Reisewarnung Myanmar 23.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Myanmar 14.02.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 14.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen; COVID-19)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (Mitternacht bis 4 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen im Land sollten auf dem Landweg grundsätzlich unterbleiben. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (u.a. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali, Flughafen Heho nahe der Stadt Kalaw sowie den Inle-See) erfolgen.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur, Dubai oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. eine Woche vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
COVID-19
Einreise

Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.

Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.

Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.

Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, u.a. der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.

Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.

Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.

Im öffentlichen Raum sollte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.

Empfehlungen
  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
  • Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Seit dem 1. Februar 2021 werden landesweit hochrangige Mitglieder der Zivilregierung und der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und einen Ausnahmezustand angeordnet. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Stadtteilen von Yangon sowie verschiedenen weiteren Regionen gilt das Kriegsrecht. Regelmäßig kommt es zu substantiellen Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung.

In fast allen Landesteilen kommt es seit dem Militärputsch verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Milizen und zu Anschlägen.

Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Myanmar 23.05.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 23.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen; COVID-19)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (Mitternacht bis 4 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen im Land sollten auf dem Landweg grundsätzlich unterbleiben. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (u.a. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali, Flughafen Heho nahe der Stadt Kalaw sowie den Inle-See) erfolgen.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur, Dubai oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
COVID-19
Einreise

Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.

Einreisende Ausländer müssen einen internationalen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der explizit auch die Kostenübernahme bei COVID-19-Erkrankung beinhaltet. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen benötigen einen Impfnachweis (die Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein).
Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alle Nachweise müssen in gedruckter Form vorgelegt werden.

Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.

Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.

Ausreise und Transit
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Für einige Flugziele (seit Mai 2023: Lashio und Tachilek) benötigen Ausländer eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Hotel und Tourismus. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.

Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden haben eingeschränkte Öffnungszeiten oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich.

Im öffentlichen Raum besteht seit dem Wiederaufflammen der COVID-19-Erkrankungen im Mai 2023 wieder die Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten.

Empfehlungen
  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
  • Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bushaltestellen kommt es im Nachgang zum Militärputsch immer wieder zu Sprengstoffanschlägen. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Für einige inländische Reiseziele wird eine vorherige Genehmigung der lokalen Behörden benötigt (siehe Aktuelles).

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind u.a. an Ortsein- und ausgängen und auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.
  • Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere in den Regenperioden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
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Reisewarnung Myanmar 13.07.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 13.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (Mitternacht bis 4 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen auf dem Landweg sollten grundsätzlich unterbleiben. Die Anwesenheit von Ausländern aus Europa/Nordamerika wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (z. B. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali) und nur nach Prüfung der aktuellen Sicherheitslage erfolgen.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Kriminalität
Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Militärputsches ist die Kriminalitätsrate in Myanmar gestiegen.

Scam Compounds
Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten angeblich lukrativer Arbeit nach Myanmar gelockt, dann zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sogenannten „Scam Compounds“ gezwungen und dort festgehalten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Myanmars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Einreisende Ausländer müssen einen internationalen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der explizit auch die Kostenübernahme bei COVID-19-Erkrankung beinhaltet. Bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
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Reisewarnung Myanmar 08.11.2023 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 08.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird
derzeit gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit Ende Oktober 2023 hat sich der Konflikt vor allem im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China sowie in angrenzenden Regionen noch einmal verschärft. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage auch in anderen Landesteilen kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen auf dem Landweg sollten grundsätzlich unterbleiben. Die Anwesenheit von Ausländern aus Europa/Nordamerika wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (z. B. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali) und nur nach Prüfung der aktuellen Sicherheitslage erfolgen.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bushaltestellen kommt es im Nachgang zum Militärputsch immer wieder zu Sprengstoffanschlägen. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Für einige inländische Reiseziele wird eine vorherige Genehmigung der lokalen Behörden benötigt.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind u.a. an Ortsein- und ausgängen und auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Eine Unterbringung ausländischer Staatsangehöriger in Myanmar außerhalb offizieller Hotels- und Gasthäuser ist unzulässig (Ausnahme: Inhaber von Visa, die zur Arbeitsaufnahme berechtigen sowie bestimmte Familienbesuchsvisa). Die örtlichen Behörden führen eine Liste zugelassener Beherbergungseinrichtungen. Bei Zuwiderhandlung drohen mehrmonatige Haftstrafen.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.
  • Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.
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Reisewarnung Myanmar 21.11.2023 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 21.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit Ende Oktober 2023 hat sich der Konflikt vor allem im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China, in angrenzenden Regionen sowie im Rakhine-Staat noch einmal verschärft. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage auch in anderen Landesteilen kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen auf dem Landweg sollten grundsätzlich unterbleiben. Die Anwesenheit von Ausländern aus Europa/Nordamerika wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Reisewarnung Myanmar 07.03.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 07.03.2014

