Reisewarnung Syrien 20.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Syrien 20.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise bzw. die Reisewarnung für Syrien seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 02.12.2005 - 18.08.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 31.10.2011

Letzte Änderung:
- Reisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

Die im März 2011 in einzelnen Orten und Städten begonnenen Demonstrationen gegen das Regime finden mittlerweile im ganzen Land statt. Das Militär und die Sicherheitskräfte gehen mit Gewalt und großer Brutalität gegen die Demonstranten vor. An zahlreichen Orten kommt es auch zu Gegengewalt durch desertierte Soldaten der syrischen Streitkräfte oder lokale Gruppen. Fanden die Demonstrationen ursprünglich vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen statt, so finden sie jetzt täglich statt. Tote und Verletzte gibt es in vielen Städten Syriens. Schwerpunkte der gewalttätigen Auseinandersetzungen sind die Regionen Homs und Hama in Mittelsyrien, das Umland von Damaskus, die Provinz Idlib im Norden, und die südsyrische Region Deraa (Hauran). Demonstrationen finden auch im kurdisch geprägten Nordosten des Landes und am Unterlauf des Euphrat statt. Die Innenstädte von Damaskus und Aleppo sind bislang von großen gewalttätige n Auseinandersetzungen verschont geblieben. Ob das in Zukunft auch so bleibt, ist nicht vorherzusagen.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten unbedingt Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird von Überlandfahrten auch auf der Autobahn abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste richteten sich bislang nicht gegen Ausländer.

Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Insbesondere in der Provinz Idlib laufen gegenwärtig im syrisch-türkischen Grenzgebiet Einsätze des syrischen Militärs, in deren Folge es zu Flüchtlingsbewegungen in Richtung Türkei kommt. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Das syrische Militär führt außerdem in und um die Städte g Deir Ez Zor und Abu Kamal Operationen durch.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine generellen Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.

Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land hatte sich in den letzten Jahren mehr und mehr für den internationalen Tourismus geöffnet. Aufgrund der innenpolitischen Lage im ganzen Land sind seit Mitte 2011 jedoch faktisch keine Touristen mehr in Syrien. Aufgrund der Sanktionen der USA und der EU gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in Landeswährung bezahlt werden.

Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.

Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h. Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
  • Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
  • Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
  • Personalausweis Nein
  • Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
  • Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
  • Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
  • Personalausweis Nein
  • Vorläufiger Personalausweis Nein
  • Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen
Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.

Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).

Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.

Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen http://www.rki.de Impfschutz gegen:
  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.

HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reisewarnung Syrien 13.01.2012 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 13.01.2012

Letzte Änderung:
- Reisewarnung - Ausreiseaufforderung


Reisewarnung - Ausreiseaufforderung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf.
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Reisewarnung Syrien 27.03.2012 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 27.03.2012

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen (Doppelstaater)


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Botschaft in Damaskus für den Besucherverkehr geschlossen ist und im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.


Die im März 2011 in einzelnen Orten und Städten begonnenen Demonstrationen gegen das Regime finden mittlerweile im ganzen Land statt. Das Militär und die Sicherheitskräfte gehen weiterhin mit Gewalt und großer Brutalität gegen die Demonstranten vor. An zahlreichen Orten kommt es auch zu Gegengewalt durch desertierte Soldaten der syrischen Streitkräfte oder lokale bewaffnete Gruppen. Fanden die Demonstrationen ursprünglich vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen statt, so finden sie jetzt täglich statt. Tote und Verletzte gibt es in vielen Städten Syriens. Schwerpunkte der gewalttätigen Auseinandersetzungen sind die Regionen Homs und Hama in Mittelsyrien, das Umland von Damaskus, die Provinz Idlib im Norden, und die südsyrische Region Deraa (Hauran). Demonstrationen finden auch im kurdisch geprägten Nordosten des Landes und am Unterlauf des Euphrat statt. Mittlerweile ist es auch in den Innenstädten von Damaskus und Aleppo zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Verschlimmert hat sich die Sicherheitslage gerade auch in diesen beiden Städten durch mehrere schwere Bombenanschläge seit Ende Dezember 2011. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Sicherheitslage im ganzen weiter verschlechtern wird.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten unbedingt Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird von Überlandfahrten auch auf der Autobahn abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, gleichwohl sind schon mehrere ausländische Staatsangehörige Opfer der Gewalt im Lande geworden.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es auch Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für ausgewählte deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Im ganzen Land, aber gerade auch in der nördlichen, an die Türkei angrenzende Provinz Idlib laufen gegenwärtig Einsätze des syrischen Militärs, in deren Folge es zu Flüchtlingsbewegungen in Richtung Türkei kommt. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Das syrische Militär führt außerdem immer wieder in und um die Städte Deir Ez Zor und Abu Kamal Operationen durch.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine generellen Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h. Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis derzeit nicht möglich, da die Botschaft bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.
Mit sofortiger Wirkung können männliche syrische Staatsangehörige zwischen 18 und 40 Jahren Syrien nur mit einer Ausreisegenehmigung des zuständigen Militärbüros in Richtung Türkei, Jordanien und den Irak verlassen. Für den Libanon gilt dies vorerst nicht. Es ist davon auszugehen, dass diese neue Regelung auch für Personen mit syrischer und deutscher Staatsangehörigkeit gilt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reisewarnung Syrien 28.03.2012 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 28.03.2012

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Doppelstaater)


Allgemeine Reiseinformationen
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h. Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis derzeit nicht möglich, da die Botschaft bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Syrien 24.07.2012 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 24.07.2012

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Botschaft in Damaskus für den Besucherverkehr geschlossen ist und im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.


Der im März 2011 in einzelnen Orten und Städten begonnene Aufstand gegen das Regime findet mittlerweile im ganzen Land statt. Das Militär und die Sicherheitskräfte gehen weiterhin mit Gewalt und großer Brutalität gegen Demonstranten und bewaffnete Aufständische vor. An zahlreichen Orten kommt es zu Gegengewalt durch desertierte Soldaten der syrischen Streitkräfte oder lokale bewaffnete Gruppen. Täglich sind zahlreiche Zusammenstöße zu beobachten. Zahlreiche Tote und Verletzte gibt es regelmäßig in Dörfern und Städten Syriens. Inzwischen haben sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen praktisch auf das gesamte Land ausgebreitet. Dort wo nicht offen gekämpft wird, zerfallen die staatlichen Strukturen und das allgemeine Gewaltrisiko steigt. Zudem sind Transportmöglichkeiten teilweise nicht mehr verfügbar. Schwerpunkte der militärischen Gewalt sind die Regionen Homs und Hama in Mittelsyrien, die Provinz Idlib im Norden und die südsyrische Region Deraa (H auran). Inzwischen sind auch die beiden größten Städte des Landes Damaskus und Aleppo betroffen. Der kurdisch geprägte Nordosten des Landes und am Unterlauf des Euphrat ist teilweise nicht mehr unter Kontrolle der Regierung. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Sicherheitslage im Ganzen weiter verschlechtern wird.
Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten das Land wenn möglich umgehend verlassen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sind zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen. Aufgrund der Gefahren wird von Überlandfahrten grundsätzlich abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste und die gewalttätigen Auseinandersetzungen richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, gleichwohl sind schon mehrere ausländische Staatsangehörige Opfer der Gewalt im Lande geworden. Es wächst auch die Gefahr von Entführungen zu Erpressungszwecken.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es auch Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für ausgewählte deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Im ganzen Land, aber gerade auch in der nördlichen, an die Türkei angrenzende Provinz Idlib laufen gegenwärtig Einsätze des syrischen Militärs, in deren Folge es zu Flüchtlingsbewegungen in Richtung Türkei kommt. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Das syrische Militär führt außerdem immer wieder in und um die Städte Deir Ez Zor und Abu Kamal Operationen durch.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine generellen Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Birgitt
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Beiträge: 35201
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Syrien 30.07.2012 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 30.07.2012

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf.Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Botschaft in Damaskus für den Besucherverkehr geschlossen ist und im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.


Der im März 2011 in einzelnen Orten und Städten begonnene Aufstand gegen das Regime findet mittlerweile im ganzen Land statt. Das Militär und die Sicherheitskräfte gehen weiterhin mit Gewalt und großer Brutalität gegen Demonstranten und bewaffnete Aufständische vor. An zahlreichen Orten kommt es zu Gegengewalt durch desertierte Soldaten der syrischen Streitkräfte oder lokale bewaffnete Gruppen. Täglich sind zahlreiche Zusammenstöße zu beobachten. Zahlreiche Tote und Verletzte gibt es regelmäßig in Dörfern und Städten Syriens. Inzwischen haben sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen praktisch auf das gesamte Land ausgebreitet. Dort wo nicht offen gekämpft wird, zerfallen die staatlichen Strukturen und das allgemeine Gewaltrisiko steigt. Zudem sind Transportmöglichkeiten teilweise nicht mehr verfügbar. Schwerpunkte der militärischen Gewalt sind die Regionen Homs und Hama in Mittelsyrien, die Provinz Idlib im Norden und die südsyrische Region Deraa (H auran). Inzwischen sind auch die beiden größten Städte des Landes Damaskus und Aleppo betroffen. Der kurdisch geprägte Nordosten des Landes und der Unterlauf des Euphrat sind teilweise nicht mehr unter Kontrolle der Regierung. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Sicherheitslage im Ganzen weiter verschlechtern wird.
Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten das Land wenn möglich umgehend verlassen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sind zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen. Aufgrund der Gefahren wird von Überlandfahrten grundsätzlich abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste und die gewalttätigen Auseinandersetzungen richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, gleichwohl sind schon mehrere ausländische Staatsangehörige Opfer der Gewalt im Lande geworden. Es wächst auch die Gefahr von Entführungen zu Erpressungszwecken.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es auch Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für ausgewählte deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Im ganzen Land, aber gerade auch in der nördlichen, an die Türkei angrenzende Provinz Idlib laufen gegenwärtig Einsätze des syrischen Militärs, in deren Folge es zu Flüchtlingsbewegungen in Richtung Türkei kommt. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Das syrische Militär führt außerdem immer wieder in und um die Städte Deir Ez Zor und Abu Kamal Operationen durch.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Reisen über Land und auf dem Luftweg
Von Überlandfahrten wird strikt abgeraten. Nur noch wenige private Fluglinien bedienen den syrischen Luftraum.
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Auswärtiges Amt


Nun ist auch der Passus "Reisen über Land und auf dem Luftweg" den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden.

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Reisewarnung Syrien 06.08.2012 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 06.08.2012

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung (3. Absatz - Sanktionen gegen Syrian Arab Airlines - neu)


Seit dem 24.07.2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger im Normalfall eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
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Reisewarnung Syrien 27.06.2013 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 27.06.2013

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf.Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen ist und keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.


Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist mittlerweile in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die alle Städte und Regionen betrifft. Täglich steigt die Zahl der Toten und Verletzten beträchtlich an. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko steigt. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern nehmen zu. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten das Land wenn möglich umgehend verlassen.

Am 25.06.2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften kontrollierte Gebiete.

Seit dem 24.07.2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger im Normalfall eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Die ICAO warnt vor ernstzunehmenden Sicherheitsrisiken für den zivilen Flugverkehr in Syrien. Es wird dringend geraten, den Flugraum über Syrien zu meiden und auf Alternativrouten auszuweichen.
Auswärtiges Amt
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Reisewarnung Syrien 08.05.2014 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 08.05.2014

Letzte Änderungen:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Die WHO hat am 05.05.2014 Syrien aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Reisewarnung Syrien 24.07.2014 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 24.07.2014

Letzte Änderungen:
- Reisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen ist und keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.


Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist mittlerweile in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die alle Städte und Regionen betrifft. Täglich steigt die Zahl der Toten und Verletzten beträchtlich an. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko steigt. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern nehmen zu. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften kontrollierte Gebiete.

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Ausländer können (ebenso wie Syrer) auch zum Opfer von fundamentalistischen Jihadisten werden. Die seit dem 05.06.2014 in Irak eskalierende Gewalt hat auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Syrien. Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen durch ISIL in Irak und Syrien sind besorgniserregend. In Raqqa kontrolliert ISIL seit Dezember 2013 die gleichnamige Provinzhauptstadt. Weitere Schwerpunkte sind die Provinzen Deir Ez-Zoor und Aleppo.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es eine erhöhte terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak, Jordaniens und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen drei Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Große Flüchtlingsbewegungen finden statt in die angrenzenden Nachbarländer, v. a. nach Libanon, nach Jordanien und in die Türkei. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden.

Fotografieren
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Aufgrund der Lage im ganzen Land sind seit Mitte 2011 faktisch keine Touristen mehr in Syrien. Aufgrund der Sanktionen der USA und der EU gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.

Hinweise für Doppelstaater
Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten - auch bei der besuchsweisen - Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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Reisewarnung Syrien 17.02.2015 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 17.02.2015

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung


Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.

Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.

Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die alle Städte und Regionen betrifft. Täglich werden landesweit zwei- bis dreistellige Zahlen von Toten und Verletzten gemeldet. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern sind in allen Landesteilen eine weitere große Gefahr. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften oder der Terrororganisation ISIS kontrollierte Gebiete.
Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Ausländer können ebenso wie Syrer auch zum Opfer gewaltbereiter Jihadisten werden. Die Terrororganisation ISIS kontrolliert große Teile des Ostens Syriens mit den Provinzen Raqqa und Deir ez-Zor sowie auch Teile der Provinzen al-Hasakeh und Aleppo. Die Al-Qaida zuzurechnende Nusra-Front (Jabhat al-Nusra) hat ihren Operationsschwerpunkt in den Provinzen Idlib, Quneitra und Dara.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak, Jordaniens und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen drei Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak
Große Flüchtlingsbewegungen finden statt in die angrenzenden Nachbarländer, v. a. nach Libanon, nach Jordanien und in die Türkei. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden.

Fotografieren
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
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Reisewarnung Syrien 15.03.2016 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 15.03.2016

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige)


Einreise und Zoll
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.

Hinweise für Doppelstaater
Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten - auch bei der besuchsweisen - Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reisewarnung Syrien 22.12.2016 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 22.12.2016

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de )
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), unbedingt auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Poliomyelitis
2013 gab es einen Ausbruch. Der letzte Fall trat in 2014 auf.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkolose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau war zumindest in Damaskus gut bis befriedigend, eine aktuelle Reevaluierung steht aus. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/).
Auswärtiges Amt
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Reisewarnung Syrien 25.07.2017 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 25.07.2017

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.


Aktueller medizinischer Hinweis
Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Die WHO berichtet seit Anfang März 2017 über neu aufgetretene Infektionen mit dem Poliovirus Typ 2 (cVDPV2), deren Ursprung impfassoziiert ist, d.h. die Viren sind durch Mutation von Impfviren in der Umwelt entstanden. Mittlerweile wurden ca. 30 Erkrankungsfälle in den Provinzen Deir Ez-Zor und Raqqa gemeldet und eine Impfkampagne mit oralem Poliomyelitis-Impfstoff wurde begonnen.
Bei notwendigen Reisen nach Syrien wird eine Polioimpfung dringend empfohlen, sie ist Pflicht für alle aus Syrien Ausreisenden.

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de )
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), unbedingt auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko war vor dem Bürgerkrieg insgesamt gering.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

Medizinische Versorgung
Bedingt durch den seit 2011 anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten. Eine ausreichende Versorgung kann nur in einigen vom Regime gehaltenen Gebieten sichergestellt werden, doch auch hier kann es zu gravierenden Einschränkungen kommen. In Gebieten die nicht vom Regime kontrolliert werden, ist die medizinische Versorgung meist katastrophal. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption sollte abgeschlossen werden, allerdings wird diese Versicherung in vielen Teilen des Landes aufgrund der Mangelversorgung keinen Nutzen haben.
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Gruß
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Reisewarnung Syrien 19.09.2017 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 19.09.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.


Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die grundsätzlich alle Städte und Regionen betrifft. Nahezu täglich werden landesweit Tote und Verletzte gemeldet. Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern sind in allen Landesteilen eine weitere große Gefahr. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften oder von IS kontrollierte Gebiete.

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Ausländer können ebenso wie Syrer auch zum Opfer gewaltbereiter Jihadisten werden. Die Terrororganisation IS ist in den vergangenen Monaten zwar militärisch zunehmend unter Druck geraten, ist jedoch weiterhin im Osten Syriens in den Provinzen Raqqa und Deir ez-Zor sowie auch in Teilen der Provinzen al-Hasakeh und Aleppo präsent. Die Al-Qaida-nahe Hayat Tahrir al-Sham (vormals Jabhat Fatah al-Sham bzw. Jabhat al-Nusra) kontrolliert seit 20.07. weitgehend die Provinz Idlib. Extremistische Gruppen operieren zudem weiterhin in Teilen der Provinzen Quneitra und Dara.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak, Jordaniens und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen drei Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei, zum Libanon und zum Irak
Große Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt, v. a. nach Libanon, nach Jordanien und in die Türkei. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Fotografieren
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Krisenvorsorgeliste
Es wird dringend empfohlen, bei beabsichtigten Reisen nach Syrien frühzeitig Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufzunehmen und sich möglichst schon vor Abreise in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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