Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Armenien - Ergänzung:
Armenien beabsichtigt den Ausnahmezustand und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens um weitere 30 Tage zu verlängern. Bildungseinrichtungen sind geschlossen, alle öffentlichen Verkehrsmittel gestoppt und Ausländern die Einreise untersagt. Bestimmte Geschäftsaktivitäten, einschließlich Fischerei, Landwirtschaft und Zigarettenproduktion, bleiben trotz des Ausnahmezustands weiterhin erlaubt. Quelle: Aljazeera
Jamaika - Ergänzung:
Jamaika hat am 10. März 2020 die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreisesperre auch auf aus Deutschland, Frankreich und Spanien kommende Reisende ausgeweitet. Bis zum 21. April 2020 gilt nun ein absolutes Einreiseverbot.
Es gelten verschärfte Ausgangssperren seit Karfreitag, 10. April 2020 bis Ostermontag, 13. April 2020 von 15 bis 7 Uhr.
Des weiteren dürfen Personen ab einem Alter von 70 Jahren nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Diese Regelung gilt bis zum 21. April 2020.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Kingston , sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.
Kanada - Ergänzung:
Im Bundesstaat Ontario ist das Wildcampen im Kronland (Staatliche Flächen) ab sofort untersagt um die Pandemie weiter einzudämmen. Quelle: Vanlife Canada
Gruß
Birgitt
Armenien beabsichtigt den Ausnahmezustand und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens um weitere 30 Tage zu verlängern. Bildungseinrichtungen sind geschlossen, alle öffentlichen Verkehrsmittel gestoppt und Ausländern die Einreise untersagt. Bestimmte Geschäftsaktivitäten, einschließlich Fischerei, Landwirtschaft und Zigarettenproduktion, bleiben trotz des Ausnahmezustands weiterhin erlaubt. Quelle: Aljazeera
Jamaika - Ergänzung:
Jamaika hat am 10. März 2020 die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreisesperre auch auf aus Deutschland, Frankreich und Spanien kommende Reisende ausgeweitet. Bis zum 21. April 2020 gilt nun ein absolutes Einreiseverbot.
Es gelten verschärfte Ausgangssperren seit Karfreitag, 10. April 2020 bis Ostermontag, 13. April 2020 von 15 bis 7 Uhr.
Des weiteren dürfen Personen ab einem Alter von 70 Jahren nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Diese Regelung gilt bis zum 21. April 2020.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Kingston , sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.
Kanada - Ergänzung:
Im Bundesstaat Ontario ist das Wildcampen im Kronland (Staatliche Flächen) ab sofort untersagt um die Pandemie weiter einzudämmen. Quelle: Vanlife Canada
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Argentinien - Ergänzung:
Argentinien hat die Ausgangsbeschränkungen in den großen Städten um zwei Wochen bis 26. April ausgeweitet. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Ergänzung:
In den kommenden Wochen dürfen Busse, Züge, Flugzeuge und Schiffe in Indonesien nur noch zur Hälfte besetzt werden. Die Anordnung gilt bis zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan, der am 23. Mai endet. So will das Land den in dieser Zeit üblichen Reiseverkehr eindämmen, um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich zu verhindern. Quelle: tagesschau.de / Diese Anordnung gilt auch für PKW, auch hier dürfen nur die Hälfte der verfgbaren Plätze belegt sein. Motorräder dürfen in dieser Zeit nur von einer Person gefahren werden. Quelle: Aljazeera
Israel - Ergänzung:
Mehrheitlich ultraorthodoxe Viertel von Jerusalem werden ab heute Mittag unter Quarantäne gestellt. Das Hinein- und Herausgehen in und aus der historischen Altstadt und drei anderen Vierteln ist dann verboten. Anwohnern wird damit nicht mehr gestattet, ihre Wohngegend für Besorgungen zu verlassen. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer aus lebenswichtigen Bereichen und für die medizinische Pflege. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Ergänzung:
Malaysia hat den internationalen Flugverkehr bis einschließlich 30. April ausgesetzt. Quelle: Aljazeera
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Saudi-Arabien hat die bisher geltende Ausgangsperre (19-6 Uhr sowie in den Großstädten kpl. 24h) bis auf Weiteres verlängert. Ein Enddatum wird vorerst nicht genannt. Quelle: Aljazeera
Venezuela - Ergänzung:
Venezuela hat gestern den Ausnahmezustand und die Ausgangssperre um weitere 30 Tage verlängert. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Argentinien hat die Ausgangsbeschränkungen in den großen Städten um zwei Wochen bis 26. April ausgeweitet. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Ergänzung:
In den kommenden Wochen dürfen Busse, Züge, Flugzeuge und Schiffe in Indonesien nur noch zur Hälfte besetzt werden. Die Anordnung gilt bis zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan, der am 23. Mai endet. So will das Land den in dieser Zeit üblichen Reiseverkehr eindämmen, um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich zu verhindern. Quelle: tagesschau.de / Diese Anordnung gilt auch für PKW, auch hier dürfen nur die Hälfte der verfgbaren Plätze belegt sein. Motorräder dürfen in dieser Zeit nur von einer Person gefahren werden. Quelle: Aljazeera
Israel - Ergänzung:
Mehrheitlich ultraorthodoxe Viertel von Jerusalem werden ab heute Mittag unter Quarantäne gestellt. Das Hinein- und Herausgehen in und aus der historischen Altstadt und drei anderen Vierteln ist dann verboten. Anwohnern wird damit nicht mehr gestattet, ihre Wohngegend für Besorgungen zu verlassen. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer aus lebenswichtigen Bereichen und für die medizinische Pflege. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Ergänzung:
Malaysia hat den internationalen Flugverkehr bis einschließlich 30. April ausgesetzt. Quelle: Aljazeera
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Saudi-Arabien hat die bisher geltende Ausgangsperre (19-6 Uhr sowie in den Großstädten kpl. 24h) bis auf Weiteres verlängert. Ein Enddatum wird vorerst nicht genannt. Quelle: Aljazeera
Venezuela - Ergänzung:
Venezuela hat gestern den Ausnahmezustand und die Ausgangssperre um weitere 30 Tage verlängert. Quelle: tagesschau.de
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Italien - Ergänzung:
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die zunächst bis zum 13. April 2020 geltenden Maßnahmen wurden bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.
Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt. FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) verkehren unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Webseite das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Jordanien - Ergänzung:
Jordanien verlängert die Ausgangssperre bis zum 30. April 2020. Quelle: Aljazeera
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den ab 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis zum 26. April 2020 verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine "obligatorische soziale Isolation (Quarantäne)" für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden.
Ab dem 11. April dürfen wieder Frauen und Männer von Montag bis Samstag zum einkaufen gehen.
In der Zeit von 18:00 bis 4:00 Uhr (in den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto von 16:00 bis 4:00 Uhr) gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an den Sonntagen.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
• Beachten Sie unbedingt die Informationen Webseite der deutschen Botschaft in Lima und in den FAQ zur Rückholaktion .
Tansania - Ergänzung:
Die tansanische Regierung hat mit Note vom 11. April 2020 angekündigt, mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres alle Passagierflüge nach Tansania auszusetzen.
Thailand - Ergänzung:
Um die Corona-Pandemie einzudämmen, ist in vielen Städten Thailands der Verkauf von Alkohol verboten. Das betrifft sowohl den Einzel- als auch den Großhandel. Für Details dazu siehe Der Farang, Teil 1 und Der Farang, Teil 2.
Gruß
Birgitt
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die zunächst bis zum 13. April 2020 geltenden Maßnahmen wurden bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.
Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt. FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) verkehren unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz .
Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Webseite das Formular (=Modulo) geöffnet, ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
• Sollten Sie dennoch eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Folgen Sie den Präventionsempfehlungen im Merkblatt COVID-19 .
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Jordanien - Ergänzung:
Jordanien verlängert die Ausgangssperre bis zum 30. April 2020. Quelle: Aljazeera
Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den ab 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis zum 26. April 2020 verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine "obligatorische soziale Isolation (Quarantäne)" für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden.
Ab dem 11. April dürfen wieder Frauen und Männer von Montag bis Samstag zum einkaufen gehen.
In der Zeit von 18:00 bis 4:00 Uhr (in den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto von 16:00 bis 4:00 Uhr) gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an den Sonntagen.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
• Beachten Sie unbedingt die Informationen Webseite der deutschen Botschaft in Lima und in den FAQ zur Rückholaktion .
Tansania - Ergänzung:
Die tansanische Regierung hat mit Note vom 11. April 2020 angekündigt, mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres alle Passagierflüge nach Tansania auszusetzen.
Thailand - Ergänzung:
Um die Corona-Pandemie einzudämmen, ist in vielen Städten Thailands der Verkauf von Alkohol verboten. Das betrifft sowohl den Einzel- als auch den Großhandel. Für Details dazu siehe Der Farang, Teil 1 und Der Farang, Teil 2.
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Alexander
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
In Indien hatten sich Touristen nicht an die Ausgangssperre gehalten und wurden von der Polizei gestoppt. Anstatt Geldstrafe oder gar Gefängnis hatten die Polizisten eine besondere Bestrafung in petto: Die Touristen mussten 500 mal schreiben: "Ich habe mich nicht an die Ausgangssperre-Regeln gehalten und das tut mir sehr leid." Damit dürften sie auch ein paar Stunden beschäftigt gewesen sein.
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Frankreich - Ergänzung:
Die Ausgangssperre in Frankreich wird um 4 Wochen bis zunächst 11. Mai verlängert. Das Haus darf nur verlassen werden, wenn es unbedingt nötig ist. Spaziergänge, Gassigehen oder Sport sind nur eine Stunde pro Tag im Radius von einem Kilometer zur Wohnung erlaubt. Ab 11. Mai sollen dann Schulen und Kindergärten schrittweise wieder öffnen. Restaurants, Cafés oder Hotels sollen aber vorerst geschlossen bleiben. Auch Senioren oder chronisch Kranke sollen dann weiterhin zu Hause bleiben. Ab dem 11. Mai solle es genug Kapazitäten geben, um alle Menschen mit Symptomen zu testen. Wer dann das Virus habe, solle in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Auch zum Ende des einwöchigen, jüdischen Pessachfestes verhängt Israels Regierung eine Ausgangssperre. Von Dienstag bis Donnerstag dürften die Bürger ihre Häuser außer für dringende Besorgungen nicht verlassen. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Hokkaido im Norden Japans hat zum zweiten Mal den Ausnahmezustand ausgerufen, nachdem an fünf aufeinander folgenden Tagen ein zweistelliger Anstieg der bestätigten Coronavirus-Fälle zu verzeichnen war. Der vorherige Ausnahmezustand in Hokkaido wurde am 19. März aufgehoben. Quelle: Aljazeera
Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für Nicht-Kuwaitis derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zur Zeit wieder möglich. Die seit 22. März 2020 geltende Ausgangssperre (ab 17 Uhr) ist bis 6 Uhr morgens verlängert worden, eine weitere Verschärfung nicht ausgeschlossen. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.
Nigeria - Ergänzung:
Nigeria verlängert die Ausgangssperren für die Bundesstaaten Lagos, Abuja und Ogun um weitere 14 Tage. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
Auch wenn sich das Coronavirus weiter ausbreitet, fährt die Regierung in Madrid einen Teil der Wirtschaft wieder hoch. Von heute an nehmen viele Industriebereiche die Arbeit wieder auf. Die Regierung nimmt die Regelung zurück, wonach nur noch Betriebe arbeiten dürfen, die lebenswichtige Produkte herstellen. Vor allem die Baubranche atmet auf: Die Arbeit auf den tausenden Baustellen kann wieder anlaufen. jeder, der bei der Arbeit Kontakt zu Kunden hat, soll Handschuhe und Mundschutz tragen. Arbeitskleidung soll jeden Tag bei mindestens 60 Grad gewaschen werden und wer kann, soll mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Wer auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist, soll ab heute Gesichtsmaske tragen. Die Regierung will sie an U-Bahn-Stationen verteilen lassen. In den Regionen sieht man den Schritt durchaus skeptisch. Die generelle Ausgangssperre bleibt in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
In der Türkei wird es vorerst an jedem Wochenende strikte Ausgangssperren geben. Am kommenden Wochenende soll die Ausgangssperre wieder von Freitag um Mitternacht bis Sonntag um Mitternacht gelten. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
Die Ausgangssperre in Frankreich wird um 4 Wochen bis zunächst 11. Mai verlängert. Das Haus darf nur verlassen werden, wenn es unbedingt nötig ist. Spaziergänge, Gassigehen oder Sport sind nur eine Stunde pro Tag im Radius von einem Kilometer zur Wohnung erlaubt. Ab 11. Mai sollen dann Schulen und Kindergärten schrittweise wieder öffnen. Restaurants, Cafés oder Hotels sollen aber vorerst geschlossen bleiben. Auch Senioren oder chronisch Kranke sollen dann weiterhin zu Hause bleiben. Ab dem 11. Mai solle es genug Kapazitäten geben, um alle Menschen mit Symptomen zu testen. Wer dann das Virus habe, solle in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Auch zum Ende des einwöchigen, jüdischen Pessachfestes verhängt Israels Regierung eine Ausgangssperre. Von Dienstag bis Donnerstag dürften die Bürger ihre Häuser außer für dringende Besorgungen nicht verlassen. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Hokkaido im Norden Japans hat zum zweiten Mal den Ausnahmezustand ausgerufen, nachdem an fünf aufeinander folgenden Tagen ein zweistelliger Anstieg der bestätigten Coronavirus-Fälle zu verzeichnen war. Der vorherige Ausnahmezustand in Hokkaido wurde am 19. März aufgehoben. Quelle: Aljazeera
Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für Nicht-Kuwaitis derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zur Zeit wieder möglich. Die seit 22. März 2020 geltende Ausgangssperre (ab 17 Uhr) ist bis 6 Uhr morgens verlängert worden, eine weitere Verschärfung nicht ausgeschlossen. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.
