Türkei - Wiederausfuhr PKW

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BjörnL
Beiträge: 2
Registriert: Mi 16. Jun 2010, 12:46

Türkei - Wiederausfuhr PKW

Beitrag von BjörnL »

Hallo,

ich bin mir unsicher, ob ich in eurem Forum überhaupt richtig bin.

Bin ein Autoreiseneuling.

Mein Problem:
Ich befinde mich im Augenblick mit meinem Fahrzeug in der Türkei und bin mir nicht sicher bis wann ich das einführte Fahrzeug (deutsche Zulassung) wieder ausführen muss. Die Informationen vom Auswärtigenamt sind ehr schwammig. Dieses schreibt von "individuellen" Zeiträumen. Bei der Einreise habe ich als Grund "holidays" angegeben.

Ich habe bei der Einreise kein Formular, sondern nur einen Passeintrag bekommen.

Welche "Zeiträume" habt Ihr bekommen?
Werden üblicherweise die 90 Tage automatisch gewährt?
Wie kann ich das späteste Ausreisedatum in Erfahrung bringen?


Ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe !

Grüße,
Björn
AndreasHirsch
Beiträge: 60
Registriert: Di 4. Okt 2005, 12:03
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Türkei - Wiederausfuhr PKW

Beitrag von AndreasHirsch »

Das wird direkt mit deiner maximalen Aufenthaltsdauer
als Tourist zusammenhängen.
Also 90 Tage ohne Visum.

Gruß aus Berlin
Gruß aus Berlin
todo
Beiträge: 473
Registriert: Mo 22. Dez 2008, 13:15

Re: Türkei - Wiederausfuhr PKW

Beitrag von todo »

EINREISE FÜR KRAFTFAHRTZEUGBESITZER

Aufenthaltsdauer des Kraftfahrtzeugs

Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK) mitgeteilt werden. (Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul
Tel: (0090 212) 2828140-44, Fax: (0090 212) 2828042).

quelle : Türkische Botschaft Berlin
http://berlin.be.mfa.gov.tr/ConsularServices.aspx

gruß,
todo
BjörnL
Beiträge: 2
Registriert: Mi 16. Jun 2010, 12:46

Vielen Dank

Beitrag von BjörnL »

Hallo,

hab jetzt Gewissheit von der Botschaft.
Dürfte volle 180 Tage bleiben.
Verwunderlich, dass ohne Nachfrage direkt die max. Dauer eingetragen wurde - egal

Vielen Dank euch

Björn
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