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Suchanfrage: namibia

von Birgitt
Mo 28. Dez 2020, 21:05
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Bolivien - Änderung Einreise: PCR-Test/Quarantäne; Reiseverbindungen: Direktflüge nach Spanien gestrichen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 7 Tage ist. Für die Einreise aus den Nachbarländern darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Bis vorerst 8. Januar 2021 ist bei Einreisen aus Europa eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Reisende aus Europa, die sich bis zu 14 Tage vorher in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nur einreisen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Bis vorerst 8. Januar 2021 sind außerdem alle direkten Flugverbindungen zwischen Bolivien und Spanien gestrichen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne unterziehen, die in einem, von der Hongkonger Regierung vorgesehenen Hotel verbracht werden muss. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 21 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Deutschland ist von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland in der Länderliste eingestuft.
Zusätzlich zur Hotelreservierung muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Webseite des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auf der Webseite der Regierung Hongkongs.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.

Indonesien - Änderung Einreise
Indonesien hat einen Einreisestop für Ausländer bis zunächst 14. Januar verhängt. Quelle: Garda

Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 mit täglichen hohen Fallzahlen im dreistelligen Bereich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung.
Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Verbindliche Informationen über die Wiederaufnahme des Flugverkehrs im Januar 2021 liegen nicht vor. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang und unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen (PCR-Test und Quarantänepflichten) wieder möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 0 und 4 Uhr. Für die meisten Stadtteile von Rangun besteht ein strenger Lockdown. Viele Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Restaurants, Büros, Firmen und Fabriken. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, städtische Parks und Naherholungsgebiete sind geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollen grundsätzlich nicht auf dem Landweg erfolgen. Der Reiseverkehr mit Überlandbussen ist ausgesetzt. Teilweise gibt es Quarantänepflichten bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negativen PCR-Test ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken und Innlandet wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und an der Grenzkontrolle der Polizei ausgehändigt werden. Sie sind dafür verantwortlich, das Formular auszudrucken und bei der Einreise nach Norwegen mit sich zu führen.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf COVID-19 getestet wurde. Der erste Test muss innerhalb von drei Tagen nach Ankunft durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo. Die Überfahrten mit der Colorline für den 28. Und 30. Dezember 2020 wurden ausgesetzt.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die omanischen Behörden haben die vollständige Schließung der Grenzen mit Wirkung vom 29. Dezember 2020, 0 Uhr, aufgehoben. Die Ein- und Ausreise in das Sultanat ist grundsätzlich wieder möglich. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende nach Oman müssen ab 29. Dezember 2020 vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag ist ein weiterer PCR-Test erforderlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Die Öffnung der Grenzen gilt auch für den Landweg, unter Auflagen: "Omani authorities announced that the country will reopen its air, land, and sea borders from Dec. 29 as part of measures to ease coronavirus disease (COVID-19) restrictions. All individuals have to obtain a negative polymerase chain reaction (PCR) test at least 72 hours prior to arrival while those traveling by air will have to take another PCR test upon arrival at Oman's airports. All arrivals must download the "Tarassud+" mobile application before entering Oman and agree to quarantine for seven days while wearing a tracking hand bracelet. All foreigners, with the exception of Gulf Cooperation Council (GCC) nationals, are required to have international health insurance that covers COVID-19 expenses for the duration of their stay.". Quelle: Garda

Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Panama hat die geltenden Beschränkungen bis zunächst 14. Januar verlängert. Dazu zählt auch die nächtliche Ausgangssperre von 19:00 bis 05:00 Uhr. Quelle: Garda

Polen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gelten Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Personenflugverkehr und die Einreise auf dem Land- oder Seeweg sind seit dem 21. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Maßnahme gilt vorerst bis 3. Januar 2021. Eine Verlängerung ist möglich. Bisher ist eine Ausreise auf dem Landweg nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, z.B. über Bahrain. Reisende aus Saudi-Arabien müssen bei der Einreise nach Bahrain entweder einen negativen PCR-Test aus Saudi-Arabien vorlegen (vom Gesundheitsministerium anerkannt und nicht älter als 72 Stunden) oder sie können sich bei Einreise testen lassen. Visa on Arrival werden am Grenzübergang zwischen Saudi-Arabien und Bahrain erteilt.
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die nach dem 8. Dezember 2020 aus einem EU-Staat eingereist sind, die Pflicht zur häuslichen Isolation für 14 Tage, beginnend mit der Einreise nach Saudi-Arabien. Während der Quarantäne soll alle fünf Tage ein PCR-Test durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Eine Ausreise auf dem Landweg ist nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen nach Saudi-Arabien sind derzeit nicht vorhanden. Es gibt ausgehende Flugverbindungen mit der Fluggesellschaft SAUDIA.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen.
Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Saudi-Arabien hat seine vor einer Woche verhängte Grenzschließung verlängert. Die Grenzen bleiben für mindestens eine weitere Woche geschlossen, der internationale Passagierflugverkehr bleibt ausgesetzt. Frachtflüge und Schifffahrtswege sind nicht betroffen. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Südafrika verschärft die Restriktionen. Ab Mitternacht gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol, Veranstaltungen indoor wie outdoor sind untersagt, Geschäfte und Restaurants müssen um 20:00 Uhr schließen. Es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen bis Gefängnis. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 06:00 Uhr, in der Zeit darf nur mit behördlicher Genehmigung das Haus verlassen werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis 15. Januar befristet. Quelle: BBC

Usbekistan - Änderung Einreise: Einreisesperre
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Usbekistan bis auf weiteres untersagt, ebenso Staatsangehörigen Dänemarks, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreichs, Australiens und Südafrikas, sowie Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Drittstaatsangehörigen, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Flugverkehr mit Deutschland und einer Reihe anderer Staaten (Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika ist bis zum 12. Januar 2021 ganz ausgesetzt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Do 24. Dez 2020, 15:10
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Brasilien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Ab dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Ab dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bulgarien - Änderung Einreise
Bulgarien hat Flüge von und nach Großbritannien ab Donnerstag wieder erlaubt. Die auf dem Luftweg ankommenden Menschen müssen in Bulgarien noch am Flughafen Corona-Schnelltest machen. Quelle: tagesschau.de

China - Änderung Einreise
China stellt die Flugverbindungen mit Großbritannien einstweilen ein. Quelle: tagesschau.de

Dänemark - Änderung Einreise
Ab dem ersten Weihnachtstag dürfen Flugzeuge aus Großbritannien wieder in Dänemark landen. Das Flugverbot für Passagiermaschinen aus dem Vereinigten Königreich wird am 25. Dezember um 0 Uhr aufgehobe. Es wurden verschärfte Einreisebeschränkungen für Ausländer mit Wohnsitz in Großbritannien eingeführt werden. Diese Menschen werden ab dem 25. Dezember bis vorläufig zum 3. Januar nicht mehr ins Land gelassen. Wenige Ausnahmen, darunter Angehörige und Partner von Schwerkranken, dürfen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests noch einreisen. Quelle: tagesschau.de

Estland - Reisewarnung wird erweitert; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu, Pärnu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Tartu, Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in alle Landesteile gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen noch bis zum 25. Dezember 2020 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet hohe Infektionszahlen. In allen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Estland mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Beschränkungen beschlossen, welche bis zunächst 3. Januar 2021 gelten. Diese umfassen neben der zwei Haushalte und zwei Meter Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch eine Obergrenze für Geschäfte und Gastronomie. Für die Region Harju gilt ab 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 die Schließung aller Freizeiteinrichtungen, sowie ein Gastronomieverbot für Besucher. Öffentliche Versammlungen sind nur bis zu max. 10 Personen erlaubt. Für die Region Ida-Viru gilt außerdem ein Beherbergungsverbot bis 3. Januar 2021. Abhängig von der weiteren epidemiologischen Entwicklung behält sich die Regierung vor, kurzfristig weitere–lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Wissenschaftsrat zu ergreifen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in Estland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Finnland - Reisewarnung wird angepasst
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme, Varsinais-Suomi und Nordösterbotten wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies nicht mehr für die Region Nordösterbotten.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie erfolgt regional; informieren Sie sich über die regionalen unterschiedlichen Regelungen und Beschränkungen auf der Website der finnischen Gesundheitsbehörde THL. Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Irland - Änderung Reisewarnung wird erweitert, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region South-East.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 24. Dezember 2020 gilt eine modifizierte Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Ab 27. Dezember 2020 sind wieder nur Reisen innerhalb des eigenen County gestattet. Ausgenommen sind Rückkehrer aus dem Weihnachtsurlaub bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet ansonsten nur für Personen mit notwendigem und nicht touristischem Aufenthaltszweck. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb müssen am 25. Dezember 2020 ab 15 Uhr schließen, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen werden geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Israel hat einen dritten Teil-Lockdown beschlossen. Die Restriktionen treten am Sonntag um 17 Uhr für mindestens zwei Wochen in Kraft. Die Regierung hält sich offen, die Beschränkungen für weitere zwei Wochen zu verlängern, sollte die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen nicht unter 1000 fallen. Mit Inkrafttreten des Teil-Lockdowns dürfen die Menschen sich nicht weiter als einen Kilometer von ihrem Zuhause weg bewegen. Die meisten Geschäfte müssen schließen, Lieferdienste sind aber erlaubt. Bei Unternehmen ohne Publikumsverkehr darf höchstens die Hälfte der Belegschaft ins Büro kommen. Die Schulen bleiben geöffnet und auch der Gang zur Impfung bleibt erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Es wurde eine landesweite von 21:00 bis 06:00 Uhr verhängt. Die Maßnahme gilt bis mindestens 13. Januar. In dieser Zeit müssen alle Geschäfte und Restaurants bereits um 20:00 Uhr schließen. In besonders stark betroffenen Städten wie Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger Tangier bleiben die Restaurants komplett geschlossen. Quelle: Garda

Namibia - Reisewarnung ab 26.12.2020, Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region Innlandet.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande ab sofort nur noch bei Nachweis eines negativen PCR- Tests möglich. Der Test darf bei Abreise /Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen mindestens bis zum 04. Januar 2021 nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 18. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist die nationale Ausgangssperre auf zwischen 19 Uhr und 5 Uhr erweitert worden.
Zusätzlich gilt vom 25. Dezember 2020 19 Uhr bis 28. Dezember 2020, 5 Uhr, sowie vom 1. Januar 2021, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, eine ganztägige Ausgangssperre.
Zwischen 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist der Besuch und die Nutzung von Stränden und Flüssen untersagt.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen.
Die USA sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit Mitte März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, in China, Iran und Brasilien.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland. Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Ihrer Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Di 22. Dez 2020, 20:10
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
Zugriffe: 56781

