da muss ich als ausgebildeter versicherungskaufmann klar wiedersprechen!todo hat geschrieben: richtig,
und die brown card ist auch ebenfalls eine erweiterung wie unsere grüne karte die eine lokale versicherung zur vorbedingung hat, deshalb ist sie auch in dem land wo man sie kauft generell nicht gültig.
die grüne ist KEINE erweiterung einer versicherung sondern Sie ist der international anerkannte NACHWEIS, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist und die haftung der eingenen versicherung in den bestätigten ländern zusagt.
das ist ein ganz grosser unterschied!
auch der begriff "lokale versicherung" ist so ned zu verwenden. wo die versicherung herkommt, und in welche land ich sie abschliese ist egal.... richtig ausgedrückt wäre es stattdessen eine lokal GÜLTIGE versicherung. mir kann auch ein in amerika ansässiges unternehmen eine lokal gültige versicherung anbieten.... innherhalb der eu erst recht.
ich würde auch anmerken das wen ich bei einer vericherungsgesellschaft einen vertrag abschließe und mir diese gesellschaft ein deckung für gewisse länder zusagt dann ist das verbindlich. (egal was in den bedingungen der carte brune steht, da die carte brune KEINE versicherung an und für sich ist, sondern nur ein dokument zum nachweis über eine gültige länderübergreifende versicherung)
einen (gültigen) versicherungsschutz für diese länder kann mir jede (zb auch deutsche oder aber eine senegalesische) versicherung bieten, auch OHNE überhaupt eine carte brune auszustellen, wobei dann deren nachweis im schadensfall oder eben bei polizeikontrollen schwer ist, da die beweislast auf meiner seite liegt....
darum ist die carte brune vor allem wichtig zum herzeigen bei kontrollen oder direkt nach einem unfall zum beweis das man überhaupt eine verischrung hat. (ob da in irgendwelchen bedingungen ein ausschluss für nicht in mitgliedsstaaten zugelassene fahrzeuge steht ist egal solang die polizei sie akzeptiert.)
die versicherung selbst ist wichtig im schadensfall, und die kann sich nicht vor einer leistung drücken die sie bei vertragsabschluss zugesagt hat, und der versicherung war ja sehr wohl bewusst das es sich um ein im auslandzugelassenes fzg handelt.
ob eine afrikanische versicherung dann wirklich im schadensfall zahlt ist eine andere geschichte (es lässt sich immer eine teilschuld konstruieren, und die abwicklung damit jahrelang in die länge gezogen....




