Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 29.02.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 29.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren:
Stand 16.10.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Auf der Insel Anjouan kommt es zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit der Polizei in Mutsamudu. Es wird über vereinzelte Schusswechsel in der Altstadt berichtet, die Sicherheitslage ist unübersichtlich.
Von nicht erforderlichen Reisen nach Anjouan wird bis auf Weiteres abgeraten.
Reisende vor Ort werden gebeten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage auf den Komoren ist fragil, es kam in der Vergangenheit wiederholt zu Demonstrationen und Versammlungen, die Reisende meiden sollten.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate auf den Komoren ist gering, mit armutsbedingter Kriminalität muss allerdings jederzeit und überall gerechnet werden.

Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre dringend empfohlen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Zuständige Auslandsvertretung
Es gibt keine deutsche Auslandsvertretung auf den Komoren. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Daressalam / Tansania. Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft in Moroni, Frankreich hat 2017 zudem eine kleine konsularische Außenstelle in Mutsamudu eröffnet.

Sprache
Ohne Kenntnisse in der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise auf die Komoren als schwierig. Außer der Landessprache Komorisch wird auch Französisch und Arabisch gesprochen.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die Komoren sind ein stark islamisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen. In der Stadt sollten weder Shorts, ausgeschnittene Kleider noch Miniröcke getragen werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Frauen sollten an öffentlichen Stränden, insbesondere während des Ramadan, auf das Baden verzichten.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Das Straßennetz ist in desolatem Allgemeinzustand, Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört. Kleine motorisierte Boote (sogenannte kwassa-kwassa), die den Transport zwischen den Inseln anbieten, sind kein sicheres Verkehrsmittel.
Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Der Treibstoff auf den Komoren ist weiterhin knapp.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Komoren-Franc (KMF). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld. Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden. In Moroni gibt es Geldautomaten, die die gängigen Kreditkarten akzeptieren, jedoch nicht immer funktionieren.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten ausgestellt werden. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Zuständige Auslandsvertretung für Deutschland ist die Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.

Einreise über den Seeweg
Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten. Ansonsten unterliegen sie den vorgenannten Einreisebestimmungen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.
Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.
Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.
Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.

Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr bestehen für die Komoren nicht. Jedoch ist für die Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten nach Mayotte (Nachbarinsel, zu Frankreich gehörend, aber oft als Transit genutzt) eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach den Komoren zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria
Nach der Implementierung eines landesweiten umfassenden Eradikationsprogrammes 2013 sind die Malariafallzahlen 2014 und 2015 drastisch zurückgegangen. Das Programm wird jetzt fortgeführt und es muss abgewartet werden, ob die Fallzahlen niedrig bleiben. Die WHO rät daher zunächst weiter zu einer Malariachemoprophylaxe für Reisende auf den Komoren.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/ AIDS
Bislang werden offiziell erst wenige Hundert Fälle bestätigt. Die Prävalenz wird mit 0,025% angegeben. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Dengue- und Chikungunya-Fieber
Beide, durch tagstechende Mücken übertragenen Fiebererkrankungen verlaufen ähnlich und sind in den letzten Jahren immer wieder ausbruchartig aufgetreten. Eine Impfung gibt es nicht. Mückenschutz auch am Tage ist die einzige Präventionsmaßnahme.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie zweifeldfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen oder selbst schälen. Unbedingt Fliegen von der Verpflegung fernhalten. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potenziell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist örtlich technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Es fehlt eine adäquate Notfallversorgung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 17.10.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Komoren:
Stand: 17.10.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Ergänzung Ausgangssperre)


Aktuelle Hinweise
Ergänzung Ausgangssperre

Auf der Insel Anjouan kommt es zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit der Polizei in Mutsamudu. Es wird über vereinzelte Schusswechsel in der Altstadt berichtet, die Sicherheitslage ist unübersichtlich. Es wurde eine Ausgangssperre verhängt, die von 20 bis 6 Uhr in Kraft ist.
Von nicht erforderlichen Reisen nach Anjouan wird bis auf weiteres abgeraten.
Reisende vor Ort werden gebeten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 28.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren:
Stand 28.03.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. März 2019 fanden Präsidentschaftswahlen statt, in deren Folge es zu Kundgebungen und Demonstrationen in der Hauptstadt Moroni, aber auch auf den Inseln Anjouan und Mohéli gekommen ist. Mitunter gab es dabei gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Es ist nicht auszuschließen, dass es in den nächsten Tagen erneut zu Kundgebungen kommen wird, die gewaltsam aufgelöst werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen lokaler Behörden Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 24.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren
Stand 24.08.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität, Piraterie auf hoher See)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering, mit armutsbedingter Kriminalität muss allerdings jederzeit und überall gerechnet werden. Es kann zu Entreissdiebstählen und Diebstählen aus Autos kommen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten, in Parks und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge alleine bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piraterie. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Angriffe sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman weiterhin gefährdet.
  • Lassen Sie in vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.
  • Vermeiden Sie es, mit Sportbooten auf das offene Meer zu fahren.
  • Registrieren Sie sich beim Maritime Security Centre.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die komorischen Behörden haben eine Sittenbrigade eingerichtet. Diese führt nachts ab 23 Uhr in der Umgebung von Diskotheken, Nachtbars und Verkaufsstellen für Fleischspieße Identitätskontrollen durch. Bei Besuch dieser Orte muss ein Ausweis mitgeführt werden.

Ehebruch kann in den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.

Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.

Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.

Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.
  • Achten Sie ab 23 Uhr beim Besuch von Diskotheken, Nachtclubs und Verkaufsstellen für Fleischspieße darauf, einen Ausweis mit sich zu führen.
  • Bitten Sie Einheimische um Rat, bevor Sie sie fotografieren, da nicht immer ersichtlich ist, ob ein Fotografierverbot besteht oder nicht.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist und kostet ca. 30 EUR. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (mind. 30 EUR/Tag) und Nachweis/Adresse des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumsverlängerung ist möglich. Zuständige Auslandsvertretung für Deutschland ist die Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Seit dem 1. Januar 2020 soll bei Einreise der Nachweis von Impfungen gegen Gelbfieber und Meningokokken ACWY vorgeschrieben sein. Eine offizielle Bestätigung dieser Impfvorschriften durch die zuständigen Behörden steht allerdings noch aus.
  • Erkundigen Sie sich ggf. hinsichtlich möglicher Pflichtimpfungen individuell bei der zuständigen Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus auf den Komoren siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 19.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren
Stand 19.01.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheit; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber; Malaria)


Sicherheit
Am 14. Januar 2024 fanden die Präsidentschaftswahlen statt. Das offizielle Ergebnis wurde am 16. Januar 2024 verkündet, welches mit 62,97% der Stimmen Azali Assoumani erneut zum Präsidenten ausrief. Die Opposition erhebt Vorwürfe der massiven Wahlmanipulation, die damit verbundenen Demonstrationen und Versammlungen eskalieren seither. Es gab infolgedessen einen Toten und zahlreiche Verletzte.
Zurzeit muss von weiteren Demonstrationen, verbunden mit gewalttätiger Auflösung der Lage, ausgegangen werden.
Seit dem 17. Januar 2024 ist eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft (in der Hauptstadt Moroni von 19 bis 6 Uhr, im Rest des Landes von 22 bis 6 Uhr).
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Bleiben Sie wachsam und schränken Sie Reisen so weit wie möglich ein.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist ruhig. Demonstrationen und Versammlungen, die gewalttätig werden können, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 2019 kam es im Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen wiederholt zu Demonstrationen und Versammlungen, die mitunter gewaltsam durch Sicherheitskräfte aufgelöst wurden. Aufgrund innenpolitischer Spannungen sowie der wirtschaftlichen Situation kann das Wiederaufflammen gewalttätiger Ausschreitungen, vor allem in der Hauptstadt Moroni sowie auf der Insel Anjouan, weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Komoren sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Impfschutz

Seit 2020 soll bei Einreise der Nachweis von Impfungen gegen Gelbfieber und Meningokokken ACWY vorgeschrieben sein. Eine offizielle Bestätigung dieser Impfvorschriften durch die zuständigen Behörden steht allerdings noch aus.
  • Erkundigen Sie sich ggf. hinsichtlich möglicher Pflichtimpfungen individuell bei der zuständigen Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im ganzen Lande inklusive der Städte, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 08.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren
Stand 08.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Cholera-Ausbruch)


Aktuelles
Cholera-Ausbruch

Am 2. Februar 2024 hat das Gesundheitsministerium der Komoren einen Cholera-Ausbruch deklariert. Dieser steht im Zusammenhang mit der Ankunft eines Schiffes mit Infizierten aus Tansania. Alle bisher diagnostizierten Fälle wurden importiert, es kam zu keiner bekannten Übertragung im Land. Vor dem Hintergrund des Cholera-Ausbruchs wurde der Verkehr sämtlicher Passagierschiffe suspendiert, bei Handelsschiffen wurde eine 15-tägige Quarantäne eingeführt. Alle Flüge aus Mayotte wurden eingestellt und Handwasch- sowie Desinfektionsvorrichtungen an Flughäfen und Häfen aufgestellt.

Cholera ist eine bakterielle Darmerkrankung, die bei mangelnder Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene auftritt. Das Risiko an Cholera zu erkranken, wird für Touristen als sehr gering eingeschätzt. Für die meisten Reisenden ist eine Choleraimpfung daher nicht notwendig.
  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Cholera.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Komoren 29.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Komoren
Stand 29.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Cholera-Ausbruch)


Aktuelles
Cholera-Ausbruch

Am 2. Februar 2024 hat das Gesundheitsministerium der Komoren einen Cholera-Ausbruch deklariert. Dieser steht im Zusammenhang mit der Ankunft eines Schiffes mit Infizierten aus Tansania. Im Verlauf kam es auch zur Übertragung im Land.

Beim Auftreten von Symptomen wird empfohlen sich an folgende -gebührenfreie- Nummer zu wenden: 1717.

Zusätzlich wurden auf jeder Insel die folgenden Referenzkrankenhäuser und -ärzte benannt:
  • Ngazidja-Krankenhaus: SAMBAKOUNI. Vor der Notaufnahme des Krankenhauses el Maarouf wurden provisorische Einrichtungen (Zelte) errichtet, um Verdachtsfälle aufzunehmen.
  • Mweli-Krankenhaus: Krankenhauszentrum in FOMBONI.
  • Ndzuani-Krankenhaus: Krankenhaus in HOMBO und Krankenhaus in BAMBAO.
Vor dem Hintergrund des Cholera-Ausbruchs wurde der Verkehr sämtlicher Passagierschiffe suspendiert, bei Handelsschiffen wurde eine 15-tägige Quarantäne eingeführt. Alle Flüge aus Mayotte wurden eingestellt und Handwasch- sowie Desinfektionsvorrichtungen an Flughäfen und Häfen aufgestellt.

Cholera ist eine bakterielle Darmerkrankung, die bei mangelnder Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene auftritt. Das Risiko an Cholera zu erkranken, wird für Touristen als sehr gering eingeschätzt. Für die meisten Reisenden ist eine Choleraimpfung daher nicht notwendig.
  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Cholera.
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