Reise-/Sicherheitshinweis Estland 04.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 04.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland:
Stand 07.12.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (LKW-Maut)


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen im Land

Viele Esten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse der englischen, oft auch der deutschen Sprache. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Städten wie Tallinn, Pärnu, Haapsalu, Viljandi, Kuressaare und Tartu sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.

Es steht ein guter öffentlicher Nahverkehr in Tallinn mit e-tickets zur Verfügung, Informationen gibt es bei Tallinn Tourism; zudem sind Taxis weit verbreitet und relativ preiswert.

Straßenverkehr
Der EU-Führerschein wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Wer in Estland mit dem Pkw unterwegs ist, muss bei Polizeikontrollen neben der gültigen Fahrerlaubnis auch den Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachweisen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorlegen, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.

In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische 0,0-Promille-Grenze; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet. Es ist verboten, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten, d.h. am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur mit Freisprechanlage erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Von Mai bis Oktober sind auf einigen mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern gekennzeichneten Streckenabschnitten 100 km/h oder 110 km/h zulässig (z.B. auf 4-spurigen Landstraßen). Die höhere Geschwindigkeit gilt bei Regen automatisch nicht. Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.

Hinweis für Motorradfahrer: In Estland besteht ebenfalls uneingeschränkte Helmpflicht für Motorradfahrer. Es kann im Sommer vorkommen, dass der Teerbelag aufweicht. Abseits dieser Straßen gibt es gut befahrbare, ebene (geschobene) Schotterstraßen.

Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen; beim Rollstuhl muss sich an der hinteren linken Seite ein rotstrahlender Reflektor oder rotes Licht befinden.

Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch (z. B. 120,- € für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts). Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände (z.B. erheblich überhöhter Blutalkoholgehalt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Lkw-Maut
Ab 1. Januar 2018 sind in Estland Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entrichten. Gebühren müssen vorab online bei der estnischen Road Administration gezahlt werden.

Hinweise für die Ausreise nach Russland
An den drei estnischen Grenzübergängen nach Russland in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Managemant Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kann es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung kommt es regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 €. Hinzu kommen - bspw. am Grenzübergang in Narva Gebühren in Höhe von derzeit 1,- € für ein Motorrad, 3,- € für einen Pkw und 14,- € für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 02.03.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 02.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Durch- und Weiterreise nach/aus Estland)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Durch- und Weiterreise nach/aus Estland

Die Grenzübergänge zwischen Estland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Estland inkl. Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die estnische Grenzschutzpolizei.

Ausreisen aus Estland in weitere EU-Länder sind uneingeschränkt über den Land-, Luft- und Seeweg möglich.

Einreisen sind ebenfalls uneingeschränkt möglich.
  • Informieren Sie sich selbstständig zu den verschiedenen Fahr- (über Lettland, Litauen, Polen), Fähr- (über Finnland, Schweden, Litauen mit bspw. Tallink, Ekerö ab Tallinn, Paldiski) und Flugrouten (Direktflüge nach Deutschland mit airBaltic. Lufthansa, Ryanair ab Tallinn).
  • Beachten Sie, dass für die Einreise nach Estland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
  • Beachten Sie die Informationen der estnischen Behörden .
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Estland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 29.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 29.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Durch- und Weiterreise nach/aus Estland)


Aktuelles
Durch- und Weiterreise nach/aus Estland

Einreisen nach Estland aus EU-Ländern und Drittstaaten sind mit Pass und ggf. EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum möglich. Die estnische Grenzpolizei behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds/Reiseziels zu verlangen.

Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Estland inkl. Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die estnische Grenzschutzpolizei.

Die Grenzübergänge zwischen Estland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.

Ausreisen aus Estland in weitere EU-Länder sind uneingeschränkt über den Land-, Luft- und Seeweg möglich.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands.
  • Informieren Sie sich selbstständig zu den verschiedenen Fahr- (über Lettland, Litauen, Polen), Fähr- (über Finnland, Schweden, Litauen mit bspw. Tallink, Ekerö ab Tallinn, Paldiski) und Flugrouten (Direktflüge nach Deutschland mit airbaltic. Lufthansa, Ryanair ab Tallinn).
  • Seien Sie vorbereitet, weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds oder Reiseziels vorzulegen. Übersetzte Unterlagen auf Englisch sind empfehlenswert.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Estland siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 06.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 06.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Durch- und Weiterreise nach/aus Estland)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Reisen in die Russische Föderation)


Aktuelles
Durch- und Weiterreise nach/aus Estland

Einreisen nach Estland aus EU-Ländern und Drittstaaten sind mit Pass und ggf. EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum möglich. Die estnische Grenzpolizei behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds/Reiseziels zu verlangen.

Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Estland inkl. Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die estnische Grenzschutzpolizei, siehe auch Einreise und Zoll – Reisen in die Russische Föderation.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reise in die Russische Föderation
Die Grenzübergänge zwischen Estland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden, sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage möglich. Die estnische Grenzpolizei behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds/Reiseziels zu verlangen. Übersetzte Unterlagen auf Englisch sind empfehlenswert.

