Reisewarnung Afghanistan 21.04.2026 | Ausreiseaufruf

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 09.08.2022 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 09.08.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles, Poliomyelitis)


Gesundheit
Aktuelles

COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 , auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Masern sind in Afghanistan endemisch. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
  • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
  • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.
  • Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 10.01.2023 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 10.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist aktuell schwierig. Der internationale Flughafen (HKIA) Kabul ist zwar grundsätzlich geöffnet, verfügt jedoch nur über ein sehr eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereigneten sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.

Trotz Beendigung der landesweiten Kampfhandlungen bleibt die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht ein hohes Anschlagsrisiko.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei“ agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 03.01.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 03.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist schlecht. Seit Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 ist die Deutsche Botschaft Kabul geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist daher nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist schwierig. Der internationale Flughafen Kabul ist zwar geöffnet, verfügt jedoch nur über ein eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Zudem entsprechen Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des internationalen Flughafens Kabul nicht internationalen Standards. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereignen sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.

Mit der Machtübernahme stellten die Taliban die Kampfhandlungen weitestgehend ein. Die Sicherheitslage bleibt dennoch landesweit insgesamt schlecht. In Kabul und in anderen Landesteilen gibt es immer wieder schwere terroristische Anschläge. Diese richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige. Zudem besteht die Gefahr, Opfer von Entführungen oder willkürlichen Inhaftierungen zu werden.

Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Afghanistan aufhalten,
  • folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen durch Machtübernahme der Taliban weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage insgesamt schlecht.

Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Viele, zumindest in den Großstädten bis zur Machtübernahme der Taliban vorhandene bürgerliche Freiheiten, wurden stark eingeschränkt Insbesondere wurden zahlreiche Restriktionen gegen Frauen und Mädchen erlassen (siehe Absatz Reiseinfos „Rechtliche Besonderheiten“).
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.

Die Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards.

Afghanistan war viele Jahre Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.
  • Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
  • Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.
Rechtliche Besonderheiten
Die Taliban haben verfügt, dass Frauen und Mädchen durch ein männliches Familienmitglied begleitet werden müssen und zudem außerhalb des Hauses ihr Haar und Gesicht bedecken müssen. Enger Kontakt zwischen Männern und Frauen ist illegal. Nach der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar.

Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.

Alkohol-/Drogenverkauf und Alkohol/Drogenkonsum sind untersagt und stehen unter Strafe.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografieverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Einreise und Zoll
Zu Einreise- und Zollbestimmungen können keine rechtsverbindlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 bestehende Regeln, die nach Kenntnis des Auswärtigen Amts weiter angewandt werden. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Reisedokumente
Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Nein
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.

Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem regulären Linienflug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.

Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.

Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500 m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500 m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 10.07.2025 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 10.07.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kurzinfo; Terrorismus)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten; Doppelstaater)


Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen, eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.

Kurzinfo

Seit August 2021 haben die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen.

Westliche Ausländer sind als Ziel dschihadistischer Gruppen, die in Afghanistan weiterhin aktiv sind (z.B. ISPK), besonders gefährdet. Die Gewaltkriminalität hat zugenommen, es besteht die Gefahr einer Entführung oder willkürlicher Inhaftierung.

Deutsche Staatsangehörige afghanischer Herkunft oder mit zusätzlicher afghanischer Staatsangehörigkeit (sog. Doppelstaater) unterliegen besonders hohen Risiken, weil sie von den lokalen Behörden ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt werden. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, sowie für Kinder afghanisch-stämmiger Eltern, auch wenn diese in Deutschland geboren wurden. Im Fall rechtlicher Streitigkeiten (z. B. im Familienrecht) drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung. Familienrechtliche Fälle werden auf Grundlage der Scharia – ggf. neu - entschieden. In diesen Fällen können deutsche Behörden keine Hilfe leisten, wenn sich die Betroffenen in Afghanistan aufhalten.

Das Gesundheitsrisiko in Afghanistan ist aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung (insbesondere bei Unfällen) und hoher Inzidenz von Infektionskrankheiten sehr hoch.

Terrorismus
In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Landesteilen von Afghanistan zum Alltag und richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Afghanistan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der De-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.

Die Rechte von Frauen sind in Afghanistan stark eingeschränkt; es bestehen zahlreiche Verhaltensvorschriften. Die Taliban haben u.a. verfügt, dass Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit durch ein männliches Familienmitglied (sog. „Mahram“) begleitet werden und zudem außerhalb des Hauses ihr Haar und Gesicht bedecken müssen. Enger Kontakt zwischen Männern und Frauen ist illegal.

