Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 07.07.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 07.07.2016
(Unverändert gültig seit: 07.07.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten. Dort kam es u. a. am 3. Januar 2016 erneut zu kleineren Demonstrationen.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.

Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
Am 4. Juli 2016 gab es eine Serie von Selbstmordanschlägen bzw. versuchten Anschlägen in Djidda, Qatif und Medina, bei der mehrere saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen. Im August 2015 gab es ein Selbstmordattentat in einer auf einem Compound der saudischen Bereitschaftspolizei gelegenen Moschee. Zuvor kam es bei zwei im Mai 2015 durchgeführten Anschlägen auf schiitische Moscheen in der Ostprovinz zu zahlreichen Opfern. Weitere Anschläge auf schiitische Einrichtungen und auf saudische Sicherheitskräfte sind möglich.
Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav.
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: +966 11 2776 900
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://riad.diplo.de
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 24.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 24.10.2016
(Unverändert gültig seit: 24.10.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten. Dort kam es u. a. am 3. Januar 2016 erneut zu kleineren Demonstrationen.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.

Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts mehrere Raketen aus dem Jemen ein, im Oktober 2016 wurden dabei zwei Ausländer verwundet. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan.
Auch der südwestlichste Teil der Provinz Riad kann Ziel von Raketenangriffen sein, aber angesichts sich in der Vergangenheit vergrößernder Reichweiten der genutzten Raketen sind auch Angriffe auf andere Orte nicht auszuschließen.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
In den vergangenen 12 Monaten kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten. Am 4. Juli 2016 führten Selbstmordattentäter Angriffe in Djidda, Qatif und Medina durch. Während zwei der Angriffe fehlschlugen, kamen in Medina mehrere saudische Sicherheitskräfte ums Leben.
Ab September 2014 hat es auch einige Angriffe auf westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Das saudische Innenministerium weist jedoch auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav.
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: +966 11 2776 900
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://riad.diplo.de
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 29.11.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi-Arabien:

Stand 29.11.2016 (Unverändert gültig seit: 29.11.2016)
Letzte Änderungen:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten. Dort kam es u. a. am 3. Januar 2016 erneut zu kleineren Demonstrationen.

Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.


Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts mehrere Raketen aus dem Jemen ein, im Oktober 2016 wurden dabei zwei Ausländer verwundet. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan.

Auch die Provinzen Bahah und Makkah und der südwestlichste Teil der Provinz Riad können Ziel von Raketenangriffen sein. Angesichts sich in der Vergangenheit vergrößernder Reichweiten der genutzten Raketen sind auch Angriffe auf andere Provinzen nicht auszuschließen.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
In den vergangenen 12 Monaten kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten. Am 4. Juli 2016 führten Selbstmordattentäter Angriffe in Djidda, Qatif und Medina durch. Während zwei der Angriffe fehlschlugen, kamen in Medina mehrere saudische Sicherheitskräfte ums Leben.

Ab September 2014 hat es auch einige Angriffe auf westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Das saudische Innenministerium weist jedoch auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der

General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi-Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.

Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav.

Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.

Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: +966 11 2776 900
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://riad.diplo.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 01.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi-Arabien:

Stand 01.02.2017 (Unverändert gültig seit: 01.02.2017)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise bzw. Visumsbeantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handwerkskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Konsularabteilung
Tel: +49 30 88925200
Fax: +49 30 88925103
E-Mail: konsulat-saudi-embassy@t-online.de
Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 06.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 06.06.2017
(Unverändert gültig seit: 06.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.
Reisende über Doha von und nach Saudi-Arabien werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge ggf. umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 05.11.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 05.11.2017
(Unverändert gültig seit: 05.11.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am Abend des 04.11. fing‎ die saudische Luftabwehr nach saudischen Angaben eine aus Jemen kommende Rakete über Riad ab. Teile der Rakete gingen demzufolge auf dem Flughafengelände nieder. Es gab keine Verletzten und nur geringen Sachschaden. Der Flugbetrieb wurde vorübergehend unterbrochen. Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Flüge bei den entsprechenden Fluggesellschaften zu informieren.
Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.
Reisende über Doha von und nach Saudi-Arabien werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge ggf. umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 09.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi-Arabien:

Stand 09.11.2017 (Unverändert gültig seit: 09.11.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise
Am Abend des 04.11.2017 fing‎ die saudische Luftabwehr eine aus Jemen kommende Rakete über Riad ab. Teile der Rakete gingen auf dem Flughafengelände nieder. Es gab keine Verletzten und nur geringen Sachschaden. Der Flugbetrieb wurde vorübergehend unterbrochen.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.