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos, Bibliotheken, Museen sind geschlossen. Bibliotheken, Museen und Gotteshäuser sind geöffnet. Ab 26. Dezember 2020 werden alle Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, geschlossen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten sind nur im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mali - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Für die Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Reisende, die kein Testergebnis vorlegen können, müssen sich auf eigene Kosten am Flughafen oder sonstiger Grenzübergangsstelle testen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld begeben. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender PCR-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.
Reiseverbindungen
Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.
Beschränkungen im Land
Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Die marokkanische Regierung hat bekannt gegeben, dass ab 23. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 deutlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollen. Dazu zählen eine landesweite umfassende nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, eine allgemeine Schließzeit (auch Restaurants und Geschäfte) um 20 Uhr, ein Versammlungs- und Feierverbot sowie die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe in den großen Städten Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind wieder ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung), im Anschluss folgt eine verpflichtende sieben-tägige häusliche Quarantäne. In dieser Zeit sind mindestens drei PCR-Tests durchzuführen. Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Ab dem 23. Dezember 2020 beginnend um 6 Uhr gilt erneut landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 31. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, ihre Mitarbeiterpräsenz zu reduzieren und verstärkt aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und weitere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Nikšić, Ulcinj und Zabljak. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen, wie alle Ausländer, ab dem 22. Dezember 2020 bei Einreise nach Montenegro einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person besteht eine Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind während der Woche uneingeschränkt möglich. Am Wochenende (Freitag 22 Uhr bis Montag 5 Uhr) darf die Wohnortgemeinde nicht verlassen werden, der Verkehr zwischen den Gemeinden ist in diesem Zeitraum untersagt. Dies gilt ganztags auch am 24./25./30./31. Dezember 2020 sowie am 1./2./6. und 7. Januar 2021. Seit dem 9. Dezember 2020 gilt eine landesweite Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Am 24./25. Dezember 2020 sowie 5./6. und 7. Januar 2021 gilt die Sperrstunde nicht für die Teilnahme an religiösen Feiern. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Religiöse Feiern sind nur unter freiem Himmel und für maximal 30 Minuten gestattet, ein Mindestabstand zwischen Teilnehmern von 2 Metern ist einzuhalten. Geschäfte und Lebensmittelmärkte dürfen von 7 bis 20 Uhr geöffnet sein,. Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 20 Uhr öffnen. Am 24./25./30./31. Dezember 2020, sowie am 1./2./6. und 7. Januar bleiben Restaurants geschlossen. In Hotels dürfen Restaurants an diesen Tagen bis 16 Uhr öffnen, danach ist nur Zimmerservice gestattet. Gäste und Personal sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweite Zunahmen an neuen Fällen sind zu verzeichnen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Nepal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt unter strengen Auflagen eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Reisende in Trekkinggruppen oder auf Expedition können durch einen zweiten PCR-Test am fünften Tag die Quarantäne auf sieben Tage verkürzen.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Neuseeland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Ab dem 3. November 2020 gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Während der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19 Tests durchgeführt.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. New Zealand Immigration informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, u.a. sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Panama - Änderung Einreise
Panama hat Einreisesperren für Reisende aus Großbritannien und Südafrika verhängt. Quelle: Garda

Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist bis einschließlich 27. Dezember 2020 ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 gilt nach der Einreise grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind der Verordnung im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung unbedingt notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als fünf Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Der Transfer in das Hotel kostet 10 USD. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von fünf Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Der Test sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Maße statt.
Beschränkungen im Land
Vom 22. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr am Folgetag. Für Hotelaufenthalte muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Alle Test (RT-PCR oder Schnelltest) sind in Ruanda für 120 Stunden gültig. Die Schnelltest können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Besuche der Parks sind nur mit negativem PCR-Test möglich. Darüber hinaus sind soziale Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum verboten. Fitnesscenter und Pools sind nicht öffentlich zugänglich. Speziell für die Stadt Musanze gilt ab 15. Dezember 2020 für die folgenden drei Wochen eine Ausgangssperre von 19 bis 4 Uhr. Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen und alle Mototaxis müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden. Alkohol wird nur bei gesetztem Essen serviert.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Mi 16. Dez 2020, 20:43
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
Zugriffe: 56781

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines. Quelle: AA

Mitten im Weihnachtsgeschäft schließt Dänemark ab Donnerstag alle Einkaufszentren. Damit verschärft die dänische Regierung angesichts immer weiter steigender Infektionszahlen den Teil-Lockdown, der seit heute bereits für alle Restaurants sowie zahlreiche andere Einrichtungen im Land gilt. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften und Supermärkten müssen ab dem 25. Dezember bis zum 3. Januar schließen. Friseure, Fahrschulen und Ähnliches bereits ab Montag, den 21. Dezember. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird bei Ankunft ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Es ist zudem eine drei-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Auch vor dem 18. Dezember 2020 und nach dem 7. Januar 2021 kann bei einzelnen Reisenden bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Test ist für Reisende kostenlos. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, eine Weiterreise zu der in der PLF-Anmeldung genannten Zieladresse ist erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Januar 2021 gelten.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Deutschland zählt zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Im gesamten Westjordanland müssen Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien, Restaurants sowie öffentliche und religiöse Einrichtungen jeweils von donnerstags um 19 Uhr bis sonntags um 6 Uhr durchgehend und an den anderen Wochentagen von abends 19 Uhr bis morgens 6 Uhr schließen. Diese Einschränkungen gelten bis 17. Dezember 2020.
In den Gouvernoraten Bethlehem, Nablus, Hebron und Tulkarem gelten weiterreichende Einschränkungen: Vom Abend des 10. Dezember 2020 bis zum Abend des 17. Dezember 2020 gilt in den genannten Gebieten rund um die Uhr ein Lockdown. Nur Supermärkte, Bäckereien und Apotheken dürfen öffnen.
Ab dem 10. Dezember 2020 sind Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kongo, Demokratische Republik - Ergänzung
Die Corona-Beschränkungen werden ab Freitag verschärft. Zwischen 21:00 und 05:00 Uhr wird eine Ausgangssperre verhängt. Vor Weihnachten werden alle Schulen geschlossen, Zeremonien vor Bestattungen verboten sowie öffentlichen Versammlungen von mehr als 10 Personen untersagt. Quelle: BBC

Litauen - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Reisende aus Deutschland unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die nicht als „grauen Zonen“ eingestuft sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kann es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung kommen. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von 1,0 m zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Januar 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gibt es zudem Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes. Das Verlassen von Gemeinden ist nur aus beruflichen Gründen, zur An- und Abreise von Flug- und Seehäfen sowie Busstationen, zur dringenden Pflege von Angehörigen, sowie bei Tod eines nahen Verwandten gestattet. Weitere Ausnahmen sind möglich, sollten aber vorab mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.
Alle Einwohner sind aufgerufen das Haus nur wenn nötig zu verlassen. Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit, bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt.
Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, müssen aber eine Mindestfläche von 15 m² je Kunde sicherstellen. Alle anderen Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Namibia - Ergänzung
Namibia verschärft die Corona-Beschränkungen: Personen, die an öffentlichen Versammlungen teilnehmen dürfen, werden von 200 auf 50 für drinnen und 100 für draußen reduziert. Die Bars und Restaurants des Landes müssen um 22:00 Uhr schließen. Die Eigentümer wurden gebeten, sicherzustellen, dass der Abstand zwischen den Tischen zwei Meter beträgt. Fahrer und Passagiere des öffentlichen Verkehrs sind angehalten, ihre Masken während ihrer gesamten Fahrzeit aufzusetzen. Die neuen Beschränkungen treten am Mittwoch um Mitternacht für zunächst 14 Tage in Kraft. Quelle: BBC sowie Government Namibia, siehe .pdf


Nepal - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen. Sie dürfen unter strengen Auflagen einreisen, wobei die Konditionen ständigen kurzfristigen Änderungen unterliegen können.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information können die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt erteilen.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje (mit fast der Hälfte aller landesweit gezählten Infektionen), Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Ansammlungen im Freien von mehr als 4 Personen sind verboten. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie sind zusätzliche, auch zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen möglich.
Gaststätten außerhalb von Hotels müssen bis spätestens 18 Uhr ihren Betrieb einstellen, Restaurants etc. in Hotels schließen spätestens um 21 Uhr. Live-Musik und Musik mit einer Lautstärke über 50 dB sind in Innenräumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten. Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis 50% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet sein. Auf verkehrsreichen Strecken und im Berufsverkehr kann es dadurch zu längeren Wartezeiten z.B. im städtischen Busverkehr kommen.
Auf Ämtern und Behörden werden abhängig von der lokalen Infektionslage Schicht- und Heimarbeit eingeführt, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden kann. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besuchsverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Ergänzung
Die Slowakei hat den Start eines für nächste Woche geplanten Lockdowns bereits auf diesen Samstag vorgezogen. Zugleich treten ab Samstag, 5.00 Uhr, strenge Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Weihnachtseinkäufe sind somit nur mehr bis Freitag möglich. Ursprünglich sollten erst ab 21. Dezember alle Geschäfte außer etwa Supermärkte mindestens drei Wochen lang geschlossen bleiben. Eine gleichzeitige Ausgangssperre war in den bisherigen Plänen der Regierung nicht vorgesehen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung zu Teneriffa
Ab Freitagnacht, 18. Dezember, dürfen Touristen laut Kanaren-Präsident Angel Victor Torres für die nächsten 15 Tage nicht mehr einreisen. Darüber hinaus gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens. Quelle: touristik aktuell

Venezuela - Ergänzung
Vor Reisen nach Venezuela wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Venezuela ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Bei Einreise erfolgt ein weiterer Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde vor kurzem zunächst nur in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen wurden am 30. November 2020 wieder aufgenommen, bleiben aber weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Schulen und Behörden sind geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Di 1. Dez 2020, 21:53
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Bahrain - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach zehn Tagen. Für beide vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 40 BHD (ca. 90 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer PCR-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam, Saudi-Arabien. Zudem stehen zwei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 sollen hinsichtlich des Ausfüllens des Formulars und der Einhaltung der Quarantäne strengere Kontrollen durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
In England gelten von Mittwoch an wieder regional unterschiedliche Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Eine entsprechende Verordnung der Regierung wurde vom Parlament in London abgesegnet. Das Land wird in drei Warnstufen eingeteilt. Für weite Teile des Landes bedeutet das eine Lockerung der Regeln. Nicht lebensnotwendige Geschäfte waren seit Anfang November landesweit geschlossen. Auch Restaurants und Pubs durften nicht öffnen. Das wird nun teilweise zurückgenommen. Quelle: tagesschau.de

Irland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenzen liegen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Bis zum 18. Dezember 2020 sollte man das jeweilige County, in dem man sich aufhält, nicht verlassen. Ausgenommen sind Pendelfahrten zur Arbeit, zur Schule oder zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland, mit Ausnahme der Regionen Midlands, South-West und West, aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

In Irland ist ein zweiter strikter Corona-Lockdown zu Ende gegangen. Nach sechs Wochen dürfen nicht dringend notwendige Geschäfte, Friseure und Fitnessstudios wieder öffnen. Auch Museen, Galerien, Bibliotheken, Kinos und Gotteshäuser dürfen wieder besucht werden. Restaurants und Pubs, die auch Speisen servieren, öffnen von Freitag an wieder. Bars, die nur Getränke anbieten, bleiben hingegen geschlossen. Die Regierung in Dublin rief die Bürger auf, den Bezirk, in dem sie leben, weiterhin nicht zu verlassen. Zumindest in belebten Straßen sollen Mund-Nasen-Masken auch im Freien getragen werden. Besuche bei Menschen aus anderen Haushalten sind weiterhin untersagt. Nur rund um Weihnachten und Silvester sollen Treffen von bis zu drei Haushalten möglich sein. Quelle: tagesschau.de

