Reise-/Sicherheitshinweis China 29.07.2009 - 19.03.2014

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis China 22.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 22.01.2013
(Unverändert gültig seit: 22.01.2013)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweis
- Landesspezifische Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden derzeit bis auf weiteres nur für Gruppen von mindestens fünf Personen mit derselben Staatsangehörigkeit erteilt.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorbehalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen „Teehaus-Betrugs“ wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.
Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.
In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter www.china.diplo.de entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de .
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis China 22.02.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 22.02.2013
(Unverändert gültig seit: 22.02.2013)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Tibetischen Neujahrsfestes werden voraussichtlich bis Anfang März 2013 keine Einreisegenehmigungen für die autonome Region Tibet erteilt.

Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorbehalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 0-ubs.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de
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Reise-/Sicherheitshinweis China 28.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 28.03.2013
(Unverändert gültig seit: 28.03.2013)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Tibetischen Neujahrsfestes werden derzeit weiterhin keine Einreisegenehmigungen für die autonome Region Tibet erteilt.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int. Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.
Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue wird in südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein gewisses Risiko besteht im Süden in ländlichen Gebieten unter 1500 m in den Provinzen Hainan und in geringem Maße auf der Insel Hainan. Sehr geringes Risiko in den Provinzen Anhui, Henan, Hubei, Ghuizhou und Jiangsu. Erreger: P. falciparum < 26 % (nur in Hainan und Yunnan), sonst fast ausschließlich P. vivax, selten P. knowlesi (an der Grenze zu Myanmar). In städtischen Gebieten besteht kein Malariarisiko.
Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist abhängig von der Reiseroute normalerweise nicht erforderlich.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Tollwut kommt im ganzen Land vor mit etwa 2.000 Todesfällen beim Menschen pro Jahr davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de ).
Weitere Erkrankungen
Höhenkrankheit
Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Atemnot. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.
Medizinische Versorgung und weitere Hinweise
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen. Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.. Ein ausreichender, auch für China gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen. In der Regel ist die Bezahlung mit chinesischer Kreditkarte möglich. Ausländische Kreditkarten werden nur in ganz wenigen internationalen Kliniken in wenigen Großstädten akzeptiert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org / oder http://www.frm-web.de /)
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: China:
Stand 05.04.2013 (Unverändert gültig seit: 05.04.2013)
Letzte Änderungen:Medizinische Hinweise - Vogelgrippe

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: http://www.bmelv.de ).
Seit kurzem wurden Einzelerkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 im Raum Shanghai und anliegenden Provinzen im Osten des Landes bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 09.04.2013
(Unverändert gültig seit: 09.04.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise – Vogelgrippe


Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Tibetischen Neujahrsfestes werden derzeit weiterhin keine Einreisegenehmigungen für die autonome Region Tibet erteilt.
Seit kurzem wurden Einzelerkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 im Raum Shanghai und anliegenden Provinzen im Osten des Landes bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 10.04.2013
(Unverändert gültig seit: 10.04.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise – Tibet


Aktuelle Hinweise
Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Seit kurzem wurden Einzelerkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 im Raum Shanghai und anliegenden Provinzen im Osten des Landes bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 15.04.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 15.04.2013
(Unverändert gültig seit: 15.04.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise – Vogelgrippe


Aktuelle Hinweise
Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Seit kurzem wurden Einzelerkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: http://www.auswaertiges-amt.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis China 03.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
China:

Stand 03.07.2013 (Unverändert gültig seit: 03.07.2013)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise

Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Am 26.6. kam es in der Stadt Lukqun im Osten der *Autonomen Region Xinjiang* zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen bewaffneten Angreifern und Sicherheitskräften. In der Folge dieser Ereignisse wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Provinz Xinjiang, einschließlich der Hauptstadt Urumqi massiv verstärkt, die Stadt Lukqun ist weiträumig abgeriegelt.
Bei Reisen in die Region ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere Menschen¬ansammlungen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 15.08.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
China:
Stand 15.08.2013
(Unverändert gültig seit: 15.08.2013)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise - Transitregelung
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Aufgrund gewaltsamer Zusammenstöße in den Städten Lukqun und Hotan Ende Juni 2013 wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Provinz Xinjiang verschärft.
Bei Reisen in die Region ist weiterhin besondere Vorsicht geboten, insbesondere Menschen¬ansammlungen sollten gemieden werden.
Seit dem 01.08.2013 ist die erweiterte Transitregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 72 Stunden auch für Kanton (Guangzhou) gültig. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen siehe „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10 6498 0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 0-ubs.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
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Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe http://www.china.diplo.de
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Reise-/Sicherheitshinweis China 02.09.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 02.09.2013
(Unverändert gültig seit: 02.09.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Transitvisum


Aktuelle Hinweise
Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Aufgrund gewaltsamer Zusammenstöße in den Städten Lukqun und Hotan Ende Juni 2013 wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Provinz Xinjiang verschärft.
Bei Reisen in die Region ist weiterhin besondere Vorsicht geboten, insbesondere Menschen¬ansammlungen sollten gemieden werden.
Die erweiterte Transitregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 72 Stunden gilt neben Peking und Shanghau nun auch für Kanton (Guangzhou) (seit 01.08.2013) und Chengdu (seit 01.09.2013). Nähere Informationen zu den Voraussetzungen siehe „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis China 25.11.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
China:

Stand 25.11.2013 (Unverändert gültig seit: 25.11.2013)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Derzeit werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.
Aufgrund gewaltsamer Zusammenstöße in den Städten Lukqun und Hotan Ende Juni 2013 sowie einem uigurischen Terroristen zugeschriebenen Vorfall am Tiananmen-Platz im Peking am 28.10.2013 wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Provinz Xinjiang erheblich verschärft.

Bei Reisen in die Region ist deshalb besondere Vorsicht geboten, insbesondere Menschen¬ansammlungen sollten gemieden werden.

Die erweiterte Transitregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 72 Stunden gilt neben Peking und Shanghai nun auch für Kanton (Guangzhou) (seit 01.08.2013) und Chengdu (seit 01.09.2013). Nähere Informationen zu den Voraussetzungen siehe „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) eingeholt werden muss.
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Seit dem 01.01.2013 besteht für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking und Shanghai. Diese Regelung wurde nun auch auf Kanton/Guangzhou (seit 01.08.2013) und Chengdu (seit 01.09.2013) erweitert. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende im Besitz eines Tickets für den Weiterflug in ein Drittland innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen. Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeista tion registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Einreise über die internationalen Flughäfen in Peking, Shanghai, Kanton oder Chengdu. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Gleiches gilt für Taiwan.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.

Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter http://www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: +49 69 520135) erhältlich.

Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.

Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin auf http://www.china-botschaft.de).
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 13.12.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
China:

Stand 13.12.2013 (Unverändert gültig seit: 13.12.2013)

Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise - Luftverschmutzung
Die teilweise hohe Luftverschmutzung in den Ballungszentren Chinas ist bekannt. Chronische Atemwegserkrankungen können sich dadurch verschlechtern.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 16.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 16.12.2013
(Unverändert gültig seit: 16.12.2013)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise – Einreisegenehmigung Tibet


Aktuelle Hinweise
Derzeit werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt. Grundsätzlich wird verlangt, dass eine Gruppe aus mindestens vier Personen besteht.
Aufgrund gewaltsamer Zusammenstöße in den Städten Lukqun und Hotan Ende Juni 2013 sowie einem uigurischen Terroristen zugeschriebenen Vorfall am Tiananmen-Platz im Peking am 28.10.2013 wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Provinz Xinjiang erheblich verschärft.
Bei Reisen in die Region ist deshalb besondere Vorsicht geboten, insbesondere Menschen¬ansammlungen sollten gemieden werden.
Die erweiterte Transitregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 72 Stunden gilt neben Peking und Shanghai nun auch für Kanton (Guangzhou) (seit 01.08.2013) und Chengdu (seit 01.09.2013). Nähere Informationen zu den Voraussetzungen siehe „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 24.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
China:

Stand 24.01.2014 (Unverändert gültig seit: 24.01.2014)

Letzte Änderungen: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Transitregelung
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Seit dem 01.01.2013 besteht für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking und Shanghai. Diese Regelung wurde Seit 01.08.2013 auf Kanton /Guangzhou und seit 01.09.2013 auf Chengdu erweitert. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende im Besitz eines Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen. Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei de r nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die internationalen Flughäfen in Peking, Shanghai(Pudong und Hongqiao), Kanton oder Chengdu. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 12.03.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China:
Stand 12.03.2014
(Unverändert gültig seit: 12.03.2014)

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen – Flugreisen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Transitregelung
- Besondere strafrechtliche Vorschriften - Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung


Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Provinz Xinjiang.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Diese ist beim tibetischen Fremdenverkehrsamt zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Fremdenverkehrsamt gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/ entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) sollten ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) eingeholt werden muss.
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking, Shanghai, Kanton /Guangzhou und Chengdu sowie seit 01.01.2014 auch in Chongqing, Dalian und Shenyang. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende
1) im Besitz eines Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.
2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Gleiches gilt für Taiwan.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: +49 69 520135) erhältlich.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin auf www.china-botschaft.de).
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Ein- und Ausreiseverwaltung (Art. 28) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess involviert ist und dies von einem Gericht angeordnet wurde.
Seit 1. März 2006 erlaubt das „Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung“ den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen wie Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidrigem Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier) usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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