Das ist ein Irrtum: ich bin nicht Dieter Scholz.ferdi hat geschrieben:Hallo (Dieter Scholz?),
oh, das ist ärgerlich! Komme gerade aus der Mongolei zurück.
Allerdings kenne ich ihn persönlich und habe auch schon an seinen Touren teilgenommen.
Deswegen erscheint manchen hier im Forum wohl einiges sehr bekannt und auch der im Fuß meiner Beiträge genannte Bilderblog bei flickr verstärkt diesen Eindruck. Diesen hatte ich ursprünglich nicht für mich angelegt, ihn mangels Bedarf der Zielperson aber schließlich für mich persönlich instrumentalisiert, weil einfach schon zu viel Arbeit drin steckte. Der große Nachteil bei der Sache ist, daß flickr es nicht erlaubt, den Benutzernamen zu ändern; ich würde das gerne tun, kann aber an der mißlichen Lage nichts ändern. Nicht meine Schuld!
Zurück zur Sache:
Jetzt muß ich mich leider mit den Zollbehörden der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (Евразийское Экономическое Сообщество, ЕврАзЭС) — inbesondere mit denen von Kirgisistan und der Russischen Föderation — auseinandersetzen, um die Sache zu klären.
Die Einzelheiten gehören zwar nicht hierher, mögen aber für den einen oder anderen doch hilfreich sein:
- Ich war auf dieser Reise Halter eines Autos, aber nicht sein Eigentümer.
- 2016 war ich an einem analogen Fall beteiligt.
- Damals wurde das Auto aus Kirgisistan verbracht (also aus der ЕврАзЭС ausgeführt!) und in Tadschikistan verkauft; dieses Land ist nicht Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, so daß die Sache deren Zollbehörden nichts angeht.
- In die ЕврАзЭС eingereist war ich damals an der georgisch-russischen Grenze, wo ich ein Zollpapier erhielt, dessen Sinn mir allerdings nicht klar war.
- Bei der Ausreise aus Kirgisistan 2016 verstand ich nach langer Fragerei, daß man genau dieses Papier haben wolle, fand es auch und gab es ab. Damit war meiner Meinung nach alles erledigt.
- Leider scheint dieser Vorgang 2016 keinen Eingang in das Datensystem der Wirtschaftsgemeinschaft gefunden zu haben, so daß das Auto seit 2016 bei den russischen Finanzbehörden als verschollen gilt.
- Mir persönlich wurde 2017 nichts zur Last gelegt; es wurde auch keine Zahlung für 2016 gefordert.
- Es wurde mir aber verboten, ein weiteres Auto einzuführen.
- Man bot mir sogar an, das Auto in die Ukraine zurückzubringen, danach zu Fuß wiederzukommen und mit den anderen weiter zu fahren.
- Das war gut gemeint, hätte mein Problem aber in die Ukraine verlagert.
- Der Besitzer (hier gleich Eigentümer) durfte nicht alleine zurückfahren, weil ein Auto aus unerfindlichen Gründen über die dortigen Grenzen nur vom Halter verbracht werden darf; dessen Person ist also bürokratisch an das Gefährt gefesselt und kann nicht davon gelöst werden.
- Mein Verständnis der Vorgänge mag sehr laienhaft erscheinen, aber genau so stellt es sich mir dar. Habe leider nicht Jura studiert, sondern Mathematik, und damit kommt man solchen Phänomenen nicht auf die Spur.
Ab Ungarn (Schengen-Raum der EU — in Bulgarien haben wir der Bürokratie nicht getraut und außerdem ging es noch durch Serbien) hat der Besitzer das Auto alleine nach Deutschland gefahren und ich bin mit der Eisenbahn weitergezogen.