Kongo, Republik - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Die Republik Kongo ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Bei der Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich.
Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Für die Ausreise sollten Sie ebenfalls die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes mit sich führen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malta - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 13. November 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen), Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Frankreich (alle Flughäfen), Großbritannien (Belfast, Birmingham, Cardiff, Edinburgh, Leeds, Liverpool, Manchester, Newcastle und Nottingham), Irland (alle Flughäfen), Italien (Flughäfen Mailand und Rom sowie die Regionen Bologna, Neapel, Perugia, Pescara, Pisa, Triest, Turin, Venedig), Luxemburg, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (alle Flughäfen), Portugal (Porto), Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (alle Flughäfen), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs sind bis Ende Dezember 2020 geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Diese Maßnahmen wurden nochmals verschärft, am 29. November 2020 verlängert und gelten derzeit bis zum 11. Dezember 2020, 6 Uhr. Es wurde landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft ausgerufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso vereinzelt der Verkehr zwischen den Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 11. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und andere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Namibia ist derzeit von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 4. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 14. Dezember 2020, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden. Eine Einreise zu touristischen Zwecken ist in diesem Zeitraum nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die seit dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants / Bars müssen um 18 Uhr schließen.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich seit dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen daher bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen. Für Einreisen von mehr als drei Tagen darf dieser PCR-Test nicht älter als 120 Stunden, bei Einreise über den Flughafen Ercan nicht älter als 72 Stunden sein. Alle Reisenden müssen sich einem weiteren Test bei Einreise unterziehen und anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Studierende dürfen in ihrer Studentenunterkunft verbleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, deren Aufenthaltsdauer im Norden weniger als 72 Stunden beträgt. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der Test muss maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Für Aufenthalte von bis zu 24 Stunden ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, das maximal 24 Stunden alt ist.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die zyprische Regierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das ganze Land bis zum 13. Dezember 2020 verschärft. Diese beinhalten u.a. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés ab 19 Uhr (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 22.30 Uhr erlaubt). Darüber hinaus gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Turi
Mo 2. Nov 2020, 20:27
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Hallo Achim
Neben Namibia ist Zambia offen, braucht einen Coronatest nicht älter als 7 Tage.
Zu den anderen Ländern kann ich nichts sagen.
Gruss Turi
von Achim Vogt
Mo 2. Nov 2020, 20:05
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - Mosambik

Mozambique (Mosambik) folgt offenbar den Beispielen von Kenia, Namibia und Südafrika: Reisende können jetzt wieder nach Mozambique einreisen, wenn sie einen negativen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das hat der mosambikanische Präsident Filipe Nyusi in einer Ansprache an die Nation am 29. Oktober bestätigt. Dann entfällt auch die bisher obligatorische Quarantäne von 14 Tagen.

Mozambique loosens quarantine restrictions, resumes tourism visas
(Club of Mozambique, 30. Oktober 2020)

Allerdings ist noch nicht präzisiert, ob die neue Regelung auch für die Überquerung der Landgrenzen gilt.

Viele Grüße
Achim
von Turi
Mo 2. Nov 2020, 15:52
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - Namibia/Sambia

Hallo Wüschigemeinde

Alle, die mal wieder ins südliche Afrika resp. Namibia/ Zambia reisen wollen.
Die Grenzen sind offen und durch die wenige Besiedelung, betreffend Corona, auch problemlos zu bereisen.
Wir werden demnächst runterfliegen.
Hier noch die Details:

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Gruss Turi
von Birgitt
Fr 16. Okt 2020, 20:40
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Namibia - Aufhebung der Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Namibia ist derzeit von COVID-19 eher weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit dürften nur bestimmte Personengruppen zu touristischen, geschäftlichen, gesundheitlichen (Bekämpfung der Pandemie) und erzieherischen/pädagogischen Zwecken nach Namibia einreisen. Die Einreise dieser Personen auf dem Luftweg ist über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Es gelten die regulären Visaregeln, nach denen Touristen aus visabefreiten Staaten (u.a. Deutschland) ohne Visum für bis zu 90 Tage im Land bleiben können.
Einreisende müssen sich 14 Tage vor der geplanten Einreise nach Namibia bei der zuständigen namibischen diplomatischen Vertretung schriftlich mit ihren Reiseabsichten melden. Diese Anzeigepflicht gilt ausdrücklich nicht für Touristen, da hier ein Informationsaustausch zwischen den Namibia anfliegenden Fluglinien und den zuständigen namibischen Stellen besteht.
Alle Einreisenden ohne namibische Staatsangehörigkeit müssen ein maximal sieben Tage alten negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen. Dieses Testergebnis muss von einem im Land der Testdurchführung zertifizierten Labor ausgestellt worden sein. Touristen können das vorgebuchte Ziel ansteuern und an touristischen Aktivitäten teilnehmen. Ein Mindestaufenthalt ist nicht vorgeschrieben. Am fünften Tag des Aufenthalts müssen Touristen sich für einen COVID-19-Test zur Verfügung stellen. Am siebten Tag (zwei Tage nach dem obligatorischen Test) müssen Touristen zur Entgegennahme ihres Ergebnisses erreichbar sein. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, werden Touristen auf eigene Kosten in eine staatliche Isolierung gebracht, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste nach den nationalen Richtlinien dafür die entsprechende Lizenz bekommen hat.
Für Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia ist nach der Einreise ein siebentägiger Quarantäneaufenthalt in einer staatlichen Einrichtung auf eigene Kosten verpflichtend, im Anschluss wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt.
Reiseverbindungen
Air Namibia bietet derzeit nur Inlandsflüge an, alle anderen Linienflüge sind bis auf weiteres ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Ecke Kasino Street/Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Polen - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Woiwodschaften Kujawsko-pomorskie (Kujawien-Pommern), Malopolskie (Kleinpolen), Podlaski (Podlachien), Pomorskie (Pommern)und Świętokrzyskie (Heiligkreuz) wird ab 17. Oktober 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine deutliche Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In den Woiwodschaften Kujawien-Pommern, Pommern, Kleinpolen, Podlachien und Heiligkreuz beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet eingestuft wurden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst 27. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Das Land ist in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium wöchentlich über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden.
Danach besteht in gelben und roten Zonen grundsätzlich Maskenpflicht, auch im Freien. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Aktuell sind weitere Verschärfungen angekündigt, die das öffentliche Leben deutlich einschränken. Einzelheiten sind auf der Homepage der polnischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
Seit dem 10. Oktober 2020 besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage: Ausrufung Notstand; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Metropolregion Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa (AML) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 17. Oktober 2020 gilt dies auch für die Region Norte.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt eine steigende Zahl an Neuinfektionen. In der Metropolregion Lissabon und der Region Norte mit der Regionshauptstadt Porto liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Am 15. Oktober 2020, für zunächst 14 Tage, wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) ausgerufen.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Am 15. Oktober 2020, für zunächst 14 Tage, wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) ausgerufen. Die bislang geltenden Maßnahmen werden nochmals verschärft. Über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden weiterhin die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Private Versammlungen im öffentlichen Raum, in Restaurants oder in Einkaufszentrenten sind auf 5 Personen begrenzt. Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten und Taufen, werden auf 50 Personen, unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln, beschränkt. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Insgesamt ist das öffentliche Leben in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im gesamten öffentlichen Raum wird nunmehr stark empfohlen und soll in Kürze per Gesetz auch verpflichtend werden. Ebenso soll die Verwendung der App StayAwayCovid u.a. in vielen Berufszweigen verpflichtend werden. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen bis auf 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein COVID-19-Test. Eine vorherige Testung und vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Wenn Sie sich touristisch im Großraum Lissabon oder in der Region Norte aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Serbien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung in Serbien ein- und durchreisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Testpflicht besteht nur für Personen, die nach Serbien einreisen und sich zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben. Diese Personen müssen bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren und ausländische Staatsangehörige, die innerhalb von 12 Stunden lediglich durch Serbien durchreisen sind von dieser Regelung ausgenommen.
U.a. für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel und für serbische Staatsangehörige, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
In ganz Serbien dürfen sich maximal 30 Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln, dabei ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten und für jede Person sind 4 m² vorzuhalten. Für kulturelle Veranstaltungen gilt, dass maximal 500 Besucher mit Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern teilnehmen dürfen. In ganz Serbien, im Freien und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
•Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
•Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
•Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 grundsätzlich wieder möglich, s. jedoch Abschnitt Beschränkungen im Land. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2020 sind die Autonomen Gemeinschaften vom spanischen Gesundheitsministerium aufgefordert, weitere Maßnahmen für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zu ergreifen, wenn deren Inzidenz über 500/100.000 Einwohner/14 Tage liegt, die Testpositivrate über 10 % steigt und mehr als 35 % der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind. In diesen Gemeinden sollen die Autonomen Gemeinschaften strenge Ausgangssperren erlassen, die ein Verlassen bzw. Betreten der betroffenen Gemeinden nur noch aus besonderen Gründen wie Arbeit, Bildung, unabdingliche Behördengänge, etc. erlauben. Ein Betreten aus touristischen Gründen ist nicht möglich, der Transit zur Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist gestattet.
Für die Autonome Gemeinschaft Madrid wurde zur Umsetzung der Maßnahmen am 9. Oktober 2020 der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Die Bewegungseinschränkungen betreffen die gesamte Stadt Madrid und die Gemeinden Fuenlabrada, Alcorcón, Parla, Getafe, Leganés, Móstoles, Alcobendas und Torrejón de Ardoz. Zum Nachweis eines besonderen Grundes für das Verlassen/Betreten der Gemeinde kann eine Bescheinigung z.B. des Arbeitgebers/der Schule dienen, s. Muster der Comunidad de Madrid. Soziale Zusammenkünfte sind in der gesamten Autonomen Gemeinschaft Madrid auf max. 6 Personen begrenzt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten seit 16. Oktober 2020 für zunächst 15 Tage u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
•Schließung aller Bars und Restaurants sowie der Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken. Absage aller Sportwettbewerbe sowie aller Messen, Kongresse und Konferenzen.
•Schließung aller Parks und Grünanlagen um 20 Uhr.
•Reduzierung der Kunden in Geschäften auf 30 %, in Fitnessklubs auf 50 % der Kapazitäten; Kulturveranstaltungen, Kino und Theater ebenfalls auf 50 % der Kapazitäten reduziert.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1 Uhr nachts, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Darüber hinaus gelten lokale Ausgangssperren in Gemeinden, Stadtteilen oder Wohngebieten mit hohen Infektionszahlen, so z.B. in besonders betroffenen Stadtteilen in Palma und auch auf Ibiza.
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht. Auf den Balearen gilt eine lokale Ausgangssperre für Ibiza-Stadt.
•Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
•Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Tansania - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch bleibt Tansania weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise wird kein negativer COVID-19 Test verlangt. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening (Fieber messen) bei Einreise. Personen mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Test ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Eine generelle 14-tägige Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von den meisten Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht im öffentlichen bzw. privaten Raum.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Mi 14. Okt 2020, 18:52
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Benin - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Benin wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Im regionalen Vergleich ist die Gesamtzahl an COVID-19 -Fällen in Benin relativ niedrig, die Tendenz ist zudem leicht rückläufig. Benin ist dennoch weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Benin und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und sich15 Tage nach Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen. Bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses werden die Reisepässe einbehalten. Die Kosten für die drei Tests betragen CFA 50.000,- (ca. 77 EURO) und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden. Mitgebrachte Testergebnisse werden nicht anerkannt.
24 bis 72 Stunden vor Ausreise aus Benin ist ebenfalls ein COVID-Test durchzuführen, bei dem erneut Kosten i.H.v. CFA 50.000,- anfallen.
Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor Antritt der Reise für den COVID-Test online zu registrieren und die Gebühren zu begleichen.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Frankreich - Ergänzung:
In Frankreich wird der Gesundheitsnotstand von diesem Samstag an wieder eingeführt. Des Weiteren verhängt Frankreich erstmals seit dem Frühjahr wieder Ausgangssperren. In Paris und acht weiteren Großstädten dürfen die Bürger ab dem Wochenende zwischen 21 Uhr abends und sechs Uhr morgens das Haus nicht mehr verlassen. Neben dem Großraum Paris seien die Metropolen Grenoble, Lille, Rouen, Lyon, Aix-Marseille, Saint-Étienne, Toulouse und Montpellier betroffen, so Macron. Die Sperre gelte unter anderem für Kinos, Restaurants, Theater. Es werde Kontrollen und Strafen geben. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Ergänzung für Nordirland:
Nordirland führt die strengsten Corona-Regeln im Vereinigten Königreich ein. Schulen werden für zwei Wochen geschlossen, Restaurants für vier, wie die nordirische Regierungschefin Arlene Foster ankündigte. Die Schulferien im Oktober werden damit um eine Woche verlängert. Gaststätten dürfen Speisen und Getränke nur außer Haus anbieten. Nicht dringende Reisen sollten vermieden werden, außerdem sollte möglichst von zu Hause aus gearbeitet werden. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Der Iran hat zeitweilige Reisebeschränkungen über fünf Großstädte verhängt. Die Maßnahmen sehen ein Ein- und Ausreiseverbot für die Hauptstadt Teheran sowie die Städte Karadsch, Maschhad, Isfahan und Urmia vor und gelten nur für private Fahrzeuge, wie das Gesundheitsministerium in Teheran mitteilte. Die Einschränkungen gelten von Mitternacht bis zum Sonntagnachmittag. Danach sei eine Verlängerung und Ausweitung auf andere Städte möglich. Der öffentliche Verkehr etwa mit Bussen oder Flugzeugen ist von der Regelung ausgenommen. Bei den Maßnahmen gehe es vor allem darum, Wochenendausflügler von ihren Unternehmungen abzuhalten, hieß es vom Ministerium. Im Iran gelten Donnerstag und Freitag als Wochenende, zudem ist der kommende Samstag ein Feiertag. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Lockdown wird verlängert:
Die Lockdown-Restriktionen in Israel werden vorerst bis kommenden Sonntag verlängert. Am Donnerstag soll über erste Lockerungen beraten werden. Dazu zählen unter anderem die Öffnung von kleinen Geschäften ohne Publikumsverkehr und von Kindergärten. Die Lockerungen sollen schrittweise erfolgen. Quelle: tagesschau.de

Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna, Ciego de Àvila und Sancti Spίritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist gegenwärtig nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich. Ab 15. Oktober 2020 ist geplant, die touristische Einreise nach Varadero zu ermöglichen, s.a. Abschnitt Besonderheiten in den Regionen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich.
Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa.
Ab dem 31. Oktober 2020 sind Flüge von Deutschland auf die Ferienhalbinsel Varadero geplant, die Touristen mit Hotelbuchung – bisher nur in Varadero – zur Verfügung stehen sollen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt, auch wenn viele coronabedingte Maßnahmen auch in Havanna aufgehoben wurden. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht oder nur eingeschränkt angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist nur mit Sondergenehmigung möglich.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen. Ab dem 15. Oktober 2020 soll auch Varadero in dieser Weise geöffnet werden.
Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malaysia - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land: Einschränkungen im Interstate Travel:
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 7. September 2020 gilt aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (MCO) ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Mitarbeiter/-innen von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich unmittelbar nach der Einreise zu registrieren.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen sich nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in eine von malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Reisende, der anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen muss. Derzeit betragen die Kosten pro Person RM 4.700,- (ca. 1000 EUR). Bei Einreise wird ein kostenpflichtiger COVID-19-Test durchgeführt; ein vor Einreise durchgeführter COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein COVID-19-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich. Seit dem 14. Oktober 2020 wird für zunächst 14 Tage der interstate travel zwischen dem Bundesstaat Selangor sowie Kuala Lumpur und Putrajaya nur in Ausnahmefällen mit wichtiger Begründung gestattet. Reisemöglichkeiten zwischen der Halbinsel Malaysia und den malaysischen Bundesstaaten auf Borneo (Sabah, Sarawak und Labuan) sind ebenfalls stark eingeschränkt. Mit Unregelmäßigkeiten und Ausfällen im Zug- und Überlandbusverkehr ist zu rechnen.
Die überwiegende Anzahl der Museen sowie Bars und Clubs sind weiterhin geschlossen. Viele Restaurants schließen früher, in einigen Bundesstaaten bereit um 18 Uhr. In einigen Regionen ist nur der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr außer Haus möglich. Es gilt zu keiner Tageszeit eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Änderung Einreise:
Die Einreise über einige Landgrenzen ist wieder erlaubt, siehe: Touristen dürfen wieder nach Namibia.

Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der Visa-on-Arrival Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt jedoch eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen. Sie dürfen unter strengen Auflagen einreisen, wobei die Konditionen ständigen kurzfristigen Änderungen unterliegen können.
Vor Einreise ist ein negativer COVID-19-PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht, die entweder zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen COVID-19-PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Der seit 20. August 2020 verhängte zweite Lockdown wird graduell gelockert. Distriktübergreifende Fahrten sind wieder erlaubt. Nepalesische Regierungsinstitutionen nehmen ihre Arbeit mit reduzierter Kapazität wahr. Die Visastelle des Department of Immigration ist wieder geöffnet.
Die Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten weiter. Die Regierung hat Regeln für das Verhalten während des landesweiten religiösen Festivals erlassen.
Die deutsche Botschaft arbeitet eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die bestehenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Bei Ausreise, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zur Notwendigkeit für einen negativen COVID-19-PCR-Test.

Nordmazedonien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje, Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen. Live-Musik ist in geschlossenen Räumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Paraguay - Öffnung Landgrenze zum 15.10.2020, Flughafen zum 21.10.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay weiterhin gewarnt.
Die Grenzen wurden am 16. März 2020 geschlossen, der kommerzielle Flugverkehr eingestellt. Ausgenommen waren Sonderflüge auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen der paraguayischen Behörden. Im Zuge einer 20 bis 30 Tage langen Testphase wird am 15. Oktober 2020 der Grenzübergang zu Brasilien in Ciudad del Este wieder für den allgemeinen Personenverkehr geöffnet und ab dem 21. Oktober 2020 der einzige internationale Flughafen in Asunción für den kommerziellen Flugverkehr. Es handelt sich dabei vor allem um regionale Verbindungen. Sonderflüge werden nicht mehr angeboten. Alle nach Paraguay einreisenden Personen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Die Quarantäne kann auf 7 Tage reduziert werden, wenn bei Einreise ein negativer Corona-Test (PCR-Test) vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Das soziale Leben in der Stadt war weitestgehend zum Erliegen gekommen. In eingeschränktem Maße sollen öffentliche und private Veranstaltungen wieder zugelassen werden. Im gesamten öffentlichen Raum bleibt Mundschutz Pflicht. Geschäfte und Restaurants können unter Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen mit Einschränkungen besucht werden. Änderungen können kurzfristig (mit Inkrafttreten binnen weniger Stunden) bekannt gegeben werden.
•Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Portugal - Ergänzung:
Ab Donnerstag sollen in Portugal strengere Maßnahmen eingeführt werden. Versammlungen sind dann auf fünf Personen begrenzt. Hochzeiten und Taufen können von maximal 50 Personen besucht werden, Universitätsfeiern sind jedoch verboten. Bußgelder für Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, werden von einer Obergrenze von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Des Weiteren sollen Gesichtsmasken in überfüllten Außenbereichen für alle verpflichtend werden und die Rückverfolgungs-App StayAway Covid der Regierung für einige Mitarbeiter obligatorisch zu verwenden. Quelle: Guardian

Spanien - Änderung Beschränkungen in Katalonien:
Die spanische Region Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona hat die Schließung aller Bars und Restaurants angeordnet. Die Anweisung gelte zunächst für 15 Tage und trete am Freitag in Kraft, sagte die regionale Gesundheitsministerin Alba Vergés. Der geschäftsführende katalanische Regionalpräsident Pere Aragonès rief die Einwohner auf, ihre Wohnung möglichst nur noch aus dringendem Grund zu verlassen und soziale Kontakte einzuschränken. Zugleich ordnete die Regionalregierung weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens an. Einkaufszentren und größere Supermärkte müssen die Zahl der Kunden auf 30 Prozent ihrer normalen Kapazität beschränken. Für Fitnesszentren, Kinos und Theater gelte eine Beschränkung auf 50 Prozent. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Ergänzung:
Der nationale Katastrophenzustand in Südafrika wurde um einen weiteren Monat verlängert. So können bei Bedarf wichtige Beschränkungen sofort umgesetzt werden. Quelle: Times live

Türkei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.
Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
In einigen Provinzen (u.a. Ankara, Izmir) wurden für Personen über 65 Jahren erneut zeitweise Ausgangssperren und Zugangsbeschränkungen zum öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt, welche jedoch nach Provinz unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Touristen.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Do 17. Sep 2020, 20:21
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Großbritannien - Ergänzung:
Ab Freitag gelten im Nordosten Englands strikte Ausgehregeln. Unter anderem dürfen die beliebten Pubs in der Städte wie Newcastle und Sunderland umfassenden Region nur noch bis 22 Uhr öffnen. Laut den neuen Regeln dürfen die Menschen im Nordosten Englands sich nur noch zu Hause oder innerhalb ihrer "sozialen Blase" treffen. Alle Restaurants oder Cafés dürfen nur noch direkt am Tisch servieren, Bars und Kneipen müssen um 22 Uhr schließen. Quelle: tagesschau.de
Slowenien und Guadaloupe wurden in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Reisende bei der Einreise nach England unter Quarantäne gestellt werden müssen. Jeder, der am Samstag nach 4 Uhr morgens aus beiden Ländern nach England kommt, muss sich 14 Tage lang selbst isolieren. Reisende aus Singapur und Thailand wurden jedoch in die Liste der englischen Reisekorridore aufgenommen, sodass sie bei ihrer Ankunft nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden müssen. Quelle: Aljazeera

Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen landesweit, besonders aber im County Dublin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Es kann aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys kommen (siehe Beschränkungen im Land).
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreisen u.a. aus Deutschland empfiehlt die irische Regierung weiterhin dringend, dass jeder Reisende, auch solche, die an ihren Wohnsitz in Irland zurückkehren, 14 Tage seine Bewegungen stark einschränkt, d.h. in dieser Zeit ununterbrochen und ohne Kontakt zu anderen an der im Formular angegebenen Wohnadresse im Haus bleibt („Restrict your movements“). Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung soll jedoch künftig häufiger, z.B. durch Anrufe von der Polizei, kontrolliert werden.
Rückkehrende aus Nordirland, sowie Ländern und Gebieten auf der „Green List" und Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die nächste Änderung wird zum 21. September 2020 wirksam. Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die „Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Reisende aus diesen Ländern sind künftig von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Dies könnte für Deutschland ab dem 21. September 2020 gelten.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 15. September 2020 gilt landesweit Level 2 des „Plan for Living with COVID-19". Das öffentliche Leben ist weitgehend normalisiert bei zahlreichen Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind auf 50% reduziert.
Aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 kommt es zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys, aktuell in County und Stadt Dublin. Nähere Informationen zu den betroffenen Countys und den Einschränkungen veröffentlichen die irischen Behörden.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Restaurants und Bars, sofern man nicht am Tisch sitzt, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei künftigen Einreisen aus Ländern der "Green List", dass sich die Liste in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann. Quelle: AA