Die De-facto-Regierung erkennt deutsche Gerichtsurteile unter Umständen nicht an. Rechtliche Streitigkeiten, vor allem im Bereich des Familienrechts, können in Afghanistan auf Basis der Scharia neu entschieden werden. Während des Gerichtsverfahrens drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung.

Nach der Machtübernahme der Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der De-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar.

Jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe ist strafbar. Personen, die dieser Handlungen beschuldigt werden, sind regelmäßig Opfer öffentlicher Körperstrafen und Inhaftierungen. Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet, von der De-facto-Regierung verboten und unter Strafe gestellt. Es liegen Berichte über physische und sexuelle Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität von Personen in Haft vor.

Alkohol-/Drogenverkauf und Alkohol-/Drogenkonsum sind untersagt und stehen unter Strafe.

Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeuge, Polizisten und Sicherheitskräfte ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Afghanistanaufenthalts für Doppelstaater hin.
Die afghanische Staatsangehörigkeit kann aus Sicht der afghanischen De-facto-Behörden – auch nach erfolgter Einbürgerung in Deutschland – nicht abgelegt werden. Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen, eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.


Afghanische Behörden werten bereits die Abstammung von afghanischen Staatsangehörigen als Bestätigung der afghanischen Staatsangehörigkeit, die auch nach Einbürgerung in Deutschland bestehen bleibt. Kinder afghanischer Eltern erwerben die afghanische Staatsangehörigkeit durch Geburt. Dabei ist im Zweifel unerheblich, ob eine Person jemals afghanische Dokumente besessen hat.

Für afghanische Behörden ist die afghanische Staatsangehörigkeit stets vorrangig – Doppelstaater werden somit ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt.

Doppelstaater mit auch afghanischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. Reisedokumente eingezogen werden. Gleiches gilt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland und für Kinder afghanischer Eltern. Auch Familienangehörige Inhaftierter werden regelmäßig unter Druck gesetzt.

Nach von den Taliban angewendetem Recht hat der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder inne und kann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen. Ehe- und Sorgerechtsentscheidungen deutscher Gerichte werden in Afghanistan ggf. nicht anerkannt bzw. neu entschieden. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sehr hoch.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 01.10.2025 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 01.10.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kurzinfo)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen, eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.

Kurzinfo

Seit August 2021 haben die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen.

Westliche Ausländer sind als Ziel dschihadistischer Gruppen, die in Afghanistan weiterhin aktiv sind (z.B. ISPK), besonders gefährdet. Die Gewaltkriminalität hat zugenommen, es besteht die Gefahr einer Entführung oder willkürlicher Inhaftierung.

Deutsche Staatsangehörige afghanischer Herkunft oder mit zusätzlicher afghanischer Staatsangehörigkeit (sog. Doppelstaater) unterliegen besonders hohen Risiken, weil sie von den lokalen Behörden ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt werden. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, sowie für Kinder afghanisch-stämmiger Eltern, auch wenn diese in Deutschland geboren wurden. Im Fall rechtlicher Streitigkeiten (z. B. im Familienrecht) drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung. Familienrechtliche Fälle werden auf Grundlage der Scharia – ggf. neu - entschieden. In diesen Fällen können deutsche Behörden keine Hilfe leisten, wenn sich die Betroffenen in Afghanistan aufhalten.

Das Gesundheitsrisiko in Afghanistan ist aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung (insbesondere bei Unfällen) und hoher Inzidenz von Infektionskrankheiten sehr hoch.

Seit dem 29. September 2025 sind Internet- und Mobilfunkdienste landesweit eingestellt. Am internationalen Flughafen Kabul finden bis auf weiteres keine Abflüge und Ankünfte statt.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht. Seit dem 29. September 2025 sind Internet- und Mobilfunkdienste landesweit eingestellt.

Am internationale Flughafen Kabul finden bis auf weiteres keine Abflüge und Ankünfte statt; der Flughafen wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards. Generell ist eine kurzfristige Einstellung des Flugbetriebs jederzeit möglich und kann eine geplante Ausreise verhindern. Aufgrund einer hohen Gefährdung durch Landminen können Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, lebensgefährlich sein.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach und in Afghanistan reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Afghanistan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
  • Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.

Bei Ein- und Ausreisen können Kontrollen vor allem von Smartphones, Laptops und der darauf befindlichen Inhalte und sozialen Medien erfolgen.
Auswärtiges Amt


Siehe auch

BPfeilB Afghanistan- Internet und Telefon abgeschaltet

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 08.10.2025 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 08.10.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kurzinfo)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Sicherheit - Reisewarnung
Kurzinfo

Seit August 2021 haben die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen.