Nigeria - Ergänzung:
Nigeria verlängert die Ausgangssperren für die Bundesstaaten Lagos, Abuja und Ogun um weitere 14 Tage. Quelle: Aljazeera
Spanien - Ergänzung:
Auch wenn sich das Coronavirus weiter ausbreitet, fährt die Regierung in Madrid einen Teil der Wirtschaft wieder hoch. Von heute an nehmen viele Industriebereiche die Arbeit wieder auf. Die Regierung nimmt die Regelung zurück, wonach nur noch Betriebe arbeiten dürfen, die lebenswichtige Produkte herstellen. Vor allem die Baubranche atmet auf: Die Arbeit auf den tausenden Baustellen kann wieder anlaufen. jeder, der bei der Arbeit Kontakt zu Kunden hat, soll Handschuhe und Mundschutz tragen. Arbeitskleidung soll jeden Tag bei mindestens 60 Grad gewaschen werden und wer kann, soll mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Wer auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist, soll ab heute Gesichtsmaske tragen. Die Regierung will sie an U-Bahn-Stationen verteilen lassen. In den Regionen sieht man den Schritt durchaus skeptisch. Die generelle Ausgangssperre bleibt in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
In der Türkei wird es vorerst an jedem Wochenende strikte Ausgangssperren geben. Am kommenden Wochenende soll die Ausgangssperre wieder von Freitag um Mitternacht bis Sonntag um Mitternacht gelten. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Albanien - Ergänzung:
Die Landgrenzen wurden am 15. März 2020 für den Personenverkehr geschlossen, öffentliche Verkehrsverbindungen wurden eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Die Benutzung von privaten Pkw ist derzeit untersagt.
Der Flughafen Tirana ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
In Albanien gelten im Zuge der COVID19-Pandemie derzeit verschiedene Notfallverordnungen, die das öffentliche Leben einschränken. Aktuelle Lage- und Verhaltenshinweise finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien.
Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten.
Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten, s. Fragen und Antwortenliste ) dürfen mit entsprechenden Nachweisen ein- und auch wieder nach Belgien ausreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Bis zunächst 19. April 2020, mit möglicher Verlängerung bis zum 3. Mai 2020, sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der ÖPNV ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt.
Georgien - Ergänzung:
Georgien hat den seit dem 21. März 2020 verhängten nationale Ausnahmezustand bis zum 10. Mai 2020 verlängert. Ab dem 15. April werden vier große Städte, einschließlich der Hauptstadt Tiflis, für zehn Tage abgeriegelt, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Quelle: Aljazeera
Guinea - Ergänzung:
In Guinea ist das Tragen von Mundschutzmasken ab kommenden Samstag Pflicht. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wird mit 30,000 Guinean Francs geahndet (knapp 3 Euro). Quelle: Aljazeera
Indien - Ergänzung:
Kommerzielle Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis zum 3. Mai 2020 weiterhin eingeschränkt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht möglich. Auch der nationale Eisenbahnverkehr bleibt in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden. Sollten Sie sich weiterhin in Indien befinden, registrieren Sie sich bitte in der Krisenvorsorgeliste ("Deutschenliste" bzw. „ELEFAND“), um lagebezogene Informationen der Auslandsvertretungen in Indien erhalten zu können.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa bis einschließlich 30. April 2020 sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden.
Die seit 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
• Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für den genannten Zeitraum bis zum 3. Mai 2020, selbst, wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden.
• Wenn Sie noch als Tourist vor Ort sind, informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien .
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt. Es besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Über die Pessachfeiertage gelten zusätzliche Bestimmungen: Ab Dienstag, 14.04.2020, um 17:00 Uhr, bis Donnerstag, 16.04.2020, um 05:00 Uhr, sind Reisen zwischen Städten sowie bestimmten Bereichen Jerusalems verboten. Öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls bis Donnerstag, 16.04.2020, um 05:00 Uhr, eingestellt.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Malaysia - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer. Diese wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 28. April 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat den landesweiten Lockdown für Schulen, Einkaufszentren sowie nicht lebensnotwendigen Dienstleistungen um zwei Wochen verlängert, ebnso bleibt das Versammlungsverbot bestehen. Es wird Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftszweige geben, um der steigenden Arbeitslosigkeit und der stagnierenden Wirtschaft zu begegnen. Der Bausektor soll am Mittwoch wiedereröffnet werden. Andere Branchen oder Unternehmen, die wiedereröffnet werden könnten, sind Zement- und Düngemittelanlagen, Minen, Glashersteller, Veterinärdienste, Buchhandlungen und Schreibwarenläden, chemische Reinigungen sowie bestimmte landwirtschaftsbezogene Unternehmen. Den Provinzbehörden steht es jedoch frei, ihre Beschränkungen für diese Branchen auszuweiten, wenn sie dies für notwendig erachten. Quelle: Aljazeera
Sudan - Ergänzung:
Ab kommenden Samstag wird für Khartoum eine ganztägige Ausgangssperre verhängt. Die Maßnahme ist zunächst für 3 Wochen befristet. Quelle: Sudan Tribune
Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 25. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde seit 2. April 2020 für zunächst zwei Wochen für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est und die Hauptstadt N'Djamena verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien will die wegen der Corona-Krise im Einzelhandel und Gastgewerbe eingeführten Beschränkungen bis zum 8. Juni schrittweise abbauen. Bereits ab Montag dürfen Handwerksbetriebe, Wochenmärkte und Autohändler wieder öffnen. Später folgen in zweiwöchigen Abständen kleinere und dann größere Einzelhandelsgeschäfte, danach auch Restaurants, Hotels und große Einkaufszentren. Quelle: tagesschau.de
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Die Fluggesellschaft Turkish Airways hat angekündigt, bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Uganda - Ergänzung:
Uganda hat den Lockdown um weitere drei Wochen bis zum 5. Mai 2020 verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Der Einreisestopp der USA für Ausländer aus Europa bleibt vorerst bestehen. Italien und Spanien gehe es in der Corona-Krise noch immer nicht gut und Frankreich habe gerade erst Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verlängert, sagte US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus. Derzeit gelte ein "sehr starker" Einreisestopp und dieser bleibe in Kraft, bis es den Ländern besser gehe. Sobald dies der Fall sei, wolle man den Einreisestopp "sehr schnell" beenden, machte Trump deutlich. Quelle: tagesschau.de - Wenn die Situation nicht so ernst wäre, wären Trumps Statements einmal mehr "sehr zum schmunzeln"
Gruß
Birgitt
Die Landgrenzen wurden am 15. März 2020 für den Personenverkehr geschlossen, öffentliche Verkehrsverbindungen wurden eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Die Benutzung von privaten Pkw ist derzeit untersagt.
Der Flughafen Tirana ist für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
In Albanien gelten im Zuge der COVID19-Pandemie derzeit verschiedene Notfallverordnungen, die das öffentliche Leben einschränken. Aktuelle Lage- und Verhaltenshinweise finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien.
Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten.
Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten, s. Fragen und Antwortenliste ) dürfen mit entsprechenden Nachweisen ein- und auch wieder nach Belgien ausreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Bis zunächst 19. April 2020, mit möglicher Verlängerung bis zum 3. Mai 2020, sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der ÖPNV ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt.
Georgien - Ergänzung:
Georgien hat den seit dem 21. März 2020 verhängten nationale Ausnahmezustand bis zum 10. Mai 2020 verlängert. Ab dem 15. April werden vier große Städte, einschließlich der Hauptstadt Tiflis, für zehn Tage abgeriegelt, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Quelle: Aljazeera
Guinea - Ergänzung:
In Guinea ist das Tragen von Mundschutzmasken ab kommenden Samstag Pflicht. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wird mit 30,000 Guinean Francs geahndet (knapp 3 Euro). Quelle: Aljazeera
Indien - Ergänzung:
Kommerzielle Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis zum 3. Mai 2020 weiterhin eingeschränkt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht möglich. Auch der nationale Eisenbahnverkehr bleibt in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden. Sollten Sie sich weiterhin in Indien befinden, registrieren Sie sich bitte in der Krisenvorsorgeliste ("Deutschenliste" bzw. „ELEFAND“), um lagebezogene Informationen der Auslandsvertretungen in Indien erhalten zu können.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige FRRO online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa bis einschließlich 30. April 2020 sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden.
Die seit 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
• Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für den genannten Zeitraum bis zum 3. Mai 2020, selbst, wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden.
• Wenn Sie noch als Tourist vor Ort sind, informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien .
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt. Es besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Über die Pessachfeiertage gelten zusätzliche Bestimmungen: Ab Dienstag, 14.04.2020, um 17:00 Uhr, bis Donnerstag, 16.04.2020, um 05:00 Uhr, sind Reisen zwischen Städten sowie bestimmten Bereichen Jerusalems verboten. Öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls bis Donnerstag, 16.04.2020, um 05:00 Uhr, eingestellt.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Malaysia - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer. Diese wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 28. April 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat den landesweiten Lockdown für Schulen, Einkaufszentren sowie nicht lebensnotwendigen Dienstleistungen um zwei Wochen verlängert, ebnso bleibt das Versammlungsverbot bestehen. Es wird Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftszweige geben, um der steigenden Arbeitslosigkeit und der stagnierenden Wirtschaft zu begegnen. Der Bausektor soll am Mittwoch wiedereröffnet werden. Andere Branchen oder Unternehmen, die wiedereröffnet werden könnten, sind Zement- und Düngemittelanlagen, Minen, Glashersteller, Veterinärdienste, Buchhandlungen und Schreibwarenläden, chemische Reinigungen sowie bestimmte landwirtschaftsbezogene Unternehmen. Den Provinzbehörden steht es jedoch frei, ihre Beschränkungen für diese Branchen auszuweiten, wenn sie dies für notwendig erachten. Quelle: Aljazeera
Sudan - Ergänzung:
Ab kommenden Samstag wird für Khartoum eine ganztägige Ausgangssperre verhängt. Die Maßnahme ist zunächst für 3 Wochen befristet. Quelle: Sudan Tribune
Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 25. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde seit 2. April 2020 für zunächst zwei Wochen für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est und die Hauptstadt N'Djamena verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien will die wegen der Corona-Krise im Einzelhandel und Gastgewerbe eingeführten Beschränkungen bis zum 8. Juni schrittweise abbauen. Bereits ab Montag dürfen Handwerksbetriebe, Wochenmärkte und Autohändler wieder öffnen. Später folgen in zweiwöchigen Abständen kleinere und dann größere Einzelhandelsgeschäfte, danach auch Restaurants, Hotels und große Einkaufszentren. Quelle: tagesschau.de
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Der internationale Flugverkehr wurde am 27. März 2020 für die Zeit mindestens bis zum 1. Mai 2020 grundsätzlich eingestellt. Die Fluggesellschaft Turkish Airways hat angekündigt, bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 20. April 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.
• Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Uganda - Ergänzung:
Uganda hat den Lockdown um weitere drei Wochen bis zum 5. Mai 2020 verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Der Einreisestopp der USA für Ausländer aus Europa bleibt vorerst bestehen. Italien und Spanien gehe es in der Corona-Krise noch immer nicht gut und Frankreich habe gerade erst Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verlängert, sagte US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus. Derzeit gelte ein "sehr starker" Einreisestopp und dieser bleibe in Kraft, bis es den Ländern besser gehe. Sobald dies der Fall sei, wolle man den Einreisestopp "sehr schnell" beenden, machte Trump deutlich. Quelle: tagesschau.de - Wenn die Situation nicht so ernst wäre, wären Trumps Statements einmal mehr "sehr zum schmunzeln"
Gruß
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- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Benin - Ergänzung:
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Mehrere größere Kommunen im Süden des Landes, darunter auch Cotonou, Ouidah und Porto Novo sind vorerst bis zum 27. April 2020 in einem Sperrgürtel („Cordon Sanitaire“) vom Rest des Landes abgesperrt, innerhalb der Kommunen soll der Verkehr auf ein Minimum reduziert werden. Innerhalb des Sperrgürtels besteht die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Kirchen und Moscheen in Benin sind geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Hinweis: Ein Verstoß gegen die seit 8. April bestehende Mundschutzpflicht wird mit 6.000 CFA (rd. 9 Euro) geahndet. Siehe taz: Maskenpflicht in Benin: Knöllchen für unbedeckte Gesichter
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark hat als erstes Land in Europa mit der Wiedereröffnung von Kindergärten und Schulen begonnen. Die Einrichtungen waren einen Monat geschlossen. Quelle: Aljazeera
Deutschland - Ergänzung:
Die eingeführten Kontrollen an deutschen Grenzen werden um weitere 20 Tage verlängert. Kontaktbeschränkungen sollen bis 3. Mai verlängert werden, Teile des Einzelhandel können unter strengen Auflagen schon ab dem 20. April wieder öffnen. Friseure und Schulen könnten ab 4. Mai folgen. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben. Großveranstaltungen sollen bis 31. August untersagt bleiben. Eine Maskenpflicht wird es nicht geben, jedoch eine "dringende" Empfehlung. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Ergänzung:
Finnland wird die seit 28. März geltenden Straßensperren/Reisebeschränkungen in seiner Hauptstadtregion Helsinki/Uusimaa aufheben. Quelle: Aljazeera
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, dem 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 8. April 2020 müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus Großbritannien, den USA oder Europa einreisen, müssen sich seit 13. April 2020 auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo einem Speicheltest unterziehen und dort verbleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Bei positivem Befund erfolgt eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Begleitpersonen sowie nahe Kontaktpersonen von Infizierten werden in staatlichen Quarantänezentren untergebracht. Bei negativem Befund müssen sie sich in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben. Falls die Kapazitäten des Temporary Specimen Collection Centers ausgeschöpft sind, können Einreisende auch vor Vorliegen des Testergebnisses in Heimquarantäne geschickt werden.
