Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 30.07.2018 (Unverändert gültig seit: 30.07.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Die kongolesische Wahlbehörde hat als Datum für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen den 23. Dezember 2018 bekanntgegeben. Mit der Bekanntmachung der Einschreibefrist der Präsidentschaftskandidaten haben die Wahlvorbereitungen begonnen.
Es muss jederzeit mit Protesten gerechnet werden, die, wie in der Vergangenheit, in Gewalt ausarten können. Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kinshasa wird daher abgeraten.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 bis vorerst Ende 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Bei Protesten zu Jahresbeginn 2018 kam es zu Toten und Verletzten, sowie Dutzenden Festnahmen in größeren Städten. Internetdienste und SMS waren über mehrere Tage nicht verfügbar. Auch in der Zukunft ist, im Vorlauf von erwarteten Protesten, mit einer kurzfristigen Abschaltung dieser Dienste zu rechnen.
Neben Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt werden diese derzeit im Stadtgebiet von Kinshasa eingerichtet, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.
In diesen Provinzen finden immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt. Seit dem 22.12.2017 führt die ugandische Armee Angriffe auf Stellungen von Rebellen im Nord-Kivu aus. Die daraus resultierende Flüchtlingsbewegung führt zu weiterer Instabilität in der Region. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.
Kriminalität
Für die Städte in der Demokratischen Republik Kongo gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, kein teurer Schmuck oder extravagante Kleidung, Meiden unsicherer Stadtviertel, Zurückhaltung beim Fotografieren, Ausgehen nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung usw.).
Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.
Straßenkinder (sog. „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Straßenbanden, die bewaffnete Überfälle ausführen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 23.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu
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Alexander
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 30.07.2018
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 02.08.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 02.08.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (Ebola-Virus-Ausbruch)
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
Aktuelle Hinweise
In der Provinz Kivu-Nord im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Ebola-Virus-Ausbruch
In der Provinz Kivu-Nord im Nordosten im Grenzgebiet zur Republik Uganda ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo .
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird schon aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 06.08.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben: Demokratische Republik Kongo
Stand 06.08.2018
(Unverändert gültig seit: 06.08.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Ebola-Virus-Ausbruch in Kivu-Nord und Ituri)
- Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
Aktuelle Hinweise
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Die kongolesische Wahlbehörde hat als Datum für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen den 23. Dezember 2018 bekanntgegeben. Mit der Bekanntmachung der Einschreibefrist der Präsidentschaftskandidaten haben die Wahlvorbereitungen begonnen.
Es muss jederzeit mit Protesten gerechnet werden, die, wie in der Vergangenheit, in Gewalt ausarten können. Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kinshasa wird daher abgeraten.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 bis vorerst Ende 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Ebola-Virus-Ausbruch
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten im Grenzgebiet zur Republik Uganda ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird schon aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.
Cholera
Die Demokratische Republik Kongo ist weiterhin von einem landesweiten Ausbruch von Cholera betroffen. Nahezu alle Provinzen und auch städtische Gebiet haben Choleraerkrankte in größerer Anzahl. Reisende und Touristen sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie die üblichen Hygienehinweise (s. unten) einhalten.
Impfschutz
Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet (www.who.int). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinische sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, (s. www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen (Gelbfieber, Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber) kommen gelegentlich vor.
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2016) sind etwa 2% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera ist derzeit landesweit präsent und ein großes Gesundheitsproblem der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (vergl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Reisen und Gesundheit).
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.
Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)
Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ durch Anhusten) kommt im Gastland gelegentlich vor,Reisende – besonders bei einfachen Reisebedingungen – besonders bei einfachen Reisebedingungen – sollten geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Schlafkrankheit(Trypanosomiasis)
Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).
Tollwut
Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen (3 Einzeldosen). Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr).
Ebola-Fieber
In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokale Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Norden und Nordwesten des Landes, siehe Aktuelle medizinische Hinweise.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.
Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.08.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand: 22.08.2018 (Unverändert gültig seit: 22.08.2018)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
Aktuelle medizinische Hinweise
Ausbruch Ebola-Virus--Krankheit
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda ind Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo vom 22.08.2018.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Eine medizinische Evakuierung aus dem betroffenen Gebiet ist grundsätzlich möglich. Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts hat entsprechende Absprachen mit ausländischen Partnern getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 18.09.2018
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Stand: 18.09.2018 (Unverändert gültig seit: 18.09.2018)
Aktuelle medizinische Hinweise
Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda ind Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo vom 14. September 2018.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 19.10.2018
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Stand: 19.10.2018 (Unverändert gültig seit: 19.10.2018)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda ind Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo , zuletzt vom 18. Oktober 2018.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 26.10.2018
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Stand: 26.10.2018 (Unverändert gültig seit: 26.10.2018)
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Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda ind Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo , zuletzt vom 25. Oktober 2018.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Eine medizinische Evakuierung aus dem betroffenen Gebiet ist grundsätzlich möglich. Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts hat entsprechende Absprachen mit ausländischen Partnern getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 15.11.2018
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Stand 15.11.2018
(Unverändert gültig seit: 15.11.2018)
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Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird während der Wahlphase abgeraten.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Die kongolesische Wahlbehörde hat als Datum für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen den 23. Dezember 2018 bekanntgegeben. Mit Beginn des Wahlkampfes Ende November beginnt die heiße Phase der Wahlvorbereitungen.
Es muss jederzeit mit Protesten gerechnet werden, die, wie in der Vergangenheit, in Gewalt ausarten können. Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Die unstete Sicherheitslage wird mindestens bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse Anfang 2019 andauern.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 bis vorerst Ende 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 20.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 20.12.2018 (Unverändert gültig seit: 20.12.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
In der Demokratischen Republik Kongo sollen ab dem 23. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen stattfinden. Bis Mitte Januar 2019 soll der Wahlprozess durch Vereidigung eines neuen Präsidenten abgeschlossen werden.
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Auch im Zuge des Wahlkampfes ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits zu gewaltsamen Vorfällen bei Wahlkundgebungen gekommen.
Bei Wahlveranstaltungen oder Protestkundgebungen kann es, wie in der Vergangenheit, zu gewaltsamen Zwischenfälle kommen. kann Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens. und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. . Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Die volatile Sicherheitslage wird mindestens bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse, Anfang 2019, andauern.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. Die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen. Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit für die Dauer der Wahlphase abgeraten.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 bis vorerst Ende 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 29.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 29.12.2018 (Unverändert gültig seit: 29.12.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
In der Demokratischen Republik Kongo sollen Ende 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen stattfinden. Der kongolesische Innenminister hat für den vorgesehenen Wahltag am 30.12.2018 die Schließung aller Land-, Fluss- und Seegrenzen verkündet. Die internationalen Flughäfen sind ausdrücklich ausgenommen und sollen weiter geöffnet bleiben. Der Wahlprozess soll im Januar 2019 durch Vereidigung eines neuen Präsidenten abgeschlossen werden.
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Auch im Zuge des Wahlkampfes ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits zu gewaltsamen Vorfällen bei Wahlkundgebungen gekommen.
Bei Wahlveranstaltungen oder Protestkundgebungen kann es, wie in der Vergangenheit, zu gewaltsamen Zwischenfälle kommen. kann Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens. und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. . Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Die volatile Sicherheitslage wird mindestens bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse, Anfang 2019, andauern.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. Die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen. Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit für die Dauer der Wahlphase abgeraten.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
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Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 bis vorerst Ende 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 02.01.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 02.01.2019 (Unverändert gültig seit: 02.01.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
In der Demokratischen Republik Kongo fanden am 30. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen statt. Derzeit werden Ergebnisse zusammengetragen. Der Wahlprozess soll im Januar 2019 durch Vereidigung eines neuen Präsidenten abgeschlossen werden.
Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Auch im Zuge des Wahlkampfes ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits zu gewaltsamen Vorfällen bei Wahlkundgebungen gekommen.
Bei Versammlungen oder Protestkundgebungen kann es, wie in der Vergangenheit, zu gewaltsamen Zwischenfälle kommen. kann Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens. und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. . Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass kann es jederzeit zu unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Die volatile Sicherheitslage wird mindestens bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse, Anfang 2019, aber ggf. auch darüber hinaus andauern. Derzeit sind Internetdienste, SMS sowie einige Radioprogramme (RFI) blockiert.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit für die Dauer der Wahlphase abgeraten.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 16.01.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Demokratische Republik Kongo:
Stand: 16.01.2019 (Unverändert gültig seit: 16.01.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
In der Demokratischen Republik Kongo fanden am 30. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen statt. Die vorläufigen von der Wahlkommission CENI veröffentlichten Ergebnisse erklären den Oppositionskandidaten Tshisekedi zum Sieger. Das Resultat ist umstritten und wird vom Zweitplatzierten vor dem Verfassungsgericht angefochten. Der Wahlprozess soll noch im Januar 2019 nach Urteilsverkündung durch Vereidigung eines neuen Präsidenten abgeschlossen werden.
In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten fanden wiederholt teilweise gewalttätige Proteste gegen die Regierung statt, die zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen führten. Auch im Zuge des Wahlkampfes kam es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits zu gewaltsamen Vorfällen bei Wahlkundgebungen. Aufgrund des weiter umstrittenen Wahlergebnisses sind gewalttätige Protestaktionen im ganzen Land wie auch bei Versammlungen nicht auszuschließen.
Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass sind jederzeit unvorhersehbare und sicherheitsrelevante Ereignisse oder gewalttätige Ausschreitungen möglich. Die volatile Sicherheitslage wird angesichts des umstrittenen Wahlausgangs andauern. Derzeit sind Internetdienste, SMS sowie einige Radioprogramme (RFI) blockiert.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.01.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 22.01.2019
(Unverändert gültig seit: 22.01.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
In der Demokratischen Republik Kongo fanden am 30. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen statt. Das Verfassungsgericht hat eine Anfechtung der von der nationalen Wahlkommission verkündeten Wahlergebnisse am 20. Januar 2019 abgewiesen. Die Vereidigung des als Wahlsieger ausgerufenen Félix Tshisekedi zum neuen Präsidenten soll in den nächsten Tagen erfolgen.
In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt teilweise gewalttätige Proteste gegen die Regierung zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen. Auch im Zuge des Wahlkampfes waren Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits von gewaltsamen Vorfällen geprägt. Aufgrund des weiter umstrittenen Wahlergebnisses sind gewalttätige Protestaktionen im ganzen Land wie auch bei Versammlungen nicht auszuschließen.
Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass sind jederzeit unvorhersehbare und sicherheitsrelevante Ereignisse oder gewalttätige Ausschreitungen möglich. Die volatile Sicherheitslage wird angesichts des umstrittenen Wahlausgangs andauern.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 01.02.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo:
Stand 01.02.2019
(Unverändert gültig seit: 01.02.2019)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung (Innenpolitische Lage)
- Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird weiterhin gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
Am 30. Dezember 2018 fanden Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen statt. Félix Tshisekedi wurde am 24. Januar 2019 zum als neuern Präsidenten soll in den nächsten Tagen erfolgen vereidigt. Die aus Sicherheitsgründen verschobenen Parlaments- und Provinzratswahlen in den Bezirken Beni, Beni-Ville, Butembo-Ville und Yumbi sollen im März 2019 abgehalten werden.
In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt teilweise gewalttätige Proteste gegen die Regierung zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen. Auch im Zuge des Wahlkampfes waren Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten bereits von gewaltsamen Vorfällen geprägt. Aufgrund des weiter umstrittenen Wahlergebnisses weiterhin sind gewalttätige Protestaktionen im ganzen Land wie auch bei Versammlungen nicht auszuschließen.
Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden. Auch ohne erkennbaren äußeren Anlass sind jederzeit unvorhersehbare und sicherheitsrelevante Ereignisse oder gewalttätige Ausschreitungen möglich. Die volatile Sicherheitslage wird angesichts des umstrittenen Wahlausgang auch nach Amtseinführung des neuen Präsidentens andauern.
Reisende, die sich derzeit in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt, Menschenansammlungen gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es erneut zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise. Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.
Der Virunga-Nationalpark im Osten des Landes wurde am 4. Juni 2018 für Touristen geschlossen, nachdem es zu mehreren gewaltsamen Zwischenfällen gekommen war. Vor Reisen in die Region wird gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung. Reisende sollten die Schließung unbedingt zur eigenen Sicherheit respektieren und von Besuchen absehen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Innenpolitische Lage
Bei Protesten zu Jahresbeginn 2018 waren Tote und Verletzte zu beklagen, Dutzende wurden in größeren Städten festgenommen. Im Zuge des Wahlkampfes kam es bei Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu gewaltsamen Vorfällen. Bei Studentenprotesten in Lubumbashi kamen im Januar 2019 mehrere Zivilisten durch Schusswaffeneinsatz ums Leben. Auch in Zukunft können gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften aus unterschiedlichen Anlässen nicht ausgeschlossen werden. Es muss auch damit gerechnet werden, dass es wie in der Vergangenheit zur kurzfristigen Abschaltung von SMS- und Internetdiensten kommen kann.
Neben Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt kann es auch im Stadtgebiet von Kinshasa zu Sperrungen kommen, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.
In diesen Provinzen finden immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.
Kriminalität
Für die Städte in der Demokratischen Republik Kongo gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, kein teurer Schmuck oder extravagante Kleidung, Meiden unsicherer Stadtviertel, Zurückhaltung beim Fotografieren, Ausgehen nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung usw.).
Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.
Straßenkinder (sog. „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Straßenbanden, die bewaffnete Überfälle ausführen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda ind Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo, zuletzt vom 22. Januar 2019.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Eine medizinische Evakuierung aus dem betroffenen Gebiet ist grundsätzlich möglich. Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts hat entsprechende Absprachen mit ausländischen Partnern getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Cholera
Die Demokratische Republik Kongo ist weiterhin von einem landesweiten Ausbruch von Cholera betroffen. Nahezu alle Provinzen und auch städtische Gebiete berichten über Choleraerkrankte in größerer Anzahl. Reisende und Touristen sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie die üblichen Hygienehinweise (s. unten) einhalten.
Impfschutz
Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet, siehe www.who.int. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinische sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Poli (Kinderlähmung), Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Auf einen Polio-Impfschutz ist besonders zu achten, da Impfpolioausbrüche berichtet werden.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber und Schlafkrankheit kommen gelegentlich vor.
HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2016) sind etwa 2% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera ist derzeit landesweit präsent und ein großes Gesundheitsproblem der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe Merkblatt Cholera.
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.
Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)
Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ durch Anhusten) kommt im Gastland vor, Reisende sollten bei entsprechender Exposition geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei längeren Aufenthalten und engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Schlafkrankheit(Trypanosomiasis)
Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).
Tollwut
Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). 2018 wird ein Ausbruch in der auch vom Ebola-Fieber-Ausbruch betroffenen Provinz Ituri gemeldet.
Ebola-Fieber
In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokale Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Norden, Nordwesten und auch Osten des Landes, siehe Aktuelle medizinische Hinweise.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.
Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 20.02.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo:
Stand: 20.02.2019
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilresiewarnung (Virunga-Nationalpark)
Auch vor Besuchen von Nationalparks in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt. Im Mai 2018 wurden britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark nördlich von Goma entführt. Der seit Juni 2018 für Besucher geschlossene Virunga-Nationalpark ist seit Mitte Februar 2019 wieder geöffnet. Sofern Reisende einen Besuch trotz allem planen, sollten sie sich unbedingt und ausschließlich mit der zur Verfügung stehenden Flugverbindung direkt in den Park begeben. Vor Anreisen auf dem Landweg wird gewarnt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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