Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Ägypten seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 09.08.2005 - 10.11.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 21.11.2011

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Tahrir-Platz in Kairo sowie im Umfeld von Polizeistationen in anderen Städten ist es seit dem 18.11.2011 zu zahlreichen Toten und Verletzten gekommen. Reisenden in Ägypten wird daher weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, und derzeit ganz besonders für das Gebiet um den Tahrir-Platz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo.
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Nächtliche Überlandfahrten sollten generell vermieden werden.

Im Zusammenhang mit den am 28. November 2011 beginnenden und in verschiedenen Etappen bis März 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Anschlags- und Entführungsrisiken u.a für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen über Land / Sinai
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes zum Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.

Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Militärfahrzeugen und Militärpersonal ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter http://www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Wegen der relativ hohen Zahl menschlicher Fälle von Vogelgrippe (H5N1) ist zudem eine Grippeschutzimpfung auch unabhängig von den RKI-Empfehlungen aus epidemiologischen Gründen für alle Reisenden zu erwägen!
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malariarisiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Fayoum nicht notwendig.
Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Hepatitis C
die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben!
Durchfallerkrankungen
Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene ließen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... kblatt.pdf
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Die GKV deckt keine Behandlung in Ägypten ab!
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 10.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 10.01.2012
(Unverändert gültig seit: 10.01.2012)

Letzte Änderung:
Kapitel Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Nächtliche Überlandfahrten sollten generell vermieden werden.

Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, und derzeit - gerade auch im Hinblick auf den anstehenden Jahrestag der Revolution am 25. Januar 2012 - ganz besonders für das Gebiet um den Tahrir-Platz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo.

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 19.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 19.01.2012
(Unverändert gültig seit: 19.01.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (verstärkter Hinweis auf den Jahrestag der Revolution am 25. Januar)



Aktuelle Hinweise
In Kürze jährt sich der Tag der Revolution vom 25.01.2011. Rund um dieses Datum ist mit verstärkten Demonstrationen insbesondere im Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo zu rechnen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sind weiträumig zu meiden.
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Nächtliche Überlandfahrten sollten generell vermieden werden.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren.

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 29.01.2012
(Unverändert gültig seit: 29.01.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (Hinweis auf den Raubüberfall am 28. Januar)



Aktuelle Hinweise
In Kürze jährt sich der Tag der Revolution vom 25.01.2011. Rund um dieses Datum ist mit verstärkten Demonstrationen insbesondere im Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo zu rechnen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sind weiträumig zu meiden.
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Nächtliche Überlandfahrten sollten generell vermieden werden.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren.
Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28.Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. In den letzten Monaten ist ein Ansteigen der Kriminalität speziell auf dem Sinai zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.
Die Überlandstraßen auf dem Sinai werden gelegentlich durch Beduinen blockiert.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 01.02.2012
(Unverändert gültig seit: 01.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten wenn möglich vermieden bzw. mit geführten Touren oder im Konvoi angetreten werden.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen sowie des ägyptisch-libyschen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.

Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren und für Kairo insbesondere für den Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero).

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28. Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.
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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 02.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren und für Kairo insbesondere für den Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero).
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten wenn möglich vermieden bzw. mit geführten Touren oder im Konvoi angetreten werden.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen sowie des ägyptisch-libyschen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28. Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 03.02.2012

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Stand 03.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Nachden Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Port Said am 1. Februar 2012 mit Toten und Verletzten ist in Kairo und anderen Großstädten mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zu rechnen.
Für Aufenthalte in Kairo und den urbanen Zentren wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere das Stadtzentrum von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) sollte derzeit weiträumig gemieden werden.
Im Übrigen sollten Reisen nach Ägypten bis auf weiteres auf die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr von Entführungen.

Am 3. Februar 2012 wurden nach Agenturmeldungen Touristen in der Nähe des Klosters St. Katharina auf dem Sinai von Bewaffneten entführt.
Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.
Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28. Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 13.02.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 13.02.2012
(Unverändert gültig seit: 13.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo (mit Ausnahme des Stadtzentrums von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude -Maspero-), die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. In den vergangenen Wochen kam es im Sinai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Anschlags- und Entführungsrisiken u.a für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen über Land / Sinai
Im Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten.
Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion im Nord-Sinai kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Am 3. Februar 2012 wurden zwei amerikanische Touristen und am 10. Februar 2012 drei südkoreanische Touristen in der Nähe des Klosters St. Katharina von Bewaffneten entführt und nach kurzer Zeit unversehrt wieder freigelassen. Von Reisen in dieses Gebiet, insbesondere auch das Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird daher derzeit dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.

Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.03.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 01.03.2012
(Unverändert gültig seit: 01.03.2012)

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Aktuelle Hinweis
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo (mit Ausnahme des Stadtzentrums von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude -Maspero-), die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. In den vergangenen Wochen kam es im Sinai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Anschlags- und Entführungsrisiken u.a für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen über Land / Sinai
Im Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten.
Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion im Nord-Sinai kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Am 3. Februar 2012 wurden zwei amerikanische Touristen und am 10. Februar 2012 drei südkoreanische Touristen in der Nähe des Klosters St. Katharina von Bewaffneten entführt und nach kurzer Zeit unversehrt wieder freigelassen. Von Reisen in dieses Gebiet, insbesondere auch das Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird daher derzeit dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.

Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 27.03.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 27.03.2012
(Unverändert gültig seit: 27.03.2012)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo (mit Ausnahme des Stadtzentrums von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude -Maspero-), die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. In den vergangenen Wochen kam es im Sinai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert.
Im Zusammenhang mit dem für den 30. März 2012 geplanten "Global March to Jerusalem" kann es zu Störungen im gesamten ägyptisch-israelischen Grenzgebiet und auf der Fahrstrecke zum Gazastreifen im Nordsinai kommen.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort.
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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 03.04.2012
(Unverändert gültig seit: 03.04.2012)

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Aktuelle Hinweise - Streichung des Hinweises auf den Global March to Jerusalem


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo (mit Ausnahme des Stadtzentrums von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude -Maspero-), die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. In den vergangenen Wochen kam es im Sinai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen. Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 26.04.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 26.04.2012
(Unverändert gültig seit: 26.04.2012)

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Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten –wo möglich- vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Anfang des Jahres
kam es im Sinai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt insbesondere im Lichte der anstehenden Präsidentschaftswahlen (erster Wahlgang 23./24. Mai; evtl. Stichwahl am 16./17. Juni).
Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Südwesten Ägyptens / Sinai)
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Im Sinai, insbesondere im Nord-Sinai, ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion im Nord-Sinai kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Von Reisen in dieses Gebiet, insbesondere das Grenzgebiet zum Gaza-Streifen, wird daher derzeit dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann.
Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
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Stand 31.05.2012
(Unverändert gültig seit: 31.05.2012)

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Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Hinweise - Terrorismus /Entführungsrisiken


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten –wo möglich- vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Auf dem Sinai kam es Anfang des Jahres und zuletzt Ende Mai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen von Touristen.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt insbesondere im Lichte der anstehenden Stichwahl der Präsidentschaftswahlen (16./17. Juni), in deren zeitlichem Umfeld besondere Umsicht angezeigt ist.

Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Südwesten Ägyptens / Sinai)
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Auf dem Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar, das auch für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, nicht ausgeschlossen werden kann. Ende Mai 2012 wurden auf dem Süd-Sinai, in der Nähe von Dahab, zwei US-Bürger entführt. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion im Nord-Sinai kommt es in dieser Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Von Reisen in dieses Gebiet, insbesondere das Grenzgebiet zum Gaza-Streifen, wird daher derzeit dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann.
Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 11.06.2012

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Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B iund Tollwut empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malariarisiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Fayoum nicht notwendig.
Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (< 0,1% der Bevölkerung).
Hepatitis C
Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.
Durchfallerkrankungen
Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene ließen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... kblatt.pdf
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 15.06.2012

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(Unverändert gültig seit: 15.06.2012)

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Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen – Verhaltensregeln


Aktuelle Hinweise
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt insbesondere im Lichte der anstehenden Stichwahl der Präsidentschaftswahlen (16./17. Juni), in deren zeitlichem Umfeld besondere Umsicht angezeigt ist.
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten –wo möglich- vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Auf dem Sinai kam es Anfang des Jahres und zuletzt Ende Mai zu vereinzelten, kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen von Touristen.

Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen insbesondere allein reisende Frauen sexueller Belästigung ausgesetzt sind.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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