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Reisewarnung)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19: Einreise)
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit Oktober 2023 hat sich der Konflikt vor allem im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China, in angrenzenden Regionen sowie im Rakhine-Staat noch einmal verschärft. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage auch in anderen Landesteilen kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Wehrpflicht
Am 10. Februar 2024 setzte das Militär das seit 2010 geltende Wehrpflichtgesetz in Kraft, nach dem alle Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 45 Jahre) und alle Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 35 Jahre) zu einem bis zu 24-monatigen Wehrdienst verpflichtet werden können. Dies gilt auch für Personen mit deutsch-myanmarischer Staatsangehörigkeit. Die Deutsche Botschaft Rangun hat keine Möglichkeit, Doppelstaatern im Falle einer Verpflichtung zum Wehrdienst zu helfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und reisen Sie insbesondere nicht nach Myanmar, wenn Sie potentiell von der Wehrpflicht betroffen sind.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.


Natur und Klima
Myanmar befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erdbeben gerechnet werden muss.

Das Klima ist tropisch, im Norden subtropisch mit ganzjährig hoher Luftfeuchtigkeit sowie in in den nördlichen Hochgebirgsregionen alpin.
In den Küstenregionen treten während des Monsuns von Mai bis Oktober Zyklone auf, die oft Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Evakuierungen erforderlich machen.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland .
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Myanmars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Einreisende Ausländer müssen seit dem 1. März 2024 keinen internationalen Krankenversicherungsnachweis mehr vorlegen. Auch das Ausfüllen einer Gesundheitserklärung entfällt. Das Ausfüllen eines Einreiseformulars ist weiterhin verpflichtend.

Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko. Im nördlichen Drittel zwischen Indien und China sowie in der westlichen Region von der Grenze zu Bangladesch bis Sandoway und der östlichen Region an der Grenze zu Thailand liegt ein hohes Risiko vor. Im Norden, Nordosten und Nordwesten sowie im Süden entlang der Grenze zu Thailand besteht eine geringes Risiko und in den zentralen Regionen und Höhenlagen über 1.000 m ein minimales Risiko. Rangun und Mandalay gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Reisewarnung Myanmar 16.04.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 16.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder Fähren. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit Oktober 2023 hat sich der Konflikt in weiten Teilen des Landes noch einmal erheblich verschärft, insbesondere im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China, im nördlichen Rakhine-Staat sowie im Südwesten des Landes an der Grenze zu Thailand. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumsüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause; unterlassen Sie Reisen über Land.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
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Reisewarnung Myanmar 19.02.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 19.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen; Wehrpflicht)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder Fähren. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit 2023 hat sich der Konflikt in weiten Teilen des Landes noch einmal erheblich verschärft, insbesondere im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China, in weiten Teilen des Rakhine-Staates sowie im Südwesten des Landes an der Grenze zu Thailand. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.

In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumsüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause; unterlassen Sie Reisen über Land.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Wehrpflicht
Im Februar 2024 setzte das Militär das seit 2010 geltende Wehrpflichtgesetz in Kraft, nach dem alle Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 45 Jahre) und alle Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 35 Jahre) zu einem bis zu 24-monatigen Wehrdienst verpflichtet werden können. Dies gilt auch für Personen mit deutsch-myanmarischer Staatsangehörigkeit. Die Deutsche Botschaft Rangun hat keine Möglichkeit, Doppelstaatern im Falle einer Verpflichtung zum Wehrdienst zu helfen. Es gibt Hinweise darauf, dass Wehrpflichtige nicht aus Myanmar ausreisen dürfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und reisen Sie insbesondere nicht nach Myanmar, wenn Sie potentiell von der Wehrpflicht betroffen sind.
Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

E-Visa
Das Verfahren zum „e-Visum“ wurde wieder aufgenommen. Weitere Informationen erteilen die Behörden von Myanmar.
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Reisewarnung Myanmar 28.03.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 28.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Erdbeben

Am 28. März 2025 kam es in der Nähe von Mandalay/Myanmar zu einem Erdbeben der Stärke 7,7 und einem Nachbeben der Stärke 6,4 auf der Richterskala. Stärkste Auswirkungen wurden in Sagain Township, Naypitaw und Mandalay registriert. Insbesondere in Mandalay kam es auch zu schwereren Schäden an Gebäuden und weiterer Infrastruktur. Die Flughäfen in Mandalay und Naypitaw sind bis auf Weiteres geschlossen.
Weitere Nachbeben sind nicht auszuschließen. Für sechs Provinzen Myanmars wurde der Notstand ausgerufen.

