Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 08.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 08.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland:
Stand 15.12.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Kriminalität

An touristisch frequentierten Plätzen und insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.

In Rigaer Nachtclubs und Bars kann es zu unlauteren Geschäftspraktiken (z. B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug) kommen. Auch Kreditkartenmissbrauch kommt in verschiedenen Lokalitäten vor, so dass eine genaue Preis- und Rechnungsprüfung und evtl. Barzahlung empfehlenswert erscheinen, wie auch die Aufbewahrung von Zahlungsbelegen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
Besondere Vorsicht gilt auch bei spontanen Aufforderungen von Fremden zum gemeinsamen Besuch von Bars und Diskotheken und bei Getränken (Einsatz von Betäubungsmitteln).

Auch bei Taxifahrten kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu überhöhten Rechnungen, es sollten nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild, gelben Kennzeichen (beginnend mit TX oder TQ) genutzt und auf die Benutzung von Taxametern geachtet werden.

Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.

Die Rigaer Polizei hat neben der einheitlichen Nutrufnummer 112 für Touristen in Not oder Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an (zum Teil auch in deutscher Sprache): 11 88.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen im Land

Viele Letten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse der englischen, oft auch der deutschen Sprache. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
Es steht ein guter öffentlicher Nahverkehr in Riga zur Verfügung.

Straßenverkehr
Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.

Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.

In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.

Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen (Motor Insurers‘ Bureau of Latvia, Lomonosova iela 9, LV-1019 Riga, Tel. +371 67114300, E-Mail: ltab@ltab.lv) in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.

Führerscheine
Der EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Auch ältere Führerscheine werden anerkannt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de) .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen für eine Reise nach Lettland wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggfs. Tollwut empfohlen.
Landesweit kommt es von April bis Oktober zur Übertragung der durch Zecken hervorgerufenen Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME).

HIV / AIDS
Etwa 1% der 15 bis 49 Jährigen sind HIV-psitiv (Quelle: UNAIDS 2016).

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.

Krankenversicherung
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten).

Weitere Einzelheiten enthält die Webseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter http://www.dvka.de. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 19.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Lettland:
Stand: 19.12.2017

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de ) .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen für eine Reise nach Lettland wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggfs. Tollwut empfohlen.

HIV / AIDS
Etwa 1% der 15 bis 49 Jährigen sind HIV-psitiv (Quelle: UNAIDS 2016).

Zeckenübertragene Krankheiten
Landesweit kommt es von April bis Oktober zur Übertragung der durch Zecken hervorgerufenen Erkrankungen Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) und Borreliose. Beide werden in den letzten Jahren zunehmend diagnostiziert. Es wird empfohlen, den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken abzusuchen und diese so rasch wie möglich zu entfernen. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet und entspricht zunehmend einem europäischen Standard.

Krankenversicherung
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten).
Weitere Einzelheiten enthält die Webseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter www.dvka.de . Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 26.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 26.07.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität


An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, ist auf Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, zu achten.

In Rigaer Nachtclubs und Bars kann es zu unlauteren Geschäftspraktiken, wie z. B. Berechnung überhöhter Preise kommen. Auch Kreditkartenmissbrauch kommt in verschiedenen Lokalitäten vor, so dass eine genaue Preis- und Rechnungsprüfung die Aufbewahrung von Zahlungsbelegen und Barzahlung empfehlenswert sind. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
Besondere Vorsicht gilt auch bei spontanen Aufforderungen von Fremden zum gemeinsamen Besuch von Bars und Diskotheken und bei offenen Getränken, die mit Betäubungsmitteln versetzt sein können.

Auch bei Taxifahrten kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu überhöhten Rechnungen. Es wir geraten, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.

Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen, Papiere oder Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.

Die Rigaer Polizei hat, neben der einheitlichen Nutrufnummer 112, für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: 11 88.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 23.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 23.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. Februar 2022 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 28.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 28.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. Mai 2022 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 10.03.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 10.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Durch-/Weiterreise nach/aus Lettland)


Aktuelles
Durch- und Weiterreise nach/aus Lettland

Die Grenzübergänge zwischen Lettland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inkl. Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).

