Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 19.07.2026 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 28.09.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 28.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Nachdem die israelische Armee am 27. September 2024 das Hauptquartier der Hisbollah in Beirut bombardiert hat, bei dem der Anführer der Hisbollah offenbar getötet wurde, ist damit zu rechnen, dass es zu verstärkten Raketenangriffen auf Israel kommt. Bereits in der Nacht zum 28. September 2024 ist es zum Beschuss auf Ziele unterhalb der Linie Haifa-Nazareth gekommen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angriff auch auf das gesamte Gebiet Israels ausgeweitet wird.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 02.10.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

[quote="Auswärtiges Amt"]Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 02.10.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Empfehlungen)


Aktuelles
Sicherheitslage

Am 1. Oktober 2024 wurde das gesamte Staatsgebiet Israels von Iran aus mit ballistischen Raketen angegriffen. Es ist damit zu rechnen, dass es infolgedessen zu weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen kommen wird.

Zudem kommt es täglich zu Raketenangriffen seitens der Hisbollah aus Libanon auf israelisches Territorium. Die Angriffe treffen im Schwerpunkt den nördlichen Teil Israels. Es werden aber auch Ziele unterhalb der Linie Haifa-Nazareth angegriffen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Hisbollah ihre Angriffe auch auf ganz Israel ausweitet.

Am 1. Oktober 2024 kam es außerdem zu einem Attentat im südlichen Stadtteil von Tel Aviv, Jaffa. Die beiden Attentäter schossen an einer Tramhaltestelle auf Zivilisten. Dabei wurden sieben Personen getötet. Zahlreiche weitere wurden verletzt.

Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, dauert weiterhin an. Mit Beschuss durch Raketen aus Gaza ist weiterhin zu rechnen. Zudem wird der Süden Israels immer wieder aus jemenitischem Gebiet beschossen. Die Lage bleibt somit hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 27.10.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 27.10.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Am 1. Oktober 2024 wurde das gesamte Staatsgebiet Israels von Iran aus mit ballistischen Raketen angegriffen. Infolgedessen kam es am 26. Oktober 2024 zu einer militärischen Gegenreaktion seitens Israel gegen die Islamische Republik Iran. Die gesamtregionale Sicherheitslage ist somit weiterhin angespannt.

Zudem kommt es täglich zu Raketenangriffen seitens der Hisbollah aus Libanon auf israelisches Territorium. Die Angriffe treffen im Schwerpunkt den nördlichen Teil Israels. Es werden aber auch Ziele unterhalb der Linie Haifa-Nazareth angegriffen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Hisbollah ihre Angriffe auch auf ganz Israel ausweitet.

Außerdem besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge: Am 27. Oktober 2024 wurden bei einem Rammanschlag in Ramat HaSharon, einem Vorort von Tel Aviv in unmittelbarer Nähe zu einer Militärbasis, mehrere Personen verletzt. Am 1. Oktober 2024 kam es außerdem zu einem Attentat im südlichen Stadtteil von Tel Aviv, Jaffa. Die beiden Attentäter schossen an einer Tramhaltestelle auf Zivilisten. Dabei wurden sieben Personen getötet. Zahlreiche weitere wurden verletzt.

Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, dauert weiterhin an. Mit Beschuss durch Raketen aus Gaza ist weiterhin zu rechnen. Zudem wird der Süden Israels immer wieder aus jemenitischem Gebiet beschossen. Die Lage bleibt somit hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 11.12.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 11.12.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage, Ausreise aus dem Gazastreifen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank))


Aktuelles
Sicherheitslage

Am 27. November 2024 haben Israel und Libanon ein Waffenstillstandsabkommen geschlossen. Derzeit wird ein Mechanismus zur Kontrolle und Durchsetzung des Abkommens eingerichtet, dessen Belastbarkeit sich erst noch beweisen muss. Die Sicherheitslage ist somit weiterhin angespannt. Mit weiteren Raketenangriffen der Hisbollah muss daher gerechnet werden. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels aber auch für Zentralisrael.

Außerdem besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge: Auch in den letzten Wochen wurden in Israel mehrfach terroristische Anschläge verübt.

Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, dauert an. Mit Beschuss durch Raketen aus Gaza ist weiterhin zu rechnen. Zudem wird Israel immer wieder aus jemenitischem Gebiet beschossen. Die Lage bleibt somit hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Ausreise aus dem Gazastreifen
Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Für eine mögliche Ausreise über Rafah bedarf es auch nach Wiedereröffnung zudem der Koordinierung und Zustimmung der zuständigen Grenzbehörden von Israel, Ägypten und der De-facto-Behörden des Gazastreifens, die nach eigenem Ermessen entscheiden. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich.

Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:
  • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)


Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.


Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.
  • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 31.12.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 31.12.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll


Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

Ab dem 1. Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabbin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.

Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
  • Beit Shean/King Hussein (Jordan River) 08:30 bis 18:30 Uhr (Anmeldung bis 17:00 Uhr);
    Tel: +972 (0) 4-609-3410
  • Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) 08:00 bis 20:00 Uhr
    Tel: +972 (0)8-630-0555
  • Eilat/Taba (Menachem Begin)
    Tel: +972 – (0)8-636-0999
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.

Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.
  • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
  • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Ein- und Ausreise in das Westjordanland
Siehe Aktuelles und Sicherheit.

2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Der Grenzübergang ist aktuell nicht für Doppelstaater geöffnet.

Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:
  • Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke
    und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600
  • Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
  • Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.700 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.580 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und zum Einbehalt des Geldes führen.

Einreise mit dem Fahrzeug
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Tiere
Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.02.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 13.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Ausreisemöglichkeiten)
- Sicherheit (Terrorismus; Palästinensische Gebiete: Westjordanland)
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll (Visum, Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg)


Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland wird gewarnt.

Vor Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 57) sowie das Gebiet um den Gazastreifen (südlich der Autobahn 7, westlich der Straße 40 und nördlich der Straße 211) wird gewarnt.

Von Reisen in andere Landesteile Israels wird abgeraten.
Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Sicherheitslage

Seit dem 19. Januar 2025 herrscht zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas eine Waffenruhe. Die Umsetzung der ersten von drei Phasen ist angelaufen. Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, wurde vorerst ausgesetzt. Die Sicherheitslage im Land bleibt aber angespannt. Mit vereinzeltem Beschuss durch Raketen aus dem Gazastreifen ist ebenso zu rechnen wie mit einer Wiederaufnahme der Militäroperation seitens Israels. Auch eine Wiederaufnahme des Beschusses Israels aus Jemen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird von beiden Seiten bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Dennoch können erneute Raketenangriffe der Hisbollah nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels aber auch für Zentralisrael. Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon sind nach wie vor weitgehend evakuiert.

Außerdem besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge: Auch in den letzten Tagen wurden in Israel mehrfach terroristische Anschläge verübt. Im Nachgang der Waffenruhe im Gazastreifen hat die israelische Armee eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt, es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Dies hat die Huthi-Miliz zum Anlass genommen, eine Intensivierung des Beschuss Israels aus Jemen in Aussicht zu stellen.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, seit Beginn der Waffenruhe noch einmal deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Teisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Ausreisemöglichkeiten
Von einer erneuten Eskalation der Sicherheitslage könnten auch Luft-, Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.
Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge.

Sicherheit
Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.

Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.
  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
  • Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.


Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.

Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Auch die am 19. Januar 2025 in Kraft getretene Waffenruhe im Gazastreifen hat keinen gefahrenmindernden Einfluss auf die Situation im Westjordanland. Israelische Militäroperationen gehen im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz weiter.
  • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
    Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.

Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.
  • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
  • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der
Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).

Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:
  • Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke
    und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600
  • Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
  • Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 21.02.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 21.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage)


Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Vor Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) sowie das Gebiet um den Gazastreifen (südlich der Autobahn 7, westlich der Straße 40 und nördlich der Straße 211) wird gewarnt.

