Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Estland:
Stand 07.12.2017
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- Allgemeine Reiseinformationen (LKW-Maut)
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen im Land
Viele Esten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse der englischen, oft auch der deutschen Sprache. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Städten wie Tallinn, Pärnu, Haapsalu, Viljandi, Kuressaare und Tartu sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
Es steht ein guter öffentlicher Nahverkehr in Tallinn mit e-tickets zur Verfügung, Informationen gibt es bei Tallinn Tourism; zudem sind Taxis weit verbreitet und relativ preiswert.
Straßenverkehr
Der EU-Führerschein wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Wer in Estland mit dem Pkw unterwegs ist, muss bei Polizeikontrollen neben der gültigen Fahrerlaubnis auch den Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachweisen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorlegen, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.
In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische 0,0-Promille-Grenze; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet. Es ist verboten, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten, d.h. am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur mit Freisprechanlage erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Von Mai bis Oktober sind auf einigen mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern gekennzeichneten Streckenabschnitten 100 km/h oder 110 km/h zulässig (z.B. auf 4-spurigen Landstraßen). Die höhere Geschwindigkeit gilt bei Regen automatisch nicht. Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.
Hinweis für Motorradfahrer: In Estland besteht ebenfalls uneingeschränkte Helmpflicht für Motorradfahrer. Es kann im Sommer vorkommen, dass der Teerbelag aufweicht. Abseits dieser Straßen gibt es gut befahrbare, ebene (geschobene) Schotterstraßen.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen; beim Rollstuhl muss sich an der hinteren linken Seite ein rotstrahlender Reflektor oder rotes Licht befinden.
Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch (z. B. 120,- € für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts). Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände (z.B. erheblich überhöhter Blutalkoholgehalt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).
Lkw-Maut
Ab 1. Januar 2018 sind in Estland Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entrichten. Gebühren müssen vorab online bei der estnischen Road Administration gezahlt werden.
Hinweise für die Ausreise nach Russland
An den drei estnischen Grenzübergängen nach Russland in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Managemant Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kann es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung kommt es regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 €. Hinzu kommen - bspw. am Grenzübergang in Narva Gebühren in Höhe von derzeit 1,- € für ein Motorrad, 3,- € für einen Pkw und 14,- € für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
Gruß
Birgitt




