Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 15.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 15.05.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Malawi seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 25.09.2009 - 20.01.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 25.09.2009 - 20.01.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 18.06.2012

Letzte Änderung:
- Vollständige Überarbeitung


Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Malawi verzeichnet eine angestiegene Kriminalität mit vermehrten Diebstählen, in Einzelfällen auch mit Gewaltanwendung. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee. Reisenden wird empfohlen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sollten allein schon wegen der teils aggressiven streunenden Hunde vermieden werden (Tollwutgefahr!).
Auch die Zahl bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) hat zugenommen. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Autofenster und –türen sollten auch tagsüber immer verriegelt sein.

Allgemeine Reiseinformationen
Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden.

In Malawi herrschte bis Frühjahr 2012 akuter Treibstoffmangel. Benzin und Diesel waren an den Tankstellen meist entweder gar nicht oder nur nach stundenlangem Schlangestehen erhältlich. Diese Treibstoffkrise scheint vorerst überwunden, Engpässe sind aber auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei Autoreisen über Land sollte daher nach Möglichkeit eine ausreichende Reserve mitgeführt werden.

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in wenigen Fällen in den großen Städten schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.

Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und die sog. "Stagecoach"- Busse, die für Überlandfahrten eingesetzt werden. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich und sollten unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf ungeteerten Straßen erschweren kann. Bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.

Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8%. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden.

Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente können z.B. bei Straßensperren oder Polizeikontrollen sowie auch vereinzelt in Hotels oder und Restaurants verlangt werden. Falls Sie zum Ziel einer solchen Aktion werden und es sich nicht um uniformierte Beamte handelt, wird geraten, sich höflich einen Ausweis vorlegen zu lassen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate ab Einreise
vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate ab Einreise
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein

weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate ab Einreise
Reisepass ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate ab Ein reise
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein, eigenes Reisedokument erforderlich
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, allerdings nur mit Foto

weitere Anmerkungen
alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteile unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung)

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.
Flugreisende sollten im Besitz eines Rückflugtickets sein.
Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, sollte der Impfausweis auf jeden Fall mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten wird der Nachweis eines Gelbfieberschutzes (Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung) verlangt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.
Touristen können Devisen in unbegrenzter Höhe einführen – der Betrag muss allerdings bei der Einreise deklariert werden. Diese Erklärung sowie Umtauschquittungen und Devisenzahlungen sind aufzubewahren, um den Verbleib der Devisen während des Malawi-Aufenthaltes nachweisen zu können.
Die Ausfuhr von Devisen wird streng kontrolliert. Auch wenn die Landeswährung nicht frei konvertierbar ist, ist ihre Ausfuhr ebenfalls eingeschränkt. Sowohl Touristen als auch Einwohner dürfen bei der Ausreise maximal MWK 3.000 pro Person mit sich führen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen „Rucksacktouristen“ häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden.
Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Aufgrund der stichprobenartigen Gesundheitskontrollen ist es unbedingt ratsam, bei der Einreise einen Impfausweis mitzuführen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Vor allem im Süden des Landes kommt es derzeit zu einem größeren Masernausbruch, sodass ein entsprechender Impfschutz (MMR) angeraten ist. Als Reiseimpfungen wird zusätzlich Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, insbesondere in der Nähe des Malawisees. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Malawi !) bei nicht-immunen Europäern tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS, Geschlechtskrankheiten
Diese Erkrankungen sind im Lande weit verbreitet. Die Prävalenz betrug im Jahre 2007 12 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
In Malawi ist die Cholera endemisch. Der letzte große Ausbruch war im November 2009, nicht zuletzt bedingt durch schlechte sanitäre Verhältnisse in den dicht besiedelten Slumbezirken Lilongwes.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Eine Choleraimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebiete) erhältlich.

Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis

Die bakterielle Hirnhautentzündung wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein (→ Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY).

