Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Mit dem Allrad, Quad und der Ente ;) über Land und durch die Wüste

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Manfred Franz
Beiträge: 2036
Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55

Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Beitrag von Manfred Franz »

Während früher ab 18-monatiger Stillegung eines Fahrzeugs ein
aufwändiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaub-
nis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen fällig war ist das ab dem 1.3.07 viel einfacher!

Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.

Wird dann ein stillgelegtes Fzg. innerhalb von maximal 7 Jahren erneut
zugelassen, so reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches
gilt für die Abgasuntersuchung.
OliverM
Beiträge: 16
Registriert: Di 28. Nov 2006, 16:21
Wohnort: Goch

Re: Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Beitrag von OliverM »

...das ist so nicht ganz richtig . Das Fz. kann auch länger als 7 Jahre still gelegt sein . Nach 7 Jahren werden beim KBA nur die Fahrzeugdaten gelöscht . Falls man zur HU noch die alte Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorweisen kann , und der Karren die Prüfung übersteht , dann brauchst du auch keine Vollabnahme mehr .Und kannst mit den Papieren und der HU/AU das Fahrzeug wieder zulassen .

Grüße
Oliver
Lars
Beiträge: 22
Registriert: Mi 28. Dez 2005, 18:51
Wohnort: Hessen

Re: Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Beitrag von Lars »

Ja hallo,

das klingt ja alles sehr interessant.... nur eine Frage bleibt:

Wird nach mehrjähriger Abmeldung tatsächlich nur eine -einmalige- HU fällig oder sind die während der Stilllegung "übersprungenen" HU's zumindest nachzuentrichten?

Ich denke, das Entgelt wird sich Vater Staat nicht entgehen lassen. Hab grad die Woche einen Geländewagen abgemeldet, da fragte man mich ja schon, ob ich das Kennzeichen für 12 Monate reservieren möchte - gegen eine Gebühr natürlich.... 8)

Grüße und schöne Weihnachten

Lars
Jürgen
Beiträge: 3555
Registriert: Mo 1. Aug 2005, 12:37

Re: Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Beitrag von Jürgen »

Hallo, hier ein Auszug:
5. Wiederzulassung nach mehr als 84 Monaten Stilllegung
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 84 Monate beschränkt. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Begutachtung gemäß § 21 c StVZO, die sog. "Vollabnahme" erforderlich ist.

Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.

Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden
Quelle TÜV-Nord
Wobei hier zu beachten ist : der §21c STVZO wurde aufgehoben.

Jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!

Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider :!:
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