An den drei estnischen Grenzübergängen in die Russische Föderation in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Management Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kommt es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 EUR. Hinzu kommen – bspw. am Grenzübergang in Narva – Gebühren in Höhe von derzeit 1 EUR für ein Motorrad, 3 EUR für einen Pkw und 14 EUR für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
  • Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
  • Informieren Sie sich zeitnah zu den Einreiseerfordernissen für Estland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 30.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 30.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russsischen Föderation nach Estland)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist dann nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkw nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 01.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 01.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russsischen Föderation nach Estland)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland

Ab 1. Februar 2024 können Fahrzeuge den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht mehr überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur noch zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 09.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 09.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russsischen Föderation nach Estland)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland

Mit Wirkung vom 1. Mai 2024 werden die Öffnungszeiten des Grenzübergangs Narva-Ivangorod bis auf Weiteres eingeschränkt. Der Grenzübertritt ist dann nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich.

Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 18.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 18.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Einreise aus Belarus nach Estland

Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Estland ist seit dem 1. Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland
Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich.

Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 05.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 05.08.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland)


Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Estland

Estland führt mit Wirkung vom 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle ein. Die vollständige Kontrolle des Grenzverkehrs wird ausnahmslose Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen umfassen. Es ist mit erhöhten Abfertigungszeiten zu rechnen. Weiterführende Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich.

Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 11.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 11.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausfuhr von Barmitteln; Einreise mit Heimtieren)
- Einreise und Zoll (Heimtiere)


Aktuelles
Ausfuhr von Barmitteln

Die derzeit gültigen EU-Sanktionen umfassen ein Ausfuhrverbot für Barmittel auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten aus den EU-Mitgliedstaaten in die Russische Föderation. Ausnahmen bestehen für den Eigenbedarf (siehe EU-Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022). Dieser ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen und werden durch die Grenzbehörden teils sehr restriktiv ausgelegt. Die Ausfuhr anderer Währungen wie z.B. USD ist nicht sanktioniert. Größere Mengen an Bargeld sollten vor dem Grenzübertritt entsprechend umgetauscht werden. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einer Höhe von 10.000 EUR gilt unabhängig von der Währung.

Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation kurzfristig zu schließen, und raten daher derzeit von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und von Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. der Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Einreise mit Heimtieren
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation in die EU sind seit September 2024 besondere Erfordernisse zu beachten.
  • Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter Einreise und Zoll – Heimtiere.
Einreise und Zoll
Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
  • Bitte informieren Sie sich dazu in den Reise- und Sicherheitshinweisen Russische Föderation sowie in den Reise- und Sicherheitshinweisen Belarus.
Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt) bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.

Detaillierte Informationen bieten das estnische Veterinäramt und das estnische Agrarministerium.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 27.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 27.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzüberquerung zwischen Estland und der Russischen Föderation)


Aktuelles
Grenzüberquerung zwischen Estland und der Russischen Föderation

Estland hat am 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle des Grenzverkehrs eingeführt. Sie umfasst Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen. Es ist mit erhöhten Abfertigungszeiten zu rechnen. Weiterführende Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Ausfuhr von Barmitteln/Öffnungszeiten
Die derzeit gültigen EU-Sanktionen umfassen ein Ausfuhrverbot für Barmittel auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten aus den EU-Mitgliedstaaten in die Russische Föderation. Ausnahmen bestehen für den Eigenbedarf (siehe EU-Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022). Dieser ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen und werden durch die Grenzbehörden teils sehr restriktiv ausgelegt. Die Ausfuhr anderer Währungen wie z.B. USD ist nicht sanktioniert. Größere Mengen an Bargeld sollten vor dem Grenzübertritt entsprechend umgetauscht werden. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einer Höhe von 10.000 EUR gilt unabhängig von der Währung.

Grenzübertritte
Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Vom 30. April bis einschließlich 2. Mai 2025 wird der Grenzübergang durch die estnischen Behörden komplett geschlossen. Grenzübertritte sind in dieser Zeit nicht möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation kurzfristig zu schließen, und raten daher derzeit von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und von Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. der Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 06.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 06.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausfuhr von Barmitteln/Öffnungszeiten)


Aktuelles
Ausfuhr von Barmitteln/Öffnungszeiten

Die derzeit gültigen EU-Sanktionen umfassen ein Ausfuhrverbot für Barmittel auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten aus den EU-Mitgliedstaaten in die Russische Föderation. Ausnahmen bestehen für den Eigenbedarf (siehe EU-Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022). Dieser ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen und werden durch die Grenzbehörden teils sehr restriktiv ausgelegt (niedriger dreistelliger Betrag pro Person). Die Ausfuhr anderer Währungen wie z.B. USD ist nicht sanktioniert. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einer Höhe von 10.000 EUR gilt unabhängig von der Währung.

Estland hat zu Ende April 2025 die Vorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die EU-Sanktionen erneut verschärft.

