
Wahrscheinlich sind es eher wirtschaftliche Gründe, ich habe hier Berichte gelesen, dass Fluggesellschaften Personal entlassen, da sie nicht ausgelastet sind.
Die Kontaktfreudigkeit der Fluggesellschaft ist etwas, äh, zurückhaltend 8)

Grüsse
abacus
Alexander
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Re: Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von Alexander »

Hallo Abacus,

vermutlich kommt es darauf an, in welchem Land der Flug gebucht wurde. Hier ein LInk, der evtl. weiterhelfen könnte. Ich hoffe, dass es mit deiner Rückreise noch klappt.

https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... de,RrPfBRb

Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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abacus
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Re: Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von abacus »

Danke Alexander,

Flug wurde in Deutschland gebucht, aber
Die Rechte von Fluggästen sind in der EU klar geregelt. Diese "Fluggastrechte-Verordnung" gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der EU. Ausnahme: Wenn der Flug außerhalb der EU beginnt und von einer Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der EU durchgeführt wird. Wichtig: Hin- und Rückflug gelten immer als zwei separate Flüge.
und halt auch nicht als Pauschalreise. Kuwait dürfte nicht wirklich EU sein ... und wir waren so froh, dass wir nicht wie letztes Jahr mit China Air geflogen sind ... :bang:

Grüsse
Sven
abacus
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Re: Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von abacus »

Hallo,

rechtliche Grundlage im internationalen Flugverkehr ist das Montrealer Übereinkommen.
Firmen wie airhelp.com helfen auf Provisionsbasis die Rechte durchzusetzen.
Mit diesen Infos konfrontiert kommuniziert sogar eine totgeglaubte Fluglinie :grin:
Schau mer mal ...

Grüsse
Sven
Traveller
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Re: Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von Traveller »

Hallo Leute,

vielleicht ist dies auch noch von Interesse.

https://www.verbraucherzentrale.de/aktu ... nder-43991

Gruß
Traveller
abacus
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Re: Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von abacus »

Hallo,

wir haben Tickets für einen Lufthansa Direktflug bekommen, selbe Abflugzeit, 6h kürzer. Da kann man nicht meckern. Die Zentrale von Kuwait Air und das Büro in Bangkok waren nicht hilfreich, nach einer freundlichen aber bestimmten Anfrage beim deutschen Büro kam Bewegung in die Sache. Sieht also momentan gut aus. Noch 2 Tage Strand, dann ab ins verrückte Deutschland.

Grüsse
Sven
skrewdriver
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Re: Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von skrewdriver »

hallo
habe einen flug ende des monats nach sambia,dort droht im augenblick Quarantäne,bei der einreise
rückflug von südafrika im mai,ich wollte über zimbabwe nach südafrika fahren,seit heute keine einreisemöglichkeit mit deutschen pass nach südafrika
habe eine reiserücktrittversicherung vom adac.die sagen mir diese versicherung greift nicht-das ist höhere gewalt !
habe meinen flug bei äthopian air gebucht.hier sagt man mir, einmal verschieben geht kostenlos,muss aber das genaue neue datum vorher nennen,zum prüfen.
wiedermal das thema versicherung,wenn man sie in anspruch nehmen muss-gehts nicht.
gruss matthias
skrewdriver
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Re: Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von skrewdriver »

hallo
diese ausgesprochene weltweite reisewarnung,von heute, muss doch reichen um sein geld fürs ticket zurückzubekommen,von der airline.(äthopian air)
also nicht nur kostenlose umbuchungen,sondern geld zurück!
denn auf welchen termin soll ich im augenblick umbuchen ?
wer was darüber,rechtlich, was genaues ?
mein nächstes problem ist das mein carnet in 4 monaten abläuft.
matthias
landcruiser.
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Re: Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von landcruiser. »

Birgitt hat geschrieben:
Di 17. Mär 2020, 16:36
ich befürchte, das fällt unter höhere Gewalt:
Passagiere haben bei Corona-Flugausfällen keinen Anspruch auf Entschädigungen
Da hast du was falsch verstanden.

Selbstverständlich bekommst du den Preis deines Flugtickts zurück wenn dich die Airline nicht befördert/ der Flug von ihr abgesagt wird.

Nur die "normal" übliche Entschädigung wird es bei Coronaabsagen nicht geben.
Birgitt
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Coronavirus | Rechtslage durch weltweite Reisewarnung

Beitrag von Birgitt »

Durch die allgemeine Reisewarnung der Bundesregierung haben Pauschalurlauber für die Dauer der Warnung nun nicht mehr nur einen Anspruch auf eine Umbuchung ihrer Reise, sondern auf eine Erstattung der Kosten. Und zwar, ohne dass Stornokosten anfallen. Die Kulanz der Reiseunternehmen wird also zur Pflicht. Allerdings raten die Experten zu etwas Umsicht: Wer sich grundsätzlich nach der Corona-Krise vorstellen kann, die Reise in gleicher Form anzutreten, sollte nur umbuchen oder sich einen Gutschein ausstellen lassen, statt zu stornieren. Denn die Erstattung der gesamten Kosten könnten so manchen Anbieter finanziell in die Knie zwingen. Individualreisende haben durch die weltweite Reisewarnung erst dann die Aussicht auf eine Rückerstattung ihrer Flugkosten, wenn ihr Flug annulliert wird oder ein Einreiseverbot in die geplante Urlaubsdestination besteht ...

Coronavirus: Expertenrat über die neue Rechtslage durch die weltweite Reisewarnung
18.03.2020 - fliegen-sparen.de

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Rechtslage für Reisende

Beitrag von Birgitt »

Was ist, wenn Reisen abgesagt oder Hotels storniert werden? Was gilt für Individualreisen? Wer trägt die Kosten? Die Rechte von Reisenden in Corona-Zeiten - ein Überblick:

Coronavirus: Wann zahlt die Versicherung?
17.03.2020 - ADAC

Coronavirus-Pandemie - Welche Rechte haben Reisende?
19.03.2020 - tagesschau

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Flug storniert - Rückerstattung

Beitrag von Birgitt »

Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt. Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt". Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar". Quelle: tagesschau live Ticker

Hier der besagte Welt-Artikel:

Mit dem Gutschein-Trick wollen sich Airlines vor der Rückzahlung drücken
02.04.2020 - Welt

Gruß
Birgitt
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