Reisewarnung Irak 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 08.08.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 08.08.2014
(Unverändert gültig seit: 08.08.2014)

Letzte Änderung:
- Ausreiseaufruf
- Reisewarnung


Ausreiseaufruf
Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lageentwicklung weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:
  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
  • Provinz Ta'mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
Die Sicherheitslage in der Region Kurdistan-Irak mit den Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah und Halabia ist derzeit sehr volatil und unberechenbar. Vor Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird daher gewarnt. Regelmäßige Flugverbindungen sind momentan nicht gewährleistet, von nicht unbedingt notwendigen Aufenthalten wird derzeit abgeraten. Personen, die sich in diesen Gebieten aufhalten, sollten alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Nachdem terroristische Gruppierungen die Provinz Ninewa am 11.06.2014 unter ihre Kontrolle gebracht haben und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen sind, ist dort mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Terroristen, den irakischen Sicherheitskräften und Milizen sowie mit schweren Anschlägen zu rechnen. Dies gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen. In der Provinz Ta'mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen Terroristen und kurdischen Peschmerga. Aufgrund einer neuen Offensive der terroristischen Gruppierungen seit dem 02.08.2014 in der bereits betroffenen Provinz Ninewa hat sich die Sicherheitslage im Großraum Mossul deutlich verschlechtert. Dabei kommt es auch zu offenen bewaffneten Auseinandersetzungen, sowie zu Luftschlägen.

Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt zur Zeit auch für die Region Kurdistan-Irak mit den Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah und Halabja.
Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Anbar und Ninewa (Grenze zu Syrien) sowie in die Provinzen Diyala, Ta’mim, Salah ad-Din und den Großraum Bagdad und auch den Norden der Provinz Babel. Nachdem terroristische Gruppierungen die Provinz Ninewa am 11.06.2014 unter ihre Kontrolle gebracht haben und nun in weitere Teile der genannten Provinzen vordringen, ist dort mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Terroristen, den irakischen Sicherheitskräften und Milizen sowie mit schweren Anschlägen zu rechnen. Auch in einigen Bezirken der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals green zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
Es wird empfohlen
, sich bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://service.diplo.de/registrierungav) einzutragen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage derzeit sehr volatil und unberechenbar. Aufenthalte können auch in der Region Kurdistan-Irak nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben
Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 18.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 18.09.2014 (Unverändert gültig seit: 18.09.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung

Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lageentwicklung weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:

Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungenist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ISIS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak (insbesondere für die Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah).

Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din, Diyala und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.

Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dortweiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Auch in der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein h ohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.

Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Es wird empfohlen bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://service.diplo.de/registrierungav) einzutragen.
Die Region Kurdistan-Irak (insbesondere die Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen. Wegen der weiter bestehenden erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird jedoch weiterhin von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtlich Gastgeber odereinschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Personen, die sich in diesen Gebieten aufhalten, sollten weiterhin alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Der Flugverkehr nach Erbil und Sulaymaniah hat sich wieder normalisiert. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.

Die Zahl der terroristischen Anschläge hat 2013 im gesamten Land zugenommen, dieser Trend setzt sich auch 2014 fort. Die Sicherheitslage in der Region Kurdistan-Irak kann sich ggf. sehr schnell ändern, auch wenn terroristische Anschläge bisher selten vorgekommen sind.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.


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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 20.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 20.11.2014
(Unverändert gültig seit: 20.11.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf
Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lageentwicklung weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ISIS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden. Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.

Aktueller Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Am 19.11.2014 wurden bei einem Selbstmordattentat im Stadtzentrum von Erbil/ Region Kurdistan-Irak mehrere Menschen getötet oder verletzt. Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 23.02.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 23.02.2015
(Unverändert gültig seit: 23.02.2015)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 21.04.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 21.04.2015
(Unverändert gültig seit: 21.04.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf
Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:
- Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
- Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
- Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
- Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
- Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ISIS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden. Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen und es aktuell wieder zu größeren bewaffneten Auseinandersetzungen und Fluchtbewegungen kommt. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.

Aktueller Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Am 17.04.2015 und davor zuletzt am 19.11.2014 wurden bei Selbstmordattentaten in Erbil/ Region Kurdistan-Irak mehrere Menschen getötet oder verletzt. Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak
(Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah).
Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din, Diyala und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.
Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta'mim. Auch in der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.
Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
Es wird empfohlen sich bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://service.diplo.de/registrierungav) einzutragen.
Die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen und südlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen, die Sicherheitslage ist aber aufgrund der Nähe zum ISIS-kontrollierten Gebiet auch hier weiter angespannt. Am 17.04.2015 erfolgte in einem Café in Erbil im Stadtteil Ankawa ein Selbstmordanschlag mit mehreren Toten und Verletzten. Davor kamen am 19.11.2014 im Stadtzentrum von Erbil vor dem Gebäude der Provinzverwaltung bei einem Selbstmordanschlag mehrere Menschen ums Leben. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Personen, die sich in diesen Gebieten aufhalten, sollten weiterhin alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.
Die Zahl der terroristischen Anschläge hat seit 2013 im gesamten Land zugenommen, dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.
Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 29.04.2015

Beitrag von Alexander »

Auswärtige Amt
Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 29.04.2015 (Unverändert gültig seit: 29.04.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aus:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ISIS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden. Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen und es aktuell wieder zu größeren bewaffneten Auseinandersetzungen und Fluchtbewegungen kommt. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.
Aktueller Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Am 17.04.2015 und davor zuletzt am 19.11.2014 wurden bei Selbstmordattentaten in Erbil/ Region Kurdistan-Irak mehrere Menschen getötet oder verletzt. Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 18.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 18.09.2015
(Unverändert gültig seit: 18.09.2015)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Irak aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise impfen zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Die Impfung sollte als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit gut erkennbar in dem vorgesehenen Impfzertifikat (unter der Gelbfieberimpfung) eingetragen werden.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien, aber auch in südlichen Landesteilen endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand-by-Medikation kann diskutiert werden.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01% sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Gruß
Birgitt
Alexander
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 09.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Irak:

Stand 09.12.2015 (Unverändert gültig seit: 09.12.2015)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Irak aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise impfen zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Die Impfung sollte als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit gut erkennbar in dem vorgesehenen Impfzertifikat (unter der Gelbfieberimpfung) eingetragen werden.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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(Unverändert gültig seit: 20.07.2016)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung

Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf
Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

Die terroristische Organisation IS konnte zwar zuletzt zurückgedrängt werden, kontrolliert aber weiterhin Teile der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din, Anbar und Diyala Es muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.
Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Im April 2015 und davor zuletzt im November 2014 wurden bei Selbstmordattentaten in Erbil/ Region Kurdistan-Irak mehrere Menschen getötet oder verletzt. Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak
(Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah).
Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din, Diyala und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.
In den von der terroristischen Organisation IS kontrollierten Teilen der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din und Diyala muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta’mim. Auch in der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.
Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
Es wird empfohlen sich bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://elefand.diplo.de) einzutragen.
Die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen und südlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen, die Sicherheitslage ist aber aufgrund der Nähe zum IS-kontrollierten Gebiet auch hier weiter angespannt. Im April 2015 erfolgte in einem Café in Erbil im Stadtteil Ankawa ein Selbstmordanschlag mit mehreren Toten und Verletzten. Davor kamen im November 2014 im Stadtzentrum von Erbil vor dem Gebäude der Provinzverwaltung bei einem Selbstmordanschlag mehrere Menschen ums Leben. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen der Region Kurdistan-Irak und den Nachbarstaaten, insbesondere Syrien, ist in der Region Kurdistan-Irak mit hohen Haftstrafen zu rechnen. Für das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer in der Region Kurdistan-Irak werden hohe Geldstrafen erhoben.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Personen, die sich in diesen Gebieten aufhalten, sollten weiterhin alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.
Die Zahl der terroristischen Anschläge hat seit 2013 im gesamten Land zugenommen, dieser Trend setzt sich 2016 weiter fort.
Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Mossul-Staudamm
Die zum Erhalt der strukturellen Stabilität des Mossul-Staudammes notwendigen Sanierungsmaßnahmen konnten in den letzten Jahren nur unzureichend durchgeführt werden. Verlässliche Prognosen über die Stabilität des Dammes können nicht abgegeben werden. Ein Bruch oder seine Beschädigung, mit potenziellen Überflutungen am weiteren Verlauf des Tigris, können nicht ausgeschlossen werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 06.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 06.12.2016 (Unverändert gültig seit: 06.12.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung

Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf:

Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.


Die terroristische Organisation IS konnte zwar zuletzt zurückgedrängt werden, kontrolliert aber weiterhin Teile der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din und Anbar. Es muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak
(Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja).

Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.

In den von der terroristischen Organisation IS kontrollierten Teilen der Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta’mim. Auch in der Hauptstadt Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen.

Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Es wird empfohlen sich bei solchen Reisen nach Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (http://elefand.diplo.de) einzutragen.

Die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen und südlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen, die Sicherheitslage ist aber aufgrund der Nähe zum IS-kontrollierten Gebiet auch hier weiter angespannt. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen der Region Kurdistan-Irak und den Nachbarstaaten, insbesondere Syrien, ist in der Region Kurdistan-Irak mit hohen Haftstrafen zu rechnen. Für das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer in der Region Kurdistan-Irak werden hohe Geldstrafen erhoben.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Im Herbst 2016 ist es erneut zu einem weiteren Anstieg gekommen. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.

Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.

Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

Mossul-Staudamm
Die zum Erhalt der strukturellen Stabilität des Mossul-Staudammes notwendigen Maßnahmen konnten in den letzten Jahren nur unzureichend durchgeführt werden. Sie wurden 2016 wieder aufgenommen, verlässliche Prognosen über die Stabilität des Dammes können nicht abgegeben werden. Ein Bruch oder seine Beschädigung, mit potenziellen Überflutungen am weiteren Verlauf des Tigris, können nicht ausgeschlossen werden.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 20.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 20.12.2016 (Unverändert gültig seit: 20.12.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.


Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig.

HIV/ Aids
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen. Zum Schutz vor cutaner Leishmaniose und des Krim-Kongo Haemorrhagisches Fieber sollten Maßnahmen zum Insektenschutz angewendet werden.

Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 23.05.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 23.05.2017 (Unverändert gültig seit: 23.05.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung

Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf
Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf:

Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja).

Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.

In den von der terroristischen Organisation IS kontrollierten Teilen der Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta’mim sowie auch für die Provinz Diyala. Auch in Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.

In der Provinz Basra im Süden des Landes kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bewaffneter Gruppierungen. In Basra und den angrenzenden Provinzen besteht ebenfalls das Risiko von Entführungen.

Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Es wird bei solchen Reisen nach Irak empfohlen, möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad oder dem Deutschen Generalkonsulat Erbil Kontakt aufzunehmen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

Die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen und südlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen, die Sicherheitslage ist aber aufgrund der Nähe zum IS-kontrollierten Gebiet auch hier weiter angespannt. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen der Region Kurdistan-Irak und den Nachbarstaaten, insbesondere Syrien, ist in der Region Kurdistan-Irak mit hohen Haftstrafen zu rechnen. Für das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer in der Region Kurdistan-Irak werden hohe Geldstrafen erhoben.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.

Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der sogenannten Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.

Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 21.09.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 21.09.2017 (Unverändert gültig seit: 21.09.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
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Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.


Die Regierung der Region Kurdistan-Irak hat für den 25. September 2017 ein Referendum über die Unabhängigkeit kurdischer Gebiete des Irak angekündigt. Es kann zu einer Zunahme gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Unabhängigkeit kommen. In der Region Kurdistan-Irak wird zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, Menschenansammlungen sowie Wahllokale unbedingt zu meiden.

Mit einer weiteren Eskalation der ohnehin angespannten Lage in den umstrittenen Gebieten in den Provinzen Kirkuk, Salah Al-Din, Niniwa und Diyala ist zu rechnen.

Die terroristische Organisation IS konnte zwar zuletzt zurückgedrängt werden, kontrolliert aber weiterhin Teile der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din und Anbar. Es muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 27.09.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 27.09.2017 (Unverändert gültig seit: 27.09.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf

Die zivile Luftfahrtbehörde des Irak hat angekündigt, dass es voraussichtlich ab Freitag, 29. September 2017, 18 Uhr Ortszeit, bis auf Weiteres zur Aussetzung aller internationalen Flüge von und nach den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak kommen wird. Betroffen hiervon sind die Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah. Das Generalkonsulat Erbil hat keine Möglichkeit sicherzustellen, dass eine reguläre Reise von den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak über andere irakische Flughäfen gewährleistet sein wird.

Nationale Flüge innerhalb des Iraks sind hiervon nach aktuellem Stand nicht betroffen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Reiseplanungen und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf.

Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass eine Reise über irakische Flughäfen, (z.B. Bagdad) nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist.

Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf:

Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.


Die Regierung der Region Kurdistan-Irak hat für den 25. September 2017 ein Referendum über die Unabhängigkeit kurdischer Gebiete des Irak angekündigt. Es kann zu einer Zunahme gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Unabhängigkeit kommen. In der Region Kurdistan-Irak wird zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, Menschenansammlungen sowie Wahllokale unbedingt zu meiden.

Mit einer weiteren Eskalation der ohnehin angespannten Lage in den umstrittenen Gebieten in den Provinzen Kirkuk, Salah Al-Din, Niniwa und Diyala ist zu rechnen.

Die terroristische Organisation IS konnte zwar zuletzt zurückgedrängt werden, kontrolliert aber weiterhin Teile der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din und Anbar. Es muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 13.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand 13.11.2017 (Unverändert gültig seit: 13.11.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 12. November 2017 ereignete sich in der iranischen Provinz Kermanshah in der Grenzregion zwischen dem Iran und dem Irak ein Erdbeben der Stärke 7,3, das auch im Irak zahlreiche Todesopfer forderte und Sachschäden verursachte. Es ist mit Erdrutschen und Nachbeben in der Region zu rechnen.

Reisende werden gebeten, besonders umsichtig zu sein und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten, siehe auch Naturkatastrophen.

Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Geoforschungszentrum Potsdam.
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