Ausreisen aus Lettland in weitere EU-Länder sind uneingeschränkt über den Land-, Luft- und Seeweg möglich.

Einreisen sind ebenfalls uneingeschränkt möglich.
  • Informieren Sie sich selbstständig zu den verschiedenen Fahr- (über Litauen, Polen), Fähr- (von Liepaja nach Travemünde mit Stena Line) und Flugrouten (Direktflüge nach Deutschland mit airBaltic, Lufthansa, Ryanair ab Riga).
  • Beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
  • Beachten Sie die Informationen der lettischen Behörden.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
]Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 12.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 12.05.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. August 2022 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 11.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 11.08.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. November 2022 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
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Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 04.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 04.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. Februar 2023 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
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Hinweise zum Corona-Virus in Lettland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 10.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 10.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Weiterreise in die Russische Föderation)


Aktuelles
Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich seit dem 11. August 2021 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Lettlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Weiterreise in die Russische Föderation
Die Grenzübergänge zwischen Lettland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. An den Grenzübergängen kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Die Anzahl der aktuell auf die Einreise wartenden Fahrzeuge (Lkw/Pkw) bietet die lettische Grenzschutzpolizei. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inkl. Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).
  • Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
  • Beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
  • Beachten Sie die Informationen der lettischen Behörden.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 20.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 20.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.

Seit dem 19. September 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki ist weiterhin geöffnet.

Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.

Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation).
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 16.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 16.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.

Seit dem 19. September 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki ist weiterhin geöffnet.

Seit dem 16. Oktober 2023 sind die Grenzübergänge Pededze und Vientuli zwischen der Russischen Föderation und Lettland geschlossen.

Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.

Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation).
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 06.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 06.05.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation)


Einreise und Zoll
Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation

Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Einfuhr von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation verboten.

Bei einem durch den lettischen Zoll festgestellten Versuch der Ausfuhr, der nicht einer Ausnahme unterliegt und in der Folge den deutschen Zoll-/Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, müssen Reisende (deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland) grundsätzlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Eine Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen unterliegt nicht den Sanktionsbestimmungen, sondern den allgemeinen Regelungen.

Eine Ausnahme davon gilt nur für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender, unmittelbarer Familienangehöriger benötigt wird. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß ist maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.

Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen und von anderen Barmitteln mit einem Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr ist bei der Ausfuhr schriftlich beim Zoll anzumelden und unterliegt der Prüfung (Zweck, Empfänger, etc.) durch die lettischen Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 18.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 18.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Einreise aus Belarus nach Lettland

Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Lettland ist seit dem 1. Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.

Seit September 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki ist weiterhin geöffnet.

Seit Oktober 2023 sind die Grenzübergänge Pededze und Vientuli zwischen der Russischen Föderation und Lettland geschlossen.

Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.

Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation).
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
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Reise-/Sicherheitshinweis Lettland 24.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Lettland
Stand 24.07.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Weiterreise nach Russland: Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation und nach Belarus)


Einreise und Zoll
Weiterreise in die Russische Föderation

Siehe Aktuelles.

Die Grenzübergänge zwischen Lettland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. An den Grenzübergängen kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Informationen über die Anzahl der aktuell auf die Einreise wartenden Fahrzeuge (Lkw/Pkw) gibt die lettische Grenzschutzpolizei. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).
  • Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
  • Beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
  • Beachten Sie die Informationen der lettischen Behörden.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation und nach Belarus
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Ausfuhr von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.

Bei einem durch den lettischen Zoll festgestellten Versuch der Ausfuhr, der nicht einer Ausnahme unterliegt und in der Folge den deutschen Zoll-/Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, müssen Reisende (deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland) grundsätzlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Eine Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen unterliegt nicht den Sanktionsbestimmungen, sondern den allgemeinen Regelungen.

Eine Ausnahme davon gilt nur für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender, unmittelbarer Familienangehöriger benötigt wird. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß ist maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.

Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen und von anderen Barmitteln mit einem Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr ist bei der Ausfuhr schriftlich beim Zoll anzumelden und unterliegt der Prüfung (Zweck, Empfänger, etc.) durch die lettischen Behörden.
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