Westliche Ausländer sind als Ziel dschihadistischer Gruppen, die in Afghanistan weiterhin aktiv sind (z.B. ISPK), besonders gefährdet. Die Gewaltkriminalität hat zugenommen, es besteht die Gefahr einer Entführung oder willkürlicher Inhaftierung.

Deutsche Staatsangehörige afghanischer Herkunft oder mit zusätzlicher afghanischer Staatsangehörigkeit (sog. Doppelstaater) unterliegen besonders hohen Risiken, weil sie von den lokalen Behörden ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt werden. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, sowie für Kinder afghanisch-stämmiger Eltern, auch wenn diese in Deutschland geboren wurden. Im Fall rechtlicher Streitigkeiten (z. B. im Familienrecht) drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung. Familienrechtliche Fälle werden auf Grundlage der Scharia – ggf. neu - entschieden. In diesen Fällen können deutsche Behörden keine Hilfe leisten, wenn sich die Betroffenen in Afghanistan aufhalten.

Das Gesundheitsrisiko in Afghanistan ist aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung (insbesondere bei Unfällen) und hoher Inzidenz von Infektionskrankheiten sehr hoch.

Einschränkungen von Internet- und Mobilfunkdiensten (wie zuletzt im September 2025) sind in einzelnen Provinzen oder landesweit jederzeit möglich. Auch der Flugverkehr am internationalen Flughafen Kabul kann davon betroffen sein.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.

Der internationale Flughafen Kabul ist geöffnet, verfügt jedoch nur über ein eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Eine kurzfristige Einstellung des Flugbetriebs ist jederzeit möglich und kann eine geplante Ausreise verhindern. Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards. Aufgrund einer hohen Gefährdung durch Landminen können Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, lebensgefährlich sein.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach und in Afghanistan reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Afghanistan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
  • Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.
Auswärtiges Amt


Siehe auch

BPfeilB Afghanistan- Internet und Telefon abgeschaltet

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 27.02.2026 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 27.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Nach erneuten militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Pakistan kam es in der Nacht zum 27. Februar 2026 auch zu pakistanischen Angriffen auf Ziele in den Stadtgebieten von Kabul und Kandahar.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Eskalation am Hindukusch

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 02.03.2026 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 02.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

Seit der Nacht zum 27. Februar 2026 kommt es zu sich intensivierenden militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Pakistan sowie zu pakistanischen Angriffen auf Ziele in den Stadtgebieten von Kabul und Kandahar.

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Eskalation am Hindukusch

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 11.03.2026 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 11.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

Seit der Nacht zum 27. Februar 2026 kommt es zu sich intensivierenden militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Pakistan sowie zu pakistanischen Angriffen auf Ziele in den Stadtgebieten von Kabul und Kandahar.

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Aus dem Blick

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 17.03.2026 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 17.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

Seit dem 27. Februar 2026 kommt es zu sich intensivierenden militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Pakistan sowie zu pakistanischen Angriffen auf Ziele in den Stadtgebieten von Kabul und Kandahar. Am Abend des 16. März 2026 erfolgten mehrere Luftangriffe auf verschiedene Ziele in Kabul, bei denen nach aktuellem Kenntnisstand auch Zivilisten getötet und verletzt wurden. Auch Drohnen, Geschosse oder herabfallende Trümmerteile, die unbeabsichtigte Ziele treffen, können eine Gefahr darstellen.

Es kann aufgrund der Luftangriffe zu Einschränkungen des Flugverkehrs am internationalen Flughafen Kabul kommen

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Eskalation am Hindukusch

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35205
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Afghanistan 21.04.2026 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 21.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

Zwischen dem 27. Februar und 18. März 2026 kam es zu militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Pakistan sowie zu pakistanischen Angriffen auf Ziele in den Stadtgebieten von Kabul und Kandahar. Am Abend des 16. März 2026 erfolgten mehrere Luftangriffe auf verschiedene Ziele in Kabul, bei denen nach aktuellem Kenntnisstand auch Zivilisten getötet und verletzt wurden. Derzeit beschränken sich die anhaltenden Auseinandersetzungen auf das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet.

Erneute Luftangriffe können nicht ausgeschlossen werden und zu Einschränkungen des Flugverkehrs am internationalen Flughafen Kabul führen.

Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Afghanistan war nicht Ziel der Angriffe.

Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.

Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.

Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Eskalation am Hindukusch

Gruß
Birgitt
Antworten