Reisewarnung Iran 19.07.2026 | Ausreiseaufruf

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 09.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 09.11.2020
(Unverändert gültig seit: 09.11.2020)

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Deutsch-iranische Doppelstaater)


Einreise und Zoll
Deutsch-iranische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.

Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine iranische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen) vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden (zuständige iranische Botschaft/Generalkonsulat) ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit haben.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater sein und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in konsularischen Angelegenheiten durch die Deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.
  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 16.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 16.11.2020
(Unverändert gültig seit: 16.11.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen und Zurückweisungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Festnahmen und Zurückweisungen von Personen mit deutsch-iranischer Staatsangehörigkeit

Von nicht notwendigen Reisen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird dringend abgeraten.
In der Vergangenheit kam es mehrfach und oft ohne nachvollziehbare Gründe, zuletzt im Oktober 2020, zur Verhaftung deutsch-iranischer Doppelstaater. Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Weitere Inhaftierungen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise unter Einreise und Zoll.
Sicherheit
  • Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.
  • Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird aufgrund der derzeitigen militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern dringend abgeraten.
  • Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.

Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Die deutsche Botschaft Teheran wird in der Regel darüber nicht informiert und – ihr auch keine konsularische Betreuung ermöglicht, wenn eine Inhaftierung erfolgt.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 04.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 04.01.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Landminen)
- Natur und Klima (Lawinen und Erdrutsche)


Sicherheit
Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Natur und Klima
Lawinen und Erdrutsche

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiß. In den Bergen kann es zu Lawinen und zu Erdrutschen kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen wie zuletzt im Frühling 2019 kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 20.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 20.01.2021

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Luftverschmutzung)


Gesundheit
Luftverschmutzung

In Teheran ist die Verkehrsbelastung relativ hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 23.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 23.02.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise)


Einreise und Zoll
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen, siehe Aktuelles. Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht oder nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Es muss auch bei Einreise auf dem Landweg ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für Ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 16.04.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 16.04.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Landminen – redaktionell)
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge für Ein- und Ausreise)


Sicherheit
Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Einreise und Zoll
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen, siehe Aktuelles. Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für Ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 17.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 17.05.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (alle Abschnitte)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Besondere Verhaltenshinweise; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Transitreisen; Minderjährige; Deutsch-iranische Doppelstaater; Wehrdienst)


Sicherheit
  • Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.
  • Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird abgeraten.
  • Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
In Iran kommt es, vor allem in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen (Teil-)Reisewarnungen.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt 2018 in den Städten Ahwas und Chabahar, sowie 2019 auf einen Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern und die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Die deutsche Botschaft wird über Vorfälle mit Doppelstaatern nicht informiert und es wird ihr auch keine konsularische Betreuung ermöglicht, wenn eine Inhaftierung erfolgt.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag
Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan
Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.
  • Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach der beendeten letzten militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern abgeraten.
Landminen
In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus auf diese Art entrissen.

Es gibt Trickbetrüger, die als angebliche Sicherheitsbeamte Personenkontrollen durchführen. Statt die Wertsachen nach der „Kontrolle“ wieder auszugeben, behalten sie die Sachen ein und verschwinden damit.

Fahrzeugdiebstähle betreffen in der Regel solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur noch für nationale Flüge genutzt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „snapp“ oder „TAP30“) oder der Metro.

Die Zahl der Verkehrstoten ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was ein hohes Unfallrisiko darstellt.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
  • Seien Sie insbesondere als Fußgänger sowie Autofahrer in den Großstädten vorsichtig.
  • Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit.
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
  • Vermeiden Sie die Sperrgebiete in der Grenzregion zu Irak und in der Provinz Kurdistan.
  • Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.
Besondere Verhaltenshinweise
Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Strafrecht.

Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Strafrecht.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Bürgern ist seit Anfang 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen.
  • Versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Seien Sie sich der Risiken, die für iranische Anbieter von „Couchsurfing“ bestehen, bewusst.
  • Bedenken Sie, dass in der Vergangenheit deutsche Staatsangehörige, die Ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und zur sofortigen Ausreise aufgefordert oder an dieser gehindert wurden.
Rechtliche Besonderheiten
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.

Für Frauen (ab 9 Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Nichteheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten, Sicherheitskräften oder Botschaftsgebäuden kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Seien Sie vorsichtig mit Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschrift Sie bei Visumbeantragung oder Einreise nicht angegeben haben (insbesondere Couchsurfing). Sowohl Sie als auch Ihre iranischen Gastgeber können mit Passentzug und Gerichtsverfahren bestraft werden.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
  • Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
    Führen Sie keine Tiere aus.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Seit Ende 2018 wird das Visum nicht mehr in den Pass geklebt, sondern als sogenanntes Blattvisum bzw. elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines losen Blattes mitgeführt wird. Dadurch entfällt die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Beantragen Sie für nicht-touristische Aufenthalte in Iran das korrekte Visum (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Beim Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung des Visums in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exitvisum fällig.

Transitreisen
Wenn der Transitbereich des Flughafens Imam Khomeini nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob dieses Verfahren Anwendung findet und ob Ihr aufgegebenes Gepäck automatisch zum Anschlussflug weitergeleitet wird.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
  • Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Deutsch-iranische Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.

Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit (vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in konsularischen Angelegenheiten durch die deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.
  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen dafür einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (Alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 14.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 14.06.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präsidentschaftswahlen


Aktuelles
Präsidentschaftswahlen

Am Freitag, den 18. Juni 2021, finden im Iran Präsidentschaftswahlen statt. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf vor, dass es im Zusammenhang mit den Wahlen zu größeren Versammlungen, Demonstrationen oder gewalttägigen Ausschreitungen kommen wird. Nichtsdestotrotz könnten Internetdienste, vor allem soziale Medien, aber auch Telefonnetze, zeitweilig abgestellt werden.
  • Meiden Sie öffentliche Plätze, Kundgebungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Kundgebungen und deren Umfeld, von Polizisten, Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Rechnen Sie mit Einschränkungen bei der Nutzung von Internetdiensten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 28.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 28.06.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Besondere Verhaltensweisen; Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

In jüngster Zeit wurden deutsche Reisende festgenommen, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderen privaten Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten Iraner in ernsthafte Gefahren bringen. Siehe Reiseinfos - Besondere Verhaltenshinweise und Rechtliche Besonderheiten.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bis hin zur Inhaftierung bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum darin angegeben Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme oder Abschiebung haben.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag
Reiseinfos
Besondere Verhaltenshinweise

Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Bürgern ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgebern drohen Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft.
Rechtliche Besonderheiten
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.

Für Frauen (ab 9 Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Nichteheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten, Sicherheitskräften oder Botschaftsgebäuden kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgebern drohen Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Festnahmen bei Visumsmissbrauch sind möglich.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
  • Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
  • Führen Sie keine Tiere aus.
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 27.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 27.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis auf Demonstrationen)


Aktuelles
Demonstrationen

Aufgrund von Wasserknappheit kommt es seit mehreren Tagen in verschiedenen Städten und Provinzen (darunter vor allem die Provinz Chuzestan sowie die Städte Maschhad und Täbriz) zu Demonstrationen, die von den Sicherheitskräften teilweise gewaltsam unterbunden werden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 17.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 17.08.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Insbesondere im Zusammenhang mit iranischen Feiertagen kann es zu Menschenansammlungen und Kundgebungen kommen. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

In jüngster Zeit wurden deutsche Reisende festgenommen, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten Iraner in ernsthafte Gefahren bringen. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise und Rechtliche Besonderheiten.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bis hin zur Inhaftierung bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum darin angegeben Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme oder Abschiebung haben.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 01.09.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 01.09.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzregion zu Afghanistan)


Aktuelles
Grenzregion zu Afghanistan

Von Reisen in die iranisch-afghanische Grenzregion wird dringend abgeraten. Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 19.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 19.11.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Weiterreise in Nachbarländer, Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Weiterreise in Nachbarländer

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann, da das Auswärtige Amt von Reisen in das Grenzgebiet zu Pakistan, Sistan- Belutschistan, abrät.

Einfuhrbestimmungen
Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 Euro ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.
  • Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
  • Sie dürfen einen bis zu sechs m² großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen.
  • Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 07.03.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 07.03.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur, Fotografieren und Filmen, Besondere Verhaltensweisen, Ramadan)
- Einreise und Zoll (Visum)


Sicherheit

Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird
aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Von Reisen in die Provinzen Kurdistan, Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an Minderheiten in der Bevölkerung, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt wurden 2018 die Städte Ahwas und Chabahar, sowie 2019 ein Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan zum Ziel von Anschlägen.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Insbesondere im Zusammenhang mit iranischen Feiertagen kann es zu Menschenansammlungen und Kundgebungen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ersthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Reiseinfos - Fotografieren und filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    11. Februar – Revolutionstag
    Ghods-Tag (jährliche Änderung des genauen Datums)
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt eher niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.

Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle“ einbehalten und auf diese Weise entwendet.

Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „Snapp“ oder „TAP30“) oder der Metro.

Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
  • Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger und bei der Nutzung von Zweirädern.
  • Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit.
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
  • Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.
Fotografieren und Filmen
In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Fotografieren und Filmen kann zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. In der Vergangenheit hat die Polizei entsprechende Personen aufgehalten und Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert. Verhöre und Verhaftung (auch mehrjährige Haftstrafen) als Konsequenz sind möglich.

Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
  • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
  • Militäranlagen oder Militärmanöver
  • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
  • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
  • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
  • Botschaftsgebäude
  • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
  • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Besondere Verhaltenshinweise
Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, siehe Fotografieren und filmen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss vor Ausreise ebenfalls die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und eventuelle Strafzahlungen geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exitvisum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exitvisum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
  • Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten
  • Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.
Ramadan
Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.
  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.
Einreise und Zoll
Visum

Es gelten gesonderte Einreiseregeln aufgrund der Covid-19 Pandemie, siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exitvisum fällig.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Iran 13.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 13.05.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit


Sicherheit

Von nicht notwendigen Reisen nach Iran wird abgeraten. Dies betrifft insbesondere auch touristische Reisen. Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird
aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Von Reisen in die Provinzen Kurdistan, Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakstan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an Minderheiten in der Bevölkerung, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt wurden 2018 die Städte Ahwas und Chabahar, sowie 2019 ein Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan zum Ziel von Anschlägen.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Insbesondere im Zusammenhang mit iranischen Feiertagen kann es zu Menschenansammlungen und Kundgebungen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ersthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Reiseinfos - Fotografieren und filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    11. Februar – Revolutionstag
    Ghods-Tag (jährliche Änderung des genauen Datums)
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.
Landminen
In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.

Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle“ einbehalten und auf diese Weise entwendet.

Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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