Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 13.02.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus; Innenpolitische Lage: Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa)
Aktuelles
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
- Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.
Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
- Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
- entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Anschlag in Islamabad
Am 6. Februar 2026 kam es zu einem Anschlag auf eine schiitische Moschee in einem Vorort von Islamabad mit zahlreichen Toten und Verletzten. Der Islamische Staat Provinz Pakistan (ISPP) hat sich zu dem Anschlag bekannt.
Sicherheitslage
Islamistische Terrorgruppen, u.a. die pakistanischen Taliban sowie ISPP und ISPK (Islamischer Staat Provinz Khorasan) führten über die vergangenen Jahre mehrfach Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten durch. Diese geschehen hauptsächlich in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, wo auch belutschische Nationalisten aktiv sind. Jedoch sind auch in anderen Provinzen Anschläge möglich.
In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen und unangekündigten Großdemonstrationen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können, siehe Sicherheit - Terrorismus. Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind keine Seltenheit. Zudem muss mit erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Kontrollen und Straßenblockaden sowie Einschränkung und Abschaltung des Mobilfunknetzes gerechnet werden.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
- Informieren Sie sich in den sozialen und lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Seien Sie an belebten Orten, insbesondere in der Nähe von Regierungsgebäuden und Polizeieinrichtungen, aber auch im Umfeld religiöser Einrichtungen, beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, besonders aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und achten Sie auf ungewöhnliche Ereignisse.
- Meiden Sie Diskussionen zu Religion und zu politisch aufgeladenen Themen. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
- Folgen Sie bei Kontrollen den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
- Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.
Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
- Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
- entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Terrorismus
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des ISPP und ISPK sowie belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge, Selbstmordattentate sowie Angriffe mit Granaten und Schusswaffen – besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt insbesondere in den Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, aber auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt bei Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Gerichte, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen religiöse und ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts“ (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Belutschistan, Sindh und im Süden Punjabs agieren kriminelle Banden, sog. „Dacoits“, die Reisende überfallen und auch Lösegeld erpressen. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen dieser Gruppen mit den Sicherheitskräften.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit den Sicherheitskräften. Nach einem Terroranschlag im April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Im Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
- Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
- Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Die wirtschaftliche Lage im Land hat sich verbessert; es ist noch nicht absehbar, ob dieser Trend andauern wird. Diese angespannte politische und wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
Das Verhältnis zum Nachbarstaat Indien ist angespannt. Im Mai 2025 kam es zu wechselseitigen Luftangriffen. Die Lage hat sich nach der Vereinbarung eines Waffenstillstands am 10. Mai 2025 beruhigt. Ein auch kurzfristiges Wiederaufflammen der Spannungen sowie eine daraus folgende erneute Verschärfung der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa
Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt. In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Am 31. Januar 2026 ist es an vielen Orten Belutschistans zu koordiniert ausgeführten Terrorangriffen der Belutschistan Liberation Army (BLA) gekommen, die zahlreichen Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. In Belutschistan werden Personen, die für nicht aus Belutschistan stammende pakistanische Staatsangehörige gehalten werden, darüber hinaus teils gezielt angriffen und sind einem besonders hohen Entführungsrisiko ausgesetzt. Auch in Khyber Pakhtunkhwa gab es zuletzt Entführungen von Ausländern. Auf tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gibt es immer wieder Angriffe. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen.
Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt. Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen; prüfen Sie die Notwendigkeit eines Aufenthalts in gesperrten Gebieten kritisch und halten Sie sich ohne eine erforderliche Genehmigung nicht dort auf.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
Siehe Aktuelles.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Die
deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung für Pakistan und für Indien sowie die Reisewarnungen für Afghanistan und Iran.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu); rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
- Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.