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Norden des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport). Auch der Malawisee ist nicht überall bilharziosefrei. Nach dem Kontakt mit Süßwasser sollte immer ein Bilharziosetest vorgenommen werden.

Medizinische Versorgung
Der Standard der medizinischen Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen. Bei Verkehrsunfällen oder Erkrankungen außerhalb der Städte ist die Notfallversorgung nicht gesichert. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Malawi-Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 24.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 24.01.2013

Letzte Änderung:
- Redaktionelle Änderungen der allgemeinen Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden.

In Malawi herrschte in den letzten Jahren immer wieder akuter Treibstoffmangel. Benzin und Diesel waren an den Tankstellen meist entweder gar nicht oder nur nach stundenlangem Schlangestehen erhältlich. Die schlimmste Treibstoffkrise scheint seit Frühjahr 2012 überwunden, erneute Engpässe sind jedoch auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei Autoreisen über Land sollte daher nach Möglichkeit eine ausreichende Reserve mitgeführt werden.

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.

Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich und sollten unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Fahren per Anhalter wird nicht empfohlen. Im Straßenbild Malawis normal, aber extrem gefährlich ist das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups. Hier kommt es häufig zu schwersten Unfällen. Bedenken Sie, dass es in Malawi keine notärztliche Versorgung gibt und Verkehrsunfälle daher oft tödlich enden.
Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf ungeteerten Straßen erschweren kann. Bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.

Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8%. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden.

Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente könnten z.B. bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 17.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 17.02.2014

Letzte Änderung:
- Landesspezifischer Sicherheitshinweis
- Allgemeine Reiseinformation
- Einreisebestimmungen


Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Malawi gilt im regionalen Vergleich als ein verhältnismäßig sicheres Reiseland, verzeichnet aber dennoch eine hohe Kriminalität. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit massiver Gewaltanwendung, haben zugenommen. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee
Auch die Zahl bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) hat zugenommen. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Autofenster und –türen sollten auch tagsüber immer verriegelt sein.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden wird empfohlen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sollten allein schon wegen der teils aggressiven streunenden Hunde vermieden werden (Tollwutgefahr!).

Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Selbstfahrern wird empfohlen, langsam und zurückhaltend zu fahren, um die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls zu verringern.

In den Wochen vor und nach der am 20.05.2014 stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen kann es zu Spannungen zwischen Anhängern konkurriender Parteien kommen. Es wird ein knapper Wahlausgang erwartet. Vor allem (aber nicht ausschließlich!) in den bevölkerungsreichen städtischen Zentren der südlichen Region (Blantyre, Mangochi, Balaka, Machinga, Zomba usw.) könnte es nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu Demonstrationen kommen. Gewalttätige Unruhen sind nicht wahrscheinlich, können aber nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten daher gemieden werden.

Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden.

In Malawi herrschte in den letzten Jahren immer wieder Treibstoffmangel. Benzin und Diesel waren an den Tankstellen meist entweder gar nicht oder nur nach stundenlangem Schlangestehen erhältlich. Eine akute Treibstoffkrise ist seit Frühjahr 2012 überwunden, erneute Engpässe sind jedoch auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei Autoreisen über Land sollte daher nach Möglichkeit eine ausreichende Reserve mitgeführt werden.

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.

Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich und sollten unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Fahren per Anhalter wird nicht empfohlen. Im Straßenbild Malawis normal, aber extrem gefährlich ist das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups. Hier kommt es häufig zu schwersten Unfällen. Bedenken Sie, dass es in Malawi keine notärztliche Versorgung gibt und Verkehrsunfälle daher oft tödlich enden. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Vor allem im Bereich von Ortschaften sollte daher die Geschwindigkeit reduziert werden, um Unfälle zu vermeiden.

Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf ungeteerten Straßen erschweren kann. Bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.
Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8%. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden.

Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente könnten z.B. bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, sollte der Impfausweis auf jeden Fall mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten wird der Nachweis eines Gelbfieberschutzes (Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung) verlangt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 31.03.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 31.03.2014

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformation


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Malawi gilt im regionalen Vergleich als ein verhältnismäßig sicheres Reiseland, verzeichnet aber dennoch eine hohe Kriminalität. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit massiver Gewaltanwendung, haben zugenommen. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee
Auch die Zahl bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) hat zugenommen. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Autofenster und –türen sollten auch tagsüber immer verriegelt sein.

In den Wochen vor und nach den am 20.05.2014 stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen kann es zu Spannungen zwischen Anhängern konkurrierender Parteien kommen. Mitte März kam es bei einer Auseinandersetzung am Rande einer Wahlkampfveranstaltung der Präsidentin zu Schlägereien zwischen Anhängern der Präsidentin und einer Oppositionspartei. Ein Polizeieinsatz eskalierte und es gab zwei Tote. Es wird dringend davon abgeraten, Wahlveranstaltungen oder Umzügen von Parteikadern beizuwohnen.

Es wird mit einem sehr knappen Wahlausgang gerechnet. Vor allem (aber nicht ausschließlich!) in den bevölkerungsreichen städtischen Zentren der südlichen Region (Blantyre, Mangochi, Balaka, Machinga, Zomba usw.) könnte es nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu Unzufriedenheit bei den Anhängern der unterlegenen Parteien kommen. Gewalttätige Unruhen können nicht ausgeschlossen werden. Große Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten daher gemieden werden, vor allem wenn die Beteiligten Parteifarben tragen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden wird empfohlen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sollten allein schon wegen der teils aggressiven streunenden Hunde vermieden werden (Tollwutgefahr!).

Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Selbstfahrern wird empfohlen, langsam und zurückhaltend zu fahren, um die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls zu verringern.
Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden.

In Malawi herrschte in den letzten Jahren immer wieder Treibstoffmangel. Eine akute Treibstoffkrise ist zwar seit Frühjahr 2012 überwunden, doch erneute Engpässe sind auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei Autofahrten über Land sollte daher nach Möglichkeit eine ausreichende Reserve mitgeführt werden.

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.

Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich und sollten unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Fahren per Anhalter wird nicht empfohlen. Im Straßenbild Malawis normal, aber extrem gefährlich ist das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups. Hier kommt es häufig zu schwersten Unfällen. Bedenken Sie, dass es in Malawi keine notärztliche Versorgung gibt und Verkehrsunfälle daher oft tödlich enden. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Die wenigen Teerstraßen dienen fast überall als Wege für Karawanen von Menschen, die ohne Bürgersteig die Straße benutzen. Fahren Sie daher langsam, vor allem im Bereich von Ortschaften sollte die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden, um Unfälle zu vermeiden.

Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf ungeteerten Straßen erschweren kann. Bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.

Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8%. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden.

Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente könnten z.B. bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt werden.
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 27.05.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 27.05.2014

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis (Wahlen)


Aktueller Hinweis
Die Lage nach den Wahlen am 20.05. bleibt unübersichtlich. Angesichts der zahlreichen Vorwürfe von massiven Unregelmäßigkeiten sollen die Wahlzettel neu ausgezählt werden. Es kann daher noch Wochen dauern, bis ein endgültiges Ergebnis feststeht, Hierdurch kann es verstärkt zu Demonstrationen kommen, die in der Vergangenheit gelegentlich auch in Gewalt mündeten. Reisenden wird geraten sich unbedingt von Demonstrationen fern zu halten.
Es wird auch bei Kurzzeitaufenthalten der Eintrag in die elektronische Krisenvorsorgeliste der Deutschen Botschaft Lilongwe (http://service.diplo.de/registrierungav) empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 15.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 15.01.2015

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Die jährliche Regenzeit fällt derzeit in einigen Teilen Malawis deutlich stärker aus als üblich. Insbesondere der Süden des Landes (Regionen Phalombe, Mulanja, Chikwawa, Thyolo und Nsanje) ist betroffen. Entlang von Flüssen, vor allem im Tal des Shire River südlich von Blantyre, kam es zu teilweise schweren Überschwemmungen. Die Regierung hat mehrere Distrikte zum Katastrophengebiet erklärt.
Im ganzen Land kommt es in der Regenzeit regelmäßig zu Schädigungen von Infrastruktur. Durch die ungewöhnlich starken Regenfälle der letzten Tage sind mehrere landesweite Hauptverkehrsstraßen nicht passierbar, oder es müssen Umwege in Kauf genommen werden, weil Brücken oder Straßenabschnitte weggespült wurden. Da die Regenzeit noch mehrere Wochen andauern wird, ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Situation schnell entspannt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Malawi gilt im regionalen Vergleich als ein verhältnismäßig sicheres Reiseland, verzeichnet aber dennoch eine hohe Kriminalität. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit massiver Gewaltanwendung, haben zugenommen. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee
Auch die Zahl bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) hat zugenommen. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Reisende sollten bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand leisten und Autofenster und –türen auch tagsüber stets verriegeln.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
bolobolobolo
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 15.01.2015

Beitrag von bolobolobolo »

Hallo,

Ich war in den letzten Jahren öfters in Malawi (mein Defender ist momentan in Lilongwe), muss manche Ausssagen des auswärtigen Amts kommentieren (der Deutsche auswärtige Amt ist genau so übervorsichtig als unser "Minisrère des Affaires Etrangères", wenn man all das berückisichtigen sollte, was von den berichtet wird, würde man am liebsten Europa (wo es eigentlich viel weniger sicher als in den meisten Afrianischen Ländern ist) nie verlassen..

Zum Thema Malawi, Malawi ist ein sehr friedliches Land mit u.A. wenig Kriminalität (Der überfall auf Verena und Patrick in Cape Mac Lear war eine echte Ausnahme, dabei muss berücksichtigt werden, dass die 8 Monate am gleichen Standort geblieben sind, was sehr unüblich ist), sonst weniger Diebstähle und Car-Jacking als in den Nachbarländern. Selbstverständlich ist eine gewisse Vorsicht geboten, u.A. nachts fahren vermeiden (wie überall in Afrika), keine Spaziergänge in den Citys nach Sonnenuntergängen , etc...Von mir aus gesehen sind die Städte eher weniger gefährlich als die meisten Vororten der Grossstädten Frankreichs (und manche Viertel der Deutschen Grossstädten - Thema Berlin), wo ich auch nur ungerne nachts fahren oder laufen würde....

Thema Frauen und Kleidung: Malawi ist das Land, wo ich die meisten alleinreisende attraktive junge Frauen begegnet bin, die allein (oder zu zweit oder zu dritt) als Backpacker gereist sind (aus England, Deutschland, sogar aus Island), in der Regel in sehr lässigen Outfits, die eher in Europa die Aufmerksamkeit gezogen hätten (mini shorts und tops, etc..), die Mädels wurden in Malawi nie belästigt (auch am Strand des Lake Malawi in mini mini Bikini)....

Die Aussage wonach es keine öffentliche Verkehrsmittel gibt est falsch: es gibt viele Busse (gross und klein, bei den grossen sogar möglicherweise mit Klimaanlage -ist natürlich teuerer - die Vernetzung ist sehr gut, nicht schlechter als in den Nachbarländern Sambia und Mozambique, sogar manchmal nur aufgrund der dichten Besiedlung viel besser..

Gruss..

Eric
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 19.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 19.06.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Aktuelle Hinweise
Ab dem 1. Juli 2015 führt Malawi eine Einreisegebühr in Höhe von 75,- USD pro Person ein. Reisende sollten diesen Betrag in US-Währung mitführen, da es vor den Grenzkontrollschaltern am Flughafen keine Möglichkeit gibt, Geld zu tauschen.
Die malawische Regierung hat bislang nicht geklärt, ob damit eine mehrfache Einreise, z.B. nach Besuch eines Nachbarlands, möglich ist. Reisende sollten sich daher darauf einstellen, dass der Betrag u.U. mehrfach anfallen kann bzw. sollten ihre Reiseroute so planen, dass eine Rückkehr nach Malawi nicht erforderlich wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. Ab dem 1. Juli 2015 wird jedoch eine "Entry Fee" genannte Gebühr in Höhe von 75,- US-Dollar pro Person erhoben. (Näheres siehe oben unter "Aktuelle Hinweise").
Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, sollte der Impfausweis auf jeden Fall mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten wird der Nachweis eines Gelbfieberschutzes (Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung) verlangt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.
Reisende dürfen bei der Ausreise Malawi Kwacha im Gegenwert von bis zu 5.000 US$ pro Person mit sich führen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 29.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 29.06.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Die malawische Regierung hatte angekündigt, zum 1. Juli 2015 eine Einreisegebühr in Höhe von 75,- USD pro Person einzuführen. Inzwischen wurde die Einführung verschoben, bis Details zur Umsetzung dieser Regelung geklärt sind. So ist bislang u.a. noch nicht bekannt, ob diese Gebühr mehrfache Einreisen, z. B. nach Besuch eines Nachbarlandes, ermöglicht und ob es Ermäßigungen für Kinder gibt.
Reisende sollten sich darauf einstellen, dass die Einführung dieser Regelung kurzfristig erfolgen wird und dass der Betrag u. U. mehrfach anfallen kann.
Die Gebühr ist bar in US-Dollar zu entrichten. Vor den Grenzkontrollschaltern am Flughafen gibt es keine Möglichkeit, Geld zu tauschen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. In Kürze wird jedoch eine "Entry Fee" genannte Gebühr in Höhe von 75,- US-Dollar pro Person erhoben. (Näheres siehe oben unter "Aktuelle Hinweise").
Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, sollte der Impfausweis auf jeden Fall mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten wird der Nachweis eines Gelbfieberschutzes (Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung) verlangt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 06.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 06.07.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die von der malawischen Regierung angekündigte Einreisegebühr in Höhe von 75,- USD pro Person zum 1. Juli 2015 wurde auf den 1. Oktober 2015 verschoben. Nähere Informationen siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Einreise bis zum 30.09.2015:
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi.

Einreise ab dem 01.10.2015:
Die malawische Regierung hat im Juni 2015 beschlossen, ab dem 1.10.2015 Visagebühren von allen Staatsangehörigen zu verlangen, in deren Herkunftsländern malawische Staatsangehörige Visagebühren zahlen müssen. Von dieser Regelung sind auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Die malawische Regierung hat folgende Visumskategorien beschlossen:
  • Transitvisa, gültig für 7 Tage, 50 USD Gebühr
  • Visa zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75 USD Gebühr
  • Visa zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150 USD Gebühr
  • Visa zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250 USD Gebühr
  • Gratisvisum
Das Verfahren zur Bezahlung dieser Gebühr ist noch nicht abschließend geklärt. Offenbar soll ein elektronisches Zahlungssystem eingeführt werden, so dass Reisende vor der Reise nach Malawi die Gebühr entrichten können und dann bei der Einreise nach Vorlage des Zahlungsnachweises den Visumsstempel erhalten.
Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „long term permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „short term permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder oder für andere Fallgruppen wurden bisher noch nicht mitgeteilt.

Für Einreisen vor dem 01.10.2015 gilt, soweit bisher bekannt, unverändert Folgendes:
Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei der Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. An den Flughäfen führen die malawischen Gesundheitsbehörden stichprobenartig Kontrollen durch, vor allem bei Flügen aus bzw. über Äthiopien (Addis Abeba), und Kenia (Nairobi), da für diese Regionen eine Gelbfieberimpfempfehlung der WHO besteht. Bei Flügen aus Südafrika (Johannesburg) wird formell kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, allerdings kann es in Einzelfällen dennoch zu Fragen nach dem Impfschutz kommen. Hier sollten Reisende darauf verweisen, dass der Flug aus Europa über Südafrika und damit über ein gelbfiederfreies Land erfolgte.

Bei Einreisen auf dem Landweg über die Grenzen mit Sambia, Tansania oder Mosambik sind in der Praxis keine Überprüfungen des Gelbfieberimpfstatus bekannt. Bei Reisen durch mehrere afrikanische Länder ist es aber ohnehin ratsam, einen Impfausweis mit Nachweis über eine gültige Gelbfieberimpfung mitzuführen.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (=Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (=Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden zusätzlich Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, insbesondere in der Nähe des Malawisees. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Malawi !) bei nicht-immunen Europäern tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen!
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen, wie das Dengue-Fieber kommen ebenso vor.

HIV/AIDS, Geschlechtskrankheiten
Diese Erkrankungen sind im Lande weit verbreitet. Die Prävalenz beträgt ca. 10 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen - Typhus und Cholera
Es kommen immer wieder, allerdings regional begrenzt, Typhusepidemien mit beträchtlichen Fallzahlen in Malawi vor. Auch Choleraerkrankungen können auftreten, obwohl während der letzten Regenzeit keine Cholerafälle offiziell registriert wurden. Auch in den dicht besiedelten Slumbezirken Lilongwes kommt es, bedingt durch katastrophale sanitäre Verhältnisse, immer wieder zu Krankheitsausbrüchen.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Cholera-Schluckimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebiete) erhältlich.

Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis = Meningokokken-Krankheit

Die bakterielle Hirnhautentzündung kommt gelegentlich vor, sie wird hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform (enger Kontakt zur Bevölkerung)und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein (→ Kojugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport). Auch im Malawisee kommt Bilharziose häufig vor. Auch wenn viele Lodges dies behaupten - 100% sichere Strände gibt es nicht. Falls es zu Süßwasserkontakten gekommen ist, sollte nach Verlassen Malawis ein Bilharziosetest vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich bei einem Tropenmediziner, wann und wie ein solcher Test durchgeführt werden soll.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Norden des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Auch Tollwut kommt bei Haus- und Wildtieren vor. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten sollte eine Schutzimpfung vor der Ausreise erfolgen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch westlich ausgebildete Ärzte. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Malawi-Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 03.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 03.09.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Die von der malawischen Regierung angekündigte Einreisegebühr in Höhe von 75,- USD pro Person zum 1. Juli 2015 wurde auf den 1. Oktober 2015 verschoben. Nähere Informationen siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Achtung: Die Visa-Regelungen werden zum 1. Oktober 2015 geändert!

Einreise bis zum 30.09.2015:
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi.

Einreise ab dem 1.10.2015:
Die malawische Regierung hat im Juni 2015 beschlossen, ab dem 1.10.2015 Visagebühren von allen Staatsangehörigen zu verlangen, in deren Herkunftsländern malawische Staatsangehörige Visagebühren zahlen müssen. Von dieser Regelung sind auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Die malawische Regierung hat bislang folgende Visumskategorien beschlossen:
  • Transitvisa, gültig für 7 Tage, 50 USD Gebühr
  • Visa zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75 USD Gebühr
  • Visa zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150 USD Gebühr
  • Visa zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250 USD Gebühr
  • Gratisvisum
Das Verfahren zur Bezahlung dieser Gebühr ist noch nicht abschließend geklärt. Nach bisherigen Informationen soll ein elektronisches Zahlungssystem eingeführt werden, so dass Reisende vor der Reise nach Malawi die Gebühr entrichten könnten und dann bei der Einreise nach Vorlage des Zahlungsnachweises den Visumsstempel erhalten. Bislang gibt es widersprüchliche Informationen. Gesichert scheint, dass die Ausstellung der Visa an den ausländischen Botschaften deutlich teurer als eine Zahlung vor Ort ist. In jedem Fall wird dringend zur Mitnahme der entsprechenden Beträge in US-Dollar geraten, um bei der Einreise flexibel reagieren zu können.
Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „long term permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „short term permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder oder für andere Fallgruppen wurden bisher noch nicht mitgeteilt.

Für Einreisen vor dem 01.10.2015 gilt, soweit bisher bekannt, unverändert Folgendes:
Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 16.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 16.09.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Die von der malawischen Regierung angekündigte Einführung der Visumspflicht soll am 1. Oktober 2015 erfolgen.
Zu einer Reihe wichtiger Einzelfragen liegen jedoch noch keine schriftlichen Informationen der malawischen Behörden vor. Es kann daher in den ersten Tagen nach Einführung der Visumspflicht zu Schwierigkeiten bei der Einreise oder beim Boarding bei den Fluggesellschaften kommen. Reisenden wird daher empfohlen, Einreisen in den ersten Oktobertagen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die malawische Botschaft in Berlin kann derzeit aus technischen Gründen noch keine Visa ausstellen. Sie empfiehlt Reisenden, dennoch einen Visumsantrag einzureichen, auf dessen Basis die malawische Botschaft ein Empfehlungsschreiben ausstellen wird. Mit diesem Schreiben erhalten Reisende bei der Einreisekontrolle gegen Zahlung der Gebühr das Visum. Die Gebühr soll für ein Dreimonatsvisum mit einfacher Einreise 75,- US-Dollar pro Person betragen.
Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird die malawische Botschaft selbst Visa erteilen. Die Gebühr wird dann aufgrund einer zusätzlich in Rechnung gestellten Verwaltungspauschale höher sein als für an der Grenze ausgestellte Visa.
Weitere Informationen siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Achtung: Die Visa-Regelungen werden zum 1. Oktober 2015 geändert!

Einreise bis zum 30.09.2015:
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi.

Einreise ab dem 1.10.2015:
Die malawische Regierung hat die Einführung der Visumspflicht ab dem 1.10.2015 für alle Staatsangehörigenbeschlossen, in deren Herkunftsländern malawische Staatsangehörige ebenfalls visumpflichtig sind. Von dieser Regelung sind auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Die malawische Regierung hat folgende Visumskategorien beschlossen:
  • Transitvisum, gültig für 7 Tage, 50,- USD Gebühr
  • Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75,- USD Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150,- USD Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250,- USD Gebühr
  • Gratisvisum
Die genannten Gebühren beziehen sich auf an der malawischen Grenze erteilte Visa. Von malawischen Botschaften erteilte Visa werden teurer sein; die genaue Höhe ist jedoch noch nicht bekannt. Ein elektronisches System zur Visaerteilung und Bezahlung wird vorbereitet.
Zu einer Reihe wichtiger Einzelfragen im Zusammenhang mit der Einführung der Visumspflicht liegen noch keine schriftlichen Informationen vor.
Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind nach bisherigen Informationen von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „long term permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „short term permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder oder für andere Fallgruppen wurde bisher noch nicht mitgeteilt.

Für Einreisen vor dem 01.10.2015 gilt, soweit bisher bekannt, unverändert Folgendes:
Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 05.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 05.10.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Seit dem 01.10.2015 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Malawi ein Visum. Weitere Informationen siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Achtung: Seit dem 01.10.2015 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Malawi ein Visum.

Mit Wirkung vom 01.10.2015 hat die malawische Regierung für alle Staatsangehörigen, in deren Herkunftsländern malawische Staatsangehörige ebenfalls visumpflichtig sind, eine Visumpflicht eingeführt. Von dieser Regelung sind auch deutsche Staatsangehörige betroffen. Die Visa sollten vor der Einreise bei der malawischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Zwar ist in Ausnahmefällen für eine Übergangszeit auch die Erteilung von Visa bei der Einreise möglich (gegen Barzahlung in US-Dollar), allerdings kann dies in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen bei der Einreise führen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass eine Fluglinie die Beförderung ohne vorheriges Visum verweigert, oder dass dieses Verfahren nicht an allen Grenzübergängen nach Malawi bekannt ist.

Die Visumskategorien sind wie folgt:
  • Transitvisum, gültig für 7 Tage, 50,- USD Gebühr
  • Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75,- USD Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150,- USD Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250,- USD Gebühr
  • Gratisvisum
Die genannten Gebühren beziehen sich auf an der malawischen Grenze erteilte Visa. Von malawischen Botschaften erteilte Visa sind etwas teurer; die genaue Höhe ist jedoch derzeit nicht bekannt. Ein elektronisches System zur Visaerteilung und Bezahlung wird vorbereitet.

Zu einer Reihe weiterer wichtiger Einzelfragen im Zusammenhang mit der Einführung der Visumspflicht liegen noch keine schriftlichen Informationen vor. Reisenden wird empfohlen, sich direkt an die malawische Botschaft in Berlin zu wenden.

Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind nach bisherigen Informationen von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „long term permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „short term permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder ist nicht vorgesehen.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 02.08.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 02.08.2016

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Seit dem 01.10.2015 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Malawi ein Visum.
Es sollte möglichst vor der Einreise bei der malawischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Zwar ist in der Praxis auch die Erteilung eines Visums an den malawischen Grenzübergängen möglich (gegen Barzahlung in US-Dollar), allerdings kann dies zu erheblichen Verzögerungen bei der Einreise führen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass eine Fluglinie die Beförderung ohne vorheriges Visum verweigert, oder dass dieses Verfahren nicht an allen Grenzübergängen nach Malawi bekannt ist.

Die Visumskategorien sind wie folgt:
  • Transitvisum, gültig für 7 Tage, 50,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250,- US-Dollar Gebühr
  • Gratisvisum
Die genannten Gebühren beziehen sich auf an der malawischen Grenze erteilte Visa. Von malawischen Botschaften erteilte Visa sind teurer. Reisenden wird empfohlen, sich mit Einzelfragen bezüglich der Visumpflicht und der Visumsgebühren direkt an die malawische Botschaft in Berlin zu wenden.

Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind nach bisherigen Informationen von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „Long Term Permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „Short Term Permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder ist nicht vorgesehen.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Malawi 10.08.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi:
Stand 10.08.2016

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Seit dem 01.10.2015 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Malawi ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei der malawischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Auf die Erteilung eines Visums an den malawischen Grenzübergängen (gegen Barzahlung in US-Dollar) sollte nicht vertraut werden. Ist eine vorherige Visumerteilung nicht möglich, sollte ein gebührenpflichtiges Schreiben der malawischen Botschaft vorgelegt werden, dass ausnahmsweise das Visum bei Ankunft erteilt werden kann. Ohne vorheriges Visum oder dieses Schreiben ist nicht auszuschließen, dass eine Fluglinie die Beförderung verweigert.

Die Visumskategorien sind wie folgt:
  • Transitvisum, gültig für 7 Tage, 50,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate, 75,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate, 150,- US-Dollar Gebühr
  • Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate, 250,- US-Dollar Gebühr
  • Gratisvisum
Die genannten Gebühren beziehen sich auf an der malawischen Grenze erteilte Visa. Von malawischen Botschaften erteilte Visa sind teurer. Reisenden wird empfohlen, sich mit Einzelfragen bezüglich der Visumpflicht und der Visumsgebühren direkt an die malawische Botschaft in Berlin zu wenden.
Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind nach bisherigen Informationen von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „Long Term Permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gülitgkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „Short Term Permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten.
Eine Ermäßigung für Kinder ist nicht vorgesehen.

Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe unter Medizinische Hinweise.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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