Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 22.07.2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar.
- Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);
- Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);
- das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.
Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.
Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis ja
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
Reisedokumente Kinder/Jugen dliche
Kinderreisepass ja (auch ohne Foto)
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis ja
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja (auch ohne Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (auch ohne Foto)
Weitere Anmerkungen Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mit sich führen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt die Botschaft aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.
Visum
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.
Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.
Alleinreisende Minderjährige
Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.
Sonstiges
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei dem kroatischen Zoll www.carina.hr abgerufen werden. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.
Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna nicht überschreiten.
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.
Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
Die Zollkontrollen ist nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.
Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern unter „Reisemedizinische Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Behandlungskosten
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Gruß
Birgitt