Von Reisen in andere Landesteile Israels wird abgeraten.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Sicherheitslage
Während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) muss insbesondere in der Altstadt Jerusalems mit Menschenansammlungen und erhöhten Spannungen gerechnet werden. Besonders in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif sollte man besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten lassen.


Seit dem 19. Januar 2025 herrscht zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas eine Waffenruhe. Die Umsetzung der ersten von drei Phasen ist angelaufen. Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, wurde vorerst ausgesetzt. Die Sicherheitslage im Land bleibt aber angespannt. Mit vereinzeltem Beschuss durch Raketen aus dem Gazastreifen ist ebenso zu rechnen wie mit einer Wiederaufnahme der Militäroperation seitens Israels. Auch eine Wiederaufnahme des Beschusses Israels aus Jemen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird von beiden Seiten bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Dennoch können erneute Raketenangriffe der Hisbollah nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels aber auch für Zentralisrael. Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon sind nach wie vor weitgehend evakuiert.

Außerdem besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge: Auch in den letzten Tagen wurden in Israel mehrfach terroristische Anschläge verübt. Im Nachgang der Waffenruhe im Gazastreifen hat die israelische Armee eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt, es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Dies hat die Huthi-Miliz zum Anlass genommen, eine Intensivierung des Beschuss Israels aus Jemen in Aussicht zu stellen.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, seit Beginn der Waffenruhe noch einmal deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Teisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Lassen Sie während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) insbesondere in der Altstadt Jerusalems und vor allem in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 14.03.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 14.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung Israel)


Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Vor Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) sowie das Gebiet um den Gazastreifen (südlich von Aschkelon bzw. der Straße 35, westlich von Be’er Scheva bzw. der Straße 40 und nördlich der Straße 211) wird gewarnt.

Von Reisen in andere Landesteile Israels wird abgeraten.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Sicherheitslage
Während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) muss insbesondere in der Altstadt Jerusalems mit Menschenansammlungen und erhöhten Spannungen gerechnet werden. Besonders in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif sollte man besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten lassen.


Seit dem 19. Januar 2025 herrscht zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas eine Waffenruhe. Die Umsetzung der ersten von drei Phasen ist formal abgeschlossen. Die Frage einer Verlängerung der Phase eins bzw. des Eintritts in eine zweite Phase wird derzeit diskutiert. Die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann, wurde vorerst ausgesetzt. Die Sicherheitslage im Land bleibt aber angespannt. Mit vereinzeltem Beschuss durch Raketen aus dem Gazastreifen ist ebenso zu rechnen wie mit einer Wiederaufnahme der Militäroperation seitens Israels. Auch eine Wiederaufnahme des Beschusses Israels aus Jemen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird von beiden Seiten bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Dennoch können erneute Raketenangriffe der Hisbollah nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels aber auch für Zentralisrael. Einige Einwohnerinnen und Einwohner sind inzwischen in ihre Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon zurückgekehrt.

Es besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge; in den letzten Wochen wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv, mehrfach terroristische Anschläge verübt. Im Nachgang der Waffenruhe im Gazastreifen hat die israelische Armee eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Mit einem erneuten Beschuss durch die Huthi-Miliz muss gerechnet werden, insbesondere bei Scheitern der Waffenstillstandsgespräche zu Gaza.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, seit Beginn der Waffenruhe noch einmal deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Teisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Lassen Sie während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) insbesondere in der Altstadt Jerusalems und vor allem in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Sicherheit – Teilreisewarnung
Siehe Aktuelles

Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Vor Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) sowie das Gebiet um den Gazastreifen (südlich von Aschkelon bzw. der Straße 35, westlich von Be’er Scheva bzw. der Straße 40 und nördlich der Straße 211) wird gewarnt.

Von Reisen in andere Landesteile Israels wird abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 28.03.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 28.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Palästinensische Gebiete - Westjordanland - Westbank)


Aktuelles
Sicherheitslage
Während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) muss insbesondere in der Altstadt Jerusalems mit Menschenansammlungen und erhöhten Spannungen gerechnet werden. Besonders in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif sollte man besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten lassen.


Die zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas am 19. Januar 2025 geschlossene Waffenruhe wurde gebrochen. Die Sicherheitslage im Land ist angespannt. Israel hat die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begonnen hatte, am 18. März 2025 wieder aufgenommen. Seitdem wird Israel auch wieder aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen. Die Huthi-Miliz in Jemen hat den Beschuss Israels ebenfalls erneut aufgenommen.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Es kam aber zu einzelnen Raketenangriffen auf Israel, die sich auch wiederholen können. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels, aber auch für Zentralisrael. Einige Einwohnerinnen und Einwohner sind inzwischen in ihre Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon zurückgekehrt.

Es besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge; in den letzten Wochen wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv, mehrfach terroristische Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, seit Beginn der Waffenruhe noch einmal deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Teisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Lassen Sie während des Fastenmonats Ramadan (28. Februar 2025 bis 30. März 2025) insbesondere in der Altstadt Jerusalems und vor allem in der Nähe der Zugänge zum Tempelberg/Haram-al-Sharif besondere Aufmerksamkeit und erhöhte Vorsicht walten.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Sicherheit
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.


Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.

Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.
  • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 30.04.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 30.04.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wald- und Vegetationsbrände)


Aktuelles
Wald- und Vegetationsbrände

Am 30. April 2025 sind in Israel massive Brände ausgebrochen. Mehrere Ortschaften mussten evakuiert werden, zahlreiche Straßen und Bahnstrecken wurden gesperrt.

Der Großraum Jerusalem ist stark betroffen, aber es gibt zahlreiche weitere Brände v.a. im Zentral-Israel. Auswirkungen auf die Luftqualität sind u.a. auch in Tel Aviv deutlich spürbar.

Bitte informieren Sie sich über das Internet, die israelischen Nachrichten und Sozialen Medien über die aktuelle Lage und folgen Sie den Empfehlungen der israelischen Behörden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 01.05.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 01.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wald- und Vegetationsbrände)


Aktuelles
Wald- und Vegetationsbrände

Am 30. April 2025 sind in Israel massive Brände ausgebrochen und sind noch nicht unter Kontrolle. Mehrere Ortschaften mussten evakuiert werden, zahlreiche Straßen und Bahnstrecken wurden gesperrt. Die israelische Regierung hat den nationalen Notstand ausgerufen.

Der Großraum Jerusalem ist stark betroffen, aber es gibt zahlreiche weitere Brände v.a. in Zentral-Israel. Auswirkungen auf die Luftqualität sind u.a. auch in Tel Aviv deutlich spürbar.

Bitte informieren Sie sich über das Internet, die israelischen Nachrichten und Sozialen Medien über die aktuelle Lage und folgen Sie den Empfehlungen der israelischen Behörden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 02.05.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 02.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wald- und Vegetationsbrände)


Aktuelles
Wald- und Vegetationsbrände

Die am 30. April 2025 ausgebrochenen massiven Wald- und Vegetationsbrände sind inzwischen unter Kontrolle gebracht worden.
  • Informieren Sie sich weiterhin über das Internet, die Nachrichten und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beachten Sie die Hinweise der Behörden und Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 19.05.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 19.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage im Land ist angespannt. Israel hat die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begonnen hatte, am 18. März 2025 wieder aufgenommen. Seitdem wurde Israel wieder mehrmals von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Es kam aber zu einzelnen Raketenangriffen auf Israel von libanesischem Staatsgebiet, die sich auch wiederholen können. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels, aber auch für Zentralisrael. Einige Einwohnerinnen und Einwohner sind inzwischen in ihre Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon zurückgekehrt.

Es besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge; in den letzten Wochen wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv, mehrfach terroristische Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe Visum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.06.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 13.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung; Sicherheitslage; Ausreisemöglichkeiten)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage im Land ist äußerst angespannt.

Israel führte in der Nacht vom 13. Juni 2025 einen Militärschlag gegen iranische Nuklearanlagen und die iranische Militärführung aus. Iran hat mit Gegenschlägen reagiert. Es muss jederzeit mit weiteren Angriffen durch Drohnen und mit Raketenbeschuss gerechnet werden. Israel hat für das ganze Land den Ausnahmezustand ausgerufen; die Bevölkerung ist aufgerufen, in geschlossenen Räumen und in der Nähe von Schutzmöglichkeiten zu bleiben.

Die Übergänge in das Westjordanland sind zum jetzigen Zeitpunkt gesperrt; die Dauer der Sperrung ist nicht absehbar. Grundsätzlich sollten auch im Westjordanland und Ost-Jerusalem die Hinweise der israelischen Sicherheitsbehörden beachtet und die Situation über die Medien genau verfolgt werden.

Die Grenzübergänge nach Jordanien sind derzeit gesperrt bzw. nur für begrenzte Zeitfenster und einzelne Berechtigte geöffnet.

Israel hat die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begonnen hatte, am 18. März 2025 wieder aufgenommen. Seitdem wurde Israel wieder mehrmals von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Es kam aber zu einzelnen Raketenangriffen auf Israel von libanesischem Staatsgebiet, die sich auch wiederholen können. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels, aber auch für Zentralisrael. Einige Einwohnerinnen und Einwohner sind inzwischen in ihre Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon zurückgekehrt.

Es besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge; in den letzten Wochen wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv, mehrfach terroristische Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Ausreisemöglichkeiten
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist der Flugverkehr nach und aus Israel bis auf Weiteres eingestellt.

Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten auch Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.
Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 17.06.2025 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 17.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage im Land ist äußerst angespannt.

Israel führt seit dem 13. Juni 2025 Militärschläge gegen iranische Nuklearanlagen und die iranische Militärführung aus. Iran reagiert mit Gegenschlägen auf Ziele in verschiedenen Teilen des Landes. Es muss jederzeit mit Angriffen durch Drohnen und mit Raketenbeschuss gerechnet werden. Israel hat für das ganze Land den Ausnahmezustand ausgerufen; die Bevölkerung ist aufgerufen, in geschlossenen Räumen und in der Nähe von Schutzmöglichkeiten zu bleiben.

Die Übergänge in das Westjordanland sind zum jetzigen Zeitpunkt gesperrt; die Dauer der Sperrung ist nicht absehbar. Grundsätzlich sollten auch im Westjordanland und Ost-Jerusalem die Hinweise der israelischen Sicherheitsbehörden beachtet und die Situation über die Medien genau verfolgt werden.

Die Grenzübergänge nach Jordanien sind derzeit geöffnet, können aber jederzeit und auch kurzfristig geschlossen werden.

Israel hat die Militäroperation im Gazastreifen, die infolge des Angriffes der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begonnen hatte, am 18. März 2025 wieder aufgenommen. Seitdem wurde Israel wieder mehrmals von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.

Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Es kam aber zu einzelnen Raketenangriffen auf Israel von libanesischem Staatsgebiet, die sich auch wiederholen können. Dies gilt insbesondere für den Norden Israels, aber auch für Zentralisrael. Einige Einwohnerinnen und Einwohner sind inzwischen in ihre Ortschaften entlang der Grenze zu Libanon zurückgekehrt.

Es besteht weiterhin ein hohes Risiko einzelner terroristischer Anschläge; in den letzten Wochen wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv, mehrfach terroristische Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.

Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
  • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
  • Sollten Sie eine Ausreise auf dem Landweg erwägen:
    Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie an Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort mit der entsprechenden Schutzinfrastruktur verbleiben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten und dabei insbesondere auf die Empfehlungen des israelischen Zivilschutzes achten sollten. Stellen Sie sicher, dass der gewählte Grenzübergang sowie ggf. auf der Strecke befindliche Checkpoints tatsächlich geöffnet/passierbar sind und Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für das Zielland vorab beantragt und erhalten haben.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten