Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 06.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 17.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 17.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Zunächst befristet bis zum 26. Oktober 2023 werden Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze durchgeführt. Die tschechische Regierung hat ihrerseits stichprobenartige Grenzkontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik beschlossen, die zunächst bis zum 2. November 2023 gelten. Verlängerungen können nicht ausgeschlossen werden. Mit Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 26.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 26.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Zunächst befristet bis zum 15. November 2023 werden Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze durchgeführt. Die tschechische Regierung hat ihrerseits stichprobenartige Grenzkontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik beschlossen, die zunächst bis zum 2. November 2023 gelten. Verlängerungen können nicht ausgeschlossen werden. Mit Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 02.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 02.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Zunächst befristet bis zum 15. November 2023 werden Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze durchgeführt. Die tschechische Regierung hat ihrerseits stichprobenartige Grenzkontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik beschlossen, die zunächst bis zum 22. November 2023 gelten. Verlängerungen können nicht ausgeschlossen werden. Mit Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 15.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 15.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Zunächst befristet bis zum 5. Dezember 2023 werden Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze durchgeführt. Die tschechische Regierung hat ihrerseits stichprobenartige Grenzkontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik beschlossen, die zunächst bis zum 22. November 2023 gelten. Verlängerungen können nicht ausgeschlossen werden. Mit Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 01.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 01.03.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: Maut)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.

Im Öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.000 CZK (bzw. 1.500 CZK bei Zahlung später als 15 Tagen nach der Kontrolle) an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.

Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.

Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.

Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.

Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.

Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000 CZK (ca. 4.200 EUR) ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.

Seit dem 1. März 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.

Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.

Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.

Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt.

Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz.

Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 bis CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.
  • Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.
  • Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 13.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 13.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In Tschechien wird landesweit vor extremem Hochwasser gewarnt. Der Schwerpunkt der Regenfälle wird im Osten des Landes (Süd- und Nordmähren), aber auch im Böhmerwald und in Nordböhmen entlang der Elbe sowie im Altvatergebirge und der Vysočina erwartet. Die Warnung gilt auch für Prag. Es kann lokal zu Evakuierungen kommen. Die Behörden raten wegen des gleichzeitig aufkommenden starken Windes davon ab, sich in den betroffenen Gebieten in Wäldern oder Parks aufzuhalten aufgrund der Gefahr umstürzender Bäume.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Nachrichten über die aktuelle Lage.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 16.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 16.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In Tschechien sind viele Regionen von extremem Hochwasser betroffen. Tausende Menschen wurden evakuiert; teilweise kommt es zu Stromausfällen. Betroffen sind insbesondere Nordmähren (Ostrava, Opava/Troppau, Jeseníky/Altvatergebirge), aber auch Teile von Südmähren und Nordböhmen (insbesondere Frýdlant). Weitere Regenfälle in der Vysočina und im Böhmerwald werden in den nächsten Tagen erwartet. Die Behörden raten, sich wegen des aufgeweichten Bodens nicht in Wäldern oder Parks sowie in Flussnähe aufzuhalten. Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Nachrichten über die aktuelle Lage.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 20.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 20.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In Tschechien sind viele Regionen von extremem Hochwasser betroffen. Tausende Menschen wurden evakuiert; manche Gemeinden sind nach wie vor ohne Strom. Betroffen ist insbesondere Nordmähren (Ostrava, Opava/Troppau, Jeseníky/Altvatergebirge). In den betroffenen Gebieten ist der Straßen- und Zugverkehr weiterhin eingeschränkt. Die Behörden raten, sich wegen des aufgeweichten Bodens nicht in Wäldern oder Parks sowie in Flussnähe aufzuhalten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Nachrichten über die aktuelle Lage.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 24.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 24.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In Tschechien sind viele Regionen von extremem Hochwasser betroffen, insbesondere Nordmähren (Ostrava, Opava/Troppau, Jeseníky/Altvatergebirge). Hier finden Aufräumarbeiten statt und es kann nach wie vor zu Einschränkungen im Straßen- und Zugverkehr kommen.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Nachrichten über die aktuelle Lage.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 27.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 27.05.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro).

In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
  • Achten Sie auf die Hinweisschilder „Zakaz fotografovani“ (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen.
Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft.

Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Gesundheit
Impfschutz

Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 26.11.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 26.11.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Seit Anfang des Jahres 2025 verzeichnet die tschechische Republik einen Anstieg der Hepatitis-A-Infektionen. Besonders betroffen sind Prag, aber auch Karlsbad und die Regionen Mittelböhmen und Mähren-Schlesien.
  • Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere auf eine konsequente Handhygiene.
  • Als Reiseimpfung wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 04.12.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 04.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein neues Gesetz, das den Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik regelt. Der Verkauf auf Märkten bzw. außerhalb fester Geschäftsräume ist nicht mehr erlaubt.

In der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Zoos, Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen darf keine Pyrotechnik ab Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) mehr gezündet werden. Darüber hinaus wurden landesweit Verbotszonen eingerichtet, zu denen bei der Zündung von Pyrotechnik ab Kategorie F2 ein Mindestabstand von 250 m einzuhalten ist. Weitere Verbotszonen können durch die jeweilige Gemeindeverwaltung erlassen werden.

Bei Missachtung können Geldstrafen bis zu 100.000 CZK (ca. 4.100 EUR) verhängt werden. Pyrotechnik höherer Kategorien kann nur durch zertifizierte Pyrotechniker genutzt werden; ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 CZK/ca. 20.000 EUR.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 12.02.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschechische Republik
Stand 12.02.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten: Pyrotechnik)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.

Im öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.200 CZK an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.

Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.

Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.

Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe berechtigt.

Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.

Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.

Bei Unfällen mit Sachschaden über 200.000 CZK (über ca. 8.000 EUR) oder mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.

Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.

Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik

Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.

Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt.

Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz.

Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 75.000 CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.
  • Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.
  • Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro).

In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
  • Achten Sie auf die Hinweisschilder „ Zákaz fotografování“ (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen.
Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft.

Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Pyrotechnik
Seit Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein umfassendes Gesetz zum Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik im öffentlichen Raum.

Bei Missachtung können hohe Geldstrafen verhängt werden, weitere Informationen bietet die zuständige Behörde.
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Tschechische Republik 06.05.2026

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Stand 06.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Waldbrände in der Region „Nationalpark Böhmische Schweiz“

Aufgrund eines Brandes sind im westlichen Teil des Nationalparks Böhmische Schweiz Wander- und Fahrradwege sowie Wanderziele gesperrt. Der Nationalpark darf aktuell zwischen 22 und 6 Uhr nicht betreten werden, das Verlassen der gekennzeichneten offiziellen Wanderwege ist streng verboten.

Weitere und aktuelle Hinweise bietet die Webseite des Nationalparks.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Rettungskräfte.
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