Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

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TheCyclist
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Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TheCyclist »

Hi,

als ich 2017 mit dem Motorrad in Marokko war, benötigte man noch dieses 3 teilige Dokument für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges.
Dafür gab es eine Vorlage auf douane.gov.ma, mein Link von damals führt nun aber in's Leere bzw. zu einer Meldung, die ich so interpretiere, dass dieses Dokument nicht mehr benötigt wird...? Kann mich jemand erleuchten? :)

Das ist der alte Link: http://www.douane.gov.ma/web/16/45#http ... formAT.jsf
Wenn man diesem folgt, landet man bei diesem Text (von Chrome übersetzt):

Deklaration eines Fahrzeugs (D16Ter)

Hinweis für nicht in Marokko ansässige Reisende
Ab dem 1. Januar 2019 ist die Zeichnung der schriftlichen Zulassungserklärungen (TA) nach den Modellen D 16bis und D 16ter für Kraftfahrzeuge und D 716 für Sportboote und andere Wasserfahrzeuge nicht mehr erforderlich. Es wird ersetzt durch eine einfache mündliche Erklärung, dass die Betroffenen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und vorübergehend in Marokko bleiben.
Englisch: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...0022: EN: HTML Die Zollbehörde wickelt die TA dieser Beförderungsmittel auf der Grundlage der vom Reisenden vorgelegten Dokumente (gültiger Reisepass, Bescheinigung über die Registrierung der Beförderungsmittel) direkt im BADR - Computersystem ab Transport, Vollmacht bei Einfuhr durch Dritte, Mietvertrag ...).
Im Falle der Inanspruchnahme des TA-Systems stellen die Dienste in den Einreisehäfen den Reisenden ein gedrucktes Dokument des Systems aus, um es bei jeder Kontrolle auf dem Hoheitsgebiet des Landes vorzulegen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte über den folgenden Link http://www.douane.gov.ma/reclamations oder telefonisch unter den folgenden Nummern: ... .
Barbara4x4
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von Barbara4x4 »

Du brauchst es nicht mehr. Sinnvoll ist aber immer das Mitbringen der alten Deklaration wenn man mit einem anderen Fahrzeug wieder einreist.

Zettel wird direkt bei der Zollkontrolle erstellt und nicht mehr vom Touristen ausgefüllt.

Viele Grüße
Barbara
TheCyclist
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TheCyclist »

Na,das ist doch mal nett. Ich glaube ich habe damals mind. 1* am Tag nachgeschaut ob das Ausreise-Drittel noch da ist ;)
Sinnvoll ist aber immer das Mitbringen der alten Deklaration wenn man mit einem anderen Fahrzeug wieder einreist
Hm, also wenn ich jetzt mit dem Wagen fahre & vor 1,5 Jahren mit dem Motorrad da war, soll ich das Motorrad-Formular mitbringen...? :?:
TGerd
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TGerd »

Wenn das Fahrzeug damals ausgeführt worden ist, bekamst Du dafür vom Douanier die Ausfuhrbescheinigung, darauf gibt's einen Namenstempel des Zöllners: Vue à la Réexportation. z.B. Tanger Med, mit Ausfuhrdatum und Unterschrift.

Der Zollcomputer vergißt das normalerweise nicht.

Er vergißt aber auch nicht, wenn unter Deinem Namen die Ausfuhr nicht eingetragen wurde, weil der Douanier mal wieder kurz vor Dienstschluß war, zu viel zu tun, Ramadan, Unterzucker ... Computer sagt: Eingeführt am ..., nicht wieder ausgeführt. Mushkela.

Deshalb ist es besser, Du nimmst den Zettel mit. Es haben Leute in Beweisnot schon mehrere Tage auf'm Marokkozoll zugebracht, um Beweismittel für die Ausfuhr aufzutreiben. Die lassen Dich nicht weg. Mögliches Zollvergehen.

