Ich habe da grade was entdeckt:
Zollbestimmungen bei der Einreise mit dem PKW
Führerschein
Falls Sie vorhaben mit dem PKW einzureisen, müssen Sie einen vom Autoclub ausgestellten Führerschein sowie einen internationalen Führerschein dabei haben.
Einfuhrschein / Versicherungsauktion
Desweiteren benötigen Sie einen vom Zollamt ausgestellten Führerschein. Haben Sie keinen, müssen Sie eine Versicherungskaution hinterlegen, in Höhe des PKW-Wertes, die Sie bei Ihrer Ausreise selbstverständlich wieder zurückbekommen.
Touristenerlaubnis
Diese Erlaubnis wird an alle PKW-Touristen ausgestellt, bei denen der Inhaber des PKWs mit einreist (gilt auch für Dieselfahrzeuge). Darüber hinaus dürfen die Beteiligten nicht länger als 6 Monate im Land bleiben. Nach Ablauf dieser Frist kann das Auto im Zollgebiet beibehalten werden oder Sie treten Ihre Ausreise an. Alle 3 Monate werden allerdings Bearbeitungsgebühren erhoben.
Ohne Zollgebühren
Können Sie die Zollgebühren auf die Schnelle nicht ausrichten, können Sie eine vorläufige Kaution in Bargeld oder einen Garantieschein vorlegen, der Ihnen von einer Bank in Höhe der zu entrichtenden Gebühr ausgestellt werden kann (Formular Nr. 93). Desweiteren benötigen Sie einen internationalen Durchfahrtsschein, der von einem vom Zollamt beglaubigten Autoclub oder von einer internationalen und in Ägypten zugelassenen Reisegesellschaft ausgestellt wird.
(aus: http://www.aegypten-spezialist.de/reise ... ungen.html)
Einen vom Autoclub und vom Zollamt ausgestellter Führerschein?????
Internationaler Durchfahrtsschein?????
Sagt das irgendjemanden was
LG
Ina




