Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 21.03.2025
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.
Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese fanden in der Vergangenheit (zuletzt 2022) insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.Sinai-Halbinsel
- Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.Übrige Landesteile
- Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
- Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.
Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.Innenpolitische Lage
- Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
- Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.
Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Oktober 2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.Kriminalität
- Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen weiträumig.
- Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
- Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
- Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Sexuelle Übergriffe kommen u.a. auch in Hotelanlagen in den Urlaubsgebieten vor. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.Reiseinfos
- Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
- Vermeiden Sie insbesondere als alleinreisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
- Nutzen Sie bevorzugt App-basierte Fahrdienstleister, bei denen der Fahrpreis vor Beginn der Fahrt festgelegt wird. Herkömmliche Taxis sollten nur mit eingeschaltetem Taxameter bzw. nach vorab ausgehandeltem Fahrpreis genutzt werden - zahlen Sie nach dem Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrpreis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.
Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.
In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.
Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.
Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.LGBTIQ
- Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
- Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
- Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten - Fahrzeuge und Fahrbahn sind häufig schlecht beleuchtet, die ohnehin riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer ist nachts besonders gefährlich.
- Vermeiden Sie soweit wie möglich Langstreckenfahrten mit der Eisenbahn.
- Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.
- Lassen Sie bei der Nutzung von Tauchschiffen und -booten besondere Vorsicht walten. Lassen Sie sich umfassend über die technische Zertifizierung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards informieren und überzeugen Sie sich vor Ablegen persönlich von getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.
- Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.Rechtliche Besonderheiten
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.
In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.
Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:Anmerkungen:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter Gültigkeit
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.Visum vor der Einreise
- Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
- Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Visum bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.Hinweise für Doppelstaater
- Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.
Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).
Einreise über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh und aus Israel über den Grenzübergang Taba
Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival“ mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe Visum). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden.
Minderjährige
Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.
Die Einfuhr ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.
Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.Tiere
- Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.
Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.Gesundheit
- Erkundigen Sie sich bitte bei der ägyptischen Botschaft in Berlin.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem tatsächlich eine Anzeige gestellt wurde.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Gruß
Birgitt