So wird der Versuch der Ein- oder Ausfuhr sanktionierter Güter sowie von Barmitteln bis 10.000 EUR als Vergehen geahndet und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Sanktionen sowie beim Versuch der Ein- oder Ausfuhr von Barmitteln über 10.000 EUR werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die Bußgelder in beträchtlicher Höhe und eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren zur Folge haben können.

Auch die Ausfuhr von Bargeldbeträgen zur Bezahlung medizinischer Eingriffe in der Russischen Föderation fällt unter die EU-Sanktionen und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 17.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 17.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzüberquerung zwischen Estland und der Russischen Föderation)


Aktuelles
Grenzüberquerung zwischen Estland und der Russischen Föderation

Estland hat am 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle des Grenzverkehrs eingeführt. Sie umfasst Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen. Es ist mit erhöhten Abfertigungszeiten zu rechnen. Weiterführende Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich. Die sog. Saatse-Stiefel-Straße, die von Estland aus kurz über russisches Territorium führt, ist geschlossen.

Grenzübertritte
Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zu Fuß und nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Für sämtliche Fahrzeuge ist der Grenzübergang gesperrt.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation kurzfristig zu schließen, und raten daher derzeit von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich. Auch die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws ist seit Juli 2024 aufgrund Ziffer 15 (Art. 1ra) der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und von Belarus.
  • Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. der Grenzschutzpolizei.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 19.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 19.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzübertritte/Öffnungszeiten)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Grenzübertritte/Öffnungszeiten

Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zu Fuß und nur zwischen 7 und 23 Uhr möglich. Der Grenzübergang ist für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa können mit Fahrzeugen genutzt werden, sind jedoch ab 24. Februar 2026 für drei Monate nur von 7 bis 19 Uhr geöffnet. Weitere Informationen bietet die Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation jederzeit kurzfristig zu schließen, und raten daher von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Fall einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich. Auch die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws ist seit Juli 2024 aufgrund Ziffer 15 (Art. 1ra) der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in den Städten sehr gut ausgebaut.
In Tallin steht ein guter öffentlicher Nahverkehr mit E-Tickets zur Verfügung, Weitere Informationen erteilt Tallinn Tourism. Taxis sind zudem weit verbreitet und relativ preiswert.

In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben.
Es gilt eine faktische „0,0-Promille-Grenze“; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig.

Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 1. Oktober bis 31. März gestattet.

Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vor der Fahrt online beim estnischen Amt für Straßenverwaltung Mautgebühren zu entrichten.

Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften Reflektoren wie Katzenaugen bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind.

Bei Polizeikontrollen muss neben der gültigen Fahrerlaubnis auch der Versicherungsschutz durch eine „Grüne Deckungskarte“, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachgewiesen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorgelegt werden, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.

Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren ist es nicht gestattet, ein Fahrzeug zu lenken.

Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch, z. B. 400 EUR für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts. Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände, wie z.B. erheblich überhöhte Geschwindigkeit oder Blutalkoholgehalt.

Rechtliche Besonderheiten
Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen bis zu 2.400 EUR Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Haftstrafe bis zu einem Jahr.

In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau (auch von Cannabis und Schlafmohn), Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf usw.) verboten und wird mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 EUR oder mit Haftstrafe geahndet.

Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35211
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Estland 04.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Estland
Stand 04.06.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzübertritte/Öffnungszeiten; Luftraumverletzung durch Drohnen)


Aktuelles
Grenzübertritte/Öffnungszeiten

Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zu Fuß und nur zu bestimmten Zeiten möglich. Der Grenzübergang ist für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.

Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa können mit Fahrzeugen genutzt werden, sind jedoch nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Weitere Informationen bietet die Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation jederzeit kurzfristig zu schließen, und raten daher von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Fall einer Schließung nicht mehr möglich.

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich. Auch die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws ist seit Juli 2024 aufgrund Ziffer 15 (Art. 1ra) der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt.

Luftraumverletzungen durch Drohnen
In jüngster Vergangenheit kam es mehrfach zu Warnmeldungen der estnischen Behörden wegen Einflügen von wahrscheinlich durch elektronische Störmaßnahmen abgelenkten Drohnen in den estnischen Luftraum, insbes. im Osten und Südosten des Landes. Weitere Vorfälle können nicht ausgeschlossen werden. Dies kann auch zu vorübergehenden Sperrungen von Flughäfen und Umleitung oder Verzögerung von Flügen führen.
  • Beachten Sie entsprechende Warnmeldungen der zuständigen Behörden und folgen Sie deren Anweisungen.
  • Nutzen Sie die offiziellen Warnapps der estnischen Behörden (Ole Valmis!-App bzw. eesti.ee-App), um zeitnahe aktuelle Informationen auf Englisch zu erhalten.
  • Suchen Sie im Fall einer konkreten Warnung soweit möglich ausgewiesene Schutzräume (mit Zivilschutzzeichen Orange mit blauem Dreieck markiert) bzw. fensterlose Innenräume auf und vermeiden Sie Freiflächen, Balkone, Terrassen und Fensterflächen. Halten Sie sich von Absturzstellen und Trümmerteilen fern.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten