Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 20.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 20.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Einreise und Zoll (Obligatorische Krankenversicherung bei Einreise)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.

Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.

Weitere, zu beachtende Einreisebestimmungen (obligatorische Krankenversicherung), siehe Einreise und Zoll.

Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.

Ausreise und Transit
Der internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen informieren die Fluggesellschaften.

Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Bei einem positiven COVID-19-Test nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.

Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium, Hotline: 16000.

Empfehlungen
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
    Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Einreise und Zoll
Obligatorische Krankenversicherung

Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Informationen bietet Visit Qatar.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 07.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 07.12.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.

Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Katars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 .

Obligatorische Krankenversicherung
Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Informationen bietet Visit Qatar.

Visum
Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung

Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.

Internationale Hayya-Card-Inhaber können sich bis zum 24. Januar 2024 mit ihrer Hayya-Card in Katar aufhalten, wobei Einreisen bis zum 10. Januar 2024 erfolgen müssen. Informationen zur Einreise und den vorzulegenden Begleitunterlagen finden Sie auf dem Hayya-Portal.

Visum-Waiver bei Einreise
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Visum bei Einreise („on arrival“) für Katar und Oman
Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“ – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

Visum vor Einreise
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
  • Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Längerfristiger Aufenthalt
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.

Ausreisesperre („Travel Ban“)
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
  • Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 24.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 24.04.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Neue Struktur)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.
Einreise und Zoll
Visum

Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung

Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.

Visum-Waiver bei Einreise
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Visum bei Einreise („on arrival“) für Katar und Oman
Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“ – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

Visum vor Einreise
Inhaber vorläufiger Reisepässe müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
  • Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Längerfristiger Aufenthalt
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit einer Endbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.

Ausreisesperre („Travel Ban“)
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (englisch „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
  • Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.
Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich.
  • Reiseimpfungen:
    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) können auch bei Reisenden auftreten.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Katar besteht ein geringes Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit Tollwut verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
  • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 04.06.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 04.06.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
  • Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehmen. In Katar überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTIQ-Personen gezielt über Fake-Accounts/Dating-Apps ins Visier. Im Falle von Kontrollen muss mit dem Auslesen des Mobilgerätes und der Verwendung so gewonnener Erkenntnisse zur sexuellen Orientierung gerechnet werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 13.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 13.06.2025

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles
- Sicherheit


Eilmeldung
In der Nacht zum 13. Juni 2025 hat Israel Luftschläge gegen Ziele in Iran durchgeführt, es folgten Drohnenangriffe aus Iran auf Israel. Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen; mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.


Nach den Militärschlägen Israels am 13. Juni 2025 gegen iranische Nuklearanlagen und die iranische Militärführung hat Iran mit Gegenschlägen reagiert.

Durch diese Eskalation verschärft sich die Sicherheitslage in der gesamten Region. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Katar jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 19.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.


Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Katar jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 24.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 24.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.


Nach dem Eingreifen der USA in die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran muss mit einer regionalen Ausweitung des Konflikts und einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage gerechnet werden. Dadurch steigt auch die Gefahr, dass es in Katar zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommt.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.


Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Katar sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Katar sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 09.09.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 09.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 9. September 2025 kam es infolge eines Angriffs der israelischen Luftwaffe auf das politische Büro der Hamas zu Explosionen im Wohnviertel Westbay Lagoon/Legtaifiya im Stadtgebiet von Doha. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch weitere sicherheitsrelevante Vorfälle in Katar sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Meiden Sie betroffene Bereiche und deren Umgebung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 14.09.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 14.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Nach dem israelischen Luftangriff vom 9. September 2025, bei dem es zu mehreren Explosionen im Stadtgebiet von Doha kam, hat Katar fast 60 arabische und islamische Staaten der Arabischen Liga und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit zu einem Sondergipfel in Doha eingeladen. Dieser findet am Sonntag, den 14. September 2025, sowie am Montag, den 15. September 2025, statt.

Das katarische Transportministerium hat vor diesem Hintergrund allen Bootsverkehr zwischen dem Hamad International Airport und Lusail City von 13. bis 15. September 2025 untersagt. Es muss jedoch auch davon ausgegangen werden, dass es mindestens im Bereich West Bay und auf dem Weg vom/zum Flughafen zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch weitere sicherheitsrelevante Vorfälle in Katar mit ein.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Meiden Sie betroffene Bereiche und deren Umgebung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 14.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 14.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in Katar zu sicherheitsrelevanten Entwicklungen kommt. Dies schließt auch Einschränkungen des Flugverkehrs, inklusive der Stornierung von Flügen sowie der Sperrung von Lufträumen, mit ein.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und des Zivilschutzes, insbesondere mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu:

BPfeilB Naher und Mittlerer Osten | Flugbetrieb wird eingeschränkt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 26.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 26.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist angespannt. Bei einer Eskalation könnte es auch in Katar zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen. Zudem muss jederzeit mit Einschränkungen des Flugverkehrs gerechnet werden: Flüge könnten storniert werden und auch längerfristige Sperrungen des Luftraums sind möglich.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und des Zivilschutzes, insbesondere mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei plötzlichen, unvorhergesehenen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Katar / Qatar 28.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 28.02.2026

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Reisewarnung)


Eilmeldung
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.


Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. Es folgten Luftangriffe aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren Angriffen muss gerechnet werden.
Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt. Es kann jederzeit zur Sperrung weiterer Lufträume in der Region kommen. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND). Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.
  • Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Katar wird gewarnt.

Sicherheitslage

Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. Es folgten Luftangriffe aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren Angriffen muss gerechnet werden.
Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt; auch längerfristige Sperrungen sind möglich. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Weitere Lufträume in der Region können jederzeit ebenfalls gesperrt werden.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und des Zivilschutzes, insbesondere mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei plötzlichen, unvorhergesehenen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Katar wird gewarnt.


Siehe Aktuelles.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Katar / Qatar 02.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 02.03.2026

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Eilmeldung
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.


Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND). Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.
  • Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Aktuelles
Vor Reisen nach Katar wird gewarnt.

Sicherheitslage

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und des Zivilschutzes, insbesondere mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei plötzlichen, unvorhergesehenen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
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