Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 13.03.2017

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 13.03.2017 (Unverändert gültig seit: 13.03.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist ohne Visum nur noch für Besitzer eines regulären deutschen, elektronischen Reisepasses möglich. Inhaber von vorläufigen Reisepässen benötigen seit kurzem wieder ein Visum, das vor der Einreise beantragt werden muss.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, elektronischen Reisepasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen benötigen seit kurzem jedoch ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss.
Die jüngst erforderliche Visumspflicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe ist noch nicht auf der Webseite der Botschaft der VAE in Berlin veröffentlicht, es ist aber bereits zu Zurückweisungen durch Fluggesellschaften gekommen. Inhabern von vorläufigen Reisepässen wird daher dringend empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der Botschaft der VAE in Berlin aufzunehmen und dort ein Visum zu beantragen.

Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreisebestimmungen erfragt werden.

Sonstiges
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.

Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die Botschaft Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei und anschließendes Verlustprotokoll der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich.

Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich.
Arbeitsaufnahme

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 29.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 29.03.2017 (Unverändert gültig seit: 29.03.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Inhabern von vorläufigen Reisepässen wurde bereits in mehreren Fällen die Beförderung in die Emirate abgelehnt. Sie sollten daher vor Reiseantritt noch einen regulären, elektronischen Reisepass beantragen, notfalls im Expressverfahren, siehe

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, elektronischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen wurden bereits in mehreren Fällen durch Fluggesellschaften zurückgewiesen. Derzeit gibt es Unklarheiten, ob Inhaber von vorläufigen Reisepässen Visa benötigen und wo diese ggfs. erteilt werden können.
Daher wird Inhabern vorläufiger Reisepässe empfohlen, noch vor Reiseantritt einen regulären, elektronischen Reisepass, ggfs. im Expressverfahren zu beantragen. Weitere Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen.

Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin erfragt werden.

Sonstiges
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.

Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die Botschaft Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei und anschließendes Verlustprotokoll der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich.

Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 18.04.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 18.04.2017 (Unverändert gültig seit: 18.04.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, Inhaber von regulären, elektronischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, elektronischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Behilflich bei der Ausstellung eines solchen Visums können in der Regel Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen.

Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin erfragt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 05.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 05.06.2017
(Unverändert gültig seit: 05.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 05.Juni 2017 haben die VAE die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Ab 06. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.
Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, elektronischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 06.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 06.06.2017
(Unverändert gültig seit: 06.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 5. Juni 2017 haben die VAE die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.
Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Nach vorliegenden Informationen kann zudem nicht nur katarischen Staatsangehörigen, sondern auch Ausländern mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) in ihren Pässen die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden.
Deutsche Staatsangehörige mit katarischen „residence permits“ in ihrem Pass sollten daher ihre Reisepläne überdenken und ggfs. ändern, für dringend notwendige Reisen in die VAE können sie die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses prüfen lassen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, elektronischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die VAE können nur die Auslandsvertretungen der VAE erteilen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 09.06.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 09.06.2017 (Unverändert gültig seit: 09.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 5. Juni 2017 haben die VAE die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.

Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.

Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, elektronischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die VAE können nur die Auslandsvertretungen der VAE erteilen.
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 30.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 5. Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.

Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.

Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, biometrischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Allen Reisenden wird daher empfohlen, rechtzeitig (ggf. im Expressverfahren) einen biometrischen Reisepass zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die VAE können nur die Auslandsvertretungen der VAE erteilen.
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 11.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand: 11.12.2017 (Unverändert gültig seit: 11.12.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen (Reisen im Land-Grenzübergänge)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Vorläufiger Reisepass)

Aktuelle Hinweise
Anfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen, bis auf weiteres sind alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.

Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.
Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen im Land / Straßenverkehr
Die Grenzübergänge auf der Dubai Hatta Road E 44 sind westlich von Hatta seit 2015 für Ausländer gesperrt. Die Umfahrung erfolgt über die E 55, die E 102 und die Straße 42. Der Grenzübergang östlich von Hatta im weiteren Verlauf der E 44 ist für Ausländer geöffnet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise mit vorläufigen Reisepässen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr möglich. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis VAE 28.09.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand: 28.09.2018 (Unverändert gültig seit: 28.09.2018)

Letzte Änderungen:
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen.

Seit Einführung des „UAE Cyber Law“ 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.

In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Personen, die in den VAE offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen vor Ort hinterlassen haben, können deswegen auch nach längerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur Begleichung der Forderung vorläufig festgenommen werden.

Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. "cross-dressing" sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 12.11.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 12.11.2018
(Unverändert gültig seit: 12.11.2018)

Letzte Änderungen:
Besondere Zollvorschriften (Medikamenteneinfuhr, Präzisierungen)


Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED, die Ausfuhr uneingeschränkt möglich.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Ausführliche Informationen bietet die Webseite der VAE „Controlled Medicines“ Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE Behörden unterliegen, ist seit kurzem zusätzlich über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums online eine Einfuhrerlaubnis zu beantragen. Dort sind auch Richtlinien für die Beförderung von Medikamenten in die VAE in englischer Sprache eingestellt, in deren Anlage die kontrollierten Medikamente alphabetisch aufgelistet werden. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen..
Auswärtiges Amt

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Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 04.09.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand: 04.09.2019 (Unverändert gültig seit: 04.09.2019)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Reisedokumente, Mindestrestgültigkeit)

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise – außer in Abu Dhabi - noch mindestens drei Monate gültig sein.

Bei Einreise in Abu Dhabi und bei längeren Aufenthalten müssen Reisedokumente im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein

Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs

Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 06.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 06.01.2020
(Unverändert gültig seit: 06.01.2020)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
  • Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 13.02.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 13.02.2020
(Unverändert gültig seit: 13.02.2020)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Reisedokumente/Passgültigkeit)


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.

In der Vergangenheit wurde von den Grenzbehörden in Dubai vereinzelt eine Passgültigkeit von drei Monaten akzeptiert. Dies entspricht jedoch nicht den offiziellen Angaben der Vereinigten Arabischen Emirate. Es besteht das Risiko, dass betroffene Passagiere wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt werden. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs. Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 20.02.2020

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand: 20.02.2020

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Reisedokumente/Kinderpass)

Bei Vorlage eines verlängerten Kinderpasses kam es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der Grenze oder durch die Fluggesellschaft.

Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 18.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 18.01.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der im Juni 2017 eingestellte direkte Flug- und Schiffsverkehr mit Katar soll schrittweise wieder aufgenommen werden.
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.
Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Es gilt de facto eine Null-Promille-Grenze.
Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach längerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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