Seit 6. April 2020 ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Ergänzung:
Trotz der Verlängerung der Ausgangssperre bis zum 3. Mai wird Indien ab kommendem Montag verschiedene Aktivitäten in ländlichen Gebieten zulassen, darunter Produktion und Infrastrukturbau, um den von den Beschränkungen besonders betroffenen Arbeitnehmern etwas Erleichterung zu verschaffen. Die Lockerung der Sperrung wird nur in den ländlichen Gebieten stattfinden, in denen es keine COVID-19-Sicherheitszonen oder Hotspots gibt. Quelle: Aljazeera
Island - Ergänzung:
Island plant, die eingeführten Beschränkungen aufzuheben. Ab dem 4. Mai werden Universitäten und Gymnasien mit einigen Einschränkungen wieder geöffnet, Schulen für jüngere Kinder unterliegen dem Normalbetrieb. Friseursalons, Zahnärzte und Museen dürfen öffnen, Versammlungen von bis zu 50 Personen dürfen wieder stattfinden. Eine soziale Distanzierungsregel von zwei Metern (6,5 Fuß) bleibt bestehen. Die Regierung schätzt die Prävalenz des Virus in der Bevölkerung auf etwa 1 Prozent. Quelle: Aljazeera
Israel - Ergänzung:
Mathematiker der Bar-Ilan-Universität suchen eine Exit-Strategie für Israel. Sie wollen die Bevölkerung Israels in zwei Gruppen einteilen. Nur jeweils eine Gruppe darf nach draußen. Die andere Gruppe muss zu Hause bleiben. Nach einer Woche gibt es einen Wechsel. Quelle: tagesschau.de
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde am 25. März 2020 insofern gelockert, als in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr Einkäufe in kleineren Lebensmittelgeschäften und Obst- und Gemüseläden sowie Apotheken getätigt werden können.
Es gelten strikte Auflagen:
• Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt. Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
• Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 16. April 2020 (24:00 Uhr) bis Samstag, 18. April 2020 (24:00 Uhr) gilt eine 48-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben.
Ab Sonntag, 19. April 2020, 10:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.
Kolumbien - Ergänzung:
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt: Seit 24. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 26. April 2020 hat Staatspräsident Duque eine landesweite, umfassende Ausgangssperre verhängt.
Seit dem 23. März 0.00 Uhr für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere mehr von internationalen Flügen in Kolumbien einreisen. Folglich gibt es nur noch vereinzelt Angebote kommerzieller Fluglinien, die von Kolumbien nach Europa fliegen. Sofern Reisende in Kolumbien noch Möglichkeiten haben, auf kommerziellen Flugverbindungen auszureisen, empfiehlt die Botschaft dringend, diese zu nutzen. Rückflüge aus anderen kolumbianischen Städten als Bogotá sind für die Dauer der geltenden Quarantänemaßnahmen nicht möglich. Für Busverbindungen oder Privatfahrten aus anderen Regionen nach Bogotá trotz Ausgangssperre bemüht sich die deutsche Botschaft in Bogotá um eine Sondererlaubnis der kolumbianischen Regierung. Diese wird jedoch nur im konkreten Zusammenhang mit einem Ausreiseflug gewährt.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, kann die Botschaft Ihre Daten aufnehmen und Sie kontaktieren, falls von anderen Botschaften anderer Staaten Plätze auf humanitären Flügen Richtung Europa angeboten werden. Der Anschlusstransport innerhalb Europas muss von den Reisenden selbst organisiert werden. Die Weiterreise innerhalb Europas ist trotz Einschränkungen für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Falls sich Reisende in Kolumbien in einer akuten Notsituation befinden, rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft an: +57 320 865 3717. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Botschaft:
• Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde.
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Seit 6. April 2020 ist die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Seit dem 15. April 2020 dürfen nur noch Personen, deren Pässe in der Volksrepublik China, Hongkong, Macau oder Taiwan ausgestellt wurden, per Flugzeug nach Macau einreisen. Allen anderen Personen, auch solchen mit ständigem Wohnsitz in Macau, wird die Einreise verwehrt. Zudem besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben.
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Malediven - Ergänzung:
In der Landeshauptstadt Male sowie auf mehreren nahe gelegenen Inseln wurde eine Ausgangssperre (24h) verhängt, nachdem der erste Fall einer inländischen Übertragung des Coronavirus festgestellt wurde. Quelle: Aljazeera
Norwegen - Ergänzung:
Seit dem 16. März 2020 ist die Einreise für ausländische Staatsangehörige nur noch dann möglich, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten. Seit dem 8. April 2020 gelten dazu weitere Ausnahmen . Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Einreisende mit Symptomen kommen in Isolation und müssen die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Die größeren Flughäfen bleiben bis auf weiteres offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden. Die Reedereien Colorline und Fjordline bieten noch einzelne Fährverbindungen nach Dänemark an. Auch die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden (Transit) ist möglich.
Die norwegischen Behörden erlauben Personen, die sich in Quarantäne befinden und symptomfrei sind, die Quarantäne zum Zweck der Ausreise zu verlassen. Der Transport vom Ort der Quarantäne zum Abreisepunkt muss in Übereinstimmung mit den notwendigen Gesundheitsvorkehrungen organisiert werden.
• Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, prüfen Sie umgehend selbständig Ihre Ausreiseoptionen und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen.
Österreich - Ergänzung:
Österreich will ab 1. Mai verschiedene Sportstätten für den Breitensport wieder öffnen. Ermöglicht werden sollen vorerst nur Aktivitäten im Freien, nicht in der Halle. Dazu sollen zählen Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Die Corona-Abstandsregeln müssen dabei jedoch weiter eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de
Pakistan - Ergänzung:
Entgegen den Anweisungen der Regierung haben hochrangige muslimische Gemeindevorsteher angekündigt, ab Freitag die Gebete in Moscheen wieder aufzunehmen. Mufti Taqi Usmani, ein prominenter sunnitischer muslimischer Führer, sagte, Moscheen würden zu jeder der fünf vorgeschriebenen muslimischen Gebetszeiten auch tägliche Gemeindegebete abhalten. Quelle: Aljazeera
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Russland - Ergänzung:
In Moskau sind seit heute Passierscheine für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verpflichtend. Die Folge: lange Warteschlangen an der U-Bahn. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Ergänzung:
In Serbien wurde am 3. April der Ausnahmezustand ausgerufen und im Zuge dessen eine nächtliche Ausgangssperre wochentags von 17:00 bis 05:00 Uhr verhängt, an den Wochenenden komplett 24h. Für das kommende Osterwochenende der orthodoxen Christen wurde die Ausgangssperre verschärft von Freitag um 17 Uhr bis Dienstag 05:00 Uhr. Quelle: aa.com.tr
Singapur - Ergänzung:
In Singapur gilt Mundschutz-Pflicht. Wer außerhalb des Hauses ohne Maske angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu 300 Singapur-Dollar (193 Euro) rechnen, Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Quelle: tagesschau.de
Somalia - Ergänzung:
Somalia hat ab 15. April eine nächtliche Ausgangssperre in der Hauptstadt Mogadischu verhängt für die Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr. Quelle: VOA News
Thailand - Ergänzung:
Die thailändische Luftfahrtbehörde hat ihr Einreiseverbot bis zum 30. April verlängert: Flugzeuge mit Ausländern an Bord dürfen bis dahin nicht in Thailand landen. Die Maßnahmen wurden am 4. April verhängt. Quelle: tagesschau.de
Die Landgrenzen in 21 Provinzen werden am Samstag wieder geöffnet, jedoch ausschließlich für Thailänder aus den Nachbarländern, damit diese nach Hause zurückkehren können. Bis zu 100 Personen dürfen täglich an jedem Grenzkontrollpunkt einreisen und unterliegen einer 14-tägigen staatlichen Quarantäne. Quelle: Aljazeera
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Baumärkte, Fahrradläden und Reparaturwerkstätten. Restaurants und Gaststätten sind geschlossen und es gilt ein Veranstaltungsverbot. Der öffentliche Verkehr ist eingeschränkt. Seit 16. März 2020 besteht eine Ausgangssperre .
Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April 2020 gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot aus allen Ländern mit Ausnahmen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit, Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen sowie in dringenden Ausnahmesituationen. Nachweise sind bei Einreise vorzulegen. Die Einreise nach Tschechien muss vorab online bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung angemeldet werden. Ausnahmen bestehen für Reisende im Transit, in dringenden Ausnahmesituationen und wenn die Ausreise aus Tschechien in weniger als 24 Stunden erfolgt. Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, Diplomaten und Beamte müssen ihre Einreise der örtlich zuständigen Gesundheitsstation anzeigen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 14 Tage gedauert hat. Für alle aus dem Ausland einreisende Personen, die der Anzeigepflicht bei Einreise unterliegen oder die Symptome einer Erkrankung zeigen, besteht die Pflicht einer 14-tägigen Quarantäne.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in Prag vertretenden Botschaft des Ziellandes mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Personen, die durch die Tschechische Republik durchreisen und nach Deutschland einreisen sollen sich daher spätestens 48 Stunden vor Einreise mit der Botschaft in Verbindung setzen.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland ist eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise, zur neuen Pendlerregelung, und zum Ausnahmezustand auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung für die Zeit bis mindestens 20. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Ausnahmen hiervon sind vereinzelte Flugangebote wie z.B. aktuell mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus, mit Qatar Airways über Doha, Katar sowie mit Ethiopian Airlines über Addis Abeba, Äthiopien (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Einreisebeschränkungen bleiben in Kraft, bis sie widerrufen werden.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren "shelter-in-place" oder Ausgangsbeschränkungen "stay-at-home-order". Über einzelne Maßnahmen informiert die National Governors Association .
• Verzichten Sie bei Aufenthalten in den USA auf Reisen innerhalb des Landes und beachten Sie entsprechende Reisebeschränkungen.
• Nutzen Sie noch bestehende Aus- und Rückreisemöglichkeiten, wenn Sie sich noch touristisch in den USA aufhalten.
• Achten Sie vor Ort auf Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Mehrere größere Kommunen im Süden des Landes, darunter auch Cotonou, Ouidah und Porto Novo sind vorerst bis zum 27. April 2020 in einem Sperrgürtel („Cordon Sanitaire“) vom Rest des Landes abgesperrt, innerhalb der Kommunen soll der Verkehr auf ein Minimum reduziert werden. Innerhalb des Sperrgürtels besteht die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Kirchen und Moscheen in Benin sind geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Hinweis: Ein Verstoß gegen die seit 8. April bestehende Mundschutzpflicht wird mit 6.000 CFA (rd. 9 Euro) geahndet. Siehe taz: Maskenpflicht in Benin: Knöllchen für unbedeckte Gesichter
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark hat als erstes Land in Europa mit der Wiedereröffnung von Kindergärten und Schulen begonnen. Die Einrichtungen waren einen Monat geschlossen. Quelle: Aljazeera
Deutschland - Ergänzung:
Die eingeführten Kontrollen an deutschen Grenzen werden um weitere 20 Tage verlängert. Kontaktbeschränkungen sollen bis 3. Mai verlängert werden, Teile des Einzelhandel können unter strengen Auflagen schon ab dem 20. April wieder öffnen. Friseure und Schulen könnten ab 4. Mai folgen. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben. Großveranstaltungen sollen bis 31. August untersagt bleiben. Eine Maskenpflicht wird es nicht geben, jedoch eine "dringende" Empfehlung. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Ergänzung:
Finnland wird die seit 28. März geltenden Straßensperren/Reisebeschränkungen in seiner Hauptstadtregion Helsinki/Uusimaa aufheben. Quelle: Aljazeera
Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, dem 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 8. April 2020 müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus Großbritannien, den USA oder Europa einreisen, müssen sich seit 13. April 2020 auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo einem Speicheltest unterziehen und dort verbleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Bei positivem Befund erfolgt eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Begleitpersonen sowie nahe Kontaktpersonen von Infizierten werden in staatlichen Quarantänezentren untergebracht. Bei negativem Befund müssen sie sich in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne begeben. Falls die Kapazitäten des Temporary Specimen Collection Centers ausgeschöpft sind, können Einreisende auch vor Vorliegen des Testergebnisses in Heimquarantäne geschickt werden.
Seit 6. April 2020 ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Ergänzung:
Trotz der Verlängerung der Ausgangssperre bis zum 3. Mai wird Indien ab kommendem Montag verschiedene Aktivitäten in ländlichen Gebieten zulassen, darunter Produktion und Infrastrukturbau, um den von den Beschränkungen besonders betroffenen Arbeitnehmern etwas Erleichterung zu verschaffen. Die Lockerung der Sperrung wird nur in den ländlichen Gebieten stattfinden, in denen es keine COVID-19-Sicherheitszonen oder Hotspots gibt. Quelle: Aljazeera
Island - Ergänzung:
Island plant, die eingeführten Beschränkungen aufzuheben. Ab dem 4. Mai werden Universitäten und Gymnasien mit einigen Einschränkungen wieder geöffnet, Schulen für jüngere Kinder unterliegen dem Normalbetrieb. Friseursalons, Zahnärzte und Museen dürfen öffnen, Versammlungen von bis zu 50 Personen dürfen wieder stattfinden. Eine soziale Distanzierungsregel von zwei Metern (6,5 Fuß) bleibt bestehen. Die Regierung schätzt die Prävalenz des Virus in der Bevölkerung auf etwa 1 Prozent. Quelle: Aljazeera
Israel - Ergänzung:
Mathematiker der Bar-Ilan-Universität suchen eine Exit-Strategie für Israel. Sie wollen die Bevölkerung Israels in zwei Gruppen einteilen. Nur jeweils eine Gruppe darf nach draußen. Die andere Gruppe muss zu Hause bleiben. Nach einer Woche gibt es einen Wechsel. Quelle: tagesschau.de
Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde am 25. März 2020 insofern gelockert, als in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr Einkäufe in kleineren Lebensmittelgeschäften und Obst- und Gemüseläden sowie Apotheken getätigt werden können.
Es gelten strikte Auflagen:
• Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt. Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
• Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 16. April 2020 (24:00 Uhr) bis Samstag, 18. April 2020 (24:00 Uhr) gilt eine 48-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben.
Ab Sonntag, 19. April 2020, 10:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.
Kolumbien - Ergänzung:
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt: Seit 24. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 26. April 2020 hat Staatspräsident Duque eine landesweite, umfassende Ausgangssperre verhängt.
Seit dem 23. März 0.00 Uhr für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere mehr von internationalen Flügen in Kolumbien einreisen. Folglich gibt es nur noch vereinzelt Angebote kommerzieller Fluglinien, die von Kolumbien nach Europa fliegen. Sofern Reisende in Kolumbien noch Möglichkeiten haben, auf kommerziellen Flugverbindungen auszureisen, empfiehlt die Botschaft dringend, diese zu nutzen. Rückflüge aus anderen kolumbianischen Städten als Bogotá sind für die Dauer der geltenden Quarantänemaßnahmen nicht möglich. Für Busverbindungen oder Privatfahrten aus anderen Regionen nach Bogotá trotz Ausgangssperre bemüht sich die deutsche Botschaft in Bogotá um eine Sondererlaubnis der kolumbianischen Regierung. Diese wird jedoch nur im konkreten Zusammenhang mit einem Ausreiseflug gewährt.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, kann die Botschaft Ihre Daten aufnehmen und Sie kontaktieren, falls von anderen Botschaften anderer Staaten Plätze auf humanitären Flügen Richtung Europa angeboten werden. Der Anschlusstransport innerhalb Europas muss von den Reisenden selbst organisiert werden. Die Weiterreise innerhalb Europas ist trotz Einschränkungen für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Falls sich Reisende in Kolumbien in einer akuten Notsituation befinden, rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft an: +57 320 865 3717. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Botschaft:
• Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde.
Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt. Seit 6. April 2020 ist die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem Virus vor.
Seit dem 15. April 2020 dürfen nur noch Personen, deren Pässe in der Volksrepublik China, Hongkong, Macau oder Taiwan ausgestellt wurden, per Flugzeug nach Macau einreisen. Allen anderen Personen, auch solchen mit ständigem Wohnsitz in Macau, wird die Einreise verwehrt. Zudem besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben.
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Malediven - Ergänzung:
In der Landeshauptstadt Male sowie auf mehreren nahe gelegenen Inseln wurde eine Ausgangssperre (24h) verhängt, nachdem der erste Fall einer inländischen Übertragung des Coronavirus festgestellt wurde. Quelle: Aljazeera
Norwegen - Ergänzung:
Seit dem 16. März 2020 ist die Einreise für ausländische Staatsangehörige nur noch dann möglich, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten. Seit dem 8. April 2020 gelten dazu weitere Ausnahmen . Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Einreisende mit Symptomen kommen in Isolation und müssen die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Die größeren Flughäfen bleiben bis auf weiteres offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden. Die Reedereien Colorline und Fjordline bieten noch einzelne Fährverbindungen nach Dänemark an. Auch die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden (Transit) ist möglich.
Die norwegischen Behörden erlauben Personen, die sich in Quarantäne befinden und symptomfrei sind, die Quarantäne zum Zweck der Ausreise zu verlassen. Der Transport vom Ort der Quarantäne zum Abreisepunkt muss in Übereinstimmung mit den notwendigen Gesundheitsvorkehrungen organisiert werden.
• Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, prüfen Sie umgehend selbständig Ihre Ausreiseoptionen und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen.
Österreich - Ergänzung:
Österreich will ab 1. Mai verschiedene Sportstätten für den Breitensport wieder öffnen. Ermöglicht werden sollen vorerst nur Aktivitäten im Freien, nicht in der Halle. Dazu sollen zählen Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Die Corona-Abstandsregeln müssen dabei jedoch weiter eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de
Pakistan - Ergänzung:
Entgegen den Anweisungen der Regierung haben hochrangige muslimische Gemeindevorsteher angekündigt, ab Freitag die Gebete in Moscheen wieder aufzunehmen. Mufti Taqi Usmani, ein prominenter sunnitischer muslimischer Führer, sagte, Moscheen würden zu jeder der fünf vorgeschriebenen muslimischen Gebetszeiten auch tägliche Gemeindegebete abhalten. Quelle: Aljazeera
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Russland - Ergänzung:
In Moskau sind seit heute Passierscheine für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verpflichtend. Die Folge: lange Warteschlangen an der U-Bahn. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Ergänzung:
In Serbien wurde am 3. April der Ausnahmezustand ausgerufen und im Zuge dessen eine nächtliche Ausgangssperre wochentags von 17:00 bis 05:00 Uhr verhängt, an den Wochenenden komplett 24h. Für das kommende Osterwochenende der orthodoxen Christen wurde die Ausgangssperre verschärft von Freitag um 17 Uhr bis Dienstag 05:00 Uhr. Quelle: aa.com.tr
Singapur - Ergänzung:
In Singapur gilt Mundschutz-Pflicht. Wer außerhalb des Hauses ohne Maske angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu 300 Singapur-Dollar (193 Euro) rechnen, Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Quelle: tagesschau.de
Somalia - Ergänzung:
Somalia hat ab 15. April eine nächtliche Ausgangssperre in der Hauptstadt Mogadischu verhängt für die Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr. Quelle: VOA News
Thailand - Ergänzung:
Die thailändische Luftfahrtbehörde hat ihr Einreiseverbot bis zum 30. April verlängert: Flugzeuge mit Ausländern an Bord dürfen bis dahin nicht in Thailand landen. Die Maßnahmen wurden am 4. April verhängt. Quelle: tagesschau.de
Die Landgrenzen in 21 Provinzen werden am Samstag wieder geöffnet, jedoch ausschließlich für Thailänder aus den Nachbarländern, damit diese nach Hause zurückkehren können. Bis zu 100 Personen dürfen täglich an jedem Grenzkontrollpunkt einreisen und unterliegen einer 14-tägigen staatlichen Quarantäne. Quelle: Aljazeera
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Baumärkte, Fahrradläden und Reparaturwerkstätten. Restaurants und Gaststätten sind geschlossen und es gilt ein Veranstaltungsverbot. Der öffentliche Verkehr ist eingeschränkt. Seit 16. März 2020 besteht eine Ausgangssperre .
Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April 2020 gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot aus allen Ländern mit Ausnahmen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit, Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen sowie in dringenden Ausnahmesituationen. Nachweise sind bei Einreise vorzulegen. Die Einreise nach Tschechien muss vorab online bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung angemeldet werden. Ausnahmen bestehen für Reisende im Transit, in dringenden Ausnahmesituationen und wenn die Ausreise aus Tschechien in weniger als 24 Stunden erfolgt. Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, Diplomaten und Beamte müssen ihre Einreise der örtlich zuständigen Gesundheitsstation anzeigen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 14 Tage gedauert hat. Für alle aus dem Ausland einreisende Personen, die der Anzeigepflicht bei Einreise unterliegen oder die Symptome einer Erkrankung zeigen, besteht die Pflicht einer 14-tägigen Quarantäne.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in Prag vertretenden Botschaft des Ziellandes mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Personen, die durch die Tschechische Republik durchreisen und nach Deutschland einreisen sollen sich daher spätestens 48 Stunden vor Einreise mit der Botschaft in Verbindung setzen.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland ist eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise, zur neuen Pendlerregelung, und zum Ausnahmezustand auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung für die Zeit bis mindestens 20. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Ausnahmen hiervon sind vereinzelte Flugangebote wie z.B. aktuell mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus, mit Qatar Airways über Doha, Katar sowie mit Ethiopian Airlines über Addis Abeba, Äthiopien (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Einreisebeschränkungen bleiben in Kraft, bis sie widerrufen werden.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House .
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren "shelter-in-place" oder Ausgangsbeschränkungen "stay-at-home-order". Über einzelne Maßnahmen informiert die National Governors Association .
• Verzichten Sie bei Aufenthalten in den USA auf Reisen innerhalb des Landes und beachten Sie entsprechende Reisebeschränkungen.
• Nutzen Sie noch bestehende Aus- und Rückreisemöglichkeiten, wenn Sie sich noch touristisch in den USA aufhalten.
• Achten Sie vor Ort auf Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Malawi - Ergänzung:
Malawi hat einen dreiwöchigen Lockdown angekündigt, der am 18. April in Kraft tritt und zunächst bis 9. Mai 2020 gilt. Quelle: Aljazeera
Namibia - Ergänzung:
In Namibia gilt ein generelles Einreiseverbot für Staatsangehörige aller Länder weltweit. Die Einreise von Ausländern ist im Einzelfall nur unter besonderen Umständen und nach vorheriger Genehmigung der zuständigen namibischen Behörden zulässig.
Für namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt („permanent residence“) gilt grundsätzlich ein Ausreiseverbot. Ausreisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Ministry of Home Affairs möglich.
Zurückkehrende namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt müssen für 14 Tage auf eigene Kosten in staatliche Quarantäne.
Air Namibia hat als letzte Fluggesellschaft am 27. März 2020 alle regionalen und internationalen Flüge eingestellt. Damit sind bis auf weiteres keine Ein- und Ausreisemöglichkeiten auf dem Luftweg mehr möglich.
Für Namibia wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
Seit dem 17. März 2020 gilt für bis zu sechs Monate der nationale Notstand. Vorerst bis einschließlich 4. Mai 2020 ist die Öffentlichkeit aufgefordert, zu Hause zu bleiben und Menschenansammlungen zu vermeiden. Dringende Besorgungen wie Einkäufe von Lebensmitteln und Medikamenten, Arztbesuche u.ä. oder sportliche Betätigung in Gruppen von max. drei Personen sind erlaubt. Pro Haushalt darf jeweils nur eine Person Einkäufe tätigen.
Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben geöffnet, Restaurants und Cafés nur für Außer-Haus-Service.
Der Zugang zu essentiellen Dienstleistungen wie Ärzten ist nicht eingeschränkt.
Für alle Regionen Namibias gelten Reisebeschränkungen. Reisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. Folgende Grenzübergänge werden für den Personenverkehr geschlossen: Oshikango, Katwiti, Wenela, Ariamsvlei, Noordoewer, Lüderitz, Walvis Bay, Buitepos.
Zuwiderhandlungen führen zu Geld- und Freiheitsstrafen.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Namibia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Windhuk.
•Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Ministry of Home Affairs, in Windhuk im Cohen Building, Ecke Kasino Street/Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
•Folgen Sie stets den Anweisungen der namibischen Behörden.
Gruß
Birgitt
Malawi hat einen dreiwöchigen Lockdown angekündigt, der am 18. April in Kraft tritt und zunächst bis 9. Mai 2020 gilt. Quelle: Aljazeera
Namibia - Ergänzung:
In Namibia gilt ein generelles Einreiseverbot für Staatsangehörige aller Länder weltweit. Die Einreise von Ausländern ist im Einzelfall nur unter besonderen Umständen und nach vorheriger Genehmigung der zuständigen namibischen Behörden zulässig.
Für namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt („permanent residence“) gilt grundsätzlich ein Ausreiseverbot. Ausreisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Ministry of Home Affairs möglich.
Zurückkehrende namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt müssen für 14 Tage auf eigene Kosten in staatliche Quarantäne.
Air Namibia hat als letzte Fluggesellschaft am 27. März 2020 alle regionalen und internationalen Flüge eingestellt. Damit sind bis auf weiteres keine Ein- und Ausreisemöglichkeiten auf dem Luftweg mehr möglich.
Für Namibia wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
Seit dem 17. März 2020 gilt für bis zu sechs Monate der nationale Notstand. Vorerst bis einschließlich 4. Mai 2020 ist die Öffentlichkeit aufgefordert, zu Hause zu bleiben und Menschenansammlungen zu vermeiden. Dringende Besorgungen wie Einkäufe von Lebensmitteln und Medikamenten, Arztbesuche u.ä. oder sportliche Betätigung in Gruppen von max. drei Personen sind erlaubt. Pro Haushalt darf jeweils nur eine Person Einkäufe tätigen.
Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben geöffnet, Restaurants und Cafés nur für Außer-Haus-Service.
Der Zugang zu essentiellen Dienstleistungen wie Ärzten ist nicht eingeschränkt.
Für alle Regionen Namibias gelten Reisebeschränkungen. Reisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. Folgende Grenzübergänge werden für den Personenverkehr geschlossen: Oshikango, Katwiti, Wenela, Ariamsvlei, Noordoewer, Lüderitz, Walvis Bay, Buitepos.
Zuwiderhandlungen führen zu Geld- und Freiheitsstrafen.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Namibia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Windhuk.
•Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Ministry of Home Affairs, in Windhuk im Cohen Building, Ecke Kasino Street/Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
•Folgen Sie stets den Anweisungen der namibischen Behörden.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Australien hält Einschränkungen um vier weitere Wochen aufrecht. Quelle: tagesschau.de
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur im Auto der Eltern in der Öffentlichkeit bewegen, Personen über 65 Jahren dürfen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Burkina Faso - Ergänzung:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt. Für das ganze Land gilt eine Ausgangssperre von 19:00 bis 05:00 Uhr bis auf unbestimmte Zeit. Die Städte Ouagadougou, Dano, Bobo-Dioulasso, Boroma, Koudougou, Banfora, Houndé, Dedougou und Zorgha sind wegen COVID-19-Fällen seit dem 27. März 2020 (5 Uhr) bis auf weiteres komplett abgeriegelt, d.h. der Personenverkehr in diese Städte und aus diesen Städten ist unterbunden, Frachtverkehr erlaubt.
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel (Taxi, Uber).
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind – mit Ausnahme von Frachtsendungen und humanitären Transporten – geschlossen.
El Salvador hat am 21. März 2020 eine umfassende Ausgangssperre für das gesamte Land erlassen, die aktuell bis zum 28. April 2020 verlängert wurde.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge. Die Sperrung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die ghanaische Regierung zudem vorerst eine Ausgangssperre für den Großraum Accra und den Großraum Kumasi erlassen. Der Personenverkehr zwischen den beiden Großstädten wird solange unterbunden. Innerhalb der Städte bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken und Arztpraxen geöffnet. Personen dürfen sich in den Städten nur zum Aufsuchen der o.g. Orte bewegen.
• Bitte beachten Sie die Ausgangssperre strikt. Bei Verstoß müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Flugverbindungen mit dem In- und Ausland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde bis zum 19. April 2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 16 bis 04 Uhr verhängt. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme sowie der unten angeführten Einschränkungen und Verbote ist zu erwarten.
Weiterhin gelten folgende Einschränkungen:
• Generelles Verbot von Reisen/Fahrten zwischen den einzelnen Regionen (Departamentos) des Landes, Ausnahmen nur für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.
• Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Ziele
• Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
• Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen
• Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor
• Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur oder gesellschaftlichen Veranstaltungen
• Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem
• Aussetzung von religiösen Veranstaltungen
• Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten
• Krankenhäuser werden für ambulante Termine geschlossen
• Schließung von Einkaufszentren
• Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
• Verbot von Hamsterkäufen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Island - Ergänzung:
Von Island aus bestehen nur noch sehr wenige Flugmöglichkeiten. Weite Teile des öffentlichen Lebens unterliegen Einschränkungen. So sind derzeit z.B. nur Versammlungen bis 20 Personen - unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstands - erlaubt, Apotheken und Supermärkte haben unter strengen Auflagen geöffnet. Leichte Änderungen bei den Einschränkungen sind ab dem 4. Mai 2020 angekündigt.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Reykjavik .
• Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums .
Japan - Ergänzung:
Japan hat den Coronavirus-Notstand auf das gesamte Land ausgeweitet. Er werde ab morgen bis zum 6. Mai gelten. Quelle: tagesschau.de
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Laut Presseerklärung des maltesischen Außen- und Europaministeriums vom 9. April 2020 wird die Unterstützung der maltesischen Regierung nun ausgeweitet. Alle Ausländer, die sich derzeit noch in Malta aufhalten und nun in ihre Heimatstaaten zurückkehren wollen, werden gebeten, sich bis Sonntag, 19. April 2020, unter folgendem Link zu registrieren: https://foreignandeu.gov.mt/apply und auf Zuteilung zu warten: Für Rückfragen wurde eine Hotline eingerichtet, an die sich Interessierte telefonisch (+356 2204 2800) Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder schriftlich per E-Mail wenden können. Buchungen für einen Rückflug nach Malta werden zurzeit nicht angeboten.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Schweiz - Ergänzung:
Die Schweiz will ihre Corona-Eindämmungsmaßnahmen in drei Etappen lockern. Geschäfte und Dienstleistungen wie Frisöre, Arztpraxen und Baumärkte dürfen in einem ersten Schritt ab dem 27. April wieder öffnen. Schulen, andere Geschäfte und Märkte sollen ab 11. Mai öffnen dürfen. Ab dem 8. Juni ist die Öffnung von Berufs- und weiterführenden Schulen, Universitäten, Museen, Bibliotheken und Zoos geplant. Größere öffentliche Veranstaltungen bleiben bis auf weiteres verboten. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 4. Mai 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbes. Rückholflüge). Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020. Derzeit führt Air France noch zwei (kommerzielle) Rückholflüge pro Woche durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 26. April 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Bis zum 25. April 2020 besteht eine Einreisebeschränkung für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südafrika - Ergänzung:
Minen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, jedoch nur mit halber Kapazität. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn wird die eingeführten Beschränkungen am Samstag um eine weitere Woche verlängern. Zukünftig wird jeden Mittwoch darüber beraten, ob die Beschränkungen weiterhin notwendig sind. Darüber hinaus haben Kommunalverwaltungen die Befugnis, an Wochenenden zusätzliche besondere Beschränkungen zu verhängen. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Es gibt derzeit noch einige wenige Flugverbindungen aus Dubai bzw. Abu Dhabi nach Europa. Gestrandete Reisende sollten diese letzten kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland unbedingt nutzen und buchen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die VAE derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten.
Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet. Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind. Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben. Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein. Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten. Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die Bundestaaten New York und Pennsylvania haben Mundschutzpflicht angeordnet. Quelle: heise telepolis
Zypern - Ergänzung:
Bis zum 30. April 2020 gilt, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 30. April nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, siehe fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Australien hält Einschränkungen um vier weitere Wochen aufrecht. Quelle: tagesschau.de
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur im Auto der Eltern in der Öffentlichkeit bewegen, Personen über 65 Jahren dürfen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Burkina Faso - Ergänzung:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt. Für das ganze Land gilt eine Ausgangssperre von 19:00 bis 05:00 Uhr bis auf unbestimmte Zeit. Die Städte Ouagadougou, Dano, Bobo-Dioulasso, Boroma, Koudougou, Banfora, Houndé, Dedougou und Zorgha sind wegen COVID-19-Fällen seit dem 27. März 2020 (5 Uhr) bis auf weiteres komplett abgeriegelt, d.h. der Personenverkehr in diese Städte und aus diesen Städten ist unterbunden, Frachtverkehr erlaubt.
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel (Taxi, Uber).
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind – mit Ausnahme von Frachtsendungen und humanitären Transporten – geschlossen.
El Salvador hat am 21. März 2020 eine umfassende Ausgangssperre für das gesamte Land erlassen, die aktuell bis zum 28. April 2020 verlängert wurde.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge. Die Sperrung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die ghanaische Regierung zudem vorerst eine Ausgangssperre für den Großraum Accra und den Großraum Kumasi erlassen. Der Personenverkehr zwischen den beiden Großstädten wird solange unterbunden. Innerhalb der Städte bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken und Arztpraxen geöffnet. Personen dürfen sich in den Städten nur zum Aufsuchen der o.g. Orte bewegen.
• Bitte beachten Sie die Ausgangssperre strikt. Bei Verstoß müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Flugverbindungen mit dem In- und Ausland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde bis zum 19. April 2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 16 bis 04 Uhr verhängt. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme sowie der unten angeführten Einschränkungen und Verbote ist zu erwarten.
Weiterhin gelten folgende Einschränkungen:
• Generelles Verbot von Reisen/Fahrten zwischen den einzelnen Regionen (Departamentos) des Landes, Ausnahmen nur für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.
• Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Ziele
• Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
• Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen
• Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor
• Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur oder gesellschaftlichen Veranstaltungen
• Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem
• Aussetzung von religiösen Veranstaltungen
• Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten
• Krankenhäuser werden für ambulante Termine geschlossen
• Schließung von Einkaufszentren
• Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
• Verbot von Hamsterkäufen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Island - Ergänzung:
Von Island aus bestehen nur noch sehr wenige Flugmöglichkeiten. Weite Teile des öffentlichen Lebens unterliegen Einschränkungen. So sind derzeit z.B. nur Versammlungen bis 20 Personen - unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstands - erlaubt, Apotheken und Supermärkte haben unter strengen Auflagen geöffnet. Leichte Änderungen bei den Einschränkungen sind ab dem 4. Mai 2020 angekündigt.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Reykjavik .
• Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums .
Japan - Ergänzung:
Japan hat den Coronavirus-Notstand auf das gesamte Land ausgeweitet. Er werde ab morgen bis zum 6. Mai gelten. Quelle: tagesschau.de
Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zur Zeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Laut Presseerklärung des maltesischen Außen- und Europaministeriums vom 9. April 2020 wird die Unterstützung der maltesischen Regierung nun ausgeweitet. Alle Ausländer, die sich derzeit noch in Malta aufhalten und nun in ihre Heimatstaaten zurückkehren wollen, werden gebeten, sich bis Sonntag, 19. April 2020, unter folgendem Link zu registrieren: https://foreignandeu.gov.mt/apply und auf Zuteilung zu warten: Für Rückfragen wurde eine Hotline eingerichtet, an die sich Interessierte telefonisch (+356 2204 2800) Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder schriftlich per E-Mail wenden können. Buchungen für einen Rückflug nach Malta werden zurzeit nicht angeboten.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Schweiz - Ergänzung:
Die Schweiz will ihre Corona-Eindämmungsmaßnahmen in drei Etappen lockern. Geschäfte und Dienstleistungen wie Frisöre, Arztpraxen und Baumärkte dürfen in einem ersten Schritt ab dem 27. April wieder öffnen. Schulen, andere Geschäfte und Märkte sollen ab 11. Mai öffnen dürfen. Ab dem 8. Juni ist die Öffnung von Berufs- und weiterführenden Schulen, Universitäten, Museen, Bibliotheken und Zoos geplant. Größere öffentliche Veranstaltungen bleiben bis auf weiteres verboten. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 4. Mai 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbes. Rückholflüge). Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020. Derzeit führt Air France noch zwei (kommerzielle) Rückholflüge pro Woche durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 26. April 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Bis zum 25. April 2020 besteht eine Einreisebeschränkung für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Südafrika - Ergänzung:
Minen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, jedoch nur mit halber Kapazität. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn wird die eingeführten Beschränkungen am Samstag um eine weitere Woche verlängern. Zukünftig wird jeden Mittwoch darüber beraten, ob die Beschränkungen weiterhin notwendig sind. Darüber hinaus haben Kommunalverwaltungen die Befugnis, an Wochenenden zusätzliche besondere Beschränkungen zu verhängen. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Es gibt derzeit noch einige wenige Flugverbindungen aus Dubai bzw. Abu Dhabi nach Europa. Gestrandete Reisende sollten diese letzten kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland unbedingt nutzen und buchen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die VAE derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Bei Verstößen werde das Geld- und Gefängnisstrafen vorsehende Infektionsschutzgesetz angewendet. Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, in Dubai auch tagsüber, s.u.. Auch während der Tageszeit soll die Wohnung nur für begründete Ausnahmefälle verlassen werden. Märkte und Malls (Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken) sind geschlossen. Restaurants dürfen keine Gäste mehr empfangen. Alle Kindergärten, Schulen und Universitäten sind seit dem 8. März 2020 geschlossen, ebenso touristische Sehenswürdigkeiten.
Für das Emirat Dubai gilt seit dem 4. April 2020 für zunächst 14 Tage eine ganztägige Ausgangssperre. Die Desinfektionsmaßnahmen in Dubai, die bisher nur in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr stattgefunden haben, sollen auf den Tag ausgedehnt werden.
Der öffentliche Nahverkehr (Metro und Busse) ist eingestellt. Fahrten mit dem Taxi – auch zum Flughafen – sind möglich.
Die Nahrungsmittelversorgung ist über Supermärkte, Lieferservice und Tankstellen sichergestellt. Apotheken bleiben geöffnet. Das Haus darf von nur einem Familienmitglied zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Medikamente unter Beachtung der Vorschrift, dass Masken und Handschuhe außerhalb der Wohnung zu tragen sind. Alle Personen, die nicht im Gesundheitsbereich, der Nahrungsmittelversorgung, wichtigen industriellen Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung, Tankstellen, Nachrichtenwesen, Flughäfen, Fluggesellschaften, Zoll, Grenzschutz, privaten Sicherheitsdiensten, Reinigungssektor, öffentlichem Personenverkehr, Bauwirtschaft und in der Grundversorgung arbeiten, müssen zu Hause bleiben. Angestellte im Banken-, Finanz und Währungssektor dürfen nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr tätig sein. Besuche von Familien und Freunden, Freizeitaktivitäten im Außenbereich und die Mitnahme von Kindern in die Supermärkte sind verboten. Außerhalb von Privatwohnungen gilt die Pflicht, Gesichtsmasken und Handschuhe zu tragen. Wer ohne Maske und Handschuhe angetroffen wird, muss mit Strafen rechnen.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die Bundestaaten New York und Pennsylvania haben Mundschutzpflicht angeordnet. Quelle: heise telepolis
Zypern - Ergänzung:
Bis zum 30. April 2020 gilt, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 30. April nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, siehe fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
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Birgitt
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Großbritannien - Ergänzung:
Die seit dem 23. März geltende Ausgangssperre wird "um mindestens drei Wochen" verlängert. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen will einige Einschränkungen bald aufheben. Am 20. April können Parks und Wälder wieder geöffnet werden. Außerdem sollen Regeln für die Anzahl von Kunden, die sich zugleich in einem Geschäft befinden, gelockert werden. Bislang sind nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken geöffnet. Die polnischen Grenzen bleiben allerdings bis zum 3. Mai geschlossen. Die Abstandsregeln bleiben bestehen. Es wird eine öffentliche Maskenpflicht eingeführt, diese soll gelten, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Ergänzung:
Das vorübergehende Einreiseverbot für Menschen von außerhalb der EU sowie aus Ländern der Europäischen Freihandelszone wird verlängert bis vorläufig zum 15. Mai. Ausnahmen gibt es etwa für Diplomaten und Saisonarbeiter. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Ergänzung:
Shopping-Tourismus aus der Schweiz ins grenznahe Ausland wird bei Wiedereinreise in die Schweiz mit einem Bußgeld von 100 Franken belegt. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Der Shutdown des Bundesstaats New York bleibt bis 15. Mai 2020 in Kraft. Quelle: Aljazeera
Gruß
Birgitt
Die seit dem 23. März geltende Ausgangssperre wird "um mindestens drei Wochen" verlängert. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen will einige Einschränkungen bald aufheben. Am 20. April können Parks und Wälder wieder geöffnet werden. Außerdem sollen Regeln für die Anzahl von Kunden, die sich zugleich in einem Geschäft befinden, gelockert werden. Bislang sind nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken geöffnet. Die polnischen Grenzen bleiben allerdings bis zum 3. Mai geschlossen. Die Abstandsregeln bleiben bestehen. Es wird eine öffentliche Maskenpflicht eingeführt, diese soll gelten, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Ergänzung:
Das vorübergehende Einreiseverbot für Menschen von außerhalb der EU sowie aus Ländern der Europäischen Freihandelszone wird verlängert bis vorläufig zum 15. Mai. Ausnahmen gibt es etwa für Diplomaten und Saisonarbeiter. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Ergänzung:
Shopping-Tourismus aus der Schweiz ins grenznahe Ausland wird bei Wiedereinreise in die Schweiz mit einem Bußgeld von 100 Franken belegt. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Der Shutdown des Bundesstaats New York bleibt bis 15. Mai 2020 in Kraft. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
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Burkina Faso - Ergänzung:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt. Für das ganze Land gilt eine Ausgangssperre von 19bis 5 Uhr bis auf unbestimmte Zeit. Die Städte Ouagadougou, Dano, Bobo-Dioulasso, Boroma, Koudougou, Banfora, Houndé, Dedougou und Zorgha sind wegen COVID-19-Fällen seit dem 27. März 2020 bis auf weiteres komplett abgeriegelt, d.h. der Personenverkehr in diese Städte und aus diesen Städten ist unterbunden, Frachtverkehr erlaubt.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.
Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Die Ausnahmezustand in Cabo Verde wurde am 17. April 2020 durch die kapverdische Regierung verlängert ; für die Inseln Santiago, Boavista und Sao Vicente (Inseln mit bestätigten Covid-19 Fällen) bis zum 2. Mai 2020 und für die anderen Inseln bis zum 26. April 2020. Es sind nur Geschäfte mit lebensnotwendigen Gütern geöffnet. Alle Grenzen wurden geschlossen und die kommerziellen Flüge suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Auch der Personen-Flug- und Schiffsverkehr zwischen den kapverdischen Inseln bleibt weiterhin eingestellt.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt. Es besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Kambodscha - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Regelung gilt bis auf weiteres, wie das kambodschanische Außenministerium am 16. April 2020 mitgeteilt hat.
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Dies gilt zunächst für einen Monat.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen ein von einer kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Bei der Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD) vorgelegt werden.
Die Behörden des Königreichs Kambodscha behalten sich eine Gesundheitsprüfung bei Einreise vor. Nach Einreise findet eine verpflichtende Isolierung/Quarantäne (u.U. in einer staatlichen Einrichtung) statt.
Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandes grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist während des Notstandes ausgesetzt.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt. Bei einem Wechsel ihres Aufenthaltsortes in Kasachstan ist mit spontanen Gesundheitskontrollen oder Quarantäne-Maßnahmen zu rechnen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
Malawi - Ergänzung:
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet.
Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle internationalen Flüge eingestellt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Durch teilweise auch kurzfristig verhängte Maßnahmen ( u.a. Ausgangsbeschränkungen) bemüht sich die malawische Regierung, die Ausbreitung des Virus in Malawi zu verhindern.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Marokko - Ergänzung:
Die spanischen Behörden haben am 22. März 2020, Mitternacht die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla im Rahmen des Kampfes gegen das Coronavirus geschlossen.
In Anbetracht der bereits in den letzten Tagen erfolgten vollständigen Sperrung des Luftraums und Einstellung des Fährverkehrs sowie der seit 1994 geschlossenen Landgrenze zu Algerien ist eine Ein- und Ausreise aus Marokko damit derzeit faktisch unmöglich.
Es besteht eine landesweite Ausgangssperre. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers für dringende Ausnahmen (z.B. Arztbesuche und Lebensmitteleinkäufe) ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat .
Seit dem 30. März 2020 gilt ein verschärftes Reiseverbot für Verkehr zwischen Städten, das auch für Campingfahrzeuge gilt. Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) sind eingestellt.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
• Bleiben Sie als Tourist in Ihrer Unterkunft, sofern Sie keine Reservierungsbestätigung für eine Fähre / einen Flug haben und versuchen Sie keinesfalls eigenmächtig nach Tanger oder einem anderen Ort in Marokko zu fahren.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um mögliche Ausreisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde .
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Neuseeland - Ergänzung:
Seit dem 26. März 2020 gilt in Neuseeland die - höchste - Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich) des vierstufigen nationalen Covid-19-Notfallplans. Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte wurden geschlossen. Ausgenommen sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, etc., die dauerhaft geöffnet bleiben.
Seit dem 27. März 2020 dürfen Inlandsflüge nur noch von Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Erreichen eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, derzeit auf lokale Transportunternehmen. Klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist zulässig. Es muss durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Personen, also auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss.
Personen, bei denen Symptome von Covid-19 vorliegen oder das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“.
Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a.: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger al 10 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland). Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft und die laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die deutsche Botschaft in Wellington bleibt weiterhin mit reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
Österreich - Ergänzung:
Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Seit 6. April gilt für das Einkaufen in Supermärkten und Drogerien die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
Das Robert Koch-Institut hatte zunächst das Bundesland Tirol und dann ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt. Mit Ablauf des 6. April 2020 ist die Tiroler Quarantäneverordnung außer Kraft getreten. Die bestehenden Quarantäneverordnungen für das Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden gelten allerdings weiterhin bis zum Ablauf des 26. April 2020.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind mindestens bis 26. April 2020 unterbrochen. Bis zunächst 3. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 3. Mai 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.
Folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten ab dem 20. April 2020:
• Unter Wahrung des Abstandsgebots und bei Beachtung der Maskenpflicht, ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren wieder möglich,
• Wälder, Parks und Grünflächen dürfen genutzt werden,
• In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm dürften vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt.
• An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen.
• Kinder und Jugendliche über 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.
• Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Das Betreten von Geschäften ist nur mit Handschuhen gestattet, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
Hotels und andere Herbergen sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen für Geschäftsreisende. Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt. Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
• Informieren Sie sich bei der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde zum 18. April 2020 nun bereits zum zweiten und vermutlich letzten Mal mit nahezu identischen Maßnahmen, aber der Perspektive zur schrittweisen Öffnung im Mai um zwei weitere Wochen, verlängert und gilt damit bis zum 2. Mai 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Sambia - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 hat die sambische Regierung Deutschland, Frankreich und Spanien auf den Status von Hochrisiko-Herkunftsländern für COVID-19 Infektionen angehoben. Das bedeutet für Reisende aus Deutschland eine obligatorische 14-tägige Quarantäne entweder zu Hause oder im Hotel. Lokale Hotels sind allerdings nicht bereit, Gäste zu Quarantänezwecken aufzunehmen.
Derzeit müssen Sambia-Reisende damit rechnen, bei Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in sambischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Das gilt auch für hier ansässige deutsche Staatsangehörige.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Flugreisende, die keine Covid-19-Symptome aufweisen, bei Ankunft in Sambia in staatliche Einrichtungen in Zwangsquarantäne begeben müssen.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und haben die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst zu tragen.
Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Seit dem 23. März 2020 gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr, die zuletzt am 7. April 2020 für die Städte Riyadh, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf auf eine ganztägige Ausgangssperre verschärft wurde. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
Slowakei - Erkänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „karta pobytu“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten und ggf. weitere Berufsgruppen („Spezialisten“, Konkretisierung steht noch aus) gelten die Beschränkungen nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung sichergestellt werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Transitreisen sind nur im Rahmen staatlicher Rückholaktionen möglich.
Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
• Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vorerst bis 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an den kommenden Wochenenden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt. Für das ganze Land gilt eine Ausgangssperre von 19bis 5 Uhr bis auf unbestimmte Zeit. Die Städte Ouagadougou, Dano, Bobo-Dioulasso, Boroma, Koudougou, Banfora, Houndé, Dedougou und Zorgha sind wegen COVID-19-Fällen seit dem 27. März 2020 bis auf weiteres komplett abgeriegelt, d.h. der Personenverkehr in diese Städte und aus diesen Städten ist unterbunden, Frachtverkehr erlaubt.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.
Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Die Ausnahmezustand in Cabo Verde wurde am 17. April 2020 durch die kapverdische Regierung verlängert ; für die Inseln Santiago, Boavista und Sao Vicente (Inseln mit bestätigten Covid-19 Fällen) bis zum 2. Mai 2020 und für die anderen Inseln bis zum 26. April 2020. Es sind nur Geschäfte mit lebensnotwendigen Gütern geöffnet. Alle Grenzen wurden geschlossen und die kommerziellen Flüge suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Auch der Personen-Flug- und Schiffsverkehr zwischen den kapverdischen Inseln bleibt weiterhin eingestellt.
Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt. Es besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Kambodscha - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran (ausgenommen sind lediglich Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen). Diese Regelung gilt bis auf weiteres, wie das kambodschanische Außenministerium am 16. April 2020 mitgeteilt hat.
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Dies gilt zunächst für einen Monat.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen ein von einer kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Bei der Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD) vorgelegt werden.
Die Behörden des Königreichs Kambodscha behalten sich eine Gesundheitsprüfung bei Einreise vor. Nach Einreise findet eine verpflichtende Isolierung/Quarantäne (u.U. in einer staatlichen Einrichtung) statt.
Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandes grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist während des Notstandes ausgesetzt.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt. Bei einem Wechsel ihres Aufenthaltsortes in Kasachstan ist mit spontanen Gesundheitskontrollen oder Quarantäne-Maßnahmen zu rechnen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
Malawi - Ergänzung:
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet.
Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle internationalen Flüge eingestellt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Durch teilweise auch kurzfristig verhängte Maßnahmen ( u.a. Ausgangsbeschränkungen) bemüht sich die malawische Regierung, die Ausbreitung des Virus in Malawi zu verhindern.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Marokko - Ergänzung:
Die spanischen Behörden haben am 22. März 2020, Mitternacht die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla im Rahmen des Kampfes gegen das Coronavirus geschlossen.
In Anbetracht der bereits in den letzten Tagen erfolgten vollständigen Sperrung des Luftraums und Einstellung des Fährverkehrs sowie der seit 1994 geschlossenen Landgrenze zu Algerien ist eine Ein- und Ausreise aus Marokko damit derzeit faktisch unmöglich.
Es besteht eine landesweite Ausgangssperre. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers für dringende Ausnahmen (z.B. Arztbesuche und Lebensmitteleinkäufe) ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat .
Seit dem 30. März 2020 gilt ein verschärftes Reiseverbot für Verkehr zwischen Städten, das auch für Campingfahrzeuge gilt. Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) sind eingestellt.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
• Bleiben Sie als Tourist in Ihrer Unterkunft, sofern Sie keine Reservierungsbestätigung für eine Fähre / einen Flug haben und versuchen Sie keinesfalls eigenmächtig nach Tanger oder einem anderen Ort in Marokko zu fahren.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um mögliche Ausreisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde .
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Neuseeland - Ergänzung:
Seit dem 26. März 2020 gilt in Neuseeland die - höchste - Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich) des vierstufigen nationalen Covid-19-Notfallplans. Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte wurden geschlossen. Ausgenommen sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, etc., die dauerhaft geöffnet bleiben.
Seit dem 27. März 2020 dürfen Inlandsflüge nur noch von Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Erreichen eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, derzeit auf lokale Transportunternehmen. Klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist zulässig. Es muss durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Personen, also auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss.
Personen, bei denen Symptome von Covid-19 vorliegen oder das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“.
Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a.: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger al 10 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland). Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft und die laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die deutsche Botschaft in Wellington bleibt weiterhin mit reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
Österreich - Ergänzung:
Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Seit 6. April gilt für das Einkaufen in Supermärkten und Drogerien die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
Das Robert Koch-Institut hatte zunächst das Bundesland Tirol und dann ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt. Mit Ablauf des 6. April 2020 ist die Tiroler Quarantäneverordnung außer Kraft getreten. Die bestehenden Quarantäneverordnungen für das Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden gelten allerdings weiterhin bis zum Ablauf des 26. April 2020.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind mindestens bis 26. April 2020 unterbrochen. Bis zunächst 3. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 3. Mai 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.
Folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten ab dem 20. April 2020:
• Unter Wahrung des Abstandsgebots und bei Beachtung der Maskenpflicht, ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren wieder möglich,
• Wälder, Parks und Grünflächen dürfen genutzt werden,
• In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm dürften vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt.
• An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen.
• Kinder und Jugendliche über 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.
• Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Das Betreten von Geschäften ist nur mit Handschuhen gestattet, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
Hotels und andere Herbergen sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen für Geschäftsreisende. Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt. Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
• Informieren Sie sich bei der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde zum 18. April 2020 nun bereits zum zweiten und vermutlich letzten Mal mit nahezu identischen Maßnahmen, aber der Perspektive zur schrittweisen Öffnung im Mai um zwei weitere Wochen, verlängert und gilt damit bis zum 2. Mai 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal geschlossen; viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind davon nicht betroffen. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch Außer-Haus-Verkauf. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Öffentliche Verkehrsmittel sind teilweise eingeschränkt worden und verkehren nach dem Sonn-/Feiertag-Fahrplan.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 30. April 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle bis zum 30. April 2020 von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis um 30. April 2020 komplett gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Sambia - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 hat die sambische Regierung Deutschland, Frankreich und Spanien auf den Status von Hochrisiko-Herkunftsländern für COVID-19 Infektionen angehoben. Das bedeutet für Reisende aus Deutschland eine obligatorische 14-tägige Quarantäne entweder zu Hause oder im Hotel. Lokale Hotels sind allerdings nicht bereit, Gäste zu Quarantänezwecken aufzunehmen.
Derzeit müssen Sambia-Reisende damit rechnen, bei Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in sambischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Das gilt auch für hier ansässige deutsche Staatsangehörige.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Flugreisende, die keine Covid-19-Symptome aufweisen, bei Ankunft in Sambia in staatliche Einrichtungen in Zwangsquarantäne begeben müssen.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und haben die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst zu tragen.
Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und regulärer Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Seit dem 23. März 2020 gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr, die zuletzt am 7. April 2020 für die Städte Riyadh, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf auf eine ganztägige Ausgangssperre verschärft wurde. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
Slowakei - Erkänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „karta pobytu“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten und ggf. weitere Berufsgruppen („Spezialisten“, Konkretisierung steht noch aus) gelten die Beschränkungen nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung sichergestellt werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Transitreisen sind nur im Rahmen staatlicher Rückholaktionen möglich.
Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
• Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .
Türkei- Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vorerst bis 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an den kommenden Wochenenden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Uber). Seit dem 17.04.2020 wurde die Maskenpflicht für die Nutzung von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen ausgeweitet, unabhängig von der Anzahl anwesender Personen. Maskenpflicht gilt auch an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
Griechenland - Ergänzung:
Die Zivilluftfahrtbehörde Griechenland kündigte am Mittwoch (15. April) an, dass sie im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus das Verbot von kommerziellen Flügen von und nach sechs Ländern bis zum 15. Mai verlängern werde. Gemäß der Mitteilung der Behörde betrifft das Verbot Italien, Spanien, die Türkei, Grossbritannien, die Niederlande und Deutschland. Quelle: aerotelegraph
Mali - Ergänzung:
Seit dem 19. März 2020 sind kommerzielle Flüge aus Ländern, die von COVID-91 betroffen sind, bis auf weiteres ausgesetzt. Reisemöglichkeiten sind kaum mehr gegeben. Vereinzelte Ausreiseflüge mit Air France finden noch statt.
Die Landesgrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Seit dem 26. März 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt.
Für Sonntag, den 19. April 2020 ist der zweite Wahlgang der Parlamentswahlen geplant.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 25. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde seit 2. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est und die Hauptstadt N'Djamena verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tunesien - Ergänzung:
Tunesien hat die Ausgangsbeschänkungen bis auf Weiteres verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die 24-stündige Ausgangssperre in Dubai wurde heute um eine weitere Woche verlängert. Bisher durften die Menschen aus dringenden medizinischen Gründen und zum Einkaufen das Zuhause verlassen. Jetzt brauchen sie eine schriftliche Genehmigung dafür. Und das wird noch eingeschränkt. Die Genehmigung muss selbst in dringenden Fällen erst online beantragt werden. Einkaufen darf man jetzt nur noch alle drei Tage. Natürlich mit schriftlicher Genehmigung. Das Gleiche gilt für den Gang zum Geldautomat, der nur alle fünf Tage stattfinden darf und das maximal für eine Stunde. Quelle: Alexander aus Dubai
Gruß
Birgitt
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie vereinzelte Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; bitte informieren Sie sich unter www.gob.cl über aktuelle Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Uber). Seit dem 17.04.2020 wurde die Maskenpflicht für die Nutzung von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen ausgeweitet, unabhängig von der Anzahl anwesender Personen. Maskenpflicht gilt auch an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
Griechenland - Ergänzung:
Die Zivilluftfahrtbehörde Griechenland kündigte am Mittwoch (15. April) an, dass sie im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus das Verbot von kommerziellen Flügen von und nach sechs Ländern bis zum 15. Mai verlängern werde. Gemäß der Mitteilung der Behörde betrifft das Verbot Italien, Spanien, die Türkei, Grossbritannien, die Niederlande und Deutschland. Quelle: aerotelegraph
Mali - Ergänzung:
Seit dem 19. März 2020 sind kommerzielle Flüge aus Ländern, die von COVID-91 betroffen sind, bis auf weiteres ausgesetzt. Reisemöglichkeiten sind kaum mehr gegeben. Vereinzelte Ausreiseflüge mit Air France finden noch statt.
Die Landesgrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Seit dem 26. März 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt.
Für Sonntag, den 19. April 2020 ist der zweite Wahlgang der Parlamentswahlen geplant.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 25. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde seit 2. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est und die Hauptstadt N'Djamena verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tunesien - Ergänzung:
Tunesien hat die Ausgangsbeschänkungen bis auf Weiteres verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die 24-stündige Ausgangssperre in Dubai wurde heute um eine weitere Woche verlängert. Bisher durften die Menschen aus dringenden medizinischen Gründen und zum Einkaufen das Zuhause verlassen. Jetzt brauchen sie eine schriftliche Genehmigung dafür. Und das wird noch eingeschränkt. Die Genehmigung muss selbst in dringenden Fällen erst online beantragt werden. Einkaufen darf man jetzt nur noch alle drei Tage. Natürlich mit schriftlicher Genehmigung. Das Gleiche gilt für den Gang zum Geldautomat, der nur alle fünf Tage stattfinden darf und das maximal für eine Stunde. Quelle: Alexander aus Dubai
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Bolivien - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 30. April 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Brasilien - Ergänzung:
Wegen der besonderen Anfälligkeit isoliert lebender Ureinwohner Brasiliens hat ein Gericht christliche Missionierungsversuche bei isoliert lebenden Stämmen im Amazonasgebiet untersagt. Es darf kein Kontakt zu den Stämmen im Javari-Tal am Amazonas aufgenommen werden. Bei einem Verstoß gegen das Urteil droht eine Geldstrafe von umgerechnet 175 Euro pro Tag. Die Entscheidung des Richters richtet sich vor allem gegen die evangelistische US-Gruppe Ethnos 360, die Geld zum Kauf eines Hubschraubers gesammelt hatte, um isolierte Stämme im brasilianischen Amazonasgebiet missionieren zu können. Bislang wurden unter den indigenen Völkern Brasiliens 23 Infektionen mit dem Coronavirus registriert, drei Menschen starben. Quelle: tagesschau.de
Cook Inseln / Cook-Islands:
Cook-Islands gelten nach wie vor als corona-frei, alle bisher durchgeführten 900 Tests sind negativ. Die im März erlassenen Ausgangsbeschränkungen wurden nun teilweise gelockert. Der Besuch von Gottesdiensten ist wieder erlaubt, ebenso Reisen zwischen der Hauptinsel Rarotonga und anderen Inseln. Am Montag sollen die Schulen wieder öffnen. Die Menschen müssen aber weiter Abstandsregeln befolgen, Versammlungen mit mehr als zehn Personen bleiben verboten. Internationale Flüge bleiben eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Von Sonntag an soll in Israel eine "verantwortliche und stufenweise Lockerung" der Schutzmaßnahmen erfolgen. Statt bislang 15 Prozent dürften nun 30 Prozent der Angestellten wieder zurück an ihren Arbeitsplatz kommen, unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Ergänzung:
Die Grenze zwischen den USA und Kanada soll für weitere 30 Tage weitgehend geschlossen bleiben. Ausnahme: Verkehr wichtiger Waren wie medizinische Ausrüstung und Nahrung. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Ergänzung:
Lockdown und Ausgangsbeschränkungen sind bis 4. Mai verlängert. Die Regierung prüft, inwieweit anschließend eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen erfolgen kann. / Quelle: Aljazeera
Lesotho:
Panzerwagen fahren durch Maseru, bewaffnete Soldaten in kugelsicheren Westen und Helmen patrouillieren auf den Straßen und sollen - laut Lesothos PM Thomas Thabane - für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Einhaltung der Gesetze sorgen, damit die Grundsätze der Stabilität und Demokratie des Landes nicht beeinträchtigt werden. Die Armee ist verpflichtet, den 24-tägigen Lockdown des Königreiches durchzusetzen und zu kontrollieren. Offiziell ist bisher noch kein Coronavirus-Fall in Lesotho gemeldet. Thabane steht etwas unter Druck, nachdem er im Frühjahr in den Verdacht geriet, an der Ermordung seiner geschiedenen Frau mitgewirkt zu haben. Sein Befehl, die Armee einzusetzen, kam einen Tag, nachdem das Verfassungsgericht seine Entscheidung vom März, das Parlament für drei Monate auszusetzen, aufgehoben hatte. Quelle: Aljazeera
Malawi - Ergänzung:
Der ab heute angekündigte dreiwöchige Lockdown (18. April bis 9. Mai) wird um eine Woche verschoben. Quelle: Aljazeera
Marokko - Ergänzung:
Marokko verlängert Lockdown, Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bis zum 20. Mai. Quelle: Aljazeera
Auch das Verbot von Überlandreisen bleibt bis zum 20. Mai bestehen. Quelle: Deutsche Botschaft Rabat
Nigeria - Ergänzung:
Der Bundesstaat Kano befindet sich ab heute für zunächst eine Woche im Lockdown. Quelle: BBC
Portugal - Ergänzung:
Der Ausnahmezustand in Portugal gilt noch bis zum 2. Mai. Die einschränkenden Maßnahmen sollen danach schrittweise gelockert werden, Details dazu sollen am 30. April bekanntgegeben werden. Es wird eine Zugangsbeschränkung zu den Stränden des Landes in Erwägung gezogen. "Das Virus schläft im Sommer nicht", sagt Ministerpräsident Antonio Costa. Die Städte müssten Maßnahmen ergreifen, um eine Überfüllung der Strände zu verhindern. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 30. April 2020 suspendiert.
Die Landesgrenzen sind ebenfalls bis einschließlich 30. April 2020 geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen.
Bis einschließlich 30. April 2020 gilt außerdem eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
• Reisen Sie nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer Erkrankung haben.
Spanien - Ergänzung:
Spanien will Lockdown und Ausgangsbeschränkungen um weitere 15 Tage bis zum 9. Mai verlängern. Er werde eine entsprechende Bitte an das Parlament gerichtet. Für Kinder sollten bestimmte Beschränkungen aber gelockert werden. Bedingung sei, dass Ansteckungen verhindert würden. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Ergänzung:
Lockdown und Ausgangsbeschränkungen sind bis 10. Mai verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Das Kabinett der Emirate hat eine Resolution zur Veröffentlichung und Weitergabe von Gesundheitsinformationen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten verabschiedet. Gemäß diesem Beschluss ist es verboten, falsche und irreführende gesundheitsbezogene Informationen oder Richtlinien über oder Informationen, die nicht offiziell von MOHAP oder anderen Gesundheitsbehörden angekündigt oder genehmigt wurden, oder Informationen, die im Widerspruch zu den angekündigten Informationen stehen, zu veröffentlichen, erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten über Print-, Audio- oder visuelle Medien oder über soziale Medien, Websites, IT-Tools oder andere Arten von Medien. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Dh geahndet (rd. 5.000 Euro). MOHAP oder andere Gesundheitsbehörden verhängen die Geldbuße und verfolgen die Einhaltung der Resolution. Quelle: Gulf News
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die Grenze zwischen den USA und Kanada soll für weitere 30 Tage weitgehend geschlossen bleiben. Ausnahme: Verkehr wichtiger Waren wie medizinische Ausrüstung und Nahrung. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 30. April 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Brasilien - Ergänzung:
Wegen der besonderen Anfälligkeit isoliert lebender Ureinwohner Brasiliens hat ein Gericht christliche Missionierungsversuche bei isoliert lebenden Stämmen im Amazonasgebiet untersagt. Es darf kein Kontakt zu den Stämmen im Javari-Tal am Amazonas aufgenommen werden. Bei einem Verstoß gegen das Urteil droht eine Geldstrafe von umgerechnet 175 Euro pro Tag. Die Entscheidung des Richters richtet sich vor allem gegen die evangelistische US-Gruppe Ethnos 360, die Geld zum Kauf eines Hubschraubers gesammelt hatte, um isolierte Stämme im brasilianischen Amazonasgebiet missionieren zu können. Bislang wurden unter den indigenen Völkern Brasiliens 23 Infektionen mit dem Coronavirus registriert, drei Menschen starben. Quelle: tagesschau.de
Cook Inseln / Cook-Islands:
Cook-Islands gelten nach wie vor als corona-frei, alle bisher durchgeführten 900 Tests sind negativ. Die im März erlassenen Ausgangsbeschränkungen wurden nun teilweise gelockert. Der Besuch von Gottesdiensten ist wieder erlaubt, ebenso Reisen zwischen der Hauptinsel Rarotonga und anderen Inseln. Am Montag sollen die Schulen wieder öffnen. Die Menschen müssen aber weiter Abstandsregeln befolgen, Versammlungen mit mehr als zehn Personen bleiben verboten. Internationale Flüge bleiben eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Von Sonntag an soll in Israel eine "verantwortliche und stufenweise Lockerung" der Schutzmaßnahmen erfolgen. Statt bislang 15 Prozent dürften nun 30 Prozent der Angestellten wieder zurück an ihren Arbeitsplatz kommen, unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Ergänzung:
Die Grenze zwischen den USA und Kanada soll für weitere 30 Tage weitgehend geschlossen bleiben. Ausnahme: Verkehr wichtiger Waren wie medizinische Ausrüstung und Nahrung. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Ergänzung:
Lockdown und Ausgangsbeschränkungen sind bis 4. Mai verlängert. Die Regierung prüft, inwieweit anschließend eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen erfolgen kann. / Quelle: Aljazeera
Lesotho:
Panzerwagen fahren durch Maseru, bewaffnete Soldaten in kugelsicheren Westen und Helmen patrouillieren auf den Straßen und sollen - laut Lesothos PM Thomas Thabane - für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Einhaltung der Gesetze sorgen, damit die Grundsätze der Stabilität und Demokratie des Landes nicht beeinträchtigt werden. Die Armee ist verpflichtet, den 24-tägigen Lockdown des Königreiches durchzusetzen und zu kontrollieren. Offiziell ist bisher noch kein Coronavirus-Fall in Lesotho gemeldet. Thabane steht etwas unter Druck, nachdem er im Frühjahr in den Verdacht geriet, an der Ermordung seiner geschiedenen Frau mitgewirkt zu haben. Sein Befehl, die Armee einzusetzen, kam einen Tag, nachdem das Verfassungsgericht seine Entscheidung vom März, das Parlament für drei Monate auszusetzen, aufgehoben hatte. Quelle: Aljazeera
Malawi - Ergänzung:
Der ab heute angekündigte dreiwöchige Lockdown (18. April bis 9. Mai) wird um eine Woche verschoben. Quelle: Aljazeera
Marokko - Ergänzung:
Marokko verlängert Lockdown, Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bis zum 20. Mai. Quelle: Aljazeera
Auch das Verbot von Überlandreisen bleibt bis zum 20. Mai bestehen. Quelle: Deutsche Botschaft Rabat
Nigeria - Ergänzung:
Der Bundesstaat Kano befindet sich ab heute für zunächst eine Woche im Lockdown. Quelle: BBC
Portugal - Ergänzung:
Der Ausnahmezustand in Portugal gilt noch bis zum 2. Mai. Die einschränkenden Maßnahmen sollen danach schrittweise gelockert werden, Details dazu sollen am 30. April bekanntgegeben werden. Es wird eine Zugangsbeschränkung zu den Stränden des Landes in Erwägung gezogen. "Das Virus schläft im Sommer nicht", sagt Ministerpräsident Antonio Costa. Die Städte müssten Maßnahmen ergreifen, um eine Überfüllung der Strände zu verhindern. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 30. April 2020 suspendiert.
Die Landesgrenzen sind ebenfalls bis einschließlich 30. April 2020 geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen.
Bis einschließlich 30. April 2020 gilt außerdem eine Ausgangssperre. Ausnahmen gelten nur für Ausgänge aus gesundheitlichen Gründen, zum Einkauf von Nahrungsmitteln/Tanken und für Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Reisen zwischen Städten und Distrikten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Geschäfte und Märkte bleiben geschlossen außer für Nahrung, Medikamente, Hygieneartikel und Putzmittel, Sprit und andere nicht verzichtbare Güter. Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen.
• Reisen Sie nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer Erkrankung haben.
Spanien - Ergänzung:
Spanien will Lockdown und Ausgangsbeschränkungen um weitere 15 Tage bis zum 9. Mai verlängern. Er werde eine entsprechende Bitte an das Parlament gerichtet. Für Kinder sollten bestimmte Beschränkungen aber gelockert werden. Bedingung sei, dass Ansteckungen verhindert würden. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Ergänzung:
Lockdown und Ausgangsbeschränkungen sind bis 10. Mai verlängert. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Das Kabinett der Emirate hat eine Resolution zur Veröffentlichung und Weitergabe von Gesundheitsinformationen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten verabschiedet. Gemäß diesem Beschluss ist es verboten, falsche und irreführende gesundheitsbezogene Informationen oder Richtlinien über oder Informationen, die nicht offiziell von MOHAP oder anderen Gesundheitsbehörden angekündigt oder genehmigt wurden, oder Informationen, die im Widerspruch zu den angekündigten Informationen stehen, zu veröffentlichen, erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten über Print-, Audio- oder visuelle Medien oder über soziale Medien, Websites, IT-Tools oder andere Arten von Medien. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Dh geahndet (rd. 5.000 Euro). MOHAP oder andere Gesundheitsbehörden verhängen die Geldbuße und verfolgen die Einhaltung der Resolution. Quelle: Gulf News
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die Grenze zwischen den USA und Kanada soll für weitere 30 Tage weitgehend geschlossen bleiben. Ausnahme: Verkehr wichtiger Waren wie medizinische Ausrüstung und Nahrung. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Frankreich - Ergänzung:
Die seit Mitte März geltenden strikten Ausgangsbeschränkungen dauern noch bis zum 11. Mai. Erst danach sollen die Einschränkungen schrittweise gelockert werden. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Ab heute dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen, Einkaufszentren und größere Märkte bleiben aber geschlossen. Auch die Schulen bleiben geschlossen. Der Radius sich von 100 Meter von seinem Haus zu entfernen, wenn man nicht zum Einkaufen, zur Arbeit oder Apotheke geht, wird auf 500 Meter gelockert. Gebete im Freien sind in Gruppen zu zehn Leuten erlaubt, allerdings müssen die Gläubigen Abstand halten und Masken tragen. Eine Maskenpflicht bleibt generell bestehen, wer dagegen verstößt zahlt 50 Euro. Quelle: tagesschau.de
Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Ab dem 20. April ist das Tragen von Mundschutzmasken Pflicht. Quelle: Aljazeera
Kongo (Republik Kongo) - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 sind sämtliche Landesgrenzen für den Passagierverkehr geschlossen. Seit dem 31. März 2020 besteht eine Ausgangssperre (tagsüber teilweise, nachts absolut). Die Maßnahmen werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nicht mehr möglich. Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
• Von Reisen in die Republik Kongo wird derzeit abgeraten, vor touristischen Reisen wird gewarnt (weltweite Reisewarnung)
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Liberia - Ergänzung:
Bereits am 10. April wurde ein Ausnahmezustand verhängt. Lockdown/Ausgangsbeschränkung gelten zunächst für 14 Tage. Quelle: BBC
Ruanda - Ergänzung:
In Ruanda wird das Tragen von Mundschutzmasken zur Pflicht. Die neue Regelung gilt dann nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch zu Hause. Quelle: Aljazeera
Zimbabwe - Ergänzung:
Lockdown/Ausgangsbeschränkungen wurden um zwei Wochen verlängert. Quelle: Aljazeera
Gruß
Birgitt
Die seit Mitte März geltenden strikten Ausgangsbeschränkungen dauern noch bis zum 11. Mai. Erst danach sollen die Einschränkungen schrittweise gelockert werden. Quelle: tagesschau.de
Israel - Ergänzung:
Ab heute dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen, Einkaufszentren und größere Märkte bleiben aber geschlossen. Auch die Schulen bleiben geschlossen. Der Radius sich von 100 Meter von seinem Haus zu entfernen, wenn man nicht zum Einkaufen, zur Arbeit oder Apotheke geht, wird auf 500 Meter gelockert. Gebete im Freien sind in Gruppen zu zehn Leuten erlaubt, allerdings müssen die Gläubigen Abstand halten und Masken tragen. Eine Maskenpflicht bleibt generell bestehen, wer dagegen verstößt zahlt 50 Euro. Quelle: tagesschau.de
Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Ab dem 20. April ist das Tragen von Mundschutzmasken Pflicht. Quelle: Aljazeera
Kongo (Republik Kongo) - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 sind sämtliche Landesgrenzen für den Passagierverkehr geschlossen. Seit dem 31. März 2020 besteht eine Ausgangssperre (tagsüber teilweise, nachts absolut). Die Maßnahmen werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nicht mehr möglich. Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
• Von Reisen in die Republik Kongo wird derzeit abgeraten, vor touristischen Reisen wird gewarnt (weltweite Reisewarnung)
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Liberia - Ergänzung:
Bereits am 10. April wurde ein Ausnahmezustand verhängt. Lockdown/Ausgangsbeschränkung gelten zunächst für 14 Tage. Quelle: BBC
Ruanda - Ergänzung:
In Ruanda wird das Tragen von Mundschutzmasken zur Pflicht. Die neue Regelung gilt dann nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch zu Hause. Quelle: Aljazeera
Zimbabwe - Ergänzung:
Lockdown/Ausgangsbeschränkungen wurden um zwei Wochen verlängert. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Honduras - Ergänzung:
Lockdown/Ausgangssperren wurden verlängert bis 26. April 15 Uhr. Quelle: Aljazeera
Kroatien - Ergänzung:
Kroatien wird das Überlandfahrverbot am Sonntag um Mitternacht teilweise aufheben. Ab Montag können die Menschen in ihren Bezirken frei reisen. Die Grenzen Kroatiens bleiben geschlossen. Quelle: Aljazeera
Tschechische Republik - Ergänzung:
Der tschechische Präsident Milos Zeman hat seinen Bürgern empfohlen, diesen Sommer die Schönheiten ihres eigenen Landes zu entdecken. Für Auslandsreisen sollten die Staatsgrenzen hingegen ein volles Jahr geschlossen bleiben, "damit keine neue Infektionswelle dadurch hervorgerufen wird, dass Reisende in Länder fahren, in denen die Epidemie noch nicht zu Ende ist". Reisebüros und andere Tourismusunternehmen hatten zuvor gefordert, im Sommer wenigstens Reisen in die bei Tschechen besonders beliebten Urlaubsziele Slowakei und Kroatien zu erlauben, in denen es nur wenige Coronavirus-Infektionen gebe. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Ergänzung:
Tunesien hat Lockdown/Ausgangsbeschänkungen bis zum 4. Mai verlängert. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
Lockdown/Ausgangssperren wurden verlängert bis 26. April 15 Uhr. Quelle: Aljazeera
Kroatien - Ergänzung:
Kroatien wird das Überlandfahrverbot am Sonntag um Mitternacht teilweise aufheben. Ab Montag können die Menschen in ihren Bezirken frei reisen. Die Grenzen Kroatiens bleiben geschlossen. Quelle: Aljazeera
Tschechische Republik - Ergänzung:
Der tschechische Präsident Milos Zeman hat seinen Bürgern empfohlen, diesen Sommer die Schönheiten ihres eigenen Landes zu entdecken. Für Auslandsreisen sollten die Staatsgrenzen hingegen ein volles Jahr geschlossen bleiben, "damit keine neue Infektionswelle dadurch hervorgerufen wird, dass Reisende in Länder fahren, in denen die Epidemie noch nicht zu Ende ist". Reisebüros und andere Tourismusunternehmen hatten zuvor gefordert, im Sommer wenigstens Reisen in die bei Tschechen besonders beliebten Urlaubsziele Slowakei und Kroatien zu erlauben, in denen es nur wenige Coronavirus-Infektionen gebe. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Ergänzung:
Tunesien hat Lockdown/Ausgangsbeschänkungen bis zum 4. Mai verlängert. Quelle: Aljazeera
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