Irland hat Griechenland und Italien zur Liste der Länder hinzugefügt, aus denen Reisende bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden müssen. Eine neue "Grüne Liste", die am Montag in Kraft tritt, ermöglicht es Reisenden aus nur sieben Ländern, die Quarantäne zu umgehen: Zypern, Finnland, Deutschland, Island, Lettland, Litauen und Polen. Quelle: Aljazeera

Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen - Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA

Für die Einreise auf die Insel Sardinien ist vorerst doch kein negativer Corona-Test mehr nötig. Wenige Tage nach der Einführung einer Corona-Testpflicht hat ein Gericht diese vorsorglich wieder gekippt. Das zuständige Verwaltungsgericht in Cagliari entschied, einem Einspruch der italienischen Regierung stattzugeben. Diese hatte durch die Testpflicht die Reisefreiheit eingeschränkt gesehen und war deshalb dagegen vorgegangen. Seit Montag waren ankommende Passagiere in Sardinien aufgerufen, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ konnten Einreisende auch online erklären, vor kurzem einen Corona-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt zu haben, oder sich übergangsweise nach ihrer Ankunft vor Ort testen lassen. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Einreise; Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 16 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird derzeit mit einem Wert geführt, der über dem o.a. Grenzwert liegt.
Seit dem 17. September 2020 gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bieten die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit. Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle per E-Mail übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Im Formular müssen die Daten der Ein- und Ausreise angegeben werden, diese werden an die Polizei weitergeleitet, die stichprobenartig die Einhaltung der Selbstisolation überprüft. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Formular für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Website des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mexiko - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera

Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Aufnahme des Studiums oder zu dessen Abschluss in die Republik Moldau einreisen oder in Zusammenhang mit dem Studium reisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde seit 15. Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.

Namibia - Ergänzung:
Namibia hat angekündigt, ab dem 18. September internationale Reisen zuzulassen und den sechsmonatigen Ausnahmezustand zu beenden. Kontaktsportarten dürfen wieder aufgenommen werden, Glücksspielhäuser und Casinos können wiedereröffnet werden und Versammlungen dürfen entweder bis zu 50 Prozent der Kapazität eines Veranstaltungsortes oder maximal 50 Personen sein. Quelle: Aljazeera

Niederlande - Änderung Hygieneregeln: Entfall Maskenpflicht Amsterdam, Rotterdam:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Österreich - Ergänzung:
Sämtliche private Feiern und Zusammenkünfte sollen ab kommenden Montag auf zehn Personen beschränkt werden. Darüber hinaus darf in Lokalen und Restaurants nur noch im Sitzen konsumiert werden. Maximal zehn Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Darüber hinaus muss nun zusätzlich auf Märkten, in Kirchen und beim Betreten und Verlassen von Restaurants ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Quelle: tagesschau.de

Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. September 2020 vollständig eingestellt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben. Einreisen sind nur für panamaische Staatsangehörige und Residenten erlaubt. Für die Einreise sind aktuell ein COVID-19-PCR-Test (mind. 96 Stunden vor Einreise) und eine anschließende 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, am Sonntag gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Personen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können bei COVID-19-Symptomen oder einer bestätigten Infektion mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit COVID-19-Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Polen - Änderung Epidemiologische Lage:
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Erhöhte Infektionszahlen finden sich derzeit insbesondere in den Kreisen Bytów (Pommern), Kluczbork (Oppeln) und Milicz (Niederschlesien). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Spanien) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 30 Länder gilt bis zunächst 29. September 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, Gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage; Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln):
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kantabrien, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Navarra, im Baskenland und in Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen. Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1 Uhr nachts, Begrenzung der maximalen Personenzahl an einem Tisch im Restaurant auf 10, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierungen aller Autonomen Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Auch Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalbehörden angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung der Balearen hat die Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus gelten lokale Ausgangssperren in Gemeinden, Stadtteilen oder Wohngebieten mit hohen Infektionszahlen so z.B. in besonders betroffenen Stadtteilen in Palma und ab 18. September 2020 auch auf Ibiza.
•Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
•Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
•Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die ungarische Botschaft in Berlin, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in der Hauptstadt Budapest aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung für Abu Dhabi:
Laut Etihad Airways müssen internationale Passagiere, die am Flughafen Abu Dhabi angekommen, jetzt während der obligatorischen 14-tägigen häuslichen Quarantäne ein Ortungsgerät tragen. Dazu werden sie bei Ankunft am Flughafen Abu Dhabi mit einem medizinisch zugelassenen Armband ausgestattet, das am Ende der 14-tägigen Quarantäne entfernt wird. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Sa 29. Aug 2020, 21:13
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Argentinien - Ergänzung:
Die Ausgangsbeschränkungen in Argentinien werden um weitere zwei Wochen verlängert. Allerdings dürfen sich künftig wieder bis zu zehn Personen unter freiem Himmel treffen - aber mit Mundschutz und unter Beachtung eines Mindestabstands von zwei Metern. Quelle: tagesschau.de

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aserbaidschan hat einige Beschränkungen verlängert, u.a. bleiben die Grenzen bis zum 31. September geschlossen. Auch Einkaufszentren müssen geschlossen bleiben, der ÖPV bleibt eingeschränkt, das Reiseverbot zwischen den Regionen bleibt bestehen. Museen und Ausstellungshallen dürfen ab dem 1. September wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Bhutan - Ergänzung:
Das Himalaya-Königreich Bhutan erlaubt im Kampf gegen die Corona-Pandemie nach Jahren wieder den Verkauf von Tabak. Raucher können sich nun bei staatseigenen Duty-Free-Shops mit Zigaretten eindecken, um auf Schmuggelware aus dem stark vom Coronavirus betroffenen Nachbarland Indien zu verzichten. Premierminister Lotay Tshering, der auch Arzt ist, sagte allerdings, dass die Maßnahme nur vorübergehend sei. In dem überwiegend von Buddhisten bewohnten kleinen Land wird das Rauchen als Sünde angesehen. Das erste Anti-Raucher-Gesetz wurde bereits 1729 beschlossen. 2010 verbot die Regierung die Herstellung und den Verkauf von Tabakwaren komplett. Allerdings erlaubte sie die Einfuhr kleiner Mengen aus dem Ausland gegen saftige Zollgebühren. Quelle: n-tv

Indien - Ergänzung:
Indien wird ab nächsten Monat U-Bahn-Netze wieder eröffnen und Sport- und religiöse Veranstaltungen in begrenztem Umfang zulassen, selbst wenn die Infektionsfälle weiter zunehmen. Das Zugnetz, eine Lebensader für Millionen in der Hauptstadt Neu-Delhi, wird ab dem 7. September schrittweise wiedereröffnet, teilte das Bundesinnenministerium mit. Soziale, akademische, sportliche und religiöse Veranstaltungen seien ab dem 21. September mit maximal 100 Personen zulässig. Quelle: Aljazeera

Malaysia - Ergänzung:
Malaysia hat die Einschränkung der Bewegungsfreiheit bis zum Ende des Jahres verlängert. Auch das Einreiseverbot für ausländische Touristen bleibt bis Ende des Jahres bestehen. Quelle: Aljazeera

Namibia - Ergänzung:
Namibia öffnet zum 1. September wieder für internationale Flüge, auch Schulen öffnen wieder und es darf wieder Alkohol konsumiert werden. Die nächtliche Ausgangssperre soll jedoch bestehen bleiben. Quelle: Aljazeera

Türkei - Ergänzung:
Die Behörden in Istanbul haben Beschränkungen für Hochzeiten und andere Zeremonien angekündigt. Ab Montag werden Hochzeiten, Verlobungsfeiern und Beschneidungszeremonien, die in Innenräumen stattfinden, verboten, teilte das Istanbuler Gouverneursbüro mit. Kinder und Menschen über 60 werden von Zeremonien im Freien, die weiterhin stattfinden werden, ausgeschlossen. Quelle: Aljazeera

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Di 25. Aug 2020, 19:19
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
Zugriffe: 56781

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Georgien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien weiterhin gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 vergleichsweise weniger stark betroffen. Der Höhepunkt war mit etwa 300 Infizierten Anfang Mai erreicht. Die Zahl der Neuinfektionen bewegt sich derzeit im einstelligen Bereich.
Regionale Schwerpunkte lagen bisher in der Umgebung von Bolnisi und Kobuleti. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Georgien erlaubt seit dem 8. Juli 2020 die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen. Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts werden nach Auskunft der georgischen Behörden nicht akzeptiert.
Vor der Reise muss in einem elektronischen Formular der Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen angegeben werden sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien.
Erfolgt die Einreise per Direktflug aus einem der fünf o.g. Länder, besteht keine Quarantänepflicht. Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine 12-tägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0°C gemessen wird.
Da für eine Reihe von Staaten weiterhin eine Einreisesperre gilt, ist es notwendig, sich vor der Reise bei den georgischen Behörden zu erkundigen, aus welchen Ländern Georgien derzeit die Einreise erlaubt. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
•Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
•In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationalen Organisationen und deren Familienangehörige;
•Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
•Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel aus Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen.
Nach genehmigter Einreise nach Georgien gilt eine 12-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten hier für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstatt Quarantäne alle 72 Stunden einen PCR-Test ablegen.
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben bis Ende September 2020 bestehen. Lufthansa, Air France und Air Baltic fliegen Georgien wieder mit reduziertem Flugplan an. Darüber hinaus gibt es weiterhin vereinzelte Charter-Flüge aus und nach Europa.
Im Land selbst gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen).
Ausgangssperren und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgrund von COVID-19 bestehen derzeit nur in der Region Swanetien, wo es im August zu Neuinfektionen gekommen ist (zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage). Taxis befördern unter Einhaltung der Hygieneregeln maximal zwei Personen.
Sport-, Kultur-, Freizeitveranstaltungen sowie Wettbewerbe sind nicht gestattet; Sport- und Wellnesscenter sind derzeit geschlossen.
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxen und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden.
Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen sind nicht gestattet. Ein Abstand von 2 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und –katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie einen Arzt. Der georgische Polizeinotruf (112) kann ebenfalls genutzt werden, um an eine Gesundheitseinrichtung verwiesen zu werden.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.

