Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

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schu achbar ?

Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von schu achbar ? »

Fürs Zollkennzeichen braucht man TÜV u. man muss mindestens einen Monat KFZ Steuern zahlen.
Thats the difference.
Leschek
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von Leschek »

hi

unser gefährt hat kein tüv, das ist der punkt.
also tüv machen ausfuhrkennzeichen beantragen wird die unproblematischste variante sein sein? wir wollen durch ff und spanien fahren.
braucht man die bürokratisch üblichen paar wochen bis zu einem ausfuhrkennzeichen oder geht das so schnell wie bei den üblichen kennzeichen?
todo
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von todo »

barbara-syncro hat geschrieben:So, jetzt weiß ich´s auch endlich, danke!
Mit dem Kennzeichen, kannste Dir wirklich Schwierigkeiten einhandeln!
warum ??? erklär doch mal...
Leschek
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von Leschek »

mir wurde gesagt, die spanier würden die leute mit kurzzeitkennzeichen rausfischen und auseinandernehmen, und wenn man problemlos bis zur fähre kommt, würden sie einen dort nicht drauf lassen.
aber ich frage mich was es die spanier interesiert wenn ich ein "zugelassenes" auto habe.

gruß
todo
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von todo »

mir wurde gesagt, die spanier würden die leute mit kurzzeitkennzeichen rausfischen und auseinandernehmen, und wenn man problelos bis zur fähre kommt, würden sie einen dort nicht drauf lassen
moin leschek,

totaler quark, kurzeitkennzeichen ( die versicherung muss die grüne karte beinhalten, gibt´s im internet f. ca. 40,- euro ) funzen problemlos.

gruss,
todo
ralf k
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KZ-KZ

Beitrag von ralf k »

Das gravierendste was die Spanier am KZ-KZ stört ist - das sie die Papiere nicht lesen können - weil kein spanisch .

Die Papiere zum KZ-KZ sind leider nur in deutsch , französisch u. englisch ausgefertigt , aber leider nicht auf spanisch zu bekommen(?) .

Das wäre das Hauptproblem .
So hat mir das zumindest die - Guardia Zuviel - erklärt .

Ralf K
ferdi
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von ferdi »

Hallo Barbara,

wie "todo" auch, ich will jetzt auch erst 'mal einen konkreten Fall kennen.

Und Ralf, die "normalen" deutschen KFZ-Papiere sind auch "nur" auf deutsch und der neueste EU-Führerschein auch "nur" auf deutsch - habe aber noch keinen konkreten Fall in Spanien (oder sonst wo auf der Welt) gehört, dass das Probleme gäbe, außer in der Kategorie: "Dummheit ist leider ein weltweites Problem"

Gruß
Ferdi
ralf k
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Kz - Kz

Beitrag von ralf k »

Hallo Ferdi .

Mit Papiere zum Kz-Kz meinte ich die
- INTERNATIONALE VERSICHERUNGSKARTE FUER KRAFTVERKEHR -
und nicht Fahrzeugschein für das Kz-Kz .

Sorry !

Was die Guardia Z. Traffico betrifft - sie kann dich mit dem Kz-Kz weiterfahrenlassen - muss aber nicht .
Wenn man angehalten wird , macht man eben ein reumütiges Gesicht ,
lässt die Standpauke über sich ergehen , gelobt sich zu bessern und darf dann weiterfahren .
Für mich ist das Kz-Kz trotzdem eine wunderbare Sache .


Ralf K
todo
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Re: Kz - Kz

Beitrag von todo »

ralf k hat geschrieben: Mit Papiere zum Kz-Kz meinte ich die
- INTERNATIONALE VERSICHERUNGSKARTE FUER KRAFTVERKEHR -
und nicht Fahrzeugschein für das Kz-Kz .
moin,

denkst du die grüne versicherungskarte für nationale kennzeichen od. exportkennzeichen sieht irgendwie anders aus ?
die sind nun mal 3 sprachig (deutsch, englisch, französisch ) und fertig.



gruss,
todo
Uwe
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von Uwe »

Die Kurzzeitkz , sind ja nur 5 Tage gültig.
In dieser Zeit musst du das Auto kaufen , fit bekommen für die lange Reise, beladen und losfahren und natürlich deine Fähre erreichen , von Südfrankreich aus sollte das kein Problem
sein , über Algeciras kanns zeitlich knapp werden.
Die Spanier nehmen dich gnadenlos an den Abschlepphaken , wenn sie dich ohne gültige Versicherung erwischen , die Franzosen werden wohl auch nicht gnädiger sein.
Falls du das alles nicht inneralb der 5 Tage schaffst , wäre es gut wenn du dich noch in Deutschland befindest um dir ein zweites KzKz zu besorgen.
In Marokko angekommen musst du eine Versicherung für mindestens 10 Tage abschließen und die kostet auch mehr als 60 Euro.
Daher würde ich , falls der Aufwand für den TÜV nicht allzu groß ist ,
immer die Ausfuhrzulassung vorziehen , dann hast du einfach weniger Stress und bist ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen.
P.S. Bis zu 3 Monate fährt man steuerfrei mit der Ausfuhrzulassung !

Uwe
ralf k
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Kz - Kz

Beitrag von ralf k »

Hallo todo .

Natürlich hast du Recht , ist nun mal alles nur dreisprachig .

Aber warum nicht auch in spanisch ??- erkläre das mal einer Streife
nachts um halb vier .
Geht aber , wenn man sich so verhält , wie ich oben beschrieben habe .

Bei nachfolgenden Kontrollen habe ich mich immer auf die erste Kontrolle berufen (wichtig Ort u. Zeit) und nach kurzer Rueckbestaetigung über Funk gings ohne Probleme weiter .

Ich hab mich lange mit verschieden Polizisten der Guardia über dieses Thema unterhalten . Richtig Ahnung hatte bisher nur einer .
Die anderen holten sich bisher ihre Anweisungen über Funk von ihren
Vorgesetzten .

Ich hab das bis jetzt 13x mit dem Kz-Kz praktiziert und bin jedesmal trotz mehrfacher Kontrollen (ohne Multas )in Cadiz bzw Portimao angekommen .

Ich weiss nicht , ob das ohne meine Spanischkenntnisse
so glatt gelaufen wäre .

Als Neuling ohne Spanischkenntnisse würde ich die Finger davon lassen
und es so machen wie Uwe gesagt hat . Sprich Ausfuhrkennzeichen .

Ralf K
todo
Beiträge: 473
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von todo »

Uwe hat geschrieben:Die Kurzzeitkz , sind ja nur 5 Tage gültig.
In dieser Zeit musst du das Auto kaufen , fit bekommen für die lange Reise, beladen und losfahren und natürlich deine Fähre erreichen , von Südfrankreich aus sollte das kein Problem
sein , über Algeciras kanns zeitlich knapp werden.
ähem, bevor ich mir kurzeitkennzeichen für ne tour hole hab ich schon nen fahrzeug.
Uwe hat geschrieben: Die Spanier nehmen dich gnadenlos an den Abschlepphaken , wenn sie dich ohne gültige Versicherung erwischen , die Franzosen werden wohl auch nicht gnädiger sein.
die parken dich ab und du besorgst dir ne nationale spanische od. französiche versicherung im notfall und weiter geht´s.
Uwe hat geschrieben: P.S. Bis zu 3 Monate fährt man steuerfrei mit der Ausfuhrzulassung !
auch falsch, das war mal, mittlerweile besteht bei ausfuhrkennzeichen steuerpflicht ab dem ersten tag für die gesamte ausstellungsdauer, mindestens aber immer einen monat lang.

ich weiß nicht wieviele hunderte von fahrzeugen pro saison mit kurzeitkennzeichen gen afrika rollen, ich persönlich hatte noch nie probleme damit und kenne auch keinen dem das je passiert ist.

das tatsächliche " problem " ist doch nur, das du keinen rechtsanspruch auf die anerkennung der kennzeichen im ausland hast, es ist nur eine duldung im zuge eines gemeinsamen europäischen abkommens.
nicht´s was sich vor ort nicht regeln lässt...



gruss,
todo
ferdi
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Registriert: Di 13. Dez 2005, 16:46
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von ferdi »

Und zur Not, falls die Versicherungsfrist ablaufen sollte, kann jedeR, falls zu Hause ein Perso und eine Vollmacht 'rumliegt, sich ein zweites Paar KZKZ mit der dazugehörigen 3-sprachigen "grünen" Versicherungskarte hinter her schicken lassen.

Gruß
Ferdi

P.S. Geht auch mit "ausländischen Persos"
Uwe
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Registriert: Mi 10. Aug 2005, 11:07

Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von Uwe »

@todo
Danke für den Hinweis mit der steuerpflicht , meine letzte
Ausfuhrzulassung habe ich Ende Juni 2010 gemacht , also
bin ich noch knapp an der Steuerpflicht vorbei geschrammt.
Allerdings muss man sich hier wirklich fragen , welche unterbelichteten
Politiker setzen eine derart unsinnige Regelung in Kraft , besonders
wenn man weiß , das die Steuer nicht vorab gezahlt werden kann ,
sondern nur per Einzugsermächtigung und das flunzt natürlich nur , wenn man über eine innländische Kontoverbindung verfügt , bzw. eine ausländische Bank , die auchin Deutschland über Filialen verfügt.
Ich denke mir , das treibt viele ausländische Autokäufer zu illegealen
Überführungsfahrten und das völlig ohne Not :kotz:

Uwe
todo
Beiträge: 473
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Re: Auto verkaufen in Ghana; Togo; Benin ... wer weiß Bescheid?

Beitrag von todo »

moin uwe,

wenn keine kontoverbindung vorhanden ist, kann die steuer auch direkt beim zuständigen finanzamt entrichtet werden.
anschließend mit dem zahlbeleg wieder zur zulassungsstelle, dann werden die kennzeichen ausgehändigt.

gruss,
todo
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