Falls Sie sich trotz der geltenden Reisewarnung und Ausreiseempfehlung aktuell in Myanmar aufhalten:
  • Verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten Sie die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien/Powerbanks immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reisewarnung Myanmar 09.04.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 09.04.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Aussetzung E-Visa)


Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

E-Visa
Die Erteilung von e-Visa für Touristen wurde vorübergehend ausgesetzt. Weitere Informationen erteilen die Behörden von Myanmar.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Myanmar 12.09.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 12.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Anhaltender Bürgerkrieg, schwere Schäden nach Erdbeben)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Anhaltender Bürgerkrieg, schwere Schäden nach Erdbeben

Das Militär hat 2021 gewaltsam die Macht übernommen, das Land befindet sich seitdem im Bürgerkrieg. Es werden landesweit Oppositionelle und Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Bisweilen kommt es auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Bis auf die Regionen Rangun und Ayeyarwaddy sind alle Landesteile von kriegerischen Auseinandersetzungen einschließlich Artillerie- und Luftwaffeneinsätzen betroffen, auch gegen die Zivilbevölkerung. Auch in nicht akut vom Bürgerkrieg betroffenen Gemeinden (vor allem größere Städte) sind Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder Fähren. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.
In verschiedenen Bezirken der Regionen bzw. Staaten Sagaing, Chin, Magway, Mandalay, Kachin, Karen, Kayah und Rhakine hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumsüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Ende März 2025 kam es in den Regionen Mandalay und Sagaing zu einem Erdbeben der Stärke 7, das sich in Rangun und anderen Landesteilen mit Stärke 5 fortsetzte. In den an den stärksten betroffenen Regionen kam es zu weitreichenden Schäden. Straßen und kritische Infrastruktur (insbesondere Krankenhäuser, Wasser- und Stromversorgung) sind teilweise nicht passierbar bzw. stehen nicht zur Verfügung. Die Aufräumarbeiten halten an.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet, und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause; unterlassen Sie Reisen über Land.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Sicherheit
Terrorismus

Politisch motivierte Gewalttaten seitens des Militärs und der Opposition sind seit dem Militärputsch im Februar 2021 an der Tagesordnung. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Halten Sie sich nicht in der Nähe von Polizei- und Militäreinrichtungen auf – diese könnten Anschlagsziele sein.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit der gewaltsamen Machübernahme des Militärs im Februar 2021 befindet sich das Land im Bürgerkrieg. Das Regime geht mit äußerster Härte gegen Oppositionelle und kritische zivilgesellschaftliche Akteure vor. Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit gibt es nicht. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Stadtteilen von Rangun sowie verschiedenen weiteren Regionen gilt das Kriegsrecht. Es kommt häufiger zu längeren Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung.

In fast allen Landesteilen kommt es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Widerstandsgruppen bzw. im städtischen Raum zu Sprengstoffanschlägen und gezielten Tötungen mit Schusswaffengebrauch.

Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
Kriminalität
Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des anhaltenden Bürgerkriegs ist die Zahl der Eigentumsdelikte in Myanmar gestiegen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Scam Compounds
Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten angeblich lukrativer Arbeit nach Myanmar gelockt, dann zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sogenannten „Scam Compounds“ gezwungen und dort festgehalten.
  • Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bushaltestellen kommt es im Nachgang zum Militärputsch immer wieder zu Sprengstoffanschlägen. Straßen und Eisenbahnverbindungen sind aufgrund eines schweren Erdbebens im März 2025 teilweise weiterhin beeinträchtigt. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Für einige inländische Reiseziele wird eine vorherige Genehmigung der lokalen Behörden benötigt.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnstrecken können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind u.a. an Ortsein- und ausgängen und auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Eine Unterbringung ausländischer Staatsangehöriger in Myanmar außerhalb offizieller Hotels- und Gasthäuser ist unzulässig (Ausnahme: Inhaber von Visa, die zur Arbeitsaufnahme berechtigen, sowie bestimmte Familienbesuchsvisa). Die örtlichen Behörden führen eine Liste zugelassener Beherbergungseinrichtungen. Bei Zuwiderhandlung drohen mehrmonatige Haftstrafen.
  • Beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.
  • Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.
Rechtliche Besonderheiten
Kritik an den Machthabern wird seit der Machtergreifung durch das Militär grundsätzlich verfolgt. Ausländische Besucher müssen damit rechnen, überwacht zu werden. Dies gilt auch für Äußerungen in den sozialen Medien. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits in mehreren Fällen wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staatsangehörige aus Staaten wie Deutschland, die sich eindeutig gegen die Machtergreifung durch das Militär positioniert haben, in Zukunft aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit Ziel willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung/Abschiebungen werden.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte und strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden. Die Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der myanmarischen Behörden ist verboten und kann zur Beschlagnahmung der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen. Insbesondere ist die Benutzung an oder über Militär- und Regierungsbehörden sowie religiösen Stätten und an touristischen Orten verboten.

