Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 14.02.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen; COVID-19)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen
Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.
Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (Mitternacht bis 4 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen im Land sollten auf dem Landweg grundsätzlich unterbleiben. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (u.a. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali, Flughafen Heho nahe der Stadt Kalaw sowie den Inle-See) erfolgen.
Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur, Dubai oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. eine Woche vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.COVID-19
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
- Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
- Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
- Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
- Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
- Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, u.a. der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum sollte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
EmpfehlungenSicherheit
- Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
- Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Innenpolitische Lage
Seit dem 1. Februar 2021 werden landesweit hochrangige Mitglieder der Zivilregierung und der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und einen Ausnahmezustand angeordnet. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Stadtteilen von Yangon sowie verschiedenen weiteren Regionen gilt das Kriegsrecht. Regelmäßig kommt es zu substantiellen Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung.
In fast allen Landesteilen kommt es seit dem Militärputsch verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Milizen und zu Anschlägen.
Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
- Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
- Halten Sie sich an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
- Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
Gruß
Birgitt




