Reisewarnung Iran 19.07.2026 | Ausreiseaufruf

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 27.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 27.05.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit
- Reiseinfos (Bootsexkursionen)


Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Iran wird abgeraten. Dies betrifft insbesondere auch touristische Reisen. Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird
aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Von Reisen in die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, in den Osten der Provinz Kerman sowie in die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Reiseinfos
Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend abgeraten, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu befahren. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
  • Vermeiden Sie selbstständige Boots- oder Schiffsfahrten in der Straße von Hormuz aufgrund der politisch sehr sensiblen Lage.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 04.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 04.07.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige, siehe Aktuelles.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Frauen sollten aus rechtlichen Gründen nicht Motorrad fahren.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Fotografieren und filmen.
  • Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 21.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 21.07.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles: Cholera)


Gesundheit
Cholera

Im westlichen Grenzgebiet des Landes besonders im Stadtbezirk von Marivan wurden mehrere Fälle von Cholera gemeldet. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt mit einem meist milden Verlauf. Eine Choleraimpfung ist daher nur bei besonderen Expositionen notwendig, siehe Merkblatt Cholera.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. beraten.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 25.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 25.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen und Zurückweisungen)


Aktuelles
Festnahmen und Zurückweisungen

Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten. Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird dringend von nicht zwingend notwendigen Reisen abgeraten.


Für deutsche Staatsangehörige besteht die Gefahr, an der Einreise nach Iran gehindert oder willkürlich festgenommen, verhört und ggf. zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Es besteht auch die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden.

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert. Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen nach Iran sowie Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.

Doppelstaater
In der Vergangenheit kam es mehrfach und oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater. Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Weitere Inhaftierungen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die zwingende Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen im Internet bzw. das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist und Sie daher nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 20.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 20.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste)


Aktuelles
Proteste

Seit dem 18.09.2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran und in einigen Provinzstädten, vor allem in Kurdistan, zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften. Es gibt Hinweise auf Demonstrationen in Sanandaj, Rasht, Esfahan, Maschhad, Karaj, Mahabad, Marivan, Bukan u. Piranshahr.
Es wird beobachtet, dass Polizei- und Sicherheitskräfte teilweise gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Im Umfeld von Demonstrationen kann es zu willkürlichen Verhaftungen kommen. Diese Lageentwicklung beeinträchtigt die Sicherheitslage für in Iran ansässige Ausländer und Reisende.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 22.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 22.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste)


Aktuelles
Proteste

Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in Provinzmetropolen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften. Meldungen hierzu gibt es insbesondere aus Sanandaj, Rasht, Esfahan, Maschhad, Karaj, Mahabad, Marivan, Bukan, Qom, Kish, Piranshahr und den Provinzen Kurdistan und West-Azerbaidjan.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen zunehmend gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im Umfeld von Demonstrationen kann es zu willkürlichen Verhaftungen kommen. In den Protestgebieten sind Einschränkungen der Kommunikationsdienste zu beobachten (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp) und weiter zu erwarten.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 28.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 28.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste, Festnahmen und Zurückweisungen)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Fotografieren und Filmen)


Aktuelles
Von Reisen nach Iran wird dringend abgeraten.

Proteste

Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen zunehmend gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger. Es sind weitgehende Einschränkungen der Kommunikationsdienste zu beobachten (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp) und weiter zu erwarten.
  • Verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Festnahmen und Zurückweisungen
Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, an der Einreise nach Iran gehindert oder willkürlich festgenommen, verhört und ggf. zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Es besteht auch die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.
Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.

Sicherheit
Von Reisen nach Iran wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an Minderheiten in der Bevölkerung, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakistan und Afghanistan.

Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt wurden 2018 die Städte Ahwas und Chabahar, sowie 2019 ein Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan zum Ziel von Anschlägen.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Insbesondere im Zusammenhang mit iranischen Feiertagen kann es zu Menschenansammlungen und Kundgebungen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die zwingende Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Reiseinfos - Fotografieren und Filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
  • 11. Februar – Revolutionstag
    Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.
Reiseinfos
Fotografieren und Filmen

In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe kann auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen gelten. Wann und wo Verbote gelten, ist nicht immer ersichtlich.

Grundsätzlich kann Fotografieren und Filmen zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. In der Vergangenheit hat die Polizei entsprechende Personen aufgehalten und Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert. Verhöre und Verhaftung (auch mehrjährige Haftstrafen) als Konsequenz sind möglich.
  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
  • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
  • Militäranlagen oder Militärmanöver
  • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
  • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
  • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
  • Botschaftsgebäude
  • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
  • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 07.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 07.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus)
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise)


Aktuelles
Von Reisen nach Iran wird dringend abgeraten.

Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus

Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Eine Gefahr besteht insbesondere für Personen, die individuell zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper in bzw. durch Iran reisen. Es besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden. In elektronische Karten und Navigationssysteme eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Nicht alle Sperrgebiete sind deutlich markiert. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von (Hobby-) Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.
Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.
  • Erwägen Sie, Ihre Individualreise zu verschieben oder planen Sie bei Reisen durch mehrere Länder eine alternative Route, die nicht durch Iran führt.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen, siehe Aktuelles. Die Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt größtenteils geschlossen, siehe Aktuelles.

Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel), einhergehend mit Überfällen, Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Überfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die VAE wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 21.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 21.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste; Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus; Doppelstaater)
- Sicherheit (Reisewarnung, Innenpolitische Lage, Fotografieren und Filmen)


Aktuelles
Proteste

Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger. Es sind weitgehende Einschränkungen der Kommunikationsdienste zu beobachten (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp) und weiter zu erwarten.

Zur Situation in den Provinzen Khordestan und Sistan-Belutschistan liegen Hinweise auf ein besonders hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Proteste vor.
  • Verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Eine Gefahr besteht insbesondere für Personen, die individuell zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper in bzw. durch Iran reisen. Es besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden. In elektronische Karten und Navigationssysteme eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Nicht alle Sperrgebiete sind deutlich markiert. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von (Hobby-) Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.
Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.

Doppelstaater
In der Vergangenheit kam es mehrfach und oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater.

Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Weitere Inhaftierungen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Sollten Sie trotz Reisewarnung reisen, klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen im Internet bzw. das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist und Sie daher nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Sicherheit
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.


Innenpolitische Lage
Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die zwingende Notwendigkeit Ihrer Reise. Grundsätzlich müsste die Frage, ob man aus iranischer Sicht auch noch iranischer Staatsbürger/in ist, vor Antritt einer Reise mit der zuständigen Auslandsvertretung der Islamischen Republik Iran geklärt werden, was die/der Betroffene jedoch im Sinne einer persönlichen Risikoanalyse sorgfältig abwägen sollte.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Reiseinfos - Fotografieren und Filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    11. Februar – Revolutionstag
    Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.
Fotografieren und Filmen
In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe kann auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen gelten. Wann und wo Verbote gelten, ist nicht immer ersichtlich.

Grundsätzlich kann Fotografieren und Filmen zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. In der Vergangenheit hat die Polizei entsprechende Personen aufgehalten und Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert. Verhöre und Verhaftung (auch mehrjährige Haftstrafen) als Konsequenz sind möglich.
  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
    • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
    • Militäranlagen oder Militärmanöver
    • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
    • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
    • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
    • Botschaftsgebäude
    • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
    • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 03.11.2022 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 21.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausreiseaufforderung)
- Aktuelles (Proteste, Doppelstaater)
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.

Proteste

Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger. Es sind weitgehende Einschränkungen der Kommunikationsdienste zu beobachten (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs) und weiter zu erwarten.

Zur Situation in den Provinzen Khordestan und Sistan-Belutschistan liegen Hinweise auf ein besonders hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Proteste vor.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für deutsche Staatsangehörige.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
Doppelstaater
Es kommt häufig und dabei oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.

Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Sollten Sie trotz Reisewarnung reisen, klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen im Internet bzw. das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist und Sie daher nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Sicherheit
Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an Minderheiten in der Bevölkerung, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakistan und Afghanistan.

Ende Oktober 2022 sind bei einem Anschlag auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz mindestens 15 Personen ums Leben gekommen.

Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt wurden 2018 die Städte Ahwas und Chabahar, sowie 2019 ein Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan zum Ziel von Anschlägen.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Iran siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
°Daniel
Administrator
Beiträge: 1028
Registriert: Di 7. Jul 2020, 19:42
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 31.01.2023 | Ausreiseaufruf

Beitrag von °Daniel »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 31.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste, Doppelstaater; COVID-19)
- Sicherheit (Fotografieren und Filmen)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Proteste

Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger.

Die Kommunikationsdienste sind regelmäßig weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

Zur Situation in den Provinzen Khordestan und Sistan-Belutschistan liegen Hinweise auf ein besonders hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Proteste vor.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für deutsche Staatsangehörige.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
Doppelstaater
Es kommt häufig und dabei oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.

Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird. Dies ist unabhängig davon, ob die Person in Iran oder Deutschland ihren Wohnsitz hat.

Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
  • Sollten Sie trotz Reisewarnung reisen, klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen im Internet bzw. das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist und Sie daher nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird uneinheitlich gehandhabt. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland und der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungbedingungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.

Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.

Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.

Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.

Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusvariantengebieten kann untersagt werden.

Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.

Ausreise und Transit
Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.

Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die lokalen Medien bekanntgegeben.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
  • Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
  • Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
  • Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
  • Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Sicherheit
Fotografieren und Filmen

In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe kann auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen gelten. Wann und wo Verbote gelten, ist nicht immer ersichtlich.

Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. Häufig werden Personen aufgehalten, Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert/durchsucht und die Betreffenden verhört. Verhaftungen sowie mehrjährige Haftstrafen als Konsequenz sind möglich.
  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
    • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
    • Militäranlagen oder Militärmanöver
    • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
    • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
    • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
    • Botschaftsgebäude
    • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
    • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Einreise und Zoll
Visum

Es gelten gesonderte Einreiseregeln aufgrund der Covid-19 Pandemie, siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Informationen zum Visum erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Das Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen online beantragt werden.

Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.

Visum vor der Einreise
Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa ) für die Einreise nach Iran beantragt werden. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 EUR, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Ob in Einzelfällen die Beantragung eines Visums bei Einreise am Internationalen Flughafen Teherans Imam Khomeini (IKA) möglich ist, kann nur durch vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung in Deutschland und der Fluggesellschaft geklärt werden.

Vor Antritt der Reise sollte über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generiert werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.

Der Nachweis einer Krankenversicherung und einer Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung sollten mitgenommen werden.

Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.
  • Informieren Sie sich bei den iranischen Auslandvertretungen in Deutschland, welche Schritte für den Visa-on-arrival-Prozess nötig sind.
  • Informieren Sie sich zudem bei Ihrer Fluggesellschaft, ob diese Sie ohne ein vor Einreise erteiltes Visum befördert.
Auswärtiges Amt

Gruß
°Daniel
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 14.09.2023 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 14.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Deutsch-iranische Doppelstaater)


Aktuelles
Proteste

Am 16. September 2023 jährt sich der Tod der jungen Iranerin Mahsa Amini nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran, der zu landesweiten Protesten geführt hatte. Es kann im Zeitraum um den Jahrestag zu (spontanen) Protesten kommen; Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind regelmäßig weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für deutsche Staatsangehörige.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Deutsch-iranische Doppelstaater
Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum möglich ist.

