Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand: 17.04.2018
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22,- Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg bzw. seit Dezember 2017 auch als „E-Visa“ ausgestellt.
Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt für ein einfache Einreise 25,- US-Dollar (bzw. entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60- US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Im Dezember 2017 hat die ägyptische Regierung ein internetbasiertes System zur Erteilung von „E-Visa“ eingeführt. Anträge auf elektronische Visa können über die Plattform visa2egypt gestellt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa „on arrival“ an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt.
Laut Berichten kommt es noch zu Problemen bei der Beantragung, da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen zu einer automatischen Ablehnung führen können. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ein Beschwerdemechanismus ist nicht vorhanden. Daher wird empfohlen, bis auf weiteres auf die Möglichkeit des Visums "on arrival" zurückzugreifen.
Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 17.04.2018
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 26.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 26.07.2018
Letzte Änderungen:
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Nachdem bei einem Konzert am 22. September 2017 eine Regenbogenflagge geschwenkt wurde, kam es zu zahlreichen Verhaftungen von LGBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). Mehrere Personen wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Eintretens für die Rechte von LGBTI zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch dating apps einsetzen, um LGBTI ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren mittels sozialer Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Gerüchte“ verfolgt werden.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 28.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand: 28.12.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Zuletzt fielen am 2. November 2018 einem terroristischen Angriff in der ägyptischen Provinz Minya sieben christliche Pilger zum Opfer.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand wurde zuletzt am 15. Oktober 2018 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Innenpolitische Lage
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase.
Seit der Wahl von Staatspräsident Al-Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder stabilisiert und es kommt kaum noch zu Demonstrationen. Schwerwiegende Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar unbedingt gemieden werden.
Seit dem 10. April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten.
So kam es am 29. Dezember 2017 vor einer koptischen Kirche in Helwan im südlichen Großraum von Kairo zu einem Anschlag mit neun Todesopfern. Am 2. November 2018 fielen einem terroristischen Angriff in der Provinz Minya sieben koptische Pilger zum Opfer.
Reisende sollten die Nähe zu koptischen Einrichtungen vor allem um Feiertage herum meiden, wie z.B. das koptische Weihnachtsfest am 7. Januar.
Es kam wiederholt zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden.
Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern.
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im gesamten Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern, am 24. November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde schon im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine nächtliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Stadt Al-Arisch und der International Road, dort gilt die Ausgangssperre von 1.00 bis 5.00 Uhr.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Bei Schließungen ist nicht vorhersehbar, wann diese jeweils wieder aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Naturkatastrophen
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhandenkamen.
Allgemeine Informationen sind auf der Webseite der Botschaft Kairo zu finden.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Vor dem Hintergrund wird im Straßenverkehr auch als Fußgänger zu besonderer Umsicht geraten.
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads, etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmäßig gewartet werden.
Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein Carnet de Passage und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich, zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Autofahrern wird zu einer äußerst defensiven Fahrweise geraten. Üblicher verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft. Nachtfahrten sollten daher grundsätzlich vermieden werden.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen.
Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit gelegentlich zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb von Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Auf Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, selbst das Kauen von Kaugummi von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sollte außerhalb von Touristenzentren in der Öffentlichkeit dann verzichtet werden. Dort sollten Frauen insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Bankkarten nur bei Banken möglich.
Versorgung im Notfall
Reisende nach Ägypten sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 28.12.2018 - update
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 28.12.2018
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - update
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Zuletzt gab es am 28. Dezember 2018 in der Nähe der Pyramiden von Gizeh bei einer Sprengstoffexplosion Opfer unter ausländischen Touristen, die sich in einem Reisebus befanden.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand wurde zuletzt am 15. Oktober 2018 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 21.02.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand: 21.02.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Besondere Zollvorschriften (Einfuhr von Drohnen)
- Besondere strafrechtliche Vorschriften (Verwendung von Drohnen)
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Am 18. Februar 2019 zündete in Kairo ein mutmaßlicher Terrorist bei einer Polizeikontrolle in der Nähe der Azhar Universität im Bereich der islamischen Altstadt einen Sprengsatz. Dabei kamen der Täter und zwei Polizisten ums Leben. Weitere Personen, darunter ein ausländischer Student, wurden verletzt.
Am 28. Dezember 2018 wurden ausländische Touristen in einem Reisebus Opfer einer Sprengstoffexplosion in der Nähe der Pyramiden von Gizeh.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand wurde zuletzt am 15. Oktober 2018 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bei der Einfuhr und der Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftungen und Strafverfolgung kommen.
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Re: Teilreisewarnung Ägypten 21.02.2019
Einfuhrbestimmungen sind inzwischen doch das Hauptproblem und die sind vermutlich in jedem Land anders.
Technisch ist auf dem Gebiet fast alles gelöst, jedenfalls bei neuen Drohnen und normalem Einsatzspektrum.
Weiß jemand über Einfuhrregelungen in Asien, also Türkei bis Mongolei?
Sepp
Technisch ist auf dem Gebiet fast alles gelöst, jedenfalls bei neuen Drohnen und normalem Einsatzspektrum.
Weiß jemand über Einfuhrregelungen in Asien, also Türkei bis Mongolei?
Sepp
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 19.05.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand: 19.05.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Besondere Zollvorschriften (Einfuhr von Drohnen)
- Besondere strafrechtliche Vorschriften (Verwendung von Drohnen)
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Am 19. Mai 2019 wurden in der Nähe der Pyramiden von Gizeh mehrere ausländische Touristen bei einem Sprengstoffanschlag auf einen Reisebus verletzt. Bereits im Dezember 2018 hatte es dort einen ähnlichen Anschlag auf einen Reisebus mit mehreren Toten und Verletzten gegeben.
Am 18. Februar 2019 zündete in Kairo ein mutmaßlicher Terrorist bei einer Polizeikontrolle in der Nähe der Azhar Universität im Bereich der islamischen Altstadt einen Sprengsatz. Dabei kamen der Täter und zwei Polizisten ums Leben. Weitere Personen, darunter ein ausländischer Student, wurden verletzt.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand wurde zuletzt am 15. Oktober 2018 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Besondere Zollvorschrifte
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bei der Einfuhr und der Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftungen und Strafverfolgung kommen.
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Teilreisewarnung Ägypten 21.05.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 21.05.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Terrorismus)
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Am 19. Mai 2019 wurden in der Nähe der Pyramiden von Gizeh mehrere ausländische Touristen bei einem Sprengstoffanschlag auf einen Reisebus verletzt. Im Dezember 2018 hatte es dort einen ähnlichen Anschlag auf einen Reisebus mit mehreren Toten und Verletzten gegeben.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand dauert an und wurde seither alle drei Monate verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Innenpolitische Lage
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase.
Seit der Wahl von Staatspräsident Al-Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder stabilisiert und es kommt kaum noch zu Demonstrationen. Schwerwiegende Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar unbedingt gemieden werden.
Seit dem 10. April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten.
Bei einem Anschlag am 29. Dezember 2017 vor einer koptischen Kirche in Helwan im südlichen Großraum von Kairo waren neun Todesopfer zu beklagen. Am 2. November 2018 fielen einem terroristischen Angriff in der Provinz Minya sieben koptische Pilger zum Opfer.
Reisende sollten die Nähe zu koptischen Einrichtungen vor allem um Feiertage herum meiden, wie z.B. das koptische Weihnachtsfest am 7. Januar.
Es wurden wiederholt Anschläge auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden verübt.
Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern.
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Am 18. Februar 2019 zündete in Kairo ein mutmaßlicher Terrorist bei einer Polizeikontrolle in der Nähe der Azhar Universität im Bereich der islamischen Altstadt einen Sprengsatz. Im Dezember 2018 und im Mai 2019 wurden Anschläge auf Reisebusse mit ausländischen Touristen in Nähe der Pyramiden von Gizeh verübt. Diese Anschläge forderten Todesopfer bzw. Verletzte.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im gesamten Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern, am 24. November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde schon im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine nächtliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Stadt Al-Arisch und der International Road, dort gilt die Ausgangssperre von 1.00 bis 5.00 Uhr.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Bei Schließungen ist nicht vorhersehbar, wann diese jeweils wieder aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Naturkatastrophen
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 28.06.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 28.06.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit - Teilreisewarnung
Aktuelles
Ägypten richtet noch bis zum 19. Juli 2019 den Afrika-Cup 2019 aus. Während des internationalen Fußballturniers ist insbesondere rund um die Spielstätten in Kairo, Alexandria, Ismāilia und Suez mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen.Sicherheit - Teilreisewarnung
- Seien Sie besonders vorsichtig.
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Terrorismus
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger.
Der nach einem Terroranschlag im April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand dauert an und wurde seither alle drei Monate verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Seit 2016 ist es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen gekommen. Dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte.Sinai-Halbinsel
- Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
- Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai - einschließlich der Verbindungsstraße zwischen Taba und Suez – und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba – wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, es kam zu terroristischen Anschlägen. Im November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Bereits im August 2013 wurde im Gouvernorat Nordsinai der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine nächtliche Ausgangssperre.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.Übrige Landesteile
- Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
- Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
- Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden. insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya gilt aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.Innenpolitische Lage
- Nehmen Sie nur an durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen teil.
- Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten auch nur mit ortskundiger Begleitung.
Seit April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Schwerwiegende Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Zu Demonstrationen kommt es seit der Wahl von Staatspräsident Al-Sisi im Mai 2014 kaum noch. Der Ausnahmezustand geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare auch in den sozialen Medien können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Gerüchte“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen.Minengefahr
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt gemieden werden.
- Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.Kriminalität
- Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen haben etwas zugenommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada gibt es vermehrt betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
- Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
- Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Gruß
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 31.07.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 31.07.2019
Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)
Gesundheit
Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.2019 wurden vermehrt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
- Essen Sie nur Obst, das sie selbst schälen können und verzichten Sie auf den Verzehr von nicht durchgegarten Speisen sowie Leitungswasser.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 08.08.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand: 08.08.2019
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Sicherheit (Terrorismus)
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Zuletzt forderte am 4. August 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Der nach einem Terroranschlag im April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand dauert an und wurde seither alle drei Monate verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Seit 2016 ist es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen gekommen. Dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte.
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Teilreisewarnung Ägypten 26.09.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 26.09.2019
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Seit April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Schwerwiegende Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen sind seit 2014 seltener geworden, können aber weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Der Ausnahmezustand geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare auch in den sozialen Medien können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Gerüchte“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
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Teilreisewarnung Ägypten 17.02.2020
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand: 17.02.2020
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sinai-Halbinsel)
- Einreise und Zoll (Ausreise)
Sicherheit (Sinai-Halbinsel)
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, es kam zu terroristischen Anschlägen. Im November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Bereits im August 2013 wurde im Gouvernorat Nordsinai der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine nächtliche Ausgangssperre. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.
• Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
• Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
• Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, ist mitunter der Antritt des Flugs verweigert worden. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.
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Teilreisewarnung Ägypten 05.11.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 05.11.2021
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Sinai-Halbinsel; Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)
Sicherheit
Terrorismus
Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Zuletzt forderte am 4. August 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes am 25. Oktober 2021 haben die Sicherheitskräfte und Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Seit 2016 ist es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen gekommen. Dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte.Sinai-Halbinsel
- Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
- Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
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Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, es kam zu terroristischen Anschlägen. Im November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.Innenpolitische Lage
- Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
- Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
- Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen sind seit 2014 seltener geworden, können aber weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare auch in den sozialen Medien können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich.
Gesundheit
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt gemieden werden.
- Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu 6 Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis 4 Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Ägypten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 28.03.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 28.03.2022
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- Reiseinfos (LGBTIQ)
Reiseinfos
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Schwierigkeiten bei der Einreise oder Kontrollen, insbesondere wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Hinweise zum Corona-Virus in Ägypten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt



