Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiessen?
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markus-1969
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Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
............ bitte löschen - fehlposting
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markus-1969
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Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
Man prüfe die Kausalität:Der entscheidende Irrtum des BVerfG liegt darin, dass der Pilot eben nicht die "Entscheidung" über das Leben der Flugpassagiere treffen würde. Denn die wurde bereits von den Terroristen getroffen, die im Begriff waren, das Flugzeug in das vollbesetzte Stadion zu lenken. Die Passagiere waren also bereits schon "tot" bzw. in den unmittelbaren Sterbeprozess eingeschwenkt. Der Pilot hätte daher durch den Abschuss lediglich den Sterbeprozess verkürzt, und damit 70.000 Menschen gerettet, die noch nicht im Sterbeprozess eingeschwenkt waren.
Damit fehlt es an einer aktiven, den Tod herbeiführenden Handlung des Piloten. Seine Handlung wäre nicht kausal gewesen für den Tod der Passagiere, wohl aber für das Überleben der Stadionbesucher. Damit kämen weder die Tatbestände von Mord noch Totschlag in Betracht, sondern die ganze Palette des Notstandrechts.
1) Die Passagiere des Flugzeuges sind tot, wenn der Pilot nicht schießt. Das ändert aber nichts daran, daß der Tod der Passagiere durch den Abschuß vorgezogen wird und daß es immer noch möglich gewesen wäre, daß andere - auch unwahrscheinliche - Geschehensabläufe dazu geführt hätten, daß sie am Ende doch am Leben bleiben. Am vorstehenden Satz macht man die Auffassung fest, der Pilot tötet die Insassen des Flugzeuges.
2) Die Besucher des Stadions sind nicht tot, wenn das Flugzeug abgeschossen wird.
3) Durch den Abschuß bzw. durch die umherfliegenden Teile werden evtl. weitere Personen getötet.
4) Man sagt nun einfach: "Kein Leben gegen Leben" und ist so das Problem los, daß man werten muß und sagen muß, was zu tun ist (was eine generelle Schwäche von Richtern auch und gerade am Bundesverfassungsgericht darstellt). Alt gegen Jung ? Single statt verheiratet ? Gesund statt krank ?
Man leseÄhnlich ist es mit dem Transplantationsarzt. Durch das Entnehmen der Organe des noch lebenden (!) Menschen führt der Arzt das Sterben herbei. Ist er deswegen ein Mörder oder Totschläger? Nein, das ist er deswegen nicht, weil sein Handeln nichts am bereits begonnenen Sterben ändert, sondern es nur abkürzt.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -Chirurgen
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen (Az.: 6 Ks 4/13). (....) Wie die Göttinger äußerten auch die Leipziger Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Richtlinien der Bundesärztekammer zur Verteilung der Organe. Darüber hinaus seien die Verstöße des damals 47-jährigen Mediziners gegen Richtlinien der Bundesärztekammer zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen – ein Freispruch zweiter Klasse also. Mit Blick auf drei von dem Arzt durchgeführten Transplantationen mit Todesfolge erklärte das Gericht, in allen drei Fällen sei die Transplantation eine vertretbare Behandlung gewesen.
Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
Man lese ebenfalls aus dem von Dir gesetzten Link:markus-1969 hat geschrieben:
Man lese
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -Chirurgen
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen (Az.: 6 Ks 4/13). (....) Wie die Göttinger äußerten auch die Leipziger Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Richtlinien der Bundesärztekammer zur Verteilung der Organe. Darüber hinaus seien die Verstöße des damals 47-jährigen Mediziners gegen Richtlinien der Bundesärztekammer zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen – ein Freispruch zweiter Klasse also. Mit Blick auf drei von dem Arzt durchgeführten Transplantationen mit Todesfolge erklärte das Gericht, in allen drei Fällen sei die Transplantation eine vertretbare Behandlung gewesen.
Dasvon ab ist das Beispiel an sich daneben, den Transplatatgeber sind nicht Menschen, die dabei sind zu sterben, sondern Menschen, die bereits für klinisch tot erklärt wurden.Lilie stellte zudem klar, dass die Verstöße des Göttinger Arztes nach heutigem Recht strafbar gewesen wären. Im heutigen Transplantationsgesetz (TPG) sei in Paragraf 19 Absatz 2a geregelt, dass eine Manipulation in der Dokumentation zur Strafbarkeit führe. Dies könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Den Aspekt "gezielte Beeinflussung von Diskussionen/Entscheidungen durch Manipulationen von Informationen" möchte ich hier jetzt nicht weiter beleuchten, das ginge zu weit.
Allerdings werte ich es positiv, dass anhand eines praktischen Beispiels der Effekt aufgezeigt wurde.
PS: Ein "Fehlposting" kann man hier selbst löschen.
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markus-1969
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Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
Was ist denn Deine konkrete Aussage ?Wanderer hat geschrieben: Dasvon ab ist das Beispiel an sich daneben, den Transplatatgeber sind nicht Menschen, die dabei sind zu sterben, sondern Menschen, die bereits für klinisch tot erklärt wurden.
Den Aspekt "gezielte Beeinflussung von Diskussionen/Entscheidungen durch Manipulationen von Informationen" möchte ich hier jetzt nicht weiter beleuchten, das ginge zu weit.
Allerdings werte ich es positiv, dass anhand eines praktischen Beispiels der Effekt aufgezeigt wurde.
PS: Ein "Fehlposting" kann man hier selbst löschen.
Vor allem gehts nicht um die Transplantatgeber sondern um die Strafbarkeit der Ärzte die manipuliert haben. Deren Strafbarkeit vergleicht man mit der Strafbarkeit des Piloten.
Und die Lösung des Problems durch eine künftige Änderung des Gesetzes hilft nicht weiter, wenn man den Sachverhalt aus der Vergangenheit beurteilt.
Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
@Wunderer: Ich glaube, Du musst meinen Beitrag nochmal richtig lesen. So vage angedeutete Unterstellungen sind schnell das Ergebnis, wenn man einen Text nur halb liest und sofort von seinen eigenen Projektionen überflutet wird.
Re: Terror: darf die Bundeswehr Passagiermaschinen abschiess
@Gude-RE: Ich glaube nicht - oder besser gesagt, ich bin mir sicher dass ich das nicht muss.
Ich bin mir zudem auch sicher, dass ich nirgendwo eine Unterstellung auch nur vage angedeutet hätte.
Von daher bekommt Dein Satz mit den Projektionen eine ganz neue Bedeutung. Oder nicht?
Damit ist das Provo-Spiel für mich aber auch schon beendet.
Ich bin mir zudem auch sicher, dass ich nirgendwo eine Unterstellung auch nur vage angedeutet hätte.
Von daher bekommt Dein Satz mit den Projektionen eine ganz neue Bedeutung. Oder nicht?
Damit ist das Provo-Spiel für mich aber auch schon beendet.



