Visa Bestimmungen für RUS Bürgerin mit Aufenthaltstitel in D

Kultur, Natur, Unterkunft, Reiserouten, Sehenswürdigkeiten, Tourismus Staaten: Marokko/Sahara, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten.

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Erisch
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Visa Bestimmungen für RUS Bürgerin mit Aufenthaltstitel in D

Beitrag von Erisch »

Ich weiss gar nicht so recht, wohin mit meiner Frage, deswegen stelle ich sie hier:

Bisher bin ich immer mit dem Motorrad alleine gereist. Seit kurzem gibts einen 4-rädrigen Toyota - jetzt kann ich meine Frau mitnehmen. ABER sie ist russische Staatsbürgerin mit momentan befristeter demnächst unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Weiss jemand hier, wo ich Informationen finde über die Visa Bestimmungen für sie z.B. MA, TN? Oder geht das nur per Einzelanfrage über die entsprechenden Botschaften?
Schönen Gruß aus der Eifel

Erisch
(Rheinländer können kein "ch")

Toyota Hilux, GEOCAMPER Kabine
Kuno
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Re: Visa Bestimmungen für RUS Bürgerin mit Aufenthaltstitel in D

Beitrag von Kuno »

Erisch; ich kann dir deine Frage nicht beantworten, erinnere mich aber gut daran, dass wir für die Visa nach LY immer Probleme hatten, wenn zB. jemand ein DE war aber in UK niedergelassen lebte. Ich würde auf jeden Fall bei den Botschaften der zu bereisenden Ländern einzeln nachfragen (die haben ja kein Gegenstück zum Europäischen "Schengen Abkommen" in Kraft so viel ich weiss).
Gerd Seitler
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Re: Visa Bestimmungen für RUS Bürgerin mit Aufenthaltstitel in D

Beitrag von Gerd Seitler »

Russland forum
Roger-Tecumseh
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Re: Visa Bestimmungen für RUS Bürgerin mit Aufenthaltstitel in D

Beitrag von Roger-Tecumseh »

Deutsche brauchen ja weder fuer Tunesien, noch fuer Marokko ein Visum. Sie legen bei der Einreise ihren Pass vor.
Die entscheidenden Frage duerfte also sein, ob russische Staatsbuerger ein Visum brauchen (Internet!). Wenn ja, dann sollte es bei den Botschaften/Konsulaten in D beantragt werden.
Den Tunesiern und Marokkanern duerfte es dabei egal sein, ob die Aufenthaltserlaubnis fuer D schon endgueltig ist. Wichtig ist, dass ein gueltiger russischer Reisepass vorgelegt werden kann. Vielleicht - wenn danach gefragt wuerde ! - mit einem zusaetzlichen Nachweis, dass der Inhaber z.Z. in D lebt und deshalb das Visum nicht in Russland abholen kann (falls dies so vorgeschrieben sein sollte).

(Bei aehnlichen Faellen in meiner Naehe, wurde immer so verfahren.)
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