Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 29.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 29.06.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Kirgisistan seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 26.01.2010 - 04.01.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 26.01.2010 - 04.01.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 06.01.2012

Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Die Präsidentschaftswahlen am 30.10.2011 sind ruhig verlaufen, ebenso die Amtseinführung des neuen Präsidenten Atambajew am 01.12.2011.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty. Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld ist in den größeren Städten problemlos möglich. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union problemlos durchgeführt werden.

Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).

Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass zu verhaften. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr.)
Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.
Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Abteilung OWIR in der Hauptverwaltung des kirgisischen Innenministeriums (GUWD) beantragt werden.
Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesen Fällen ein Visum mit mindestens zwei Einreisen beantragen und im Visumantrag als Begründung den Besuch beider Länder angeben müssen. Die Umsetzung des Abkommens wird von den Behörden bisher nicht einheitlich gehandhabt, so dass es zu erheblichen Verzöge rungen oder der Verweigerung des Grenzübertritts kommen kann. Insbesondere ist allein mit kirgisischem Visum keine Einreise auf dem Luftweg nach Almaty möglich.

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass Ja
Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 14. Lebensjahr
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum (auch ohne Foto)

Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.
Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist besonders auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten; Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalten und Tierkontakten). Bei Ausflügen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Frühsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken übertragenen FSME-Erkrankung. Da lokal zugelassene Impfstoffe nicht zu empfehlen sind, sollte entsprechender Impfschutz ggf. in Deutschland erworben werden.

Malaria
Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den südlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden ungewöhnlich viele Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschließlich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langärmelige Kleidung und mückenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert. Bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) muss auch an eine Malaria gedacht werden. Für die Behandlung sind Chloroquinpräparate in den meisten Fällen geeignet.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.
Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Möglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So können im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 04.07.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kirgisistan:
Stand 04.07.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Ein geplantes Gesetz zur Befreiung deutscher Staatsangehöriger von der Visapflicht ist bisher nicht in Kraft getreten.
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr.)

Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.
Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Abteilung OWIR in der Hauptverwaltung des kirgisischen Innenministeriums (GUWD) beantragt werden.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesen Fällen ein Visum mit mindestens zwei Einreisen beantragen und im Visumantrag als Begründung den Besuch beider Länder angeben müssen. Die Umsetzung des Abkommens wird von den Behörden bisher nicht einheitlich gehandhabt, so dass es zu erheblichen Verzöge rungen oder der Verweigerung des Grenzübertritts kommen kann. Insbesondere ist allein mit kirgisischem Visum keine Einreise auf dem Luftweg nach Almaty möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 02.08.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kirgisistan
Stand 02.08.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.

Spätestens ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesen Fällen ein Visum mit mindestens zwei Einreisen beantragen und im Visumantrag als Begründung den Besuch beider Länder angeben müssen. Die Umsetzung des Abkommens wird von den Behörden bisher nicht einheitlich gehandhabt, so dass es zu erheblichen Verzöge rungen oder der Verweigerung des Grenzübertritts kommen kann. Insbesondere ist allein mit kirgisischem Visum keine Einreise auf dem Luftweg nach Almaty möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 03.08.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kirgisistan:
Stand 03.08.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Gültigkeit Reisedokumente)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.

Spätestens ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesen Fällen ein Visum mit mindestens zwei Einreisen beantragen und im Visumantrag als Begründung den Besuch beider Länder angeben müssen. Die Umsetzung des Abkommens wird von den Behörden bisher nicht einheitlich gehandhabt, so dass es zu erheblichen Verzöge rungen oder der Verweigerung des Grenzübertritts kommen kann. Insbesondere ist allein mit kirgisischem Visum keine Einreise auf dem Luftweg nach Almaty möglich.

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit sechs Monate ab Einreise
vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit sechs Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit sechs Monate ab Einreise
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Gültigkeit sechs Monate ab Einreise (auch ohne Foto)

Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 28.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 28.08.2012

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisen über Land: Unfälle)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum: Weiterreise nach Usbekistan oder Kasachstan)
- Medizinische Hinweise (Medizinische Versorgung: Registrierung bei der Botschaft)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Straßenverkehr

Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.
Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.

Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Möglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So können im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich, unter http://service.diplo.de/registrierungav.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 01.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 01.10.2012

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.

Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich.

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit drei Monate ab Einreise
vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Gültigkeit drei Monate ab Einreise (auch ohne Foto)

Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten..
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 30.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 30.01.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Verhaltenshinweise)
- Medizinische Versorgung


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Lage ist inzwischen wieder ruhig. Die Vorkommnisse zeigen jedoch, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Die Präsidentschaftswahlen am 30.10.2011 sind ruhig verlaufen, ebenso die Amtseinführung des neuen Präsidenten Atambajew am 01.12.2011.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.

Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.

Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden. Die Deutsche Botschaft in Bischkek verfügt für den Notfall über eine Adressliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Es wird weiterhin die Registrierung bei der Botschaft empfohlen, um im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktieren zu können. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich, unter http://service.diplo.de/registrierungav.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 03.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 03.06.2013

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird aufgrund der derzeit instabilen Lage zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher dringend empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich unbedingt täglich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Am 30.05.2013 sowie den folgenden Tagen fanden in dem Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul größere Demonstrationen und gewaltsame Zusammenstöße mit der Polizei statt. Die Proteste und Straßenblockaden richteten sich gegen ein Abkommen über die Tätigkeit der Goldmine Kumtor zwischen dem kanadischen Betreiber Centerra Gold und der Kirgisischen Republik. Ein am 31.05.2013 verhängter Ausnahmezustand über den Rayon Jeti-Oguz wurde am Vormittag des 03.06.2013 wieder aufgehoben. Bei Reisen in das Gebiet wird jedoch weiter zu äußerster Vorsicht geraten.
Seit dem 31.05.2013 gibt es Proteste um die Stadt Dschalal-Abad. Mehrere Verwaltungsgebäude wurden besetzt und ein neuer Gouverneur widerrechtlich abgesetzt und durch einen selbsternannten ersetzt. Dieser wurde mittlerweile verhaftet. Momentan ist die Verbindungsstraße Bischkek-Osch blockiert. Wie sich die Lage weiter entwickelt ist nicht absehbar. Es sollten nur unbedingt notwendige Reisen in das Gebiet unternommen werden.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 10.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 10.06.2013

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Ende Mai und Anfang Juni kam es in dem Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) zu größeren Demonstrationen, Straßenblockaden und gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei. Die Proteste richteten sich gegen ein Abkommen über die Tätigkeit der Goldmine Kumtor Der Ausnahmezustand wurde nach 4 Tagen wieder aufgehoben. Im gleichen Zeitraum gab es Proteste um die Stadt Djalal-Abad, bei denen mehrere Verwaltungsgebäude besetzt wurden. Die mehrtägige Blockade der Verbindungsstraße Bischkek-Osch durch Demonstranten ist mittlerweile beendet.
Anfang Januar 2013 kam es zu mehrtätigen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Vorkommnisse zeigen, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 25.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kirgisistan:
Stand 25.07.2013

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten

Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.

Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).

Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden, oft unter dem Vorwand der Drogenkontrolle. Anschließend fehlte wiederholt Geld oder es wurde Schmiergeld in beträchtlicher Höhe verlangt. Wenn sie sich weigerten, wurden Touristen eingeschüchtert und beispielsweise mit Verhaftung wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ bedroht. Treten Sie selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin, lassen Sie die Situation aber nicht eskalieren. Notfalls rufen Sie die Botschaft an. Bitte melden Sie sich auch bei der Botschaft, wenn Sie zu Schmiergeldzahlungen genötigt wurden oder Geld gestohlen wurde, damit die Botschaft der Polizei derartige Vorkommnisse melden kann.

Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 02.10.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kirgisistan:
Stand 02.10.2013

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) : Ja; (auch ohne Foto)

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen konsularischen Vertretung eingeholt werden muss.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.
Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 10.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 10.04.2014
(Unverändert gültig seit: 10.04.2014)

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- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Grenzübergänge
- Allgemeine Reiseinformationen - Geld/Kreditkarten


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen.
Anfang Januar und erneut im Mai/Juni 2013 kam es zu mehrtägigen gewalttätigen Auseinandersetzungen in der usbekischen Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad im Süden Kirgisistans. Die Vorkommnisse zeigen, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, bieten sich jedoch gerade in Bischkek an den Geldautomaten zur problemlosen Bargeldabhebung an. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden, oft unter dem Vorwand der Drogenkontrolle. Anschließend fehlte wiederholt Geld oder es wurde Schmiergeld in beträchtlicher Höhe verlangt. Wenn sie sich weigerten, wurden Touristen eingeschüchtert und beispielsweise mit Verhaftung wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ bedroht. Treten Sie selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin, lassen Sie die Situation aber nicht eskalieren. Notfalls rufen Sie die Botschaft an. Bitte melden Sie sich auch bei der Botschaft, wenn Sie zu Schmiergeldzahlungen genötigt wurden oder Geld gestohlen wurde, damit die Botschaft der Polizei derartige Vorkommnisse melden kann.
Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 09.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 09.09.2015
(Unverändert gültig seit: 09.09.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen.
Auch im Süden des Landes (usbekische Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad) kann es aufgrund der fortbestehenden Spannungen zu Auseinandersetzungen kommen.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in den Provinzen Osch und Djalal Abad im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Auch im Zusammenhang mit den am 04. Oktober 2015 anstehenden Parlamentswahlen kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 17.09.2015

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 17.09.2015
(Unverändert gültig seit: 17.09.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Am 04.10.2015 finden Parlamentswahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen ist vereinzelt mit Demonstrationen zu rechnen. Je nach Verlauf und Ausgang der Wahl kann eine Häufung von Demonstrationen im Anschluss nicht ausgeschlossen werden. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden und sich regelmäßig über die Sicherheitslage zu informieren.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen.
Auch im Süden des Landes (usbekische Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad) kann es aufgrund der fortbestehenden Spannungen zu Auseinandersetzungen kommen.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in den Provinzen Osch und Djalal Abad im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z. B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 23.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:

Stand 23.03.2016 (Unverändert gültig seit: 23.03.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.

Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen.
Auch im Süden des Landes (usbekische Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad) kann es aufgrund der fortbestehenden Spannungen zu Auseinandersetzungen kommen.

Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in den Provinzen Osch und Djalal Abad im Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der damaligen Übergangsregierung war es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.

Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.

Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.

In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z. B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen konsularischen Vertretung eingeholt werden muss. In diesem Fall besteht zudem die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung innerhalb einer Woche nach Einreise. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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