Teilreisewarnung Nigeria 02.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Nigeria 13.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 13.08.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19: Gesundheitserklärung Mpox erforderlich)
- Gesundheit (Mpox)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt des Bundesstaates Borno Maiduguri auf dem Luftweg wird abgeraten.

Vor Reisen auf dem Landweg
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa
wird gewarnt.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die vorgenannten Bundesstaaten auf dem Luftweg wird abgeraten.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Terrorismus
In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.

In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht ein allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.

2022 gab es zum wiederholten Male einen Sprengstoffanschlag auf die Zugstrecke von Abuja nach Kaduna, bei dem mehrere Insassen eines Zuges ums Leben kamen oder entführt wurden. Die Zugverbindung wurde nach achtmonatiger Sperre im Dezember 2022 wieder aufgenommen.

Von der Nutzung der Zugverbindung wird abgeraten.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.
  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigerias, wie z. B. dem Nigerian Immigration Service und dem nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Mpox-Ausbruch
Aufgrund eines Ausbruchs von Mpox-Viren in Zentralafrika (Affenpocken) verlangen die nigerianischen Gesundheitsbehörden seit dem 11. August 2024 die Vorlage einer Gesundheitsbestätigung (Health Declaration Form) bei der Einreise nach Nigeria, die auch online ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Die Erklärung sollte online nach Möglichkeit vor dem Abflug ausgefüllt und abgeschickt werden, um eine zügige Einreise nach Nigeria zu ermöglichen.

Gesundheit
Aktuelles

Siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19.

Mpox
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.

In Nigeria wurden bisher nur Mpox-Fälle der Klade II gemeldet. Es ist jedoch bei Einreise ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie z.B. dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.

Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Auswärtiges Amt


Siehe auch

BPfeilB Nigeria | Proteste und Unruhen

BPfeilB Affenpocken | Mpox - Mehr als ein regionales Phänomen?

BPfeilB Mpox | Mögliche Einreisekontrollen bzw. Einreisebeschränkungen

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Teilreisewarnung Nigeria 07.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 07.05.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise beantragt werden muss.

Seit dem 1. Mai 2025 gilt ausschließlich das elektronische Visumverfahren über die folgende Webseite.

Visa werden innerhalb von ca. 48 Stunden erteilt und gemeinsam mit einem QR-Code per E-Mail an die antragstellende Person übermittelt. Das Visum und der QR-Code müssen während der gesamten Reise mitgeführt werden.

Ein- und Ausreiseformalitäten (Landing und Exit Cards)
Seit dem 1. Mai 2025 müssen alle ausländischen Reisenden zusätzlich zum erforderlichen Visum vor der Ein- oder Ausreise „Landing und Exit Cards“ online beantragen. Die Nachweise über die geplante Ein- oder Ausreise sind während der gesamten Reise- und Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Nigeria mitzuführen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Nigeria 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Bundesstaat Borno, mit Ausnahme der Hauptstadt Maiduguri, wird gewarnt.

Von nicht notwendigen Reisen in die Hauptstadt des Bundesstaates Borno Maiduguri wird abgeraten.

Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den südlichen Teil des Bundesstaat Rivers.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • westliches Taraba (Bali und Gembu) und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria: Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.

Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.

Innenpolitische Lage

In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.

Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, Taraba, Nassarawa, Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.

In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es gelegentlich zu bewaffneten Angriffen auf staatliche Sicherheitskräfte. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen. Im Bundesstaat Rivers hat die nigerianische Regierung am 20. März 2025 wegen politischer Auseinandersetzungen im Bundesstaat für die Dauer von sechs Monaten den Ausnahmezustand verhängt. Es kann zu Demonstrationen, Anschlägen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Mit einer hohen Militär- und Polizeipräsenz ist zu rechnen.

Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. 2020 forderten diese zuletzt in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Diesel, Strom- und Wasser - ist im gesamten Land häufig unzureichend.

Die Versorgung mit Kraftstoffen ist gelegentlich eingeschränkt. Benzin und Diesel sind bisweilen von mangelhafter Qualität.

Nigeria verfügt über ein recht weitreichendes Inlandsflugnetz, bei dem der Sicherheitsstandard jedoch nicht immer europäischen Maßstäben entspricht. Es kommt häufig zu teils erheblichen Verspätungen und Flugausfällen.

Insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besteht eine erhöhte Unfall- und Überfallgefahr, auch aufgrund der teils katastrophalen Straßenverhältnisse.

Der Grenzübergang zu Benin in Sèmè-Kpodji ist offiziell wiedereröffnet, der Grenzübertritt unterliegt dennoch starken Behinderungen.
  • Vermeiden Sie Busreisen und Fahrten mit dem Kfz im gesamten Land, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie unvermeidbare Autofahrten über Land nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten Personen, vorzugsweise im Konvoi und mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) und behandeln Sie Reiseziele und –zeiten vertraulich.
  • Verzichten Sie gänzlich auf Fahrten bei Dunkelheit.
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Teilreisewarnung Nigeria 16.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 16.07.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Bundesstaat Borno, mit Ausnahme der Hauptstadt Maiduguri, wird gewarnt.

Von nicht notwendigen Reisen in die Hauptstadt Maiduguri des Bundesstaates Borno wird abgeraten.

Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den südlichen Teil des Bundesstaat Rivers (außer auf dem Luftweg nach Port Harcourt).
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • westliches Taraba (Bali und Gembu) und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.
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Teilreisewarnung Nigeria 17.12.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 17.12.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung: Aufnahme Kogi in „Middle Belt“)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Bundesstaat Borno, mit Ausnahme der Hauptstadt Maiduguri, wird gewarnt.

Von nicht notwendigen Reisen in die Hauptstadt Maiduguri des Bundesstaates Borno wird abgeraten.

Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den südlichen Teil des Bundesstaat Rivers (außer auf dem Luftweg nach Port Harcourt).
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • westliches Taraba (Bali und Gembu) und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Kogi, Benue, Niger und Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.
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Teilreisewarnung Nigeria 13.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 13.01.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Bundesstaat Borno, mit Ausnahme der Hauptstadt Maiduguri, wird gewarnt.

Von nicht notwendigen Reisen in die Hauptstadt Maiduguri des Bundesstaates Borno wird abgeraten.

Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe,
  • in den westlichen Teil von Niger State, insbesondere westlich vom Kainji Lake bis zur Grenze Nigeria-Benin
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den südlichen Teil des Bundesstaat Rivers (außer auf dem Luftweg nach Port Harcourt).
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • westliches Taraba (Bali und Gembu) und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Kogi, Benue, den östlichen Teil von Niger und Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.
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Teilreisewarnung Nigeria 19.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
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Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Borno, Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe,
  • in den westlichen Teil des Bundesstaats Niger, insbesondere westlich vom Kainji Lake bis zur Grenze zu Benin,
  • in die Grenzregion im Westen des Bundesstaats Kebbi zu Niger,
  • in den westlichen Teil des Bundesstaats Kwara, insbesondere in die Grenzregion zu Benin,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses),
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den Bundesstaat Rivers (außer auf dem Luftweg nach Port Harcourt).
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • Bundesstaat Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Kogi, Benue, den östlichen Teil von Niger und die Gebiete der Bundesstaaten Kebbi und Kwara, die nicht der Teilreisewarnung unterliegen,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.

Terrorismus
Im Norden Nigerias werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. Im Dezember 2025 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Am 16./17. März 2026 gab es in der Nähe des Universitätskrankenhauses und auf zwei zentralen Märkten (Post Office und Monday Market) in Maiduguri mehrere Selbstmordanschläge und Sprengstoffexplosionen mit zahlreichen Toten und Verletzen.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, die teilweise Banditen, teilweise aber auch terroristischen Gruppen (Boko Haram, ISWAP, JNIM) zuzuschreiben sind.

In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht ein allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist im ganzen Land hoch. In den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.
  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Nigeria 02.04.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
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Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird gewarnt:
  • Borno, Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi, Gombe, Kebbi, Kwara und Plateau,
  • in den westlichen Teil des Bundesstaats Niger, insbesondere westlich vom Kainji Lake bis zur Grenze zu Benin,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses),
  • in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie
  • in den Bundesstaat Rivers (außer auf dem Luftweg nach Port Harcourt).
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten:
  • Bundesstaat Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Kogi und Benue sowie den östlichen Teil des Bundesstaats Niger,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Generell wird von Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe Terrorismus.
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Teilreisewarnung Nigeria 02.06.2026

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Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)


Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.

Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Personen ab neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig, siehe Gesundheit – Impfschutz.

Die nigerianische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) hat aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in Teilen der Demokratischen Republik Kongo und Ugandas neue Gesundheitsmaßnahmen für den internationalen Reiseverkehr beschlossen. Mit sofortiger Wirkung müssen alle Passagiere internationaler Flüge nach Nigeria eine Gesundheitserklärung abgeben.

Reisende werden aufgefordert, das Formular bereits vor der Einreise online auszufüllen, ansonsten muss die Erklärung nach Ankunft in Nigeria in Papierform ausgefüllt und bei den zuständigen Gesundheitsbehörden einreicht werden.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO erhöht Warnstufe

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