Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Benin - Ergänzung:
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer 14-tägigen Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Der die großen Kommunen im Süden Benins umfassende Sperrgürtel ist seit dem 11. Mai 2020 aufgehoben. Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken bestehen weiterhin landesweit. Kirchen und Moscheen in Benin sind weiterhin geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 finden bei Einreise in Iran Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Es müssen Eigenerklärungen unter anderem zur Durchführung einer 14-tägigen Selbstisolation unterzeichnet werden. Alle Passagiere, die aus Hochrisikogebieten einreisen (dazu zählt Iran aktuell mindestens Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und die USA), werden bei Einreise durch einen Desinfektionstunnel geschleust, untersucht und auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Positiv getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden, sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Zur Nutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben. Im Alltag kommt es zu weiteren schrittweisen Lockerungen bisheriger Beschränkungen. Mit teilweisen Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot ist weiterhin zu rechnen. Moscheen dürfen seit dem 12. Mai 2020 unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko).
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben größtenteils weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak (Grenzübergang Siran Band-Baneh). Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an (z.B. Madrid, Wien).
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach aktuellen Informationen des iranischen Außenministeriums können Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen sind, sich noch bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wird nicht verhängt; es ist lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen ist, brauchen ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Nach diesem Datum müssen sie bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen. Bei Ausreise gelten je nach Aufenthaltstitel unterschiedlichen Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa können gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
•Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
•Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
•Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
•Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
•Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus dem Iran möglich ist.

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf weiteres (u.a. Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren). Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde mittlerweile insofern gelockert, als nun von 8 Uhr bis 19 Uhr Besorgungen getätigt werden können. Es gelten dabei strikte Auflagen:
• Es besteht eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.
• Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen. Zur Beschränkung der privaten PKW-Nutzung dürfen im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens fahren.
• Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal zwei beschränkt.
• Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.
• Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.
An Wochenenden gilt eine 24-stündige komplette Ausgangssperre (derzeit freitags von 0:00 bis 24:00 Uhr). Geschäfte bleiben während dieser Zeit ebenfalls geschlossen. Am 23. Mai 2020 (erster Feiertag aus Anlass des Zuckerfestes, Eid Al-Adha) ist zwischen 08:00 und 19.00 Uhr freie Bewegung nur zu Fuß erlaubt. Die Nutzung von privaten PKWs sowie Taxis und Bussen ist an diesem Tag untersagt.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Flüge von Malta nach Frankfurt am Main und London/Heathrow können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden.
Nach Malta können derzeit keine Flüge online gebucht werden.
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit (bitte Kopien der ID-Card und eines Reisedokuments sowie Kontaktmöglichkeiten mitschicken).
Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen von und nach Malta sind derzeit noch eingestellt.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Mosambik - Ergänzung:
Bei Einreise wird in der Regel von den mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Covid-19-Test durchgeführt.
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage verlängert. Dieser gilt seit dem 1. April 2020 nun bis zum 30. Mai 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17:00 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. In öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“), ist das Tragen einer Atemschutzmaske Pflicht.
•Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
•Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
•Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden, und prüfen Sie, ob die Reise unabdingbar ist. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
•Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Jedoch sind bei der Rückreise nach Deutschland die Quarantäne-Regelungen der Bundesländer zu beachten.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis , das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind Flughäfen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert.
Reisende aus diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium .
Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
• Beachten Sie die Maßnahmen des niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.

Senegal - Ergänzung:
Senegal hat ab heute die Beschränkungen gelockert, einschließlich der Wiedereröffnung von Moscheen und Kirchen. Die nächtliche Ausgangssperre wurde ebenfalls um zwei Stunden verkürzt und läuft nun von 21:00 bis 05:00 Uhr Ortszeit. Märkte und Unternehmen, die während der Sperrung nur wenige Tage in der Woche geöffnet hatten, müssen jetzt nur noch für einen Tag Reinigung pro Woche geschlossen werden. Die Lockerungen wurden gestern Abend verkündet, just an dem Tag, an dem die höchste Infektionsrate verzeichnet wurde (177 neue Fälle gestern). Präsident Macky Sall sagt, dass die Senegalesen ihr "individuelles und kollektives Verhalten anpassen" und "lernen müssen, mit dem Virus zu leben". Quelle: BBC

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020 (bzw. zunächst bis zum 24. Mai 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
•Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Sri Lanka - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat. Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem 15. März 2020 untersagt. Einreisesperren sind für mehrere weitere Länder in Kraft, die Liste der betroffenen Länder wird regelmäßig erweitert.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 11. Juni 2020 verlängert. Ausländer sind gehalten, bis zu diesem Datum online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration zu buchen um die entsprechende Gebühr für die Verlängerung zu begleichen und den Verlängerungsstempel im Pass angebracht zu bekommen.
Zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von COVID-19 gelten Ausgangssperren.
Die deutsche Botschaft Colombo bemüht sich, die Entwicklung der Ausgangssperren zeitnah auf der Webseite bzw. Facebook-Seite der Botschaft zu veröffentlichen.
Die Ausgangssperren gelten nicht für Personen, auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.
•Wenn Sie sich bereits in Sri Lanka aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
•Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land.
•Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
•Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.

Ukraine - Ergänzung:
Bis mindestens zum 22. Mai 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ (“Дій вдома”) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Ebenfalls mindestens zum 22.Mai gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:
• An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
• Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
• Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Seit dem 11.Mai sind neben Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten nun auch wieder sonstige Geschäfte und einige Dienstleistungsanbieter wie Friseursalons geöffnet. Restaurants und Kioske dürfen Gäste im Freien bewirten.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Gruß
Birgitt
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Belgien - Ergänzung:
Belgien will am Montag seine Corona-Auflagen weiter lockern. Anfang nächster Woche sollen die Schulen den Unterricht schrittweise wieder aufnehmen. Friseure, Nagel- und Tattoo-Studios dürfen unter Auflagen wieder arbeiten, Märkte mit bis zu 50 Ständen wieder öffnen. Auch Museen und Tierparks dürfen wieder Besucher empfangen, allerdings müssen Tickets telefonisch oder online bestellt und Menschenansammlungen vermieden werden. Kulturelle, sportliche oder touristische Veranstaltungen bleiben bis zum 30. Juni verboten. Quelle: tagesschau.de

Chile - Ergänzung:
Die chilenische Regierung hat nach einem deutlichen Anstieg der Coronavirus-Fallzahlen eine Ausgangssperre für die Hauptstadt Santiago de Chile verhängt. Quelle: tagesschau.de

Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde bis zum 18. Mai 2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 18-4 Uhr verhängt. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme sowie der unten angeführten Einschränkungen und Verbote ist zu erwarten. Die wöchentlichen Anpassungen der Maßnahmen verkündet Staatspräsident Giammattei in der Regel sonntagabends.
Weiterhin gelten folgende Einschränkungen:
•Das Übertreten der Grenzen der Departamentos ist grundsätzlich untersagt.
•Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
•Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor.
•Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur-, religiösen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen.
•Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Zielen.
•Schließung von Bars, Diskotheken und Ähnlichem.
•Es gilt ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zwischen 17 und 4 Uhr. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
•Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten.
•Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen.
•Schließung von Einkaufszentren.
•Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
•Verbot von Hamsterkäufen.
•Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.

Island - Ergänzung:
Die isländische Regierung hat angekündigt, dass spätestens ab dem 15. Juni die Beschränkungen für internationale Einreisen gelockert werden sollen. Wer dann ins Land komme, solle die Wahl haben, sich einem Corona-Test zu unterziehen oder sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Auch Gesundheitsnachweise könnten eine Isolation unnötig machen. Eine Arbeitsgruppe soll den Vorschlag nun genauer ausarbeiten. Ergebnisse werden für Ende des Monats erwartet. Das Konzept der Regierung sieht zudem die Pflicht für Touristen vor, eine sogenannte Tracing-App zu nutzen, um Infektionsketten des Coronavirus zurückverfolgen zu können. Quelle: tagesschau.de

Niger - Ergänzung:
Niger hat die Beschränkungen weiter gelockert. Moscheen und Kirchen dürfen ab Mittwoch wieder öffnen, jedoch unter Einhaltung der Hygieneregeln wie das Tragen von Gesichtsmasken, regelmäßiges Händewaschen und "Social Distancing". Moscheen und Kirchen müssen auch vor Gebetssitzungen oder Gottesdiensten desinfiziert werden. Die Ausgangssperre von der Dämmerung bis zum Morgengrauen in der Hauptstadt Niamey wurde ebenfalls aufgehoben. Hotels, Flughäfen und Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen. Quelle: BBC

Österreich - Ergänzung:
Die österreichische Regierung hat bestätigt, dass die Grenze zu Deutschland ab dem 15. Juni geöffnet werden soll. Die Entscheidung sei nach Gesprächen mit Deutschland erfolgt, teilte die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit. Im Vorfeld solle es bereits ab dem 15. Mai Reiseerleichterungen beim Grenzübertritt geben. Quelle: tagesschau.de

Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den ab 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich Sonntag, 24. Mai 2020 verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine „obligatorische soziale Isolation (Quarantäne)“ für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden.
Ab dem 18. Mai dürfen sich Kinder bis 14 Jahren zwischen 12:00 und 18:00 Uhr in Begleitung eines Erwachsenen für eine halbe Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, Sie müssen dabei im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Zeit von 20 bis 4 Uhr (in den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto von 16 bis 4 Uhr) gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an Sonntagen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft in Lima .

Polen - Ergänzung:
Nach Angaben des polnischen Innenministeriums sollen die strikten Einreisebeschränkungen des Landes noch bis mindestens zum 12. Juni gelten. Das Verbot für einen Großteil der Einreisen gilt seit Mitte März. Ausnahmen gibt es lediglich für polnische Staatsbürger, Diplomaten, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und ausländische Lkw-Fahrer. Im Land selbst wurden zuletzt einige Corona-Auflagen gelockert: Einkaufszentren, Hotels, Spielplätze und Kindergärten durften wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de
Restaurants und Friseure dürfen ab 18. Mai wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Hotelquarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsausübung, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) zwar grundsätzlich aufgehoben, aber die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkungen gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Ab dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste wieder an, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch dürfen Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buchläden, Friseure u.ä. sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind grundsätzlich weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive sowie Sporteinrichtungen, bei denen Einzelsport im Freien mit entsprechenden Auflagen betrieben werden kann ( z.B. Golf, Tennis, Segeln, Wassersport etc.). Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit weder Flüge noch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis auf weiteres nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Ab dem 8. Mai 2020 müssen Nichtresidenten auf den Azoren grundsätzlich die Kosten für die zwangsweise Hotelquarantäne übernehmen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Zum Ende des Ramadans wird eine 5-tägige totale Ausgangssperre verhängt (23.-27. Mai 2020). Quelle: ANSAmed

Slowenien - Ergänzung:
Personen, die nach Slowenien einreisen, unterliegen einer bis zu 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist eingestellt. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet, jedoch ist unklar, wann die Fluggesellschaften den Flugbetrieb von und nach Slowenien wieder aufnehmen. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist derzeit nur auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.

Südafrika - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 gilt in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. Der ursprünglich strengste Level 5 der Ausgangssperre wurde seit dem 1. Mai 2020 leicht gelockert und auf Level 4 abgesenkt. Weiterhin ist ein Verlassen des Hauses im Wesentlichen nur zu dringend erforderlichen Anlässen erlaubt (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche). Ferner ist im Level 4 morgens zwischen 6 und 9 Uhr unter bestimmten Auflagen sportliche Aktivität im Freien gestattet.
Der landesweite Lockdown beinhaltet ebenfalls die Schließung aller Landgrenzen und Flughäfen, so dass alle regulären Flüge entfallen. Derzeit ist grundsätzlich keine Einreise nach Südafrika bzw. Ausreise aus Südafrika möglich. Die Hotels sind geschlossen. Nur sehr vereinzelt gibt es Hotels, die über eine Ausnahmegenehmigung der südafrikanischen Behörden zur Beherbergung während des Lockdowns verfügen. Informationen zum Lockdown finden Sie auf der Website des Department of Health .
Für Südafrika wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Südafrika aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Südafrika.
• Informieren Sie sich zu Covid-19-Maßnahmen in Südafrika beim National Institute for Communicable Diseases bzw. beim Department of Health .
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere. Quelle: AA

Wegen der verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa Lockerungen der Restriktionen angekündigt. Ende Mai sollen sie von der bestehenden Stufe vier auf das Niveau drei zurückgestuft werden, sagte Ramaphosa in einer Ansprache an die Nation. Nur in Hotspot-Gegenden mit hohen Infektionszahlen bleibt die strikte Ausgangssperre wie bisher bestehen. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Dubai lockert weiter schrittweise die Beschränkungen. Der Zugang in öffentliche Parks ist wieder erlaubt, sogar in Gruppen bis zu 5 Personen. Hotelgäste dürfen sich wieder an Privatstränden aufhalten, müssen jedoch auch hier aufs "Social Distancing" achten. Die Straßenbahn- und Fährverbindungen wurden ebenfalls wieder aufgenommen, Gruppen von bis zu fünf Personen können Freizeitaktivitäten auf offenem Gelände nachgehen. Moscheen, Kinos, öffentliche Strände und Nachtclubs bleiben geschlossen. Quelle: Aljazeera

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belarus - Ergänzung:
Reisende aus Deutschland und fast allen Drittstaaten unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind grundsätzlich aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit in der Regel nicht gestattet. Die Aufforderung zur Selbstisolation kann auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die eine Umsteigeverbindung über den Flughafen Minsk nutzen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen aller Anrainerstaaten sind geschlossen, bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich; bitte informieren Sie sich zu diesem Thema auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Transitlandes.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kommt es zu Flugausfällen. Die konkrete Reiseplanung kann daher nur wenige Tage im Voraus erfolgen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Benin - Ergänzung:
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich genommen. Bei negativem Schnelltest werden Reisende in eine 48-Stunden-Selbstquarantäne entlassen, müssen sich jedoch nach 15 Tagen einem weiteren Test unterziehen. Die Kosten für den Test betragen CFA 100.000,- bzw. € 153,- und müssen bei Ankunft in bar beglichen werden. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Der die großen Kommunen im Süden Benins umfassende Sperrgürtel ist seit dem 11. Mai 2020 aufgehoben. Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken bestehen weiterhin landesweit. Kirchen und Moscheen in Benin sind weiterhin geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Bulgarien - Ergänzung:
Der am 13. März 2020 zur Vermeidung bzw. Vermeidung der Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ausgerufene nationale Notstand wurde am 13. Mai 2020 beendet. Bereits beschlossene Maßnahmen zur Eindämmung bleiben weiterhin in Kraft.
Seit dem 18. März 2020 ist u.a. deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien nur noch gestattet, wenn sie über einen ständigen oder längerfristigen Aufenthaltsstatus für Bulgarien verfügen. Bei Einreise sind u.a. Temperaturmessungen und 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
• Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung auch zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der Deutschen Botschaft in Sofia. Quelle: AA

In Bulgarien gilt wegen des Coronavirus nun bis zum 14. Juni eine "epidemische Ausnahmesituation". Einkaufszentren, Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen. Seit 6. Mai dürfen Freiluftlokale sowie Terrassen von Restaurants und Cafés wieder öffnen. Sport im Freien ist seit zehn Tagen wieder erlaubt. Auch Besuche von Parkanlagen, Museen, Galerien, Bibliotheken sowie Kinos sind wieder gestattet. Am Donnerstag öffnete der Zoo der Hauptstadt Sofia. Quelle: tagesschau.de

Guinea-Bissau - Ergänzung:
Guinea –Bissau hat seit dem 18. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sämtliche Flugverbindungen bis auf weiteres suspendiert.
Am 25. März 2020 wurde der Ausnahmezustand verhängt und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit (bis auf notwendige Einkäufe zwischen 7.00 und 14.00 Uhr), sowie eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen). In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt. Seit dem 13. Mai 2020 gilt zudem eine vollständige nächtliche Ausgangssperre von 20:00 bis 6:00 Uhr.

Island - Ergänzung:
Von Island aus bestehen nur noch sehr wenige Flugmöglichkeiten. Das öffentliche Leben unterliegt weiterhin Einschränkungen. So sind derzeit z.B. nur Versammlungen bis 50 Personen - unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstands - erlaubt, der Einzelhandel hat unter Auflagen geöffnet. Änderungen bei diesen Einschränkungen sind ab Ende Mai 2020 angekündigt.
Alle nach Island Einreisenden, auch Touristen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Änderungen bei den Einreisebestimmungen sind ab dem 15. Juni 2020 angekündigt, Informationen zur Ausgestaltung und Umsetzung stehen noch aus.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Reykjavik .
• Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums .

Japan - Ergänzung:
Der Corona-Ausnahmezustand wird in den meisten Landesteilen Japans aufgehoben. Lediglich in acht Präfekturen mit weiter hohem Infektionsrisiko bleibe er in Kraft, darunter Tokio, Osaka, Kyoto und Hokkaido, teilte Wirtschaftsminister Yasutoshi Nishimura mit. Experten der sogenannten Coronavirus-Taskforce hätten die Aufhebung des Notstands gebilligt. Diesen hatte Ministerpräsident Shinzo Abe ursprünglich bis zum 31. Mai für das gesamte Land ausgerufen. Da sich die Ansteckungsrate aber verlangsamt hat, will Abe die Beschränkungen aus wirtschaftlichen Gründen lockern. Quelle: tagesschau.de

Kasachstan - Ergänzung:
Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Die generelle Einreisesperre für Ausländer nach Kasachstan gilt auch nach Ende des Notstandes fort. Ausnahmen gelten weiterhin für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen. LKW-Fahrer, die im internationalen Güterverkehr tätig sind, bilden eine Ausnahme und können noch bis zum 1. Juni 2020 ohne Visum einreisen. Reisende aus dem Ausland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Anschließend erfolgt je nach Ergebnis eine zweiwöchige Hausquarantäne oder Einweisung ins Krankenhaus.
Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan halten weiterhin an Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes fest.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.

Malediven - Ergänzung:
Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Seit dem 27. März 2020 wird die Visavergabe (Visa on Arrival) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise auf die Malediven faktisch nicht mehr möglich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die meisten Resorts in den nächsten Wochen geschlossen werden, nachdem die letzten Gäste diese verlassen haben.
Auch eine Ausreise aus den Malediven ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, da kommerzielle Flugverbindungen vom internationalen Flughafen Malé vorübergehend eingestellt wurden. Lediglich Sonderflüge, meist im Rahmen von Rückholaktionen anderer Staaten, bedienen derzeit vereinzelt Malé.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
Als Reaktion auf die am 15. April 2020 erstmals in der Hauptstadt Male festgestellten Fälle von Covid-19 Infektionen haben die maledivischen Behörden ab dem 17. April 2020 eine Ausgangssperre für die Male-Region (Male, Hulhulmale, Villimale) verkündet, die vorerst bis zum 30. April 2020 galt. Diese wurde nun zunächst bis zum 28. Mai 2020 verlängert. Auch Behörden bleiben- bis auf wesentliche Dienstleistungsbereiche für diesen Zeitraum geschlossen. Zudem wurde bis auf weiteres jeglicher Schiffsverkehr zwischen den Inseln untersagt, und Hotels dürfen im Raum Malé in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
• Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.

Norwegen - Ergänzung:
Die Einreise ist für ausländische Staatsangehörige dann möglich, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten (u.a. auch Selbständige und Dienstleister) oder Eigentum in Norwegen besitzen. Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen und weitere Ausnahmeregelungen bieten die norwegischen Behörden .
Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer nachgewiesenen COVID-19 Erkrankung genesen sind und dies medizinisch dokumentieren können. Einreisende mit Symptomen kommen in Isolation und müssen die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Die größeren Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden. Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden (Transit) ist möglich.
Die norwegischen Behörden erlauben Personen, die sich in Quarantäne befinden und symptomfrei sind, die Quarantäne zum Zweck der Ausreise zu verlassen. Der Transport vom Ort der Quarantäne zum Abreisepunkt muss in Übereinstimmung mit den notwendigen Gesundheitsvorkehrungen organisiert werden.
• Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, prüfen Sie umgehend selbständig Ihre Ausreiseoptionen und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Eine aktuelle Übersicht der Reisemöglichkeiten nach Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Oslo .
Informieren Sie sich auch über die FAQs des norwegischen Migrationsamtes zu Einreisefragen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen.

Philippinen - Ergänzung:
Zur Eindämmung der COVID-19-Erkrankung ist derzeit bis auf weiteres Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Es bestehen aber keine regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes. Ausländern, die sich auf Luzon aufhalten, ist es aber möglich, sich auf dem Landweg nach Manila zur Ausreise über den internationalen Flughafen zu begeben, wenn sie ein Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden bevorsteht oder sie eine Hotelbuchung bis zum Abflug nachweisen können.
Seit dem 17. März 2020 gelten bis vorerst zum 31. Mai 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon und die anderen Ballungsgebiete um Cebu und Davao strenge Quarantänemaßnahmen, die nur kurze Einkäufe und für wenige ausgenommene unerlässliche Wege zur Arbeit erlauben. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr). Für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit dem 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Ungeachtet einer leichten Ausweitung der Ausnahmen vom generellen Ausgangsverbot innerhalb der von Metro Manila ab dem 16. Mai 2020 sind für einzelne Gemeinden dort zusätzliche Beschränkungen wie zum Beispiel Verbote, das Gemeindegebiet zu verlassen in Kraft oder können kurzfristig erlassen werden.
Für die Philippinen wurde eine Rückholaktion für deutsche gestrandete Reisende durchgeführt.
• Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook und auf Instagram.

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Hotelquarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkungen gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Ab dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste wieder an, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch dürfen Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buchläden, Friseure u.ä. sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind grundsätzlich weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive sowie Sporteinrichtungen, bei denen Einzelsport im Freien mit entsprechenden Auflagen betrieben werden kann ( z.B. Golf, Tennis, Segeln, Wassersport etc.). Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit weder Flüge noch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis auf weiteres nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Ab dem 8. Mai 2020 müssen Nichtresidenten auf den Azoren grundsätzlich die Kosten für die zwangsweise Hotelquarantäne übernehmen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Schweden - Ergänzung:
Schweden hat sein in der Corona-Krise erlassenes vorübergehendes Einreiseverbot um einen weiteren Monat bis zum 15. Juni verlängert. Das Verbot, das die schwedische Regierung bereits am 19. März eingeführt hatte, gilt für alle Menschen, die von außerhalb der EU, Großbritanniens und der Länder der Europäischen Freihandelszone nach Schweden reisen wollen. Quelle: tagesschau.de

Senegal - Ergänzung:
Im Senegal wurde am 23. März 2020 der Ausnahmezustand erklärt, um Maßnahmen zum Schutz gegen den COVID-19-Virus effektiv durchsetzen zu können. Dieser wurde mittlerweile bis zum 2. Juni 2020 verlängert.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählen u.a. das Verbot von Versammlungen und Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Plätzen und Gebäuden. Als Folge sind mittlerweile fast alle Hotels und Restaurants geschlossen. Von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt eine landesweite Ausgangssperre. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt; nur in Ausnahmefällen können die lokalen Behörden (Gouverneure oder Präfekten) Sondergenehmigungen erteilen, diese bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums. Privatwagen dürfen nicht mehr als drei Personen transportieren. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen (insbesondere Rückholflüge). Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020. Derzeit führt Air France noch (kommerzielle) Rückholflüge durch.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020 (bzw. zunächst bis zum 24. Mai 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südsudan - Ergänzung:
Der internationale Flughafen wurde für kommerzielle Passagierflüge mit Wirkung zum 12. Mai 2020 wieder geöffnet. Bisher ist jedoch noch nicht bekannt, mit welcher Flugfrequenz zu rechnen ist. Derzeitig sind wöchentliche Flüge von Ethiopian Airlines donnerstags geplant.
Damit sind die bisher auf Sonderlinienflüge beschränkten Ausreisen wieder regulär möglich. Auch Einreisen sind bei Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen COVID19-Test oder eine Bescheinigung über erfolgte 14-tägige Selbstquarantäne für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Allerdings mussten die Tickets für Einreiseflüge bisher beim Büro der Fluggesellschaft in Dschuba erworben werden und setzten ein Genehmigungsverfahren bei den hiesigen Behörden voraus. Es ist derzeit nicht bekannt, ob dieses Verfahren vereinfacht wird. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen sind wieder unter Auflagen möglich. Die Flugpläne sind jedoch derzeit noch reduziert. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden
Die seit 25. März 2020 geltende, landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 9. Mai 2020 wieder gelockert und gilt nun von 22 bis 6 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen, Geschäfte und Märkte sind wieder geöffnet, es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, hierdurch erhalten Sie auch Informationen über die Flüge von Ethiopian Airlines.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan oder der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere, wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis zum 28. Mai 2020 keine regulären Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Einzelheiten sind auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt.
Es bestehen Ausgangssperren für die durch türkische Feier- und Brückentage verlängerten Wochenenden vom 16. bis 19. Mai 2020 sowie vom 23. bis 26. Mai 2020 bis für folgende Provinzen: Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak. Darüber hinaus sind Reisen in oder aus diesen Provinzen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .

Tunesien - Ergänzung:
Tunesien hat die nächtliche Ausgangssperre, die vor etwas weniger als einem Monat eingeführt wurde, von 12 Stunden auf 6 Stunden verkürzt. Einige Einschränkungen bleiben bestehen: Große öffentliche Veranstaltungen sind verboten, für Reisen zwischen Regionen ist eine Genehmigung erforderlich, und Einkaufszentren, Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Quelle: BBC

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus‘ von den belgischen Behörden Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 8. Juni 2020 andauern.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.
Der ICE und die Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 6. Juni 2020 storniert.
Das öffentliche Leben ist aktuell eingeschränkt. Geschäfte sind seit 11. Mai 2020 unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet. Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte, bis auf Museen und Zoos, sind geschlossen. Schulen werden ab dem 18. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen oder sich sportlich zu betätigen (kontaktloses Training unter Aufsicht mit bis zu 20 Sportlern) Abstandswahrung ist dabei Pflicht und wird von der belgischen Bevölkerung sehr ernst genommen. Das Tragen einer Schutzmaske, ggf. eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Tagesausflüge sind frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder möglich. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie sämtliche Stadtbezirke des Großraums Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; aktuelle Informationen über die Einschränkungen können unter www.gob.cl abgerufen werden.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online zu beantragen sind, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Uber). Seit dem 17. April 2020 wurde die Maskenpflicht für die Nutzung von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen ausgeweitet, unabhängig von der Anzahl anwesender Personen. Maskenpflicht gilt auch an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.

Deutschland - Ergänzung:
Ob Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten sowie aus Großbritannien sich in Quarantäne begeben müssen, wenn sie nach Deutschland kommen, soll sich an dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Richtwert für neue Corona-Fälle orientieren. Die Pflicht zur Quarantäne soll nur noch für Einreisende bestehen, die aus Staaten und Gebieten mit erhöhten Infektionsraten kommen, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit. Der Grenzwert entspricht 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Wird dieser Wert überschritten, sollen wieder striktere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Bund und Länder hatten sich vor dem Hintergrund des Zurückfahrens der Grenzkontrollen darauf geeinigt, auch die Quarantäne-Regeln anzupassen. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Ergänzung:
Die wegen der Corona-Pandemie verhängten Grenzkontrollen zu Frankreich werden ab heute gelockert. Reisende dürfen aus geschäftlichen Gründen und für Familienbesuche wieder in die Nachbarländer. Eine Einreise aus touristischen Gründen, zum Einkaufen oder zum Tanken ist weiterhin nicht gestattet. Innenminister Horst Seehofer hatte die Schritte zur stufenweisen Grenzöffnung am Mittwoch angekündigt. Demnach sollen die Grenzkontrollen zu Frankreich ab dem 15. Juni ganz beendet werden. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Ergänzung:
Ab Montag treten in Griechenland zunächst inländische Lockerungen der Reisebeschränkungen in Kraft. Reisen auf dem Festland und nach Kreta sollen wieder frei möglich sein. Am 25. Mai ist auch das Reisen auf Inseln wieder erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Sonnenhungrige an Griechenlands Stränden müssen jedoch eine Reihe von Vorschriften einhalten, die von der Regierung erlassen wurden, einschließlich eines Abstandes von vier Metern zwischen Sonnenschirmen. Maximal 40 Personen werden pro 1.000 Quadratmeter zugelassen. Quelle: Aljazeera

Guatemala - Eränzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Die folgenden Beschränkungen gelten seit Freitag, 15. Mai, 0 Uhr bis Montag, den 18. Mai, 5 Uhr: ganztägige Ausgangssperre. Nur Einkäufe zu Fuß zwischen 8 und 11 Uhr vormittags zum Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten im nächstgelegenen Laden.
Von Montag, dem 18. Mai um 5 Uhr bis Freitag, dem 22. Mai um 5 Uhr besteht zwischen 17 Uhr nachmittags und 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Supermärkte dürfen nur Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr öffnen.
Ab Freitag, 22. Mai, um 5 Uhr bis Montag, 25. Mai um 5 Uhr gilt erneut eine ganztägige Ausgangssperre, auch für Fußgänger.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten und akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist grundsätzlich verboten (Ausnahme Schwerverkehr von und zu den Häfen)
Ferner gelten folgende Einschränkungen:
• Das Übertreten der Grenzen der Departamentos ist grundsätzlich untersagt.
• Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
• Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor.
• Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur-, religiösen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen.
• Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Zielen.
• Schließung von Bars, Diskotheken und Ähnlichem.
• Es gilt ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zwischen 17 und 4 Uhr. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
• Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten.
• Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen.
• Schließung von Einkaufszentren.
• Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
• Verbot von Hamsterkäufen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.

Indien - Ergänzung:
100 Millionen Inder haben sich freiwillig eine Corona-App heruntergeladen. Das reicht der Regierung nicht: Wer "Aarogya Setu" nicht nutzt, kann bald nicht mehr reisen - oder verliert seine Arbeit: Keine App, keine Zugfahrt, kein Job

Irland - Ergänzung:
Irland wird eine rechtsverbindliche 14-tägige Quarantänezeit für Reisende einführen, die in das Land kommen, sagte Premierminister Leo Varadkar. Das irische Kabinett erklärte sich damit einverstanden, dass Ankommende Formulare ausfüllen müssen, in denen angegeben ist, wo sie unter Quarantäne gestellt werden. Reisende aus der britischen Provinz Nordirland sind davon ausgenommen. Quelle: Aljazeera

Italien - Ergänzung:
Italien wird ab dem 3. Juni wieder sowohl Reisen ins Ausland als auch Einreisen erlauben. Das sieht eine nun erlassene Verordnung der Regierung in Rom vor. Quelle: tagesschau.de

Katar - Ergänzung:
Auch das Emirat Katar führt im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine Maskenpflicht ein. Sie soll ab Sonntag gelten, kündigte das Innenministerium des Landes an. In Katar sind derzeit rund 14.000 Corona-Fälle gemeldet. Wer sich nicht an die Anordnung hält, muss mit immens hohen Strafen rechnen: Verstöße sollen mit umgerechnet bis zu 51.000 Euro Bußgeld oder einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Quelle: tagesschau.de

Kroatien - Ergänzung:
Kroatien hat die am 19. März 2020 verfügte Grenzschließung teilweise gelockert. Ausländer können einreisen, sofern sie in Kroatien ihren Lebensmittelpunkt haben und an diesen zurückkehren oder, wenn sie im Rahmen einer Geschäftsreise einreisen.
Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit 11. Mai 2020 außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis über Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird.
Eine Einreise ist ferner möglich, wenn sie im wirtschaftlichen Interesse Kroatiens liegt.
Bislang liegen keine belastbaren Informationen darüber vor, welche Kriterien die kroatische Grenzpolizei für die Feststellung der Einreisevoraussetzungen anwendet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung .
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter/Ihre Fluggesellschaft vor Reisebeginn.

Luxemburg - Ergänzung:
Die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg fallen komplett weg. Quelle: tagesschau.de

Norwegen - Ergänzung:
Norwegen wird aller Voraussicht nach die Beschränkungen für Reisen ins Ausland und Einreisen bis zum 20. August verlängern. Das kündigt Regierungschefin Erna Solberg an. Die Regierung rät derzeit von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen ins Ausland ab. Einreisende müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Ausländer ohne Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung dürfen nicht ins Land kommen. Quelle: tagesschau.de

Österreich - Ergänzung:
Die wegen der Corona-Pandemie verhängten Grenzkontrollen zu Österreich werden ab heute gelockert. Reisende dürfen aus geschäftlichen Gründen und für Familienbesuche wieder in die Nachbarländer. Eine Einreise aus touristischen Gründen, zum Einkaufen oder zum Tanken ist weiterhin nicht gestattet. Innenminister Horst Seehofer hatte die Schritte zur stufenweisen Grenzöffnung am Mittwoch angekündigt. Demnach sollen die Grenzkontrollen zu Österreich ab dem 15. Juni ganz beendet werden. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat alle internationalen Flüge von und nach Pakistan bis einschließlich 31. Mai 2020 gestrichen, die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.

Panama - Ergänzung:
Panama hat den internationalen Flugverkehr um einen weiteren Monat bis zum 22. Juni ausgesetzt, teilte die Luftfahrtbehörde des Landes am Freitag mit. Quelle: Aljazeera

Schweiz - Ergänzung:
Die wegen der Corona-Pandemie verhängten Grenzkontrollen zur Schweiz werden ab heute gelockert. Reisende dürfen aus geschäftlichen Gründen und für Familienbesuche wieder in die Nachbarländer. Eine Einreise aus touristischen Gründen, zum Einkaufen oder zum Tanken ist weiterhin nicht gestattet. Innenminister Horst Seehofer hatte die Schritte zur stufenweisen Grenzöffnung am Mittwoch angekündigt. Demnach sollen die Grenzkontrollen zur Schweiz ab dem 15. Juni ganz beendet werden. Quelle: tagesschau.de

Serbien - Ergänzung:
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März.2020 grundsätzlich bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen.
Aus Deutschland kommende deutsche Staatsangehörige mit gültigem serbischem Aufenthaltstitel (Sticker im Pass) können unter Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Virus-Tests, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien vom Labor Berlin, Sylterstr. 2, 13353 Berlin ausgestellt worden ist, einreisen. Wer bei Einreise keinen negativen Test vorlegen kann, muss sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Verfügung erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Keinen negativen Test brauchen Kinder bis 12 Jahre, wenn ein Elternteil, Erziehungsberechtigter oder eine Person aus dem Familienhaushalt, die das Kind begleitet, einen negativen Test mit sich führt. Dies gilt auch für Personen, die nicht länger als 72 Stunden im Ausland waren, wenn bei Einreise keine Symptome der Infektionskrankheit COVID-19 beobachtet werden.
In seltenen, gut begründeten Ausnahmefällen können deutsche Staatsangehörige ohne serbischen Aufenthaltstitel mit einer Sondergenehmigung der serbischen Regierung, die von der deutschen Botschaft Belgrad beantragt werden kann, einreisen. Sie müssen bei Einreise grundsätzlich einen negativen SARS-CoV-2-Virus-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien bei aus Deutschland kommenden Reisenden vom Labor Berlin, Sylterstr. 2, 13353 Berlin ausgestellt worden ist. Bei aus anderen Ländern kommenden Reisenden muss der Test vom nationalen Referenzbüro für Coronaviren des Landes, in dem sich die Reisenden befinden, ausgestellt worden sein. Bei Einreise mit einer Sondergenehmigung ist es nicht möglich, sich ersatzweise in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.
Wer bei Einreise CoVID-19-Symptome hat, muss in einer staatlichen Einrichtung in Quarantäne.
Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) und zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Slowenien - Ergänzung:
Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.
Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) zeigen, unterliegen bei Einreise nach oder Durchreise durch Slowenien keiner Quarantänepflicht mehr. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raumbleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana. Quelle: AA

Die slowenische Regierung hat beschlossen, EU-Bürgern ab dem 31. Mai die Einreise zu gewähren, ohne dass sie sich danach in eine sieben Tage dauernde Quarantäne begeben müssen, wie es bislang vorgeschrieben war. Die Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Italien und Ungarn sollen aber fortgesetzt werden. Wenn Personen offensichtliche Symptome einer Erkrankung aufweisen, soll ihnen die Einreise auch weiterhin untersagt bleiben. Auch Nicht-EU-Bürger sind nach wie vor vom Einreiseverbot betroffen. Slowenien hatte Mitte März den Notstand erklärt. Seitdem sind die Infektionszahlen deutlich gesunken. Behördenangaben zufolge gab es in den vergangenen zwei Wochen lediglich 35 neue Fälle. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Juni 2020 (bzw. zunächst bis zum 24. Mai 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums sowie Andorras, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Seit dem 19. März 2020 ist der Flughafen N'Djamena für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
Eine Ausgangssperre wurde vom 2. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental,Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, N'Djamena und von N'Djamena-Farah nach Guittè verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Seit dem 7. Mai 2020 gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist. Seit dem 8. Mai 2020 sind für zunächst zwei Wochen die Hauptstadt N’Djamena und alle Provinzhauptstädte unter Quarantäne gestellt. Ein Zu- und Abgang ist nur noch für Lebensmittel- und Warentransporte möglich.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Tschechische Republik - Ergänzung:
In Tschechien läuft der Ausnahmezustand in der Nacht von Sonntag zu Montag aus. Doch der Einreisestopp für Touristen aus Deutschland und anderen Ländern bleibe auf anderer Grundlage bestehen, stellte ein Sprecher des Innenministeriums klar. Die neue Verordnung zum "Schutz vor einer Einschleppung von Covid-19" gilt ab dem 18. Mai vorerst unbefristet. Quelle: tagesschau.de
Die Tschechische Republik hat angekündigt, im Laufe dieses Monats Versammlungen von bis zu 300 Personen zuzulassen. Versammlungen einschließlich Sportveranstaltungen werden ab dem 25. Mai erlaubt sein, wenn auch Geschäfte wie Restaurants und Pubs eröffnet werden dürfen, sagte Gesundheitsminister Adam Vojtech. Einkaufszentren, Kinos, Friseure und Restaurantterrassen sind bereits seit Montag geöffnet. Quelle: Aljazeera

Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Der Gouverneur des US-Bundesstaates New York hat die wegen des Coronavirus verhängte Ausgangssperre um zwei Wochen verlängert. Die Beschränkungen für die Metropole New York City und die umgebenden Landkreise gelten nun vorerst bis zum 28. Mai. Ausgenommen sind lediglich fünf weniger dicht besiedelte Regionen des Bundesstaates. Dort dürfen bestimmte Wirtschaftszweige schrittweise wieder hochfahren. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Deutschland - Ergänzung:
Hotels, Restaurants und Cafés öffnen wieder. Aber wer darf mit wem am Tisch sitzen, wo ist eine Maske Pflicht und was ist eigentlich mit den Kneipen? Ein Überblick über neue Regeln und Gepflogenheiten: Das gilt in Restaurants, Hotels und Cafés

Estland - Ergänzung:
Estland wird den wegen der Coronavirus-Pandemie verhängten Ausnahmezustand nicht erneut verlängern. Dies beschloss die Regierung in Tallinn. Der Notstand war Mitte März verhängt worden und läuft in der Nacht zum 18. Mai um Mitternacht aus. Die während des Ausnahmezustands auferlegten Schutzmaßnahmen werden einer Mitteilung der Staatskanzlei zufolge schrittweise gelockert und auf neue Rechtsgrundlagen übertragen. "Dies bedeutet, dass die Notsituation ein Ende hat, aber einige Einschränkungen bleiben in Kraft. Dies ist wichtig, um einen erneuten Ausbruch der Krankheit zu verhindern", erklärte Regierungschef Jüri Ratas. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Indien hat den seit 2 Monate bestehenden Lockdown um weitere zwei Wochen bis zum 31. Mai verlängert, da Mumbai, Neu-Delhi, Chennai und einige andere Schlüsselregionen immer noch damit kämpfen, die steigende Kurve von Coronavirus-Infektionen abzuflachen. Die von der Regierung geführte nationale Katastrophenschutzbehörde erklärte, dass neue Richtlinien herausgegeben werden, die die Notwendigkeit einer Öffnung der Wirtschaftstätigkeit berücksichtigen. Laut indischen Medienberichten heißt es, dass der Flug-, Bahn- und U-Bahn-Verkehr bis Ende Mai landesweit eingestellt bleibt. Schulen, Hotels, Restaurants, Bars, Einkaufszentren, Kinos und Kultstätten bleiben ebenfalls landesweit geschlossen. Leichte Lockerungen wurden seit dem 4. Mai zugestanden, wie die Wiedereröffnung von kleinen "Tante-Emma-Läden" sowie landwirtschaftliche Betriebe. Es wurde auch wieder eine begrenzte Anzahl von Zügen zugelassen, hauptsächlich um gestrandete Arbeiter zu befördern. Quelle: Aljazeera

Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis zum 5. Juni 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Die Ein-/Ausreise zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia soll unterbleiben.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale, Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juni untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719. Quelle: AA

Kenia hat die Grenzen zu Tansania und Somalia geschlossen. Ausnahmen bestehen für Cargo-Laster. Deren Fahrer müssen sich aber einem Covid-19-Test unterziehen. Quelle: Aljazeera

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, jedoch für Madeira und die Azoren. Dort wird bei Einreise auch weiterhin, wenn auch mit Ausnahmen, eine 14-tägige Hotelquarantäne vorgeschrieben.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann.
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkungen gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Ab dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste wieder an, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch dürfen Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buchläden, Friseure u.ä. sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind grundsätzlich weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive sowie Sporteinrichtungen, bei denen Einzelsport im Freien mit entsprechenden Auflagen betrieben werden kann ( z.B. Golf, Tennis, Segeln, Wassersport etc.). Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit keine Flüge, jedoch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen durch Lufthansa, Eurowings und Swiss ab Juni.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis auf weiteres nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14- tägige „freiwillige“ Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Diese Quarantäne kann u. a. ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne nur bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. In beiden Fällen erfolgen weitere Tests am 05. und 13. Tag des Aufenthalts.
Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Slowakei - Ergänzung:
Auch wenn andere europäische Länder ihre Grenzen schrittweise wieder öffnen wollen, bleibt die Slowakei bei strengen Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen. Das stellte die Regierung in Bratislava am Wochenende klar. "Es sieht sehr hoffnungsvoll für weitere bedeutende Lockerungen bei uns in der Slowakei aus, aber mit dem Schutzwall an unseren Grenzen müssen wir weiterhin wachsam und vorsichtig bleiben", schrieb der konservative Regierungschef Igor Matovic auf Facebook. Er stellte damit eine Meldung richtig, derzufolge sein Land eine Grenzöffnung zu Österreich plane. Der ORF hatte dies in seinen Abendnachrichten irrtümlich berichtet. Die Slowakei weist eine der niedrigsten Corona-Infektionsraten in Europa auf. Bis Sonntag verzeichnete das 5,4 Millionen Einwohner zählende Land nur 1494 bestätigte Infektionsfälle und 28 Corona-Tote. Die Regierung führt diese im Vergleich zu allen Nachbarländern außerordentlich günstigen Zahlen auf ihre radikalen Schutzmaßnahmen zurück und beharrt daher auf einer Abschottung nach außen. Quelle: tagesschau.de

Somalia - Ergänzung:
Kenia hat die Grenzen zu Tansania und Somalia geschlossen. Ausnahmen bestehen für Cargo-Laster. Deren Fahrer müssen sich aber einem Covid-19-Test unterziehen. Quelle: Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
Spanien will den wegen der Corona-Pandemie verhängten Alarmzustand um rund einen Monat verlängern. Er werde noch "etwa einen Monat" andauern, bis die stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen beendet sei, kündigte Ministerpräsident Sánchez in einer Fernsehansprache an. Nach seinen Worten soll es sich um die letztmalige Verhängung des Ausnahmezustands handeln. Quelle: tagesschau.de

Sudan - Ergänzung:
Die Flughäfen im Sudan bleiben sowohl für nationale als auch internationale Flüge bis zum 31. Mai geschlossen. Ausgenommen von der Regelung sind Frachtflüge, humanitäre Hilfe, Transport von Arbeitern von Ölorganisationen sowie Evakuierung von Ausländern. Quelle: Aljazeera

Tansania - Ergänzung:
Tansania will seine Grenzen wieder für Touristen öffnen. Präsident John Magufuli kündigte an, dass sich per Flugzeug einreisende Urlauber aus dem Ausland künftig nicht erst in eine mehrtägige Quarantäne begeben müssen. Nach Magufulis jüngsten Angaben vom Sonntag gibt es im Lande aktuell 144 Infizierte, was nach seiner Ansicht auf eine Besserung der Lage hindeutet. Allerdings hat sein Umgang mit der Pandemie für viel Kritik gesorgt: Corona-Einschränkungen wurden spät eingeführt und sind im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern locker. Kirchen und Moscheen sind weiter geöffnet. Magufuli machte auch Schlagzeilen mit dem Vorschlag, gegen das Virus zu beten. Außerdem berichtete er, eines seiner Kinder sei infiziert gewesen, nun aber geheilt, nachdem es unter anderem Zitronen und Ingwer gegessen habe. Laut Johns-Hopkins-Universität gibt es in Tansania 509 Corona-Infektionen. Die US-Botschaft in dem ostafrikanischen Land hatte vergangene Woche allerdings vor einem rasanten Anstieg von Corona-Fällen gewarnt und gerügt: "Die Regierung hat seit dem 29. April keine Daten über Covid in Tansania herausgegeben." Quelle: tagesschau.de
Kenia hat die Grenzen zu Tansania und Somalia geschlossen. Ausnahmen bestehen für Cargo-Laster. Deren Fahrer müssen sich aber einem Covid-19-Test unterziehen. Quelle: Aljazeera

Thailand - Ergänzung:
Die Top-End-Einkaufszentren Thailands sind wieder geöffnet. Hunderte maskierter Kunden durchliefen Temperaturkontrollen, Desinfektionsstationen und ließen sich fotografieren, bevor sie in die vornehmen Einkaufszentren in Bangkok durften. Im Haupteinkaufsviertel pries "Central World" eine "neue Normalität" der Geschäftstätigkeit mit Plakaten an, während Bildschirme an der Außenseite des Einkaufszentrums "Wir sind offen" erklärten. Quelle: Aljazeera

Türkei - Ergänzung:
Von Mittwoch an will die Türkei ihre Grenzen für Medizin-Touristen aus aus insgesamt 31 Staaten öffnen - darunter Deutschland, Russland und Großbritannien. Sie sollen dann laut einer Richtlinie des Gesundheitsministeriums für Behandlungen ins Land einreisen dürfen, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Ergänzung:
In Budapest werden die Ausgangsbeschränkungen von kommender Woche an allmählich gelockert. Sämtliche Geschäfte dürften ab Montag öffnen, gab Ungarns Regierung bekannt. Das Tragen von Gesichtsmasken oder Schals bleibe jedoch in Läden und im öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Parks und Spielplätze werden öffnen, zudem der Budapester Zoo und Freibäder. Restaurants dürfen ihren Kunden allerdings nur draußen, auf Terrassen oder in Gärten Speisen und Getränke servieren. Universitäten öffnen wieder, die Schulen im ganzen Land bleiben jedoch geschlossen. In Budapest wurden mehr Infektionen nachgewiesen als im Rest des Landes. Außerhalb der Stadt wurden Corona-Beschränkungen bereits am 4. Mai gelockert. Quelle: tagesschau.de

Zimbabwe - Ergänzung:
Der simbabwische Präsident Emmerson Mnangagwa hat den landesweiten Lockdown verlängert. Die Beschränkungen werden alle zwei Wochen auf weitere Notwendigkeit überprüft. In einer Live-Übertragung am Samstag sagte Mnangagwa, die Maßnahme werde "auf unbestimmte Zeit" bestehen bleiben, und fügte hinzu, dass "das Land einen strategischen und schrittweisen Weg aus dem Lockdown finden muss". Quelle: Aljazeera

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Burundi - Ergänzung:
Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (ausgenommen hiervon ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Passagierflugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Ministère de la Santé Publique .

Deutschland - Ergänzung:
Viele Reiseziele in Deutschland dürfen seit heute wieder besucht werden. Doch wie funktioniert das? Ein Blick in den Norden - und in den Süden der Republik: Wie das Reisen jetzt funktioniert

Dominikanische Republik - Ergänzung:
Es muss damit gerechnet werden, dass bis zur Wiederaufnahme des regulären Flugverkehrs keine Rückkehrmöglichkeit aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland auf dem Luftweg mehr möglich ist.
Deutsche, die in der Dominikanischen Republik verblieben und an einer Rückkehr interessiert sind, werden gebeten, dies der Deutschen Botschaft Santo Domingo per Mail (info@santo.diplo.de) mitzuteilen und dabei Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit zu machen.
Schiffen und Booten, die aus dem Ausland kommen, ist das Anlegen in Häfen der Dominikanischen Republik untersagt.
Seit dem 18. Mai 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr (montags bis samstags) bzw. 17 bis 5 Uhr (sonntags). Wer sich nicht an die Ausganssperre hält, muss mit Festnahme durch die Polizei rechnen.

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador verschärft die Corona-Beschränkungen. Der ÖPNV fährt zwei Wochen nicht. Einkaufen ist nur zwei Tage pro Woche erlaubt. Wer dagegen verstößt, kommt in den "Corona-Knast". Quelle: tagesschau.de

Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 24. Mai 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Indien - Ergänzung:
Kommerzielle Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf Weiteres, zunächst verkündet bis zum 31. Mai 2020, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich. Auch der nationale Eisenbahnverkehr bleibt in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen Reiseverkehrsausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
•Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückholflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
•Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
•Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Italien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die von der italienischen Regierung verkündeten Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Italien zum 18. Mai 2020 betreffen nicht die geltenden Einreisebestimmungen.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.
Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.
Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen.
Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt.
Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Nähere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannte Notfallnummer angezeigt werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr, werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge zwischen Italien und Österreich sind gestrichen; FlixBus-Verbindungen eingestellt.
Der Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind möglich aber beschwerlich. Der Bahnverkehr wurde eingeschränkt, siehe Schweiz .
Der Flugverkehr ist aufgrund der geringeren Nachfrage eingeschränkt; einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen zusätzliche Einschränkungen erlassen. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants können unter Einhaltung strenger Auflagen wieder öffnen.
Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise nach Deutschland sind weiterhin möglich. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Sardinien:
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten. Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann ggf. vor der Abreise per E-Mail erteilt. Diese muss am Flughafen/Hafen vorgewiesen werden. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.
Sizilien:
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrechterhalten.
• Sollten Sie eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
• Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie beim Ministero della Salute, das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

In Italien dürfen sich die Menschen von heute an wieder innerhalb ihrer Region frei bewegen. Auch Restaurants, Bars, Friseursalons, Geschäfte und Museen öffnen wieder. Nach zweimonatiger Schließung darf auch der Petersdom in Rom wieder betreten werden. Quelle: tagesschau.de

Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis zum 5. Juni 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale, Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juni untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi.
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Lettland - Ergänzung:
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand bis nunmehr 9. Juni 2020 verlängert.
Die bisher geltenden Einschränkungen im internationalen Personenverkehr, das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr, werden vorsichtig gelockert und die Einreise nach und Ausreise aus Lettland erleichtert. Seit 18. Mai 2020 gibt es wieder regelmäßigen Flugverkehr von Riga nach Frankfurt. Die Flugpläne können sich weiterhin kurzfristig ändern.
Seit 15. Mai 2020 sind die Grenzen zwischen den drei baltischen Staaten Lettland, Estland und Litauen auch für dort legal ansässige deutsche Staatsangehörige geöffnet. Ausreisemöglichkeiten bestehen über das Nachbarland Estland per Flug- oder Fähre. Eine Ausreise auf dem Landweg ist hingegen weiterhin nicht kaum möglich, auch aufgrund von Beschränkungen der übrigen europäischen Staaten.
Die Botschaft Riga hat detaillierte Informationen zu den Rückreiseoptionen auf der Homepage veröffentlicht.
• Informieren Sie sich zu den verschiedenen Rückreisemöglichkeiten auf der Seite der Botschaft Riga .
• Ansonsten prüfen Sie bitte selbständig auch weitere Rückreiseoptionen und kontaktieren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des lettischen Außenministeriums und des lettischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Bestimmungen.

Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind für deutsche Staatsangehörige nur noch möglich, wenn sie enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden), oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind, oder sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Estland/Lettland haben und sich die letzten 14 Tage sich im Baltikum aufgehalten haben und aus Estland/ Lettland direkt einreisen. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 30. Mai 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und für Privatpersonen nur über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko, Lazdijai - Ogrodniki und Salociai-Grenstale. Ab dem 18. Mai 2020 soll zudem der Grenzübertritt am Übergang Butingė – Rucava und Smėlynė - Medume erlaubt sein.
Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Seit dem 13. Mai 2020 fliegt auch die Lufthansa regelmäßig auf der Route Frankfurt-Vilnius-Frankfurt.
Einreisende aus dem Ausland (außer Nutzer des humanitären Korridors und Einwohner Estlands und Lettlands), müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche oder - auf eigene Kosten - in kommunale Quarantäne (meist Hotels) begeben.
In Litauen beginnt das öffentliche Leben langsam wieder. Geschäfte sind seit dem 23. April 2020 unter Einhaltung zahlreicher Auflagen wieder geöffnet. In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen eines Mundschutzes in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase Pflicht. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird seit 14. Mai 2020 beim Verlassen der eigenen Wohnung empfohlen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Marokko - Ergänzung:
Der Gesundheitsnotstand einschl. Ausgangssperre und Maskenpflicht wurde bis zum 10. Juni - und damit über den Ramadan hinaus - verlängert. Quelle: Aljazeera

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 31. Mai 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt mindestens bis einschließlich 02. Juni 2020.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier.
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
•Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu.

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat angekündigt, Gebiete, in denen die Fallzahlen rasant ansteigen, schnell und präzise abzusperren. Die Regierung verlängerte auch den vollständigen Lockdown des nördlichen Wirtschaftszentrums des Bundesstaates Kano, das nach der Handelshauptstadt Lagos die zweithöchste Anzahl bestätigter Fälle im Land aufweist und in dem die Behörden derzeit eine Häufung mysteriöser Todesfälle untersuchen. Quelle: Aljazeera

Panama - Ergänzung:
Panama hat am 12. März 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand erklärt; der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wurden am 1. April 2020 weiter verschärft: Frauen und Männer dürfen nur noch an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Sonntag ist Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen.
Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen in Panama und alle Universitäten bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Es erfolgten Schließungen von Stränden, Museen, Badeflüssen, Nationalparks. Auch Gemeinschaftsräume in Hotels, Bars, Restaurants, Geschäfte mussten schließen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Besucher werden angehalten, Masken zu benutzen. Restaurants dürfen nur noch Mahlzeiten liefern oder zur Abholung bereitstellen. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat weiterhin zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim panamaischen Gesundheitsministerium und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Philippinen - Ergänzung:
Zur Eindämmung der COVID-19-Erkrankung ist derzeit bis auf weiteres Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Es bestehen aber keine regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes. Ausländern, die sich auf Luzon aufhalten, ist es aber möglich, sich auf dem Landweg nach Manila zur Ausreise über den internationalen Flughafen zu begeben, wenn sie ein Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden bevorsteht oder sie eine Hotelbuchung bis zum Abflug nachweisen können.
Seit dem 17. März 2020 gelten bis vorerst zum 31. Mai 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon und die anderen Ballungsgebiete um Cebu und Davao strenge Quarantänemaßnahmen, die nur kurze Einkäufe und für wenige ausgenommene unerlässliche Wege zur Arbeit erlauben. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr). Für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit dem 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Ungeachtet einer leichten Ausweitung der Ausnahmen vom generellen Ausgangsverbot innerhalb der von Metro Manila ab dem 16. Mai 2020 sind für einzelne Gemeinden dort zusätzliche Beschränkungen wie zum Beispiel Verbote, das Gemeindegebiet zu verlassen in Kraft oder können kurzfristig erlassen werden.
Für die Philippinen wurde eine Rückholaktion für deutsche gestrandete Reisende durchgeführt.
•Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.

Polen - Ergänzung:
Im Nachbarland Polen haben nach wochenlangen Beschränkungen in der Corona-Krise wieder Restaurants und Schönheitssalons geöffnet. Dabei gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen. In Gasthäusern und Cafés gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen. Pro Kunde sind vier Quadratmeter vorgesehen. Sporthallen sind ebenfalls mit Einschränkungen wieder geöffnet. In einer nächsten Phase sollen je nach Entwicklung auch Schulen zumindest teilweise geöffnet werden. Zudem werde eine Lockerung bei der Maskenpflicht angepeilt, sagte Gesundheitsminister Lukasz Szumowski. Darüber werde wahrscheinlich in den kommenden 14 Tagen entschieden, hieß es. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland jedoch für Madeira und die Azoren. Dort wird bei Einreise auch weiterhin, wenn auch mit Ausnahmen, eine 14-tägige Hotelquarantäne vorgeschrieben.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann.
Am 3. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Seit dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste nach vorheriger Terminvereinbarung, wieder an. Auch dürfen gewisse Geschäfte wieder öffnen, darunter Buchhandlungen, Friseure u.ä., und Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Beerdigungen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungseinrichtungen bleiben auch nach dem 18. Mai 2020 mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sind geöffnet, Museen, Denkmäler, Galerien u.a. öffnen ab dem 18. Mai 2020 (mit Maskenpflicht). Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. Fitness-Studios oder Schwimmbäder) bleiben weiterhin geschlossen, nicht jedoch solche bei denen Einzelsport im Freien mit entsprechenden Auflagen betrieben werden kann (z.B. Golf, Tennis, Segeln, Wassersport etc.). Gastronomiebetriebe können ab dem 18. Mai 2020 mit Auflagen wieder öffnen. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von keinerlei Einschränkungen betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier.
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit keine Flüge jedoch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen durch Lufthansa, Eurowings und Swiss ab Juni.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Region Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 31. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14-tägige „freiwillige“ Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Diese Quarantäne kann u.a. ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne nur bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. In beiden Fällen erfolgen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts. Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Rumänien - Ergänzung:
Die rumänische Regierung hat zur Vermeidung einer Weiterverbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 eine Liste von Ländern beziehungsweise Regionen erstellt, für die Einreisebeschränkungen gelten. Reisende aus Gebieten der „Zona rosii” (Roter Bereich), müssen sich ab Einreise in eine 14-tägige staatliche Quarantäne in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten begeben. Reisende aus der „Zone Galbena” (Gelber Bereich), zu denen seit 15. Mai 2020 auch Deutschland zählt, müssen sich für 14 Tage in häusliche Selbstisolation begeben, siehe Liste des Rumänischen Gesundheitsamts .
Personen in freiwilliger Selbstisolierung, die mit dem Corona-Virus assoziierte Symptome entwickeln, bleiben isoliert und sind aufgefordert, die nationale Notfallnummer 112 zu kontaktieren. Medizinisches Personal wird dann Proben entnehmen und über weitere spezifische Maßnahmen entscheiden.
Weiterhin wurde mit Wirkung vom 22. März 2020 ein Einreiseverbot nach Rumänien für Ausländer und Staatenlose erlassen. Dieses Einreiseverbot gilt jedoch nicht für nachstehenden Personenkreis:
• Familienangehörige von rumänischen Bürgern.
• Familienmitglieder von EU-Bürgern.
• Von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben.
• Personen mit langfristigem Visum, mit Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments, ausgestellt von den rumänischen Behörden oder von den Behörden anderen Staaten, gemäß EU-Recht.
• Personen, die sich beruflich unterwegs befinden – nachgewiesen anhand eines Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments.
• Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Corps, Personal der internationalen Organisationen, des Militärs und diejenige, die humanitäre Hilfe leisten.
• Passagiere in Transit, einschließlich die, die im Rahmen der Konsularhilfe zurückgeführt werden.
• Personen, die aus dringenden Gründen reisen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe).
• Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen müssen.
Aktuelle Information zu staatlichen rumänischen Maßnahmen (u.a. Ausgangsbeschränkungen) finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bukarest .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt bei der Rumänischen Botschaft nach den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich über die Seite des Rumänischen Gesundheitsamt unter „Lista regiunilor si localitatilor din zona rosie si zona galbena cu transmitere a COVID-19“ (rumänisch). Die Einstufung der Länder kann sich kurzfristig ändern.

Serbien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Serbien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März 2020 grundsätzlich bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen.
Aus Deutschland kommende deutsche Staatsangehörige mit gültigem serbischem Aufenthaltstitel (Sticker im Pass) können unter Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Virus-Tests, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien ausgestellt worden ist, einreisen. Der dafür notwendige Abstrich wird von Ihrem Hausarzt entnommen und muss vom nationalen Referenzlabor ausgewertet werden. Wer bei Einreise keinen negativen Test vorlegen kann, muss sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Verfügung erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Keinen negativen Test brauchen Kinder bis 12 Jahre, wenn ein Elternteil, Erziehungsberechtigter oder eine Person aus dem Familienhaushalt, die das Kind begleitet, einen negativen Test mit sich führt. Dies gilt auch für Personen, die nicht länger als 72 Stunden im Ausland waren, wenn bei Einreise keine Symptome der Infektionskrankheit COVID-19 beobachtet werden.
Für deutsche Staatsangehörige ohne serbischen Aufenthaltstitel, die belegen können, dass sie aus zwingenden Gründen trotz bestehender weltweiter Reisewarnung, derzeit nach Serbien einreisen müssen, kann eine Sondergenehmigung der serbischen Regierung, durch die Deutsche Botschaft Belgrad eingeholt werden. Zusätzlich muss bei Einreise grundsätzlich ein negativer SARS-CoV-2-Virus-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien ausgestellt worden ist. Der dafür notwendige Abstrich wird von Ihrem Hausarzt entnommen und muss vom nationalen Referenzlabor ausgewertet werden. Bei aus anderen Ländern kommenden Reisenden muss der Test ebenfalls vom nationalen Referenzbüro für Coronaviren des Landes, in dem sich die Reisenden befinden, ausgewertet worden sein. Bei Einreise mit einer Sondergenehmigung ist es nicht möglich, sich ersatzweise in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.
Wer bei Einreise CoVID-19-Symptome hat, muss in einer staatlichen Einrichtung in Quarantäne.
Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) und zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Slowenien - Ergänzung:
Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.
Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien bleiben zunächst noch bestehen.
Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana .

Spanien - Ergänzung:
Die Grenzen bleiben für Touristen mindestens 5 weitere Wochen geschlossen. Quelle: Aljazeera

Südkorea - Ergänzung:
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist seit dem 13. April 2020 nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Sie sind ferner verpflichtet, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf ihr Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie –vor- Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere, bei Ankunft einem Covid-19 Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den Covid-19 Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass seit dem 30. März ein sogenannter "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Togo - Ergänzung:
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand für drei Monate ausgerufen.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit geschlossen. Unabhängig davon wäre nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die durch eine verpflichtende Einweisung in staatliche Quarantänestationen erfolgt.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) steht nur noch sehr eingeschränkt vorwiegend für Cargo- und Chartersonderflüge zur Verfügung. Die einzige Fluglinie, die derzeit noch gelegentliche Flüge anbietet, ist Ethiopian Airlines.
In Lomé gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Die größeren Städte im Land wie Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé sind abgeriegelt, auf den Überlandstraßen gibt es strikte Kontrollen und Sperrpunkte.
Das Betreten der Strände ist untersagt, öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Gastronomische Betriebe und die meisten kleinen Geschäfte sind geschlossen, nur wenige Hotels noch geöffnet. Weitere Einschränkungen sind möglich.
•Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Vereinigten Arabischen Emirate werden ab dieser Woche die nächtliche Ausgangssperre um zwei Stunden verlängern, da ein Anstieg neuer Coronavirus-Fälle zu verzeichnen ist. Die Ausgangssperre - derzeit von 22:00 - 06:00 Uhr - beginnt ab Mittwoch und bis auf Weiteres bereits um 20:00 Uhr. Quelle: Aljazeera

Vietnam - Ergänzung:
Ab 15. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten (also auch aus Deutschland) und Großbritannien kommen, bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Ab 18. März müssen sich alle Reisenden bei Einreise einer gesundheitlichen Untersuchung (Temperaturmessung, Covid-19-Test) unterziehen. Reisende, die noch eine Einreisegenehmigung haben (z.B. Experten, qualifizierte Fachkräfte, leitende Angestellte u.a.), müssen bei Einreise ein ärztliches Attest vom Abflugland vorlegen, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt.
Alle Einreisenden müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Der Ort der Quarantäne wird von den vietnamesischen Behörden bestimmt. Heimquarantäne ist grundsätzlich nicht möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Ägypten - Ergänzung:
Die seit 19. März ausgesetzten internationalen Passagierflüge bleiben bis auf Weiteres eingestellt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Quelle: Aljazeera

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Seit dem 2. April 2020 ist der Flugverkehr von und nach Aserbaidschan vollständig eingestellt.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.

Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Auf der Insel Santiago gilt noch bis zum 29. Mai 2020 der Ausnahmezustand. Für alle anderen Inseln hat die kapverdische Regierung den Ausnahmezustand wieder aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars sind wieder geöffnet. Der Schiffsverkehr zwischen den Inseln wurde wieder aufgenommen, mit Ausnahme für die Insel Santiago. Es gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen und kommerzielle Flüge suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen.

Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 15. Juni 2020 verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen, aufgrund fehlender Flugkapazitäten, ist dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März 2020 trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. August 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Von Montag, dem 18. Mai bis Freitag, dem 22. Mai 2020 besteht zwischen 17 Uhr nachmittags und 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Supermärkte dürfen von 6 bis 16 Uhr öffnen.
Ab Freitag, 22. Mai, um 17 Uhr bis Montag, 25. Mai 2020, um 5 Uhr, gilt erneut eine ganztägige Ausgangssperre. Lebensmittel können mit Lieferservices bestellt werden.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten und akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist, mit Ausnahme der Zeiten der Ausgangssperre, zugelassen.
Ferner gelten folgende Einschränkungen:
•Das Übertreten der Grenzen der Departments ist grundsätzlich untersagt.
•Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
•Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor.
•Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur-, religiösen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen
•Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Ziele.
•Schließung von Bars, Discotheken und Ähnlichem.
•Es gilt ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zwischen 17 und 4 Uhr. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
•Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten.
•Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen.
•Schließung von Einkaufszentren. Seit dem 4. Mai 2020 dürfen sogenannte „Centros de Conviviencia“ wieder öffnen, die sich von Einkaufszentren hinsichtlich der folgenden Punkte unterscheiden müssen: nur ein Stockwerk, kein Teil einer „geschlossenen Gebäudestruktur“, eigene Parkplätze.
•Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
•Verbot von Hamsterkäufen.
•Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige.

Irak - Ergänzung:
Wegen steigender Coronavirus-Fälle will die irakische Regierung über Teile Bagdads eine totale Ausgangssperre verhängen. Die ab Mittwoch vorgesehene Maßnahme solle für zwei Wochen für Gebiete der Hauptstadt gelten, die bei der Ausbreitung des Erregers Sars-CoV-2 eine Rolle spielten. Betroffen sind Gegenden in Bagdads Peripherie, die überwiegend verarmt und überfüllt sind, darunter Sadr City, Habibia, Hurrija, Schula, Ameria und Kamalia. Quelle: tagesschau.de

Israel - Ergänzung:
Die israelische Regierung hat die im Zuge der Corona-Pandemie verhängte Maskenpflicht vorübergehend gelockert. Grund ist eine Hitzewelle in dem Land mit Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius. Bis zum Wochenende sei es Schülern gestattet, ihre Masken in Klassenräumen abzusetze. Auch auf öffentlichen Plätzen sei die Maskenpflicht vorerst ausgesetzt, ausgenommen bei Versammlungen. Quelle: tagesschau.de

Kanada - Ergänzung:
Kanada und die USA verlängern die wegen der Coronavirus-Pandemie verfügte Schließung ihrer gemeinsamen Grenze um weitere 30 Tage bis zum 21. Juni. Der Schritt diene der Sicherheit der Menschen in beiden Länder. Quelle: tagesschau.de

Katar - Ergänzung:
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 bis auf Weiteres gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, aufhalten. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin-Tegel) bleibt weiter reduziert.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Katar stark eingeschränkt: Schulen, Kindergärten, Kinos, Parks und Museen sind geschlossen. Restaurants arbeiten nur noch im Abhol- bzw. Lieferbetrieb. Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken sind ebenfalls geschlossen. Private Treffen und öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Metro und Busse fahren nicht mehr. Seit dem 17. Mai 2020 besteht die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske, sobald die Wohnung verlassen wird. Ab dem 22. Mai 2020 sind alle Einwohner verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft von Katar in Berlin nach den gültigen Einreisebestimmungen.

Luxemburg - Ergänzung:
Seit dem 16. Mai 2020 sind die vorübergehend eingeführten Kontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze wieder aufgehoben. Passagierflüge am Flughafen Luxemburg finden voraussichtlich bis zum 30. Mai 2020 nicht statt. Es gelten die allgemeinen Schutz- und Hygieneregelungen.

Niederlande - Ergänzung:
Die Niederlande werden ab dem 1. Juni einen weiteren Schritt zurück in Richtung Normalität machen. Dann sollen alle Schulen und eingeschränkt auch Museen, Theater, Kinos, Restaurants und Cafés wieder geöffnet werden. Gaststätten, Theater und Kinos dürften aber vorerst nur jeweils 30 Personen empfangen und überall müsse ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Reisende ab dem 1. Juni einen Mundschutz tragen. Eine nächste Stufe der Lockerungen ist für den 1. Juli geplant. Aus Sorge vor zu großem Andrang an Stränden und in Städten dürfen Gaststätten und Terrassen nicht bereits am Pfingstwochenende öffnen. Quelle: tagesschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Die nigerianische Regierung hat erklärt, dass es zu früh sei um die Beschränkungen zu lockern. Eigentlich war geplant, dass am Montag der Lockdown in den Städten Abuja, Lagos und im Bundesstaat Ogun aufgehoben werden sollte. Aufgrund zu hoher Fallzahlen wird die erste Lockerung um zunächst zwei Wochen verschoben. Dies bedeutet, dass Flughäfen, Landgrenzen, Schulen, Parks und Kultstätten geschlossen bleiben. Große Versammlungen und Reisen innerhalb udn zwischen den Regionen bleiben verboten. Eine tägliche landesweite Ausgangssperre von 20:00 bis 06:00 Uhr bleibt weiterhin in Kraft. Der vor zwei Wochen verhängte totale Lockdown des Bundesstaats Kano bleibt ebenfalls bestehen. Regierungsbüros, Banken und Märkte dürfen jedoch für begrenzte Stunden öffnen. Quelle: BBC

Österreich - Ergänzung:
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Seit 2. Mai 2020 sind auch Geschäfte mit mehr als 400 m² wieder geöffnet.
Öffentliche Veranstaltungen mit max. 10 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen).
Seit 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen Gäste empfangen, ab 29. Mai 2020 sollen auch Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden. Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige Heimquarantäne beendet werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Seit 16. Mai sind die Landesgrenzen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich wieder für Personen geöffnet, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Einzelne Details der neuen Lockerungen finden sich auf der Seite des österreichischen Bundesministerium für Inneres .
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.

Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 2. Juni 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne in staatlich bestimmten Einrichtungen auf eigene Kosten.
Seit dem 4. Mai bis einschließlich 2. Juni gilt eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Bis einschließlich 1. Juni 2020 sind Reisen zwischen den Provinzen und Kigali verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der Deutschen Botschaft .

Serbien - Ergänzung:
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März 2020 grundsätzlich bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen.
Aus Deutschland kommende deutsche Staatsangehörige mit gültigem serbischem Aufenthaltstitel (Sticker im Pass) können unter Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Virus-Tests, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien ausgestellt worden ist, einreisen. Der dafür notwendige Abstrich wird von Ihrem Hausarzt entnommen und muss vom nationalen Referenzlabor ausgewertet werden. Wer bei Einreise keinen negativen Test vorlegen kann, muss sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Verfügung erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Es ist auch möglich, sich nach Einreise bei einem serbischen Referenzlabor testen zu lassen. Die Quarantäne wird im Falle eines Negativtests nachträglich aufgehoben. Keinen negativen Test brauchen Kinder bis 12 Jahre, wenn ein Elternteil, Erziehungsberechtigter oder eine Person aus dem Familienhaushalt, die das Kind begleitet, einen negativen Test mit sich führt. Dies gilt auch für Personen, die nicht länger als 72 Stunden im Ausland waren, wenn bei Einreise keine Symptome der Infektionskrankheit COVID-19 beobachtet werden.
Deutsche Staatsangehörige ohne serbischen Aufenthaltstitel, benötigen für die Einreise nach Serbien eine Sondergenehmigung der serbischen Regierung einen negativen SARS-CoV-2-Virus-Test, der maximal 72 Stunden vor Einreise nach Serbien ausgestellt worden sein muss. Der dafür notwendige Abstrich wird von Ihrem Hausarzt entnommen und muss vom nationalen Referenzlabor ausgewertet werden. Bei aus anderen Ländern kommenden Reisenden muss der Test ebenfalls vom nationalen Referenzbüro für Coronaviren des Landes, in dem sich die Reisenden befinden, ausgewertet worden sein.
Die Sondergenehmigung zur Einreise kann direkt per E-Mail auf Englisch oder Serbisch beantragt werden. Grundsätzlich sind folgende Angaben zu machen: Name und Vorname des Reisenden, Passnummer und Geburtsdatum, Datum und Grenzübergang der geplanten Einreise nach Serbien, Aufenthaltsadresse in Serbien, Fahrzeugtyp und amtliches Kennzeichen bzw. Flugnummer, telefonische Erreichbarkeit mindestens eines Reisenden. Die serbischen Grenzbehörden werden automatisch über erteilte Einreisegenehmigungen unterrichtet.
Keinen negativen Test brauchen Kinder bis 12 Jahre, wenn ein Elternteil, Erziehungsberechtigter oder eine Person aus dem Familienhaushalt, die das Kind begleitet, einen negativen Test mit sich führt.
Für deutsche Geschäftsleute ohne serbischen Aufenthaltstitel gibt es ein gesondertes Verfahren zur Einholung der Einreisegenehmigung.
Bei Einreise mit einer Sondergenehmigung ist es nicht möglich, sich ersatzweise in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.
Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch) und zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung hat beschlossen, das seit dem 11. März geltende Einreiseverbot aus Italien aufzuheben. Schiffe und Flugzeuge aus Italien dürften das Land wieder ansteuern. Allerdings müssen sich alle Einreisenden weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese Regelung bleibt in Kraft, solange in Spanien der Notstand gilt. Noch im Laufe des Tages soll das spanische Kabinett darüber abstimmen, ob der Notstand erneut verlängert wird - dann würde er bis zum 27. Juni gelten, wie der Sender Cadena Ser berichtete. Quelle: tagesschau.de

Sudan - Ergänzung:
Im Bundesstaat Khartum gilt eine Ausgangssperre. Im Zeitraum 06:00 bis 13:00 Uhr dürfen innerhalb des jeweiligen Stadtviertels (beim Überqueren der Nilbrücken Khartums ist eine Genehmigung erforderlich) Einkäufe getätigt werden. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
Mit Wirkung vom 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ausreisen aus dem Sudan sind für Ausländer möglich, allerdings gibt es derzeit keine regelmäßigen Flugverbindungen. Einreisen in den Sudan sind derzeit nicht gestattet. Die Maßnahme gilt bis zum 31. Mai 2020. Sie kann aber auch längerfristig aufrecht erhalten werden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf; insbesondere wenn Sie sich derzeit im Sudan aufhalten. Quelle: AA

Tansania - Ergänzung:
Mit Ankündigung vom 18. Mai 2020 hat die tansanische Regierung das am 11. April 2020 eingeführte Passagierflug-Verbot nach Tansania aufgehoben. Passagierflüge sind somit ab sofort wieder zulässig.
Zudem kündigte die tansanische Regierung den Wegfall der 14-tägigen Quarantäne bei Einreise an. Stattdessen soll bei allen Reisenden künftig ein umfangreiches COVID-19-Screening durchgeführt werden. Einzelheiten hierzu werden gerade erarbeitet und sollen in Kürze bekannt gegeben werden.
Alle Reisenden sind zudem aufgefordert, die geltenden Hygiene-Empfehlungen zu befolgen, Abstand zu halten und Gesichtsmasken zu tragen.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die seitens der Tschechischen Republik aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 verhängte Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens endete am 17. Mai. 2020. Seit 18. Mai 2020 sind zahlreiche Änderungen in Kraft. Informationen bietet das tschechische Gesundheitsministerium .
Außerhalb der eigenen Wohnung ist grundsätzlich das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April 2020 gilt für Ausländer ein grundsätzliches Einreiseverbot mit Ausnahmen u.a. für EU-Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, Grenzpendler und Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen in dringenden Ausnahmesituationen. Aus dem Ausland einreisende Personen müssen grundsätzlich seit dem 27. April 2020 bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf Ihrer Internetseite.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium.
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schönberg, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr sind derzeit nur die Flughäfen Prag Ruzyně und Prag Kbely mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet. Seit dem 11. Mai 2020 ist ein eingeschränkter grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr wieder möglich.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise und zur Pendlerregelung auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .

Türkei - Ergänzung:
Die Türkei hat das Reiseverbot über 15 Großstädte um weitere 15 Tage bis zum 3. Juni verlängert. ZUwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Zu den Städten gehören Istanbul, Ankara, Izmir, Balikesir, Bursa, Eskisehir, Gaziantep, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak. Quelle: Aljazeera

Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.
Der öffentliche und private Auto- und Busverkehr ist bis 2. Juni 2020 untersagt. Ebenfalls noch bis 2. Juni gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19.00 - 6.30 Uhr. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Kanada und die USA verlängern die wegen der Coronavirus-Pandemie verfügte Schließung ihrer gemeinsamen Grenze um weitere 30 Tage bis zum 21. Juni. Der Schritt diene der Sicherheit der Menschen in beiden Länder. Quelle: tagesschau.de

Zypern - Ergänzung:
Bis zum 28. Mai 2020 gilt bis auf wenige Ausnahmen ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation nur minimal geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der Zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Libanon - die Realität hinter den Zahlen

Beitrag von Achim Vogt »

In der Theorie steht es um den Libanon in Sachen Corona gar nicht schlecht. Die neuesten Zahlen vom 19. Mai weisen 954 Fälle aus, das ist eine ziemlich moderate Zahl. 9.300 Tests pro 1 Million Einwohner - das ist im Vergleich zum Beispiel zu den 172 Tests in Nigeria auch beachtlich. Aber apropos Nigeria: Hier zeigt sich schon das erste Problem: dort nämlich leben viele Libanesen. Vor ein paar Tagen kamen 25 auf einem einzigen Rückholflug mit dem Virus im Gepäck zurück. Am Wochenende wären es um ein Haar 31 weitere gewesen - im letzten Moment wurde der Flug gestoppt.

Aber es kommt noch dicker: Eigentlich müssen Rückkehrer sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und dazu Kontaktdaten angeben. Das Gesundheitsministerium überprüft die freiwillige Quarantäne dann mit täglichen Anrufen. Eine Nachrichten-Webseite berichtete nun, dass gleich 40 der Rückkehrer "verschwunden" sein, teilweise hätten sie falsche Telefonnummern angegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun - immerhin. Bekannt ist mindestens ein Fall, bei dem ein Rückkehrer, der sich nicht an die Vorschriften hielt, 13 Armeeangehörige angesteckt hat.

Ebenfalls am Wochenende hatte die libanesische Regierung einen erneuten Lockdown verfügt. Sie wollte die gewonnene Zeit nutzen, um intensiv zu testen. In der nördlichen Provinz Akkar zumindest ging das gründlich schief: Die Helfer waren mit 600 Testkits ausgerückt, aber nur ganze 124 Menschen wollten sich überhaupt testen lassen. Nun wird bereits über die kulturelle Komponente gerätselt. Und dann das Ergebnis: 17 von 124 Tests fielen positiv aus - das ist eine enorme Quote von 14 Prozent. Man beginnt zu ahnen, wie hoch vermutlich die Dunkelziffer ist. Die Schiitenmiliz Hizbullah gibt zum Beispiel die Zahlen aus den von ihnen betriebenen Kliniken gar nicht erst preis (brüstet sich aber mit ihrem Service). Und dann wurden Gastarbeiter getestet (die meist asiatischen und afrikanischen Arbeitsmigranten arbeiten zumeist als Hausmädchen, an Tankstellen, im Baugewerbe oder als Hausmeister). Von 150 wurden auch hier 17 (vor allem Bangladeschis) positiv getestet. Damit wird zumindest im Ansatz deutlich, wie groß das Problem vermutlich in der Realität ist.

Mit Blick auf Reisen geben diese letzten Ereignisse und Zahlen Anlass zur Sorge: Am 8. Juni soll der Flughafen von Beirut, faktisch das einzige Tor zur Außenwelt (die Grenzen nach Syrien sind geschlossen), wieder öffnen. Aber wie soll das in der Praxis gehen, wenn quasi auf jedem Flieger Corona-Infizierte dabei sind (neben Lagos waren bisher unter anderem Moskau [10], Paris [5], Pointe Noire, Minsk und andere Städte betroffen)? Wie will die libanesische Regierung die Lage im Land unter Kontrolle halten, wenn die Einreisenden sich in gewohnt libanesischer Manier als Rebellen gerieren? Was passiert, wenn ich selber ausreise und zurückkomme - wieder 14 Tage Quarantäne? Und in welches Land kann ich eigentlich, aus dem Libanon kommend, überhaupt einreisen? Diese und viele andere Fragen stellen sich nicht nur im Libanon, sondern nahezu überall auf der Welt. Das Thema, soviel steht fest, ist noch lange nicht erledigt!

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Ägypten hat für die Zeit nach dem muslimischen Fastenmonat Ramadan weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt. Nach dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens Eid al-Fitr vom 30. Mai an müssten die Menschen im öffentlichen Raum Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, erklärte Ministerpräsident Mustafa Madbuli. Bei Verstößen drohe eine Strafe von 4000 Pfund (rund 230 Euro).

Bolivien - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 bis vorerst 31. Mai 2020 gilt in Bolivien eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Reisen im Land ist nicht möglich, öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist seit dem 18. März eingestellt, der Personenzugverkehr mit Äthiopien seit dem 20. März 2020. Am 23. März 2020 wurden die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern zugelassen. Des Weiteren wurden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen erlassen und in diesem Rahmen Schulen und Bildungseinrichtungen, Moscheen, alle Geschäfte außer Lebensmittel, Apotheken, Banken und Tankstellen, Orte der Freizeitgestaltung wie Gemeindezentren, Veranstaltungssäle und Sportplätze sowie Restaurants, Bars und Nachtclubs geschlossen.
Mit Präsidialdekret vom 10. Mai 2020 wurde eine schrittweise Öffnung aller Lebensbereiche, abhängig von der weiteren epidemiologischen Lage, angekündigt. Eine Öffnung des Flughafens und der Landesgrenzen sowie der Schulen, ist jedoch erst für den 1. September 2020 vorgesehen.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.

Griechenland - Ergänzung:
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Website zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Die sichere Reise über den Landweg nach/aus Griechenland für deutsche Staatsangehörige kann nicht gewährleistet werden. Von Versuchen den Landweg zu nutzen wird abgeraten.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich.
Der übliche Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Griechenland. Quelle: AA

Der wichtigste Wirtschaftsbereich des Tourismus werde am 1. Juli wieder neu starten. Die ersten Hotels sollen bereits am 15. Juni aufmachen. Am 1. Juli werde es dann auch Direktflüge zu den griechischen Inseln geben. Griechenland wird in den nächsten Tagen die Länder bekanntgeben, deren Bürger nicht unter Quarantäne gestellt werden brauchen. Dies teilte der griechische Tourismusminister, Charis Theocharis, mit. Unter diesen Ländern seien Deutschland, die baltischen Staaten sowie Staaten des Balkan, hieß es. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Ab dem 25. Mai wird der Inlandsflugverkehr den operativen Betrieb wieder aufnehmen. Quelle: Aljazeera

Italien - Ergänzung:
Italien will im Zuge der Corona-Pandemie seine Flughäfen ab dem 3. Juni wieder öffnen. Dann sollten inländische und internationale Reisen wieder erlaubt sein, weshalb Transportbeschränkungen aufgehoben werden könnten, twitterte Verkehrsministerin Paola De Micheli. Italien hatte angekündigt, dass ab dem 3. Juni die Einreise für EU-Bürger wieder möglich sein soll und es für sie keine pauschale Quarantäne mehr geben werde. Bereits seit dieser Woche gibt es wieder mehr Zugverbindungen innerhalb Italiens. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf weiteres (u.a. Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren). Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde mittlerweile insofern gelockert, als am 20./21. Mai von 8 Uhr bis 23 Uhr, sonst von 8 Uhr bis 19 Uhr Besorgungen getätigt werden können. Es gelten dabei strikte Auflagen:
• Es besteht eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.
• Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen. Zur Beschränkung der privaten PKW-Nutzung dürfen im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens fahren.
• Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal zwei beschränkt.
• Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.
• Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.
Von Freitag, 20. Mai, 0 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 24. Mai 2020, 24 Uhr, gilt eine 24-stündige komplette Ausgangssperre. Geschäfte bleiben während dieser Zeit ebenfalls geschlossen.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 23. Mai 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch an einigen Übergängen und in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt Eine Einreise nach Polen ist nur noch den hier genannten Personengruppen erlaubt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angegeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für hier genannte Personengruppen.
Eine Einreise von Deutschland nach Polen ist im Moment nur an den folgenden Übergängen möglich: Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O., Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet. Seit dem 16. Mai 2020 wurde die Abfertigung von Reisenden am POL-UKR Grenzübergang Medyka wieder aufgenommen, der Grenzübertritt ist allerdings ausschließlich Fußgängern erlaubt (keine PKW, Busse, Züge).
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien finden auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung. Sie Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
•Informieren Sie sich auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung.
•Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen unter Umständen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland jedoch für Madeira und die Azoren. Dort wird insbesondere bei Einreise auch weiterhin, wenn auch mit Ausnahmen, eine 14-tägige Hotelquarantäne vorgeschrieben.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Am 3. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und entsprechende Lockerungsmaßnahmen der Phase 1 und ab dem 18. Mai 2020 der Phase 2 begonnen. Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen wie z.B. in Geschäften, Restaurants oder kulturellen Einrichtungen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden. Stoßzeiten sollten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermieden werden.
Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Trotz der Öffnung von Restaurationsbetrieben aller Art bleiben Bars oder Diskotheken weiterhin geschlossen. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist ebenfalls mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Die offizielle Nutzung der Strände beginnt erst mit dem 6. Juni 2020 und unterliegt ebenfalls erheblichen Beschränkungen, die jedoch abhängig von den regionalen Zuständigkeiten stark abweichen können.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier.
Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland immer noch teilweise eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt. Insbesondere nach Faro (Algarve) gibt es im Monat Mai noch keine Flüge jedoch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen durch Lufthansa, Eurowings und Swiss ab dem Juni-Flugplan.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf derzeit zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. Juni nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, können Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt werden. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 31. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira) möglich, ist eine 14- tägige „freiwillige“ Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Diese Quarantäne kann u.a. ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne nur bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. In beiden Fällen erfolgen weitere Tests am 05. und 13. Tag des Aufenthalts.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen auf Madeira seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste mehr aufnehmen.
Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
•Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
•Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden,
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Slowakei - Ergänzung:
Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Ferner gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Geschäfte dürfen in der Zeit von 9 bis 11 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten, (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Weitergehende Informationen zu besonderen Fallgruppen (z.B. Studenten/Pendler) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden. Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Quarantäne finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind in der Slowakei seit dem 6. Mai 2020 wieder erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Transitreisen durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr nach Deutschland sind seit dem 20. April 2020 möglich. Die Reise durch die Slowakei muss der Reisende selbst beim slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Deutsche Botschaft Prag auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .

Spanien - Ergänzung:
In Spanien ist der Lockdown trotz heftigen Widerstands der Opposition und zunehmender Proteste verärgerter Bürger zum fünften Mal verlängert worden. Das Parlament in Madrid nahm einen entsprechenden Antrag der linken Regierung mit knapper Mehrheit an. Der bereits seit Mitte März geltende Alarmzustand samt strenger Ausgangsbeschränkungen wird nach dieser Entscheidung mindestens bis 6. Juni anhalten. Die Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez wollte den "Estado de alarma", die dritthöchste Notstandsstufe des Landes, eigentlich gleich um einen ganzen Monat verlängern lassen. Dafür bekam sie aber nicht genug Unterstützung.
Spanien hat das Tragen von Schutzmasken zur Verpflichtung gemacht: Alle Menschen, die älter als sechs Jahre alt sind, müssen in der Öffentlichkeit in geschlossenen Räumen Mundschutze tragen. Draußen gelte die Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden könne, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Maßnahmen seien notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Quelle: tagesschau.de

Ukraine - Ergänzung:
Die ukrainische Regierung hat beschlossen, die landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ab dem 22. Mai zu lockern. Hotels sollen ab dem 22. Mai wieder geöffnet werden und der öffentliche Verkehrs in Städten wieder fließen. Kindergärten sollen ab dem 25. Mai nach Umsetzung einiger Vorsichtsmaßnahmen wiedereröffnet werden dürfen. Bereits Anfang Mai eröffnete die Ukraine Parks und Erholungsgebiete und erlaubte einigen Geschäften, beispielsweise solchen, die auf Haushaltswaren oder Textilien spezialisiert sind, die Eröffnung. Quelle: Aljazeera

Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März 2020 eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.
Der öffentliche Busverkehr ist bis 2. Juni 2020 untersagt; der private Autoverkehr ab 26. Mai 2020 wieder gestattet, mit höchstens drei Personen pro Fahrzeug. Ebenfalls noch bis 2. Juni 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19.00 - 6.30 Uhr. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Venezuela - Ergänzung:
Venezuela hat in einer Reihe von Städten entlang der Grenze zu Kolumbien und Brasilien nach einem Anstieg der Infektionsfälle neue Ausgangssperren verhängt. Viele Venezolaner haben das Land aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs verlassen und Arbeit in nahe gelegenen Ländern wie Kolumbien, Peru und Ecuador gefunden. Diejenigen, die zurückkehren, müssen 14 Tage in Quarantäne in Notunterkünften an der Grenze verbringen. Quelle: Aljazeera

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge in die VAE sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite der Federal Authority for Identity & Citizenship, und die Hotline +971 600522222 eingerichtet. Nach Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne mit Covid-19-Test verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.
•Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
•Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Botswana - Ergänzung:
Die schrittweise Lockerung der Beschränkungen ist abgeschlossen. "Alle Sperrbeschränkungen werden ab Mitternacht aufgehoben, und nur diejenigen, die sich über die ausgewiesenen Zonen bewegen, benötigen eine Reisegenehmigung", sagte Dr. Kereng Masupu, Koordinator der Covid-19 Task Force, in einer Fernsehbesprechung. "Abhängig vom Muster der Coronavirus-Krankheit bleibt eine Rückkehr zur Sperrung eine Option." Für Unternehmen und Schulen, die wieder öffnen möchten, wurden strenge Bedingungen festgelegt, z.B. die Überprüfung der Körpertemperatur, die regelmäßige Desinfektion und das Tragen von Masken. Einwohner, die in das Land zurückkehren, müssen in die obligatorische Quarantäne gehen und das Verbot ausländischer Besucher bleibt bestehen. Quelle: BBC

Israel und Palästinensische Gebiete:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
Während des Ramadan sind in überwiegend muslimisch geprägten Wohngegenden in Israel und Ost-Jerusalem Geschäfte von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen geschlossen.
In den Palästinensischen Gebieten wurde der seit Anfang März geltende Notstand bis Ende Mai verlängert. Weiterhin ist ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten untersagt, sämtliche touristischen Sehenswürdigkeiten wie z.B. die Geburtskirche in Bethlehem sind geschlossen. Die Bewegungsfreiheit ist auf notwendige Fahrten beschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
Aus Anlass der Feiertage zum Ende des Fastenmonats Ramadan (Eid Al-Fitr) gilt im Westjordanland von Freitag, 22. Mai 2020, 19.30 Uhr bis Montag, 25. Mai 12 Uhr mittags eine strenge Ausgangssperre. Es ist in diesem Zeitraum untersagt, die Wohnung zu verlassen und sich innerhalb des Westjordanlands zu bewegen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

Kambodscha - Ergänzung:
Kambodscha hat die Aufhebung des Einreiseverbots für Touristen aus dem Iran, Italien, Deutschland, Spanien, Frankreich und den USA angekündigt. Besucher aus diesen Ländern müssen aber zur Einreise ein Zertifikat vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist und bestätigt, dass sie frei von Sars-Cov2 sind. Des Weiteren ist der Nachweis eines Krankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mind. 50.000 US-$ vorzulegen. Die Besucher müssen sich darüber hinaus bei Ankunft 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Quelle: Aljazeera

Kolumbien - Ergänzung:
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die Ausgangssperre wurde bis zum 31. Mai 2020 zunächst verlängert.
Die Einreise mit internationalen Passagierflügen nach Kolumbien ist bis vorerst 30. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt; eine Verlängerung des internationalen Flugverbots bis voraussichtlich Ende August wird erwartet.
Rückflüge aus anderen kolumbianischen Städten als Bogotá sind für die Dauer der geltenden Quarantänemaßnahmen nicht möglich. Für Busverbindungen oder Privatfahrten aus anderen Regionen nach Bogotá trotz Ausgangssperre bemüht sich die deutsche Botschaft in Bogotá um eine Sondererlaubnis der kolumbianischen Regierung („Salvoconducto“). Diese wird jedoch von den kolumbianischen Behörden nur im konkreten Zusammenhang mit einem Ausreiseflug und unter genauer Angabe von Fahrer und Fahrzeug gewährt.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist nur noch mit humanitären Flügen möglich.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, kann die Deutsche Botschaft Bogotá Ihre Daten aufnehmen und Sie kontaktieren, falls sie von entsprechenden Flugmöglichkeiten erfährt. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt.
Sofern Reisende in Kolumbien die Möglichkeiten erhalten, mit entsprechenden humanitären Flügen auszureisen, wird dringend empfohlen, diese zu nutzen.
Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per Mail unter info@bogota.diplo.de wenn Sie die o.a. evtl. Flugmöglichkeiten nutzen möchten. Die Botschaft wird Sie registrieren. Bei einer sich ergebenden Gelegenheit, würden Sie per Mail kontaktiert.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Denken Sie bitte daran, dass die Einreisebeschränkungen in den Schengen-Bereich zunächst bis 15. Juni 2020 weiter gelten:
https://www.germany.info/us-de/service/ ... 36-1-panel
Die unterschiedlichen Quarantänevorschriften der Bundesländer auch für deutsche Einreisende aus dem Ausland finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... er-1745198
Nur wenn Sie sich in einer akuten Notsituation befinden, besteht die Möglichkeit, außerhalb der Bürozeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter +57 320 865 3717 anzurufen.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden

Lettland - Ergänzung:
In Lettland können die Menschen in der Corona-Krise bald weitere Freiheiten genießen. Die Regierung des baltischen EU-Landes beschloss, zum 1. Juni die Beschränkungen für verschiedene Bildungs- und Sportaktivitäten sowie Volks- und Laienkunstgruppen zu lockern. Dies teilte Ministerpräsident Krisjanis Karins nach der Kabinettssitzung in Riga mit. Unter Beibehaltung der Abstandsregeln sollen Bildungseinrichtungen staatliche Prüfungen wieder von Angesicht zu Angesicht organisieren dürfen. Dies soll etwa für berufliche Qualifikationsprüfungen und Aufnahmetests, aber vereinzelt auch im Hochschulbereich gelten. Quelle: tagesschau.de

Österreich - Ergänzung:
Die österreichische Regierung setzt beim Neustart des Tourismus vom 29. Mai an auf Corona-Tests für möglichst viele Mitarbeiter in Hotels und Beherbergungsbetrieben. "Wir werden sehr viel investieren als Republik Österreich, um hohe Testkapazitäten zu haben", erklärte Österreichs Kanzler Sebastian Kurz. Bis Anfang Juli sollen wöchentlich 65.000 Tests zur Verfügung stehen. Der Bund werde die Kosten für die Tests übernehmen. Sobald die österreichische Tourismusbranche wieder hochfährt, gilt eine Mundschutzpflicht. Gästegruppen sollen ähnlich wie Menschen aus einem gemeinsamen Haushalt behandelt werden und müssen untereinander keinen Sicherheitsabstand einhalten. Buffets sind mit besonderen hygienischen Vorkehrungen erlaubt, auch die hoteleigenen Wellness-Einrichtungen dürfen genutzt werden. Da ab Mitte Juni die deutsch-österreichische Grenze wieder ohne Einschränkungen passierbar sein soll, ist auch für Deutsche der Sommerurlaub in Österreich nach aktuellem Stand möglich. Quelle: tagesschau.de

Oman - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Soweit der Botschaft außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge bekannt werden, erfolgen hierzu Hinweise auf: www.maskat.diplo.de .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker , Tankstellen, Kfz-Betriebe, Bau- und Heimwerkerbedarf, Reinigungen und Mobilfunkgeschäfte.., sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Der Zugang sowie das Verlassen von Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird weiterhin streng kontrolliert und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was gegebenenfalls mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Auch die Einreise und das Verlassen des Großraum Maskats ist nur für nachweislich notwendige Fahrten, Ambulanz- und Notfallfahrzeuge, Militär- und Sicherheitsfahrzeuge sowie Fahrten, die der Lebensmittelversorgung und sonstiger Versorgung dienen, gestattet
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich auch über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei .

Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung öffnet die Grenzen des Landes für Ausländer, ohne dass diese einen Corona-Test vorlegen oder sich in Quarantäne begeben müssen. Dies beschloss das Kabinett. Bislang war die Einreise nach Serbien für ausländische Staatsbürger nur in Ausnahmefällen möglich. Die neue Regelung tritt am Freitag in Kraft. Reisende erhalten an den Grenzübergängen lediglich Informationsblätter, die sie auf die Gefahren der Corona-Pandemie aufmerksam machen. Das Land liegt an wichtigen Transitrouten, die aus Westeuropa in den Südosten des Kontinents führen. Quelle: tagesschau.de

Zypern - Ergänzung:
Ab dem 8. Juni sollen die Grenzübergänge zwischen der türkischen und der griechisch-zypriotischen Seite der geteilten Insel allmählich wieder geöffnet werden. Quelle: Aljazeera

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Achim Vogt »

Zypern - Ergänzung:
In Zypern sollen nicht nur die Grenzen zwischen den beiden Teilen der Insel wieder geöffnet werden. Auch die Flughäfen in Larnaca und Paphos werden womöglich am 9. Juni, dem Beginn der nächsten Phase bei der Aufhebung des Lockdowns, wieder geöffnet. Derzeit überlegt die zypriotische Regierung, welche Länder für die Wiederaufnahme des Tourismus als sicher erachtet werden. Dazu zählen vermutlich Deutschland, aber auch die skandinavischen und baltischen Staaten sowie natürlich Griechenland, aber auch Staaten aus der Region wie Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate. Wie das sich in der Praxis gestalten wird, muss die Zukunft zeigen.

Coronavirus: Government advisory committee assessing 20 countries for tourism
(aus: Cyprus Mail, 21. Mai 2020)

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 sind seit dem 19. März 2020 alle internationalen Flüge ins Land suspendiert. Für ausländische Staatsangehörige gibt es derzeit keine reguläre Möglichkeit der Einreise nach Ägypten. Leere Flugzeuge zur Abholung ausländischer Staatsangehöriger dürfen weiterhin landen.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, vom 24. Mai bis 28. Mai gilt diese bereits ab 17 Uhr und für die Zeit ab 29. Mai ab 20 Uhr. Aufenthalt außerhalb der Wohnung während der Ausgangssperre kann Kontrollen, Geld- oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur sehr eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Bei der Einreise ins Land muss eine vierzehntägige Quarantäne in zentralen Quarantäneeinrichtungen verbracht werden. Eine Quarantäne kann auch bei Kontakt mit positiv getesteten Personen angeordnet werden.
Für deutsche Reisende hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten wird derzeit abgeraten.
• Wenn Sie weiterhin als Reisende in Ägypten sind, halten Sie sich über die Deutsche Botschaft in Kairo auch zu möglichen Aus- und Rückreisemöglichkeiten informiert.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“ und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Australien - Ergänzung:
Kreuzfahrtschiffe dürfen wegen der globalen Corona-Pandemie auch die nächsten Monate nicht in Australien anlegen. Die Grenzschutzbehörde teilte mit, dass das Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 100 Passagieren um weitere drei Monate bis zum 17. September verlängert werde. Auch Rundreisen auf Kreuzfahrtschiffen in australischen Gewässern sind weiter untersagt. Quelle: tagesschau.de

Bangladesch - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen.
In Bangladesch wurden am 29. März 2020 sogenannte government holidays ausgerufen. Diese wurden bis zum 30. Mai 2020 verlängert. Reisen innerhalb des Landes sind nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Geschäfte und Banken sind geschlossen oder nur zu begrenzten Zeiten geöffnet.
Die Bevölkerung wurde gebeten, sich zu Hause aufzuhalten und nur bei besonders wichtigen Gründen nach draußen zu gehen. Es gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr.
Moscheen sind wieder geöffnet, ebenfalls Geschäfte und Malls. Voraussetzung für die Öffnung ist die Durchsetzung eines Hygienekonzepts. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte wieder zu schließen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden. In den nächsten Tagen endet der islamische Fastenmonat Ramadan.
•Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, umgehend über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren!