Doppelstaater werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Deutsche Botschaft Teheran kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 18.12.2023 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 18.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung; Doppelstaater)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Grenze zu Afghanistan und Pakistan; Fotografieren und Filmen)
- Reiseinfos (Besondere Verhaltenshinweise; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Deutsch-iranische Doppelstaater)


Aktuelles
Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich.

Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch die Nutzung genehmigter elektronischer Geräte wie (Hobby-)Drohnen kann später als Spionage eingestuft wurden (s.u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe.

Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies den Betroffenen vorher deutlich sein muss.
So können mit hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe geahndete Vergehen wie „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ bereits durch private Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien erfüllt sein. Auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte können als Beweise herangezogen werden.
  • Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran.
  • Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus“ mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper, da hier eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung besteht.
  • Reisen Sie nicht nach Iran insbesondere, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
  • Beachten Sie, dass Telefongespräche von und zu iranischen Telefonnummern abgehört werden könnten.
  • Halten Sie sich in Iran von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin:


Ausländische Staatsangehörige, die aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, einschließlich gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Seit dem Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 ist die Sicherheitslage im Land angespannt. Es kann aufgrund der anhaltenden Repression durch die Sicherheitskräfte weiterhin zu (spontanen) Protesten kommen. Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    • 11. Februar – Revolutionstag
    • Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    • 16. September - Todestag von Mahsa Amini
    • 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    • 7. Dezember - sog. Studententag.
Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan
Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Irans zu Pakistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
  • Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumsbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und Zoll – Weiterreise in Nachbarländer.
Fotografieren und filmen
In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe gilt auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen. Wann und wo Verbote gelten, ist häufig nicht ersichtlich.

Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Festnahmen und Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage führen – s.o. Aktuelles.
  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
    • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
    • Militäranlagen oder Militärmanöver
    • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
    • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
    • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
    • Botschaftsgebäude
    • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
    • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Reiseinfos
Besondere Verhaltenshinweise

Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken für Individualtourismus, sowie Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.

Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss vor Ausreise ebenfalls die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und eventuelle Strafzahlungen geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
  • Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.
Rechtliche Besonderheiten
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige, siehe Aktuelles.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Frauen sollten aus rechtlichen Gründen nicht Motorrad fahren.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
  • Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.
Einreise und Zoll
Deutsch-iranische Doppelstaater

Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum möglich ist.

Die iranische Staatsangehörigkeit kann nicht abgelegt werden und Iran sieht Kinder iranischer Eltern automatisch als Iraner an. Eine iranische Staatsangehörigkeit kann auch ohne einen iranischen Reisepass oder iranische Geburtsdokumente vorliegen, und auch Personen betreffen, die selbst keinen Kontakt mit Iran hatten. Merkmal für eine von iranischen Behörden vermutete iranische Staatsangehörigkeit sind zum Beispiel Name oder Geburtsort.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt, einschließlich bei der Einreise nach Iran. Es mehren sich Fälle der Verhängung von Ausreisesperren, u.a. bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurden in westlichen Staaten lebende Personen iranischer Herkunft, die an regimekritischen Demonstrationen teilgenommen hatten, gezielt bei Aufenthalten in Iran verhaftet, strafrechtlich verfolgt und durch Folter zu Geständnissen gezwungen, um so Protestierende abzuschrecken.
  • Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Deutsche Botschaft Teheran kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sogenannten Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.
  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.
Auswärtiges Amt


Ein Cyberangriff hat Berichten zufolge seit dem Morgen des 18. Dezember den Betrieb von fast 70 Prozent der iranischen Tankstellen unterbrochen. Offizielle Stellen führten die Störung zunächst auf ein "Softwareproblem" zurück. Später machte das iranische Ölministerium jedoch "Predatory Sparrow" für den Angriff verantwortlich. Predatory Sparrow ist eine Hackergruppe, die angeblich mit der israelischen Regierung in Verbindung steht. Weitere Unterbrechungen der öffentlichen Infrastruktur und der Versorgungseinrichtungen sind möglich.

Quelle: Garda World

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 15.01.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 15.01.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Grenzregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Irak, Pakistan und Afghanistan.

Der Anschlag auf eine Trauerfeier am Grabmahl von General Kassem Soleimani in der Stadt Kerman (Südost-Iran) am 3. Januar 2024 forderte viele Todesopfer und mehrere hundert (Schwer-)Verletzte. Weitere Anschläge in anderen Provinzen oder in der Hauptstadt Teheran können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei Anschlägen auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz kamen 2022 und 2023 mindestens 16 Personen ums Leben.

Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Seit dem Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 ist die Sicherheitslage im Land angespannt. Es kann aufgrund der anhaltenden Repression durch die Sicherheitskräfte weiterhin zu (spontanen) Protesten kommen. Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    • 3. Januar - Todestag von General Kassem Soleimani
    • 11. Februar – Revolutionstag
    • Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    • 16. September - Todestag von Mahsa Amini
    • 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    • 7. Dezember - sog. Studententag.
Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan
Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Irans zu Pakistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
  • Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumsbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und Zoll – Weiterreise in Nachbarländer.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Iran 27.02.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 27.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Natur und Klima


Aktuelles
Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart; die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten oder medizinisch notwendiger ärztlicher Behandlung ist nicht immer gegeben.

Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten. (s.u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe.

Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies den Betroffenen vorher deutlich sein muss.
So können mit hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe geahndete Vergehen wie „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ bereits durch private Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien erfüllt sein. Auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte können als Beweise herangezogen werden.
  • Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran.
  • Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus“ mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper, da hier eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung besteht.
  • Reisen Sie nicht nach Iran insbesondere, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
  • Löschen Sie Fotos und Dokumente mit politischem Bezug vor Ihrer Einreise.
  • Führen Sie für den Fall einer Verhaftung unbedingt benötigte Medikamente in für mehrere Tage ausreichender Menge am Körper mit.
  • Treffen Sie für den Fall einer längerdauernden Verhaftung Vorkehrungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Sorgerecht für Ihre Kinder oder zur Betreuung von Angehörigen mit Pflegebedarf) und erteilen Sie ggf. Vollmachten zur stellvertretenden Erledigung Ihrer privaten und beruflichen Verpflichtungen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin:


Ausländische Staatsangehörige, die aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, einschließlich gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Seit dem Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 ist die Sicherheitslage im Land angespannt. Es kann aufgrund der anhaltenden Repression durch die Sicherheitskräfte weiterhin zu (spontanen) Protesten kommen. Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen; nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    • 3. Januar - Todestag von General Kassem Soleimani
    • 11. Februar – Revolutionstag
    • Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    • 16. September - Todestag von Mahsa Amini
    • 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    • 7. Dezember - sog. Studententag.
Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan
Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Irans zu Pakistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
  • Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumsbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und Zoll – Weiterreise in Nachbarländer.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.

Es besteht aber für deutsche Staatsangehörige die konkrete Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu langen Haftstrafen. Dies erstreckt sich auch auf Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle“ einbehalten und auf diese Weise entwendet.

Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feuchtheiß. In den Bergen kann es zu Lawinen,Erdrutschen und Steinschlag kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Auswärtiges Amt


Die iranische Regierung wird am 1. März 2024 Wahlen für das Parlament und die Expertenversammlung abhalten. Die Expertenversammlung setzt sich aus 88 Geistlichen zusammen, die für die Überwachung des Obersten Führers Ayatollah Ali Khamenei und die Ernennung seines Nachfolgers zuständig sind. Die Wahlen zum Parlament finden alle vier Jahre statt, die Wahlen zur Expertenversammlung alle acht Jahre [...] Die Behörden werden die Sicherheitsvorkehrungen zumindest für einige Tage nach den Wahlen erhöhen. Es ist mit Behinderungen im Verkehr und in der Wirtschaft zu rechnen ... Quelle: Garda World, übersetzt mit DeepL

Gruß
Birgitt
Antworten