Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 29.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 29.12.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 28. und 29. Dezember 2020 kam es ca. 50 km südlich der Hauptstadt Zagreb, nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,2 auf der Richterskala. Es gibt Meldungen über Verletzte und erhebliche Schäden in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt.

Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie die betroffenen Gebiete weiträumig.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
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Hinweise zum Corona-Virus in Kroatien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 30.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 30.12.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 28. und 29. Dezember 2020 kam es ca. 50 km südlich der Hauptstadt Zagreb, nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gibt Meldungen über Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Rettungs- und Aufräumarbeiten dauern an. Es hat bereits zahlreiche, deutlich spürbare Nachbeben gegeben; mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie die betroffenen Gebiete weiträumig.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 22.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 22.01.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Erdbeben

Am 28. und 29. Dezember 2020 kam es ca. 50 km südlich der Hauptstadt Zagreb, nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gab Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie die betroffenen Gebiete weiträumig.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:

- 40 Zigaretten
- 20 Zigarillos (bis 3 Gramm Gewicht pro Zigarillo)
- 10 Zigarren
- 50 Gramm Zigarettentabak
- 50 Gramm Heat-Tabak
- 10 Milliliter Flüssigkeit für E-Zigaretten

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 08.04.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 08.04.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:

- 40 Zigaretten
- 20 Zigarillos (bis 3 g Gewicht pro Zigarillo)
- 10 Zigarren
- 50 g Zigarettentabak
- 50 g Heat-Tabak
- 10 ml Flüssigkeit für E-Zigaretten

Die unangemeldete Einfuhr von Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 29.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 29.06.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Landminen, Kriminalität)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr, rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Heimtiere)


Sicherheit
Landminen

Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).
In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite“) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.

Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.
  • Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
  • Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.
Kriminalität
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering, auch Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage und am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, und fertigen Sie Kopien für Notfälle an.
  • Zahlen Sie möglichst bargeldlose oder führen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit sich.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Ladenpassagen in Zagreb sowie in den Küstenorten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen bzw. Campingplätzen und übernachten Sie nicht auf Autobahnraststätten und –Parkplätzen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder an Strand zurück.
  • Vergewissern Sie sich in Lokalen der Preise vor einer Bestellung.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.

In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Am 28. und 29. Dezember 2020 kam es ca. 50 km südlich der Hauptstadt Zagreb, nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gab Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Seither ist es zu weiteren spürbaren Erdbeben geringerer Stärke gekommen.
  • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom Kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.

Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in Kuna oder Euro in bar oder per Kredit- bzw. Bankkarte zu entrichten ist.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.

Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

Rechtliche Besonderheiten
Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.

Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch von geschützten und wertvollen Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.

Einreise und Zoll
Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 13.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 13.10.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:

• 40 Zigaretten
• 20 Zigarillos (bis 3 g Gewicht pro Zigarillo)
• 10 Zigarren
• 50 g Zigarettentabak
• 50 g Heat-Tabak
• 10 ml Flüssigkeit für E-Zigaretten

Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 30.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 30.12.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen: Beitritt zum Schengen-Gebiet zum 1.1.2023; Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kredikarten: Einführung des Euro zum 1.1.2023)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Beitritt zum Schengen-Gebiet zum 1.1.2023)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Kroatien ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Für die übrigen Grenzen gilt:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.

Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen (ab 1. Januar 2023) in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Bankkarte zu entrichten ist.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.

Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

Geld/Kreditkarten
Die bisherige Landeswährung Kuna (HRK) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 durch den EUR abgelöst. Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich.

Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kroatien ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Dasselbe gilt auf dem Seeweg bei Ein- und Ausreise zwischen Kroatien und anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens.

Bei Einreise auf dem Luftweg werden Flüge bis 26. März 2023 nicht in den Schengen-Bereichen der Flughäfen abgewickelt, d.h. es finden weiterhin Grenzkontrollen statt.

Nach dem 26. März 2023 entfallen auch an Flughäfen die Grenzkontrollen. Gleichwohl ist das Mitführen eines Ausweisdokuments weiterhin Pflicht. Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
  • Versuchen Sie nicht, mit einem (ehemals) als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.
  • Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
  • Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim kroatischen Außenministerium über eine Visumpflicht.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 17.04.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 17.04.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfällt seit diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle.

Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist weiterhin Pflicht, u.a., um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.

Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
  • Versuchen Sie nicht, mit einem (ehemals) als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.
  • Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
  • Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim kroatischen Außenministerium über eine Visumpflicht.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 06.08.2023

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungsgefahr)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Überschwemmungsgefahr

Überschwemmungen im benachbarten Slowenien führen zu erhöhten Wasserständen der in Nord-Kroatien liegenden Flüsse Save, Mur und Drau. Die Wettervorhersage deutet auf mögliche Starkregenfälle an der Adriaküste, im Gebirge Gorski Kotar und in der Region Lika hin, die Sturzfluten und urbane Überschwemmungen verursachen können.

In den Gemeinden Mursko Središče (Gespanschaft Međimurje), Velika Gorica, Rugvica (Gespanschaft Zagreb), Dubrovčak (Gespanschaft Sisak) und Botovo (Gespanschaft Koprivnic-Križevci) wurde der Notstand ausgerufen.

Sollten Sie sich in Kroatien befinden, beachten Sie bitte die örtlichen Wetter- und Verkehrshinweise und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge. Eine aktuelle Übersicht der Wasserstände der kroatischen Gewässer finden Sie auf der Webseite der kroatischen Wasserbehörde (Hrvatske Voda)

In äußersten Notfällen ist der kroatische Zivilschutz unter der Notfallnummer 112 erreichbar.

Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.

In Kroatien als unangemessen angesehenes Verhalten (wie Alkoholkonsum z.B. in der Nähe von Schulen, Schlägereien, lautstarke Auseinandersetzungen usw.) kann durch die Ordnungsbehörden mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden. Entsprechende Beschilderung sollte beachtet werden.

Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch von geschützten und wertvollen Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 07.08.2023

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Stand 07.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungsgefahr)


Aktuelles
Überschwemmungsgefahr

Überschwemmungen im benachbarten Slowenien führen zu erhöhten Wasserständen der in Nord-Kroatien liegenden Flüsse Save, Mur und Drau. Die Wettervorhersage deutet auf mögliche Starkregenfälle an der Adria-Küste, im Gebirge Gorski Kotar und in der Region Lika hin, die Sturzfluten und urbane Überschwemmungen verursachen können.

In den Gemeinden Mursko Središče (Gespanschaft Međimurje), Velika Gorica, Rugvica (Gespanschaft Zagreb), Dubrovčak (Gespanschaft Sisak) und Botovo (Gespanschaft Koprivnic-Križevci) wurde der Notstand ausgerufen.

Eine aktuelle Übersicht der Wasserstände der kroatischen Gewässer bietet die Kroatische Wasserbehörde Hrvatske Voda.

In äußersten Notfällen ist der kroatische Zivilschutz unter der Notfallnummer 112 erreichbar.
  • Beachten Sie bitte die lokalen Wetter- und Verkehrshinweise.
  • Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 08.08.2023

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Überschwemmungsgefahr)
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 20.10.2023

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Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien ab 21.10.2023)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.

Mit Wirkung vom 21. Oktober 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen; Tiere)


Aktuelles
In Zagreb kann es aufgrund einer Großveranstaltung am 5. Juli 2025 in der Zeit vom 3. bis 7. Juli 2025 zu erheblichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Infrastruktur kommen, unter anderem werden voraussichtlich Brücken über den Fluss „Sava“ sowie Straßen in den Stadtteilen südlich des Flusses ab dem 3. Juli 2025 für die Öffentlichkeit gesperrt. Zudem wird eine Reisewelle erwartet; lange Wartezeiten an den kroatischen Grenzübergängen können nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr. Reiseinfos
Grenzkontrollen

Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.

Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es kann vor allem in den Hauptreisezeiten zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr kommen.

Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
  • Das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen wird in Echtzeit auf der Webseite des kroatischen Automobilclubs HAK (Hrvatski Autoklub) dargestellt.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.

Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) zu entrichten ist.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.

Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

In Kroatien ist der maximal zulässige Preis für die Erbringung von Taxidienstleistungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vor Fahrtantritt sollten Informationen über den Preis für die geplante Fahrt erfragt werden.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift „Stop Carina“ angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel (wie z.B. Zigaretten, Tabak und Alkohol) aus Drittstaaten gelten Obergrenzen.

Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.

Die Einfuhr und der Besitz von in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln oder Medikamenten werden in Kroatien häufig auch dann nicht zugelassen, wenn die medizinisch-therapeutische Verwendung z.B. durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Mit hohen Ordnungsgeldern ist zu rechnen.
  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung Kroatiens zur Einfuhr von Medikamenten, falls Sie diese während Ihres Aufenthalts benötigen.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums sind die Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Kroatien sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie erlaubte Rassen und Schutzimpfungen, veröffentlicht. Für die Einfuhr von Haustieren sind Grenzübergänge mit Veterinärmedizinern zu nutzen; eine Übersicht findet sich ebenfalls auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 27.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 27.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Insbesondere im Raum Zagreb kann es am kommenden Wochenende zu starken Winden und Böen kommen. Die kroatischen Behörden haben eine Wetterwarnung bis Samstagnachmittag, den 28. März 2026, herausgegeben.
  • Vermeiden Sie möglichst Aufenthalte im Freien.
  • Verfolgen Sie die Wettervorhersage des kroatischen Wetterdiensts und beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 01.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 01.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Insbesondere in Küstengebieten kann es in den kommenden Tagen weiterhin zu starken Winden und Böen kommen. Dies kann ggf. zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
  • Vermeiden Sie möglichst Aufenthalte im Freien.
  • Verfolgen Sie die Wettervorhersage des kroatischen Wetterdiensts und beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden.
Auswärtiges Amt

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