Belarus - Ergänzung:
Reisende aus Deutschland und fast allen Drittstaaten unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind grundsätzlich aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit in der Regel nicht gestattet. Die Aufforderung zur Selbstisolation kann auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die eine Umsteigeverbindung über den Flughafen Minsk nutzen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen vieler Anrainerstaaten sind geschlossen, bzw. die Einreise dorthin unterliegt erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist nun wieder durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; Flüge fallen aus und einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kommt es zu Flugausfällen. Die konkrete Reiseplanung kann daher nur wenige Tage im Voraus erfolgen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Bosnien und Herzegowina:
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt.
Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.
Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
Am 17. März 2020 wurde in Bosnien und Herzegowina der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe ausgerufen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit Schutzmasken tragen oder Mund und Nase mit Schals o.ä. bedeckt halten, und zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.
In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.

Bulgarien - Ergänzung:
Der am 13. März 2020 zur Vermeidung bzw. Vermeidung der Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ausgerufene nationale Notstand wurde am 13. Mai 2020 beendet. Bereits beschlossene Maßnahmen zur Eindämmung bleiben weiterhin in Kraft.
Seit dem 22. Mai 2020 ist EU-Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien wieder gestattet. Bei Einreise sind u.a. Temperaturmessungen und 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Es gibt Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht (z.B. für Transitreisende, Bus- und LKW-Fahrer sowie bei Familienbesuchen zu bulgarischen Staatsangehörigen von nicht mehr als 7 Tagen). Eine entsprechende Erklärung ist bei Einreise auszufüllen.
• Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung und zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der Deutschen Botschaft in Sofia .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen. Quelle: AA

Bulgarien hat im Zuge einer weiteren Lockerung der Corona-Einschränkungen seine Grenzen für Dienstreisende aus EU-Staaten und dem Schengenraum geöffnet. Die heute in Kraft getretene Anordnung von Gesundheitsminister Kiril Ananiew gilt auch für San Marino, Andorra, Monaco und den Vatikan. Demnach dürfen Geschäftsleute, Diplomaten, Ärzte, humanitäre Helfer sowie Fernfahrer aus den jeweiligen Ländern einreisen und müssen nicht in Quarantäne. Zudem begann in dem Balkanland unter Berücksichtigung von Hygiene-Maßnahmen eine stufenweise Öffnung der seit zwei Monaten geschlossenen Kindergärten und -krippen. Für einheimische Touristen nahmen Hotels bereits ihren Betrieb wieder auf. Geöffnet wurden unter anderem auch Fitnesszentren und Shoppingmalls sowie Freiluftlokale. Mund-Nasen-Masken müssen aber in öffentlichen Gebäuden sowie in Verkehrsmitteln und Kirchen weiter getragen werden. Quelle: tagesschau.de

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und in El Salvador akkreditierte Diplomaten, die sich allerdings einer mindestens 15-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für den kommerziellen Personentransport geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Repatriierungsflüge, Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen: Lieferungen von Nahrungsmitteln und anderen essentiellen Gütern, Ausreise und Einreisen mit dem Zweck der Repatriierung.
Seit dem 21. März 2020 sind die Fortbewegungsmöglichkeiten, aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, stark eingeschränkt. Es gibt derzeit keine Hinweise, wann es zu Lockerungen in den genannten Bereichen kommen wird.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.

Großbritannien - Ergänzung:
Großbritannien führt ab dem 8. Juni eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für nahezu alle Reisende aus dem Ausland ein. Wer sich nicht daran halte, müsse mit einer Strafe in Höhe von 1000 Pfund rechnen, sagt Innenministerin Priti Patel. Ausgenommen von der Quarantänevorschrift würden unter anderem Arbeiter im Frachtverkehr, medizinisches Personal, das zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einreise, und Reisende aus Irland. Quelle: tagesschau.de

Kambodscha - Ergänzung:
Kambodscha hat mit Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ab sofort aufgehoben wird.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen bei Einreise, neben dem von der kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum, auch ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD). Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19 Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem dafür vorgesehenen Bereich abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern.
Sollte einer der Reisenden positiv auf COVID-19 getestet werden, sind alle Einreisenden des selben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet.
Sollten alle Reisenden des selben Fluges negativ getestet werden, wird eine Quarantäne in der eigenen Wohnung angeordnet und durch die lokalen Behörden überprüft.
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.

Mauretanien - Ergänzung:
Um der Ausbreitung von COVID-19 zu begegnen, hat die mauretanische Regierung Maßnahmen getroffen, die sich deutlich auf das soziale und öffentliche Leben auswirken.
Die besonders betroffene Hauptstadt Nouakchott ist mittlerweile abgeriegelt. Ein- und Ausfahrt sind nicht möglich. Diese Maßnahme wird durch Einbeziehung des Militärs umgesetzt.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre beginnt ab dem 23. Mai 2020 bereits um 16 Uhr, ab dem 26. Mai ab 20 Uhr bis jeweils 6 Uhr. Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist Pflicht. Verstöße werden geahndet. Mit Beginn des Ramadans gilt diese erst ab 21 Uhr. Die Ausgangssperre wird mit deutlicher Härte durchgesetzt. Bei Verstößen dagegen muss mit einer Ingewahrsamnahme von Personen und Fahrzeugen bis zum nächsten Morgen gerechnet werden. Zudem gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Gruppenaktivitäten, auch das Freitagsgebet, wurden verboten. Unter der Telefonnummer 1155 ist eine Hotline für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen. Im öffentlichen Raum wird das Tragen von Gesichtsmasken mehr und mehr Usus, ist aber nicht überall Pflicht.
Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
Auch alle Landesgrenzübergänge sind inzwischen geschlossen.
• Seien Sie vorsichtig und meiden Sie Menschenansammlungen.
• Bitte folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 14. Juni 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt mindestens bis einschließlich 2. Juni 2020.
Derzeit sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier.
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
•Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 23. Mai 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch an einigen Übergängen und in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise nach Polen ist nur noch den hier genannten Personengruppen erlaubt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angegeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für hier genannte Personengruppen.
Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können mit dem Ziel des Transits zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort durch das Gebiet der Republik Polen reisen, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf, gerechnet vom Moment der Einreise an den geöffneten Grenzübergängen .
Eine Einreise von Deutschland nach Polen ist im Moment nur an den folgenden Übergängen möglich: Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O., Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec. Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet. Seit dem 16. Mai 2020 wurde die Abfertigung von Reisenden am POL-UKR Grenzübergang Medyka wieder aufgenommen, der Grenzübertritt ist allerdings ausschließlich Fußgängern erlaubt (keine PKW, Busse, Züge).
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung . Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Einreise nach Estland und Finnland mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten möglich. Es wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen estnischen bzw. finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
In vielen Landesteilen gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoring Systemen. In Moskau darf bis zum 31. Mai die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs am nächstgelegenen Ort In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.
Alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Serbien - Ergänzung:
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
• Beachten Sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen für Serbien im Abschnitt Einreise und Zoll.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch) und zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 7. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Seit dem 11. Mai werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Juni 2020 (bzw. zunächst bis zum 24. Mai 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums sowie Andorras, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Seit dem 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende ohne Übernachtung in Spanien.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Seit dem 21. Mai gilt eine allgemeine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südkorea - Ergänzung:
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist seit dem 13. April 2020 nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Zudem müssen ab dem 1. Juni 2020 alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis bei der jeweiligen Einreisebehörde beantragen. Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig, und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Bei der Wiedereinreise nach Südkorea ist auf Verlangen bei der Fluggesellschaft und/oder der für die Einhaltung der Einwanderungsbestimmung zuständigen koreanischen Person ein medizinisches Untersuchungszeugnis in englischer oder koreanischer Sprache vorzulegen. Dieses von einem Arzt unterschriebene und von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Zeugnis muss Angaben enthalten zum Tag der Untersuchung, Körpertemperatur, Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Atemproblemen, muskulären und Lungenproblemen. Ausgenommen von der medizinischen Untersuchung und der Vorlage des Zeugnisses sind Inhaber eines „Isolation Exemption Certificate“ (s.u.).
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Sie sind ferner verpflichtet, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf ihr Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie - vor - Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere, bei Ankunft einem Covid-19 Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den Covid-19 Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass seit dem 30. März 2020 ein sogenannter "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Thailand - Ergänzung:
Um die Infektionen unter Kontrolle zu halten, wird Thailand seinen Ausnahmezustand bis Ende Juni beibehalten. Einkaufszentren und Kaufhäuser wurden am Wochenende nach fast zwei Monaten Schließung wiedereröffnet, da sich die Anzahl der Fälle verlangsamte, aber Bars, Nachtclubs, Kinos, Spielplätze und einige Sportarten sind weiterhin verboten. Die COVID-19-Taskforce schlug die Verlängerung vor, um auf die Entwicklungen der globalen Pandemie reagieren zu können und sich auf die weitere Lockerung Anfang des nächsten Monats vorzubereiten. Quelle: Aljazeera

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechischen Gesundheitsbehörden glauben, dass die Ausbreitung des neuen Coronavirus trotz eines Anstiegs in den letzten Tagen unter Kontrolle ist, da sich das Land darauf vorbereitet, am Montag Pubs und Hotels wieder zu öffnen und die Regeln für das Tragen von Masken zu lockern. Die meisten Geschäfte und Sportstätten sind bereits wieder in Betrieb. Ab Montag sind öffentliche Veranstaltungen für bis zu 300 Personen gestattet und Schwimmbäder und Schulen werden wieder geöffnet. Quelle: Aljazeera

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis mindestens zum 10. Juni 2020 keine regulären internationalen Flüge und bis 4. Juni keine nationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen mit Griechenland und Bulgarien sind seit 19. März 2020 für die Einreise in die Türkei geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Ausreise aus der Türkei auf dem Landweg über Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich möglich.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt. Für das lange Wochenende vom 23.-26. Mai 2020 besteht eine Ausgangssperre für alle 81 Provinzen der Türkei. Darüber hinaus sind Reisen in oder aus folgenden Provinzen grundsätzlich weiterhin nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich: Ankara, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Mardin, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .
• Bei Ausreise auf dem Landwege über Bulgarien, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.

Ukraine - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.
Es gilt bis zunächst zum 22. Juni 2020 eine Quarantäne.
Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.
Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie interregionaler öffentlicher Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind überwiegend geschlossen.
Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können zudem Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt. Mit Beschluss des Ministerkabinetts vom 21. Mai können diese Regelungen je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen:
Parks, Grünanlagen und Erholungsgebiete können wieder besucht werden, Nichtlebensmittelgeschäfte können wieder öffnen, ebenso wie Friseure und einige andere Dienstleister (darunter Zahnkliniken und Schönheitssalons), Museen und Bibliotheken. Auch Kioske und Gartenrestaurants dürfen in Selbstbedienung wieder betrieben werden.
Der ÖPNV wird seit dem 22. Mai nach und nach wiedereröffnet, ebenso Hotels (außer Hostels; Hotelrestaurants und Pools bleiben geschlossen). Erlaubt werden Gottesdienste mit der Einschränkung von einer Person pro 10 m².
Ab 25. Mai dürfen Kindergärten und U-Bahnen an Orten mit günstiger epidemiologischer Lage geöffnet werden.
Die Regierung erwartet, dass die dritte Etappe des Auslaufens der Quarantäne (Öffnung von einzelnen Bildungseinrichtungen, Spiel- und Sportplätzen (außen Pools) und des Regionalverkehrs) ab 1. Juni möglich sein kann.
U.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens gelten jedoch weiter:
• An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
• Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
• Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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China - Ergänzung:
China wird internationale Flüge noch mindestens bis Oktober 2020 stark beschränken. Das berichten chinesische Medien. Seit Ende März gilt eine "Fünf-Eins-Regel", die pro Fluggesellschaft nur einmal die Woche einen Flug auf einer Strecke in ein Land erlaubt. Diese solle nun bis in den Herbst ausgedehnt werden. Fluggesellschaften müssen ihre Flugpläne den Berichten zufolge zwei Monate im Voraus genehmigen lassen, bevor sie Tickets verkaufen dürfen. Aus Angst vor einer Einschleppung des Virus aus anderen Ländern will China mit dem Vorgehen nicht nur die Zahl von Touristen, sondern vor allem auch die Zahl der rückkehrenden Chinesen begrenzen. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Ergänzung:
Frankreich hat für Einreisende aus Großbritannien und Spanien eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Damit reagiert die französische Regierung auf die von beiden Ländern erklärte Quarantäneverpflichtung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Die häusliche Isolierung gelte für Reisende aus europäischen Ländern, deren Behörden unkoordiniert eine 14-tägige Maßnahme für Reisende beschlossen hätten, die aus europäischen Ländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen, teilte das Pariser Innenministerium mit. Spanien und Großbritannien hatten zuvor ihrerseits Einreisebeschränkungen verhängt. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Die Beschränkungen werden weiter gelockert. Museen und historische Stätten sind seit heute wieder geöffnet. Quelle: Aljazeera

Peru - Ergänzung:
Peru hat seinen Ausnahmezustand sowie den seit Mitte März bestehenden landesweiten Lockdown am Freitag zum fünften Mal verlängert. Die Regelung gilt nun bis Ende Juni 2020. Damit hält Peru nun den Rekord des längsten Lockdown weltweit. Quelle: Aljazeera

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Argentinien - Ergänzung:
Argentinien hat den seit 20. März bestehenden Lockdown für Buenos Aires verlängert bis zum 7. Juni 2020. Die Maßnahme wurde aufgrund zunehmender Infektionsfälle notwendig. Quelle: Aljazeera

Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet, die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Restaurants, Geschäfte und Sportanlagen können aktuell nur mittels Anwendung einer Gesundheits-App genutzt werden. Durch die für den 2. Juni 2020 vorgesehene Wiedereröffnung des Transitbereichs Flughafen Singapur für Ausländer bestehen regelmäßige Flugverbindungen von Brunei nach Deutschland/ Europa.
• Informieren Sie sich zur Covid-19-Situation in Brunei auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministeriums.

Dänemark / Deutschland - Ergänzung:
Die Nordseeinsel Sylt ist ab morgen auch wieder über Dänemark mit der Fähre zu erreichen. Wie Schleswig-Holsteins Regierungssprecher Peter Höver den "Lübecker Nachrichten" sagte, darf die Sylt-Fähre zu Transitzwecken genutzt werden. Die Kieler Landesregierung setzte sich demnach auf verschiedenen Kanälen bei der dänischen Staatsregierung und bei der Bundesregierung für die Wiedereröffnung der Verbindung ein. Details sollen nun zwischen der deutschen und der dänischen Polizei vereinbart werden. Seit Anfang dieser Woche hatte die dänische Polizei keine deutschen Urlauber mehr zu Transitzwecken über die Grenze gelassen. Betroffen davon waren Sylt-Urlauber, die mit der Sylt-Fähre von Havneby auf der dänischen Insel Rømø nach List oder in die andere Richtung fahren wollten. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
Spanien will erst im Sommer wieder seine Grenzen für Touristen öffnen. "Ab Juli wird der Empfang ausländischer Touristen unter sicheren Bedingungen wiederaufgenommen werden", verkündete Ministerpräsident Pedro Sánchez in einer Rede an die Nation. "Wir werden garantieren, dass die Touristen keine Risiken eingehen werden und auch, dass sie keine Risiken für uns verursachen", versicherte er. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Ergänzung:
Anfang Juni würden die landesweiten Corona-Restriktionen von der bestehenden Stufe vier auf das Niveau drei zurückgestuft, sagte Ramaphosa in einer Rede an die Nation. Damit werde der Alkohol für den Konsum zu Hause wieder erlaubt. Allerdings werde der Verkauf nur unter strengen Auflagen zu bestimmten Zeiten erlaubt sein. Weitere Details dazu sollten zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, sagte er. Der Verkauf von Tabakwaren bleibe wegen der Gesundheitsrisiken weiterhin verboten. Südafrika hatte Ende März im Kampf gegen das Coronavirus eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Sie galt als eine der strengsten weltweit - verboten waren selbst Jogging- oder Spaziergänge mit dem Hund. In dem Land wurden laut Ramaphosa bislang mehr als 22.500 Fälle von Covid-19 bestätigt. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Ergänzung:
In Tschechien werden ab morgen die nächsten großen Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft treten: Restaurants, Bars und Cafés dürfen ihre Innenräume öffnen. Auch Hotels und Pensionen sowie Hallen- und Freibäder öffnen wieder. Auch Burgen und Schlösser dürfen dann wieder besichtigt werden. Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern und Zuschauern sind dann ebenfalls wieder erlaubt. In allen Fällen gelten besondere Hygieneregeln. Für ausländische Touristen gilt derzeit noch ein Einreisestopp nach Tschechien. Ein festes Datum für die Wiedereröffnung der Grenze zu Deutschland steht noch nicht fest, dies könnte aber nach früheren Aussagen der Regierung bereits Mitte Juni geschehen. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Ergänzung:
Ab dem 28. Mai wird der Hochgeschwindigkeitszugverkehr nach zwei Monaten Pause in einigen Teilen der Türkei wieder aufgenommen. Geplant sind 16 Fahrten pro Tag auf vier Strecken: Ankara-Istanbul, Ankara-Eskisehir, Ankara-Konya und Konya-Istanbul. Unter Einhaltung von "Social Distancing" sollen die Züge nur zu 50 Prozent ausgelastet werden. Immer ein Sitz in einer Reihe von Fahrgästen wird leer bleiben. Personen über 65 Jahre oder unter 20 Jahren benötigen eine Reisegenehmigung. Quelle: Aljazeera

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Frankreich - Ergänzung:
Seit dem 11. Mai 2020 gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Île de France dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite des französischen Innenministeriums herunterladen können und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Einreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien einerseits und allen anderen Drittländern andererseits. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Mai aufgehoben. Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Départements.
Nähere aktuelle Hinweise zu den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung bzw. des Elysée oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums .
• Nach den Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen wird seit dem 11. Mai 2020 auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich. Die Büros der meisten Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr geschlossen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.
• Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung bzw. des Elysée sowie des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung

Georgien - Ergänzung:
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige verhängt. Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands am 23. Mai 2020 gelten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Nähere Informationen finden sich auch in englischer Sprache auf der Website der georgischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.

Griechenland - Ergänzung:
Griechenland hat seinen Tourismus weiter geöffnet: Erstmals seit mehr als zwei Monaten konnten alle Reisende vom Festland zu allen Inseln der Ägäis und des Ionischen Meeres sowohl per Fähre als auch per Flugzeug gelangen. Zudem wurden landesweit die Tavernen, Bars und Cafes wieder geöffnet, wie übereinstimmend griechische Medien berichteten. Athen hatte seit Ende März aus Gründen des Schutzes gegen die Corona-Pandemie nur ständigen Einwohnern der Inseln erlaubt, vom Festland zu den Inseln zu fahren. Die Tavernen, Bars und Cafes konnten nur außer Haus verkaufen. Auf den griechischen Inseln hat es bislang wenige Corona-Infektionsfälle gegeben. Die Fähren nehmen nur höchstens 50 Prozent der bislang erlaubten Passagierzahl mit. In den Tavernen dürfen nur die Hälfte der vor der Epidemie erlaubten Tische genutzt werden. An einem Tisch dürfen höchstens sechs Menschen sitzen, berichtete das Staatsfernsehen. Dies ordnete der Krisenstab für die Corona-Pandemie an. Quelle: tagesschau.de

Die Fährverbindungen zwischen Griechenland und Italien sind noch außer Betrieb, sollen aber zum 1. Juni 2020 wieder aufgenommen werden. Bei Einreise nach Griechenland gilt bis einschl. 15. Juni noch die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne. Quelle: ANSAmed

Großbritannien - Ergänzung:
In England dürfen zahlreiche Geschäfte im Juni wieder öffnen. Das kündigte Premierminister Boris Johnson in London an. So dürfen dann unter anderem Bekleidungsgeschäfte, Möbelläden, Fachgeschäfte für Elektronik oder Bücher, Auktionshäuser und Schneidereien ihre Dienste anbieten. Bereits vom 1. Juni an können Märkte im Freien wieder ihre Waren verkaufen. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 31. Mai 2020 verlängert.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückholflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die Deutschen Vertretungen in Indien .
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien, und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Japan - Ergänzung:
Der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe hat den zuletzt noch in Teilen des Landes geltenden Coronavirus-Notstand aufgehoben. Damit endeten die Beschränkungen in Japan landesweit. Unternehmen können somit langsam wieder ihren Betrieb aufnehmen. Die Maßnahmen waren mehr als anderthalb Monate in Kraft gewesen. Quelle: tagesschau.de

Kasachstan - Ergänzung:
Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Die generelle Einreisesperre für Ausländer nach Kasachstan gilt auch nach Ende des Notstandes fort. Ausnahmen gelten weiterhin für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen. LKW-Fahrer, die im internationalen Güterverkehr tätig sind, bilden eine Ausnahme und können noch bis zum 1. Juni 2020 ohne Visum einreisen.
Reisende aus dem Ausland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Anschließend erfolgt je nach Ergebnis eine zweiwöchige Hausquarantäne oder Einweisung ins Krankenhaus. Alternativ ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise möglich. Wurde der Test gemäß der PCR-Methode durchgeführt, und ist er im Zeitpunkt der Einreise nicht älter als fünf Tage, ist lediglich die zweiwöchige Hausquarantäne erforderlich. Abweichungen in der Umsetzung durch örtliche Behörden sind nicht auszuschließen.
Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan halten weiterhin an Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes fest.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
• Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.

Kuwait - Ergänzung:
Kuwait wird seine 24-Stunden-Ausgangssperre nicht über den 30. Mai hinaus verlängern, sagte der Innenminister auf einer Pressekonferenz. Der Minister fügte hinzu, dass das Kabinett am Donnerstag die Einzelheiten einer teilweisen Ausgangssperre und einen Plan für die schrittweise Normalisierung des öffentlichen Lebens in Kürze bekannt geben werde. Quelle: Aljazeera

Mongolei - Ergänzung:
Die Mongolei wird die strengen Quarantäne-Regeln beibehalten, bis ein Impfstoff gefunden wird, sagte der Premierminister. Der Lockdown könne noch Monate andauern. Universitäten, Schulen und Kindergärten sind zunächst bis September 2020 geschlossen, Konferenzen und öffentliche Versammlungen sind verboten, Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt zu Einkaufszentren oder Restaurants und Gesichtsmasken sind obligatorisch. Auch die Grenzen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Quelle: Aljazeera

Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis , das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind die Flughäfen in Bayern und Baden-Württemberg betroffen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert.
Reisende aus diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium. Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung .
• Beachten Sie die Maßnahmen des niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.

Pakistan - Ergänzung:
Wegen steigender Coronavirus-Infektionen erwägen Pakistans Behörden erneut landesweite Ausgangssperren. "Wir könnten uns erneut für einen landesweiten Lockdown entscheiden, weil sich das Virus schnell ausbreitet und wir reagieren müssen, bevor es außer Kontrolle gerät", sagte Zafar Mirzai, Sonderbeauftragter des Premierministers für Gesundheit. Ein nationaler Ausschuss soll die Einführung eines Lockdowns in den kommenden Tagen prüfen. Mirzai kritisierte, dass sich die Menschen während des Fastenmonats Ramadan nicht an Vorsichtsmaßnahmen gehalten hätten. In der Zeit stieg die Zahl bekannter Infektionen mit Sars-Cov-2 den Angaben zufolge etwa um das Vierfache. Quelle: tagesschau.de

Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die palästinensische Regierung beendet ihren zweimonatigen Lockdown im besetzten Westjordanland. Geschäfte und Unternehmen werden ab Dienstag wieder normal funktionieren, während Regierungsangestellte nach den Eid-Feiertagen am Mittwoch wieder arbeiten werden, sagte PM Shtayyeh auf einer Pressekonferenz. Moscheen, Kirchen und öffentliche Parks werden ebenfalls wiedereröffnet, allerdings mit "Social Distancing". Der öffentliche Verkehr wird wieder aufgenommen. Cafés und Restaurants würden wiedereröffnet, unterliegen jedoch Einschränkungen, die in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden. "Die Lockerung der Maßnahmen und die schrittweise Rückkehr zum normalen Leben werden mit Vorsicht angegangen", sagte Shtayyeh und warnte vor einer Zunahme der Fälle, die dazu führen könnten, dass die Beschränkungen wieder eingeführt werden. Quelle: Aljazeera

Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den am 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich Dienstag, 30. Juni, verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen, und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Inoffiziellen Aussagen von Regierungsmitgliedern zufolge kann mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs nicht vor Ende Oktober 2020 gerechnet werden.
Alle im Land befindlichen Personen müssen sich während des Ausnahmezustands zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um notwendige Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke zu besuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden. Das Regierungsdekret mit weiteren Einzelheiten finden Sie in spanischer Sprache hier .
Kinder bis 14 Jahren dürfen sich zwischen 12 und 18 Uhr in Begleitung eines Erwachsenen für eine halbe Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, sie müssen dabei im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Zeit von 21 bis 4 Uhr gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an Sonntagen. In den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad, Loreto, Ucayali,,Ica und den Provinzen Santa, Huarmey y Casma des Departments Áncash gilt die Ausgangssperre von 18 bis 4 Uhr.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der Deutschen Botschaft in Lima.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 6. Juni 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch an einigen Übergängen und in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise nach Polen ist nur noch den hier genannten Personengruppen erlaubt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angegeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für hier genannte Personengruppen.
Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können mit dem Ziel des Transits zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort durch das Gebiet der Republik Polen reisen, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf, gerechnet vom Moment der Einreise an den geöffneten Grenzübergängen .
Eine Einreise von Deutschland nach Polen ist im Moment nur an den folgenden Übergängen möglich: Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O., Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec. Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet. Seit dem 16. Mai 2020 wurde die Abfertigung von Reisenden am POL-UKR Grenzübergang Medyka wieder aufgenommen, der Grenzübertritt ist allerdings ausschließlich Fußgängern erlaubt (keine PKW, Busse, Züge).
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung . Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 2. Juni 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein Covid-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter Covid-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis muss man die Quarantäne ab dem 7. Tag „zuhause“ unter Kontrolle des Rwanda Biomedical Center fortsetzen.
Seit dem 4. Mai bis einschließlich 2. Juni gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Bis einschließlich 1. Juni 2020 sind Reisen zwischen den Provinzen und Kigali verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der Deutschen Botschaft.

Russische Föderation - Ergänzung:
Schon neun Wochen lang steht die russische Hauptstadt Moskau unter einem Lockdown. In kleinen Schritten will die Stadtregierung nun Lockerungen einführen: Auf Baustellen und in Großbetrieben soll wieder die Arbeit aufgenommen werden. Doch der Zwang zur Selbstisolation bleibt weiter bestehen. Quelle: tagesschau.de

Serbien - Ergänzung:
Ungarn hat seine südliche Grenze für Bürger Serbiens und Ungarns geöffnet. Serbien hatte seinerseits am Freitag die Grenzen zu Ungarn wieder geöffnet. Dies ist ein weiterer Schritt der Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Quelle: Aljazeera

Slowakei - Ergänzung:
Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Ferner gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Geschäfte dürfen in der Zeit von 9 bis 11 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten, (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Weitergehende Informationen zu besonderen Fallgruppen (z.B. Studenten/Pendler) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende häusliche Isolation zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden. Seit dem 22. Mai 2020 besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in die häusliche Isolation zu begeben, wenn man bereit ist, eine App auf sein Smartphone herunterzuladen, die staatlichen Einrichtungen eine Überwachung der Einhaltung der Isolation erlaubt.
Weitere Informationen hierzu und zu Ausnahmen von der Quarantäne finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind in der Slowakei seit dem 6. Mai 2020 wieder erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Transitreisen durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr nach Deutschland sind seit dem 20. April 2020 möglich. Die Reise durch die Slowakei muss der Reisende selbst beim slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Deutsche Botschaft Prag auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag. Quelle: AA

Die Tschechische Republik und die Slowakei werden diese Woche ihre Grenze für diejenigen öffnen, die bis zu 48 Stunden in das andere Land reisen, sagte der tschechische Premierminister Andrej Babis. "Dies wird ohne Tests oder Quarantäne möglich sein". Quelle: Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 7. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Seit dem 11. Mai werden in den Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Juni 2020 (bzw. zunächst bis zum 7. Juni 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums sowie Andorras, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Seit dem 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende ohne Übernachtung in Spanien.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Seit dem 21. Mai gilt eine allgemeine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Südkorea - Ergänzung:
Ab Dienstag gilt Maskenpflicht bei der landesweiten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Taxis. Ab Mittwoch gilt die Regelung auch auf allen Flügen (national sowie international). Quelle: Aljazeera

Thailand - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Faktisch ist jedoch auch dieser Gruppe eine Einreise kaum möglich, da kommerzielle Fluggesellschaften derzeit Passagiere nur mit einer Sondergenehmigung der thailändischen Regierung nach Thailand befördern dürfen. Dies betrifft auch Transitreisende. Eine Ausreise aus Thailand mit Linienflügen ab Bangkok ist jedoch weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Derzeit gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 4 Uhr. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für Thailand hat eine Rückholaktion stattgefunden. Von Bangkok aus ist eine Rückreise nach Deutschland weiterhin mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. über Drittländer, möglich; aktuell z.B. mit Lufthansa, KLM, EVA Air und Qatar Airways.
Inlandsflüge sind weiterhin nur in eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Mietwagen ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen.
Bei Anreise zum Flughafen wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden.
Reisen von und nach Phuket sind auf dem Land- oder Seeweg nur in Ausnahmefällen gestattet. Der Flughafen Phuket ist für den kommerziellen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien öffnet ab Dienstag wieder alle Straßen- und Bahn-Grenzübergänge nach Deutschland und Österreich. Die Polizei beendet dann auch ihre flächendeckenden und systematischen Kontrollen. Stattdessen werde "gezielt und stichprobenartig" kontrolliert, teilte das Innenministerium mit. Am derzeit geltenden Einreiseverbot für Touristen nach Tschechien ändere sich dadurch aber nichts, betonte eine Sprecherin. Auch bestehe die Pflicht für Tschechen, bei der Rückkehr aus dem Ausland einen negativen Coronavirus-Test vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen, weiter. Das Überschreiten der grünen Grenze bleibt verboten. Bislang mussten Pendler in Bayern und Sachsen lange Umwege fahren, weil nur wenige Grenzübergänge offen waren. Quelle: tagesschau.de

Die Tschechische Republik und die Slowakei werden diese Woche ihre Grenze für diejenigen öffnen, die bis zu 48 Stunden in das andere Land reisen, sagte der tschechische Premierminister Andrej Babis. "Dies wird ohne Tests oder Quarantäne möglich sein". Quelle: Aljazeera

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat seine südliche Grenze für Bürger Serbiens und Ungarns geöffnet. Serbien hatte seinerseits am Freitag die Grenzen zu Ungarn wieder geöffnet. Dies ist ein weiterer Schritt der Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Quelle: Aljazeera

Usbekistan - Ergänzung:
Auch Usbekistan ist von COVID-19-Erkrankungen betroffen. Die Bewegungsfreiheit in der Hauptstadt Taschkent und innerhalb des Landes ist weiterhin stark eingeschränkt
Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht. Nach Einreise gilt eine 14tägige Quarantänepflicht, die grundsätzlich in staatlichen Quarantäne-Einrichtungen verbracht werden muss.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen(,die sich auch sehr kurzfristig ändern können,) in den lokalen Medien.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Ab Mittwoch soll es zwischen 6.00 und 23.00 Uhr keine Ausgangsbeschränkungen und Bewegungseinschränkungen mehr geben. Einige Einzelhandels- und Großhandelsunternehmen dürfen vorbehaltlich weiterer Hygienemaßnahmen sowie "Social Distancing" wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Angesichts der rasant steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Brasilien hat die US-Regierung weitgehende Einreisebeschränkungen für Menschen aus dem südamerikanischen Land erlassen. Brasilianer und Ausländer, die sich in den zwei Wochen vor einer geplanten Einreise in dem Land aufgehalten haben, dürfen nicht mehr in die USA kommen. Die Regelung gilt ab Freitag und ist zeitlich nicht begrenzt. Ausgenommen davon sind unter anderem US-Bürger, deren Familienangehörige, Menschen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung und Diplomaten. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hatte Trump bereits einen Einreisestopp für Ausländer aus China, dem europäischen Schengenraum, Großbritannien und Irland verhängt. Auch Reisen über die amerikanische Grenze zu Kanada im Norden und Mexiko im Süden sind wegen der Pandemie vorübergehend eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de

Gruß
Birgitt
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