Die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) ist verboten. Es kommt in Myanmar regelmäßig zu Verhaftungen, auch aufgrund aus Sicht der Betroffenen geringfügiger Vergehen wie der Nutzung eines VPN oder bestimmter, durch das Militär als verdächtig eingestufter Apps. Hiervon können auch Ausländer betroffen sein.

Bei verschiedenen Vergehen kann die Todesstrafe verhängt werden. Das Militär vollstreckte 2022 zum ersten Mal seit über 30 Jahren Todesurteile.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen (auch im Transitbereich von Flughäfen), einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft; in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region. Prostitution und der Besitz pornographischen Materials sind strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

Visum vor der Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbständigen gewerblichen Aktivität berechtigen, werden aktuell nur selten erteilt. Es wird dringend davon abgeraten, unter Angabe eines falschen Aufenthaltsgrunds einzureisen; dies kann zur Ausweisung sowie zu hohen Geld- und teilweise Haftstrafen führen.

E-Visa
Die Erteilung von E-Visa für Tourismus- und Geschäftszwecke ist möglich. Weitere Informationen erteilen die Behörden von Myanmar und die myanmarische Botschaft in Berlin.
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Reisewarnung Myanmar 04.12.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 04.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Anhaltender Bürgerkrieg, schwere Schäden nach Erdbeben: Wahlen)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Anhaltender Bürgerkrieg, schwere Schäden nach Erdbeben

Das Militär hat 2021 gewaltsam die Macht übernommen, das Land befindet sich seitdem im Bürgerkrieg. Es werden landesweit Oppositionelle und Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Bisweilen kommt es auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Bis auf die Regionen Rangun und Ayeyarwaddy sind alle Landesteile von kriegerischen Auseinandersetzungen einschließlich Artillerie- und Luftwaffeneinsätzen betroffen, auch gegen die Zivilbevölkerung. Auch in nicht akut vom Bürgerkrieg betroffenen Gemeinden (vor allem größere Städte) sind Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder Fähren. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.

Im Vorfeld der anstehenden Wahlen am 28. Dezember 2025, 11. Januar und 25. Januar 2026 wurden einige gesetzliche Regelungen verschärft: Jegliche „Beeinträchtigung“ des Wahlprozesses wird mit teils mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die entsprechenden Tatbestände sind weit gefasst und können bereits durch das Teilen oder „Liken“ eines Beitrags in den sozialen Medien erfüllt sein. Zudem wurden Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte verstärkt; es kommt vermehrt zu Verhaftungen auf Basis von Online-Aktivitäten, auch von westlichen Ausländern.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet. Es wird ausdrücklich von Aussagen jeglicher Art zu den geplanten Wahlen abgeraten.

Ende März 2025 kam es in den Regionen Mandalay und Sagaing zu einem Erdbeben der Stärke 7, das sich in Rangun und anderen Landesteilen mit Stärke 5 fortsetzte. In den an den stärksten betroffenen Regionen kam es zu weitreichenden Schäden. Straßen und kritische Infrastruktur (insbesondere Krankenhäuser, Wasser- und Stromversorgung) sind teilweise nicht passierbar bzw. stehen nicht zur Verfügung. Die Aufräumarbeiten halten an.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet, und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Treffen Sie keine Äußerungen jedweder Art zu den Wahlen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause; unterlassen Sie Reisen über Land.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Myanmar 24.03.2026 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 24.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einschränkungen im Reiseverkehr)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Einschränkungen im Reiseverkehr

Myanmar ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen, der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) sowie die eingeschränkte Versorgung mit Treibstoff u.a. direkt auf Flugverbindungen von und nach Myanmar aus.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden.
Es kommt derzeit zu Treibstoffmangel und Treibstoffrationierungen in Myanmar. Private KFZ dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch an geraden oder ungeraden Tage der Woche fahren, abhängig von der ersten Nummer des Kennzeichens (gerade Zahl oder ungerade Zahl). Dies wirkt sich auch auf die Verfügbarkeit und Preise von Taxis aus. Bis auf Weiteres werden zudem fast alle Inlandsflüge eingestellt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Myanmar 23.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Myanmar
Stand 23.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Anhaltender Bürgerkrieg; Einschränkungen im Reiseverkehr)
- Sicherheit (Reisewarnung; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Anhaltender Bürgerkrieg

Die im Dezember 2025 und Januar 2026 vom Militär abgehaltenen Wahlen sind in den großen Städten weitgehend ruhig verlaufen. Eine nachhaltige Befriedung der teilweise jahrzehntealten Konflikte ist von ihnen wegen des Ausschlusses der pro-demokratischen und ethnischen Oppositionskräfte nicht zu erwarten. Oppositionelle Kräfte kontrollieren schätzungsweise ca. 40% des Landes. Aufgrund der anhaltenden politischen Konflikte können willkürliche Verhaftungen auch von ausländischen Staatsangehörigen nicht ausgeschlossen werden. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind teilweise erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Bis auf die Regionen Rangun, Naypydaw und Ayeyarwaddy sowie die Stadt Mandalay sind die übrigen Landesteile von kriegerischen Auseinandersetzungen, einschließlich Artillerie- und Luftwaffeneinsätzen betroffen, auch gegen die Zivilbevölkerung. Auch in nicht akut vom Bürgerkrieg betroffenen Gemeinden (vor allem größere Städte) sind Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren an der Tagesordnung. Es kommt landesweit zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind in der Regel militärische und staatliche Institutionen. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.
Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet, und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen und nationalen Zielen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie negative Äußerung über die Regierung oder das myanmarische Militär.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung, insbesondere außerhalb Ranguns, bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und unterlassen Sie Reisen über Land.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
Einschränkungen im Reiseverkehr
Myanmar ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen, der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) sowie die eingeschränkte Versorgung mit Treibstoff u.a. direkt auf Flugverbindungen von und nach Myanmar aus.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden.
Es kommt derzeit zu erheblichem Treibstoffmangel und Treibstoffrationierungen in Myanmar. Private Kfz dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch an geraden oder ungeraden Tage der Woche fahren, abhängig von der ersten Nummer des Kennzeichens. Die Abgabe von Kraftstoff an den Tankstellen ist in Rangun sowie mehren größeren Städten auf insgesamt 25 Liter pro Woche für die meisten Fahrzeugtypen, aufteilbar auf maximal zwei Tankvorgänge je Fahrzeug, begrenzt. Es kommt zu mehrstündigen Wartezeiten. In den restlichen Landesteilen gelten vorerst tägliche Abgabegrenzen. Busse und Taxis sind weiterhin verfügbar, allerdings mit deutlich reduzierter Frequenz. Der kurzzeitig eingestellte Inlandsflugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Es muss jedoch mit einer erneuten Einstellung oder Reduzierung der Flüge gerechnet werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

Seit der gewaltsamen Machübernahme des Militärs im Februar 2021 befindet sich das Land im Bürgerkrieg. Das Regime geht mit äußerster Härte gegen Oppositionelle und kritische zivilgesellschaftliche Akteure vor. Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit gibt es nicht. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Regionen gilt das Kriegsrecht. Es kommt häufiger zu längeren Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung.

In fast allen Landesteilen kommt es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Widerstandsgruppen bzw. im städtischen Raum zu Sprengstoffanschlägen und gezielten Tötungen mit Schusswaffengebrauch.

Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
  • Halten Sie sich an sicheren Orten auf.
  • Meiden Sie Regionen, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat (MMK) ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z.B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Mobiltelefone unterliegen einer Registrierungspflicht und müssen bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen nachversteuert werden. Für kürzere Aufenthalte entfällt die Registrierungspflicht, sofern eine SIM-Karte der myanmarischen Mobilfunkbetreiber genutzt wird. Durch die Registrierung der Geräte bzw. die Nutzung lokaler SIM-Karten wird auch die IMEI-Nummer (International Mobile Station Equipment Identity) der Mobiltelefone erfasst; dies ermöglicht u.a. ein Tracking der entsprechenden Geräte, auch außerhalb Myanmars. Die Einfuhr und der Betrieb sowohl von Satellitentelefonen als auch von Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Post & Telecommunications Department von Myanmar.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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