Hongkong - Ergänzung:
Ab Freitag sollen einige der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Hongkong gelockert werden. Demnach soll die Maskenpflicht teils aufgehoben werden: etwa bei Sportaktivitäten im Freien oder in öffentlichen Parks. Restaurants sollen bis 9 Uhr abends öffnen dürfen. Bisher mussten sie um 6 Uhr schließen. Außerdem sollen Kinos wieder öffnen dürfen, ebenso wie Schönheitssalons. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Ergänzung:
Die Behörden der indonesischen Urlaubsinsel Bali haben sich laut BBC dazu entschlossen, bis Jahresende keine Touristen aus dem Ausland mehr zuzulassen. Ursprünglich hatte die Insel angepeilt, ab kommenden Monat wieder Urlauber aus anderen Ländern zu empfangen. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Dass Informationsbüro der islamistischen Hamas-Regierung verkündete einen kompletten Lockdown für den gesamten Gazastreifen. Die Maßnahme solle von Montagnacht an für 48 Stunden gelten. Bildungseinrichtungen, Moscheen und Märkte müssen geschlossen bleiben. In dem Küstenstreifen leben insgesamt zwei Millionen Menschen unter prekären Umständen. Eine starke Ausbreitung des Virus gilt als Horrorszenario. Entgegen vieler Befürchtungen verlief die Pandemie bislang glimpflich. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Einreise: Registrierungspflicht; Reiseverbindungen: Flugstreichungen bei „roter Kategorie“; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern der Koeffizient jedoch oberhalb von 16 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird derzeit mit einem Wert geführt, der über dem o.a. Grenzwert liegt.
Seit dem 22. August gilt daher eine 14-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit.
Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an die Seuchenbehörde per E-Mail an covid19@spkc.gov.lv übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das über 25 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Libanon - Ergänzung:
Ein Vertreter des libanesischen Gastgewerbes sagte, dass Dienstleistungs- und Tourismusunternehmen einen weiteren Lockdown ignorieren würden. "Ab morgen werden wir unsere Türen öffnen", sagte Tony Ramy, Leiter des Syndikats der Eigentümer von Restaurants, Cafés, Nachtclubs und Konditoreien. Quelle: Aljazeera

Litauen - Änderung Quarantänepflicht:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Für Reisende mit Wohnsitz oder letztem Aufenthalt in Deutschland oder den anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise grundsätzlich gestattet.
Reisende aus diesen Ländern sind nur von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Land aufgehalten haben, im dem weniger als 16 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner diagnostiziert wurden. Wenn die Inzidenz zwischen 16 und 25 je 100.000 Einwohner liegt, ist eine häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Bei Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, muss bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter, negativer COVID-19-Testbefund vorgelegt werden. Ohne negative Bescheinigung wird die Einreise verweigert. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Die Länderliste veröffentlicht die litauische Regierung unter Koronastop.
Deutschland wird derzeit als ein Land mit einem Wert, der über dem o.a. Grenzwert liegt, geführt.
Ab dem 24. August 2020 müssen sich daher Reisende aus Deutschland, zwingend nach Einreise in 14-tägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Eine Verkürzung der Quarantänedauer durch einen negativen COVID-19-Test ist nicht vorgesehen.
Während der 14-tägigen Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Reisende, die der 14-tägigen Quarantänepflicht unterliegen und vorab aus Litauen ausreisen wollen oder eine dringende Angelegenheit in Litauen erledigen müssen, müssen hierfür auf der Website des litauischen nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel 2-3 Tage.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests führt nicht zu einer Verkürzung der Quarantäne in Litauen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, aber auch hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr normalisiert sich langsam wieder.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Vor Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
•Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
•Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
•Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
•Führen Sie ein gültiges Reisedokument mit.

Marokko - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen. Seit 1994 ist die Landgrenze zu Algerien geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die marokkanischen Behörden haben Ein- und Ausreisemöglichkeiten für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) seit dem 15. Juli 2020 geschaffen. Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten vorerst bis 10. September 2020.
Mit der teilweisen Beendigung des Ausnahmezustands und Einteilung in Stufe 1 und 2 traten Lockerungen in einzelnen Landesteilen in Kraft. Teile des Landes (u.a. Großraum Marrakech, Provinz Essaouira, Großraum Tanger und Safi) wurden in Kategorie 2 eingestuft, d.h. es bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Aufgrund steigender Infektionszahlen wurden am 27. Juli 2020 weitere Maßnahmen erlassen, wonach die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich ist. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und zur Fahrt zu Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
• Bitte beachten Sie, dass es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen der Sonderflüge und Fähren sowie zu Stornierungen der Sonderflug-/Fährverbindungen kommen kann.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften bei den lokalen marokkanischen Behörden. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftig Reisemöglichkeiten zu prüfen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA

Weitere Strände an der Mittelmeerküste werden gesperrt: Die lokalen Behörden der Provinz Fahs-Anjra in der Nähe von Tanger werden ab Mitternacht alle Strände der Provinz schließen. Seit Sonntag dürfen dort bereits keine Ferienhäuser und Wohnungen mehr an Gäste vermietet werden. Quelle: Maghreb Post

Namibia - Ergänzung:
Die namibische Regierung hat angekündigt, dass das Land ab dem 1. September wieder für ausländische Besucher geöffnet sein wird, um Tausende von Arbeitsplätzen im Tourismus zu retten, die von Coronavirus-Reiseverboten schwer betroffen sind. Die Ankündigung erfolgte trotz eines jüngsten Anstiegs der Coronavirus-Fälle, die sich in diesem Monat auf über 6.000 fast verdreifacht haben. Quelle: Aljazeera und AZ

Neuseeland - Ergänzung:
Die Ausgangssperre für die Großstadt Auckland wurde erneut verlängert. Die Anordnung bleibt mindestens bis zum kommenden Sonntag in Kraft. Ursprünglich sollten die Beschränkungen am Mittwoch gelockert werden. Quelle: tageschau.de

Norwegen - Ergänzung:
Die norwegische Regierung erwägt, für Einreisende aus Deutschland und Liechtenstein eine Quarantäne-Pflicht einzuführen. Das norwegische Gesundheitsamt zumindest empfiehlt eine solche Maßnahme, da die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland zunehmend gestiegen sei. Sollte die Regierung dieser Empfehlung folgen, könnte bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag eine zehntägige Quarantäne-Pflicht in Kraft treten. Quelle: tagesschau.de

Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. September 2020 vollständig eingestellt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben. Einreisen sind nur für panamaische Staatsangehörige und Residenten erlaubt. Für die Einreise sind aktuell ein COVID-19-Test (mind. 48 Stunden vor Einreise) und eine anschließende 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
In allen Provinzen besteht generell zwischen 19 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst.
Es gelten besondere Ausgangsbeschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen von 5-19 Uhr außer Haus gehen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Für Sonntag gilt eine Ausgangssperre für jedermann.
Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit COVID-19-Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1 Uhr. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon bleiben aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Neuinfektionen bis zum 31. August 2020 einige Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen. Dies betrifft insbesondere eingeschränkte Öffnungszeiten von Geschäften, Cafés, Bars und Diskotheken sowie den Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt. Ähnliche Einschränkungen gelten auch für einige Azoreninseln und können auch zukünftig kurzfristig von lokalen Behörden verfügt werden.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen ist seit einiger Zeit der Kanton Genf. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen (ohne Kanaren) und Belgien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
•Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
•Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Serbien - Änderung Besucherzahl kultureller Veranstaltungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 15. August 2020 müssen Einreisende aus den vier Nachbarstaaten Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien und Rumänien bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Ausländische Staatsangehörige, die innerhalb von 12 Stunden lediglich durch Serbien durchreisen oder die sich nicht länger als 12 Stunden in den o.g. Staaten vor Einreise nach Serbien aufgehalten haben, müssen seit dem 20. August 2020 ebenfalls keinen Negativtest vorlegen.
In ganz Serbien dürfen sich maximal zehn Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln, dabei ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. Für kulturelle Veranstaltungen gilt, dass maximal 500 Besucher mit Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern teilnehmen dürfen. Im öffentlichen Personenverkehr, in Geschäften, Einkaufszentren, Cafés, Restaurants, Nachtclubs usw. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. Auch bei Aufenthalten im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn dort ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
•Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
•Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
•Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.

Slowenien - Änderung Einreise: Wartezeiten an der Grenze zu Österreich:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Derzeit ist mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, zu rechnen. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage stehen (auch in englischer Sprache) auf der Webseite www.promet.si zur Verfügung.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.
Eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste (sogenannte „red list“) der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter u.a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Derzeit ist mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, zu rechnen. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage stehen (auch in englischer Sprache) auf der Website www.promet.si zur Verfügung.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Galizien, Kantabrien, Kastilien und Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, La Rioja, Melilla, Navarra, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) sind die Infektionszahlen zuletzt angestiegen. Am stärksten betroffen ist dort gegenwärtig Gran Canaria.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1.00 Uhr nachts, Begrenzung der maximalen Personenzahl an einem Tisch im Restaurant auf 10, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Spanien hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie angeordnet. So sind in Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona auch private Treffen von mehr als zehn Personen verboten. In der Region Murcia im Südosten des Landes wurden alle Treffen von mehr als sechs nicht im selben Haushalt lebenden Personen verboten. Und in der am stärksten betroffenen Hauptstadt Madrid forderten die Behörden die Menschen auf, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte zu vermeiden. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Distrikten.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Auch Personen mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie können ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests aufsuchen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Ab dem 1. September 2020 gilt in ganz Tschechien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Kliniken, Arztpraxen, sozialen Einrichtungen, Wahllokalen sowie bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern. Die Maskenpflicht besteht nicht in Restaurants, Hotels und Geschäften.
Bereits jetzt besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits. Sie besteht ansonsten auch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website in englischer Sprache darüber, in welchen tschechischen Bezirken besondere Hygienemaßnahmen gelten. In Prag besteht derzeit die Pflicht, bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Tunesien - Test-/Quarantänepflicht für Individualreisende ab 26.08.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin gewarnt.
Der internationale Flug- und Fährverkehr von und nach Tunesien wurde am 27. Juni 2020 wieder aufgenommen. Einreisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko „Liste verte“, darunter derzeit Deutschland, müssen bei Einreise keinen PCR-Test vorlegen und sich nicht in Quarantäne begeben.
Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.
Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
•Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
Sa 15. Aug 2020, 14:15
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Argentinien - Verlängerung Ausgangssperre:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Argentinien verzeichnet weiterhin steigende COVID-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die Ausgangssperre wurde bis zunächst 30. August 2020 verlängert und für den Großraum Buenos Aires (AMBA) für Berufstätige etwas gelockert. Die Ausgangssperre darf weiterhin nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre je nach Situation vor Ort verschärft oder gelockert.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste , und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.

Belgien - Änderung Einreise: Quarantäne-/Testempfehlung für mehrere Regionen in Deutschland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinz Antwerpen wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere in der Provinz Antwerpen, in der die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit überschreitet, weshalb das Robert-Koch-Institut die Provinz zu einem Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung . Auch in der Hauptstadt Brüssel sind die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind grundsätzlich erlaubt.
Seit 14. August 2020 stuft das belgische Außenministerium eine Reihe von Regionen in EU-Ländern als „orangene Zonen“ ein, darunter in Deutschland die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Niederbayern. Einreisenden aus diesen Gebieten wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne oder ein COVID-19-Test nach Einreise nach Belgien dringend empfohlen. Ausnahmen gelten für Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie bei bestimmten Reisegründen. Die belgischen Behörden haben dazu ausführliche Informationen unter FAQ Info-Coronavirus.be (International) veröffentlicht.
Für Transit durch Belgien, auch für Reisende aus den o.a. Gebieten, gelten diese Regelungen nicht.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (=Rote Zone) gilt eine Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen und die Testpflicht.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung einen COVID-19-Test durchzuführen. Von der Quarantäne ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Die Einstufung in Zonen ist auf der Webseite des belgischen Außenministeriums veröffentlicht.
Seit dem 1. August 2020 müssen Reisende nach Belgien 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail an PLFBelgium@health.fgov.be gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geplante Erleichterungen wurden ausgesetzt.
In der Provinz Antwerpen gilt seit dem 29. Juli 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 23:30 bis 6 Uhr, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr sowie eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Provinzregierung von Antwerpen rät derzeit von Reisen nach Antwerpen ab.
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind seit dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in der Provinz Antwerpen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Bhutan - Ergänzung Lockdown:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bhutan weiterhin gewarnt.
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristische reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise nach Bhutan ist somit derzeit nicht möglich. Am 11. August 2020 hat Bhutan nach Bekanntwerden eines ersten COVID-19-Positivfalls außerhalb der Quarantäneeinrichtungen einen landesweiten Lockdown auf unbestimmte Zeit verhängt.
Zur Ausreise aus Bhutan bietet die staatliche Fluggesellschaft Drukair aktuell nur vereinzelte internationale Verbindungen nach Nepal, Bangladesch und Thailand an.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
•Wenn Sie sich derzeit in Bhutan aufhalten, informieren Sie sich rechtzeitig über die lokalen Medien zu (auch medizinischen) Versorgungsmöglichkeiten und Notfallnummern in Ihren Distrikten.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Rückreise aus Bhutan die Reise- und Sicherheitshinweise potentieller weiterer Ziel- oder Transitländer in der Region.

Dänemark - Ergänzung:
Beschränkungen werden gelockert: Touristen sollen künftig nicht mehr nachweisen müssen, dass sie mindestens sechs Übernachtungen in Dänemark gebucht haben. Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen nun bis zwei Uhr nachts öffnen, statt wie bisher bis Mitternacht. Gleichzeitig wird eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel eingeführt. Die Regelung gilt ab dem 22. August. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage:
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet seit Anfang August 2020 von niedrigem Niveau aus wieder steigende COVID-19-Infektionszahlen. Das Staatsgebiet ist entsprechend dem Infektionsgeschehen in Warnstufen eingeteilt. In Warnstufe „orange“ befinden sich derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Am 14. August wurden das Stadtgebiet von Paris (Departement 75) und das Departement Bouches du Rhône (13, Marseille) als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Hier sind die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zu beachten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Paris weitet die Maskenpflicht im Freien aus. Passanten ab heute auf der Avenue des Champs-Élysées und auf den Straßen rund um den Louvre eine Maske tragen. In den betroffenen Gebieten soll es zudem mehr Polizeikontrollen geben, um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren. Quelle: tagesschau.de

Gambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia weiterhin gewarnt.
Der Präsident hat aufgrund des starken Anstiegs der COVID-19-Fälle in Gambia erneut den Ausnahmezustand erklärt. Die Luft-, See- und Landgrenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen; Ausnahmen bestehen für medizinische Notfälle und humanitäre Flüge. Gestattet ist die Einreise nur zurückkehrenden Gambiern, humanitären Helfern und Diplomaten. Bei Einreise ist ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht, grundsätzlich in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Heimquarantäne ist nur in Absprache mit dem Gesundheitsministerium bei geeigneter Unterkunft, bei der der Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen werden kann, möglich. Die Quarantänekosten sind von nicht-gambischen Einreisenden selbst zu tragen, ansonsten wird die Einreise verweigert. Personal des Gesundheitsministeriums ist bei ankommenden Flügen am Flughafen Banjul zugegen.
Für Fragen zu einer konkret geplanten Einreise und Heimquarantäne können sich die Personengruppen, deren Einreise derzeit gestattet ist, an das Verbindungsbüro in Banjul wenden.
Es besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Religiöse Gebetsstätten, Bildungseinrichtungen, Bars und Restaurants sind geschlossen. Außer Lebensmittelgeschäften dürfen in den Märkten nur Banken und Apotheken öffnen. Versammlungen sind verboten. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch das Gesundheitsministerium angeordnet werden.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land: örtliche weitergehende Maßnahmen:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Vermehrt treten nun Fälle in der Metropolregion Thessaloniki auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der QR-Code wird in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular sowie zusätzlich eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Ab 17. August 2020 soll ausschließlich die Vorlage eines Tests aus dem Abreiseland zulässig sein. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular. Ab dem 17. August 2020 soll zusätzlich ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich sein.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell ist z.B. die Insel Poros (Region Attika) von solchen Maßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch auf öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5 m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in einigen Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, landesweit verboten.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen. Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
•Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
•Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
•Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
•Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
•Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
•Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer. Quelle: AA

In den meisten Regionen des Landes - darunter in Athen und Thessaloniki sowie auf zahlreichen Inseln - müssen alle Tavernen, Bars und Discos spätestens um 24.00 Uhr schließen. Versammlungen von mehr als 50 Personen wurden im ganzen Land verboten. Diese Maßnahme gilt vorerst bis 24. August. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien - Ergänzung:
Wegen stark steigender Corona-Fallzahlen müssen aus Frankreich und den Niederlanden eintreffende Reisende in Großbritannien ab Samstag wieder in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
In der Region Kalabrien bleiben vorerst alle Diskotheken geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Kanada - Ergänzung:
Die weitgehende Schließung der US-Grenzen zu Kanada für den regulären Reiseverkehr wird erneut um einen Monat verlängert bis zum 21. September. Die Grenzen sind aber nicht völlig zu, sondern nur für alle nicht dringlichen Übertritte. Aus Arbeitsgründen und für den Handel sind Grenzübertritte weiter möglich. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den Ländern.

Marokko - Ergänzung:
Altstadt und Märkte von Casablanca wurden gesperrt. Quelle: Maghreb Post

Mexiko - Ergänzung:
Die weitgehende Schließung der US-Grenzen zu Mexiko für den regulären Reiseverkehr wird erneut um einen Monat verlängert bis zum 21. September. Die Grenzen sind aber nicht völlig zu, sondern nur für alle nicht dringlichen Übertritte. Aus Arbeitsgründen und für den Handel sind Grenzübertritte weiter möglich. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den Ländern.

Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Seit dem 5. August 2020 gilt in Mosambik erneut ein 30-tägiger Ausnahmezustand, der zunächst bis zum 6. September 2020 in Kraft ist.
Die Bevölkerung bleibt aufgefordert, die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten.
Seit dem 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt einzelne Sonderflüge, die sich derzeit dynamisch entwickeln. Der deutschen Botschaft Maputo bekannte Sonderflüge sind auf der Website der Botschaft veröffentlicht.
Derzeit werden mosambikanischen Einreisevisa nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des mosambikanischen Außenministeriums ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert.
Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der maximal 72 Stunden vor Einreise gemacht worden sein muss. Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Nach 10 Tagen kann diese beendet werden, wenn ein erneut negativer COVID-19-Test vorgelegt werden kann. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken wird bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) vorausgesetzt.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Namibia - Ergänzung:
Ganz Namibia wurde auf Phase 3 zurückgestuft. Der bereits für Walvis Bay, Swakopmund und Arandis geltende Lockdown für 16 Tage wurde auf die Städte Windhoek, Okahandja und Rehoboth ausgedehnt und in diesen Ortschaften eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Quelle: AZ

Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens zum 31. August 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Es ist wahrscheinlich, dass diese für Touristen in staatlichen Einrichtungen organisiert wird.
Anlässlich eines deutlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurden die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen der vergangenen Wochen durch Beschluss der Regierung Nepals teilweise wieder aufgehoben. Distriktübergreifende Fahrten sind weiterhin untersagt.
Innerhalb Kathmandus dürfen sich Privatfahrzeuge eingeschränkt fortbewegen (Odd-Even-Regelung). Nepalesische Regierungsinstitutionen nehmen ihre Arbeit mit reduzierter Kapazität wahr. Das Department of Immigration hat seine Visastelle am 10. August 2020 bis auf weiteres geschlossen.
Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten weiter.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die bestehenden Einschränkungen. Nehmen Sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teil.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten, informieren Sie sich auf der Seite der Botschaft Kathmandu und beachten Sie die Hinweise im Facebook-Auftritt der Botschaft zu Sonderregelungen während der derzeitigen Unterbrechung des Flugverkehrs.
•Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
•Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Neuseeland - Ergänzung:
Die neuseeländische Regierung hat die Ausgangssperre für die Stadt Auckland um 12 Tage verlängert. Die Corona-Alarmstufe war am Mittwoch auf 3 erhöht worden, nachdem dort die ersten Infektionen nach 102 Tagen aufgetreten waren. Für das übrige Land gilt weiter die Stufe 2. Quelle: tagesschau.de

Nordkorea - Egänzung:
Der vierwöchige Lockdown der Stadt Kaesong ist aufgehoben. Quelle: Aljazeera

Österreich - Ergänzung:
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz will schärfere Kontrollen von Urlaubern an den Grenzen. Ab Montag müssen Reiserückkehrer bei einem Aufenthalt in einem von rund 30 Risikogebieten einen negativen Corona-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden ist oder sie müssen in eine zehntägige Quarantäne. In Österreich wurden unter anderem das spanische Festland, Rumänien, Bulgarien, Schweden, die USA und Russland als Risikogebiete eingestuft. Gestern war auch Kroatien dazu gekommen. Quelle: tagesschau.de

Oman - Ergänzung:
Die nächtliche Ausgangssperre soll ab heute, 15. August, aufgehoben werden. Quelle: Aljazeera

Peru - Änderung erweiterte Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr; ab dem 16. August 2020 zudem eine komplette Ausgangssperre an Sonntagen bis 4 Uhr des Folgetags (einschließlich Verbot der Nutzung von Privatwagen). Zudem ist ein Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen an allen Tagen zu beachten.
Für die Regionen Arequipa, Huánuco, Ica, Junín, Madre de Dios und San Martín gilt weiterhin eine ganztägige Ausgangssperre. In den Regionen Amazonas, Ancash, Apurimac, Ayacucho, Cajamarca, Cusco, Huancavelica, La Libertad, Lima, Moquegua, Pasco, Puno und Tacna sind nur einige Provinzen von der ganztägigen Ausgangssperre betroffen (sog. „Cuarantena Focalizada“). Zudem besteht in diesen Regionen und Provinzen bis auf weiteres eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle. Während des Ausnahmezustands müssen sich die Bewohner der zuvor genannten Regionen zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke aufzusuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen. Die Überlandverbindungen für die o.g. Provinzen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt (sowohl zu Land als auch in der Luft).
In den übrigen Regionen gelten die vorgenannten Beschränkungen nur noch für Kinder bis 14 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 14 Jahren dürfen sich täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 30 Minuten außerhalb der Wohnung aufhalten, müssen jedoch im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit muss von allen Personen eine Mund-Nasen-Maske getragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.
•Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima.
•Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.

Philippinen - Ergänzung:
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist vom 24. August auf den 5. Oktober verschoben worden. Quelle: Aljazeera

Serbien - PCR-Test bei Einreise aus Nachbarstaaten inkl. Ausnahmen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Ab dem 15. August 2020 müssen Einreisende aus den vier Nachbarstaaten Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien und Rumänien bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Lediglich serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Fahrer im internationalen Güterverkehr und Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zuletzt hatten die Neuinfektionen deutlich zugenommen. In ganz Serbien dürfen sich maximal zehn Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln, dabei ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. Im öffentlichen Personenverkehr, in Geschäften, Einkaufszentren, Cafés, Restaurants, Nachtclubs usw. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. Auch bei Aufenthalten im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn es nicht möglich ist, dort eine Distanz von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
• Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.

