Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 13.02.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage; Landminen und alte Munition
Aktuelles
Vor Reisen in den Süden von Libanon (alle Gebiete südlich der Küstenortschaft Jiyeh, einschließlich der Stadt Saida), in die Bekaa-Ebene (einschließlich Baalbek-Hermel), das Grenzgebiet zu Syrien, alle palästinensischen Flüchtlingslager sowie die südlichen Vororte von Beirut (siehe Sicherheit) wird gewarnt.
Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.
Sicherheitslage
Am 27. November 2024 haben Israel und Libanon eine Vereinbarung über eine Waffenruhe geschlossen. Dazu wurde ein Mechanismus zur Kontrolle und Durchsetzung des Abkommens eingerichtet. Die Vereinbarung gilt nach einer Verlängerung im Januar 2025 bis zum 18. Februar 2025. Auch während der aktuellen Waffenruhe kommt es noch zu bewaffneten militärischen Aktionen; dementsprechend ist die Sicherheitslage insbesondere in Südlibanon weiterhin angespannt. Eine erneute Eskalation kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Ziviler Flugverkehr wird – mit gewissen Einschränkungen – durchgeführt.
Im Fall einer erneuten Eskalation wäre eine weitergehende Einschränkung des Flugverkehrs bis hin zur vollständigen Schließung des Flughafens nicht ausgeschlossen. Die Ausreise aus Libanon auf dem Luftweg wäre dann für unbestimmbare Zeit nicht mehr möglich.
Im Zusammenhang mit den Spannungen in der Region muss zudem mit Demonstrationen und Protestkundgebungen gerechnet werden. Im Umfeld solcher Aktionen kann es zu Ausschreitungen kommen.Sicherheit - Teilreisewarnung
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Sollten Sie eine Ein- oder Ausreise auf dem Landweg erwägen, beachten Sie die bestehende Reisewarnung für Syrien. Nach dem Sturz der Regierung von Präsident Bashar al-Assad am 8. Dezember 2024 bleibt die Sicherheitslage volatil. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen oder können kurzzeitig geschlossen werden. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige in Syrien ist der Deutschen Botschaft Beirut nicht möglich.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Libanon inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls. Ermuntern Sie auch andere, Ihnen in Libanon bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
- Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schüsse hören, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der libanesischen Sicherheitskräfte sowie Fotografierverbote. Die Umsetzung der Waffenruhe führt zu einer erhöhten Militärpräsenz und Check-Points. Halten Sie Abstand zu Militärkolonnen.
- Bewegen Sie sich nicht abseits für den Personen- und Fahrzeugverkehr zugelassener Straßen. In den von den Luftangriffen betroffenen Gebieten, auch innerhalb Beiruts, besteht Gefahr durch eine Vielzahl nicht entschärfter Blindgänger.
Vor Reisen in den Süden von Libanon (alle Gebiete südlich der Küstenortschaft Jiyeh, einschließlich der Stadt Saida), in die Bekaa-Ebene (einschließlich Baalbek-Hermel), das Grenzgebiet zu Syrien, alle palästinensischen Flüchtlingslager sowie die südlichen Vororte von Beirut wird gewarnt.
Die südlichen Vororte von Beirut umfassen:Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.
- die Gebiete von der Küste bis zur Camille-Chamoun-Straße/Old-Saida-Straße, einschließlich der Wohnviertel Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Barajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki;
- die Gebiete südlich des Camille-Chamoun-Stadions und der Adnan-Al-Hakim-Straße bis auf Höhe des Flughafens (hiervon ausgenommen ist die Flughafenstraße M51).
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles.
Libanon hat seit dem 9. Januar 2025 mit General Joseph Aoun einen neuen Staatspräsidenten und seit dem 8. Februar 2025 eine neue geschäftsführende Regierung unter der Leitung des designierten Premierministers Nawaf Salam.
Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind weiterhin jederzeit möglich. Kundgebungen können kurzfristig in Spannungen und Gewalt umschlagen.
Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen Juli und Oktober 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die libanesischen Streitkräfte.
In der Stadt Tripoli besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden.
Im Süden Libanons und darüber hinaus können die Kampfhandlungen jederzeit wieder eskalieren. Im Oktober und November 2024 kam es zu Luftschlägen auf Ziele in anderen Landesteilen (u.a. Orte nördlich von Saida, Stadtzentrum von Beirut, Chouf, Berg-Libanon, Faraya).Landminen und alte Munition
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig
- Beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
- Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.
In mehreren Regionen besteht seit Herbst 2024 eine erhöhte Gefährdung durch nicht explodierte Munition und Minen sowie auch durch alte Streumunition aus früheren Konfliktphasen. Betroffen sind aktuell insbesondere der Südlibanon, Teile der Bekaa sowie die südlichen Vororte von Beirut; darüber hinaus bestehen weiterhin Risiken in den Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Lebanon sowie in Gebieten zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.
- Orientieren Sie sich umfassend und aktuell, bevor Sie Ausflüge oder Wanderungen unternehmen.
- Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
- Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).
Siehe dazu auch
Gruß
Birgitt