Vielleicht möchtest Du das ja. Abenteuer. :mrgreen:

Gruß
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Sandlover
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von Sandlover »

Genau das was TGerd schreibt ist mir passiert. Gott sei Dank bin ich das nächste Mal wieder mit dem gleichen Bike eingereist, so dass es nicht stimmen konnte. Jedes mal wenn ich nun an diese Grenze komme, zeigen sie mir, dass ich das Motorrad nicht ausgeführt hätte. Ich glaube, dass das 2012 war. Ich nehme den Zettel mal lieber immer mit.... Übrigens hat schon so manch ein Zöllner angedeutet, dass er den Eintrag löschen würde, aber nicht kann. Das geht nur in Rabatt; ein anderer sagte, dass es nur in Dakhla geht und die Chefin des Zolls an der mauretanischen Grenze meinte, dass sie das nun für mich erledigt. Seit dem war ich nicht mehr dort. Bin mal gespannt auf das nächste Mal....
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todo
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von todo »

tach,
seit dem 16.09. 2019 braucht es wohl auch den ein/ausreisezettel für personen nicht mehr.

https://www.maghreb-post.de/gesellschaf ... ukuenftig/

was machen jetzt nur die ganzen " helfer" an der grenze 8)

update:
lt. https://www.yabiladi.com/articles/detai ... tenue.html

betrifft die abschaffung für die nächsten wochen erstmal nur die land- und flughafen einreisepunkte. auf den schiffen muss erst noch die erforderliche computer hardware installiert werden.
überall wo die abfertigung auf dem schiff erfolgt, funzt das noch nicht sofort.
todo
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von todo »

TGerd hat geschrieben:Wenn das Fahrzeug damals ausgeführt worden ist, bekamst Du dafür vom Douanier die Ausfuhrbescheinigung, darauf gibt's einen Namenstempel des Zöllners: Vue à la Réexportation. z.B. Tanger Med, mit Ausfuhrdatum und Unterschrift.

Der Zollcomputer vergißt das normalerweise nicht.

Er vergißt aber auch nicht, wenn unter Deinem Namen die Ausfuhr nicht eingetragen wurde, weil der Douanier mal wieder kurz vor Dienstschluß war, zu viel zu tun, Ramadan, Unterzucker ... Computer sagt: Eingeführt am ..., nicht wieder ausgeführt. Mushkela.
das passierte bis vor einigen jahren häufig bei der ausreise im süden, der grenzposten bei fort guargarat war gar nicht vernetzt, und so mussten die ausreisezettel tatsächlich per hand zum nächsten computerisierten zollbüro verbracht werden, da wurde hin und wieder schon mal was "vom winde verweht..." :mrgreen:
TGerd
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TGerd »

todo hat geschrieben:... seit dem 16.09. 2019 braucht es wohl auch den ein/ausreisezettel für personen nicht mehr.
https://www.maghreb-post.de/gesellschaf ... ukuenftig/
Eben Info von vor Ort erhalten: Fiche-Zettelwirtschaft besteht derzeit nach wie vor weiter.

Gruß
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todo
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von todo »

TGerd hat geschrieben: Eben Info von vor Ort erhalten: Fiche-Zettelwirtschaft besteht derzeit nach wie vor weiter.
tach,
bezieht sich das auf die fiche-zettel für unterwegs im land?
da ändert sich wohl nix.

oder meinst du die ein-bzw. ausreisezettel an der landgrenze?
Zuletzt geändert von todo am Di 17. Sep 2019, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
TGerd
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TGerd »

TGerd hat geschrieben:
todo hat geschrieben:... Ein-/Ausreisezettel ...
Gruß
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todo
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von todo »

wo den konkret
TGerd
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TGerd »

Almeria.

Die 'Überlandfiche', selbergemacht oder kopiert für die Posten, waren doch sowieso nie Pflicht. Die erleichtern und beschleunigen nur das Fortkommen.

Gruß
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Sandlover
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von Sandlover »

wie verhält es sich denn mit der Einfuhr von Fahrzeugen, werden die immer noch im PC eingetragen, so wie es immer war?
Der Virus Africanus hat schon so manchen erwischt. Auch nach mehreren und immer wieder kehrenden Besuchen des Kontinents bin ich immer noch genauso infiziert wie am Anfang. So sehr ich es auch versuche: ich krieg ihn nicht los!!! :wink:

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Barbara4x4
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von Barbara4x4 »

Wird eingetragen und Du bekommst eine Ausfuhrbestätigung. Alles wie immer, nur ein anderes Kleidchen.

Viele Grüße
Barbara
TGerd
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Re: Aktuelle Zollbestimmungen Fahrzeugeinfuhr Marokko

Beitrag von TGerd »

Sandlover hat geschrieben:...Einfuhr von Fahrzeugen, ... im PC eingetragen
PC = Zollcomputer >> siehe oben.
Dieses Nicht-Vergessen-Können, derzeit der Knackpunkt der hiesigen Unterhaltung. :idea:

Gruß
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