Singapur - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur weiterhin gewarnt.
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Für alle gilt: Vor Antritt der Reise muss online eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender COVID-19-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind selbst zu tragen.
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air möglich. Ausreisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen Richtung Europa, z.B. mit KLM, Singapore Airlines, Qatar Airways, Swiss Air oder Turkish Airlines.
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
•Informieren Sie sich auf der Website von Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.

Spanien - Reisewarnung Festland Spanien und Balearen, Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien, Navarra, La Rioja, Kastilien und Léon, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln zum Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland. Auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) liegen die Infektionszahlen weiterhin auf niedrigerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne..
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Gemeinde Aranda de Duero in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und Léon wurde zum Schutz gegen eine dortige weitere Ausbreitung am 7. August 2020 abgeriegelt. Die Polizei lässt eine Zufahrt und das Verlassen nur bei triftigen Gründen zu.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen und Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen Spaniens einschließlich der Balearen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südkorea - Ergänzung:
Wegen ansteigender Infektionen hat Südkorea die Kontaktbeschränkungen in der Hauptstadt Seoul erneut verschärft. Es gelten wieder striktere Regeln für Versammlungen und Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Änderung Epidemiologische Lage: leichter Anstieg der Infektionszahlen:
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen. Die Zahlen bewegen sich auf nahezu konstantem Niveau, aktuell ist jedoch ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Ungarn hat die Herkunftsländer, aus denen die Einreise stattfinden soll, in drei Kategorien eingeteilt: „grün“ (geringes Risiko), „gelb“ (mittleres Risiko) und „rot“ (hohes Risiko). Die Einreise für nicht-ungarische Staatsangehörige aus „roten“ Ländern kommend, ist nicht gestattet. Familienangehörige von ungarischen Staatsangehörigen sowie Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. eines Aufenthaltstitels für mehr als 90 Tage und deren Familienangehörige sind ungarischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Die aktuellen und verbindlichen Einreiseregelungen für Ungarn können auf der Seite der ungarischen Polizei nachgelesen werden. Dort befindet sich auch das Amtsblatt mit der Ländereinteilung in die drei Kategorien.
Die Einreise aus Deutschland ist ohne Einschränkungen gestattet. Eine uneingeschränkte Einreise ist auch für Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien, Schweden und Spanien gestattet sowie für Reisende aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, dem Vatikan, der Schweiz und Südkorea.
Reisende aus den „gelben“ Herkunftsländern Bulgarien, Rumänien, Schweden und Spanien sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China,den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada müssen sich bei Einreise einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Bei Verdacht auf eine Infizierung aufgrund von COVID-19-Symptomen wird die Einreise verweigert. Liegt kein Verdacht auf eine Infizierung vor, so ist dennoch eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Ungarische Staatsangehörige und ihnen Gleichgestellte dürfen nach Ungarn einreisen, müssen sich aber einer Gesundheitskontrolle unterziehen, wenn sie aus einem der oben genannten Staaten kommen. Die Zugehörigkeit zur Familie ist durch offizielle Dokumente nachzuweisen.
Eine Befreiung von der Quarantäne ist aufgrund einer Sondergenehmigung der ungarischen Polizei möglich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online über die Website der ungarischen Polizei erfolgen.
Reisende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und der Ukraine gehören seit dem 15. Juli 2020 der „roten“ Kategorie an und dürfen nicht mehr nach Ungarn einreisen. Dies gilt auch für Reisende, die aus afrikanischen, südamerikanischen und allen asiatischen Staaten mit Ausnahme von Japan, Südkorea und der VR China kommen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet.
Für Reisende aus der „gelben“ Ländergruppe Bulgarien, Rumänien, Schweden und Spanien sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, denen eine Einreise unter Einschränkungen gestattet ist, gilt für den Transit, dass sie sich bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen müssen, den Reisezweck im Zielland nachweisen müssen, die Weiterreise in das nächste Transitland gesichert sein muss, die vorgeschriebene Reiseroute grundsätzlich nicht verlassen werden darf und der Reisezeit von maximal 24 Stunden eingehalten werden muss.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Meter.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die weitgehende Schließung der US-Grenzen zu Kanada und Mexiko wegen der Corona-Pandemie wird erneut um einen Monat verlängert. Die Grenzen könnten demnach frühestens am 21. September wieder für den regulären Reiseverkehr geöffnet werden. Die Grenzen sind aber nicht völlig zu, sondern nur für alle nicht dringlichen Übertritte. Aus Arbeitsgründen und für den Handel sind Grenzübertritte weiter möglich. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den Ländern.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
von Birgitt
So 2. Aug 2020, 23:14
Forum: Travel Info Center
Thema: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
Antworten: 521
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Australien - Ergänzung:
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben die Behörden im australischen Bundesstaat Victoria den Katastrophenzustand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Zudem dürfe nur noch eine Person aus jedem Haushalt einmal am Tag einkaufen gehen, sagt Victorias Regierungschef Daniel Andrews. In Melbourne, der Hauptstadt des Bundesstaates, dürfen sich die Menschen nicht mehr als fünf Kilometer von zu Hause entfernen. Die neuen Regelungen sollen für sechs Wochen bis Mitte September gelten. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Ergänzung:
Wegen des starken Anstiegs von Infektionsfällen hat die belgische Regierung touristische Reisen in mehrere EU-Regionen verboten. "Nicht unbedingt notwendige Reisen" in die spanischen Regionen Navarra, Aragon, Barcelona und Lleida in Katalonien seien nicht mehr erlaubt, teilte das Außenministerium in Brüssel mit. Auch Gebiete in Bulgarien, Rumänien, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz stehen auf einer "roten Liste". Wer von dort nach Belgien zurückkehrt, muss in Quarantäne. Von den Reisebeschränkungen betroffen sind in der Schweiz die Kantone Waadt, Wallis und Genf, in Frankreich das Département Mayenne und in Großbritannien die Stadt Leicester. Zudem müssen seit Samstag aus dem Ausland nach Belgien zurückkehrende Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien bleiben, Formulare zur Identifizierung ausfüllen. Sie müssen unter anderem angeben, wo sie sich in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten haben. Quelle: tagesschau.de

Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31. August 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nicht erlaubt. In der Stadt La Paz gilt seit dem 23. Juni 2020 die Sonderregel, dass je nach Endnummer des Ausweisdokuments (gerade bzw. ungerade) nur jeden zweiten Tag das Haus verlassen werden darf.
In den Departements Santa Cruz, Cochabamba, Beni, Chuquisaca, Tarija, Potosí und Oruro gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten bzw. nur eingeschränkt zulässig. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Brasilien - Ergänzung:
Inmitten der Corona-Krise hat Brasiliens Metropole Rio de Janeiro seine berühmten Strände wieder zum Baden im Meer geöffnet. Die Erlaubnis, die Teil der fünften Phase der Öffnung ist, gilt von heute an. Auch mobile Verkäufer sollen tagsüber arbeiten und Bars bis nach Mitternacht geöffnet haben dürfen. Ein Verbleib am Strand wie beim Sonnen bleibt vorerst allerdings verboten. Damit sollen allzu große Menschenansammlungen vermieden werden. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Ergänzung:
Griechenland erweitert die Maskenpflicht. Wie der Zivilschutz mitteilte, müssen alle Menschen fortan in geschlossenen Räumen eine Maske tragen. Zudem sind Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen nur im Ausnahmefällen erlaubt. In Bars dürfen sich nur noch so viele Menschen aufhalten, wie es Sitzplätze gibt. Stehende Kunden dürfen auch draußen nicht mehr bedient werden. Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldbuße von 150 Euro. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den Kanalinseln, der Isle of Man und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales . Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Die elektronische Anmeldung ist weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In weiten Teilen Englands sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als zwei Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-/Nasenschutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind seit dem 31. Juli im Großraum Manchester sowie in Teilen von West Yorkshire und East Lancashire die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft worden. In den betroffenen Regionen dürfen sich Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen. Die Maßnahmen gelten ebenfalls für die weiter südlich gelegene Stadt Leicester.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung .
In Schottland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu acht Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung .
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Angehörigen aus bis zu vier Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+ , also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.

Kenia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia weiterhin gewarnt.
Seit dem 01. August 2020 sind die kenianischen Flughäfen wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test für COVID-19 erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Bei Einreise darf die Körpertemperatur nicht über 37,5 Grad Celsius liegen, es darf keinen andauernden Husten, Atemschwierigkeiten oder andere grippeähnliche Symptome geben. Kenia sieht grundsätzlich eine 14tägige Quarantäne nach Einreise vor, die jedoch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Staaten auf der kenianischen Positivliste haben, nicht nötig ist. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Passes, belegt werden
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Namibia - Ergänzung:
Namibia lässt wieder Touristen ins Land. Alle Reisenden müssen ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Nach Ankunft in Namibia ist binnen der ersten fünf Tage ein weiterer Test verpflichtend. Bis zum Erhalt des Ergebnisses am 7. Tag, müssen Reisende an einem und demselben Ort verbleiben. Erst danach ist eine Weiterreise durch das Land ohne Einschränkungen erlaubt. Es soll eine Pflicht zur Nutzung eines Smartphone-Tracking-Apps geben.
Ab dem 4. August gibt es erneut Einschränkungen im Land. Dazu zählt vor allem die erneute Schließung der Kindergärten und Schulen im Land. Dies gilt für 28 Tage. Ansammlungen dürfen nur noch 100 anstatt 250 Personen umfassen. Die Quarantänezeit wird internationalem Standard nach von 14 auf 7 Tage verkürzt, wenn dann ein negatives Testergebnis vorliegt. Eine Isolation zu Hause ist nun theoretisch möglich. Quelle: Hitradio Namibia

Philippinen - Ergänzung:
Nach einer Vielzahl neuer Corona-Fälle in Manila steht der philippinischen Hauptstadt ein erneuter Lockdown bevor. Am Dienstag würden neue Schutzmaßnahmen für zwei Wochen eingeführt, kündigte Präsident Rodrigo Duterte an. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden nach Russland sind grundsätzlich verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Die russischen Behörden sehen Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende auf Linienflügen vor, wenn sie einen Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test mitführen, der nicht älter als 3 Tage sein darf.
Mit Ausnahme von Flügen nach Großbritannien, in die Türkei und Tansania, die ausschließlich von Staatsangehörigen dieser Länder oder mit dortigem Daueraufenthalt benutzt werden dürfen, sind alle regelmäßigen internationalen Linienflüge von und nach Russland derzeit noch eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück und Aeroflot von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch. Der reguläre Flugverkehr soll allmählich wieder aufgenommen werden. Der Inlandsflugverkehr ist wieder umfangreich.
In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands gibt es zum Teil noch weitgehende Einschränkungen, die schrittweise gelockert werden sollen. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,0 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. In Moskau ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden ist Pflicht.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Ergänzung:
Ab dem 6. August wird es für alle aus Griechenland nach Zypern Einreisende Pflicht, einen vor Abflug erfolgten negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden bei Einreise ist. Zyprioten und ständige Einwohner Zyperns können sich bei ihrer Ankunft für einen Test an Flughäfen entscheiden. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt