Abmelden bei längerer Reise ?

Mit dem Allrad, Quad und der Ente ;) über Land und durch die Wüste

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GooSe_1977
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Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von GooSe_1977 »

Ich hoffe das hier viele sidn die schon mal länger als 3 Monate unterwegs waren am Stück. Habt ihr euch dann abgemeldet oder umgemeldet oder einfach nicht abgemeldet ?
Wichtig wäre dabei auch wie sich das mit dem Elterngeld verträgt wenn man nicht gemeldet ist ....

THX
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Uwe Schmitz
Moderator
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Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von Uwe Schmitz »

hallo ??? THX ?,
für 3 monate kündigt doch keiner seine wohnung, also bleibt man auch da angemeldet!
irgendwo hin soll doch auch die (u.a. amtliche) post...
was spräche für abmelden? :|
fragt sich und dich und grüßt
uwe
russenschleuder
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 09:40

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von russenschleuder »

denk über eine meldung bei der post nach, dann behalten die die einschreiben oder schicken sie mit der abwesenheitsmeldung an den absender zurück => du verpasst keine fristen.
sg Clemens
GooSe_1977
Beiträge: 4
Registriert: Sa 27. Jul 2013, 22:27

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von GooSe_1977 »

Wir sind 5 Monate unterwegs, haben unsere Wohnung gekündigt weil wir eh ne neuen wollen uns so die Reisekasse etwas voller ist :mrgreen:
Bei mehr als 3 Monaten im Ausland soll man sich abmelden, kann sonst Strafe kosten, deshalb die Frage wie die langzeit Reisenden hier das gelöst haben ...

lg Bastian
Barbara4x4
Beiträge: 465
Registriert: Fr 16. Nov 2007, 13:03

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von Barbara4x4 »

Auch wenn die Reise Jahre statt Monate dauert habe ich mich noch nie abgemeldet - hatte aber auch immer eine Wohnung in D. Welchen Sinn soll das Abmelden haben? Als dt. Staatsbürger habe ich automatisch meinen ersten Wohnsitz in D, so lange ich hier noch ein WG-Zimmer o.ä. habe, auch wenn ich im WG-Zimmer nur einen Tag pro Jahr und in meinem afrikanischen Palast die restlichen 364 Tage weile. 1. Wohnsitz im Ausland und 2. in D ist nicht machbar - sagt zumindest das Einwohnermeldeamt, mit dem ich dieses Sache episch abklären konnte.

Eng sehen es unsere Verwaltungen nur mit An- und Abmeldung innerhalb Deutschlands wegen der Bundes- und Landeszuschüsse nach Einwohnerzahl.

Sollten Fristen verstrichen sein kann ja nach der Rückkehr Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Bei außereuropäischen Reisen dient im Zweifel der Pass als Dokumentenbeweis.

Viele Grüße
Barbara
Amanzi
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Registriert: Mo 10. Nov 2008, 22:35

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von Amanzi »

Wir waren bei Mama gemeldet :mrgreen:

Gruß
Judith
landcruiser.
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Registriert: Mi 9. Okt 2013, 13:08
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Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von landcruiser. »

Barbara4x4 hat geschrieben:...Als dt. Staatsbürger habe ich automatisch meinen ersten Wohnsitz in D, so lange ich hier noch ein WG-Zimmer o.ä. habe, auch wenn ich im WG-Zimmer nur einen Tag pro Jahr und in meinem afrikanischen Palast die restlichen 364 Tage weile....
Ganz so ist es rechtlich nicht.

Habs schon buschtaxi geschrieben

http://forum.buschtaxi.org/elternzeit-a ... 44458.html
in D?

nur mal so am Rande:

Bundesmeldegesetz

§ 17 Anmeldung, Abmeldung

...

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht,
hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.


Könnte ärgerlich werden, wenn mans nicht macht. Owi-Verfahren, ev. meldet der Vermieter einen ab und dann geht der Behördenschlamassel los ...

Das Elterngeld ist u.U. übrigens auch futsch, da man dazu i.d.R. seinen Aufenthalt in D haben muss.

Irgendwo angemeldet zu sein, wäre nicht nur wg. der Post gut.

Ist nur ein Teil der rechtlichen Situation, wie es denn tatsächlich läuft, mag eine andere Frage sein ...
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Frank C
Beiträge: 86
Registriert: Mi 19. Okt 2011, 13:24

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von Frank C »

irgendwo hin soll doch auch die (u.a. amtliche) post
meldung bei der post
wäre nicht nur wg. der Post gut
Leute, dafür gibt’s doch den guten, alten Nachsendeauftrag! Wobei man das mit dem „Nachsenden“ nicht wörtlich nehmen sollte. Kamm man problemlos online abschließen. Man gibt z.B. die Adresse von …
Wir waren bei Mama gemeldet
… Mama oder sonst wem an, und die bekommt dann die ganze Post, welche sie in Echtzeit öffnen/beantworten/einscannen/entsorgen/weiterleiten/… kann.
Das ist wohl die geringste Herausforderung bei 'ner längeren Reise.
Bei mehr als 3 Monaten im Ausland soll man sich abmelden
Ich habe eine mündliche Aussage vom Bürgeramt von 6 Monaten…hm.
ev. meldet der Vermieter einen ab
Dazu hat der doch gar keine Veranlassung/Lust/Pflicht, wobei man das wohl auch persönlich tun muß. Und woher weiß der denn überhaupt, das du nach dem Auszug aus seiner Wohnung eine Weltumsegelung geplant hast?



Viel Spaß
Ulli Dorn
Beiträge: 134
Registriert: Mi 30. Jan 2008, 09:40

Re: Abmelden bei längerer Reise ?

Beitrag von Ulli Dorn »

Hallo Bastian,

ich wüsste wirklich keinen vernünftigen Grund warum man sich (bei einer längeren Reise) in D abmelden sollte. Im Gegenteil: es gibt nur unnötige Komplikationen und manches wird unmöglich. Z. B. eine Auslandskrankenversicherung bekommst du nur wenn du auch irgendwo wohnst (und gemeldet bist).
Bei mehr als 3 Monaten im Ausland soll man sich abmelden, kann sonst Strafe kosten,
Das stimmt natürlich so nicht. Du kannst so lange im Ausland reisen wie du willst. Nur wenn du tatsächlich deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, musst du dich natürlich hier abmelden.

Ich würde mir also während der Reise irgendeinen temporären Hauptwohnsitz in D suchen und dort anmelden, sei es bei den Eltern, Freunden oder was auch immer.

Gruß

Ulli
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