Reise-/Sicherheitshinweis Polen 05.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 23.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 23.04.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte)
- Gesundheit (Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene)


Aktuelles
Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte

Seit dem 17. April 2025 gilt in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Einrichtungen und Objekte wie zum Beispiel Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen.

Gesundheit
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten. In Polen wurde Poliomyelitis (cVDPV2) im Abwasser nachgewiesen.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis gemäß Impfkalender der STIKO sicher.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzkontrollen)


Aktuelles
Grenzkontrollen
Polen führt ab Montag, den 7. Juli 2025, Grenzkontrollen an der polnisch-deutschen und polnisch-litauischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Auch an der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Polen mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 10.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 10.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzschließung zu Belarus)


Aktuelles
Grenzschließung zu Belarus
Polen schließt aufgrund des in Belarus stattfindenden „Sapad“-Manövers der russischen und belarussischen Streitkräfte in der Nacht von Donnerstag, 11. September 2025 auf Freitag, 12. September 2025 um 0 Uhr seine Grenzen zu Belarus.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 25.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 25.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzschließung zu Belarus aufgehoben)


Aktuelles
Grenzschließung zu Belarus aufgehoben
Polen hat die Schließung seiner Grenzen zu Belarus am 25. September 2025 aufgehoben.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 18.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 18.11.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Situation an der Grenze zu Belarus)


Reiseinfos
Situation an der Grenze zu Belarus

Aufgrund der Schließung zahlreicher Grenzübergänge sowohl auf polnischer als auch auf belarussischer Seite kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise sowie verlängerten Wartezeiten kommen.

Für den Personenverkehr sind derzeit die Grenzübergänge Terespol, Bobrowniki und Kużnica (außer Reisebusse) geöffnet. Für den Warenverkehr sind die Grenzübergänge Kukuryki (alle Fahrzeuge) und Bobrowniki (für Lkw aus der EU, des EWR, der EFTA und der Schweiz) geöffnet.

Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen zu rechnen.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

Seit 2024 gelten für die Einfuhr in Belarus zugelassener Pkw nach Polen strikte Regeln. Diese beinhalten u.a. die Anwesenheit der natürlichen Person, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, und die Nichtverwendung des Fahrzeugs für kommerzielle oder andere Zwecke, die gegen bestehende Sanktionen verstoßen.

Weitere Informationen bietet die polnische Regierung.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 05.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 05.06.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse, Bahnen und Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte empfehlenswert. Ist der Fahrer nicht selbst Halter des Fahrzeugs, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden - auch dann, wenn der Halter im Fahrzeug mitfährt. Ein Muster ist über die polnische Botschaft in Berlin erhältlich.

Für die meisten Autobahnen in Polen werden keine Mautgebühren für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fällig.

Folgende Strecken sind weiterhin mautpflichtig:
  • A2 Konin - Swiecko: 255 km (bis auf die Umfahrung Posen)
  • A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km
Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss grundsätzlich ein Mindestabstand („halber Tacho“ z.B. 120 km/h = 60 Meter) zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

Innerorts gilt grundsätzlich ganztägig ein einheitliches Tempolimit von max. 50 km/h.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Neben einem Warndreieck sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden; für in Polen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen eines Feuerlöschers verpflichtend.

Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. neben Fahrverbot und Fahrzeugsicherstellung bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung. Auch die Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstätern etc.) sind möglich.

Fußgänger und Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste bzw. reflektierende Leuchtstreifen auf der Kleidung tragen.

Die Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten ist Fußgängern verboten, wenn sie durch den Gebrauch die Lage auf der Straße, auf den Gleisen oder am Fußgängerüberweg nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit wahrnehmen können.

Fußgänger haben an einem Fußgängerübergang Vorrang vor dem Fahrzeug. Fahrzeugführer müssen bereits beim Heranfahren an einen Übergang die Geschwindigkeit reduzieren.

An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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