Reisende über Doha von und nach Saudi-Arabien werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge ggf. umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten.

Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.

Auswirkungen des Jemenkonflikts

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts mehrere Raketen aus dem Jemen ein, im Oktober 2016 wurden dabei zwei Ausländer verwundet. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan.

Auch die Provinzen Bahah und Makkah und der südwestlichste Teil der Provinz Riad können Ziel von Raketenangriffen sein. Angesichts sich in der Vergangenheit vergrößernder Reichweiten der genutzten Raketen sind auch Angriffe auf andere Provinzen nicht auszuschließen.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.

Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
In den vergangenen 12 Monaten kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten. Am 4. Juli 2016 führten Selbstmordattentäter Angriffe in Djidda, Qatif und Medina durch. Während zwei der Angriffe fehlschlugen, kamen in Medina mehrere saudische Sicherheitskräfte ums Leben.

Ab September 2014 hat es auch einige Angriffe auf westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Das saudische Innenministerium weist jedoch auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf mit der General Commission for Tourism & Antiquities.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.

Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav. Bei Schwierigkeiten mit der Online-Registrierung wird um Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft Riad gebeten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 15.11.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 15.11.2017
(Unverändert gültig seit: 15.11.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Am Abend des 4. November 2017 fing‎ die saudische Luftabwehr eine aus Jemen kommende Rakete über Riad ab. Teile der Rakete gingen auf dem Flughafengelände nieder. Es gab keine Verletzten und nur geringen Sachschaden.
Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.
Reisende über Doha von und nach Saudi-Arabien werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge ggf. umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.
Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts mehrere Raketen aus Jemen ein. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan. Auch die Provinzen Bahah, Makkah und die Provinz Riad können Ziel von Raketenangriffen sein. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen sind auch Angriffe auf andere Provinzen nicht auszuschließen.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt. Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
In den vergangenen 12 Monaten kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten. Am 4. Juli 2016 führten Selbstmordattentäter Angriffe in Djidda, Qatif und Medina durch. Während zwei der Angriffe fehlschlugen, kamen in Medina mehrere saudische Sicherheitskräfte ums Leben. Ab September 2014 hat es auch einige Angriffe auf westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Das saudische Innenministerium weist jedoch auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf mit der General Commission for Tourism & Antiquities.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 28.11.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 28.11.2017
(Unverändert gültig seit: 28.11.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Aktuelle Hinweise
Am Abend des 4. November 2017 fing‎ die saudische Luftabwehr eine aus Jemen kommende Rakete über Riad ab. Teile der Rakete gingen auf dem Flughafengelände nieder. Es gab keine Verletzten und nur geringen Sachschaden.
Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamia) in der Ostprovinz dringend abgeraten.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete, Moscheen zu besuchen. Reisende sollten Menschenansammlungen in jedem Fall meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.


Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Najran gekommen.
Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts Raketen aus Jemen ein. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan.
Auch die Provinzen Al Bahah, Mekka und Riad waren und können weiterhin – wie aus Jemen angekündigt - Ziel von Raketenangriffen sein. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen sind Angriffe auch auf andere Provinzen nicht auszuschließen.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
In den vergangenen 12 Monaten kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten und bei denen saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Dennoch wird empfohlen, stets wachsam zu sein, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage zu informieren.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf mit der General Commission for Tourism & Antiquities.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft. Ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 20.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 20.12.2017
(Unverändert gültig seit: 20.12.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 4. November und 19. Dezember 2017 fing‎ die saudische Luftabwehr zwei aus Jemen kommende Raketen in der Nähe von Riad ab. Personenschäden waren nicht zu beklagen. Der Flugbetrieb von und nach Riad verläuft weiterhin normal.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 26.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 26.03.2018
(Unverändert gültig seit: 26.03.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
In der Nacht vom 25. auf den 26. März 2018 wurden ballistische Raketen aus Jemen auf Riad, Khamis Mushait, Najran und Jizan abgeschossen, die abgefangen werden konnten. Eine Person wurde nach saudischen Angaben durch herabfallende Raketenteile getötet, zwei weitere wurden verletzt. Der Flugbetrieb von und nach Riad verläuft nach kurzen Unterbrechungen wieder normal.
Bereits am 4. November und am 19. Dezember 2017 hatte es‎ bereits Raketenangriffe gegeben.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Des Weiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hadsch-Pilgerfahrt erforderlich.
Reisende unter 15 Jahren, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, in dem noch Wildvirusfälle gemeldet werden, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter www.hajinformation.com abgerufen werden.

Dengue-Fieber
Dengue wird an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

Malaria
Die Übertragung erfolgt im Südwesten des Landes, bes. nach den Regenfällen im Winter (86 % Malaria tropica) durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Stand-By-Medikation sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

Weitere Infektionskrankheiten
Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift Valley Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, lange Kleidung). Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann Brucellose übertragen werden. Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 12.04.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 12.04.2018
(Unverändert gültig seit: 12.04.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 11. April 2018 wurden erneut Raketen aus Jemen auf die Städte Abha, Jizan und Riad abgeschossen, die abgefangen werden konnten. Der Flugbetrieb von und nach Riad wurde nicht unterbrochen.
Bereits am 4. November, am 19. Dezember 2017 sowie am 25. März 2018 gab es‎ Raketenangriffe auf Riad.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 11.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi-Arabien:

Stand: 11.05.2018 (Unverändert gültig seit: 11.05.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise

Am 9. Mai 2018 wurden erneut Raketen aus Jemen auf die Hauptstadt Riad abgeschossen, die abgefangen werden konnten. Der Flugbetrieb von und nach Riad wurde nicht unterbrochen.

Seit Anfang November 2017 kommt es immer wieder zu‎ Raketenangriffen auf Riad, Abha und Jizan. Die Angriffe konnten weitestgehend schadlos abgefangen werden, jedoch sind diese weiterhin auch auf andere Ziele nicht gänzlich auszuschließen.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu befolgen, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Transitreisen auf dem Landweg (beispielsweise in die Vereinigten Arabischen Emirate) sind nicht möglich. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich.

Ramadan/Besondere Verhaltenshinweise
Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit in der Öffentlichkeit weiterhin einen bodenlangen, schwarzen Umhang und Kopftuch tragen.

Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.

Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der saudische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, Bargeld kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von Euro- und US-Dollar.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 25.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 25.06.2018
(Unverändert gültig seit: 25.0.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. Juni 2018 wurden erneut Raketen aus Jemen auf die Hauptstadt Riad abgeschossen, die abgefangen werden konnten. Der Flugbetrieb von und nach Riad wurde nicht unterbrochen.
Seit Anfang November 2017 kommt es immer wieder zu‎ Raketenangriffen auf Riad, Abha und Jizan. Die Angriffe konnten weitestgehend schadlos abgefangen werden, jedoch sind diese weiterhin auch auf andere Ziele nicht gänzlich auszuschließen.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu befolgen, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.

Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit dem 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt, so dass mit erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen ist..
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 10.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 10.12.2018
(Unverändert gültig seit: 10.12.2018)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Des Weiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hadsch- und Umrah-Pilgerfahrt erforderlich, die nicht älter als drei Jahre und frischer als 10 Tage sein darf.
Reisende, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen, die nicht länger als vier Wochen vor Einreise zurückliegen darf.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter www.hajinformation.com abgerufen werden.

Dengue-Fieber
Dengue wird an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in ländlichen Provinzen im Südwesten (P. falciparum 99 %, P. vivax 1 %). Die Städte Jeddah, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Stand-By-Medikation sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

Weitere Infektionskrankheiten
Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift Valley Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, lange Kleidung). Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann Brucellose übertragen werden. Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten